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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH im Landkreis Stade

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier im UVP-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade eingesehen werden (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.

Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Fortschreibung des Regionalen Energiekonzepts für die Region Trier

Das Projekt "Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Fortschreibung des Regionalen Energiekonzepts für die Region Trier" wird/wurde gefördert durch: Planungsgemeinschaft Region Trier. Es wird/wurde ausgeführt durch: agl - Angewandte Geographie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung.Potenzialanalyse, Raumverträglichkeitsprüfung und Entscheidungshilfen für die Ausweisung von Eignungsgebieten und Standorten zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien als Modellvorhaben der Raumordnung.

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 UVPG; Nichterforderlichkeit einer UVP

Die PNE AG plant ein Repowering des Windparks Agathenburg. An dem Standort befinden sich derzeit neun Windenergieanlagen des Typs Euroturbine 550/41. Bei Realisierung des Vorhabens sollen diese diese zurückgebaut und durch fünf neue Anlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW ersetzt werden. Die PNE AG hat dazu einen Vorbescheidsantrag nach § 9 Abs.1 BImSchG gestellt. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob für die neuen Anlagen die Voraussetzungen des § 16b Abs.1 und 2 BImSchG gegeben sind und wenn ja, ob diese bauplanungsrechtlich im Hinblick auf die Ziele der Raumordnung zulässig sind.

ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau

Das Projekt "ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau" wird/wurde ausgeführt durch: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL).Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)

Neubau einer 110-kV-Leitung von Kupferzell nach Rot am See; Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz i.V.m. §§ 18, 19 Landesplanungsgesetz

Die Netze BW GmbH plant den Neubau einer Hochspannungsleitung zwischen dem vorhandenen Umspannwerk in Kupferzell (Hohenlohekreis) und einem neu zu errichtenden Umspannwerk bei Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall). Diese neue Leitung soll dazu dienen, den überschüssigen Strom, der mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Umgebung von Rot am See einhergeht und nicht vor Ort verbraucht wird, in die Verbrauchsschwerpunkte z.B. nach Stuttgart oder Heilbronn transportieren zu können. Von der Vorhabenträgerin wurden acht Korridore (vier Freileitungskorridore, ein reiner Erdkabelkorridor und drei kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridore) in das Raumordnungsverfahren eingebracht. In dem Raumordnungsverfahren wird nunmehr geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist oder in Übereinstimmung gebracht werden kann. Konkrete Leitungstrassen und die jeweilige technische Ausführungstechnologie (Erdkabel, Freileitung oder Kombination aus beiden Technologien) sind erst Gegenstand des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Conneforde -Samtgemeinde Sottrum, Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum, einschließlich Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (BBPlG-Vorhaben Nr. 56/NEP-P119)

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant als Vorhaben den Ersatz der bestehenden 220-kV-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West (LK Wesermarsch) und dem Umspannwerk Sottrum (LK Rotenburg (Wümme) durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen und einer Stromtragfähigkeit von je 4000 Ampere. Die bestehende 220-kV-Leitung soll nach Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 90 km und durchquert von West nach Ost die niedersächsischen Landkreise Wesermarsch, Osterholz, Verden und Rotenburg (Wümme). Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Das Vorhaben wurde von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals im NEP 2019-2030 beantragt und im NEP 2019-2030 erstmals bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben 56 seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme des Vorhabens ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 07.06.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der 380-kV-Freileitung auch die Standortsuche für ein neues UW in der Samtgemeinde Sottrum. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der OU Mirow West im Zuge der B 198

Die Ortsumgehung Mirow beginnt westlich der Stadt Mirow in der Gemarkung Mirow an der vorhandenen B 198 und endet östlich von Mirow an der B 198 in der Gemarkung Leussow. Die Ortsumgehung Mirow teilt sich in den West- und den Südabschnitt. Der Westabschnitt führt vom Beginn der Ortsumgehung bis zum Knoten L 25 (Knotenpunkt mit der Landesstraße L 25 Mirow - Schwarz); der Südabschnitt führt dann von diesem Knotenpunkt bis zum Ende der Umgehung. In der vorliegenden Unterlage wird der Westabschnitt betrachtet. Das Straßenbauamt Neustrelitz hat am 08. Juli 2020 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Die Unterlagen enthalten die wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß §§ 16, 19 UVPG. Die Unterlagen sind in folgende Teilbereiche gegliedert: • Raumordnungsverfahren • Linienbestätigung mit Unterlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung • Ergänzende Planunterlagen mit aktualisierten Umwelt- und Verkehrsunterlagen • Planfeststellungsunterlagen

Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen vom TYP Siemens Gamesa SG 6.0 -170 in Kruft

Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kruft ist die Errichtung und der Betrieb von 4 Windenergie-anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie geplant. Die vorgesehenen Standorte liegen in der Gemarkung Kruft, Flur 35, Flurstücke 17, 47, 48 sowie Flur 36, Flurstücke 70, 71, 72. Zu den mit Schreiben vom 14.04.2021 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 16.02.2022 und am 12.05.2022 jeweils Nachträge vorgelegt. Die 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG 6.0-170 haben einen Rotordurch-messer von 170 m und eine Nabenhöhe von 165 m (Gesamthöhe etwa 250 m). Bei einer Nennleistung von 6,2 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 24,8 MW im Windpark installiert. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Wind-energieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen, die interne Zuwegung, die internen Kabeltrassen sowie die Montage- und Lagerflächen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen westlich der Ortsgemeinde Kruft, südlich und nördlich der A 61 und nördlich der B 256 im Außenbereich der Ortsgemeinde Kruft. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ (19. Änderung des Flächennutzungsplanes) der Ver-bandsgemeinde Pellenz befindet sich derzeit in Aufstellung. Der derzeitige Entwurf (Stand: No-vember 2020) stellt für die beplante Fläche eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen dar. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen richtet sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die WEA haben untereinander einen Abstand zwischen 471 und 826 m. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 990 m (Schlehenhof), zu den nächsten Sied-lungsbereichen in Kruft und Mendig betragen die Abstände mindestens ca. 1.296 m bzw. 1.976 m. Die zwei nördlichen WEA befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rhein-Ahr-Eifel“. Zudem befinden sich die kleineren Landschaftsschutzgebiete „Banner Wiesen“, „Plaidter Hummerich“ und „Burgruine Wernerseck“ in der Nähe. Das Naturschutzgebiet „Laacher See“ befindet sich in einem Umkreis von 500 m. Im Umfeld um die Anlagen liegen die FFH-Gebiete „NSG Laacher See“ und „Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“. Die Vogelschutzgebiete „Unteres Mittelrheingebiet“ und „Laacher See“ befinden sich in der nä-heren Umgebung. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Landesplanungsbehörde vom 12.01.2023 wird kein separates Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bau-vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Die Erschließung des Windparks erfolgt über die Autobahn A 61 – Abfahrt Nr. 34 „Mendig“ und die Kreisstraße K 53 sowie im Anschluss größtenteils über bereits bestehende landwirtschaftli-che Wege, deren Ausbau auf eine befahrbare Breite noch erfolgen wird.

Raumordnungsverfahren für den Neubau der Energietransportleitung 182 (ETL 182) von Elbe Süd nach Achim

Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) plant den Neubau der ETL 182 einschließlich notwendiger technischer Einrichtungen zwischen den bestehenden Netzpunkten „Elbe Süd" südlich der Elbe auf Höhe der Elbinsel Lühesand in der Gemeinde Steinkirchen im Landkreis Stade und „Achim" am Standort der bestehenden Verdichterstation in der Stadt Achim im Landkreis Verden. Die neue Erdgasleitung soll diese beiden Netzpunkte mit einem aktuell geplanten Durchmesser von DN 1400 (1,40 m) verbinden und mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 84 bar betrieben werden. Die geplante Leitung hat je nach Trassenalternative eine Länge von ca. 86 km, 88,5 km bzw. 98 km und durchquert von Nord nach Süd die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg und Verden. Anlass für die Planungen ist der Transportbedarf für Gas, der durch die neu entstehenden Flüssiggas-Terminals (LNG) in Brunsbüttel und Stade/Bützfleth ausgelöst wird. Für das Vorhaben besteht gemäß § 3 LNG-Beschleunigungsgesetz die besondere Dringlichkeit und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Die schnellstmögliche Durchführung dieses Vorhabens dient dem Ziel einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland. Die Inbetriebnahme der ETL 182 ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die GUD hat mit Schreiben vom 11.08.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für den Neubau der ELT 182 durch.

Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sontheim

Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sontheim ist Teil des Gesamtprojektes "Hochwasserschutz Günz". Insgesamt sollen zusammen mit dem HRB Sontheim an der Westlichen und Östlichen Günz sowie an der Schwelk fünf Hochwasserrückhaltebecken errichtet werden. Hierfür wurde aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das im Jahr 2010 positiv abgeschlossen wurde. Das HRB Sontheim soll zusammen mit vier weiteren Hochwasserrückhaltebecken und zusammen mit ergänzenden innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen einen Hochwasserschutz für die Ortschaften im Tal der Günz vor einem Bemessungshochwasser von HQ100+Klima erreichen. Das Hochwasserrückhaltebecken Sontheim ist das vierte Becken, welches im Zuge des „Hochwasserschutzprojektes Günztal“ verwirklicht werden soll. Mit Schreiben vom 28.07.2023 und Planunterlagen vom 05.07.2023 beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Sontheim an der Östlichen Günz. Das Vorhaben schließt zudem den Neubau der erforderlichen Wegeverbindung auf der Dammkrone und beidseitig des Dammes, die abschnittsweise Verlegung der Östlichen Günz nach Osten zum Durchlassbauwerk, die abschnittsweise Verfüllung der Östlichen Günz im Bereich des Dammbauwerkes, die Errichtung von Unterhaltungswegen, eines Betriebsgebäudes, eines Abflusspegels und eines Querungsbauwerks für Felddränagen, die Verlegung bestehender Strom- und Telekommunikationskabel, den Abbruch zweier bestehender Feldstadel bzw. Hütten im Bereich der Dammaufstandsfläche und ggf. den Abbruch eines bestehenden Stadels im Stauraum ein.

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