Dieser Eingabe-Datensatz beinhaltet die einzelnen stratigraphischen Horizonte des dynamischen KW-Modells vom Nordwesten der deutschen Nordsee, dem sogenannten Entenschnabel in Form von Tiefenkarten. Die benötigten Erosionsevents wurden in das Modell mit den entsprechenden Erosionskarten eingebaut. Der Salzaufstieg wird berücksichtigt und es wurden petrophysikalische Eigenschaften sowie organisch-geochemische Werte und Reaktionskinetiken für die Berechnung der Reife und der Kohlenwasserstoffgenese der Petroleummuttergesteine im Modell zugewiesen. Insgesamt werden drei potenzielle Muttergesteine, davon eins aus dem unteren Karbon (Namur-Viséan) und zwei weitere aus dem unteren Jura (Posidonia Shale) und dem oberen Jura (Hot Shale), untersucht. Die Kalibrationsdaten, wie die Vitrinitreflexion und Temperatur, wurden eingefügt. Randbedingungen wie die Paläowassertiefe (PWD), die Temperatur an der Sediment-Wasser-Grenzfläche (SWIT) sowie der basale Wärmefluss (HF), welcher für die Rekonstruktion der thermischen Geschichte verwendet werden kann, sind in das 3D-Modell integriert. Das Modell kann numerisch simuliert werden und liefert erste Aussagen zur Reife möglicher Petroleummuttergesteine. Das 3D-Modell wurde mit dem Software-Paket PetroMod, Schlumberger Version 2014.1 erstellt und nach 2015.1 und 2016.1 konvertiert.
Steckbrief für Experimente in Untertagelaboren Beteiligung am Mont-Terri-Experiment „Gases & watersolu ble organic compounds in OPA at elevated T/p“ Kurztitel/ ggf. Akronym: HE-F Untertagelabor: Mont Terri (Schweiz, Opalinuston) Ziel des Experiments: Die verschiedenen Prozesse und Reaktionen zur Freisetzung und Ent fernung von Gasen (CO2, N2, Kohlenwasserstoffe, H2, H2S) und wasserlöslichen organischen Verbindungen im Opalinuston werden identifiziert und quantifiziert. Für ausgewählte Reaktio nen sollen kinetische Daten ermittelt werden. Dies wird eine genauere Modellierung der Net togasfreisetzung für ein bestimmtes Szenario und eine bessere Bewertung des pH- und Eh-Wertes des Porenwassers ermöglichen. Darüber hinaus wird die Freisetzung/Bildung von wasserlöslichen organischen Verbindungen in diesen Experimenten untersucht, da diese Verbindungen leicht von Mikroorganismen ver stoffwechselt werden, als Komplexbildner für Nuklide wirken und somit deren Transport beein flussen können. Forschungsfeld: Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen Gesamtlaufzeit des Experiments: Juli 2016 (Phase 22) – Dezember 2026 (Phase 31) Laufzeit der BGE Beteiligung am Experiment: Juli 2021 (Phase 27) – Dezember 2026 (Phase 31) Finanzielle Beteiligung der BGE: Mont Terri PhaseZeitraum Kosten (CHF) 27Juli 2021 – Juni 20221.000 28Juli 2022 – Juni 2023Übernahme aus Phase 27 29Juli 2023 – Dezember 2024 1.500 Weiterführende Informationen: Startseite (mont-terri.ch) Experimentbeschreibung HE-F stellt eine Erweiterung des HE-D-Experiments dar, das neben anderen Informationen Daten liefern wird, die für eine verfeinerte Interpretation der Prozesse zur Freisetzung oder Fixierung von Gasen während der Erhitzer-Experimente und bei späteren Lagerungsbedin gungen benötigt werden. Dok-ID: 11991953 – Stand:11.01.2024 www.bge.de Seite 1 von 3 Steckbrief für Experimente in Untertagelaboren Es wird Experimente umfassen, die im Labor der BGR unter definierten Bedingungen in Re aktoren stattfinden. Die Ergebnisse werden es ermöglichen, die Prozesse bei präzisen Tem peratur- und Druckbedingungen zu untersuchen und die Temperatur- und Druckentwicklung (bis zu 150 °C bzw. bis zu 80 bar) während eines Erhitzungsexperiments und darüber hinaus zu simulieren. Die Analyse- und Probenahmeeinrichtungen in inerter Atmosphäre ermöglichen dabei die quantitative Bestimmung von Konzentrationen und Reaktionsgeschwindigkeiten. Die Verwendung von stabilen Kohlenstoff- und Wasserstoff-Isotopen-Markierungen gestattet die unabhängige Quantifizierung der Gasbildung und der Gasfixierungs-/Oxidations-/Inkorpo rationsraten im Verlauf der Experimente. Darüber hinaus wird die Gassorptionskapazität des Opalinustons bei verschiedenen Druck- und Temperaturbedingungen untersucht. Die Produktion kleiner wasserlöslicher organischer Moleküle wird in Erhitzungsexperimenten in inertem Argon und in natürlicher Atmosphäre untersucht, die Kinetik der Freisetzung und Bildung von Gasen wird quantifiziert. Für die ersten Experimente wird das verfügbare Kernmaterial des Bohrlochs BFS-2 verwendet. Darüber hinaus wurde Ende 2017 frisches Kernmaterial aus einer speziellen Bohrung (in der Nähe von HE-D, aus der MI-Nische heraus) mit einem Durchmesser von 131 mm (ca. 100 mm Kerndurchmesser) und einer Länge von ca. 15 m erbohrt. Im Jahr 2021 wurde das zweite Bohrloch parallel zum ersten Bohrloch gebohrt. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Arbeiten wurde eine gasdichte Kernauskleidung (für 1-m-Kerne mit 100 mm Durchmesser) mit online protokollierter Messung der Gasfreisetzung (=Druckanstieg), Temperatur und Feuchtigkeit in der Kernauskleidung entwickelt und erfolg reich getestet, um die Freisetzung von Gasen und Wasserdampf während der Lagerung intak ter Kerne vor den Experimenten zu ermitteln. Programm mit BGE Beteiligung (Phasen 27 bis 29; Juli 2021 – Dezember 2024, Beginn der BGE Beteiligung mit Schritt 3 des Experiments) Schritt 3: Bohrung eines neuen Bohrlochs in der Nähe von HE-D. Probenvorbereitung aus intakten Kernabschnitten Schritt 4: Erprobung des neuen gasdichten Kernmaterials mit Protokollierungseinrichtungen und Bericht Schritt 5: Zusätzliche Langzeit-Reaktorerhitzungsexperimente des neuen Kernmaterials mit Probenahme/automatisierten Online-Analyseeinrichtungen Schritt 6: Bestimmung der kinetischen Raten für ausgewählte Reaktionen, z. B. Gasfreiset zung, -bildung oder -fixierung Schritt 7: Abschlussbericht über die bei den Erhitzungsexperimenten beobachteten freigesetz ten Gase und organischen Verbindungen sowie die Raten ausgewählter geochemischer Re aktionen Dok-ID: 11991953 – Stand:11.01.2024 www.bge.de Seite 2 von 3 Steckbrief für Experimente in Untertagelaboren Experimentpartner: Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (ANDRA; Frankreich), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR; Deutschland), Helmholtz Forschungszentren: Zentrum für Umweltforschung, Geoforschungszentrum Potsdam, Forschungzentrum Jülich, Helmholtz Zentrum Dresden Rossendorf und Karlsruher Institut für Technologie (UFZ, GFZ, FZJ, HZPR, KIT; Deutschland) Dok-ID: 11991953 – Stand:11.01.2024 www.bge.de Seite 3 von 3
EU-Emissionshandel fit für die Zukunft machen Die bevorstehende Reform des EU-ETS beinhaltet neben der Anpassung der Emissionsobergrenze (Cap) auf das neue Klimaziel für 2030 auch eine Überprüfung und Anpassung der Marktstabilitätsreserve (MSR). Ein Forschungsprojekt im Auftrag des UBA schlägt vor, wichtige MSR-Parameter anzupassen, um ihre Funktion zur Stabilisierung des Marktes bei externen Schocks wie der Covid-19-Pandemie zu stärken. Mit Blick auf die für Juli 2021 geplante Reform des EU-ETS (im Rahmen des umfassenden europäischen Gesetzespakets für den Klimaschutz „Fit for 55“) hat das UBA das Ökoinstitut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer Analyse zur Überprüfung und Anpassung der Markstabilitätsreserve (MSR) beauftragt und diese wissenschaftlich begleitet. Neben dem Abbau von überschüssigen Emissionsberechtigungen aus der zweiten und dritten Handelsperiode soll die MSR den Markt beim Auftreten externer Schocks stabilisieren, wie dem deutlichen Emissionsrückgang infolge der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 (minus 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und die Funktion des Europäischen Emissionshandels als Leitinstrument beim Klimaschutz absichern. Ohne eine Anpassung der MSR-Parameter könnte es dazu kommen, dass – je nach Emissions- und Cap-Verlauf – der Marktüberschuss in den kommenden Jahren weiterhin deutlich über den definierten Schwellenwerten liegt oder sogar noch ansteigt. Analyse der MSR-Parameter in verschiedenen Emissionsszenarien Die Studie analysiert die Wirkungsweise der MSR in verschiedenen Emissionsszenarien mit Hilfe eines vom Öko-Institut entwickelten Rechentools. Unter der Annahme, dass die Emissionen aus dem stationären ETS im Einklang mit den Zielen für erneuerbare Energien auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten zurückgehen und unter Berücksichtigung der Pandemieeffekte ergibt die Analyse, dass die MSR in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht in der Lage ist, einen kontinuierlichen Anstieg der Umlaufmenge an Emissionsberechtigungen (sog. TNAC – Total Number of Allowances in Circulation) in diesem Jahrzehnt zu verhindern. Daher werden verschiedene Optionen zur Anpassung der MSR, insbesondere eine Veränderung der Entnahmerate und der Schwellenwerte, untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine proportionale Ausgestaltung der MSR-Entnahmerate, die bei hohen Überschüssen relativ stärker interveniert als bei relativ niedrigeren Überschüssen, auf unterschiedliche Emissions- und Cap-Szenarien deutlich robuster reagiert und daher zu empfehlen wäre. Sinnvoll wäre zudem eine dynamische, an der Reduktion des Caps orientierte Absenkung der Schwellenwerte für die Aktivierung der MSR. In einer Sensitivitätsrechnung werden die empfohlenen Parameter (proportionale MSR-Entnahmerate und dynamisch ausgestaltete Schwellenwerte) auch unter den Rahmenbedingungen eines verschärften Caps (Emissionsreduktion um minus 65 Prozent bis 2030 gegenüber 2005) überprüft. Weitere Aspekte einer MSR-Reform: Reaktionsgeschwindigkeit, Luftverkehr, Löschung, Interaktion mit freiwilligen Löschungen nach Art.12 (4) Ein wichtiger Aspekt ist auch die Reaktionsgeschwindigkeit beim Auftreten exogener Schocks wie der Covid-19-Krise. Während ein Mindestpreis die Reaktionsgeschwindigkeit der MSR deutlich erhöhen und das Preissignal unmittelbar stabilisieren könnte, würde sich die Komplexität des Systems deutlich erhöhen. Außerdem empfiehlt das Papier, den Luftverkehr weiterhin nicht bei der Definition der für die MSR-Kürzung maßgeblichen TNAC zur berücksichtigen, da ansonsten das Ziel der MSR, die im stationären Sektor angesammelten Überschüsse abzubauen, nicht erreicht würde. Problematisch sei die Einbeziehung des Luftverkehrs außerdem, weil klimaschädigende Nicht- CO2 -Effekte im EU ETS bislang nicht berücksichtigt werden. Schließlich wird das Zusammenspiel von MSR und der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12(4) diskutiert und das Papier schlägt eine vereinfachte regelbasierte Festlegung zur Kompensation von Kraftwerksstilllegungen vor.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 101/04 Magdeburg, den 14. Juni 2004 Polizei startet flächendeckende Drogen-Kontrollen / Kampagne "Don´t drug and drive" - Neuartige Public-Privat-Partnership zwischen Versicherungswirtschaft und Polizei Bundesweit mehr als 800 Tote und Schwerverletzte pro Jahr durch Drogenkonsum im Straßenverkehr / Zuwachsraten dramatisch "Mit einem neuartigen "Public-Privat-Partnership" wollen Polizei und Versicherungswirtschaft die mehr als 800 Toten und Schwerverletzten pro Jahr durch Drogenkonsum auf bundesdeutschen Straßen bekämpfen. Startpunkt der bundesweiten Kampagne wird Sachsen-Anhalt sein. Dabei handelt es sich um eine Kombination des Einsatzes modifizierter Drogentestgeräte bei Großkontrollen und Aufklärungsarbeit an Schulen", so Innenminister Klaus Jeziorsky eingangs. Während der hoch frequentierten Tages- und Nachtzeiten werden künftig insbesondere die Gebiete rund um Diskotheken, Clubs und Bars regelmäßig ins Visier genommen. Weitere Bundesländer sollen in den kommenden Monaten folgen. Das weiter entwickelte Schnelltestgerät mit dem Namen "DrugWipe" ermöglicht dabei den sicheren Nachweis von Cannabis, Opiaten, Kokain, Amphetaminen und Designerdrogen wie Ecstasy und Speed. Mit einer breit angelegten Kampagne wollen der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) und die Polizei das wachsende Problem der Drogen im Straßenverkehr bekämpfen. Unter Drogen stehende Fahrer sind nicht nur für sich und die Mitfahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein Risikofaktor. Fast 100 Menschen starben im vergangenen Jahr im Straßenverkehr durch den Einfluss von Drogen. Die Zahl der Schwerverletzten lag bei über 700. Tendenz steigend: Um mehrere hundert Prozent stieg die Opferrate während der letzten zehn Jahre. Schlimmer noch: "Die Dunkelziffer ist extrem hoch", betont Ulrich Greim-Kuczewski, stellvertretender Vorsitzender des Kraftfahrt-Fachausschusses des GDV. Bei einer anonymen Befragung des GDV in der Partyszene bestätigten nicht weniger als 94 Prozent, regelmäßig unter Drogeneinfluss Auto zu fahren ¿ im Durchschnitt 3,5 mal pro Monat. Ein knappes Drittel der Befragten gab an, sehr häufig oder sogar täglich unter Drogeneinfluss am Steuer zu sitzen. Und 14 Prozent hatten sogar schon einmal einen Unfall unmittelbar nach der Einnahme von Drogen. "Die Entwicklung ist alarmierend," warnt Sachsen-Anhalts Innenminister Klaus Jeziorsky: "Partydrogen sind heute leider ein fester Bestandteil bei der Freizeitgestaltung junger Menschen. Manche sind das ganze Wochenende high. Die enormen Gefahren von Drogen am Steuer werden jedoch von den Konsumenten völlig unterschätzt." Erschreckend sei auch die Unkenntnis über die strafrechtlichen und finanziellen Folgen. Wer beim Fahren mit Drogen ertappt wird, dem drohen ¿ auch wenn keinerlei Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen ¿ vier Strafpunkte in der Flensburger Kartei, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro. Passiert gar ein Unfall mit Drogenkonsum, hagelt es sieben Strafpunkte, der Führerschein wird eingezogen und muss neu gemacht werden, bis zu fünf Jahren Haft und erhebliche Schadensersatzforderungen sind weitere Folgen. Hinzu kommen kostspielige medizinisch-psychologische Gutachten und regelmäßige Drogen-Screenings. Die Kosten summieren sich rasch auf viele tausend Euro. Im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine Grenzwerte. Schon der Nachweis geringster Mengen führt zu hohen Bußgeldern und dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle ¿ eine richterliche Anordnung ist dazu nicht erforderlich. Die juristischen Risiken werden bislang weitgehend verdrängt - vor allem, weil sich Drogenkonsumenten bislang in der trügerischen Sicherheit wähnten, bei einer Verkehrskontrolle ungeschoren davon zu kommen. Gerade deshalb ist laut GDV die Akzeptanz von Drogen beim Fahren von Kraftfahrzeugen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehr hoch. Bei einer Umfrage gaben 40 Prozent der Befragten an, schon einmal nach Drogenkonsum in eine Verkehrskontrolle geraten zu sein, ohne erwischt worden zu sein. Jeziorsky: "Damit ist jetzt endgültig Schluss". Mit dem chemischen Schnelltester "DrugWipe", der gemeinsam von der Firma SECURETEC AG und Polizeispezialisten weiter entwickelt wurde, liege die Trefferquote bei nahezu hundert Prozent. Selbst Milliardstel Gramm von Drogen seien dadurch im Schweiß oder Speichel der Testperson bei einer Kontrolle sofort nachweisbar. Eine winzige Probe ¿ abgetupft mit einem Papierstreifen - von der Oberfläche der Haut, der Zunge oder der Wangeninnenseite genüge. Bei einem positiven Ergebnis folge ein Bluttest auf dem Revier. Eine gemeinsame Informationskampagne des GDV und der Polizeibehörden soll jetzt für Aufklärung über die Risiken und Folgen des Drogenkonsums im Straßenverkehr sorgen. Da sind zunächst die negativen physischen und psychischen Auswirkungen im Straßenverkehr, die je nach Art der Party-Drogen unterschiedlich sind: Reaktionsgeschwindigkeit und Aufmerksamkeit sinken, Risikofreude und Aggressivität wachsen, plötzliche Müdigkeitsanfälle treten auf, die Blendempfindlichkeit der Augen nimmt zu, Sehfähigkeit und Gehör sind beeinträchtigt, Entfernungen, Zeiten und Gefahren werden falsch eingeschätzt, die Informationsaufnahme und ¿verarbeitung funktioniert fehlerhaft, das Urteilsvermögen sinkt und die eigene Fahrtüchtigkeit wird völlig überschätzt. Besonders gefährlich: Die Wirkung illegaler Drogen ist nicht steuerbar, insbesondere weil die Zusammensetzung und Konzentration nicht bekannt sind. Verschärft wird dieses Phänomen, wenn ein Cocktail aus mehreren Drogen gleichzeitig eingenommen wird und auch noch Alkohol hinzu kommt ¿ was eher die Regel als der Ausnahmefall ist. Last but not least wird die Wirkung durch langen Schlafentzug der Partygänger (nicht selten von bis zu drei Tagen) gesteigert. Ausgangspunkt der Kampagne ist die Erkenntnis, dass die Zielgruppe sich selbst gar nicht als Drogenkonsumenten versteht und jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt. Drogenkonsum gilt in der Szene nicht als "Missbrauch", sondern ist selbstverständlicher Teil des "livestyle". In Schulen sollen speziell ausgebildete Moderatoren ab sofort in eigenen Unterrichtseinheiten die Sensibilität erhöhen und das Wissen um die juristischen Folgen vertiefen. Ziel ist nicht der Drogenkonsum an sich. Im Mittelpunkt stehen vielmehr Drogen im Straßenverkehr. Eine eigene Homepage ( www.dont-drug-and-drive.de ) liefert zusätzliche Hintergrundinformationen. Gleichzeitig setzt die Initiative aber auch auf das Prinzip Abschreckung. Im Rahmen eines von der EU geförderten Pilotprojektes wurden im Saarland intensiv und landesweit Drogenkontrollen durchgeführt. Ergebnis: Die Zahl der Toten ging drastisch um 68 Prozent zurück und die Zahl der Schwerverletzten sank ebenso deutlich um rund 34 Prozent. Für Greim-Kuczewski ist der Befund eindeutig: "Erfolge lassen sich allein durch massiven Kontrolldruck und effektives Erkennen von Drogenkonsum erzielen". Die möglichen rechtlichen Folgen einer Drogenfahrt: Wenn keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen Wenn es zu einem Unfall gekommen ist 4 Punkte (im VZR Flensburg) Geldbuße bis zu 1.500 EURO Fahrverbot bis zu drei Monate 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Führerscheinentzug oder Fahrverbot bis zu drei Monaten 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Führerscheinentzug Schadensersatz-forderungen Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Drei neue Studien im Auftrag der WHO : Keine Hinweise zu Gesundheitsrisiken durch Handynutzung Bundesamt für Strahlenschutz publiziert Übersichtsarbeiten zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Krebsrisiko, oxidativem Stress und kognitiver Leistungsfähigkeit Handy im Einsatz Quelle: Alliance/stock.adobe.com Macht Handystrahlung krank? Um diese Frage, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, beantworten zu können, wurden von der Weltgesundheitsorganisation WHO mehrere große Übersichtsarbeiten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse von drei der systematischen Analysen, die mit Beteiligung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) entstanden sind, sprechen gegen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Mobilfunknutzung. Weder für Krebs noch Sauerstoffstress in Zellen oder sinkende Leistungsfähigkeit des Gehirns lassen sich in den drei umfassenden Literaturstudien belastbare Hinweise für Handystrahlung als deren Auslöser finden. Das BfS war bei zwei dieser systematischen Reviews die federführende Forschungseinrichtung. Für jede dieser Übersichtsarbeiten wurden mehrere tausend Studien der vergangenen Jahrzehnte zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Gesundheit gesichtet und auf ihre Qualität nach festgelegten Standards überprüft. Die Literaturstudien sind Teil einer umfangreichen Neubewertung des Risikos von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ( HF - EMF ) durch die WHO . Diese Felder werden genutzt, um Informationen zu übertragen - etwa beim Einsatz von Mobiltelefonen. Die bislang letzte umfassende Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken durch die hochfrequenten Felder war 1993 erschienen. Für die Neuauflage wurden von der WHO zehn systematische Reviews an internationale Forschungseinrichtungen vergeben. Dr. Inge Paulini Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, sagt: "Die neuen Studien sind die bisher umfassendsten Analysen zu drei von zehn zentralen Fragestellungen der WHO zu elektromagnetischen Feldern. Die Frage, ob Handynutzung bei Menschen das Risiko erhöht, an Krebs am Kopf zu erkranken oder unter kognitivem Leistungsabfall zu leiden, kann jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Nein beantwortet werden. Auch für den immer wieder diskutierten Einfluss von Handystrahlung auf den sogenannten oxidativen Stress ergeben sich aus der wissenschaftlichen Literatur keine belastbaren Hinweise." Eine besonders stark beachtete Publikation untersuchte den Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und dem Krebsrisiko in Beobachtungsstudien am Menschen. Für die Studie wurden rund 5.000 Studien aus den vergangenen Jahrzehnten gesichtet und daraus - nach vorher festgelegten und veröffentlichten Kriterien - 63 Studien ausgewählt. Die Ergebnisse der systematischen Analyse dieser Studien sprechen gegen ein erhöhtes Risiko für Tumoren des Kopfes durch die Nutzung von Mobiltelefonen. Zu den untersuchten Tumorarten gehören Gliome, Meningeome, Akustikusneurinome, Hypophysentumoren und Speicheldrüsentumoren bei Erwachsenen und auch Hirntumoren bei Kindern. Auch für die Felder von Schnurlostelefonen und Sendemasten ergaben sich keine Zusammenhänge mit einem erhöhten Krebsrisiko. Die Studienergebnisse decken sich mit Zeitreihenanalysen und wurden durch weitere sogenannte Sensitivitätsanalysen gestützt. Dr. Dan Baaken BfS -Mitautor Dr. Dan Baaken sagt: "Bei dieser Studie handelt es sich um die bisher umfassendste Analyse zu dieser Fragestellung. Auf Basis dieser sehr guten und umfassenden Daten kommen wir zu dem Schluss, dass wir keinen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und einem erhöhten Risiko für Krebserkrankungen, insbesondere Hirntumoren, sehen." Die Autorinnen und Autoren dieser Studie arbeiten aktuell an einer weiteren Metastudie, in der sie das Risiko für andere Krebserkrankungen wie Leukämie , Non-Hodgkin-Lymphom oder Schilddrüsenkrebs untersuchen. Die Publikation dazu wird voraussichtlich Anfang 2025 erscheinen. Eine weitere Studie unter Leitung des BfS untersuchte einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Ausgesetztsein ( Exposition ) gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Biomarkern des oxidativen Stresses. Mit oxidativem Stress bezeichnet man ein Ungleichgewicht zwischen oxidativen und reduzierenden Prozessen in Körperzellen. Oxidativer Stress wird etwa mit Entzündungen oder Herzkreislaufkrankheiten in Verbindung gebracht. Biomarker für das Vorliegen oxidativen Stresses sind zum Beispiel bestimmte Veränderungen an Proteinen oder der DNA . Insgesamt wurden über 12.000 experimentelle Tier- und Zellkulturstudien gesichtet. 56 Studien, die in den Jahren 2008 bis 2023 erschienen, konnten in die Analyse aufgenommen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass sich aus der weltweiten Studienlage bisher kein belastbarer Hinweis für einen Zusammenhang zwischen den hochfrequenten Feldern und oxidativem Zellstress ergibt. Dr. Felix Meyer Der leitende Studienautor Dr. Felix Meyer vom BfS sagt: "Im Rahmen unserer Untersuchung fiel auf, dass die Studienergebnisse sehr uneinheitlich waren und die Mehrzahl der Studien teils schwere methodische Mängel aufwies. Das Vertrauen in die Evidenz, die sich aus den in die Untersuchung eingeschlossenen Studien ergibt, ist noch gering; der Bedarf an qualitativ hochwertigen Studien dagegen ist hoch." Bei dieser Untersuchung handelt es sich um die bisher erste Arbeit, die einen Zusammenhang zwischen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Einflüssen auf Biomarker von oxidativem Stress systematisch analysiert. Eine dritte Studie, die ebenfalls unter der Leitung des BfS entstand, analysierte wissenschaftliche Literatur zu experimentellen Studien am Menschen zu elektromagnetischen Feldern und kognitiver Leistungsfähigkeit. Hierzu wurden etwa 23.000 Arbeiten gesichtet. Davon flossen 76 Studien in die Bewertung ein, die einen Einfluss dieser Felder etwa auf Reaktionsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit, Gedächtnis oder Wahrnehmung untersuchten. Autorin Dr. Blanka Pophof vom BfS sagt: "Insgesamt ist die Datenlage in diesem Bereich recht deutlich und lässt den Schluss zu, dass kein negativer Einfluss von hochfrequenten Felden auf die kognitiven Fähigkeiten zu erwarten ist, wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten werden." Für den Strahlenschutz haben diese Ergebnisse aus den drei Übersichtsarbeiten große Relevanz. Denn sie bilden die Basis für die Bewertung möglicher Risiken im Zusammenhang mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Außerdem zeigen Sie auf, ob und in welchen Bereichen noch Forschungsbedarf besteht. Eine Gesamtpublikation der Ergebnisse durch die WHO wird für 2025 erwartet. Stand: 18.10.2024
Entstehung radioaktiver Abfälle Ein Großteil radioaktiver Abfälle entsteht beim Betrieb von Atomkraftwerken und bei deren Rückbau nach der Abschaltung. Weitere Abfälle fallen in Forschungsreaktoren sowie in wissenschaftlich-technischen Einrichtungen und in geringen Mengen auch in der Medizin an. Diese - oft auch Atommüll genannten - Abfallstoffe haben ein hohes Gefahrenpotenzial und müssen aufwändig gesichert werden, um Mensch und Umwelt nicht zu gefährden. Da radioaktive Abfallstoffe zum Teil noch sehr lange strahlen können, muss man zum einen die Direktstrahlung abschirmen und zum anderen die Freisetzung der radioaktiven Stoffe verhindern. Das geschieht u.a. durch das Verpacken des Abfalls in CASTOR -Behältern und das Endlagern in tiefen Gesteinsformationen, die Entsorgungsoption, für die man sich in Deutschland entschieden hat. Unterscheidung von radioaktiven Abfällen Radioaktive Abfälle lassen sich unterscheiden in schwachradioaktive Abfälle ( LAW ), mittelradioaktive Abfälle ( MAW ) und hochradioaktive Abfälle ( HAW ). Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Kernkraftwerken an, können aber auch aus Forschungseinrichtungen, der Industrie oder in geringen Mengen aus der Medizin stammen. Bei hochradioaktiven Abfällen handelt es sich um die verbrauchten Kernbrennstoffe aus den Atomkraftwerken und aus der Wiederaufarbeitung . International herrscht unter Experten weitgehend Konsens, dass hochaktive Abfälle in tiefen geologischen Schichten gelagert werden müssen, um diese langfristig sicher von Mensch und Umwelt zu isolieren. Schwach- und mittelaktive Abfälle werden entweder oberflächennah oder wie in Deutschland in tiefen geologischen Schichten gelagert. Kategorisierung nach Endlagerung Da in Deutschland für alle Arten radioaktiver Abfälle die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten vorgesehen ist, spielt deren Wärmeentwicklung eine Rolle. Diese hat Auswirkungen auf das Endlager . In Deutschland wird Atommüll aus diesem Grund auch in zwei Kategorien unterteilt, nämlich in wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle und radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung Ein großer Teil der schwach- und mittelaktiven Abfälle sollen im Schacht Konrad in der Nähe von Salzgitter/Niedersachsen gelagert werden. Dort wird das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager für bis zu 303.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung errichtet. Mit der Fertigstellung rechnet die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH im Jahr 2027. Darüber hinaus gibt es weitere Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die bei der Rückholung von Abfällen aus der Asse anfallen werden, sowie bis zu 100.000 Kubikmeter Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, sofern letztere nicht anderweitig verwertet werden. Wärmeentwickelnde Abfälle Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe Aktivitätskonzentrationen und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere abgebrannte Brennelemente sowie Rückstände aus den Prozessen im Kernreaktor. Für hochradioaktive Abfälle , die nur einen Anteil von circa 5 Prozent am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland ausmachen, jedoch circa 99 Prozent der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle aufweisen, wird derzeit ein Endlagerstandort gesucht. Können in das Endlager für hochradioaktive Abfälle auch schwach- oder mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden? Die dauerhafte Einlagerung in tiefen geologischen Schichten plant die Bundesregierung auch für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Ein großer Teil dieser Abfälle sollen im Endlager Konrad in der Nähe von Salzgitter (Niedersachsen) gelagert werden. Das Endlager wurde 2002 atomrechtlich genehmigt und befindet sich im Bau. Darüber hinaus gibt es weitere Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nach der Genehmigung des Endlagers Konrad in den Fokus rückten. Dazu gehören zum einen die radioaktiven Abfälle aus dem Bergwerk Asse, die nach einem wissenschaftlichen Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen wieder aus dem Bergwerk zurückgeholt werden sollen. Mehr Anzeigen Weniger Anzeigen Zum anderen müssen perspektivisch bis zu 100.000 Kubikmeter radioaktiver Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, in ein Endlager gebracht werden. Da beide genannten Abfälle nicht im Schacht Konrad gelagert werden können, ist ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig. Das Standortauswahlgesetz lässt die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle dann zu, wenn die bestmögliche Sicherheit der eingelagerten hochradioaktiven Abfälle dadurch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Da das Standortauswahlgesetz nur die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle definiert, kann eine Festlegung für einen Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht im Rahmen des aktuellen Standortauswahlverfahrens erfolgen. Es wird nur die prinzipielle Möglichkeit einer Endlagerung am gleichen Standort anhand des prognostizierten Platzbedarfs (Fläche und Volumen) geprüft. Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die die Vorhabenträgerin in jeder Phase des Suchverfahrens durchführt, sind die Auswirkungen einer Endlagerung dieser zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu untersuchen. Zum anderen müssen perspektivisch bis zu 100.000 Kubikmeter radioaktiver Reststoffe, die aus der Urananreicherung stammen, in ein Endlager gebracht werden. Da beide genannten Abfälle nicht im Schacht Konrad gelagert werden können, ist ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle notwendig. Das Standortauswahlgesetz lässt die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am Standort des Endlagers für hochradioaktive Abfälle dann zu, wenn die bestmögliche Sicherheit der eingelagerten hochradioaktiven Abfälle dadurch zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Da das Standortauswahlgesetz nur die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle definiert, kann eine Festlegung für einen Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht im Rahmen des aktuellen Standortauswahlverfahrens erfolgen. Es wird nur die prinzipielle Möglichkeit einer Endlagerung am gleichen Standort anhand des prognostizierten Platzbedarfs (Fläche und Volumen) geprüft. Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die die Vorhabenträgerin in jeder Phase des Suchverfahrens durchführt, sind die Auswirkungen einer Endlagerung dieser zusätzlichen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle zu untersuchen. Hintergrund: Wechselwirkungen zwischen den Abfallarten Um ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit zu erreichen, muss eine gegenseitige negative Beeinflussung der Reststoffe ausgeschlossen werden. Dies betrifft einerseits die Auswirkungen der Wärmeleistung der hochradioaktiven Abfälle auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die auf eine Temperaturerhöhung mit veränderten chemischen Reaktionen und/oder Reaktionsgeschwindigkeiten reagieren könnten. Andererseits könnten chemische Reaktionen und die Freisetzung bestimmter Substanzen aus den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen (bspw. die Zersetzung organischer Bestandteile, Metallkorrosion, Veränderung des pH-Wertes, Eintrag löslicher Salze) sich negativ auf die Entwicklung des Endlagers für hochradioaktive Abfälle und die Mobilität möglicherweise freigesetzter Radionuklide auswirken. Um diese Wechselwirkungen auszuschließen, ist eine Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen am selben geografischen Standort wie die hochradioaktiven Abfälle somit nur in einem separaten Endlager unter räumlicher Trennung der beiden Grubengebäude zulässig. Dies hätte Auswirkungen auf die Größe des Endlagers und der Anlagen über Tage. Zudem ist eine Konditionierung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle vor ihrer Einlagerung notwendig. Durch das Vorhandensein zweier Endlagerbereiche darf zudem die Bergbarkeit der hochradioaktiven Abfälle nicht beeinträchtigt werden. Weitere Informationen Radioaktive Abfälle in Deutschland: Was? Woher? Wohin? PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Schwach- und mittelradioaktive Abfälle Hochradioaktive Abfälle Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle
Verwaltungsvereinbarung über Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger zwischen dem Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - nachstehend „Land“ genannt - und der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - nachstehend „Bund“ genannt - Präambel Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sorgt weltweit weiter für großes Leid. Die globalen Auswirkungen des Krieges stellen auch Deutschland vor enorme Herausforderungen. Bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Lage stehen Bund und Länder eng zusammen. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Stützung der Wirtschaft hat der Bund eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die im Rahmen des neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Im Dezember 2022 wurde eine Soforthilfe für Gas und Wärme geleistet und im Jahr 2023 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom eingeführt. Diese Maßnahmen führen zu einer weitreichenden Entlastung der privaten Haushalte infolge der vor allem durch den Krieg gegen die Ukraine verursachten Energiepreisanstiege, verhindern einen massiven Kaufkraftverlust in der Bevölkerung und damit eine Schwächung der deutschen Volkswirtschaft. Gleichzeitig ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass private Haushalte Hilfen wegen besonderer Härten im, Zusammenhang mit Preisanstiegen für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 bedürfen. Dieser Umstand gilt für das Wirtschaftsgebiet des Bundes als Ganzes. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, den Ländern für eine Härtefallregelung für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind, Bundesmittel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen (BT-Dr. 20/4911, dort unter Beschlussempfehlung b Ziffer III.8). Das Programm wird durch die Länder ausgeführt. Vor diesem Hintergrund treffen Bund und Land folgende Vereinbarung: 2 Artikel 1 Grundsätze der Härtefallhüfen und Umfang der Bundesfinanzierung (1)Härtefallhilfen für private Haushalte. Privaten Haushalten, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks betroffen sind, können durch das Land nicht rückzahlbare Zuschüsse zu diesen Energie-Mehrkosten als Billigkeitsleistung (entsprechend § 53 BHO) gewährt werden, an denen sich der Bund bis zu dem für das Land nach den Maßgaben in Absatz (5) ermittelten Höchstbetrag beteiligt (nachstehend „Härtefallhilfe(n)“). (2)Zielgruppe und Härtefallbedingungen. Die Härtefallhilfen sind für private Haushalte im Land bestimmt und werden durch den jeweiligen Betreiber der Feuerstätte dieses Haushalts beantragt. Bei einer zentralen Feuerstätte für mehrere Haushalte richtet sich die Antragsberechtigung nach den Maßgaben in den Vollzugshinweisen in Anlage 1. Weitere Maßgaben zur Antragsberechtigung und zur Gewährung der Härtefallhilfen, insbesondere deren Höhe, ergeben sich ebenfalls aus den Vollzugshinweisen in Anlage 1 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für eine Anpassung der Vollzugshinweise ist Textform ausreichend. (3) Billigkeitsleistung. Die Härtefallhilfen sind finanzielle Leistungen, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen und bis zur Grenze der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt werden. Die Befugnis des Landes zur Gewährung von Härtefallhilfen nach Maßgabe dieser Vereinbarung steht ausschließlich im öffentlichen Interesse. Diese Vereinbarung begründet keine eigenen Rechte Dritter gegenüber dem Bund oder dem Land. (4) Verhältnis zu anderen Leistungen. Bei Personen, die staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (Grundsicherung bzw. Bürgergeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), ist eine Doppelförderung durch diese Leistungen und die Härtefallhilfen zu vermeiden. Die Anrechnung von nach dem Heizkostenzuschussgesetz Heizkostenzuschüssen auf die Härtefallhilfen findet nicht statt. erhaltenen Die Umsetzung wird im Einzelnen in den Vollzugshinweisen geregelt. (5) Finanzierung. Der Bund ist bereit, für die bundesweiten Härtefallhilfen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung der Bundesmittel an die Länder erfolgt nach Bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 3 Runde 1. Nach Maßgabe und bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Wirtschaftsplan und der notwendigen Einwilligung in die Entsperrung der Mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, kann das Land oder die von diesem beauftragte Stelle bis zum Ablauf des 3. November 2023 für die Härtefallhilfen Bundesmittel bis zu dem in Anlage 2 für das Land festgelegten Höchstbetrag abrufen. Mit Ablauf des 3. November 2023 erlischt dieser Anspruch auf Auszahlung von Bundesmitteln für die Härtefallhilfen. Das Land kann die in Anlage 2 als Verwaltungskostenpauschale bezeichneten Mittel zur Deckung seiner Kosten für den Aufbau oder Einkauf einer IT-Antragsplattform sowie für Verwaltungsaufwendungen zur Durchführung dieser Vereinbarung und der darin vorgesehenen Härtefallhilfen pauschal verwenden („Verwaltungskostenpauschale“). Das Land meldet dem Bund bis zum Ablauf des 3. November 2023 den Gesamtnennbetrag der im Land bis zum Ablauf des 20. Oktober 2023 beantragten Härtefallhilfen. -Runde 2. Wenn der Nennbetrag aller bis zum Ablauf des 20. Oktober 2023 im Land beantragten Härtefallhilfen den Nennbetrag der bis zum Ablauf des 3. November 2023 vom Land oder durch die vom Land beauftragte Stelle abgerufenen Bundesmittel (abzüglich Verwaltungskostenpauschale) übersteigt, hat das Land Anspruch auf einen Anteil der zu diesem Zeitpunkt insgesamt noch verbleibenden Bundesmittel („Nachverteilungsanspruch“). 1 Die insgesamt noch verbleibenden Bundesmittel sind die Summe aller nicht benötigten Landesmittel aus Runde 1. Die nicht benötigen Landesmittel aus Runde 1 bestimmen sich für das jeweilige Land als der Differenzbetrag aus den von diesem jeweiligen Land in Runde 1 abrufbaren Bundesmitteln, abzüglich der Verwaltungskostenpauschale für dieses jeweilige Land, und dem Gesamtnennbetrag der in diesem jeweiligen Land bis zum Ablauf des 20. Oktober 2023 beantragten Härtefallhilfen. Der Nachverteilungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn in allen Ländern die im jeweiligen Land bis zum Ablauf des 20. Oktober 2023 beantragten Härtefallhilfen den in Anlage 2 für das jeweilige Land festgelegten Höchstbetrag an Bundesmitteln für die Härtefallhilfen übersteigen. Die Höhe des Nachverteilungsanspruchs berechnet sich wie folgt: A = B x (NL / NA), mit A = Höhe des Nachverteilungsanspruchs des Landes in Euro B = Summe aller nicht benötigten Landesmittel aus Runde 1, wobei dieser Betrag auf den Betrag unter NA gedeckelt ist NL - Nennbetrag der im Land bis zum Ablauf des 20. Oktober 2023 beantragten und noch nicht durch abgerufene Bundesmittel gedeckten Anträge NA = Nennbetrag der bundesweit bis zum Ablauf des 20. Oktober 2023 beantragten und noch nicht durch abgerufene Bundesmittel gedeckten Anträge
Fachgespräch Wirkmechanismen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf biologische Systeme – Von der Molekulardynamik-Simulation bis zum Experiment Vom 23. bis 25. Mai 2022 fand in München ein vom BfS organisiertes internationales Fachgespräch zu Wirkmechanismen elektrischer und magnetischer Felder ( z.B. der Stromversorgung) und elektromagnetischer Felder ( z.B. des Mobilfunks) auf Zellen, Organe und andere biologische Systeme, statt. Internationale Expert*innen aus den Fachgebieten Dosimetrie , Biologie und theoretische Biophysik präsentierten den aktuellen Stand der Forschung im Bereich der Wechselwirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern mit Biosystemen. Ausgehend von großen Gewebestrukturen wie der Haut über einzelne Zellen bis hin zu Proteinen und Quanteneffekten wurden Wirkmechanismen dargestellt und interdisziplinär diskutiert. Die beobachteten Effektstärken, insbesondere von Magnetfeldern, sind sehr klein im Vergleich zu thermischen Effekten, die uns täglich umgeben. Es ist weitere Forschung notwendig, um die Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf komplexe biologische Prozesse besser zu verstehen. Worum geht es? In den meisten Ländern der Welt ist die Bevölkerung mittlerweile nahezu ununterbrochen exponiert gegenüber vom Menschen verursachten elektromagnetischen Feldern. Nach wie vor wird erforscht, ob schwache Magnetfelder (unterhalb der Grenzwerte) biologische Effekte auslösen können, die möglicherweise von gesundheitlicher Relevanz sind. Ein erster Schritt zu einem Verständnis gesundheitlicher Wirkungen ist die Identifikation der physikalischen Wechselwirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ( EMF ) mit Teilen des menschlichen oder tierischen Körpers. Diese können sehr unterschiedliche Größen haben: von Gewebestrukturen wie etwa der Haut über einzelne Zellen bis zu Proteinen und schließlich den Eigendrehimpulsen ( sog. Spins) von ungepaarten Elektronen in Molekülen (Radikale). Im Rahmen des Fachgesprächs diskutierten international anerkannte Expert*innen aus Dosimetrie , Biologie und theoretischer Biophysik den aktuellen Stand der Forschung und offene Fragestellungen. Wie ist die Ausgangssituation? Seit Jahrzehnten werden Studien initiiert, die einen Zusammenhang von schwachen magnetischen Feldern (unterhalb bestehender internationaler Grenzwertempfehlungen) und möglichen gesundheitsrelevanten Wirkungen untersuchen. Vereinzelt gibt es in epidemiologischen oder experimentellen Studien Hinweise darauf. Mechanismen zur Erklärung solcher Wirkungen sind bisher nicht nachgewiesen. Mehrere biophysikalische Effekte werden seit Jahren diskutiert und untersucht, von denen einige derzeit aufgrund neuer Erkenntnisse eine verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Dazu zählen unter anderem der Radikalpaar-Mechanismus (durch äußere Magnetfelder verursachte Veränderung von chemischen Reaktionen, an denen Moleküle mit ungepaarten Elektronen beteiligt sind); die Protein-Fehlfaltung (die Entwicklung von großen Molekülen in einen stabilen Zustand, der nicht dem natürlichen Zustand entspricht), oder die Reaktion neuronaler Netzwerke (in Netzwerken zusammenhängende Nervenzellen) auf äußere Felder. Welche Ziele verfolgte das Fachgespräch? Das Fachgespräch diente als Austausch zwischen Expert*innen aus Fachgebieten, die das volle Spektrum vom Molekül bis zum Menschen abdecken. Neben dem aktuellen Stand der Forschung waren die Identifikation offener Fragen und die interdisziplinäre Diskussion zentrale Anliegen des Fachgesprächs. Folgende Punkte fanden dabei besondere Beachtung: Was sind die derzeit am meisten diskutierten und nicht geklärten biophysikalischen Wirkmechanismen, die gesundheitsrelevant sein könnten? Welche theoretischen und experimentellen Methoden werden derzeit für deren Erforschung verwendet? Welche Rolle spielt das Rechnen mit Supercomputern in der Erforschung der Wirkmechanismen? An dem hybrid abgehaltenen Fachgespräch nahmen über 50 Expert*innen (davon 22 in Präsenz) aus sieben Ländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Finnland, Italien und Japan) teil. Welche Ergebnisse lieferte das Fachgespräch? Aufgrund der sich auf verschiedenen Größenbereichen (Organe, einzelne Zellen, Proteine) abspielenden Effekte werden die Ergebnisse in drei Themenkomplexen zusammenfasst: Effekte auf atomarer oder subatomarer Ebene (Quanteneffekte), Wirkungen auf Proteinfaltung und Wirkungen auf Körpergewebe. Effekte auf atomarer oder subatomarer Ebene (Quanteneffekte) Den Radikalpaar-Mechanismus versteht die Forschung inzwischen relativ gut, verglichen mit anderen möglichen nicht-thermischen Wechselwirkungseffekten von Magnetfeldern und biologischen Systemen. Das liegt vor allem an Studien zum Orientierungssinn verschiedener Tierarten. Die in Radikalpaaren auftretenden Wechselbeziehungen (Fluktuationen) zwischen Spin-Systemen bewegen sich hin und her zwischen zwei charakteristischen Zuständen: dem Singlett-Zustand und dem Triplett-Zustand. Ein externes Magnetfeld , wie z.B. das Erdmagnetfeld, kann die auftretenden Fluktuationsraten und damit chemische Reaktionen beeinflussen, deren Endprodukte vom Spin-Zustand der beteiligten Radikale abhängen. In der Untersuchung des Radikalpaar-Mechanismus bieten kombinierte Quantenmechanik- und Molekulardynamik-Simulationen einen - im Experiment unzugänglichen - Einblick in die Abläufe der beteiligten Reaktionen, weshalb man vom "rechnergestützten Mikroskop" spricht. Bisher simulierte Systeme zeigen sehr kurze Radikal-Lebensdauern, welche die bei Zugvögeln beobachtete Empfindlichkeit gegenüber Magnetfeldern nicht vollständig erklären können. Die bei Tieren bekannten Radikalpaar-Reaktionen benötigen Licht und entsprechende Lichtrezeptoren, die der Mensch nicht besitzt. Bisher sind im Menschen somit keine chemischen Prozesse bekannt, bei denen der Radikalpaar-Mechanismus eine Rolle spielen könnte. Es wird allerdings weiter dazu geforscht. Wirkung auf Proteinfaltung Generell ist die Wirkung von schwachen EMF auf große Moleküle wie Eiweiße äußerst gering im Vergleich zur üblichen Molekülbewegung bei Raumtemperatur (Brownsche Molekularbewegung). Das Einbinden von Magnetfeldern in Simulationsstudien bedarf weiterer Forschung. Eine aktuell offene Fragestellung ist die Untersuchung der Wirkung von Magnetfeldern auf molekulare Transportprozesse und die Möglichkeit von Molekülteilen, andere Moleküle zu binden. Eine große Schwierigkeit stellt nach wie vor dar, dass Simulationen auf Atomebene nur kleinste Sekundenbruchteile berechnen können, aber biologische Prozesse Sekunden dauern. Wirkung auf Körpergewebe Um ermitteln zu können, wie groß EMF sind, die in biologischem Gewebe erzeugt werden, wird insbesondere bei niedrigen EMF -Frequenzen (unterhalb von 1 MHz ) auf computergestützte Verfahren zurückgegriffen. Dafür ist eine Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der dielektrischen Eigenschaften von Geweben erforderlich. Mittels bildgebender Verfahren, wie z.B. der Magnetresonanztomographie, ist es möglich, sehr detaillierte Körpermodelle zu erstellen, mit denen z.B. Schwellenströme zur Erzeugung von Phosphenen (flackernde Lichterscheinungen am Blickfeldrand bei hohen Feldstärken) sehr realistisch simuliert werden können. Eine offene Frage besteht hinsichtlich der mikroskopischen Größenskala, bis zu der man noch von Leitfähigkeit und Permeabilität als makroskopischen Größen sprechen kann: Ist es das Mitochondrium (Kraftwerk der Zelle) oder doch die ganze Zelle? Stand: 09.12.2022
Versuchsanlage zur Reinigung von mit PFC belastetem Sickerwasser Durchführung eines Versuchsbetriebs zur Reinigung von PFC belastetem Sickerwasser aus der Deponie Hintere Dollert auf der Gemarkung Gag- genau Oberweier - Abschlussbericht - Gefördert durch: Ingenieurbüro Roth & Partner GmbH Hans-Sachs-Straße 9 · 76133 Karlsruhe Telefon 0721 98453-0 · Fax 0721 98453-99 www.ib-roth.com · info@ib-roth.com Karlsruhe 26.04.2021 Versuchsanlage zur Reinigung von mit PFC belastetem Sickerwasser - Abschlussbericht - ProjekttitelVersuchsanlage zur Abreinigung von PFC belastetem Sickerwasser Projektnummer Land BaWüKap 1006 Tit. 88384 RJ 2020 Aktenzeichen 23-223/41 AntragstellerAbfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt ProjektkoordinatorIngenieurbüro Roth & Partner GmbH, Karlsruhe ProjektpartnerWEHRLE Umwelt GmbH, Emmendingen TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser, Karlsruhe ProjektstandortDeponie Hintere Dollert, Oberweier (Gaggenau) Geplante Laufzeit8 Monate, 01.07.2020 – 30.02.2021 Tatsächliche Laufzeit9,5 Monate, 18.06.2020 – 31.03.2021 Zuschuss Land BaWü97.758,50 EUR 19R467_Abschlussbericht Gefördert durch: -2- Versuchsanlage zur Reinigung von mit PFC belastetem Sickerwasser - Abschlussbericht - INHALTSVERZEICHNIS 1Kurzbeschreibung des Vorhabens ........................................................................... - 6 - 2Fördermittelbereitstellung ......................................................................................... - 6 - 3Ausgangslage........................................................................................................... - 7 - 3.1Deponie Hintere Dollert ..................................................................................... - 7 - 3.2Deponiesickerwasserbehandlung ...................................................................... - 7 - 3.3Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) ........................................................ - 7 - 4Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens .............................. - 8 - 5Beteiligte am Vorhaben ............................................................................................ - 8 - 6Arbeitspakete ........................................................................................................... - 9 - 7Planung und Ablauf des Projektes ......................................................................... - 10 - 7.1 8 Detaillierte Projektbeschreibung ............................................................................ - 11 - 8.1Voruntersuchung und Untersuchungskonzept ................................................ - 11 - 8.2Planung der Versuchsanlage .......................................................................... - 12 - 8.2.1BIOMEMBRAT®-Membranbioreaktor ........................................................ - 16 - 8.2.2Nanofiltration ............................................................................................. - 17 - 8.2.3Aktivkohlebehandlung ............................................................................... - 18 - 8.3Versuchsbetrieb ............................................................................................... - 19 - 8.4Aufgetretene Probleme .................................................................................... - 21 - 8.5Ergebnisse ....................................................................................................... - 23 - 8.5.1PFC-Reinigungsleistung der Versuchsanlage .......................................... - 23 - 8.5.2Leistungsfähigkeit der Aktivkohle .............................................................. - 25 - 8.5.3PFC-Rückhalteleistung der einzelnen Behandlungsstufen ....................... - 26 - 8.5.4Abreinigung der Sickerwasserparameter .................................................. - 28 - 8.5.5Optimierung der Anlagenstufen ................................................................ - 30 - 8.5.6Ermittlung Investitions- und Betriebskosten .............................................. - 31 - 8.5.7Adaption der Ergebnisse auf PFC-Monodeponie ..................................... - 31 - 8.6 9 Zeitplanung ...................................................................................................... - 10 - Ausblick ........................................................................................................... - 32 - Bilanzierung des Vorhabens .................................................................................. - 33 - 19R467_Abschlussbericht Gefördert durch: -3-
Mit einer Reduktion des Produktvolumens kann in der Regel Material eingespart werden. Leider ist die nicht immer möglich, da oft bestimmte Stabilitätsfaktoren wie die Wandstärken oder Formen das Produkt beeinflussen. Auch bei der Produktion von Wascharmaturen ist dies der Fall. Das Unternehmen Duravit AG versucht dennoch mit neuen Ansätzen die Wandstärken und somit den Materialeinsatz ihrer Waschbecken zu reduzieren.Dies stellte sich zunächst als problematisch heraus. Denn die konventionell hergestellten Armaturen erfordern auf Grund des Herstellungsprozesses und Materials, welches vorwiegend Ton ist, eine wandbreite von etwa 12 mm, um die nötige Festigkeit der Armatur zu gewährleisten. Die durch den Brennprozess auftretende Glasphase bewirkt eine Deformation des Materials und machte eine Verringerung der Glasphase notwendig. Also wurde der Mahlgrad der Einzelrohstoffe angepasst und dessen Einfluss auf den Glasphasenanteil getestet. Dabei wurde erkannt, dass die Reaktionsgeschwindigkeit der Mineralphasenneubildung mit feineren Materialien erhöht werden konnte. Dies ermöglichte auch eine schnelle Bildung des Mullits, eine Mineralphase, die bei einem schnelleren eintreten ein deformationsärmeres Verhalten des Produktes während des Brennprozesses hervorruft. Mit dem neu entwickelten und optimierten Material können nun auch Armaturen mit einer Wandstärke von 7mm und einem deutlich geringeren Gewicht gefertigt werden. Das bedeutet in bestimmten Vergleichsmodellen einer Materialeinsparung von etwa 28%, was auf das Jahr gerechnet ca. 22t beträgt. Der damit einhergehende Energieverbrauch sinkt ebenfalls um ca. 143 MWh pro Jahr, sowie die Emission von CO2–Äquivalenten wird dadurch um etwa 71,5 t jährlich gesenkt.
Origin | Count |
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Bund | 1414 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 1407 |
Text | 5 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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