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Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Fortschreibung des Regionalen Energiekonzepts für die Region Trier

Potenzialanalyse, Raumverträglichkeitsprüfung und Entscheidungshilfen für die Ausweisung von Eignungsgebieten und Standorten zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien als Modellvorhaben der Raumordnung.

Untersuchungen zur Herstellung, Verarbeitung und Auswertung von Bildaufzeichnungen der Erde aus Luft- und Raumfahrzeugen

Entwicklung und Verbesserung von Verfahren der Fernerkundung (Photogrammetrie, Photointerpretation) fuer die Herstellung von topographischen und thematischen Karten sowie fuer die Anwendung in anderen geowissenschaftlichen Bereichen (Geographie, Geologie usw.), in der Land- und Forstwirtschaft, in der Landesplanung und Raumordnung, im Umweltschutz (Gewaesserueberwachung, Vegetationsschaeden usw.) und in aehnlichen Bereichen. Durchfuehrung grundlegender und experimenteller Untersuchungen zur Verfahrenstechnik, einschliesslich Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit.

ARL-Bausteine für einen raumverträglichen Netzausbau

Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)

Planfeststellungsverfahren Reserveraum für Extremhochwasser in der Hördter Rheinaue

Nach Fertigstellung aller vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser geschützt. Für seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt. Demgegenüber hat der Bereich der Staustufen am südlichen Oberrhein einen etwa 1.000-jährlichen Hochwasserschutz und der Niederrhein einen Hochwasserschutz zwischen 300 und über 1.000 Jahren. Aufgrund des hohen Schadenspotentials am Oberrhein (allein in Rheinland-Pfalz sind zwischen der französischen Grenze und dem zweiten Reserveraum im Eicher Rheinbogen Schäden von rd. 11 Mrd. € möglich) hat die Enquete-Kommission des Landtages „Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren“ im Jahr 1995 empfohlen, alle rheinland-pfälzischen Hochwasserrückhaltungen schnellstmöglich fertig zu stellen und wo immer möglich, zusätzlichen Hochwasserrückhalteraum zu schaffen (Landtagsdrucksache 12/7090). In der Beratung der Enquete-Kommission wurde befürwortet, die Hördter Rheinaue in die Betrachtungen über mögliche Retentionsräume einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der möglichen Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel wurde als Ergebnis der Prüfung vorgeschlagen, in der Hördter Rheinaue einen Reserveraum für Extremhochwasser, d. h. einen Notfall-Flutungsraum zur Abminderung extremer Hochwasser einzurichten. Diesem Vorschlag hat der Ministerrat im März 2005 zugestimmt und festgelegt, dass die weiteren Planungen in einem Moderationsverfahren erarbeitet werden sollen. Außerdem wurden die beteiligten Ministerien gebeten, unterstützende Maßnahmen zu prüfen. Dem 2007 erzielten Moderationsergebnis folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2008 mit einem positiven raumordnerischen Entscheid abgeschlossen wurde. Der geplante „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ stellt im Einsatzfall zwischen den Gemeinden Sondernheim, Hördt, Kuhhardt und Leimersheim auf einer Gesamtfläche einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen von rd. 890 ha bis zu 35,14 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für Hochwasserrückhalt aktiviert werden. Damit sich keine Verschlechterung für die Anlieger ergibt, werden insbesondere Anpassungsmaßnahmen am binnenseitigen Entwässerungssystem erforderlich. Das Schöpfwerk Leimersheim, das in einem vorgezogenen Planfeststellungsverfahren bereits 2019 zusammen mit weiteren Anpassungsmaßnahmen der Binnenentwässerung im Süden des Reserveraumes genehmigt wurde, ist als erster Teil des Gesamtprojektes „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ bereits im Bau.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH im Landkreis Stade

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Antragsunterlagen konnten vom 23.04.2025 bis zum 22.05.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 23.06.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Im Rahmen der Onlinekonsultation werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht (§ 27 c VwVfG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG und § 27 b Absatz 4 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben, sind bekannt und werden direkt informiert. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 10.09.2025 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: ETL179@lbeg.niedersachsen.de ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen. Den Teilnahmeberechtigten werden die Informationen zur Onlinekonsultation bis zum 11.09.2025 zugesandt. Die Informationen bestehen aus den Stellungnahmen und Einwendungen sowie den Erwiderungen der Vorhabenträgerin hierzu. Bis zum 25.09.2025 können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie oder elektronisch unter der genannten E-Mail-Adresse dazu äußern, ob Ihre Anliegen durch die Erwiderung der Vorhabenträgerin ausreichend gewürdigt wurden. Für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Behörde maßgeblich. Soweit keine Rückmeldung der Teilnehmenden erfolgt, bleiben die Einwendungen und Stellungnahmen vollumfänglich bestehen. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (s. Downloaddokument) zu entnehmen.

Raumordnungsverfahren zur geplanten Wasserstoffleitung Heek-Epe (HEp)

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant gemeinsam mit der Nowega GmbH den Neubau einer Wasserstoffleitung mit einem Durchmesser von DN 800 im Kreis Borken von der Gemeinde Heek in das Gasspeichergebiet Epe bei Gronau. Die geplante Wasserstoffleitung soll die vorhandene Gasleitung Bad Bentheim – Legden (deren Umstellung auf Wasserstoff geplant ist) mit den Gasspeicherstätten in Epe verbinden und ist ein Baustein der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus zur bundesweiten Errichtung einer Wasserstoffinfrastruktur. Gemäß Nr. 19.2.3 der Anlage 1 UVPG handelt es sich bei dem vorliegenden Projekt um die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von 5 bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, für das eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 UVPG) durchzuführen ist. Das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass bei dem Vorhaben in Verbindung mit dem betroffenen Landschaftsraum erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht auszuschließen sind, da sich im Untersuchungsraum viele potenzielle Betroffenheiten – z. B. FFH-Gebiete, Vogelschutz-, Naturschutz-, Wasserschutzgebiete (inkl. WSZ II) und Waldbereiche – auf engem Raum konzentrieren. Daher wird gemäß § 5 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 UVPG; Nichterforderlichkeit einer UVP

Die PNE AG plant ein Repowering des Windparks Agathenburg. An dem Standort befinden sich derzeit neun Windenergieanlagen des Typs Euroturbine 550/41. Bei Realisierung des Vorhabens sollen diese diese zurückgebaut und durch fünf neue Anlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW ersetzt werden. Die PNE AG hat dazu einen Vorbescheidsantrag nach § 9 Abs.1 BImSchG gestellt. In diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob für die neuen Anlagen die Voraussetzungen des § 16b Abs.1 und 2 BImSchG gegeben sind und wenn ja, ob diese bauplanungsrechtlich im Hinblick auf die Ziele der Raumordnung zulässig sind.

Neubau einer 110-kV-Leitung von Kupferzell nach Rot am See; Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz i.V.m. §§ 18, 19 Landesplanungsgesetz

Die Netze BW GmbH plant den Neubau einer Hochspannungsleitung zwischen dem vorhandenen Umspannwerk in Kupferzell (Hohenlohekreis) und einem neu zu errichtenden Umspannwerk bei Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall). Diese neue Leitung soll dazu dienen, den überschüssigen Strom, der mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Umgebung von Rot am See einhergeht und nicht vor Ort verbraucht wird, in die Verbrauchsschwerpunkte z.B. nach Stuttgart oder Heilbronn transportieren zu können. Von der Vorhabenträgerin wurden acht Korridore (vier Freileitungskorridore, ein reiner Erdkabelkorridor und drei kombinierte Erdkabel-/Freileitungskorridore) in das Raumordnungsverfahren eingebracht. In dem Raumordnungsverfahren wird nunmehr geprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist oder in Übereinstimmung gebracht werden kann. Konkrete Leitungstrassen und die jeweilige technische Ausführungstechnologie (Erdkabel, Freileitung oder Kombination aus beiden Technologien) sind erst Gegenstand des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.

Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Conneforde -Samtgemeinde Sottrum, Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum, einschließlich Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (BBPlG-Vorhaben Nr. 56/NEP-P119)

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant als Vorhaben den Ersatz der bestehenden 220-kV-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West (LK Wesermarsch) und dem Umspannwerk Sottrum (LK Rotenburg (Wümme) durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen und einer Stromtragfähigkeit von je 4000 Ampere. Die bestehende 220-kV-Leitung soll nach Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 90 km und durchquert von West nach Ost die niedersächsischen Landkreise Wesermarsch, Osterholz, Verden und Rotenburg (Wümme). Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Das Vorhaben wurde von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals im NEP 2019-2030 beantragt und im NEP 2019-2030 erstmals bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben 56 seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme des Vorhabens ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 07.06.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der 380-kV-Freileitung auch die Standortsuche für ein neues UW in der Samtgemeinde Sottrum. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sontheim

Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sontheim ist Teil des Gesamtprojektes "Hochwasserschutz Günz". Insgesamt sollen zusammen mit dem HRB Sontheim an der Westlichen und Östlichen Günz sowie an der Schwelk fünf Hochwasserrückhaltebecken errichtet werden. Hierfür wurde aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das im Jahr 2010 positiv abgeschlossen wurde. Das HRB Sontheim soll zusammen mit vier weiteren Hochwasserrückhaltebecken und zusammen mit ergänzenden innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen einen Hochwasserschutz für die Ortschaften im Tal der Günz vor einem Bemessungshochwasser von HQ100+Klima erreichen. Das Hochwasserrückhaltebecken Sontheim ist das vierte Becken, welches im Zuge des „Hochwasserschutzprojektes Günztal“ verwirklicht werden soll. Mit Schreiben vom 28.07.2023 und Planunterlagen vom 05.07.2023 beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Sontheim an der Östlichen Günz. Das Vorhaben schließt zudem den Neubau der erforderlichen Wegeverbindung auf der Dammkrone und beidseitig des Dammes, die abschnittsweise Verlegung der Östlichen Günz nach Osten zum Durchlassbauwerk, die abschnittsweise Verfüllung der Östlichen Günz im Bereich des Dammbauwerkes, die Errichtung von Unterhaltungswegen, eines Betriebsgebäudes, eines Abflusspegels und eines Querungsbauwerks für Felddränagen, die Verlegung bestehender Strom- und Telekommunikationskabel, den Abbruch zweier bestehender Feldstadel bzw. Hütten im Bereich der Dammaufstandsfläche und ggf. den Abbruch eines bestehenden Stadels im Stauraum ein.

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