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INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Datensatz Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

Fischfauna 2022

Die Gefährdungssituation von Pflanzen und Tieren wird seit mehr als vier Jahrzehnten in Roten Listen der bestandsbedrohten Arten dargestellt. Diese Listen sind zwar juristisch unverbindlich, jedoch ein bewährtes Instrument in der Naturschutzpraxis, als Entscheidungshilfen in der Landschaftsplanung, Eingriffsbewertung sowie im Natur- und Artenschutz. Das Grundprinzip ist relativ simpel: Wenn Arten besonders hohe Umweltansprüche haben oder sehr störungsempfindlich reagieren, sind sie bei Beeinträchtigungen in der Regel als erste betroffen, gehen zurück oder verschwinden ganz aus einem Gebiet. Umgekehrt lässt das Vorkommen bestandsbedrohter Arten in einem Gebiet darauf schließen, dass selbst anspruchsvolle Arten noch ausreichende Lebensbedingungen finden, was positiv bewertet wird. Darüber hinaus lässt sich – im Falle der Fische – aus dem Zustand der Population einer bestandsbedrohten Art auf die Lebensraumqualität des Gewässers schließen. Je größer der lokale Bezug einer Roten Liste und je höher der Gefährdungsgrad einer Art, desto wertvoller und überregional bedeutsamer für den Artenschutz sind die Vorkommen zu bewerten. Der Wert Roter Listen in der Eingriffs- und Umweltbewertung beruht auf deren regelmäßiger Aktualisierung und Revision anhand von Bestandsentwicklungen sowie einer nachvollziehbaren und fundierten Einstufung der Arten. Die vorliegende vierte Rote Liste der Fische und Rundmäuler dokumentiert und bewertet den aktuellen Grad der Gefährdung einheimischer Fischarten in Berliner Gewässern. Nach einer ersten Fassung für ganz Berlin 1993 (Wolter et al. 1994) und ihren Aktualisierungen 2003 (Wolter et al. 2003) und 2013 (Wolter & Schomaker 2013), liegt nun die vierte, aktualisierte Fassung 2023 vor ( Broschüre ). Für die Einstufung der Arten wurde erneut das bundesweit einheitliche Verfahrens mit definierten Einstufungskriterien zur Klassifizierung bestandsbedrohter Arten nach Ludwig et al. (2006) verwendet, so dass Veränderungen der Gefährdungssituation der Arten direkt vergleichbar sind. Die regionale Rote Liste der Fische und Rundmäuler Berlins ist relativ speziell, weil sie einen kleinen und dazu hoch urbanen Bezugsraum hat. Dies ist insofern ein Nachteil, da nur Teile des Spree-Havel-Systems und damit auch der darin lebenden Fischpopulationen einbezogen und bewertet werden. Dafür liefern Kenntnisse der Bestandsentwicklung von Fischarten – auch anspruchsvolleren – in urbanen Gewässern wichtige Hinweise auf das ökologische Potenzial von erheblich beeinträchtigten Gewässern, Toleranzen von und Entwicklungsmöglichkeiten für Fischarten sowie effiziente Gewässerrevitalisierung. Die Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst insgesamt 50 Rundmäuler und Fischarten, davon 37 einheimische. Alle drei einheimischen Rundmaularten und fünf Fischarten sind ausgestorben bzw. verschollen. Insgesamt sind neun Arten bestandsbedroht (24,3 ). Zusammen mit den bereits ausgestorbenen Fischarten sind fast die Hälfte der ursprünglichen Berliner Fischfauna, 45,9 aller einheimischen Arten, verschwunden oder bestandsgefährdet. Hinzu kommt die Nase als extrem seltene Art, für die es bislang nur einen Einzelfund aus dem Großen Müggelsee gibt. Insgesamt 15 Arten (40,5 %) sind aktuell ungefährdet. Die Auswertung des kurzfristigen Bestandstrends ist relativ alarmierend, überwiegen doch die Bestandsrückgänge. Betroffen sind hier vor allem Arten der Kleingewässer, allen voran die Karausche, aber auch der Schlammpeitzger und kühleres Wasser bevorzugende Arten wie Hasel, Kaulbarsch und Quappe. Hier machen sich bereits die im urbanen Raum besonders verstärkten Folgen des Klimawandels bemerkbar. Insgesamt ist zu konstatieren, dass analog zum Bundesgebiet (Freyhof et al. 2023), auch in Berlin die positive Fischbestandsentwicklung aufgrund verbesserter Wasserqualität zum Erliegen gekommen ist. Die Bestandstrends der meisten Arten sind unverändert, obgleich viele von ihnen ihre historische Verbreitung und Häufigkeit noch nicht erreicht haben und einige Arten sind sogar wieder rückläufig. Nachdem die Wasserqualität kein limitierender Faktor ist, sind die Förderung der Fischartendiversität und Erholung der Bestände nur über Maßnahmen zu erreichen, die gezielt Gewässerstrukturen verbessern, welche für den Lebenszyklus von Flussfischarten essentiell sind, wie z.B. Kieslaichareale und Brutaufwuchsgebiete. Analog dazu ist auch die Gesamtbilanz gegenüber der Roten Liste der Fische Berlins von 2013 negativ. Waren 2013 nur 6 Arten bestandsgefährdet, so sind es jetzt 9. Nach einem Zwischenhoch 2013, als gegenüber der nunmehr vorletzten Roten Liste (Wolter et al. 2003) elf Arten in ihrer Gefährdung zurückgestuft wurden, weist die aktuelle Rote Liste nur Hochstufungen auf, z.B. bei Gründling, Hasel und Quappe. Nicht eine einzige Art wurde aus einer Gefährdungskategorie zurückgestuft.

Fisch des Jahres 2002 ist die Quappe

Fisch des Jahres ist die Quappe (Lota lota L.).

Versuchstier des Jahres 2007 und 2008 ist die Ratte

Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen das Versuchstier des Jahres. Ziel ist es Tierversuche, die an einer bestimmten Tierart durchgeführt werden, öffentlich zu machen. Die Ratte im Alkoholversuch wurde zum Versuchstier der Jahre 2007 und 2008 gewählt.

Versuchstier des Jahres 2017 ist die Ratte

Die Tierrechtsorganisation Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner hat die Ratte zum Versuchstier des Jahres 2017 ernannt. Der Kleinsäuger wird nach der Maus am zweithäufigsten in Tierversuchen eingesetzt. Gemeinsam mit dem Schirmherrn Prof. Dr. Franz Gruber macht der Verband auf das versteckte Leid der Tiere im Labor aufmerksam. Zudem informieren Menschen für Tierrechte über existierende und fehlende tierversuchsfreie Methoden und fordern Politik und Wissenschaftsgemeinschaft auf, endlich effektive Maßnahmen für den Ausstieg aus dem Tierversuch zu ergreifen.

Versuchstier des Jahres 2015 ist das Kaninchen

Seit 2003 ernennt Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner das Versuchstier des Jahres. Nach 2009 wurde das Kaninchen 2015 erneut zum Versuchstier des Jahres gewählt. In deutschen Tierversuchslaboren stehen Kaninchen mit einem Jahresverbrauch von über 95.000 Tieren an vierter Stelle, nach Mäusen, Ratten und Fischen.

Rat der EU beschließt Beschränkung von Phosphaten in Waschmitteln

Der Rat der EU hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Für Textilwaschmittel gilt ab 30. Juni 2013 ein Grenzwert von höchstens 0,5 Gramm Phosphor pro normaler Dosierung für einen Waschvorgang. Ab 1. Januar 2017 tritt ein Höchstwert von 0,3 Gramm Phosphor pro Dosierung in Maschinengeschirrspülmitteln in Kraft.

EU schließt sich neuen Regeln der OECD für Exportkredite an

Die EU hat sich neuen, im Rahmen der OECD entwickelten Regeln für Exportkredite für Kohlekraftwerke angeschlossen. Die Teilnehmer an einem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite verständigten sich am 17. November 2015 auf eine Sektorvereinbarung über geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung. Der Rat billigte den Standpunkt der EU am 26. November 2015, so dass sich die EU dem Konsens über die neuen Regeln förmlich anschließen kann. Ziel der Vereinbarung ist es, die Nutzung hocheffizienter Technologien mit niedrigen Emissionen zu fördern und bestehende Regeln zu überprüfen. So werden die Finanzierungsbedingungen festgelegt, die ab 1. Januar 2017 für Exportkredite für geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung gelten werden. Die öffentliche Förderung von Kohlekraftwerken wird dann verboten oder schrittweise abgebaut, um die Nutzung weniger effizienter Kohlekraftwerke deutlich zu verringern. Die Teilnehmer am Übereinkommen sind derzeit Australien, Kanada, die EU, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Weitere OECD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder können zur Teilnahme eingeladen werden.

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