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Nutzen statt Besitzen - orientierende ökologische Abschätzungen für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Personalcomputer und Rasenmäher

Recyclinggerechte Entwicklung und Erprobung eines energiesparenden Akku-Rasenmaehers

Nützlinge

<p>Mit Nützlingen naturnah gärtnern</p><p>So gärtnern Sie nachhaltig mit Nützlingen</p><p><ul><li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, so dass Nützlinge angelockt werden und darin Nahrung und Wohnraum finden.</li><li>Tolerieren Sie Schädlinge als Teil des Nahrungsnetzes, solange sie nicht massenhaft vorkommen.</li><li>Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ ist gut für die Umwelt und für Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Respekt vor jedem Lebewesen:</strong>Alle Organismen sind Teil eines komplexen Nahrungsnetzes und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Nur aus der Perspektive des Menschen erscheint der eine als "nützlich" und der andere als "schädlich". Bedenken Sie, dass Lebewesen nicht nur "schlechte" oder nur "gute" Eigenschaften haben. Zum Beispiel verursachen nur wenige Arten der Gallmücke Schäden an Ihrer Ernte. Dagegen sind viele Gallmücken-Arten nützlich. Weil ihre Larven Blattläuse vertilgen, werden sie gezielt im biologischen Pflanzenschutz eingesetzt. Zudem bestäuben sie Pflanzen und dienen Vögeln als Futter. Reißt der Mensch ein kleines Loch in das komplexe Netz der Natur, hat das also weitreichende Auswirkungen.</p><p><strong>Jeder Quadratmeter zählt:</strong>Nützlinge können sich nur dann im Garten ansiedeln und vermehren, wenn sie langfristig Futter und Wohnraum finden. Selbst wenn Ihnen nur kleine Flächen zur Verfügung stehen, lohnt sich die Anlage eines Mini-Biotops. Da viele Arten nur einen relativ kleinen Bewegungsradius haben, können solche Trittsteine für die weitere Ausbreitung sehr wertvoll sein. Vielleicht können Sie auch Ihre Nachbarn von einer naturnahen Gartengestaltung überzeugen, so entsteht in der Summe ein vernetzter, artenreicher Lebensraum.</p><p>Tipps zur Bepflanzung</p><p>Eine Vielfalt an heimischen Stauden und Gehölzen bietet Vögeln, aber auch Fledermäusen und Kleinsäugern, Nahrung und Lebensraum. Insbesondere dichte Hecken und stachelige Sträucher bieten Vögeln Schutz vor Katzen und anderen Beutegreifern. Auch Vogelfutter sollte nicht gekauft, sondern selbst angepflanzt werden.</p><p>Bei gefüllten Blüten haben sich die Staub- und / oder Fruchtblätter zu Blütenblättern umgebildet. Dadurch produzieren diese Blüten weniger oder gar keinen Nektar und keinen Pollen mehr. Zudem können solche Blütenblätter den Tieren den Weg zu den Staubgefäßen und zum Nektar versperren.</p><p>Das sind zum Beispiel Frühblüher wie Schneeglöckchen, Winterlinge und Krokusse (siehe Foto), und Spätblüher wie Fette Henne, Sonnenblume und Ringelblume. Frühblüher bieten vielen Nützlingen, z.B. Schwebfliegen und Florfliegen, ein erstes Nahrungsangebot und sind somit entscheidend für deren weitere Entwicklung.</p><p>Das gleiche Prinzip gilt auch für Vögel. Im Winter fressen sie zum Beispiel gern Hagebutten sowie Früchte vom Holunder und Weißdorn. Besonders wertvoll ist der Efeu: er blüht im Herbst, wenn Insekten wenig andere Nahrung finden, und trägt Früchte im zeitigen Frühjahr, was Amseln, Drosseln und Stare anlockt. Um zu blühen und Früchte zu tragen muss der Efeu aber mindestens acht Jahre alt sein.</p><p>Mit der Wahl von ganz bestimmten Pflanzen können Sie ganz bestimmte Tiere anlocken, da diese sich über Jahrmillionen aneinander angepasst haben. Pflanzen Sie zum Beispiel ein Pfaffenhütchen (siehe Foto), dann können Sie bestimmt im Herbst Rotkehlchen an den rot leuchtenden Früchten beobachten. Pflanzen Sie einen Blasenstrauch, werden dessen große gelbe Blüten bald die Blauschwarze Holzbiene anlocken.</p><p>Solche Pflanzen öffnen ihre Blüten erst abends und verströmen einen besonderen Duft. Beispiele hierfür sind die Nachtkerze, Borretsch, Wegwarte und Schnittlauch (siehe Foto). Nahrungspflanzen für Nachtfalter oder deren Raupen sind zum Beispiel Himbeeren, Brombeeren, Berberitze und Hartriegel. Finden nachtaktive Insekten ausreichend Nahrungspflanzen, dann profitieren davon auch die Fledermäuse.</p><p>Viele Insekten, wie auch Eier und Puppen von Schmetterlingen, überwintern in oder an den Stängeln. Dagegen dürfen Hecken, Büsche und Bäume nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 festgelegt.</p><p>Nutzen Sie dafür schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Sie können beispielsweise um besonders nützliche Pflanzen drumherum mähen oder hübsche Muster in die Fläche hineinschneiden. Oder Sie mähen einfach nach dem Prinzip „Vokuhila (vorne kurz, hinten lang) statt Glatze“.</p><p>Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Wertvoll sind auch Altgrasstreifen, also Teilflächen, die ein Jahr lang gar nicht gemäht werden. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden. Sie können es kompostieren, als Mulch auf Beeten, unter Gebüschen oder auf Baumscheiben ausbringen, oder als Tierfutter verwenden. Verzichten Sie auf eine Düngung Ihrer Wiese - je magerer desto artenreicher!</p><p>Laub dient Bäumen und Bodenlebewesen langfristig als Nahrung, trägt zur Humusbildung bei, schützt den Boden vor Austrocknung und bietet vielen Tieren einen Lebensraum. Soll Laub von bestimmten Flächen, wie z.B. Wegen und Einfahrten, entfernt werden, kann es an anderer Stelle wieder ausgebracht werden. Zum Beispiel als Mulch auf Beete, unter Hecken und Sträuchern, als Haufen zur Überwinterung von Igeln und Amphibien, oder auch als Einstreu und Winterfutter für Haustiere.</p><p>Insekten und Vögel finden hierin Futter und Wohnraum. Vertikales Gärtnern hat auch viele andere Vorteile. Es kann die Wärmedämmung von Gebäuden verbessern und als Lärmschutzbarriere dienen, es spart Platz und sorgt für Abkühlung im Sommer. Bei richtiger Pflanzenwahl und intaktem Mauerwerk sind keine Gebäudeschäden zu erwarten. Lassen Sie sich vorher von Experten beraten!</p><p>Mulch kann aus den verschiedensten Materialien bestehen und unterschiedlichen Zwecken dienen. Beispielweise als Düngung: durch Mist und Rasenschnitt wird viel Stickstoff zugeführt. Oder zum Pflanzenschutz: Schafwolle und Sägespäne halten Schnecken fern. Oder als Lebensraum: Holzhackschnitzel zur Befestigung der Wege zwischen den Beeten dienen als Brutstätte für Käfer.</p><p>Mit Rindenmulch oder Tannennadeln kann der pH-Wert des Bodens gesenkt werden, zum Beispiel für den Anbau von Heidelbeeren. Mulch dient außerdem als Verdunstungsschutz, reguliert die Bodentemperatur, schützt vor Erosion und hält unerwünschten Bewuchs fern.</p><p>Sie werden viele Vorteile entdecken, z.B. eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine erhöhte Widerstandsfähigkeit der Pflanzen. Der Begriff Permakultur leitet sich von "permanent agriculture" ab und steht für eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensweise. Diese Philosophie nimmt natürliche Ökosysteme als Vorbild und leitet daraus Bewirtschaftungsweisen ab, die zu langfristig stabilen, sich selbst erhaltenden Systemen führen.</p><p>Kaufen Sie nur solche Erden und Substrate, die als „torffrei“ oder „ohne Torf“ gekennzeichnet sind. Sogar Heidelbeeren, die in saurer Erde angebaut werden müssen, kann man torffrei anbauen. Im Gartenfachhandel finden Sie torffreie Erden speziell für Heidelbeeren und andere Moorbeetpflanzen.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur Bepflanzung:</strong></p><p></p><p>Kleine Biotope gestalten</p><p>Integrieren Sie wertvolle Elemente in Ihren Naturgarten: Trockenmauern, viel Totholz, Steinhaufen, Laubhaufen, ein Sandarium, dichtes Gestrüpp und ein paar „ungepflegte“ Ecken. Diese Elemente bieten vielen Tierarten Nahrung und Wohnraum.</p><p>Hier entsteht nicht nur wertvolle Gartenerde, sondern auch ein Biotop für zahlreiche Kleinstlebewesen. Auch Igel, Ringelnattern und Erdkröten mögen Komposthaufen. Nicht nur wegen des reichen Nahrungsangebotes, sondern auch wegen der Wärme, die bei der Verrottung entsteht.</p><p>Dort finden z.B. Fledermäuse und Höhlenbrüter Nahrung und Wohnraum. Totholz ist auch für viele gefährdeten Insektenarten sehr wertvoll. Die wertvollsten ökologischen Nischen bietet besonntes, aufrechtstehendes Totholz (mit Rinde) von Laubbäumen. Abgestorbene Gehölze lassen sich auch mit Kletterpflanzen verschönern. Mit den richtigen Schnitttechniken können so über die Jahre kreative Figuren entstehen. Auch die Wurzelballen abgestorbener Bäume sind ein wertvoller Lebensraum, z.B. für Käfer. Als Ersatz dafür können Sie einen Käferkeller anlegen.</p><p>Verzichten Sie dabei auf den Besatz mit Fischen, denn die fressen den Laich von Amphibien sowie zahlreiche Insekten und deren Larven. Ein naturnah gestalteter Teich zieht auch Fledermäuse an: sie kommen in der Dämmerung, um Beute zu jagen und ihren Durst zu stillen.</p><p>So können Sie die Folgen extremer Wetterereignisse wie Starkregen und Dürre über das Jahr etwas abfedern. Außerdem mögen Pflanzen Regenwasser viel lieber als das Wasser aus dem Hahn.</p><p>Ein Waldgarten ist ein Garten, der, wie ein Wald, in mehreren Höhenstufen aufgebaut ist. Waldgärten dienen der Nahrungserzeugung, leisten aber auch einen großen Beitrag zum Klimaschutz und zum Schutz der Biodiversität. Durch die Vielfalt eines Waldgartens entwickelt sich ein stabiles System, in dem Nahrungsmittel auch unter zukünftigen schwierigen Bedingungen angebaut werden können.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps zur klimafreundlichen Gartengestaltung:</strong></p><p></p><p>Hilfe für tierische Gartenbewohner</p><p>Eine größere Schale auf dem Boden dient Igeln als Tränke und Vögeln als Badestelle. Für Vögel besteht allerdings eine hohe Ansteckungsgefahr an stark frequentierten Wasserstellen. Deshalb muss das Wasser täglich gewechselt und das Gefäß gereinigt werden. Hängende Tränkeflaschen sind für Vögel eine keimarme Alternative. Und auch Insekten haben Durst! Legen Sie Steine, Muscheln oder Moos in eine kleine Wasserschale, damit die Insekten darin nicht ertrinken.</p><p>Beachten Sie dabei genau die Bauanleitungen und die Empfehlungen zum Aufhängen der Kästen. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Vogelarten „besonders geschützt“ und alle Fledermausarten „streng geschützt“. Der Schutz bezieht sich auch auf ihre Nester. Es ist also verboten, sie zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.</p><p>Katzen töten jährlich viele Millionen Vögel und andere Kleintiere wie z.B. Eidechsen. Insbesondere verwilderte Hauskatzen sind problematisch, weil sie ihren Nahrungsbedarf ausschließlich über die Jagd decken müssen. Lassen Sie Ihre Hauskatze kastrieren und unterstützen Sie Tierschutzverbände bei Kastrationsprogrammen für verwilderte Katzen. Eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch den Katzen.</p><p>Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Katze zumindest von Mitte Mai bis Mitte Juli in den Morgenstunden nicht im Freien aufhält, denn dann sind die meisten hilflosen Jungvögel unterwegs. Bäume mit Vogelnestern können durch katzenabweisende Manschettenringe gesichert werden.</p><p>Das sind z.B. Kellertreppen, Lichtschächte, Gruben, Gullys, Teiche und Swimmingpools. Verschließen Sie die Zugänge oder bauen Sie kleine Ausstiegshilfen für die Tiere. Auch Fledermäuse können in Regentonnen ertrinken oder sich durch angekippte Fenster in Räume verirren, aus denen sie nicht mehr herausfinden.</p><p>Manche Insekten werden davon magisch angezogen und umkreisen die Lichtquellen bis zur völligen Erschöpfung. Dabei werden sie von der Nahrungsaufnahme und Partnersuche abgehalten. Beispielsweise können Glühwürmchen bei künstlichem Licht ihre leuchtenden Partner nicht finden, stattdessen fliegen sie orientierungslos von Lampe zu Lampe. Nutzen Sie im Freiland auch keine UV-Insektenkillerlampen.</p><p>Auch nützliche Insekten, kleine Singvögel und Fledermäuse bleiben daran kleben und verenden. Wenn Sie nicht auf Klebefallen verzichten wollen, dann nutzen Sie diese nur kurzzeitig in der jeweiligen Aktivitätsphase des Schädlings. Entfernen Sie die Fallen danach umgehend. Mit dem Anbringen einer Gittermanschette über dem Leimring verhindern Sie, dass Vögel und Fledermäuse kleben bleiben. Im besten Fall verzichten Sie auf den Einsatz von Leimfallen.</p><p>Igel brauchen mehrere Sommerschlafplätze und einen geeigneten Platz für den Winterschlaf. Dafür nutzen sie gerne Komposthaufen, Reisighaufen, große Laubhaufen oder dichtes Gebüsch. Im Handel angebotene Igelhäuser sind dagegen nicht ohne Weiteres als Winterschlafplatz geeignet. Igel sind reine Insektenfresser, am liebsten fressen sie Käfer. Diese finden sie unter anderem im Totholz, unter Laub und unter Holzhackschnitzeln.</p><p>Schnecken werden von Igeln nur in Ermangelung von geeigneter Nahrung gefressen. Sie übertragen Innenparasiten auf den Igel, die in Verbindung mit weiteren Stressoren zum Tod führen können. Die Nahrungssuche gestaltet sich für den Igel immer schwieriger. Seit 2024 gilt der westeuropäische Igel laut der Internationalen Roten Liste erstmals als "potenziell gefährdet". Die Gründe sind vielfältig: Klimawandel, Insektensterben, Pestizideinsatz, naturferne Gartengestaltung und der Straßenverkehr.</p><p>In den letzten Jahren gab es auch sehr viele schwerstverletzte Igel durch Mähgeräte, insbesondere durch Mähroboter. Mähen Sie nicht unter dichten Hecken und Gebüschen, dort richten die Igel sich gern ihre Sommerschlafplätze ein und ziehen ihre Jungen auf. Schalten Sie Mähroboter unbedingt ab, sobald der Abend dämmert und Igel auf Futtersuche gehen.</p><p>Igel müssen weite Strecken zurücklegen um Nahrung und Partner zu finden. Gestalten Sie deshalb Ihre Grundstücksgrenzen so, dass Igel hindurchwandern können. In Zäune können Sie beispielsweise ein Igeltor einbauen.</p><p>Wichtig: Immer, wenn Sie tagsüber Igel finden, immer, wenn Sie verletzte Igel finden, und immer, wenn Sie im Herbst Igel finden, die weniger als 600 Gramm wiegen, brauchen diese fachkundige Hilfe! Wenden Sie sich an Igelstationen, Wildtierauffangstationen oder an einen auf Wildtiere spezialisierten Tierarzt!</p><p>Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Vergrämung von Maulwürfen ist rechtlich zwar noch erlaubt. Weil er aber in vielen Gärten vertrieben und illegal getötet wird, findet er inzwischen in Deutschland kaum noch Lebensraum. Experten gehen von einem starken Bestandsrückgang aus, verlässliche Daten werden durch ein bundesweites Monitoring erhoben.</p><p>Dabei sind Maulwürfe sehr nützlich. Sie belüften den Boden und fressen z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven und Wühlmausbabys. Dulden Sie das kleine Tier bei sich und freuen Sie sich, denn seine Anwesenheit zeigt, dass Ihr Boden gesund und lebendig ist.</p><p>Sie fressen keine Wurzeln oder Blumenzwiebeln, sondern Insekten, Spinnen, Würmer und Schnecken. Sie suchen den ganzen Tag über nach Nahrung, durch das ganze Jahr hinweg. Wenn sie nur zwei Stunden keine Nahrung finden, verhungern sie. Spitzmäuse leben in Stein- und Laubhaufen. Den Winter verbringen sie gern im warmen Kompost.</p><p>Errichten Sie Burgen aus Totholz oder Steinen an einer sonnigen, ruhigen, vegetationsarmen Stelle. Eidechsen brauchen diese zum Sonnenbaden. Katzen sind gefährliche Eidechsen-Jäger. Als Schutz dienen viele kleine Versteck-Nischen, Sie können auch Dornenäste oder notfalls Maschendraht verwenden. Zur Eiablage brauchen Eidechsen eine sonnige Sandstelle. Diese sollte ganz in der Nähe der Wohnstätte liegen, denn Eidechsen sind ortstreu und bewegen sich nur wenige Meter. Schaffen Sie Lebensraum für Insekten, denn davon ernähren sich Eidechsen.</p><p>Beim Mähen besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Mähen Sie deshalb zu den Zeiten, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Reptilien und Amphibien reagieren aufgrund ihrer speziellen Haut besonders empfindlich auf Chemikalien in der Umwelt. Ein Verzicht auf chemisch-synthetische Dünger und Pestizide hilft den Tieren.</p><p>Viele im Handel angebotenen Insektenhotels sind aufgrund des verwendeten Materials oder der Bauweise ungeeignet. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf oder Bau von Insektennisthilfen. Die Mehrheit der Wildbienenarten nistet übrigens gar nicht in Insektenhotels. Für Wildbienen können Sie ein Sandarium an einem sonnigen Platz anlegen.</p><p>Hummeln sind schon im zeitigen Frühjahr unterwegs. Sie brauchen deshalb von Februar bis September geeignete Nahrungspflanzen. Pflanzen Sie beispielsweise eine Kornelkirsche, denn sie blüht bereits im Februar. Klee und Taubnesseln bieten dagegen bis weit in den Herbst hinein Pollen und Nektar. Finden Sie im Februar oder März eine erschöpfte Hummel, dann ist das vielleicht eine Königin, die gerade aus dem Winterschlaf erwacht ist und noch kein Futter findet. Mit einem Löffel lauwarmen Zuckerwasser können Sie das Tier in so einem Notfall retten - und damit auch ihr ganzes Volk.</p><p>Insbesondere nach der Winterruhe ist das ihre wichtigste Nahrungsquelle. Bieten Sie Marienkäfern geeignete Plätze für die Winterruhe an: Laubhaufen, Totholz, Steinhaufen, kleine trockene Hohlräume oder spezielle Nistkästen.</p><p>Schmetterlinge locken Sie in Ihren Garten, wenn Sie nicht nur den erwachsenen Faltern geeignete Nahrungspflanzen anbieten, sondern vor allem auch deren Raupen. Die Falter ernähren sich hauptsächlich von Nektar und anderen süßen Flüssigkeiten. Sie saugen auch gern an fauligem Obst. Schmetterlingsfreundliche Pflanzen sind beispielsweise Löwenzahn, Fetthenne, Ampfer, Weiden, Schlehen und Heidelbeeren. Die wichtigste Futterpflanze für die Raupen vieler Schmetterlingsarten ist jedoch die Brennnessel. Einige Raupen sind aber auch Nahrungsspezialisten. So sind die Raupen des Schwalbenschwanzes beispielsweise auf Doldenblütler wie Wilde Möhre, Fenchel, Dill und Petersilie spezialisiert.</p><p>Sie lockern den Boden, sind an der Humusbildung beteiligt und vertilgen Aas. Außerdem dienen sie vielen Tieren als proteinreiche Nahrung. So ist beispielsweise der auf Obstwiesen vorkommende Grünspecht auf Ameisen spezialisiert. Einige Pflanzen sind sogar bei ihrer Vermehrung auf Ameisen angewiesen, zum Beispiel Schneeglöckchen. Die Ameisen tragen die Samen in ihr Nest und vertilgen dort deren fetthaltige Anhängsel, die sogenannten Elaiosome. Die Samen selbst werden danach von den Arbeiterinnen als Abfall in der Umgebung entsorgt – und so entstehen neue Schneeglöckchen.</p><p>Die geselligen Tiere lieben die Samen von Linden und Malven und sonnen sich gerne unter diesen Pflanzen. Auch das Paarungsritual, bei dem zwei Tiere an den Hinterteilen viele Stunden zusammenhängen, vollziehen sie gerne in großer Gesellschaft. Die Mütter kümmern sich intensiv um ihren Nachwuchs. Feuerwanzen ernähren sich von abgestorbenen Pflanzen und Tieren und kommunizieren über Duftstoffe. Laub, Totholz und Steinhaufen bieten ihnen Unterschlupf.</p><p><strong>Weitere Informationen und Tipps für mehr Artenvielfalt im Garten:</strong></p><p><u>Vogel, Igel, Maulwurf, Reptilien:</u></p><p><u>Wildbienen, Hummeln und Insekten im Allgemeinen:</u></p><p><br>Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann negative Auswirkungen auf Ihre Gartenmitbewohner haben. Insektizide können nicht nur Schädlinge, sondern auch Nützlinge töten. Zudem schaden sie Lebewesen auch indirekt, indem sie ihnen die Nahrungsgrundlage nehmen. Beispielsweise können Marienkäfer durch bestimmte Insektizide nicht nur direkt getötet werden, sondern sie werden auch durch den Nahrungsmangel gefährdet, wenn Blattläuse vernichtet werden. In der Folge fehlen die Marienkäfer als Schädlingsbekämpfer wieder an anderer Stelle, ein Teufelskreislauf.Deshalb sollten Sie grundsätzlich alternative pflanzenbauliche Maßnahmen bevorzugen, bevor Sie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ einsetzen.<p>Auch chemisch-synthetische Düngemittel können negative Auswirkungen haben, indem sie beispielsweise Bodenlebewesen beeinträchtigen. Zudem resultiert aus der Herstellung und dem Transport synthetischer Düngemittel eine schlechte Klimabilanz.<strong>Nutzen Sie stattdessen organischen Dünger, der Ihnen vor Ort zur Verfügung steht,</strong>z.B. Kompost, Mist, Grünschnitt oder Laub. Organisches Material "füttert" die Bodenlebewesen, welche wiederum an der Humusbildung beteiligt sind. Lebendiger, humoser Boden bietet Ihren Pflanzen wertvolle Nährstoffe und ist somit ein bedeutender Baustein für die Pflanzengesundheit.</p><p>Kommerzieller Einsatz von Nützlingen im Gewächshaus und Garten</p><p>Zusätzlich zu den Nützlingen, die sich von selbst im Garten ansiedeln, können Sie einige Arten auch im Fachhandel kaufen und gezielt zum Schutz der Pflanzen ausbringen. Viele Nützlinge lassen sich gegen mehrere Schädlingsarten einsetzen und vermehren sich oft selbst weiter, solange noch Schädlinge als Nahrungsgrundlage vorhanden sind. Fast 90 Nützlings-Arten (2016) stehen in Deutschland zum kommerziellen Einsatz im Pflanzenbau (insbesondere Obst, Gemüse und Zierpflanzen) zur Verfügung. Die meisten Arten werden im Gewächshaus eingesetzt. Der Einsatz im Freiland ist vergleichsweise dazu teurer und weniger effizient.</p><p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p></p><p><strong>Doch Vorsicht:</strong>Setzen Sie gekaufte Nützlinge nur ein, wenn Sie sicher sind, dass die jeweiligen Arten und Unterarten hier heimisch sind und wenn die Tiere frei von Krankheiten sind. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Das gilt nicht nur für den Einsatz im Garten sondern auch für den Einsatz im Haus und im Gewächshaus, weil die Tiere unter Umständen daraus entweichen können.<strong>Bestenfalls verzichten Sie ganz auf den Kauf von Nützlingen.</strong>Fördern Sie stattdessen die natürlich vorkommenden Arten indem Sie Lebensraum schaffen. Das schont den Geldbeutel, verursacht weniger Aufwand und ist langfristig die sinnvollste Methode.</p><p>Am Beispiel des<strong>Asiatischen Marienkäfers</strong>(<em>Harmonia axyridis</em>, auch Harlekin-Marienkäfer) wird deutlich, wie gut gemeinter Nützlingseinsatz langfristig großen Schaden an der heimischen Tierwelt anrichten kann. In den 80er Jahren wurde er zur biologischen Schädlingsbekämpfung gegen Blattläuse in Gewächshäusern eingesetzt. Doch er konnte den Gewächshäusern entkommen und vermehrt sich seitdem rasant im Freiland – sowohl in den USA, wie auch in Europa und vor allem auch in Deutschland. In der USA ist er inzwischen die am häufigsten vorkommende Marienkäferart und auch in Deutschland hat er sich flächendeckend ausgebreitet. Dabei verdrängt er heimische Marienkäfer und andere Käferarten. Was macht ihn so "erfolgreich"? Wissenschaftler*innen haben herausgefunden,<a href="https://www.mpg.de/7245718/asiatische-Marienkaefer">dass die Hämolymphe (eine Flüssigkeit, welche die Käfer bei Bedrohung absondern) des Asiatischen Marienkäfers besondere Inhaltsstoffe enthält</a>. Diese machen ihn nicht nur resistent gegen Parasiten, sondern können zudem heimische Käferarten infizieren und zu deren Tod führen. Außerdem hat der Asiatische Marienkäfer eine viel höhere Vermehrungsrate als heimische Marienkäfer und kann zudem bei Blattlausmangel auf andere Beute umstellen.</p><p>Ein weiteres Beispiel für die Problematik des kommerziellen Nützlingseinsatzes sind<strong>Zuchthummeln</strong>. Diese werden im professionellen Obst- und Gemüsebau zur Bestäubung eingesetzt und sind inzwischen auch für Hobbygärtner*innen erhältlich. Die Vorfahren der Zuchthummeln stammen aus der Türkei und aus Griechenland (z.B. die Unterart<em>Bombus terrestris dalmatinus</em>). In der Natur können die speziell gezüchteten Tiere nachhaltig Schaden anrichten. Zum einen konkurrieren die Zuchthummeln mit heimischen Hummelarten und verdrängen diese langfristig.<a href="https://www.researchgate.net/publication/51422333_Does_Pathogen_Spillover_from_Commercially_Reared_Bumble_Bees_Threaten_Wild_Pollinators">Zum anderen können sie ihre wilden Verwandten mit Krankheitserregern infizieren.</a>In der kommerziellen Hummelzucht werden tausende Tiere auf engstem Raum gehalten, dadurch wird die Ausbreitung von Krankheitserregern begünstigt. Gelangen die Zuchthummeln dann ins Freiland, können sie auf ihre Artgenossen Krankheiten übertragen, gegen die letztere nicht gewappnet sind.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Gesetzeslage</strong></p><p>Das Ausbringen von Tieren wird in Deutschland im<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html">Bundesnaturschutzgesetz § 40</a>geregelt. Grundsätzlich bedarf das Ausbringen von Tieren, mit einigen Ausnahmen, der Genehmigung der zuständigen Behörde. Werden Tiere zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes ausgebracht, ist keine Genehmigung notwendig, wenn die Arten "in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommen oder vorkamen". Für nicht-einheimische Arten ist eine Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a>⁠) notwendig. Die Genehmigung wird jedoch versagt, wenn durch die beantragte Art eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist.</p><p>Eine Zulassungspflicht, so wie sie für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ besteht, gibt es für Nützlinge derzeit nicht. Auch besondere Auflagen oder Vorschriften für die Anwendung von Nützlingen bestehen nicht. Anbieter von Nützlingen sind auch nicht verpflichtet, ihre Absatzmengen zu melden. Somit fehlt den Behörden eine Übersicht über die tatsächlich eingesetzten Mengen und Arten von Nützlingen.</p><p>In regelmäßigen Abständen erhebt das Julius Kühn-Institut (JKI) in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Länder Daten zur Anwendung biologischer Pflanzenschutzverfahren und veröffentlicht diese in einem Statusbericht. Darin enthalten sind auch Informationen zur kommerziellen Anwendung von Nützlingen. Aus den oben beschriebenen Gründen sind die Daten jedoch lückenhaft. Der aktuellste Statusbericht ist von 2018 und kann<a href="https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/pflanzenschutzmassnahmen/biologischer-pflanzenschutz">HIER</a>eingesehen werden.</p>

Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen

<p>Nachbarschaftslärm und Lärm von Anlagen</p><p>In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.</p><p>Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2024 fühlen sich rund 58 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 31 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen.</p><p>Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht.</p><p>Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert.</p><p>Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.</p>

Zuständigkeiten

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Empfehlungen bei hohen Ozon-Konzentrationen

Vorsorglich sollen Personen, die erfahrungsgemäß gegenüber Luftschadstoffen empfindlich reagieren, bei Werten von mehr als 180 µg/m³ insbesondere ungewohnte und starke körperliche Anstrengungen im Freien am Nachmittag vermeiden. Bei diesen Personen kann es zu Tränenreiz und Kopfschmerzen kommen. Höhere Konzentrationen können auch Atembeschwerden hervorrufen. Für die gesamte Bevölkerung wird eine entsprechende Empfehlung erst bei Werten oberhalb von 240 µg/m³ Ozon ausgesprochen. Die Berliner und die Besucher Berlins werden gebeten, an heißen Tagen auf die Benutzung von Kraftfahrzeugen so weit wie möglich zu verzichten , da die Abgase (Stickoxide und Kohlenwasserstoffe) die wesentliche Ursache der großräumigen Ozonbildung sind. Dies gilt auch für andere Verbrennungsmotoren, wie z.B. in Motorbooten und Rasenmähern. Der normale Aufenthalt im Freien, z.B. ein Picknick im Grünen, ein Spaziergang im Wald oder das Planschen im Schwimmbad sind unbedenklich. Es ist ratsam, z.B. anstrengenden Ausdauersport an diesen Tagen nicht am Nachmittag, wenn die Ozonkonzentration am höchsten ist, sondern eher am Morgen und am späten Abend zu betreiben. Leistungseinbußen können aber auch durch große Hitze und schwüles Wetter hervorgerufen werden; Reizreaktionen auch durch andere Luftschadstoffe sowie Staub und Pollen. Neben den Informationen hier im Internet wird über die Ozonkonzentration im Landespressedienst berichtet. Wenn an mindestens einer Meßstelle Werte oberhalb 180 µg/m³ gemessen werden, nehmen die Rundfunksender einen Hinweis auf hohe Ozonkonzentrationen in ihre Wetternachrichten auf. Die aktuelle Werte der Messstellen in Brandenburg finden Sie auf der Website des Landesumweltamtes Brandenburg . Einen Überblick über die aktuelle Verteilung der Ozonmesswerte in ganz Deutschland gibt die Website des Umweltbundesamtes . Dort werden auch Ozonvorhersagen für die nächsten zwei Tage veröffentlicht. Langjährige Entwicklung der Ozon-Belastung

Förderung „Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin“

Im Land Berlin bestand bis zuletzt ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm hohe Umweltauswirkungen verursachen. Mittlerweile gibt es für die allermeisten der für die öffentliche Beschaffung relevanten Geräte eine elektrische Variante mit Akku-Betrieb. Diese emittieren keine Abgase vor Ort und tragen damit zu einer deutlichen Schadstoffreduktion bei. Der Akku-Betrieb ist zudem deutlich leiser und bedeutet damit Lärmschutz sowohl für die mit den Geräten Arbeitenden als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Ein in den Jahren 2018/2019 in den Berliner Bezirken durchgeführter Modellversuch vermittelte bereits die Vorteile akkubetriebener Gartengeräte. Um im Bereich der öffentlichen Hand Berlins möglichst schnell eine breite Nutzung von umweltfreundlicheren akkubetriebenen Gartengeräten zu erreichen, wird deren Beschaffung bis Ende 2023 mit Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) unterstützt. Der Förderaufruf startete im Jahr 2020 und endete am 30. Juni 2023. Darüber hinaus sind keine weiteren Anträge mehr möglich, da die Anschaffung sowie Abrechnung für Anträge noch innerhalb des Jahres 2023 erfolgen muss. Antragsberechtigt waren Hauptverwaltungen des Landes Berlin, Berliner Bezirksämter und deren nachgeordnete Behörden. Zum Ende des Förderaufrufs findet am 14.11.2023 von 10-14 Uhr ein Abschlussworkshop in den Räumlichkeiten der SenMVKU in Berlin statt. Er dient der Vorstellung der aus der Förderung gewonnenen Erkenntnisse sowie der Diskussion eines Entwurfs künftiger Vorgaben für die umweltfreundliche Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch die Berliner Landesverwaltung in Form eines überarbeiteten Leistungsblatts 19 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) . Der Förderaufruf umfasste die Beschaffung umweltfreundlicher handgeführter akkubetriebener Gartengeräte wie Laubbläser, Motorsägen, Rasenmäher etc. mit den in dem Beiblatt „Förderkriterien des BEK- Förderaufrufs ‚Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin‘“ definierten Kriterien sowie Akkus und die erforderliche Ladeinfrastruktur (Ladeschränke). Bauliche Maßnahmen zur Einrichtung der Ladeinfrastruktur wurden von der Förderung nicht erfasst. Die Erfüllung der Anforderungskriterien an die Geräte und Akkus ist mit geeigneten Belegen wie zum Beispiel der Vorlage des Gütezeichens Blauer Engel (DE-UZ 206) oder eines gleichwertigen Gütezeichens, Informationsmaterial/Datenblättern der Hersteller, Dokumentationen, Selbsterklärungen der Hersteller, etc. im Rahmen der Beschaffung nachzuweisen. Unter der Website Datenbankgartengeräte sind Geräte, die den oben aufgeführten Förderkriterien zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte entsprechen, aufgelistet. Jedes Gerät ist mit einem Sensor/Chip (Anschaffungspreis von ca. 20,00 Euro) zum Ablesen von gerätespezifischen Nutzungsdaten auszustatten (siehe Abschnitt Wissenschaftliche Begleitung ). Insgesamt stand im Rahmen des Förderprogramms je Antragstellerin oder je Antragsteller ein Gesamtvolumen von grundsätzlich bis zu 30.000,00 Euro zur Ausschöpfung bis zum Ende des Jahres 2023 im Rahmen der haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Dabei betrug die Förderquote 50%. Vom maximalen Gesamtvolumen konnte im begründeten Einzelfall abgewichen werden, z. B. im Falle der gemeinsam erfolgten Antragstellung für eine bestimmte Anzahl an organisatorisch voneinander separat geführten Standorten bzw. Betrieben. Mit der Inanspruchnahme der Fördermittel verpflichten sich die Teilnehmehmenden, die Laufzeiten der geförderten Geräte über einen Sensor systematisch zu erfassen und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. einem beauftragten Dritten anonymisiert zur Auswertung bereit zu stellen. Dazu musste als technische Voraussetzung ein entsprechender Sensor für ca. 20,00 Euro pro Gerät mit beschafft werden. Die Daten werden für die wissenschaftliche Begleitung des Förderprogramms zur Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte benötigt, mit der Aussagen über die Amortisierung der Anschaffungskosten, optimierte Ladung sowie die Auswahl geeigneter Geräte und Akkukapazitäten für den Bedarf der öffentlichen Hand getroffen werden sollen. Das Vorgehen wurde von der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin datenschutzrechtlich geprüft. Eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten ist mit den erhobenen Daten nicht möglich. Der Einsatzort wird nicht automatisiert erfasst. Daher ist die Personalvertretung zu informieren, aber nicht zu beteiligen.

UBA aktuell - Nr.: 1/2024

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, 50 Jahre ist es nun her, dass das Umweltbundesamt gegründet wurde. Grund genug, auf die erreichten Erfolge, aber auch auf die noch bestehenden Herausforderungen zu blicken. In dieser Newsletter-Ausgabe starten wir mit dem Thema „50 Jahre Lärmschutz“. Außerdem geht es unter anderem um unsere Energieversorgung. Erstmals ist über die Hälfte des Stroms in Deutschland erneuerbar! Das ist auch gut für die E-Mobilität: Der Klimavorteil von E-Autos wird immer größer, wie aktuelle Studienergebnisse zeigen. Interessant ist auch die Analyse, welche Auswirkungen der Trend haben wird, dass wohl immer mehr Menschen nicht mehr im Bürogebäude des Arbeitgebers, sondern im Homeoffice oder in Coworking-Räumen arbeiten werden. Und welche Auswirkungen haben Kryptowährungen auf die Umwelt? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Lärmschutz: Erfolge und Herausforderungen Lärm kann die Gesundheit körperlich und psychisch belasten. Quelle: Martin Schmied / UBA Lärm nervt nicht nur – er kann dauerhaft auch krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Deshalb hat sich das UBA bereits seit seiner Gründung mit dem Thema Lärm beschäftigt und hat eine Schlüsselrolle in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm in Deutschland und Europa eingenommen. Anlässlich unseres 50-jährigen Gründungsjubiläums blicken wir im Jahr 2024 zurück. Viel wurde seit 1974 geschafft. Heute wissen wir recht genau, wie Lärmquellen wirken und wieviel Lärm gesundheitlich akzeptabel ist. Und die regelmäßig durchgeführte UBA-Umweltbewusstseinsstudie, spezielle Lärmwirkungsuntersuchungen sowie die Lärmkartierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zeigen, welche Lärmquellen die Menschen am meisten belasten. Maschinen und Geräte, die 1974 immer wieder zu Beschwerden geführt haben, sind heute durch Bemühungen des UBA deutlich leiser, etwa Rasenmäher, Baumaschinen und Kommunalfahrzeuge. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen noch im Straßenverkehr. Er ist der Hauptgrund dafür, dass etwa jeder vierte Mensch in Deutschland durch mehr Verkehrslärm belastet ist, als gesundheitlich akzeptabel. Zwar sind Pkw-Motoren durch Vorgaben, technischen Fortschritt und bessere Dämmung deutlich leiser geworden, dafür sind jedoch heute deutlich mehr, größere, schwerere, schnellere und leistungsfähigere Autos auf den Straßen unterwegs, als noch vor 50 Jahren. Die Aufgaben des UBA zu Lärmwirkungen und Lärmminderung erstrecken sich vom Verkehr, über Maschinen und Produkte bis hin zu Industrieanlagen. Das UBA erforscht und fördert seit seiner Gründung innovative Technologien und Methoden zur Lärmminderung, um maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, Richtlinien und Gesetze zu schaffen und weiterzuentwickeln. So gibt es mittlerweile in einigen Städten sogenannte "ruhige Gebiete", die einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. Auch beurteilt das UBA die Lärmwirkungen jeder neu festgelegten Flugroute an den Flughäfen in Deutschland, damit so wenig Anwohner*innen wie möglich durch Fluglärm belastet werden. Die vergangenen 50 Jahre waren von bedeutenden Meilensteinen beim Schutz gegen Lärm geprägt. Trotzdem besteht weiterhin „ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern.“, wie UBA-Präsident Dirk Messner betont. Das Jubiläum des Umweltbundesamts ist also nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern vor allem auch der Aufruf, die gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen. Auch in Zukunft wird sich das UBA mit seiner Arbeit dafür einsetzen, die Umwelt für kommende Generationen lebenswerter und leiser zu gestalten. Warum die deutschen Landwirte wirklich streiken Artikel im Schweizer Magazin REPUBLIK, u.a. mit UBA-Experte Knut Ehlers. Wäsche waschen, Umwelt und Geldbeutel schonen Wer umweltbewusst waschen will, sollte nicht nur auf das Waschmittel achten. Vor allem auf einen Punkt kommt es an. Und damit lässt sich auch noch Geld sparen. UBA-Experte Marcus Gast gibt Auskunft im ZDF-Ratgeber. Nachhaltig wirtschaften: Wie die neuen EU-Regeln für Unternehmen aussehen Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß, Umweltverschmutzung: Seit Jahresbeginn gelten in der EU neue Standards, nach denen Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten berichten müssen. UBA-Experte Christoph Töpfer erklärt im Deutschlandfunk, was sich ändert.

Anmerkungen zum Lärmrecht: Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin

Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Bestimmte Zeiten sind dabei besonders geschützt: Die Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) und die Sonn- und gesetzlichen Feiertage (06.00 bis 22.00 Uhr) Dies gilt sowohl für Lärm der durch menschliches Verhalten (z.B. Schreien und Poltern) als auch für Lärm durch den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (z.B. Gewerbebetriebe, Maschinen und Geräte) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verursacht wird. Der Schutz des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Tageszeit (06.00 bis 22.00 Uhr), soweit vermeidbare und störende Geräusche durch die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, durch öffentliche Veranstaltungen im Freien oder durch die Haltung von Tieren verursacht werden. Für den sonstigen Lärm während der Tageszeit ist nicht das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, sondern § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) anzuwenden. Durch diese Vorschrift wird mit einem Bußgeld bedroht, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Bestimmte Betätigungen, Maßnahmen und Nutzungen (wie das Glockenläuten zu kirchlichen Zwecken, Maßnahmen bei Notlagen, bei der Schnee-, Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung, landwirtschaftliche Ernte- und Bestellarbeiten) sind von den Verbotsvorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin ausgenommen. Von den Verboten des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin können auf Antrag Ausnahmen widerruflich und mit Bedingungen sowie Auflagen zum Schutze der Anwohner zugelassen werden, wenn die Störung unbedeutend ist oder das beantragte Vorhaben im Einzelfall Vorrang vor den Ruheschutzinteressen Dritter haben muss. Ein vorrangiges Vorhaben kann zum Beispiel vorliegen, bei zwingend gebotenen gewerblichen Arbeiten, bei Bauarbeiten oder bei der Benutzung von Tonwiedergabegeräten für notwendige Lautsprecherdurchsagen. Öffentliche Veranstaltungen im Freien, von denen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind, müssen zuvor genehmigt werden. In dem Umfang in dem die Genehmigung erteilt wird, gelten die Verbotsvorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin nicht. Eine Genehmigung kann beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses erteilt werden. Ein solches ist anzunehmen, wenn die Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sportlichen Umständen beruht oder sonst von besonderer Bedeutung ist. Bei der Entscheidung über die Genehmigung ist das Ruheschutzbedürfnis der Nachbarschaft angemessen zu berücksichtigen. Bei nachgewiesenen Zuwiderhandlungen gegen die Verbotsvorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin können Geldbußen bis zu 50.000 Euro festgesetzt werden. Daneben können Tatgegenstände (z.B. Tonwiedergabegeräte) eingezogen werden. Für die Ordnungsaufgaben nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin und nach § 117 OWiG sind das örtliche Bezirksamt bzw. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin kann nicht jeder störende Lärm verfolgt und geahndet werden. Für bestimmte Lärmarten bzw. Lärmtatbestände sind spezielle Lärmschutzvorschriften vorrangig anzuwenden. Insbesondere kommen folgende Vorschriften in Betracht: § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Lärm während der Tageszeit (07.00 bis 20.00 Uhr) das Gaststättengesetz bei Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schankwirtschaften, Schankvorgärten oder Diskotheken (insbesondere bei Verstößen gegen gaststättenrechtliche Lärmschutzregelungen) die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bei Lärm, der durch den Betrieb bestimmter Maschinen (z.B. Rasenmäher, Freischneider, Vertikutierer, Schredder sowie Baumaschinen) verursacht wird, die Sportanlagenlärmschutzverordnung bei Lärm, der von Sportanlagen ausgeht, soweit diese zur Sportausübung benutzt werden, die Straßenverkehrs-Ordnung bei Lärm durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Straßenland Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin findet ebenfalls keine Anwendung auf: Schallschutz an oder in baulichen Anlagen auf Grund baurechtlicher Vorschriften, Lärmschutz am Arbeitsplatz auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften, Lärm, der von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach den §§ 4 ff. BImSchG ausgeht, Fluglärm sowie Straßen- und Schienenverkehrslärm.

Fortentwicklung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1628 für Mobile Maschinen und Geräte - NRMM (Non Road Mobile Machinery)

Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge. Neue Motoren müssen die Abgasstufe V erfüllen, aber die EU-Verordnung 2016/1628 berücksichtigt nicht ausreichend Leerlaufphasen und Kaltstarts, die einen großen Teil der Emissionen ausmachen können. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Daher wird eine Fortentwicklung der Gesetzgebung empfohlen, die auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe unterstützt. Die Studie basiert auf Literatur, Telematikauswertungen und eigenen Messungen und ist vor allem für Wissenschaftler und Ingenieure relevant. Veröffentlicht in Texte | 53/2023.

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