Dieser Web Feature Service (WFS) Fahrradrouten stellt Velorouten für den Alltagsradverkehr, Freizeitrouten für das Radwandern und Radfernwege durch Hamburg zum Downloaden bereit. Die Velorouten verbinden die City mit wichtigen Alltagszielen wie den Wohngebieten der inneren und äußeren Stadt, Stadtteilzentren und Arbeitsplatzschwerpunkten. Die Freizeitrouten erschließen die Grün- und Landschafsbereiche der Stadt, teilweise entlang von Flüssen und Kanälen. Die Radfernwege verlaufen auf den Freizeitrouten. Dargestellt werden die jeweiligen Routenverläufe. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen, auf Fahrradstraßen, auf Fahrradwegen, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, an Haltestellen des ÖPNVs, auf Gehwegen, wo kein Anlieger vorhanden ist, sowie besonderen Fußgängerzonen und Plätzen durch. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Auftaumittel wie Streusalz sind aus Umweltschutzgründen auf Gehwegen verboten. Daher ist der Einsatz von Auftaumitteln auf Gehwegen bußgeldbewehrt. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C (nicht oder ungenügend ausgebaut) aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr der Schneefall oder die Glättebildung eintritt, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR sind bereits umfangreich zuständig. Bei dem mehr als 5.000 Kilometer langen Berliner Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine deutliche Steigerung der Kosten durch höheren Bedarf an Personal und Maschinen bedeuten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur schnelleren Gefahrenabwehr wurde den Anliegern bewusst und explizit der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann hier der Winterdienst zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es diese frei erworben werden können, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) kann das Gesetz heruntergeladen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR ( BSR-Winterdienst ; Winterdienstpflichten ) kann zum Winterdienst nachgelesen werden.
Berlin baut Brücken! Der Abbau des Instandsetzungsrückstaus wird fortgesetzt. Mit der heutigen Verkehrsfreigabe der Südlichen Blumberger Damm Brücke kann wieder eine wichtige Verkehrsverbindung für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf für den Verkehr bereitgestellt werden. Sie dient insbesondere zur Anbindung des Unfallkrankenhauses Berlin und als wichtige Nord-Süd-Verbindung zwischen Landsberger Allee und der Bundesstraße B1/5. Der Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke war auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes und der verbauten Baumaterialien, insbesondere des Hennigsdorfer Spannstahl, zwingend erforderlich. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Heute sehen wir, dass es sich gelohnt hat, groß zu denken. Der komplette Abschnitt wurde grundhaft erneuert – mit neuen Fahrbahnen, modernen Bushaltestellen, erneuerten Leitungen und vor allem mit sicheren, beidseitigen Radverkehrsanlagen. Wir investieren hier in Zukunftsfähigkeit. Und wir haben gezeigt: Wenn alle an einem Strang ziehen, können Bauzeit und Kostenrahmen eingehalten – ja sogar unterschritten werden.“ Juliane Witt, Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste: „Die Brücke am Blumberger Damm ist eine wichtige Verkehrsader in unserem Bezirk. Trotz der umfangreichen Bauarbeiten konnte der Verkehr größtenteils fließen, aber es ist trotzdem eine große Erleichterung, dass der Neubau jetzt fertig ist. Besonders freut mich, dass die Anbindung an die nahegelegenen medizinischen Versorgungszentren – wie das Unfallkrankenhaus Berlin, die Augenklinik und die Geriatrische Klinik – deutlich besser geworden ist. Auch die Radwege und der Gehweg, die vorher eher unsicher und unübersichtlich waren, sind jetzt neugestaltet und sicherer für alle.“ Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wird an vielen Stellen und auch an vielen Brückenbauwerken gebaut. Das bringt eine Vielzahl an Verkehrseinschränkungen mit sich, ist aber auch Zeichen dafür, dass wir die zwingende Notwendigkeit für Investitionen in unsere Infrastruktur erkannt und die notwendigen Schritte eingeleitet haben. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Wirtschaftsförderung zur Verbesserung des regionalen Wirtschaftsverkehrs konnten die Baukosten kofinanziert werden. Neben dem neuen Brückenbauwerk konnte mit dem unterhalb der Brücke verlaufenden Wuhlgartenweg und den beidseitig auf der Brücke angeordneten Radverkehrsanlagen auch ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden. Die angesetzten Baukosten von ca. 19,3 Mio. Euro und die vorgegebene Bauzeit von 2021 bis 2025 wurden eingehalten bzw. unterschritten. Im Zuge des Neubaus wurden die beiden angrenzenden Ampelkreuzungen von GB infraSignal GmbH, einem Tochterunternehmen der Grün Berlin, umgebaut und umprogrammiert. Die Maßnahmen an den Kreuzungen Blumberger Damm/Altentreptower Straße sowie Blumberger Damm/Frankenholzer Weg verbessern die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer. Dazu zählen neue Radfahrstreifen, eigene Fahrradampeln und optimierte Ampelschaltungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Kfz-Verkehr profitiert von einer koordinierten Steuerung auf dem Blumberger Damm. Ein abgerundeter Bordstein an den Bushaltestellen erleichtert zudem den barrierefreien Zugang zum ÖPNV.
Der Datensatz enthält das Netz der 14 Freizeitrouten für das Radwandern (ca. 440km) sowie der 5 Radfernwege, die durch Hamburg verlaufen. Die Freizeitrouten erschließen die Grün- und Landschaftsbereiche der Stadt, teilweise entlang von Flüssen und Kanälen. Die Radfernwege verlaufen auf den Freizeitrouten.
Dieser Web Map Service (WMS) Fahrradrouten stellt Velorouten für den Alltagsradverkehr, Freizeitrouten für das Radwandern und Radfernwege durch Hamburg dar. Die Velorouten verbinden die City mit wichtigen Alltagszielen wie den Wohngebieten der inneren und äußeren Stadt, Stadtteilzentren und Arbeitsplatzschwerpunkten. Die Freizeitrouten erschließen die Grün- und Landschafsbereiche der Stadt, teilweise entlang von Flüssen und Kanälen. Die Radfernwege verlaufen auf den Freizeitrouten. Dargestellt werden die jeweiligen Routenverläufe. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Landesradverkehrsplan (LRVP) - Radnetz Saarland; Untergliederung nach Baulastträger und Zuständigkeit.
Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Landesradverkehrsplan (LRVP) - Radnetz Saarland; Untergliederung nach Verkehrsführungsform.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 59 für den Geltungsbereich Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße - Nordgrenze der Bergedorfer Straße - Am Langberg - Bergedorfer Straße - Ostgrenze des Flurstücks 270, über das Flurstück 270 der Gemarkung Boberg - Radweg - Südgrenze Radweg - Unterberg - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Bergedorr, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Kartendienst stellt die freigegebenen Geodaten des Radverkehrsplans Saarland dar.:Landesradverkehrsplan (LRVP) - Alltagsradnetz Saarland; Untergliederung nach Priorität des Handlungsbedarfs.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Landesradverkehrsplan (LRVP)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 210 |
| Kommune | 17 |
| Land | 654 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 69 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Förderprogramm | 125 |
| Taxon | 1 |
| Text | 305 |
| Umweltprüfung | 349 |
| unbekannt | 125 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 616 |
| offen | 268 |
| unbekannt | 28 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 908 |
| Englisch | 16 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 23 |
| Bild | 14 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 350 |
| Keine | 294 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 49 |
| Webseite | 290 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 272 |
| Lebewesen und Lebensräume | 912 |
| Luft | 279 |
| Mensch und Umwelt | 912 |
| Wasser | 246 |
| Weitere | 753 |