Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Ökologische Grundeinheiten nach der Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) in Baden-Württemberg. Bei der Ausbringung von dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen in der freien Landschaft werden bei der Beurteilung der gebietseigenen Herkunft die Ökologischen Grundeinheiten zugrunde gelegt. Ferner enthält der Datensatz sowohl die Zuordnung nach Vorkommensgebieten für gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg als auch nach der Einteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2012). Die ökologischen Grundeinheiten lassen sich den Vorkommensgebieten gebietseigener Gehölze Baden-Württembergs bzw. des BMUBs zuordnen.
Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren.
Boden ist ein kostbares, gemeinschaftliches und schützenswertes Gut. Das Bewusstsein dafür überzeugend zu vermitteln und ein entsprechendes Handeln in der Öffentlichkeit und der Politik zu bewirken, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und des Umweltbundesamtes (UBA). Vor diesem Hintergrund setzte sich das Forschungsvorhaben damit auseinander, welche Maßnahmen und Aktivitäten zu einer verstärkten Wahrnehmung des Bodens und zu einem langfristig veränderten bodengerechten Handeln und Denken in der Politik und der Öffentlichkeit führen und wie die konkreten Erfolgsfaktoren aussehen. Darüber hinaus wurde geprüft, wie BMUB/UBA aus Bundessicht zur Verbesserung des Bodenbewusstseins beitragen könnenund welche konkreten Handlungsfelder und Strategien auf Bundesebene zu empfehlen sind.Untersucht wurde dazu eine Auswahl von 27 Aktionen und Kampagnen zur Verbesserung des Bodenbewusstseins, die insgesamt möglichst viele Zielgruppen abdecken und ein breites Spektrum unterschiedlicher Maß-nahmen zur Bodenbewusstseinsbildung repräsentieren (z.B. Aktionstage, Bodenerlebnispfade, Ausstellungen, schulische Aktivitäten). Aus den Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen für künftige Aktionen und Kampagnen abgeleitet, die eine wesentliche Grundlage für eine Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes für Behörden, Gremien und Verbände bilden.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim Rat der Europäischen Union (Coreper) einigte sich am 11. Juni 2014 auf überarbeitete Regeln zur nuklearen Sicherheit. Die Richtlinie zur nuklearen Sicherheit wurde in Reaktion auf den Unfall von Fukushima überarbeitet und sieht unter anderem eine regelmäßige Überprüfung aller Atomkraftwerke in der EU vor. Der Ministerrat muss die Richtlinie noch formal abstimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
Die KfW hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die neue Stiftung „Zukunft des Kohlenstoffmarktes“ gegründet. Die Stiftung soll durch die gezielte Förderung von Klimaschutz-Projekten dazu beitragen, Treibhausgase in Entwicklungsländern zu vermindern. Sie began Anfang 2012 offiziell mit der Arbeit. Das Stiftungskapital von zehn Mio. EUR, stellt das BMU im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) bereit.
Der Bundestag stimmte am 9. März 2017 für einen Verordnungsentwurf, der die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft reduzieren soll. Die Verordnung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/11443) zugrunde.
Der Blauer Engel-Preis 2013 wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt, der Jury Umweltzeichen sowie der RAL gGmbH am 22. November 2013 in Düsseldorf im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises vergeben. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth überreichte die Auszeichnung an das Unternehmen Heller-Leder GmbH & Co. KG. Die Heller-Leder GmbH & Co. KG ist eine 1920 gegründete Gerberei, die in vierter Generation geführt wird und als erste Gerberei die strengen Anforderungen des Blauen Engel einhalten konnte.
Origin | Count |
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Bund | 2511 |
Land | 106 |
Zivilgesellschaft | 9 |
Type | Count |
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Ereignis | 36 |
Förderprogramm | 1531 |
Gesetzestext | 15 |
Text | 472 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 553 |
License | Count |
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geschlossen | 975 |
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unbekannt | 10 |
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Resource type | Count |
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