Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 15. September 2015 mit großer Mehrheit auf einen Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Luftverschmutzung von mobilen Geräten begrenzt werden soll. Gemeint sind Geräte, die nicht für die Straße gedacht sind, das reicht von Rasenmähern und Kettensägen über Traktoren, Mähdrescher und Ackerfräsen bis hin zu Bulldozern, Lokomotiven und Binnenwasserfahrzeugen. Mobile Geräte sind EU-weit für etwa 15 Prozent des gesamten Stickstoffoxid-Ausstoßes verantwortlich und für fünf Prozent der Feinstaubemissionen. Die Abgeordneten im Ausschuss stimmten für die Einführung von Grenzwerten und sprachen sich dafür aus, Besitzer von mobilen Maschinen zu "ermutigen", ihre alten Maschinen durch sauberere neue Maschinen zu ersetzen.
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge. Neue Motoren müssen die Abgasstufe V erfüllen, aber die EU-Verordnung 2016/1628 berücksichtigt nicht ausreichend Leerlaufphasen und Kaltstarts, die einen großen Teil der Emissionen ausmachen können. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Daher wird eine Fortentwicklung der Gesetzgebung empfohlen, die auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe unterstützt. Die Studie basiert auf Literatur, Telematikauswertungen und eigenen Messungen und ist vor allem für Wissenschaftler und Ingenieure relevant. Veröffentlicht in Texte | 53/2023.
Am 5. Juli 2016 stimmte das EU-Parlament einer Überarbeitung der Typgenehmigungsvorschriften und Emissionsgrenzwerte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) zu. Dazu gehören Rasenmäher, Bulldozer, Diesellokomotiven und Binnenschiffe. NSBMMG-Maschinen machen ungefähr 15% aller Stickoxid- und 5% aller Partikelemissionen in der EU aus. Die neuen Vorschriften legen Motorklassen fest, die wiederum in Unterklassen je nach Leistungsbereich unterteilt sind. Für jede Klasse wurden Umweltschutzanforderungen in Form von Grenzwerten für Abgasemissionen (CO, HC, NOx und Partikel) festgelegt, sowie Fristen zur Umsetzung ab 2018. Die geplanten Vorschriften sehen ein System zur Leistungsüberwachung von Motoren während des Betriebs vor, um die Unterschiede zwischen den Messwerten im Labor und unter realen Fahrbedingungen auszugleichen.
Umweltbundesamt will noch umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht heute seine EMAS-Umwelterklärung 2011 mit anspruchsvollen Zielen für den Umweltschutz im eigenen Haus. „Als wissenschaftliche Umweltbehörde kann das Umweltbundesamt nur dann glaubwürdig für mehr Umweltschutz werben, wenn wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es geht“, begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die selbstgesteckten Umweltziele für die nächsten Jahre. Er räumt aber ein: „Auch bei uns finden sich nach über zehn Jahren Umweltmanagement ab und an Dinge, die wir optimieren können.“ Bis 2014 möchte das UBA seinen Gesamtenergieverbrauch um fünf Prozent senken sowie zwei Drittel mehr erneuerbare Energie erzeugen. Konkret sollen Dienstreisen zunehmend durch Videokonferenzen ersetzt und die CO 2 -Emissionen der verbliebenen Dienstwagen um zehn Prozent reduziert werden. Insgesamt sollen auch mehr Beschäftigte umweltverträglich mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Ziel ist die Quote auf über zwei Drittel zu erhöhen. Auch seine Vertragspartner möchte das Amt für den Umweltschutz sensibilisieren: Bis Ende 2012 sollen alle Verträge mit dem UBA Verpflichtungen zu umweltverträglichem Verhalten enthalten. Bereits heute sind Lieferanten von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen verpflichtet, auf Papier zu drucken, dass das Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Auch der Pächter der UBA-Kantine und die Reinigungsfirma müssen zahlreiche Umweltanforderungen einhalten, z.B. ein breites Angebot vegetarischer Speisen mit regionalen und saisonalen Zutaten oder den Verzicht auf Reinigungsmittel mit umweltbelastenden Inhaltsstoffen. Das wichtigste Instrument, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Umweltmanagement-system nach der Europäischen EMAS -Verordnung. EMAS steht für E co- M anagement and A udit S cheme. Es stellt sicher, dass Umweltaspekte von vornherein in alle Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten integriert werden - von der Gebäudebewirtschaftung über den Einkauf bis zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben Verbesserungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Beschaffung setzt das UBA auch auf Flächennutzung und Artenvielfalt. So werden bei der Gestaltung und Pflege der Außenanlagen ökologische Aspekte berücksichtigt, indem möglichst wenig Fläche versiegelt wird und die Niederschläge vorrangig vor Ort versickern. Ebenso beschränkt das Amt den Einsatz motorbetriebener Geräte wie Laubbläser und Rasentraktoren und verzichtet im Winter weitgehend auf Streusalz. Die Grünflächen der UBA-Liegenschaften stellen Biotope für heimische und standortangepasste Pflanzen sowie Lebensraum für viele Tiere dar. Nist- und Bruthilfen für Vögel, Aufstellen von Bienenstöcken sowie der Einsatz seltener Hausschafrassen als biologische Rasenmäher tragen darüber hinaus zur Aufwertung städtischer Räume bei. Der Zeitpunkt, den Umweltschutz im eigenen Haus weiter auszubauen, ist denkbar günstig: In den nächsten Jahren stehen einige Neu- und Umbauten im UBA an. „Wenn wir Baumaßnahmen mit hohen Umweltanforderungen verknüpfen, verringern wir nicht nur unsere Umweltbelastungen, sondern sparen auch deutlich Kosten etwa für Heizenergie“, erläutert Flasbarth. Dass diese Ziele und die Anforderungen nach EMAS auch tatsächlich eingehalten werden, überprüft jährlich ein unabhängiger Umweltgutachter. Nicht nur die Vorbildfunktion wird dadurch gestärkt, auch die fachliche Arbeit profitiert vom Engagement im Umweltmanagement, weiß Flasbarth. „Das Einhalten anspruchsvoller Umweltanforderungen im eigenen Haus schärft den Blick für die Probleme der Praxis und erhöht unser Verständnis für die Adressaten der Umweltpolitik.“
Sommerzeit ist auch Gartenzeit. Der eigene Garten ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung, der aber manchmal auch für Anspannung sorgt. Dann nämlich, wenn Lärm die himmlische Ruhe stört. Motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Häcksler, Laubbläser und Co. erleichtern den Gärtnerinnen und Gärtnern die Arbeit, sie machen aber auch jede Menge Lärm. Der Flyer bietet Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten, den Lärm bei der Gartenarbeit zu reduzieren, sich selbst und andere vor Lärmbelastung zu schützen und gibt Hinweise auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Info 63 | LANUV 2023 Info 62 | LANUV 2023 Info 61 | LANUV 2023 Info 59 | LANUV 2023
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie z.B. Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, sind eine der wesentlichen mobilen Quellen für Schadstoffemissionen. Sie emittieren deutschlandweit jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln und ca. 15 % der Stickoxid Emissionen verglichen mit Straßenfahrzeugen, wie z.B. Autos oder Lkw. Neue NRMM-Motoren müssen aktuell die Abgasstufe V nach der EU-Verordnung 2016/1628 erfüllen. Die strengen Grenzwerte entsprechen in etwa denen der Euro VI für LKW. Die vorliegende Studie untersucht, ob NRMM auch im Realbetrieb geringe Emissionen aufweisen. Stufe V-Motoren der Kategorie 56 bis 560 Kilowatt Nennleistung, welche einen Großteil aller NRMM ausmachen, halten diese Grenzwerte unter normalen Arbeitsbedingungen ein. Leerlaufphasen und Kaltstarts, welche über 50 % der Gesamtemissionen ausmachen können, fließen jedoch in der aktuellen Verordnung nicht ausreichend mit ein. Eine zukünftige In-Service-Conformity-Gesetzgebung sollte dies berücksichtigen. Die Partikel- und Stickoxidgrenzwerte für Dieselmotoren bis 19 kW (bei Binnenschiffen bis 300 kW) entsprechen noch etwa dem Stand von Euro-IV-Lkw oder älter. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Eine Fortentwicklung der Gesetzgebung wird daher empfohlen. Diese sollte auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe, z.B. Elektrogeräte, zum Ziel haben und dieses, beispielsweise durch ambitionierte Emissionsgrenzwerte und eine Roadmap, unterstützen. Die Erkenntnisse der Studie stützen sich auf ein umfangreiches Daten-Set basierend auf Literatur, Telematiksystemen und eigenen Messungen mit portablen Emissionsmessgeräten (PEMS). Weiteren Forschungsbedarf sehen die Autoren insbesondere bei der Frage, ob die Motoren auch über eine lange Lebenszeit sauber sind und welche Rolle Defekte oder Manipulationen spielen. Quelle: Forschungsbericht
Garden tools generate noise which, in residential areas, recreational areas and elsewhere can constitute a major source of noise pollution that is often found to be highly disturbing. The Blue Angel eco-label for garden tools provides guidance that makes it easier to purchase particularly low-noise garden tools.This guide is based on the Blue Angel eco-label criteria, whose requirements are more stringent than the provisions of the applicable EU law, i.e. Directive 2000/14/EC, which relates to noise emission in the environment by equipment for use outdoors.
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, 50 Jahre ist es nun her, dass das Umweltbundesamt gegründet wurde. Grund genug, auf die erreichten Erfolge, aber auch auf die noch bestehenden Herausforderungen zu blicken. In dieser Newsletter-Ausgabe starten wir mit dem Thema „50 Jahre Lärmschutz“. Außerdem geht es unter anderem um unsere Energieversorgung. Erstmals ist über die Hälfte des Stroms in Deutschland erneuerbar! Das ist auch gut für die E-Mobilität: Der Klimavorteil von E-Autos wird immer größer, wie aktuelle Studienergebnisse zeigen. Interessant ist auch die Analyse, welche Auswirkungen der Trend haben wird, dass wohl immer mehr Menschen nicht mehr im Bürogebäude des Arbeitgebers, sondern im Homeoffice oder in Coworking-Räumen arbeiten werden. Und welche Auswirkungen haben Kryptowährungen auf die Umwelt? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Lärmschutz: Erfolge und Herausforderungen Lärm kann die Gesundheit körperlich und psychisch belasten. Quelle: Martin Schmied / UBA Lärm nervt nicht nur – er kann dauerhaft auch krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Deshalb hat sich das UBA bereits seit seiner Gründung mit dem Thema Lärm beschäftigt und hat eine Schlüsselrolle in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm in Deutschland und Europa eingenommen. Anlässlich unseres 50-jährigen Gründungsjubiläums blicken wir im Jahr 2024 zurück. Viel wurde seit 1974 geschafft. Heute wissen wir recht genau, wie Lärmquellen wirken und wieviel Lärm gesundheitlich akzeptabel ist. Und die regelmäßig durchgeführte UBA-Umweltbewusstseinsstudie, spezielle Lärmwirkungsuntersuchungen sowie die Lärmkartierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zeigen, welche Lärmquellen die Menschen am meisten belasten. Maschinen und Geräte, die 1974 immer wieder zu Beschwerden geführt haben, sind heute durch Bemühungen des UBA deutlich leiser, etwa Rasenmäher, Baumaschinen und Kommunalfahrzeuge. Großen Handlungsbedarf gibt es dagegen noch im Straßenverkehr. Er ist der Hauptgrund dafür, dass etwa jeder vierte Mensch in Deutschland durch mehr Verkehrslärm belastet ist, als gesundheitlich akzeptabel. Zwar sind Pkw-Motoren durch Vorgaben, technischen Fortschritt und bessere Dämmung deutlich leiser geworden, dafür sind jedoch heute deutlich mehr, größere, schwerere, schnellere und leistungsfähigere Autos auf den Straßen unterwegs, als noch vor 50 Jahren. Die Aufgaben des UBA zu Lärmwirkungen und Lärmminderung erstrecken sich vom Verkehr, über Maschinen und Produkte bis hin zu Industrieanlagen. Das UBA erforscht und fördert seit seiner Gründung innovative Technologien und Methoden zur Lärmminderung, um maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, Richtlinien und Gesetze zu schaffen und weiterzuentwickeln. So gibt es mittlerweile in einigen Städten sogenannte "ruhige Gebiete", die einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. Auch beurteilt das UBA die Lärmwirkungen jeder neu festgelegten Flugroute an den Flughäfen in Deutschland, damit so wenig Anwohner*innen wie möglich durch Fluglärm belastet werden. Die vergangenen 50 Jahre waren von bedeutenden Meilensteinen beim Schutz gegen Lärm geprägt. Trotzdem besteht weiterhin „ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern.“, wie UBA-Präsident Dirk Messner betont. Das Jubiläum des Umweltbundesamts ist also nicht nur ein Anlass zum Feiern, sondern vor allem auch der Aufruf, die gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen. Auch in Zukunft wird sich das UBA mit seiner Arbeit dafür einsetzen, die Umwelt für kommende Generationen lebenswerter und leiser zu gestalten. Warum die deutschen Landwirte wirklich streiken Artikel im Schweizer Magazin REPUBLIK, u.a. mit UBA-Experte Knut Ehlers. Wäsche waschen, Umwelt und Geldbeutel schonen Wer umweltbewusst waschen will, sollte nicht nur auf das Waschmittel achten. Vor allem auf einen Punkt kommt es an. Und damit lässt sich auch noch Geld sparen. UBA-Experte Marcus Gast gibt Auskunft im ZDF-Ratgeber. Nachhaltig wirtschaften: Wie die neuen EU-Regeln für Unternehmen aussehen Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß, Umweltverschmutzung: Seit Jahresbeginn gelten in der EU neue Standards, nach denen Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten berichten müssen. UBA-Experte Christoph Töpfer erklärt im Deutschlandfunk, was sich ändert.
Unter diesem Motto rief unsere Laubsammelkampagne von 2002-2007 sechs Jahre lang in Folge stadtweit auf, die Kastanienminiermotte einzudämmen. Kastanienlaub sammeln und beseitigen ist auch weiterhin sinnvoll. Warum eigentlich Laub sammeln? Die Rosskastanienminiermotte befällt überwiegend die weißblühenden Rosskastanien. Der schädigende Fraß ihrer Larven in den Blättern bewirkt die vorzeitige Verbräunung des Laubes, das schließlich vollständig vertrocknet und abfällt. Bei starkem Befall geschieht dies so früh im Jahr, dass die Kastanien in einer Notreaktion noch im Herbst noch einmal austreiben und sogar blühen. Die jungen und unreifen Triebe können im Berliner Raum von den ersten Nachtfrösten so schwer geschädigt werden, dass die Bäume dauerhafte Schäden erleiden können und aufgrund dieser Schwächung anfälliger für Krankheiten sind. Im abfallenden Kastanienlaub überwintern die Puppen der Motte und können im nächsten Frühjahr wieder schlüpfen, wenn die Blätter liegen bleiben. Um den Miniermottenbefall einzudämmen und die Gesundheit der Kastanien zu fördern, muss deshalb das Kastanienlaub sorgfältig und möglichst vollständig gesammelt und entsorgt werden. Die Wirksamkeit der Laubbeseitigung als Erfolg im Kampf gegen die Motte wurde durch Monitoring durch das Pflanzenschutzamt Berlin bestätigt: Sorgfältiges Laubsammeln reduziert den Befall um 2/3 im nächsten Frühjahr. Die Bäume bleiben länger grün und verkraften besser spätere Laubschäden. Flugverläufe ab 2003 sind im Pflanzenschutzamt Berlin verfügbar. Die Wiederbesiedelung der Kastanien durch die Miniermotte beginnt im Frühjahr auf geräumten Flächen deutlich später. Die Blätter werden so deutlich weniger geschädigt und bleiben länger grün . Auch der Laubfall verzögert sich im Vergleich zu Bäumen, unter denen das Laub nicht entfernt wurde. Nach Aussage italienischer Pflanzenphysiologen können Rosskastanien Blattschäden zum Teil kompensieren. Das liegt unter anderem daran, dass die Bäume ihre Reservestoffe für den Neuaustrieb im Folgejahr bereits im Frühjahr und Frühsommer aufbauen. Dieser Reservestoffaufbau erfolgt damit bei Kastanien, deren Laub gründlich beseitigt wurde, rechtzeitig bevor die Blätter wieder durch Larvenfraß stark geschädigt werden. Wer herabgefallenes Kastanienlaub gründlich beseitigt, hilft der Rosskastanie dabei, im nächsten Frühjahr genügend Kraft für den Austrieb und die Blüte im wiederum folgenden Jahr zu sammeln. Wenn eine Laubbeseitigung auch weiterhin immer wieder sorgfältig erfolgt, kann der Baum länger leben und gesund bleiben. Wir müssen uns wohl leider trotzdem daran gewöhnen, dass weiterhin Kastanienblätter im Laufe des Jahres geschädigt werden, verbräunen und womöglich vor dem eigentlichen Laubfall im Herbst abfallen, denn auch durch gründliche Sammlung und Beseitigung des Laubes kann der Schädling natürlich nicht vollständig ferngehalten werden – immerhin ist die Kastanienminiermotte mittlerweile in ganz Europa verbreitet! Dennoch lohnt sich der Aufwand, einen unserer schönsten Park- und Straßenbäume durch einfaches Laubsammeln vor einer allzu schweren Schädigung und Entkräftung zu retten und damit dazu beizutragen, dass auch die kommenden Generationen ihre Freude an unserer Kastanie haben können! Kastanien auf öffentlichen Flächen Das gesammelte Laub von Kastanien in öffentlichen Grünflächen in Berlin (überwiegend Grünanlagen) muss grundsätzlich von den bezirklichen Gartenämtern entsorgt werden. Für Bäume bzw. Straßenbegleitgrün an öffentlichen Straßen, die im Straßenreinigungsverzeichnis dem Verzeichnis A (ausgebaute Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen) oder B (Straßen außerhalb geschlossener Ortslagen, die überwiegend dem inneren Verkehr dienen) zugeordnet sind, sorgt die BSR im Rahmen ihrer Reinigungspflicht für die Beseitigung des Kastanienlaubs. An- und Hinterlieger (Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte) müssen für diese Leistung regelmäßig Entgelte entrichten. Kastanien auf privaten Flächen An- und Hinterlieger (Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte) an Straßen, die dem Verzeichnis C (nicht oder nicht genügend ausgebaute Straßen) zugeordnet sind, entrichten keine Entgelte für eine Straßenreinigung und sind selbst für die Reinigung und Laubbeseitigung verantwortlich. Für das Laub weiß blühender Rosskastanien an C-Straßen sowie auf allen privaten bzw. gewerblichen Flächen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung, die von der anfallenden Menge und den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten abhängig sind: Die BSR-BIOGUT-Tonne kann genutzt werden. Ein Tipp: Wenn die Tonne bereits voll und noch viel Laub übrig ist, können Sie das gesammelte Laub z.B. auch in Säcken dicht verschlossen zwischenlagern und dann über die Biogut-Tonne entsorgen. BSR-BIOGUT-Behälter für organische Abfälle Verwenden Sie die bekannten kostenpflichtigen Laubsäcke der BSR! Ein Laubsack kostet seit 01.01.2011 4,- €. Im Preis bereits enthalten sind die Abholung vom Straßenrand durch die BSR und die professionelle Entsorgung des Laubes in Großkompostieranlagen. Kaufen können Sie die Laubsäcke auf allen BSR-Recyclinghöfen. Die BSR nimmt befüllte Laubsäcke auf fast allen Recyclinghöfen zurück (bis zu 5 Stück je Anlieferfahrzeug). Je BSR-Laubsack wird 1,- € erstattet. BSR-Laubsäcke BSR-Recyclinghöfe: Standorte BSR-Flyer Stattliche Sammlung Laub Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, können Sie das Laub auf Ihrem Grundstück vergraben und mit einer mindestens 10 cm starken, verfestigten Erdschicht oder einer stabilen Folie lückenlos abdecken. Dabei ist zu beachten, dass diese lückenlose Abdeckung so lange bestehen bleibt, bis die Schlupfzeit der Motte im nächsten Frühjahr vorüber ist; die Entfernung einer Abdeckung sollte also frühestens Ende Juni erfolgen! Noch sicherer ist natürlich eine zwei- oder mehrjährige Abdeckung. Eine Kompostierung im eigenen Garten ist nicht ohne weiteres sinnvoll, da aufgrund mangelnder Selbsterhitzung des Laubes bei einer Kompostierung im Haus- und Kleingartenbereich leider keine für die Abtötung der Puppen erforderlichen Temperaturen erreicht werden. Um das Kastanienlaub dennoch im eigenen Garten verwerten zu können, ist vor der Kompostierung eine Zerkleinerung (z.B. mittels Schredder, Rasenmäher) empfehlenswert, mit der eine Abtötung der Puppen von über 80 % erreicht werden kann. Größere Mengen Laub können auch über Betriebe der Gütegemeinschaft Kompost Berlin-Brandenburg-Sachsen-Anhalt e.V. entsorgt werden. Nur durch die Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft wird eine kontrollierte, nach RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) gütegesicherte Kompostierung des Kastanienlaubes garantiert, bei der die umfassende Abtötung der Mottenpuppen im Laub gewährleistet ist. Gütegemeinschaft Kompost Berlin – Brandenburg – Sachsen-Anhalt e.V. Zossener Str. 6 a 15806 Nächst Neuendorf Tel.: (03377) 33 25 73 Fax: (03377) 20 08 56 E-Mail Gütegemeinschaft Kompost
Im Rahmen der 3D-Seismik wurden verschiedene technische Einrichtungen eingesetzt. Vom Vibrationsfahrzeug bis zum Geophon stellen wir Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Techniken im Detail vor. Die Vibrationsfahrzeuge Die seismischen Wellen wurden in den überwiegenden Fällen mit Hilfe von Vibrationsfahrzeugen erzeugt. Bei rund 82 Prozent der Anregungspunkte kamen diese zum Einsatz. Dies entsprach rund 29.800 Anregungspunkten. Die Vibrationsfahrzeuge wogen rund 24 Tonnen und verfügten über eine absenkbare rund 2,5 Quadratmeter große Bodenplatte. Die Absenkung erfolgte an jedem Anregungspunkt. Anschließend wurde ein sechzig Sekunden langes Vibrationssignal ausgesendet. In der Nähe von erschütterungsempfindlichen Bauten, wie zum Beispiel denkmalgeschützten Gebäuden wurde die Kraft reduziert. Gleichzeitig konnten bis zu vier Vibrationsfahrzeuge an unterschiedlichen Stellen des Messnetzes eingesetzt werden. Ausschließlich den Vibrationsfahrzeugen war es gestattet, Straßen und Wege zu verlassen. Auf unbefestigten Wegen galt für alle Fahrzeuge des Messtrupps eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde. Die Vibrationsfahrzeuge waren mit Niederdruckreifen ausgestattet, um Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen so gering wie möglich zu halten. Die Reifenbreite betrug mindestens 71 Zentimeter. Schließlich galt es auch Lärmbelästigungen durch die Fahrzeuge zu vermeiden. In einem Abstand von zehn Metern durfte der Lärmpegel daher maximal 87 Dezibel erreichen. Vergleichbare Lautstärken werden zum Beispiel durch Rasenmäher oder Föne erreicht. Der Einsatz von Sprengmitteln In Gebieten, die mit den Vibrationsfahrzeugen nicht befahren werden konnten, wurden die seismischen Wellen mit Hilfe von kleinen Sprengungen erzeugt. Nach den Planungen sollten Sprengungen an rund 15 Prozent der zu untersuchenden Fläche, insbesondere in den Waldgebieten, zum Einsatz kommen. Insgesamt wurden 6.364 Sprengungen realisiert. Die Sprengungen wurden in extra gesetzten Bohrlöchern erzeugt. Diese wurden in einem Trockenbohrverfahren erstellt, temporär verrohrt, wenige Tage vor der geplanten Anregung mit Sprengstoff beladen, gesichert und mit Bentonit verschlossen. Die Bohrlöcher waren in der Regel sechs bis fünfzehn Meter tief und beinhalteten maximal 1 Kilogramm Sprengstoff. Waren Bohrungen in der gewünschten Tiefe aus geologischen Gründen nicht möglich, konnten auch zwei flachere Bohrlöcher erstellt werden. Doch auch diese mussten mindestens zwei Meter tief in die Erde reichen, wobei die Menge des Sprengstoffs für die seismische Anregung reduziert wurde. Beschleunigtes Fallgewicht Eine dritte Möglichkeit zur Erzeugung seismischer Wellen stellten beschleunigte Fallgewichte dar. Diese kamen nicht im Rahmen der eigentlichen 3D-Seismik zum Einsatz, sondern nur bei den sogenannten Nahlinien. Diese refraktionsseismischen Messungen auf kurzen Profilen sollten detaillierte Informationen über Wellenausbreitungsgeschwindigkeiten und Tiefen der oberflächennahen Schichten liefern. Die Empfangsstationen Um die reflektierten seismischen Wellen aufzufangen, wurden Geophone eingesetzt. Diese kamen an 44.677 Empfangspunkten des Messnetzes zum Einsatz. Es wurden Geophone mit einer Eigenfrequenz von 5 Hertz eingesetzt. Die Abtastrate bei der Digitalisierung der registrierten seismischen Daten betrug eine Millisekunde. Frühere Planungen gingen davon aus, dass die Datenübertragung von den Geophonen zu einem zentral im Messgebiet positionierten Messwagen mit Hilfe von Kabeln erfolgen sollte. Durch den technischen Fortschritt war es jedoch möglich, gänzlich auf die Kabel zur Datenübertagung zu verzichten. Die registrierten seismischen Daten wurden in der Empfangsstation gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt ausgelesen. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit (Abfragen der sog. Metadaten) erfolgte mittels Bluetooth-Schnittstelle. Um den reibungslosen Betrieb der Geophone zu gewährleisten, wurden alle Stationen innerhalb von drei Tagen mindestens einmal auf ihre Funktionsfähigkeit und die Einhaltung der technischen Spezifikationen geprüft. Diese Prüfung erfolgte ebenfalls kabellos über eine Bluetooth-Schnittstelle. Jede Empfangsstation bestand aus einem Geophon, einem Analog-Digital-Wandler, einer Speichereinheit, einem Akku, einem GPS-Empfänger. Die eigentlichen seismischen Daten wurden im Datenzentrum in sogenannten Racks, wo Daten von mehreren Dutzend Geophonen gleichzeitige kopiert wurden, übertragen und gesichert. Neben den Geophonen an der Tagesoberfläche wurden im Rahmen von gesonderten VSP-Messungen (VSP, vertikales seismisches Profil) in vier bereits bestehenden Bohrlöchern Geophone eingelassen. Über die gesamte Länge einer zuvor festgelegten Messstrecke in der Bohrung sollten die Geophone im Abstand von jeweils zehn Metern die an der Tagesoberfläche angeregten seismischen Wellen auffangen. Die Messungen sollten helfen, das Geschwindigkeitsmodell - also die Informationen darüber, in welchen Schichten sich die seismischen Wellen mit welcher Geschwindigkeit ausbreiten - im Bereich des Deckgebirges zu verbessern, um so die geologische Interpretation zu präzisieren. Die Mitarbeiter*innen der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleg*innen her. Flyer - Erkundung des Untergrunds der Asse - Informationen zur 3D-Seismik (PDF, 2,03 MB) Themenschwerpunkt: 3D-Seismik Infostelle Asse: Weitere Informationen und Anmeldung für Befahrungen
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