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Bebauungsplan Eidelstedt 52 Hamburg

Der Bebauungsplan Eidelstedt 52 für den Geltungsbereich östlich des ehemaligen Rangierbahnhofs Eidelstedt zwischen Alpenrosenweg und Redingskamp (Bezirks Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Alpenrosenweg - Redingskamp - Südostgrenze des Flurstücks 5434, über die Flurstücke 5434 und 5440, Nordgrenze des Flurstücks 5440 der Gemarkung Eidelstedt.

INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze ATKIS Basis-DLM - Bahnhofsgelände - OGC API Features

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Ein flächenförmiges Geo-Objekt, das die topografischen Grenzen der Betriebseinrichtung eines Bahnhofs abbildet (Gebäude, Rangierbahnhöfe, Anlagen und Ausrüstungen).

Bauminister Daehre: Rund 450.000 Euro für Magdeburger Elbbalkon am ehemaligen Magdeburger Elbbahnhof

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 166/09 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 166/09 Magdeburg, den 12. November 2009 Bauminister Daehre: Rund 450.000 Euro für Magdeburger Elbbalkon am ehemaligen Magdeburger Elbbahnhof Nach einer Bauzeit von vier Monaten wird morgen (13.11., 11 Uhr) in der Landeshauptsstadt der so genannte Elbbalkon am ehemaligen Elbbahnhof seiner Nutzung übergeben. ¿Damit wird Magdeburg künftig noch attraktiver für die Einwohner der Stadt und ihre Gäste¿, sagte Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre im Vorfeld der feierlichen Übergabe. Der Elbbalkon sei Teil des Magdeburger IBA-Projekts ¿Leben an und mit der Elbe. Nach Auskunft des Ministers wurden in den Bau des Elbbalkons am westlichen Ufer der Stromelbe insgesamt rund 450.000 Euro investiert. Davon habe allein das Land Sachsen-Anhalt 126.000 Euro beigesteuert. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) seien rund 261.000 Euro in das Projekt geflossen. Die Elbe sei ein Mittelpunkt der Landeshauptstadt und müsse in ihrer Bedeutung als Erholungsort für die Bürger noch stärker heraus gestellt werden, erklärte Daehre. ¿Wir wollen die Natur ein Stück weit in die Stadt zurückholen und diese damit lebenswerter gestalten¿, fügte er hinzu. Die Neuerschließung des ehemaligen Bahnhofsgeländes sei auch aus städtebaulicher Sicht von hohem Wert, weil früher brachliegende Flächen einer nachhaltigen Nutzung zugeführt würden, begründete Daehre die finanzielle Förderung des Vorhabens. Im nächsten Jahr sollen im Rahmen der Internationalen Bauausstellung die Magdeburger IBA-Projekte einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Dazu zählen der Elbbahnhof mit dem dort 2008 neu geschaffenen Stadtplatz, der Wissenschaftshafen, das Wasserturmareal Salbke sowie die Lukasklause. Sie wird das nördliche Tor des so genannten IBA-Pfades darstellen, der alle Projekte verbindet. Zu Ihrer Information: Am ehemaligen Elbbahnhof am Schleinufer wurde bis zur Eröffnung des Hauptbahnhofes im Jahre 1874 der gesamte Personen- und Güterverkehr abgewickelt. Von 1970 bis 1995 wurde das Areal als Abstell- und Rangierbahnhof genutzt und lag dann brach. Erst 2008 wurde die Gestaltung eines Stadtplatzes für ein künftiges Wohngebiet in Elbnähe abgeschlossen. Seitdem hatte auch das Kunstwerk ¿Zeitzähler¿ des französischen Künstlers Gloria Friedmann dort seinen vorübergehenden Standort. Eine neue Strategie für das Flächenmanagement ist eine der zentralen Herausforderungen im Rahmen des Stadtumbaus. Südlicher Pol des IBA-Gebietes entlang der Elbe sind die früheren Industriegebiete im Südosten der Stadt. Im Zuge der Industrialisierung wurden hier die traditionellen Siedlungskerne durch Fabrikanlagen und Arbeiterwohnungsbau überformt; die Entwicklung nach der Wende ließ eine heterogene Stadtlandschaft aus Werksbrachen, ungenutzten Bahnflächen, leer stehenden Wohnbauten und teilweise noch intakten Ortskernen zurück. Hier geht es um mehr Landschaft und weniger Stadt. Nördlicher Pol ist der alte Handelshafen, der zum ¿Wissenschaftshafen¿ umgestaltet wird. Fluss und Hafenlandschaft bilden dabei einen wichtigen ¿weichen¿ Standortfaktor für Arbeit und Produktion. Gleichzeitig will die Stadt attraktives Wohnen und hafenspezifische Freizeitnutzungen möglich machen. Hier geht es um mehr Stadt und weniger Landschaft. Die geförderten IBA-Maßnahmen: Maßnahme Programmjahr Förderung Stadtumbaumanagement     2007 172.000 Erweiterung und Ausbau der Lukasklause 2007 860.000 Arealöffnung Elbbahnhof 2007 812.700 Netzwerk Elbe 2008 186.660 Erweiterung und Ausbau der Lukasklause, 2. Teil      2008 292.400 Umgestaltung Wittenberger Platz 2008 189.200 Wettbewerb Uni Campus, Wissenschaftshafen 2008   33.330 IBA Brachflächenmanagement 2008 286.660 Areal Wasserturm Salbke 2009 903.000 Öffentlichkeitsarbeit 2009 213.330 Elbbahnhof, Elbbalkon 2009 387.000 Beleuchtung der Freifläche Regierungsstraße 2009   14.660 Erweiterung und Ausbau der Lukasklause 2009 166.660 Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Grundwassermessstelle Stendell (Rangierbhf. PCK) (Messstellen-Nr.: 28511231)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 28511231 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Stendell (Rangierbhf. PCK) (nördlich der Gleise des Rangierbahnhofes, hinter den Dienstgebäuden auf der rechten Seite eines Trafohäuschens). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: weitgehend unbedeckter GWL. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_4. Der Messzyklus ist täglich. . Ein Schichtverzeichnis liegt nicht vor. Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN eingemessen. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 11.49 m Geländehöhe: 10.80 m Filteroberkante: (keine Angabe) Filterunterkante: (keine Angabe) Sohle (letzte Einmessung): 1.89 m Sohle bei Ausbau: 0.69 m

Ertüchtigung der Gleise 59 bis 65 für Nutzlängen von 740 m und Anbindung an Gleis 26 im Rangierbahnhof Wustermark

Die Baumaßnahme erfolgt auf dem Gelände des Rangierbahnhofs Wustermark und umfasst die Ertüchtigung der Gleise 59 bis 65 der Richtungsgruppe auf eine Nutzlänge von 740 m. Damit einher geht eine veränderte östliche Anbindung der Gleise 59 bis 65 an das Gleis 26 einschließlich erforderlicher Verlegungen von Versorgungsleitungen.

Fuß- und Radwegbrücke in Adlershof eröffnet und für den Verkehr freigegeben

Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler hat heute gemeinsam mit der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ute Bonde sowie dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick Oliver Igel die neue Hilde-Archenhold-Brücke feierlich der Öffentlichkeit übergegeben. Die Rad- und Fußwegbrücke verläuft über die Bahnanlagen der DB AG und das Adlergestell. Sie ist Bestandteil des Bebauungsplanes 9-60 für eine Teilfläche des ehemaligen Rangierbahnhofes Schöneweide – der so genannten Gleislinse. Die Hilde-Archenhold-Brücke schafft damit eine neue Verbindung zwischen dem alten Ortskern Adlershof und dem Wissenschaftspark Adlershof und trägt auch zur Verbesserung der Schulwege bei. Zudem ist sie Teil des überregionalen Fuß- und Radwegenetzes und verbindet die Naherholungsgebiete „Landschaftspark Johannisthal“ im Süden und „Köllnische Heide“ im Norden. Die Brücke besteht aus reinem Aluminium und ist mit einer Länge von 78 Metern die bislang einzige ihrer Art in Berlin. In der zweijährigen Bauzeit wurden für die neue Fuß- und Radwegeverbindung unter anderem fünf neue Bauwerke sowie vor- und nachgelagerte Rampen errichtet. Als Ausgleichsmaßnahmen entstanden 1.800 m² Grünfläche; außerdem wurden 52 Bäume neu gepflanzt. Insgesamt sind 1.200 Meter neue Fuß- und Radwege entstanden. Dabei handelt es sich um rund 560 m von der Wagner-Régeny-Straße bis ans Adlergestell, rund 440 Meter neu asphaltierter Radweg durch die Kleingartenanlage (Sonnenallee) und 200 Meter parallel zum Adlergestell bis zur Neltestraße. Die Eröffnung der Brücke wurde begleitet von einer Namenszeremonie in Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern des Archenhold Gymnasiums sowie von Mitgliedern der Familie der namensgebenden Hilde Archenhold. Hilde Archenhold und ihre Mutter Alice waren aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und dort ermordet worden. Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Ab heute haben die Bewohnerinnen und Bewohner durch die neue Hilde-Archenhold-Brücke ein großes Stück mehr an Verkehrssicherheit und Lebensqualität gewonnen. Die bisher getrennten Ortsteile zwischen dem alten Ortskern Adlershof auf der einen und dem Wissenschafts- und Technologiepark auf der anderen Seite können jetzt durch die verbindende Brücke wieder ein Stück weit zusammenwachsen. Die Brücke überwindet eine stark befahrende Verkehrsschneise und macht den Fuß- und Radverkehr sicherer.“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Brücke ist ein wichtiger Beitrag für die umweltgerechte Mobilität in unserer Stadt. Wir investieren in die Infrastruktur, dazu gehören auch solche neuen Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr. So eine innovative Lösung wie diese Aluminiumbrücke ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Infrastruktur. Zudem ist es der perfekt passende Zugang zum Technologiepark Adlershof. Diese Brücke hat das Potenzial dazu, ein neues Wahrzeichen für den zukunftsorientierten Wissenschaftsstandort Berlin zu werden.“ Oliver Igel, Bezirksbürgermeister Treptow-Köpenick: „Mit der Einweihung der Hilde-Archenhold-Brücke schaffen wir nicht nur eine bauliche Verbindung zwischen dem modernen und dem historischen Adlershof, sondern schlagen auch eine Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft. Diese Brücke ist ein Symbol für den Wandel zu einer klimafreundlicheren Mobilität in unserer Stadt.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat zusammen mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Fuß- und Radwegbrücke geplant und gebaut. Umgesetzt wurde das Projekt im Auftrag der beiden Senatsverwaltungen durch den Entwicklungsträger WISTA.Plan.

Veränderung der Gleisanbindung Ladegleis 14 für direkte Einfahrten zur Richtungsgruppe im Rangierbahnhof Wustermark

Das Vorhaben umfasst die Veränderung der Anbindung des Ladegleises 14 innerhalb des bestehenden Gleisfeldes im Rangierbahnhof Wustermark dahingehend, dass zukünftig direkte Einfahrten zwischen der Richtungsgruppe und dem Gleis 14 möglich sind. Hierfür ist geplant, das Gleis 14 durch eine zusätzliche Gleisverbindung mit einer Weiche und einer Kreuzung direkt an das Gleis 25 anzubinden. In das Gleis 25 wird eine Rechtsweiche der Bauform EW 49-190-1:9 eingebaut. Das Gleis 54 wird mit einer Kreuzung der Bauform Kr 49-1:9 gekreuzt und direkt in das Gleis 14 entsprechend Trassierung eingebunden. Die bisherige Anbindung des Gleises 14 an die Weiche 73 wird zurückgebaut. Die Weiche 73 ist mit Lückenschluss auszubauen.

Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) für die Ausbaustrecke (ABS) Paderborn-Halle, Abschnitt Neubaustrecke "Kurve Mönchehof-Ihringshausen" "Kurve Kassel"

Die DB Netz AG hat beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für die „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn-Halle, Abschnitt „Kurve Kassel“, gemäß § 15 Raumordnungsgesetz beantragt. Es handelt sich bei der Planung um eine eingleisige Neubaustrecke im Rahmen des Bundesbedarfsplanprojektes ABS Paderborn-Halle als Verbindungskurve zwischen den Bestandsstrecken 2550 (Aachen Hauptbahnhof (Hbf) – Warburg – Kassel (Hbf) aus Richtung Warburg und 1732 (Hann. Münden - Kassel (Hbf)) in Richtung Eichenberg. Das beantragte Vorhaben liegt im Gebiet der Kommunen Espenau, Vellmar und Fuldatal. Die „Kurve Kassel“ soll vorrangig dem innerdeutschen Schienengüterverkehr der Ost-West-Relation, der Verbindung des Ruhrgebietes mit den sächsischen Industriestandorten dienen. Mit der „Kurve Kassel“ entfällt nach Angaben der Antragstellerin der Fahrtrichtungswechsel von mindestens 45 Minuten im Rangierbahnhof Kassel und unterstützt dadurch das verkehrs- und klimapolitische Ziel der Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene. Bei der nun beantragten Vorzugsvariante handelt es sich um die Variante 4B, die östlich und nördlich an der Stadt Vellmar vorbeiführen soll. Es ist ein ROV nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) und dem UVPG durchzuführen. Entsprechend diesem Antrag wird das ROV hiermit eingeleitet. An dem ROV werden Sie mit diesem Schreiben beteiligt und um Stellungnahme bis zum 4. April 2022 gebeten. Die Verfahrensunterlagen sind digital während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung abrufbar: • über das Online-Beteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1000400 • über die Homepage des Regierungspräsidium Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de in der Rubrik „IM BLICKPUNK“ • über das UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp.hessen.de Der ROV-Antrag besteht aus zwei Unterlagen, den Anlagen 1 bis 4 sowie dem Anhang zur Unterlage 2. Unterlage 1 umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie den Erläuterungsbericht. Sie gliedert sich in zehn Kapiteln mit folgenden Inhalten: • Kapitel 1 behandelt die Grundlagen des Projekts und stellt die Gliederung der Gesamtunterlage vor. • Kapitel 2 beschreibt und begründet das Vorhaben. • Kapitel 3 stellt den Such- und Untersuchungsraum dar. • Kapitel 4 leitet die Grobkorridore her und zeigt die ernsthaft in Betracht kommenden Varianten auf. • Kapitel 5 fasst die Ergebnisse aus den drei Zielsystemen zusammen und stellt die zielsystemübergreifende Festlegung der Antragsvariante dar. • Kapitel 6 stellt konzeptionelle Überlegungen zu möglichen Kompensationsmaßnah men dar. • Kapitel 7 befasst sich mit der Nutzung natürlicher Ressourcen und Abschätzung der zu erwartenden Rückstände und Abfälle. • Kapitel 8 thematisiert die Umweltrisiken aus Unfällen und Katastrophen sowie die Anfälligkeit des Vorhabens durch den Klimawandel. • Kapitel 9 beinhaltet detaillierte Aussagen zur Umweltverträglichkeit der Antrags- variante. • Kapitel 10 stellt zusammenfassend die schutzgutübergreifenden Umweltauswirk ungen der Antragsvariante dar. Unterlage 2 stellt in dreizehn Kapiteln den Prozess der Linienfindung und des Variantenvergleichs vor. Die Kapitel untergliedern sich wie folgt: • Kapitel 1 erläutert die Methodik und führt in Unterlage 2 ein. • Kapitel 2 beschreibt die technischen Vorgaben sowie die Untersuchungskriterien und legt die Kriterien aus dem Zielsystem Technik, (Volks-) Wirtschaft, Betrieb und Ver kehr fest. • Kapitel 3 stellt den Suchraum und die Raumwiderstandsanalyse vor • Kapitel 4 erläutert die Methodik und Vorgehensweise der Korridor- und Linienfindung und der Optimierung. • Kapitel 5 stellt die Methodik zum Variantenvergleich in Bezug auf die drei Zielsysteme Raumordnung, Umwelt sowie Technik, (Volks-) wirtschaft, Betrieb und Verkehr vor • Kapitel 6 führt die zu berücksichtigenden Wirkfaktoren des Vorhabens auf und erläutert diese. • Kapitel 7 umfasst die Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU). • Kapitel 8 beschreibt die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). • Kapitel 9 beinhaltet die Baulogistik und Auswirkungen durch den Transport im Rahmen eines variantenbezogenen Vergleichs • Kapitel 10 beinhaltet die Variantenempfehlung unter Berücksichtigung der Kriterien aus den beiden Zielsysteme Raumordnung und Umwelt. • Kapitel 11 beschreibt den Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Kriterien aus dem dritten Zielsystem Technik, (Volks-) Wirtschaft, Verkehr und Betrieb. • Kapitel 12 erläutert die Festlegung und Begründung der Vorzugsvariante aus Sicht des in Kapitel 11 beschriebenen Zielsystems • Kapitel 13 legt unter Berücksichtigung aller drei Zielsysteme die Antragsvariante fest. Zu den beiden Unterlagen 1 und 2 gehören die Anlagen 1 bis 4. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Anlagen: • Anlage 1 beinhaltet die Variantenbewertung aus artenschutzrechtlicher Sicht. • Anlage 2 enthält die Vorprüfungen und die vertiefenden Vorprüfungen für die FFH- Gebiete. • Anlage 3 enthält das hydrogeologische Gutachten. • Anlage 4 stellt die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung dar. • Im Anhang der Unterlage 2 liegen Übersichts,- Methodik- sowie die Bestands- und Auswirkungskarten. Gleichzeitig beinhaltet das ROV eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Ge-setz über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) in der Fassung vom 18. März 2021 (BGBl. I, S. 540), zuletzt geändert am 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) ist die Rechtsgrundlage für die Durchführung einer UVP auf der Planungs-ebene der Raumordnungen (raumordnerische UVP). Die Pflicht zur Durchführung der raumordnerischen UVP ergibt sich aus dem § 49 (1) UVPG sowie Anlage 1, Spalte 1, Nr. 14.7 UVPG. Diese befasst sich mit den raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten. Das ROV einschließlich der UVP wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein behördeninternes Gutachten, das in den folgenden Zulassungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist. Das ROV ersetzt nicht das oder die nachfolgende(n) Planfeststellungs- oder andere Zulassungsverfahren. Die landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht. Während des Beteiligungszeitraums bis einschließlich 04. April 2022 kann zu dem Vorhaben einschließlich der von der Trägerin der Maßnahme aufgeführten Trassenalternative Stellung genommen werden. Sofern zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 04. April 2022 keine Stellungnahme vorliegt, gehe ich davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt sind. Die Abgabe einer Stellungnahme samt Anhänge ist möglich: • vorrangig über das Online-Beteiligungsportal unter: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1000400 • per E-Mail: Regionalplanung@rpks.hessen.de • schriftlich: Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21.1 Regionalplanung z. Hd. Herrn Zierau Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel Das Online-Beteiligungsportal wird zum 21. Februar 2022 freigeschaltet. Ein gesondertes Anmeldeverfahren zum Online-Beteiligungsportal ist nicht erforderlich. Es wird gebeten, die Stellungnahme bevorzugt hierüber abzugeben. Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Landesplanungsbehörden die Stellungnahmen auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses bein-haltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Trägerin der Planung zur Prüfung oder Verifizierung. Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen versandt und im Internet bereitgestellt.

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau dreier Umschlagsgleise im Evonik-Chemiepark in Niederkassel-Lülsdorf, einschl. des Neubaus einer Gleistrasse für die gleistechnische Erschließung

Auf Antrag der Duisburger Hafen AG vom 10.08.2017 i. d. F. vom 10.08.2018 wird der Plan für den Naubau dreier Umschlagsgleise für die Ansiedlung eines trimodalen Containerterminals im Evonik-Chemiepark in Niederkassel-Lülsdorf, einschließlich des Naubaus einer Gleistrasse für die gleistechnische Erschließung an die öffentliche Eisenbahninfrastruktur der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH im Rangierbahnhof Lülsdorf unter im Beschluss festgelegten Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß der §§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz festgestellt.

Luftbilder 1953 · 1989 · 2015

Bis 1952 wurde der Betrieb auf dem Rangierbahnhof nach und nach eingestellt und die westliche Teilfläche aufgegeben. Noch bis Anfang der 1990er-Jahre gab es geringfügigen Güterverkehr und Werkstattbetrieb. Weitgehend jedoch blieb das aus Sand und Schotter aufgeschüttete Gelände und seine Infrastruktur wie Ablaufberge, Drehscheibe und Stellwerke sich selbst überlassen. Das Gelände lag in einem Dornröschenschlaf, und die Natur konnte sich über Jahrzehnte weite Teile zurückerobern. Gutachten belegten den unersetzbaren ökologischen Wert des Areals. Der südliche Teil der Lokhalle wurde 1944 durch Bombentreffer zerstört und nicht wieder aufgebaut. Sichtbar ist, dass sich einzelne Bäume und Sträucher ausgebreitet haben und es noch große offene Flächen gibt. Durch die Besitzüberlassung eines 18 Hektar großen Grundstücks an das Land Berlin im Jahr 1996 konnte der Natur-Park realisiert und im Jahr 2000 der Öffentlichkeit übergeben werden. Der Park wurde durch ein Wegenetz erschlossen, das alten Gleisen folgt. Deutlich erkennbar ist die Abnahme von offenen Bereichen durch die Ausbreitung von Gehölzen, die inzwischen mehr als Zweidrittel der Fläche bedecken.

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