In dem Vorhaben sollen die technischen Konzepte herausgearbeitet und systematisiert werden, die besonders geeignet sind, die allgemeinen Teilstromanforderungen des Anhang 22 zur Allgemeinen Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift umzusetzen. Dabei ist die Sonderbehandlung von Abwasserteilstroemen, die Schwermetalle, Organoverbindungen oder andere schwer abbaubare oder bakterientoxische Stoffe enthalten, besonders zu beruecksichtigen. Abwasserteilstroeme, die durch ihren 'harten' CSB die ueberwiegende CSB-Restfracht an der KA verursachen, sind zu untersuchen und geeignete Loesungsvorschlaege zur Minimierung aufzuzeigen.