Berlin wird immer mehr zur Fahrrad-Metropole. Das zeigt sich unter anderem an den vielen Projekten für einen attraktiveren Fahrradverkehr: Ob mit der Teilnahme an der bundesweiten Aktion STADTRADELN , die Leihräder von nextbike oder die Auszeichnung FahrradStadtBerlin für besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen, die den Fahrradverkehr in der Stadt voranbringen. Berlin setzt auf das Fahrrad als klimafreundliches und stadtverträgliches Verkehrsmittel. Bild: Rühmeier / SenMVKU Ergebnis Radverkehrsprüfung Die Überprüfung der Planungen von Radwegen ist abgeschlossen. Der Radwegeausbau geht voran. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Radfortschrittsbericht Immer mehr Berlinerinnen und Berliner sind mit dem Fahrrad unterwegs – parallel dazu baut Berlin die Fahrradinfrastruktur immer weiter aus. Welche Fortschritte dabei erreicht wurden, beschreibt der Radfortschrittsbericht. Weitere Informationen Bild: SenMVKU STADTRADELN Im Rahmen der bundesweiten Aktion STADTRADELN des Klima-Bündnisses ruft Berlin jedes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger auf, in die Pedale zu treten. Ziel ist es, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Weitere Informationen Dachmarke Fahrrad Berlin Der Fahrradverkehr verdient als stadtverträgliches, preiswertes und klimafreundliches Verkehrsmittel hohe Wertschätzung. Die Dachmarke Fahrrad Berlin drückt dies prägnant, unverwechselbar und selbstbewusst aus. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Fahrradreparaturstationen Nicht selten passiert es, dass unterwegs mit dem Fahrrad plötzlich etwas kaputtgeht. Da im Alltag kaum jemand das passende Werkzeug oder eine Pumpe dabei hat, helfen Fahrradreparaturstationen in einer Situation wie dieser. 2024 werden über alle Bezirke verteilt 20 Fahrradreparaturstationen aufgebaut. Weitere Informationen Bild: nextbike GmbH Leihfahrräder Leihfahrräder sind ein wichtiger Baustein umweltfreundlicher Mobilität in Berlin. Kurzentschlossene oder Touristinnen und Touristen finden ein vielfältiges Angebot an freien und stationären Leihfahrrädern, auf denen man klimafreundlich, schnell und preiswert durch die Stadt kommt. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Engagementpreis „Fahrrad Berlin“ Die Senatsverwaltung zeichnet gemeinsam mit dem FahrRat Projekte und Initiativen aus, die sich um die Radmetropole Berlin verdient gemacht haben. Ziel ist es, das Engagement der Berliner Fahrrad-Community und die Arbeit der Bezirke sichtbarer zu machen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Radbahn U1 Fahrradfahren unter der U-Bahn-Trasse: Das ist die Vision der Radbahn U1, entwickelt vom Reallabor Radbahn. Auf einer Strecke von mehreren Kilometern soll es Radfahrerinnen und Radfahrer möglich sein, geschützt vor Witterung und getrennt vom übrigen Verkehr unterwegs zu sein. Weitere Informationen Bild: DB Station&Service AG DB Rad+ App: Bezahlen mit Pedalen Radfahren macht sich nun wortwörtlich bezahlt: Die App DB Rad+ erlaubt es Berlinerinnen und Berliner, ihre geradelten Kilometer gegen attraktive Preise und Rabatte einzutauschen. So fördern wir klimafreundliche Mobilität. Weitere Informationen
Das Ziel jeder neuen Infrastrukturmaßnahme für den Radverkehr ist stets das gleiche: Alle Projekte sollen für mehr Komfort sorgen und damit das Fahrradfahren noch attraktiver machen. Dabei geht es mitunter um eher kleinere Projekte wie die Grünpfeile, die ein sicheres Abbiegen auch an roten Ampeln ermöglichen sollen oder um größere Projekte wie Grünmarkierungen, die für eine bessere Sichtbarkeit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sorgen. Jedes neue oder verbesserte Radinfrastruktur-Projekt macht Berlin noch attraktiver für den Radverkehr und damit zu einer noch lebenswerteren Stadt. Projektkarte Radverkehr der infraVelo Bild: SenUMVK / Broytman Temporäre Radfahrstreifen Die vorübergehende Erweiterung von Radverkehrsanlagen und die Einrichtung von temporären Radfahrstreifen bieten die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen im Straßenverkehr kurzfristig zu reagieren. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Grünbeschichtung Farbige Beschichtungen erhöhen die Sichtbarkeit der Radwege und damit die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Zudem tragen sie dazu bei, dass der motorisierte Verkehr weniger häufig die Fahrspur der Radfahrenden kreuzt oder als Park- und Haltefläche beansprucht. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Fahrradstraße Fahrradstraßen sind wichtig, um den Radverkehr in Berlin weiter zu fördern. Sie dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Attraktivitätssteigerung und der Bündelung des Radverkehrs. Sie tragen zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs und somit zu einer Verkehrsberuhigung bei. Weitere Informationen Bild: infraVelo / Daniel Rudolph Zählstellen und Fahrradbarometer Eine verlässliche und umfassende Datengrundlage ist für die Behörden wichtig, um den Bedarf an Fahrrad-Infrastrukturmaßnahmen und ihre Wirksamkeit zu erkennen und auf ein verändertes Mobilitätsverhalten zu reagieren. Weitere Informationen Bild: Bundesanstalt für Straßenwesen Grünpfeil für Radfahrende Grünpfeile speziell für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gehören zu den dezenten aber wirksamen Infrastrukturmaßnahmen, die den Radverkehr noch komfortabler und leichtgängiger werden lassen und einen weiteren Vorteil gegenüber dem Pkw bedeuten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Winterdienstkonzept Radverkehr Damit das Fahrradfahren auch im Winter noch sicherer wird, wurde das Winterdienstkonzept Radverkehr erstellt. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Straßenbäume und Radwege Beim Neu- oder Ausbau von Radwegen kann es in Einzelfällen zu Baumfällungen kommen. Der Grund dafür liegt meistens in den beengten örtlichen Verhältnissen. Für gefällte Bäume werden stets an anderer Stelle Neupflanzungen vorgenommen, wodurch ihre Gesamtzahl mindestens konstant bleibt. Weitere Informationen
Gemeinde Essen - Addrup, Radwegeausbau K 280 und Anpassung Entwässerungsmulden / Gräben
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 Feststellung der UVP-Pflicht § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Immer mehr Menschen sind in Berlin klimafreundlich mit dem Fahrrad unterwegs. Die öffentliche Infrastruktur wird von Senat und Bezirken kontinuierlich dieser Entwicklung angepasst und Radwege werden (aus-)gebaut. Beim Neu- oder Ausbau von Radwegen kann es in Einzelfällen zu Baumfällungen kommen. Der Grund dafür liegt meistens in den beengten örtlichen Verhältnissen. Für gefällte Bäume werden stets an anderer Stelle Neupflanzungen vorgenommen, wodurch ihre Gesamtzahl mindestens konstant bleibt. Die Finanzierung der Neupflanzungen ist im Budget der Radverkehrsmaßnahmen enthalten. Oft werden Radverkehrsanlagen im Zusammenhang mit umfangreichen Baumaßnahmen errichtet, die wiederum Baumfällungen notwendig machen, weil beispielsweise durch Schachtarbeiten das Wurzelwerk beschädigt wird und so die Standfestigkeit nicht mehr gesichert ist. Die Berliner Stadtbäume sind wichtig für eine lebenswerte Stadt, denn sie sorgen für Kühlung in heißen Sommern und verbessern die Luftqualität. Deswegen sind im Berliner Landeshaushalt für das Jahr 2020 3 Millionen Euro und für das Jahr 2021 5 Millionen Euro vorgesehen, die in Pflege und Verbesserung des Stadtgrüns und damit auch der Straßenbäume fließen. Zusätzlich spenden viele Berlinerinnen und Berliner und Unternehmen für die Pflanzung und Pflege eines Stadtbaums. Die Kampagne „Stadtbäume für Berlin“ erklärt, wie man sich für eine grünere Stadt engagieren kann. Speziell für die Neupflanzung und Pflege von Stadtbäumen sind je 3 Millionen Euro für 2020 und 2021 geplant. Geschützte Radstreifen Radschnellverbindungen
An der B85 nördlich von Kirchleus ist seitens des Staatlichen Bauamtes Bayreuth der Bau eines Radwegs entlang der B85 geplant. Hierfür ist es notwendig, die hohe Straßenböschung talseitig zu verbreitern. Dies macht die Verlegung des Grundbachs auf zwei Abschnitten mit Längen von ca. 60 und 80 m notwendig. Die gewässerbauliche Maßnahme betrifft das Grundstück Fl.-Nr. 685, Gemarkung Kirchleus. Hierbei handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Das Staatliche Bauamt Bayreuth hat mit Schreiben vom 20.08.2024 eine wasserrechtliche Plangenehmigung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da es sich um kleinräumige naturnahe Umgestaltung handelt.
Prüfvermerk (Ergebnisvermerk) bzw. Bericht des Planungsaudits einschließlich der entscheidungserheblichen Unterlagen, auf die sich die Prüfung bzw. das Audit in Bezug auf die Grunewaldstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bezieht und der Grundlage für die oben genannten Pressemitteilungen ist. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Die Anfrage erfolgt von dem folgenden Hintergrund: Mit der Pressemitteilung vom 20. Juli 2023 mit der Überschrift "Radwegeausbau geht voran: Überprüfungen beendet – Planungsmittel für Hauptstraßen freigegeben (3 Ausnahmen)" haben Sie in Bezug auf die Grunewaldstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg mitgeteilt: „Auch der Radweg in der Grunewaldstraße kann mit geringfügigen Anpassungen gebaut werden.“ Zwischenzeitlich ist der geänderte Verkehrszeichenplan mit dem Vermerk „Verkehrszeichenplan straßenverkehrsbehördlich angeordnet“ auf den Seiten der GB Infravelo GmbH veröffentlicht. Der Antrag erfolgt im Namen des << Adresse entfernt >> e.V. Auf die persönliche Gebührenbefreiung des << Adresse entfernt >> e.V. nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO als gemeinnützige Einrichtung wird hingewiesen.
gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) möchte ich Informationen über die Fahrradinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen einholen. Als Bürger bin ich an der Entwicklung und dem Ausbau von Fahrradwegen, -spuren und anderen Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs in unserem Bundesland interessiert. Konkret bitte ich um Zugang zu folgenden Informationen: 1. Aktuelle Pläne oder Programme zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. 2. Statistiken oder Berichte über den Zustand und die Nutzung bestehender Fahrradwege und -spuren. 3. Informationen zu laufenden oder geplanten Projekten zur Schaffung neuer Fahrradwege oder zur Modernisierung bestehender Infrastruktur. 4. Alle relevanten Dokumente bezüglich Fahrradverkehrspolitik und -strategien auf Landesebene. Bitte beachten Sie, dass ich diese Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenfrei erhalten möchte. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
- alle der Behörde vorliegenden Dokumente, Notizen, Protokolle von Gesprächen sowie die Kommunikation innerhalb der Behörde und zwischen der Behörde und anderen Stellen zum Themen Projektstop von Radwegen (hier auch Kommunikation mit Messenger und SMS) - die der Behörde vorliegenden Informationen, Dokumente, Notizen und Protokolle, auf denen der am 5. Juli verkündigte Stopp konkreter Radwegprojekte beruht. Bitte übersenden sie mir die Dokumente nach Möglichkeit digital.
a) Eine Aufstellung (Liste) der bereits in Planung oder Umsetzung befindlichen Radstrecken im Land Berlin, deren Projektierung und Bau laut Bekanntmachung der Senatorin Frau Manja Schreiner gestoppt werden sowie b) eine Kalkulation ggf. durch den Baustopp verfallender und c) an den Bund zurückzuzahlender bereits bewilligter oder d) ausgezahlter Fördergelder.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2 |
| Land | 17 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 14 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 16 |
| offen | 9 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 26 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 8 |
| Keine | 14 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7 |
| Lebewesen und Lebensräume | 25 |
| Luft | 11 |
| Mensch und Umwelt | 26 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 19 |