Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Im Landschaftsprogramm werden Räume zur Entwicklung von Auen-/Bruchwäldern bzw. Gewässerbegleitenden Erlen-/Eschenwäldern über ein Symbol dargestellt. Die Auswahl der Räume erfolgt auf den potentiellen Standorten dieser Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Ausprägung der vorkommenden Lebensgemeinschaften mit ihren Pflanzen- und Tierarten und möglicher Konflikte mit bestehenden Nutzungen. Diese Räume müssen im Rahmen von konkreten Projekten zur Waldentwicklung näher untersucht und flächenmäßig konkretisiert werden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.9 und 6.5.4
Abteilung Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen / Pflege, Unterhaltung, Entwicklung Straße des 17. Juni 31 10785 Berlin E-Mail Abteilung Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Yorckstraße 4-11 10965 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum Straßen- und Grünflächenamt Gruppe Grünpflege und -unterhaltung Darßer Straße 203 13088 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Goslarer Ufer 39 10589 Berlin E-Mail Abteilung Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Otternbuchtstraße 35 13599 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt und Naturschutz, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Hartmannsweilerweg 63 14163 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Manteuffelstraße 63 12103 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün- und Freiflächen Gradestraße 36 12347 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün Neue Krugallee 4 12435 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, Straßen- und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Schkopauer Ring 2 12681 Berlin E-Mail Abteilung Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächenmanagement Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Gartenbau Eichborndamm 238-240 13437 Berlin E-Mail (gesamtstädtische Aufgaben, Grundsatzangelegenheiten) * Kontakt
Das Projekt befasst sich mit der Wahrnehmung der natürlichen und kultivierten Umwelt durch die Menschen des Mittelalters, ihrer Aneignung in der sprachlichen Benennung, dem Prozess der 'Anthropologisierung' des Raumes. Das Projekt ist an der Schnittstelle zwischen historischer Anthropologie, Mentalitätsgeschichte, Umweltgeschichte, Kognitionswissenschaften und Sprachwissenschaften angesiedelt. Um komplementäre Ergebnisse für die anderen Teilprojekte zu erzielen, werden sprachliche Äußerungen über die natürliche Umwelt und deren Kultivierung (Ackerbau und Viehzucht, Wald) in der Übergangszone zwischen germanischer und slawischer Besiedlung von der Ostsee bis nach Ostfranken im Zeitraum zwischen 500 und 1500 systematisch ausgewertet. Dabei wird zu klären sein, ob sich in diesem langen Zeitraum ein Wandel in der mentalen Wahrnehmung und der Versprachlichung der Umweltfaktoren vollzieht, und inwiefern die Versprachlichung von Umwelterfahrungen bei den germanischen (Sachsen, Thüringern, Franken) und den slawischen Sprachgruppen variiert.
Möglichkeiten zur aktiven Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Nachhaltigkeitsgrundsatzes durch die kommunale Bauleitplanung bestehen im Hinblick auf die seit den neunziger Jahren sich grundsätzlich verändert darstellenden Rahmenbedingungen allein in Bezug auf den nunmehr in erheblichem Umfang auch europarechtlich beeinflussten raumbezogenen Umweltschutz. Daneben haben sich allerdings infolge der zunehmenden Privatisierung mittlerweile kooperative Planungselemente etabliert, die nicht nur den der Bauleitplanung zugrunde liegenden Planmäßigkeitsgrundsatz in Frage stellen, sondern auch wesentlich flexibler als jene einsetzbar sind. Um den umfassenden Steuerungsanspruch der Bauleitplanung aufrecht erhalten zu können, muss einerseits die Planungsebene der Flächennutzungsplanung rechtlich gestärkt und andererseits die Ausgestaltung eines kommunalen Flächenmanagements in den Gemeinden gefordert werden. Hinsichtlich der Kooperation mit Privaten bedarf es der Aufstellung von informellen Planungen als Vorstufe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - auch als Substitut von Darstellungen des Flächennutzungsplans - sowie der Einschaltung von neutralen Projektmittlern beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Schließlich ist zur Bewältigung der europarechtlichen Anforderungen an die räumliche Planung bei den öffentlichen Verwaltungen der Aufbau eines Verfahrensmanagements erforderlich.
Der Regionalplan ist das Gesamtkonzept der räumlichen Ordnung und Entwicklung einer Region. In ihm werden die Grundsätze der Raumordnung nach Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die landesweiten Ziele und Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsplanes Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung der Raumentwicklung sowie des Zustands von Natur und Landschaft regionsspezifisch räumlich und sachlich ausgeformt. Der Regionale Planungsverband Südwestsachsen ist als Träger der Regionalplanung gemäß Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen und diesen der weiteren Entwicklung durch Fortschreibung anzupassen. Der Regionalplan übernimmt zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach dem Sächsi-schen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG).
Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung einer Methodik zur Langzeit-Ueberwachung (Flaeche, Raummuster) der Lebensraumtypen im Kanton Aargau, welche den folgenden Anforderungen genuegt: Die Erfassung der vorhandenen Lebensraeume und deren Veraenderung bezueglich Flaeche und Verteilung muss mit ertraeglichem Aufwand an Zeit und finanziellen Mitteln flaechendeckend ueber einen groesseren Raum (Kanton) moeglich sein. Den zustaendigen Naturschutz-Behoerden soll eine anwendungsreife Methode fuer die Langzeit-Ueberwachung zur Verfuegung gestellt werden. Die Methode soll den zustaendigen Behoerden eine periodische Kontrolle von Ist- und Sollzustaenden, also eine Gewinn- und Verlustrechnung im Bereich der Lebensraumdiversitaet ermoeglichen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
1890 - Scheitel: 06./07.09.1890, Durchfluss ca. 4.350 m³/s, Wasserstand von 8,37 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 594 |
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| Lebewesen und Lebensräume | 579 |
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