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Raumstruktur (Region Chemnitz-Erzgebirge)

regionalplanerische Grundsätze zu räumlichen Entwicklungen von Teilgebieten der Region

Oberflächennahe Rohstoffe in Mecklenburg-Vorpommern, Sicherung der Versorgung uns Ausgleichung der Nutzungskonflikte

In diesem Heft sind die wichtigsten Aspekte zu oberflächennahen Rohstoffen zusammengestellt: - Fördermengen, Arbeitsplätze, wirtschaftliche Bedeutung - Verteilung der Vorkommen im Land - Standortgebundenheit - Raumnutzungskonflikte - Transportkostenempfindlichkeit - Marine Lagerstätten - Zuständigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Bergrecht - Gesetzlicher Auftrag der Raumordnung und Landesplanung - Planerische Umsetzung - Ausgleich der Nutzungskonflikte - Bedarfsprognose - Reichweite der in der Regionalen Raumordnungsprogrammen sichergestellten Flächen - Rekultivierung - Wiedernutzbarmachung

Regionalplanung (Region Südwestsachsen)

Der Regionalplan ist das Gesamtkonzept der räumlichen Ordnung und Entwicklung einer Region. In ihm werden die Grundsätze der Raumordnung nach Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die landesweiten Ziele und Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsplanes Sachsen auf der Grundlage einer Bewertung der Raumentwicklung sowie des Zustands von Natur und Landschaft regionsspezifisch räumlich und sachlich ausgeformt. Der Regionale Planungsverband Südwestsachsen ist als Träger der Regionalplanung gemäß Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen und diesen der weiteren Entwicklung durch Fortschreibung anzupassen. Der Regionalplan übernimmt zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes nach dem Sächsi-schen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG).

Regionalplan Westsachsen

TITEL: REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008 -Teil 1 Festlegungen mit Begründungen -Teil 2 Umweltbericht -Teil 3 Zusammenfassende Erklärung PLANUNGSSTAND: Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008 AUFGABEN und INHALTE Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.

Forstliche Rahmenplanung

Die Forstliche Rahmenplanung als besitzübergreifende und umfassende forstliche Fachplanung stellt die Verbindung zwischen der forstlichen Planung und den Zielen der Raumordnung sowie Landesplanung her. Forstliche Rahmenpläne können insbesondere als Landeswaldprogramm und als den Erfordernissen angepasste räumliche und sachliche Teilpläne aufgestellt werden. Die darin eingeschlossenen Teilaufgaben beinhalten: - Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne mit entsprechendem Raumbezug - Stellungnahmen im Bereich Landes-/Regionalplanung - Forstliche Beiträge zur Landschaftsplanung und -gestaltung - Durchführung der Waldmehrungsplanung - Erarbeitung von Beiträgen zu Fachplanungen und Strukturprogrammen anderer Planungsträger

Achsen und Siedlungsbereiche zur Aufgliederung von Achsen (Region Chemnitz-Erzgebirge)

Regionale Verbindungs- und Entwicklungsachsen sind regional bedeutsame Achsen, die das Netz der im LEP Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Überregionalen Verbindungsachsen ausformen und ergänzen. In der Verbindungsfunktion wird die Erhaltung und Verbesserung der Erreichbarkeit der höherrangigen zentralen Orte untereinander sowie die Bündelungsfunktion der Infrastruktur zusammengefaßt. Die Entwicklungsfunktion unterstützt die Konzentration der Siedlungsentwicklung in ausgewiesenen Siedlungsbereichen. Regionale Achsen sind durch Siedlungsbereiche, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren gekennzeichnet gegliedert. Siedlungsbereich ist ein Gemeindeteil, in dem sich die Siedlungstätigkeit über die Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus (überörtliche Ansiedlung) und/oder zur örtlichen Konzentration der Eigenentwicklung vorrangig vollziehen soll.

Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte

Raumordnerische Ziele und Grundsätze Überfachliche Ziele 1. Raumkategorien 2. Zentrale Orte 3. Achsen Fachliche Ziele 4. Natur und Landschaft 5. Siedlungswesen 6. Wirtschaft 7. Tourismus 8. Soziale und kulturelle Infrastruktur 9. Verkehr 10. sonstige technische Infrastruktur 11. Verteidigung und Konversion

Karten Regionalplan, rechtskräftig (Region Plauen)

Kartenverzeichnis des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: Karte 1 Raumstruktur (1:280 000) Karte 2 Raumnutzung (1:100 000) Karte 3 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 4 Zentrale Orte - Lage im Raum (1:280 000) Karte 5 Zentrale Orte - administrative Gliederung (1:280 000) Karte 6 Naturräumliche Gliederung (1:280 000) Karte 7 Kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche (1:280 000) Karte 8 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100 000) Karte 9 Natura 2000 (1:280 000) Karte 10 Windenergienutzung (1:280 000) Karte 11 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft/Landschaftspflege (1:200 000) Karte 12 Bergbauumgang (1:280 000) Karte 13 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 14 Tourismus und Erholung (1:280 000)

Karten Regionalplan, Gesamtfortschreibung (Region Plauen)

Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalpla-nes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Raumnutzung (1:100 000) Karte 2 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 3 Raumstruktur (1:280 000) Karte 4 Tourismus (1:280 000) Karte 5 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200 000) Karte 6 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200 000) Karte 7 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 8 Bergbauumgang (1:280 000)

Karten Regionalplan, Gesamtfortschreibung

Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Karte "Zentrale Orte und Nahbereiche" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 2 Karte "Raumstruktur" (Festlegungskarte) (1:400 000) Karte 3 Karte "Freizeit, Erholung, Tourismus" (Erläuterungskarte) (1:200 000) Karte 4 Karte "Straßennetzausbau" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 5 Karte "Sorbisches Siedlungsgebiet" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 6 Karte "Ökologisches Verbundsystem und regionale Grünzüge" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 7 Karte "Landschaftspflege, -sanierung und -entwicklung" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 8 Karte "Raumnutzung" (Festlegungskarte) Kartenteil zu Anhang 4 (Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans) Karte "Naturräumliche Gliederung der Region" (1:400 000) Karte "Integriertes Entwicklungskonzept" (1:100 000)

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