Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.
Landesplanerische Verfahren (Raumordnungsverfahren, Vereinfachte raumordnerische Prüfung, Zielabweichungsverfahren, landesplanerische Stellungnahme
Landesplanerische Verfahren (Raumordnungsverfahren, Vereinfachte raumordnerische Prüfung, Zielabweichungsverfahren, landesplanerische Stellungnahme) als Punktgeometrie
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/07 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/07 Magdeburg, den 25. Oktober 2007 Logistikkonzept sieht Ausbau der Binnenschifffahrt vor Die Binnenschifffahrt ist von größter Bedeutung für die Logistikstrategie von Sachsen-Anhalt. „Aufgrund der rasanten Entwicklung auf dem Transportsektor müssen wirtschaftliche Schifffahrtsbedingungen gewährleistet werden“, sagte der Staatssekretär im Landesverkehrsministerium, Dr. Hans-Joachim Gottschalk, heute in Halle. Angesichts der enormen Entwicklung vor allem im Hamburger Hafen müssten für die umweltverträgliche Bewältigung der Hinterlandverkehre vermehrt Binnenschiffe in die Transportketten eingebunden werden. Sie verfügten als einzige Verkehrsmittel noch über erhebliche Kapazitätsreserven. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes müsse bis zum Jahr 2010 die erforderlichen Maßnahmen an der Elbe abschließen, um von Geesthacht bis Dresden durchgängig eine Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter zu gewährleisten. Der Bau des Schleusenkanals Tornitz (ohne Wehr) werde die ganzjährige wirtschaftliche Befahrbarkeit der Saale ermöglichen. Hier stehe die Einleitung des Raumordnungsverfahrens kurz bevor. Darüber hinaus unterstütze das Land Forschungsprojekte, die zur Lösung der steigenden Verkehrsprobleme in der Region Halle/Leipzig beitragen und neue, qualitätsgerechte Informationsdienste für die Branche entwickeln sollen, betonte Gottschalk weiter. Dadurch werde die Attraktivität des Logistikstandortes Sachsen-Anhalt auch unter Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes noch weiter erhöht. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Die Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege ist zuständig - als Fachbehörde für Naturschutz - Verwaltung der NSG - Verwaltung von Fördermitteln für den Allenschutz, Arten- u. Biotopschutz, naturschutzgerechtes Dorf Grünlandextensivierung - Beteiligung an Planungsverfahren, denen ein Raumordnungsverfahren vorangeht oder die dem UVPG unterliegen
Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Als untere Landesplanungsbehörden führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabenträger ab und führen das Raumordnungskataster. Sie sind Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände. In deren Auftrag werden die Regionalen Raumordnungsprogramme aufgestellt, fortgeschrieben und durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung umgesetzt. Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weiter wichtige Bestandteile der Arbeit der Ämter für Raumordnung und Lanndesplanung.
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 022/08 Magdeburg, den 10. März 2008 Raumordnungsverfahren ¿Ausbau der Unteren Saale ¿ Schleusenkanal Tornitz¿ eingeleitet Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde hat heute das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ¿Ausbau der Unteren Saale ¿ Schleusenkanal Tornitz¿ auf Antrag des Wasserstraßen-Neubauamtes Magdeburg eingeleitet. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beabsichtigt, die komplizierten Verhältnisse für die Schifffahrt an der Unteren Saale zu beseitigen und den Bedingungen der Elbe anzugleichen. Zur Verwirklichung dieses Zieles ist der Bau eines einschiffigen Schleusenkanals bei Tornitz vorgesehen. Bei der vorgesehenen technischen Lösung kann auf den Bau eines Wehres in der Saale verzichtet werden, d. h. die Saale bleibt auf der gesamten Strecke zwischen Calbe und der Mündung in die Elbe wie bisher frei fließend. Das Vorhaben ¿Saale-Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr in der Saale)¿ ist Bestandteil des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplanes 2003. In Fließrichtung der Saale gesehen, soll der Schleusenkanal Tornitz unmittelbar unterhalb der Eisenbahnbrücke Calbe/Grizehne bei Sl-km 17,5 linksseitig aus der Saale abzweigen. Unmittelbar nach dem Abzweig wird der Hochwasserschutzdeich der Saale gekreuzt. Anstelle des Deiches ist hier ein Sperrtor vorgesehen, um bei Hochwasser diesen Hochwasserschutzdeich schließen zu können und den Schutz der dahinter liegenden Flächen gewährleisten zu können. Es werden zwei Trassenvarianten untersucht. Beide Varianten erfordern den Bau einer Schleuse. Die Trasse I mit einer Länge von ca. 6,4 km führt nach dem Sperrtor relativ dicht am Saale-Bogen bei Sl-km 13 entlang, zwischen den Orten Tornitz und Werkleitz hindurch. Sie nähert sich dem Saale-Bogen bei Sl-km 6 an und führt zur Schleuse. Die Trasse II mit einer Länge von ca. 7 km führt nach dem Sperrtor bis an die L 68 heran und verläuft zwischen der Landesstraße und dem bestehenden Kiestagebau Tornitz zur Schleuse. Die Ortslagen Tornitz und Werkleitz werden dabei weiträumig umgangen. Die Trassen verlaufen überwiegend über derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Oberwasser des Kanals endet in der Nähe der Kreuzung mit dem Hochwasserschutzdeich der Elbe. Der Standort der Schleuse ist bei beiden Varianten identisch. Im Unterwasser der Schleuse gibt es zwei mögliche Anbindungen: die Anbindung des Schleusenkanals an die Saale bzw. an die Elbe. Bei der Anbindung an die Saale beträgt die Länge zwischen Schleuse und Saale ca. 1 km. Neben der Anbindung an die Saale wird auch eine direkte Anbindung des Schleusenkanals an die Elbe untersucht. Diese Variante mündet zwischen der Fähre Barby und der Saale-Mündung in die Elbe. Das Unterwasser des Kanals ist in diesem Fall ca. 2,5 km lang. Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das in einem frühen Planungsstadium raumbedeutsamer Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen/Maßnahmen abgestimmt werden kann. Das RO-Verfahren ist querschnittsorientiert und koordiniert sowohl ökonomische, als auch ökologische, kulturelle und soziale Aspekte. Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung. In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 10. Dezember 2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden. Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die Wasserstraßenbaumaßnahme berührt werden könnten, beteiligt. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Die genauen Termine werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Jeder, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen und der Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung. Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin. Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist September 2008. Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, indem die insgesamt verträglichste Trassenvariante ermittelt wird. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Als untere Landesplanungsbehörden führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabenträger ab und führen das Raumordnungskataster. Sie sind Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände. In deren Auftrag werden die Regionalen Raumordnungsprogramme aufgestellt, fortgeschrieben und durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung umgesetzt. Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weiter wichtige Bestandteile der Arbeit der Ämter für Raumordnung und Landesplanung.
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