Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Das Energiekonzept von 2010 formuliert hierzu Ausbauziele, die den Nutzungsdruck auf die verfügbaren Flächen deutlich erhöhen. Um Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu vermeiden, ist es erforderlich, die regionalen Flächenpotenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien zu kennen. Nur so kann jeder Raum entsprechend seiner Möglichkeiten optimal genutzt werden. Gegenstand und Zielsetzung: Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung eines praxisgerechten Berechnungsmodells zur Abschätzung der regionalen Flächenpotenziale der verschiedenen EE-Sparten. Hintergrund ist dabei nicht, Vorgaben bezüglich umsetzbarer Flächenpotenziale für Bundesländer oder Regionen zu generieren. Es soll vielmehr ein Beitrag zur Methodenentwicklung und -harmonisierung geleistet werden, der eine transparente Zieldiskussion ermöglicht, die es erlaubt, die raum- und umweltverträgliche Umsetzbarkeit von Beginn an adäquat in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das Modell soll die Berechnung raum- und umweltverträglicher EE-Flächenpotenziale auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene ermöglichen und hinreichende Einzelfallgerechtigkeit aufweisen. Die Ergebnisse der Analyse sollen die Akteure in die Lage versetzen, Handlungsempfehlungen für den weiteren Ausbau EE formulieren zu können sowie bestehende Zielsetzungen auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu prüfen. Dazu soll den Akteuren eine Methodik angeboten werden, die - im Gegensatz zu bestehenden Analyseansätzen - Raumansprüche und Raumwirkungen der einzelnen EE-Sparten in Abhängigkeit von den naturräumlichen Potenzialen sowie von den politischen, rechtlichen und insbesondere planerischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Darüber hinaus wird eine flexible Anpassung des Kriterienkatalogs vor dem Hintergrund der Planungsebene sowie der regionalen Eigenschaften ermöglicht. Der Anwender soll mit dem bereitgestellten Grundgerüst der Methodik und mit den Erläuterungen zur ebenenspezifischen Anpassung eigene, regionsspezifische Auswertungen unter Verwendung eigener Restriktionskriterien durchführen können. Das Vorgehen wird anhand der Fallstudien verdeutlicht. Im Ergebnis des Vorhabens werden ein standartisierter Datenkatalog und Hinweise auf weitere, ggf. regional verfügbare Datensätze erarbeitet.
Die Landwirtschaft in der Bundesrepublik hat, neben der Ueberschussproduktion, vor allem mit den negativen Wirkungen ihrer Produktionsweise auf unsere natuerlichen Lebensgrundlagen zu kaempfen. In zweifacher Hinsicht wird die Landwirtschaft dabei zum Normadressaten staatlicher Umweltpolitik: - Regulierung der spezifischen Umweltfolgen landwirtschaftlicher Produktion (Duengung, Biozideinsatz, Erosion, Bodenverdichtung usw); - Regulierung der allgemeinen Umweltfolgen landwirtschaftlicher Produktion (Immissionen aus Energieeinsaetzen, Landschaftsverbrauch usw); - Im ersten dieser Bereiche wird es in Zukunft darum gehen, die entsprechenden Normierungen, denen die Landwirtschaft unterworfen ist, auf ihre Effektivitaet, Effizienz, Verteilungsgerechtigkeit und Raumvertraeglichkeit zu ueberpruefen. Fuer den zweiten Bereich soll das Thema ein wenig enger gezogen werden, indem an die Diskussion ueber die sog marktwirtschaftlichen Instrumente in der Umweltpolitik angeknuepft wird und gefragt wird, welche Auswirkungen fuer die Landwirtschaft und den laendlichen Raum von dem Einsatz dieser Instrumente zu erwarten sind.
Potenzialanalyse, Raumverträglichkeitsprüfung und Entscheidungshilfen für die Ausweisung von Eignungsgebieten und Standorten zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien als Modellvorhaben der Raumordnung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 Feststellung der UVP-Pflicht § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen § 14e Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs- und Energieinfrastruktur Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)
Windpark Bentwisch: Voranfrage nach § 9 Abs. 1 BImSchG Errichtung und Betrieb von 5 (ursprünglich 8) WEA in Oberndorf; Raumverträglichkeit, Verträglichkeit mit Flächennutzungsplan, Schall
Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Niederfell, Verbandsgemeinde Rhein-Mosel (Landkreis Mayen-Koblenz) ist die Errichtung und der Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) geplant. Die geplanten Anlagen liegen in der Flur 27 der Gemarkung Niederfell, Flurstücke 14, 20, 29 und 37. Zu den mit Schreiben vom 16.11.2020 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 14.04.2021, 14.07.2021, 23.09.2021, 20.12.2021, 05.05.2022 und 30.06.2022 jeweils Nachträge vorgelegt. Die 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG 6.0-170 haben einen Rotordurchmesser von 170 m und eine Nabenhöhe von 165 m (Gesamthöhe etwa 250 m). Bei einer Nennleistung von 6,2 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 24,8 MW im Windpark installiert. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen, die Kabeltrassen sowie Montage- und Lagerflächen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen südöstlich der Ortsgemeinde Niederfell, nördlich der K 71 (Abstand mehr als 250 m) und nordwestlich der Ortsgemeinde Nörtershausen (Ortsteil Pfaffenheck) im Außenbereich der Ortsgemeinde Niederfell (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel stellt hier Mischbauflächen dar. Die WEA haben untereinander einen Abstand zwischen 450 und 650 m. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 1.245 m (Försterhof), zu den nächsten Siedlungsbereichen in Oberfell und Pfaffenheck betragen die Abstände mindestens 1.680 m bzw. 1.525 m. Der gemäß Ziel Z 163 h im Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“ der Dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) bei der Errichtung von Windenergieanlagen zu beachtende Mindestabstand wird somit eingehalten. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich westlich der UNESCO-Welterbestätte Oberes Mittelrheintal und der darin gelegenen raumbedeutsamen Kulturdenkmäler. In der Nähe der geplanten Anlagen sind römische Siedlungsstätten und Grabanlagen bekannt. Westlich der WEA-Standorte liegt die landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft Unteres Moseltal. Der Regionale Raumordnungsplan der Region Mittelrhein-Westerwald stellt im nahezu kompletten Untersuchungsraum ein Vorbehaltsgebiet für Erholung und Tourismus dar. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Landesplanungsbehörde vom 28.06.2022 wird kein separates Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bauvorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Alle vier Standorte liegen innerhalb eines Waldbereiches im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, im EU-Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ sowie in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“. Die Erschließung des Windparks erfolgt über die Autobahn A 61 – Abfahrt Nr. 40 „Koblenz/Waldesch“ und die Kreisstraße K 71 sowie im Anschluss größtenteils über teilversiegelte und nicht befestigte forstwirtschaftliche Wirtschaftswege. Die Forst- und Wirtschaftswege werden den Erfordernissen des Schwerlastverkehrs entsprechend ausgebaut. Zum Teil werden Zufahrten neu erstellt. Die Zuwegungen zu den WEA bleiben auch im Anschluss an die Bauphase für Wartungsarbeiten während der Betriebsphase erhalten.
Auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Macken und Lütz ist die Errichtung und der Betrieb von 3 Windenergieanlagen geplant. Die Standorte liegen in der Flur 9 der Gemarkung Macken, Flurstücke 2 und 28 sowie in der Flur 11 der Gemarkung Lütz, Flurstück 33. Zu den mit Schreiben vom 16.03.2023 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 11.09.2023 und am 19.12.2023 jeweils Nachträge vorgelegt. Die drei Anlagen vom Typ ENERCON E-160 EP5 E3 haben einen Rotordurchmesser von 160 m und einer Nabenhöhe von 166,6 m. Bei einer Nennleistung von 5,56 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 16,68 MW im Windpark installiert. Gegen-stand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Funda-mente, die Kranstellflächen und andere dazugehörige Anlagen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen naturräumlich im Hunsrück, südwestlich der Gemeinde Macken auf einer Höhe von ca. 281 bis 355 m ü. NN im Außenbereich der Ortsgemeinden Macken und Lütz (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Die Fläche wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die WEA haben untereinander Abstände von 610 m, 810 m bzw. 1.233 m. Zu den nächsten Siedlungsbereichen wird der zu beachtende Mindestabstand gemäß Ziel Z 163 h im Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“ der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungspro-gramms (LEP IV) eingehalten. Die geplanten WEA-Standorte liegen in unmittelbarer Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet „Mit-tel- und Untermosel“ sowie zum FFH-Gebiet „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mo-sel“. Teile der geplanten Zuwegung liegen innerhalb der beiden Gebiete. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Immissionsschutzbehörde vom 10.01.2023 wurde die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als örtlich zuständige Behörde zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens bestimmt, da der Schwerpunkt der beantragten Anlagen als auch der Zuwegungen im Landkreis Mayen-Koblenz liegt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bauvorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutzrecht-lichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Die Erschließung der WEA erfolgt über die Autobahn A 61 - Abfahrt Nr. 43 „Pfalzfeld“ in Rich-tung Westen, die Bundesstraße B 327, die Landesstraßen L 205 und L 215, die Kreisstraße K 31 und im Anschluss über Wirtschaftswege, die auf eine befahrbare Breite von ca. 4,50 m ausgebaut werden.
This data repository contains the spatial distribution of the direct financial loss computed expected for the residential building stock of Metropolitan Lima (Peru) after the occurrence of six decoupled earthquake and tsunami risk scenarios (Gomez-Zapata et al., 2021a; Harig and Rakowsky, 2021). These risk scenarios were independently calculated making use of the DEUS (Damage Exposure Update Service) available in https://github.com/gfzriesgos/deus. The reader can find documentation about this programme in (Brinckmann et al, 2021) where the input files required by DEUS and outputs are comprehensively described. Besides the spatially distributed hazard intensity measures (IM), other inputs required by DEUS to computed the decoupled risk loss estimates comprise: spatially aggregated building exposure models classified in every hazard-dependent scheme. Each class must be accompanied by their respective fragility functions, and financial consequence model (with loss ratios per involved damage state). The collection of inputs is presented in Gomez-Zapata et al. (2021b). The risk estimates are computed for each spatial aggregation areas of the exposure model. For such a purpose, the initial damage state of the buildings is upgraded from undamaged (D0) to any progressive damage state permissible by the fragility functions. The resultant outputs are spatially explicit .JSON files that use the same spatial aggregation boundaries of the initial building exposure models. An aggregated direct financial loss estimate is reported for each cell after every hazard scenario. It is reported one seismic risk loss distribution outcome for each of the 2000 seismic ground motion fields (GMF) per earthquake magnitude (Gomez-Zapata et al., 2021a). Therefore, 1000 seismic risk estimates from uncorrelated GMF are stored in “Clip_Mwi_uncorrelated” and 1000 seismic risk estimates from spatially cross-correlated GMF (using the model proposed by Markhvida et al. (2018)) are stored in “Clip_ Mwi_correlated”. It is worth noting that the prefix “clip” of these folders refers to the fact that, all of the seismic risk estimates were clipped with respect to the geocells were direct tsunami risk losses were obtained. This spatial compatibility in the losses obtained for similar areas and Mw allowed the construction of the boxplots that are presented in Figure 16 in Gomez-Zapata et al., (2021). The reader should note that folder “All_exposure_models_Clip_8.8_uncorrelated_and_correlated” also contains another folder entitled “SARA_entire_Lima_Mw8.8” where the two realisations (with and without correlation model) selected to produce Figure 10 in Gomez-Zapata et al., (2021) are stored. Moreover, the data to produce Figure 9 (boxplots comparing the variability in the seismic risk loss estimates for this specific Mw 8.8, are presented in the following .CSV file: “Lima_Mw_8.8_direct_finantial_loss_distributions_all_spatial_aggregations_Corr_and_NoCorr.csv”. Naturally, 1000 values emulating the 1000 realisations are the values that compose the variability expressed in that figure. Since that is a preliminary study (preprint version), the reader is invited to track the latest version of the actually published (if so) journal paper and check the actual the definitive numeration of the aforementioned figures.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 38 |
| Kommune | 1 |
| Land | 8 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 24 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 15 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 22 |
| Offen | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 46 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 37 |
| Webseite | 7 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 26 |
| Lebewesen und Lebensräume | 49 |
| Luft | 49 |
| Mensch und Umwelt | 49 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 47 |