Zur Ableitung von Schutzmassnahmen sind genaue Kenntnisse zur Dismigration und Raumnutzung der Dohlen notwendig. Entscheidend ist die mittlere und maximale Ansiedlungsentfernung vom Geburtsort.
Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Wasser und Hochwasser dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Energie und Leitungen für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt. Die Daten der VRG Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Natur und Landschaft für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Verkehr für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz, Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Bestehende Nutzungen und Transformationsprozesse erfordern eine vorausschauende, gleichberechtigte und planvolle Steuerung der Raumnutzung. Landschaftsplanung als etablierte Fachplanung des Naturschutzes hat die Aufgabe, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege einerseits im eigenen Interesse zu konkretisieren und andererseits diese Anforderungen in Planungs- und Entscheidungsprozesse auf verschiedenen Ebenen einzubringen. Anlässlich des Jubiläums zum 100. Jahrgang der Zeitschrift "Natur und Landschaft" und der Vorgänger zeichnet der vorliegende Beitrag die Entwicklungslinien der Landschaftsplanung anhand der in der Zeitschrift dokumentierten Aufsätze und Diskussionsbeiträge nach. Dabei war aus Platzgründen eine Beschränkung auf ausgewählte Beiträge notwendig. Im Rückblick, aber auch im Ausblick ist festzuhalten, dass Landschaftsplanung nicht als Selbstzweck verstanden wurde, sondern unter Nützlichkeitsaspekten als zielgerichteter Beitrag für einen nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutz auszugestalten ist.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Klima dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 bzw. 1:200.000 erstellt.
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