Die Frist zur landesgesetzlichen Umsetzung der Rahmenvorschriften des am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen Raumordnungsgesetzes ist am 31.12.2001 abgelaufen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau geänderten rahmenrechtlichen Vorgaben war bis zum 31.12.2006 zu erfüllen. Diese Pflichten bestehen aufgrund der Übergangsvorschrift in Art.125 b Abs.1 GG auch nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform fort. Dennoch zeigt ein Blick in die Landesgesetze, dass der Stand der Umsetzung in den Bundesländern ebenso unterschiedlich ist wie das Verständnis einiger Vorschriften. Die Untersuchung liefert erstmals eine systematische und vergleichende Darstellung der Umsetzung des Rahmenrechts in den einzelnen Bundesländern. Sie stellt für jede rahmenrechtliche Neuregelung zunächst die wesentlichen Anforderungen an eine landesgesetzliche Umsetzung dar und geht dann auf Art und Umfang der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ein. Dies ermöglicht nicht nur eine Betrachtung des bundesweiten Umsetzungsstandes in seiner Gesamtheit, sondern auch eine konkrete Beurteilung der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.
In einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll fuer Naturraeume des Freistaates Sachsen ein Kriterienkatalog zur Gestaltung von Ackerschlaegen im Agrarraum fuer zielorientierte Landnutzungsvarianten im Kontext oekonomischer, betriebsorganisatorischer und landschaftsoekologischer Aspekte vorgeschlagen werden. Hierzu muessen Einschaetzungen zur Bedeutung von moeglichen Aenderungen der Landnutzung fuer die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe vorgenommen werden. Mit Hilfe von Szenariostudien werden verschiedene relevante Variablen (Indikatoren zu Schlagstrukturen) und Rahmenbedingungen (Technologien, Bewirtschaftungsvarianten, Foerderprogramme) auf ihre Auswirkungen fuer die Betriebsstruktur und den oekonomischen Betriebserfolg untersucht. Vorrangiges Ziel dabei ist es zu ermitteln, welche Landnutzungseinheiten fuer die Zukunftsfaehigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung gewaehlt oder veraendert (bzw. aufgegeben) werden muessen, aber auch welche Rahmenbedingungen (u.a. Foerderprogramme, Auflagen) entstehen sollten, damit die vorgegebenen Ziele eintreten koennen. Die zu entwickelnden Methoden werden zur Abschaetzung der betriebs- bzw. regionsspezifischen, oekonomischen und pflanzenbaulichen Wirkung von verschiedenen Schlagstrukturen geeignet sein. Die Methoden und Strategien sollen dabei verallgemeinerbar fuer die individuelle Schlaggestaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Sachsen sein. Aus den Ergebnissen der Fallstudienuntersuchungen sowie der Abstimmungen zwischen den Betroffenen und verschiedenen Akteuren der Untersuchungsregion werden Beitraege zur Umsetzung der Massnahmen und zur fachlichen Begleitung abgeleitet. Insbesondere sind dies Regeln bzw. Strategien fuer die standortbezogenen Schlagstrukturen, vorrangig abgeleitet aus der Sicht der Landwirtschaft. Damit soll eine die Ziele von Landwirtschaft und Naturschutz integrierende Landnutzung von Ackerland ermoeglicht werden. Aber auch die Prinzipien zur Gestaltung von zusaetzlich notwendigen Foerderprogrammen werden abgeleitet.
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung einer Studie zum o.g. Thema. Die Studie soll einen Überblick über die für den Einsatz von Schmier-, Verfahrens- und Treibstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe relevanten ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geben. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, welche ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geändert werden könnten, um die auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden und umweltfreundlichen Produkte verstärkt in umweltsensiblen Bereichen einzusetzen.In der erarbeiteten Studie wurden für die Haupteinsatzfelder von Ölen auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie Kettenöle für Motorsägen, Kühlschmierstoffe, Mobilhydraulik, Weichen- und Spurkranzschmierung sowie Schalöle die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa untersucht. Auf dieser Grundlage wurden die existierenden Hemmnisse bei der Verwendung dieser umweltverträglichen Produkte und mögliche Lösungen zur Förderung des verstärkten Einsatzes ausführlich und umfassend betrachtet.
In dem Vorhaben sollen die technischen Konzepte herausgearbeitet und systematisiert werden, die besonders geeignet sind, die allgemeinen Teilstromanforderungen des Anhang 22 zur Allgemeinen Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift umzusetzen. Dabei ist die Sonderbehandlung von Abwasserteilstroemen, die Schwermetalle, Organoverbindungen oder andere schwer abbaubare oder bakterientoxische Stoffe enthalten, besonders zu beruecksichtigen. Abwasserteilstroeme, die durch ihren 'harten' CSB die ueberwiegende CSB-Restfracht an der KA verursachen, sind zu untersuchen und geeignete Loesungsvorschlaege zur Minimierung aufzuzeigen.
Das interdisziplinäre Projekt will die im Verbundvorhaben 'Deponieuntergrund' erarbeiteten Technologien zur Erkundung des Untergrundes von Deponien und Altablagerungen an die Rahmenbedingungen in Thailand anpassen und durch einen Technologietransfer zu einer nachhaltigen Sicherung sauberen Trinkwassers beitragen sowie hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland sichern. In Zusammenarbeit mit thailändischen Fachkräften soll im Rahmen einer Teststandortforschung das deutsche Know How auf dem südosteuropäischen Markt eingeführt werden. Ein Schwerpunkt des Teilvorhabens 5 ist dabei die Kompilation der Daten aus der Erkundung zur Beurteilung der Standortsituation in Form einer Szenarioanalyse. Der zweite Schwerpunkt sind Handlungsempfehlungen für einen ökologisch wirksamen und ökonomisch vertretbaren Methodeneinsatz.
Das Forschungsprojekt widmet sich den sogenannten normvertretenden Selbstverpflichtungen der Wirtschaft im Umweltschutz. Es werden anhand einer Typisierung charakteristische Merkmale herausgearbeitet, insbesondere wird die oeffentlich-rechtliche Natur solcher Selbstverpflichtungen nachgewiesen. Davon ausgehend werden die in der einschlaegigen Literatur genannten Vor- und Nachteile dargelegt und einer bewertenden Betrachtung unterzogen. Der Hauptteil der Studie beleuchtet die verfassungsrechtlichen Aspekte von Selbstverpflichtungen. Die Analyse bringt zum Vorschein, dass insbesondere das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip dem Abschluss von normvertretenden Selbstverpflichtungen Grenzen setzen. Bedenken bestehen im Hinblick auf die geforderte Transparenz staatlicher Entscheidugen und die Distanz zwischen staatlichen Gemeinwohlinteressen und wirtschaftlichen Belangen. Im Ergebnis wird die Errichtung eines verfahrensrechtlichen Ordnungsrahmens gefordert, zu dessen Ausgestaltung die Untersuchung einige Vorschlaege erbringt.
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Bund | 9 |
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