API src

Found 34 results.

Related terms

EG-Vogelschutzgebiete (1:5.000) in Schleswig-Holstein LfU

Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. Die Grenzverläufe im marinen Bereich der Nord- und Ostsee sind unverändert aus dem offiziellen Meldemaßstab 1:25.000 übernommen worden. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Vogelschutzgebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Stand: Dezember 2008 (letzte techn. Anpassung: 10.04.2012)

RAMSAR-Gebiete des Landes Brandenburg

Der Datenbestand "RAMSAR-Gebiete des Landes Brandenburg" umfasst drei Gebiete im Land Brandenburg: Untere Havel/Gülper See; Untere Oder bei Schwedt; Teichgebiet Peitz. Diese Gebiete sind jeweils zu über 95 % auch Bestandteile der Europäischen Vogelschutzgebiete Brandenburgs (SPA). Ein Ramsar Data Sheet existiert bisher nur für die Niederung der Unteren Havel/Gülper See (aktualisiert 2002).

LRP 2020 Karte 1 - Europäisches Netz Natura 2000 gemäß § 32 BNatSchG i.V.m. §23 LNatSchG

SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979. FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992. Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht. Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

EG-Vogelschutzgebiete (1:5.000) in Schleswig-Holstein LfU

Die im Maßstab 1:5.000 vorliegenden Abgrenzungen stellen sinngemäße Übertragungen der offiziellen Abgrenzung der gemeldeten Gebiete (Meldung Deutschland an die EC) auf die Topografien der Deutschen Grundkarte 1:5.000 dar. Die Grenzverläufe im marinen Bereich der Nord- und Ostsee sind unverändert aus dem offiziellen Meldemaßstab 1:25.000 übernommen worden. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle Vogelschutzgebiete und alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SPA oder SAC) zu bezeichnen. Im Rahmen einer rechtlichen Sicherung der Einzel-Gebiete im Sinne § 32 Abs.2 und 3 BNatSchG i.V. mit § 23 Abs. 1 LNatSchG werden diese Abgrenzungen abschließend und rechtsverbindlich bearbeitet. Vogelschutzgebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": Im Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Stand: Dezember 2008 (letzte techn. Anpassung: 10.04.2012)

Ramsargebiete in Hamburg

Die Schutzgebietsgrenzen der Ramsargebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Ramsar-Gebiete sind nach der Ramsar-Konvention von 1971 geschützte Feuchtgebiete, die von internationaler Bedeutung sind und insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel dienen.

WFS Ramsar-Gebiet

Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Brutvogel-Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten S-H 2007-2012

Brutvorkommen der Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und der gefährdeten Vogelarten gem. Roter Liste Schleswig-Holstein (1995, 2010) in EU-Vogelschutzgebieten (+ einzelne weitere Arten (diese unvollständig)) EU-Vogelschutzgebiete / Bearbeitungsjahr: - 0916-491 Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer....(Teilgebiet Eider von Nordfeld bis Tönning) / 2008 - 1119-401 Gottekoog-Gebiet / 2011 - 1121-391 NSG Fröslev-Jardelunder Moor / 2011 - 1123-491 Flensburger Förde / 2008 - 1326-301 Schwansener See / 2010 - 1423-491 Schlei / 2008 - 1530-491 Östliche Kieler Bucht / 2008 - 1618-404 Eiderstedt / 2011, 2012 - 1622-493 Eider-Treene-Sorge-Niederung Teilgebiet Lundener Niederung / 2008 Teilgebiet Ostermoor/Seeth / 2008 Teilgebiet Börmer Koog / 2009 Teilgebiet Dellstedter Birkwildmoor Nordermoor u. Ostermoor / 2009 Teilgebiet Dörplinger Moor / 2009 Teilgebiet Südermoor Bergenhusen / 2009 Teilgebiet Süderstapeler Westerkoog / 2009 Teilgebiet Bargstaller Au / 2010 Teilgebiet Hartshoper Moor / 2010 Teilgebiet Hohner See / 2010 Teilgebiet Königsmoor / 2010 Teilgebiet Tielener Moor / 2011 Teilgebiet Alte Sorge Schleife / 2011 Teilgebiet Dacksee-Schlote / 2011 Teilgebiet Kleiner Sorgebogen-Reppelmoor / 2011 Teilgebiet Meggerkoog / 2011 - 1623-401 Binnendünen und Moorlandschaft im Sorgetal / 2009 - 1628-491 Selenter See-Gebiet / 2009 - 1633-491 Ostsee östlich Wagrien / 2008 - 1725-401 NSG Ahrensee und nordöstl. Westensee / 2012 - 1727-401 Lanker See / 2009 - 1728-401 Teiche zwischen Selent und Plön / 2007 - 1729-401 NSG Kossautal / 2007 - 1731-401 Oldenburger Graben / 2008 - 1823-401 Staatsforsten Barlohe / 2009 - 1823-402 Haaler Au-Niederung / 2011 - 1828-491 Großer Plöner See-Gebiet / 2007 - 1830-301 Neustädter Binnenwasser / 2010 - 1923-401 Schierenwald / 2010 - 1924-401 Wälder im Aukrug / 2008 - 1929-401 Heidmoor-Niederung / 2010 - 1029-402 Wahlsdorfer Holz / 2011 - 2021-401 NSG Kudensee / 2010 - 2026-401 Barker und Wittenborner Heide / 2008 - 2028-401 Wardersee / 2011 - 2030-303 NSG Aalbekniederung / 2010 - 2031-401 Traveförde / 2010 - 2121-402 Vorland St. Margarethen / 2010 - 2126-401 Kisdorfer Wohld / 2009 - 2130-491 Grönauer Heide / 2009 - 2226-401 Alsterniederung / 2011 - 2227-401 Hansdorfer Brook / 2012 - 2323-401 Unterelbe bis Wedel / 2008 und 2010 (Neufelder Koog) - 2328-401 NSG Hahnheide / 2008 - 2328-491 Waldgebiete in Lauenburg / 2009 - 2330-353 NSG Oldenburger See u.U. / 2011 - 2331-491 Schaalsee-Gebiet / 2012 - 2428-492 Sachsenwald-Gebiet / 2011 - 2527-421 NSG Besenhorster Sandberge / 2012 - 2530-421 Langenlehsten / 2010

Ramsar-Gebiet

Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen.

Chancen und Perspektiven für Feuchtgebiete: Ramsar-Gebiete und Wetland Cities in Deutschland

Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) Was sind Feuchtgebiete internationaler Bedeutung? Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See Helmestausee Berga-Kelbra Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow

Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (auch Ramsar-Gebiete genannt) sind Ökosysteme, die Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten (z. B. Fische, Amphibien, Wasservögel) sind. Sie sind von internationaler Bedeutung, da sie zahlreichen Zugvogelarten als Habitat dienen. Außerdem sind sie Rückzugsgebiete für gefährdete und teils vom Aussterben bedrohte Fischarten. Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Sie wurde 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnet und sollte ursprünglich dem Schutz von Wasser- und Watvögeln dienen, wurde aber in den letzten Jahren auf die generelle Erhaltung der Biodiversität in Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme ausgeweitet. Deutschland trat 1976 dieser Konvention bei und verpflichtete sich damit, seine FIB zu schützen und zu fördern, obwohl der Begriff keinen eigenständigen Schutzstatus des betreffenden Gebietes darstellt, sondern eine ideelle Auszeichnung ist. In Deutschland wurden bisher 34 Ramsar-Gebiete ausgewiesen. Mehr als 80% davon liegen in den Watt- und Wasserflächen der Nord- und Ostsee. Alle in Deutschland gelegenen Ramsar-Gebiete erfüllen mindestens 3 von insgesamt 9 Kriterien. Sie sind Gebiete mit hoher biologischer Diversität, die repräsentative, seltene oder einzigartige Feuchtgebietstypen enthalten. Fast die gesamte Fläche aller Ramsar-Gebiete Deutschlands sind im Rahmen von Natura 2000 geschützt worden. Ramsar-Konvention Quelle: www.ramsar.org Informationen vom Bundesamt für Nautrschutz (BfN) Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Landes-Nr.: FIB0001LSA (FIB 0001LSA = IBA 0003LSA, = SPA 0003LSA) Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 8.920 ha, davon 5.744 ha in Sachsen-Anhalt und 3.176 ha in Brandenburg Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das FIB „Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See“ liegt im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt an der Landesgrenze zu Brandenburg. Das Gebiet ist seit 1978 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) und seit 1987 als Important Bird Area (IBA) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wurde das Gebiet 1992 als Teil des europäischen Vogelschutzgebiets (EU SPA0003LSA) von Sachsen-Anhalt gemeldet. Im Jahr 2002 vergrößert man das FIB, indem man das NSG „Schollener See“ hinzufügte und es damit an die Grenzen des EU SPA0003LSA anpasste. Das FIB umfasst somit heute drei Naturschutzgebiete (NSG): NSG „Schollener See“, NSG „Jederitzer Holz“ und NSG „Stremel“. Zu großen Teilen ist das Gebiet außerdem als FFH- Gebiet gemeldet (FFH0011LSA „Untere Havel und Schollener See“). Im Jahr 2018 wurde das überaus reich strukturierte Gebiet durch die Landesverordnung Natura 2000 (N2000-LVO LSA) rechtlich gesichert. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0002LSA Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 1.453 ha, davon 784 ha in Sachsen-Anhalt und 669 ha in Thüringen Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) „Helmestausee Berga- Kelbra“ liegt an der Grenze Sachsen-Anhalts zwischen Harz und Kyffhäuser und schließt länderübergreifend 669 ha Thüringens im südwestlichen Bereich des Sees und am Südufer ein. Als Vogelrastgebiet hat es länderübergreifende Bedeutung und wurde deshalb bereits 1978 nach der Ramsar- Konvention als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ausgewiesen. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. Es beherbergt zusätzlich ca. 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. 1992 wurde das Gebiet als Special Protection Area (EU SPA) Helmestausee Berga-Kelbra an die EU-Kommission gemeldet. Im sachsen-anhaltinischen Teil des Gebietes entspricht das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nunmehr dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ (EU SPA0004). Innerhalb des Gebietes liegen auf sachsen- anhaltinischer Seite auch das FFH- Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“ und das LSG0065SGH „Helmestausee Berga- Kelbra“, welches das gesamte Gebiet und weitere außerhalb liegende Bereiche umfasst. Der Freistaat Thüringen sichert seinen Anteil am Gebiet durch das EU SPA „Kyffhäuser- Badraer Schweiz- Helmestausee“ sowie das NSG „Schlossberg- Solwiesen“ rechtlich ab. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0003LSA Jahr der Unterschutzstellung: 2003 Meldegröße: 8.605 ha Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung „Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow“ besteht seit 2003 und ist Bestandteil des Biosphärenreservats „Mittelelbe“. Es gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Der nördliche Teil entspricht in seinem Umfang weitgehend dem Vogelschutzgebiet SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ und der südliche Teil dem FFH- Gebiet 0157 „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“. Des Weiteren ist der südliche Teil auch Bestandteil des SPA 0011 „Elbaue Jerichow“, welches sich von Hohenwarthe bei Magdeburg entlang der Elbe bis nach Werben im Norden Sachsen-Anhalts erstreckt und dort an das SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ anschließt. Das SPA0011 „Elbaue Jerichow“ bildet damit die Verbindung zwischen südlichem und nördlichem Teilbereich des FIB entlang der Elbe. Der nördliche Teil wird durch den Elbverlauf an der Landesgrenze Sachsen-Anhalts zu Niedersachsen und Brandenburg bei Wittenberge begrenzt und umfasst die Flussaue des Alands in südöstlicher Richtung. In diesem Teilgebiet liegen die FFH-Gebiete FFH 0007 „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ und FFH 0008 „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ sowie das NSG „Aland-Elbe-Niederung“. Der südliche Teil des FIB umschließt die reich strukturierte und zeitweise überflutete Flussaue bei Jerichow. In diesem Bereich liegen die NSG „Schelldorfer See“, „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“. Ausführliche Gebietsbeschreibung Letzte Aktualisierung: 24.11.2025

1 2 3 4