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LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Unzerschnittene Räume nach §6 Abs.1 SNG

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Unzerschnittene Räume sind Landschaftsteile mit einer Mindestfläche von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen oder den Flughafen Ensheim zerschnitten werden.

Energieeffiziente, sichere und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur im Metro- und Kernnetz für die hypervernetzte Gesellschaft, Energieeffiziente, sichere und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur im Metro- und Kernnetz für die hypervernetzte Gesellschaft - HYPERCORE

Bebauungsplan Rahlstedt 128 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 128 für das Gebiet zwischen Güstrower Weg, Parchimer Straße, Hagenower Straße und der Trasse der Deutschen Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Parchimer Straße - Hagenower Straße - Güstrower Weg - Nordgrenze des Flurstücks 582 - Westgrenze des Flurstücks 5192 - über das Flurstück 4138 (Bahntrasse) sowie die Ostgrenze des Flurstücks 4462 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

Bebauungsplan Wellingsbüttel 16 Hamburg

Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 16 für den Geltungsbereich über Teilgebiete von Wellingsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) wird festgestellt. Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden: 1. Gebiet 1: Wellingsbüttler Weg - Friedrich-Kirsten-Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 172, Südostgrenze des Flurstücks 3167 - über Kuhteichweg - Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2577, Nordgrenzen der Flurstücke 123 und 2609, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 125 - Wellingsbüttler Weg - Ostgrenze des Flurstücks 1107, Nordgrenze des Flurstücks 1108 - Barkenkoppel - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1102 - Bahntrasse - Rolfinckstraße - Rabenhorst - Bahntrasse - Rehmkoppel - Wellingsbüttler Weg - Alsterstieg - Ostgrenze des Flurstück 152 (Friedrich-Kirsten-Straße), Nord- und Südostgrenze des Flurstücks 2695 - Wellingsbüttler Weg - Nordostgrenzen der Flurstücke 190 und 2084 - Rehmkoppel - Bahntrasse - Nordwest-, Nordost- und Nordgrenze des Flurstücks 273 - Speckmannstraße - Wibbeltweg - Kaspar-Ohm-Weg - Horstweg - Ostgrenze des Flurstücks 506 (Horstweg), Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 2721, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 508, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2591, Nordostgrenze der Flurstücke 2713, 515, 516 und 517, Nordwestgrenze des Flurstücks 3192, Nordostgrenzen der Flurstücke 3192, 530 und 2949, Südostgrenzen der Flurstücke 2949, 2809 und 2898 - Pfeilshofer Weg - Lockkoppel - Rabenhorst - Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3024 - Rolfinckstraße - über die Flurstücke 2896 und 452 - Rol finckstieg - Nordgrenzen der Flurstücke 2794 und 2134 - Lindeneck - Nordgrenzen der Flurstücke 2115, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120 - Lindeneck - Ostgrenzen der Flurstücke 2975, 462, 2894, 2972, 2980, 2858, 2892 und 2860 - Laurembergweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2890, 2862, 2944, 2942, 2933, 2864, 2866, 2868 und 2870 - Classenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2815, 3526, 2905, 2811, 2763, 2798, 3261, 3383 und 2875 - Eckerkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 2257, 2258, 2259 und 1206, Südgrenzen der Flurstücke 1206, 2569 und 2570 - Bramfelder Drift - Südgrenzen der Flurstücke 2550, 2549, 2548, 2547, 2546, 2545, 2544, 2543, 2542, 2541, 2595, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 2446, 2292, 2291, 2370, 2369, 2368, 2367, 2366, 2365, 2290, 2289 und 1243 - Schulteßstieg - Südgrenzen der Flurstücke 2105, 2025, 2024, 2077, 1246, 1247, 2590, 1248, 1249, 1250, 1251 und 1252, Ostgrenze, Südwestgrenze und Südgrenze des Flurstücks 2738, Südostgrenze des Flurstücks 1141, über das Flurstück 1141, Nordwestgrenze des Flurstücks 1141 - Lagerlöfstraße - Sodenkamp - Südgrenze des Flurstücks 2206 (Sodenkamp) - Borstels Ende - Bahntrasse - Borstels Ende - Westgrenze und Nordwestgrenze des Flurstücks 3460 (Wellingsbüttler Weg), Westgrenze des Flurstücks 2606 (Gundlachs Twiete), West- und Nordgrenze des Flurstücks 3452 (Alsterlauf), Nordgrenze und über das Flurstück 3451 der Gemarkung Wellingsbüttel (Alsterlauf)- Langwisch. Ausgenommen vom Gebiet 1 ist der Geltungsbereich der Verordnung über den Bebauungsplan Wellingsbüttel 4 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 171) sowie der Geltungsbereich der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wellingsbüttel 14 vom 8. Juli 2002 (HmbGVBl. S. 148). 2. Gebiet 2: Volksdorfer Weg - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2880, Westgrenzen der Flurstücke 2091, 590, 588, 3010, 584, 583, 582, 581, 580, 579 und 4567 - Am Pfeilshof - Westgrenzen der Flurstücke 3203, 540, 539, 538, 3353, 3352, 536 und 535, Nordostgrenzen der Flurstücke 535, 551 und 552 der Gemarkung Wellingsbüttel. 3. Gebiet 3: Farmsener Weg - Südostgrenzen der Flurstücke 670 und 671 - Radekamp - Südostgrenzen der Flurstücke 2963, 2918, 3027 und 3028 - Südwestgrenzen der Flurstücke 3025, 2915, 2914, 2913, 2912, 2911, 3434, 3032 und 2641 - Reem- winkel - Südwestgrenzen der Flurstücke 3399, 715 und 718, Südostgrenzen der Flurstücke 719, 720, 721, 722, 723, 3139, 2958, 727 und 729, Westgrenzen der Flurstücke 729, 728, 731 - Waldingstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3483, 825 und 3021 - Eckloßberg - Westgrenzen der Flurstücke 2831, 2878, 2950, 2043, 2833, 2835 und 2888 - Eckloßberg - Westgrenzen der Flurstücke 3060, 2837, 2935, 843, 2839, 859, 858, 2948, 856, Nordgrenzen der Flurstücke 856, 2764, über das Flurstück 853 der Gemarkung Wellingsbüttel.

Bebauungsplan Stellingen 23 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 23 für das Gebiet südöstlich der Gutenbergstraße zwischen der Bahntrasse und der Warnstedtstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Gutenbergstraße - Warnstedtstraße - Südostgrenze des Flurstücks 1599, Südgrenze des Flurstücks 4455, Südostgrenzen der Flurstücke 4066 und 1956, über die Flurstücke 4419, 3560 und 4521 (Bahnanlagen), Südwestgrenze des Flurstücks 4521 (Bahnanlagen), über das Flurstück 2180 (Försterweg), Nordgrenze des Flurstücks 2180 (Försterweg), über die Flurstücke 3560 und 4419 (Bahnanlagen), Nordostgrenze des Flurstücks 4419 (Bahnanlagen), Nordgrenze des Flurstücks 1922, über das Flurstück 1996 (Gutenbergstraße), West- und Nordgrenze des Flurstücks 1996 der Gemarkung Stellingen.

Bebauungsplan Winterhude 36-Alsterdorf 18 Hamburg

Der Bebauungsplan Winterhude 36/Alsterdorf 18 für den Geltungsbereich zwischen Bahntrasse, Hindenburgstraße und Carl-Cohn-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 408, 407) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Carl-Cohn-Straße - Nordgrenze des Flurstücks 2690 (Bahnanlage) der Gemarkung Winterhude - Hindenburgstraße - Südgrenze des Flurstücks 2552 der Gemarkung Winterhude.

Schallemissionen von Schienenwegen

Der Grundwert-Emissionspegel wird in der Schall 03 fuer einen Normzug mit 51 dB(A) angegeben. Urspruenglich sollte er mit 48 dB(A) festgeschrieben werden. Aufgrund der Messserien kann der Wert 51 dB(A) als gesichert gelten, wenn Gleise mit UJC-60 Schienen, Betonschwellen und Schotterbett auf gutem Unterbau vorhanden sind. Ziel der Studie, die im Rahmen der Beratung zur Schall 03 zu umfangreichen Messungen gefuehrt hat, ist es, weitere Daten ueber ortsspezifische Laermabstrahlungen anderer Oberbauformen zu sammeln und die in 5,1 bis 5,5 genannten Einfluesse der Fahrzeugarten, Bremsbauarten, Zuglaengen, Geschwindigkeiten und Fahrbahnarten durch Messungen statistisch abzusichern oder fortzuschreiben.

Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des beantragten Vorhabens zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 27,8 MWp

Die ENERPARC Solar Invest 240 GmbH (Vorhabenträger) begehrt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (23,4 ha) in Neulöwenberg auf dem Grundstück der Gemarkung Neulöwenberg (Flur 1, Flurstücke 14/2, 16/4, 33, 34, 35, 153, Flur 6, Flurstücke 21, 23) und hat der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Oberhavel einen Bauantrag (AZ 3658/2025/jah) vorgelegt. Nach Nr. 26 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) i. V. m. Nr. 18.7.1 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine allgemeine Vorprü-fung des Einzelfalls für die Errichtung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage verpflichtend, weil ein städtebauliches Projekt größer als 10 ha realisiert werden soll. Bei der allgemeinen Vorprüfung handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Vorhabenträger hat folgende Unterlagen zur prüfenden Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt: - Landschaftspflegerischer Begleitplan Photovoltaikprojekt Neulöwenberg West (Anlage 5), - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 5), - Blendgutachten PV-Anlage Neulöwenberg 1.2 (Anlage 12) sowie eine - Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Anlage 16). Standort und Merkmale des Vorhabens Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage außerhalb der Ortslage Neulöwenberg auf einer gegenwärtig ackerbaulich genutzten Fläche unmittelbar rückwärtig angren-zend zu den bebauten Grundstücken Neulöwenberger Straße Nr. 10, Nr. 18 und Nr. 26 sowie unmittel-bar westlich angrenzend zu den bebauten Grundstücken Zum Bahnhof Nr. 8 bis Nr. 12 und westlich innerhalb eines 200 m tiefen und ca. 1,7 km langen trassenbegleitenden Korridors entlang der Bahn-strecke Berlin-Neustrelitz (Preußische Nordbahn) sowie des Bahnhofs Neulöwenberg. Westlich und südlich befinden sich weitere ackerbaulich genutzte Flächen. Der Anteil, der mit Modultischen überbauten Fläche, beträgt 11,8 ha (Grundflächenzahl 0,51/Antrags-unterlagen/Anlage 16). Die PV-Module erreichen eine Höhe von 2,97 m und werden mit einer Neigung von 18° installiert. Der Abstand der Modulunterkante zur Geländeoberfläche beträgt 0,8 m. Es sind Rei-henabstände von 2,5 m vorgesehen. Für Batteriespeicher (8) und Trafohäuschen (4) wird eine Ge-samtgrundfläche von 175,68 m² in Anspruch genommen. Die mit einer Schotterschicht teilversiegelte Betriebswege beanspruchen eine Fläche von 17708 m². Dies ergibt eine Grundflächenzahl II von 0,60. Das Gelände wird von einer 2 m (bzw. 2,5 m; Teilbereich Sichtschutzzaun, westlich Grundstücke Zum Bahnhof Nr. 9 bis 12) hohen und 4555 m langen Zaunanlage eingezäunt. Mittig zwischen den Vorhabenflächen D und E ist ein von Ost nach West querender 20 m breiter Wildkorridor vorgesehen. Für das Vorhaben liegen die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 bb) BauGB als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich vor, denn es dient der „Nutzung solarer Strahlungsenergie auf einer Fläche längs von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetztes mit mindestens zwei Hauptgleisen und es liegt in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.

INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze ATKIS Basis-DLM - Standspurweite - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Der nominelle Abstand zwischen den beiden äußeren Schienen (der Spur) eines Bahngleises.

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (INSPIRE Download/WFS)

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.

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