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The need for soil protection legislation at EU level

The Position paper begins by discussing options on how to further develop EU soil protection law. Compared to the status-quo, strengthening the existing soil protection legislation at EU level would preserve transboundary ecosystem services of soils and also help to effectively implement the ‘land degradation neutrality’ objective. More specifically, the Position paper clarifies the advantages and disadvantages of the two possible regulatory approaches – the holistic/development concept comparable to the Water Framework Directive on the one hand and the sector-related/minimum requirement approach on the other hand. The Position paper further submits specific proposals for the development of EU Soil protection legislation especially with regard to contamination, land take/soil use as well as agriculture.

Entwicklung eines Instrumenten- bzw. Massnahmenkataloges zur gleichmaessigen Auslastung der Baukapazitaeten auf der Basis von Erfahrungen aus Deutschland und ausgewaehlten europaeischen Laendern

Das Projekt "Entwicklung eines Instrumenten- bzw. Massnahmenkataloges zur gleichmaessigen Auslastung der Baukapazitaeten auf der Basis von Erfahrungen aus Deutschland und ausgewaehlten europaeischen Laendern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines Instrumenten- und Massnahmenkatalogs zur gleichmaessigen Auslastung der Baukapazitaeten im Jahresverlauf. Dazu sollen Erfahrungen aus Deutschland und vier ausgewaehlten europaeischen Laendern ausgewertet werden. Das Vorhaben beruht auf dem 10 Punkte-Programm zur Foerderung und Verstetigung beschaeftigungswirksamer Bautaetigkeit vom 28.09.2000, das von den Tarifvertragsparteien am Bau und dem Bundeskanzler vereinbart wurde. Zur Erarbeitung des Katalogs werden mindestens vier Laender mit relevanten Winterbaufoerderungsmassnahmen zur vertiefenden Untersuchung ausgewaehlt, in Bezug auf die Rahmenbedingungen, Instrumente, Massnahmen und deren Wirksamkeit zur Verstetigung untersucht. 1. Erstellung eines Instrumenten- und Massnahmenkatalogentwurfs als Arbeitshypothese, 2. Laenderauswahl, 3. Vertiefende Informationsbeschaffung und erste Wirkungsabschaetzung, 4. Laenderspezifische Rueckkopplung, 5. Laenderuebergreifende Rueckkopplung, 6. Katalogerstellung, 7. Bericht und Dokumentation, 8. Praesentationen. Die weitere Umsetzung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Unterzeichner des 10 Punkte-Programms.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von crop.zone GmbH durchgeführt. Hintergrund der Entwicklungsnotwendigkeit neuartiger Verfahren zur Unkrautregulierung ist die kontinuierlich sinkende Zahl der für Reihenkulturen zugelassenen Herbizide und die begrenzten Einsetzbarkeit geeigneter mechanischer Verfahren. Außerdem entspricht eine Verringerung des Herbizideinsatzes dem Verbraucherwunsch und den vermarktungsseitigen, klimapolitischen und sozioökonomischen Rahmenrichtlinien. Im Gegensatz zu rein passiven Werkzeugen, wie dem Hacken, wird das Unkraut gezielt mit Hochspannungsimpulsen bekämpft und die Nutzpflanze geschont. Dadurch kann eine zu quantifizierende Langzeitwirkung auf den behandelten Flächen erzielt werden. Die Hochspannungsimpulse haben eine Wurzelwirkung, wie sie auch mit Chemikalien erzielt wird. Das Werkzeug soll sowohl in dem Bereich zwischen den Pflanzenreihen sowie in dem Bereich zwischen den einzelnen Pflanzen einer Reihe angewendet werden. Es eignet sich daher insbesondere für empfindlichen Gemüsekulturen wie z.B. Eisbergsalat, Blumenkohl und Sellerie. Die Gesamtstruktur des Werkzeuges ermöglicht jedoch eine spätere Übertragung der effizienten Arbeitsweise auf Großflächenkulturen wie Zuckerrüben, Mais oder andere geeignete Feldfrüchte. Das Spezialwerkzeug SEWIA kann als Anbaumaschine an Traktoren oder anderen mobilen Plattformen verwendet werden. Mittelfristig soll das Werkzeug an den fahrerlosen Feldroboter ETAROB der Fachhochschule Aachen adaptiert werden. Hierdurch werden die Betriebskosten weiter reduziert. Langfristig soll auch ein weitgehend autonomer Einsatz unabhängig von der Tageszeit und den Menschen stark belastenden Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Somit werden die ganzheitlichen Strategien der Bundesregierung zur Digitalisierung und Vernetzung in der Landwirtschaft im Rahmen des Projekts aufgegriffen.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Aachen, Institut für Mobile Autonome Systeme und Kognitive Robotik (MASKOR) durchgeführt. Hintergrund der Entwicklungsnotwendigkeit neuartiger Verfahren zur Unkrautregulierung ist die kontinuierlich sinkende Zahl der für Reihenkulturen zugelassenen Herbizide und die begrenzte Einsetzbarkeit geeigneter mechanischer Verfahren. Außerdem entspricht eine Verringerung des Herbizideinsatzes dem Verbraucherwunsch und den vermarktungsseitigen, klimapolitischen und sozioökonomischen Rahmenrichtlinien. Im Gegensatz zu rein passiven Werkzeugen, wie dem Hacken, wird das Unkraut gezielt mit Hochspannungsimpulsen bekämpft und die Nutzpflanze geschont. Dadurch kann eine zu quantifizierende Langzeitwirkung auf den behandelten Flächen erzielt werden. Die Hochspannungsimpulse haben eine Wurzelwirkung, wie sie auch mit Chemikalien erzielt wird. Das Werkzeug soll sowohl in dem Bereich zwischen den Pflanzenreihen sowie in dem Bereich zwischen den einzelnen Pflanzen einer Reihe angewendet werden. Es eignet sich daher insbesondere für empfindlichen Gemüsekulturen wie z.B. Eisbergsalat, Blumenkohl und Sellerie. Die Gesamtstruktur des Werkzeuges ermöglicht jedoch eine spätere Übertragung der effizienten Arbeitsweise auf Großflächenkulturen wie Zuckerrüben, Mais oder andere geeignete Feldfrüchte. Das Spezialwerkzeug SEWIA kann als Anbaumaschine an Traktoren oder anderen mobilen Plattformen verwendet werden. Mittelfristig soll das Werkzeug an den fahrerlosen Feldroboter ETAROB der Fachhochschule Aachen adaptiert werden. Hierdurch werden die Betriebskosten weiter reduziert. Langfristig soll auch ein weitgehend autonomer Einsatz unabhängig von der Tageszeit und den Menschen stark belastenden Arbeitsbedingungen umgesetzt werden. Somit werden die ganzheitlichen Strategien der Bundesregierung zur Digitalisierung und Vernetzung in der Landwirtschaft im Rahmen des Projekts aufgegriffen.

Organisatorische Vorbereitung und Durchfuehrung des Treffens des Komitees der zustaendigen Behoerden zur Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie vom 19. bis 21. Mai 1999 in Muenchen

Das Projekt "Organisatorische Vorbereitung und Durchfuehrung des Treffens des Komitees der zustaendigen Behoerden zur Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie vom 19. bis 21. Mai 1999 in Muenchen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt.

Ursachenanalyse von Feinstaub (PM 10)-Immissionen in Berlin auf der Basis von Messungen der Staubinhaltsstoffe am Stadtrand, in der Innenstadt und in einer Straßenschlucht

Das Projekt "Ursachenanalyse von Feinstaub (PM 10)-Immissionen in Berlin auf der Basis von Messungen der Staubinhaltsstoffe am Stadtrand, in der Innenstadt und in einer Straßenschlucht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V. durchgeführt. In der 1. Tochterrichtlinie (99/30/EG) zur Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/69/EG) sind im Juli 1999 neue, verschärfte Grenzwerte unter anderem für Feinstaub (PM 10) eingeführt und mit der 22. BImSchV (11/09/2002) in deutsches Recht umgesetzt worden. Da diese PM 10-Grenzwerte in vielen Bereichen des Stadtgebietes von Berlin, vor allem straßennah, deutlich überschritten werden, besteht für das Land Berlin nach Art. 7 und 8 der Rahmenrichtlinie die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Feinstaubemissionen so reduziert werden, dass die Grenzwerte in 2005 überall in der Stadt eingehalten werden. Neben der nach Art. 6 verlangten Messung und Beurteilung der PM 10-Belastung erfordern Art. 8 und 11 eine Aussage über die Ursachen von Grenzwertüberschreitungen. Anhang VI der Richtlinie verpflichtet im Rahmen der Entwicklung von Maßnahmenplänen zu einer Analyse des Ursprungs der Verschmutzung, inklusive der dafür verantwortlichen wichtigsten Emissionsquellen, sowie eine Schätzung der zu erwartenden Verbesserung der Luftqualität infolge von Emissionsminderungsmaßnahmen. Aus diesen rechtlichen Anforderungen ergab sich die Notwendigkeit, zu untersuchen - welche Verursacher welche Beiträge zur PM 10-Belastung liefern und - welchen Anteil lokale und überregionale Quellen an dieser Belastung haben. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurden Messungen der Belastung durch Feinstaub (PM 10) und dessen Inhaltsstoffe durchgeführt - an einer Verkehrsmessstelle, zur Quantifizierung des Anteils des Straßenverkehrs - im urbanen Hintergrund, zur Quantifizierung des übrigen Anteils der Stadt - am Stadtrand (2 Messpunkte), zur Quantifizierung des Anteils von Quellen außerhalb Berlins an der PM 10-Belastung in der Stadt. An den genannten Messstandorten wurden ein Jahr lang täglich PM 10-Proben gesammelt und chemisch analysiert. Zusätzlich zu den genannten umfangreichen Messungen konnten die Ergebnisse weiterer Messprogramme und Projekte, wie beispielsweise des vom BMBF geförderten HOVERT, in die hier durchgeführte Studie eingebunden werden. So wurden Daten - teilweise über den gesamten Messzeitraum, teilweise nur über einen begrenzten Zeitraum - von zwei weiteren Berliner Messstationen sowie von Stationen des Landesumweltamtes Brandenburg und des Umweltbundesamtes zur Bestimmung der regionalen Hintergrundbelastung in die Auswertung einbezogen.

Neue Elemente fuer die Schaetzung externer Kosten aus Energietechnologien

Das Projekt "Neue Elemente fuer die Schaetzung externer Kosten aus Energietechnologien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung durchgeführt. The project addresses key areas which were identified as priority research needs in previous work on externalities in ExternE. The main objective of the project is to improve the assessment of externalities by providing new methodological elements for integration into the existing EU external costs accounting framework. The project will conduct an empirical survey on the monetary valuation of the reduction of life expectancy to provide an empirical basis for this most important single parameter in the accounting framework. The standard-price approach will be introduced to achieve a monetary valuation of ecosystem damage, which could not be monetised in previous work. A methodological framework for the modelling of multimedia (air/water/soil) impact pathways will be developed to complement the strong focus on air pollution in ExternE. A methodology for the assessment of externalities from major accidents in nonnuclear fuel chains will be developed.

Harmonisierung der Schallmess- und -prognoseverfahren in der EU

Das Projekt "Harmonisierung der Schallmess- und -prognoseverfahren in der EU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von deBAKOM Beratungsbüro für Akustik und technischen Schallschutz durchgeführt. Die EU-Kommission bereitet eine Rahmenrichtlinie zur Erfassung, Darstellung und Minderung von Geraeuschimmissionen vor, in der u.a. die Belastung der EU-Bevoelkerung zu ermitteln ist. Die Erhebungen sollen im ersten Schritt mit den nationalen Methoden, spaeter nach einheitlichen Vorgaben der EU erfolgen. Z.Zt. unterscheiden sich die Belastungskenngroessen sowie Schallprognoseverfahren in den Mitgliedstaaten der EU zum Teil erheblich, so dass eine Harmonisierung der Verfahren erforderlich ist. In dem Forschungsvorhaben sollen fachliche Grundlagen fuer ein einheitliches, den neueren Forschungserkenntnissen Rechnung tragendes Schallprognoseverfahren erarbeitet werden. Im Vordergrund stehen dabei die Laermquellen Strassen-, Schienen- und Luftverkehr. Die Harmonisierung soll sowohl die Schallemissionen als auch die Schallausbreitung umfassen, wobei insbesondere den unterschiedlichen Klimasituationen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden soll.

Erarbeitung der Mengenschwellen fuer Stoffe nach Anhang II der Stoerfall-Verordnung im Hinblick auf die Novellierung der Seveso-Richtlinie (EG 82/501/EWG)

Das Projekt "Erarbeitung der Mengenschwellen fuer Stoffe nach Anhang II der Stoerfall-Verordnung im Hinblick auf die Novellierung der Seveso-Richtlinie (EG 82/501/EWG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KTI Kinetics Technology International durchgeführt. Im Rahmen der Umsetzung der Seveso-Richtlinie ueber die Gefahren schwerer Unfaelle bei bestimmten Industrietaetigkeiten in nationales Recht ist die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, Vorschlaege zur Ueberarbeitung der Mengenschwellen in der 1. VwV zur Stoerfall-Verordnung zu unterbreiten. Es ist u.a. vorgesehen, das Verhaeltnis zwischen Mengenschwelle A und B unter Beruecksichtigung der spezifischen stoff- und zustandsbedingten Einfluesse sowie anlagenspezifischer Merkmale zu ueberpruefen und die Mengenschwelle A unter Beruecksichtigung des Schadenspotentials im Falle einer stoerfallbedingten Freisetzung eines Stoffes neu festzulegen. Abweichungen von den bisherigen Werten sind zu begruenden.

Validierungsmessungen fuer Feinstaub (PM 10 und PM 2,5) an diffusen Quellen bei Anlagen der Metallindustrie im Hinblick auf die EU-Luftqualitaetsrichtlinie

Das Projekt "Validierungsmessungen fuer Feinstaub (PM 10 und PM 2,5) an diffusen Quellen bei Anlagen der Metallindustrie im Hinblick auf die EU-Luftqualitaetsrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH durchgeführt. Die EG-Tochterrichtlinie 'Schwebstaub' vom 24.06.1999 (ABl. L 163/41 vom 29.06.1999) auf der Basis der EG-Rahmenrichtlinie zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualitaet legt strenge PM 10-Imissionsgrenzwerte fest, deren Einhaltung in Deutschland Probleme bereitet. Fuer gezielte Luftreinhaltemassnahmen sind belastbare Daten ueber die relevanten Quellen, die Korngroessenverteilung ihrer Staubemissionen und die Minderungspotentiale notwendig. Fuer Modellrechnungen zum Identifizieren von Belastungsschwerpunkten sind zuverlaessige Emissionsdaten, insbesondere ueber die Korngroessenverteilung (kleiner PM 2,5/kleiner PM 10) der Feinstaeube unerlaesslich, um die Wirksamkeit von Minderungsstrategien im Hinblick auf die Immissionsauswirkungen zuverlaessig beurteilen zu koennen. Nachdem in II 6.3/Abshaben unter FKZ 20402853 ein geeignetes Messverfahren entwickelt wurde, sind nun Messungen an speziellen besonders relevanten Feinstaubemittenten (hier: diffuse Quellen) notwendig. Mit diesem Vorhaben sollen sowohl der Sachstand bei Anlagen der Metallindustrie ueberprueft als auch Informationsluecken bei speziellen Anlagen geschlossen werden.

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