<p>Sommerlich hohe Lufttemperatur birgt für Mensch und Umwelt ein hohes Schädigungspotenzial. Der Klimawandel führt nachweislich vermehrt zu extremer Hitze am Tag und in der Nacht, wodurch sich die gesundheitlichen Risiken für bestimmte Personengruppen erhöhen können. Für die Gesundheit von besonderer Bedeutung sind Phasen mit mehrtägig anhaltender, extremer Hitze.</p><p>Indikatoren der Lufttemperatur: Heiße Tage und Tropennächte</p><p>Die klimatologischen Kenngrößen „Heiße Tage“ und „Tropennächte“ des Deutschen Wetterdienstes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DWD#alphabar">DWD</a>) werden unter anderem zur Beurteilung von gesundheitlichen Belastungen verwendet. So ist ein „Heißer Tag“ definiert als Tag, dessen höchste Temperatur oberhalb von 30 Grad Celsius (°C) liegt, und eine „Tropennacht“ als Nacht, deren niedrigste Temperatur 20 °C nicht unterschreitet.</p><p>Die raumbezogene Darstellung von „Heißen Tagen“ (HT) und „Tropennächten“ (TN) über die Jahre 2000 bis 2024 zeigt, dass diese zum Beispiel während der extremen „Hitzesommer“ in den Jahren 2003, 2015, 2018 und 2022 in Deutschland verstärkt registriert wurden (siehe interaktive Karte „Heiße Tage/Tropennächte“).</p><p>Zu beachten ist, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> regional unterschiedlich verteilt und ausgeprägt sein können, wie die Sommer der Jahre 2015, 2018, 2019 und 2022 zeigen. So traten Heiße Tage 2015 erheblich häufiger in Süddeutschland (maximal 40 HT) als in Norddeutschland (2015: maximal 18 HT) auf. Auch Tropennächte belasteten die Menschen im Süden und Westen Deutschlands häufiger: 2015 in Südwestdeutschland (maximal 13 TN). Besonders und wiederkehrend betroffen von extremer Hitze Demgegenüber betraf die extreme Hitze der Sommer 2018 und 2019 sind einige Teilregionen Süd- und Südwestdeutschlands (oberes Rheintal und Rhein-Maingebiet) sowie weite Teile Mittel- und Ostdeutschlands, wie Südbrandenburg und Sachsen (bis zu 45 HT und 13 TN). Während 2022 vor allem die Oberrheinische Tiefebene von Basel bis Frankfurt am Main sowie weitere Ballungsräume in Süddeutschland mit weit mehr als 30 Heißen Tage betroffen waren, lag der Hitzeschwerpunkt des Sommers 2024 mit bis zu 30 Heißen Tagen erneut in Brandenburg und Sachsen, bei nur sehr wenigen Tropennächten. 2025 gab es 11 Heiße Tage (gemittelt über die Fläche Deutschlands).</p><p>Informationen zur interaktiven Karte</p><p>Quellen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a> 2000-2025 – <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DWD#alphabar">DWD</a>/Climate Data Center, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> 2000-2025 – DWD/Climate Data Center; Daten für 2025 – Persönliche Mitteilung des DWD vom 14.11.2025.</p><p>Die Bearbeitung der interaktiven Karte erfolgt durch das Umweltbundesamt, FG I 1.6 und I 1.7.</p><p>Gesundheitsrisiko Hitze</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> beeinflusst in vielfältiger Weise unsere Umwelt. Klimamodelle prognostizieren, dass der Anstieg der mittleren jährlichen Lufttemperatur zukünftig zu wärmeren bzw. heißeren Sommern mit einer größeren Anzahl an Heißen Tagen und Tropennächten führen wird. Extreme Hitzeereignisse können dann häufiger, in ihrer Intensität stärker und auch länger anhaltend auftreten. Es gibt bereits belastbare Hinweise darauf, dass sich die maximale Lufttemperatur in Deutschland in Richtung extremer Hitze verschieben wird (vgl. Friedrich et al. 2023). Dieser Trend ist in der Abbildung „Anzahl der Tage mit einem Lufttemperatur-Maximum über 30 Grad Celsius“ bereits deutlich erkennbar.</p><p>Die mit der Klimaerwärmung verbundene zunehmende Hitzebelastung ist zudem von erheblicher gesundheitlicher Bedeutung, da sie den Organismus des Menschen in besonderer Weise beansprucht und zu Problemen des Herz-Kreislaufsystems führen kann. Außerdem fördert eine hohe Lufttemperatur zusammen mit intensiver Sonneneinstrahlung die Entstehung von gesundheitsgefährdendem bodennahem Ozon (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-ozon">„Gesundheitsrisiken durch Ozon“</a>). Anhaltend hohe Lufttemperatur während Hitzeperioden stellt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Bei Hitze kann das körpereigene Kühlsystem überlastet werden. Als Folge von Hitzebelastung können bei empfindlichen Personen Regulationsstörungen und Kreislaufprobleme auftreten. Typische Symptome sind Kopfschmerzen, Erschöpfung und Benommenheit. Ältere Menschen und Personen mit chronischen Vorerkrankungen (wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sind von diesen Symptomen besonders betroffen. So werden während extremer Hitze einerseits vermehrt Rettungseinsätze registriert, andererseits verstarben in den beiden Hitzesommern 2018 und 2019 in Deutschland insgesamt etwa 15.600 Menschen zusätzlich an den Folgen der Hitzebelastung (vgl. Winklmayr et al. 2022). Modellrechnungen prognostizieren für Deutschland, dass zukünftig mit einem Anstieg hitzebedingter Mortalität von 1 bis 6 Prozent pro einem Grad Celsius Temperaturanstieg zu rechnen ist, dies entspräche über 5.000 zusätzlichen Sterbefällen pro Jahr durch Hitze bereits bis Mitte dieses Jahrhunderts.</p><p>Der Wärmeinseleffekt: Mehr Tropennächte in Innenstädten</p><p>Eine Studie untersuchte die klimatischen Verhältnisse von vier Messstationen in Berlin für den Zeitraum 2001-2015 anhand der beiden Kenngrößen „Heiße Tage“ und „Tropennächte“. Während an den unterschiedlich gelegenen Stationen die Anzahl Heißer Tage vergleichbar hoch war, traten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> an der innerhalb dichter, innerstädtischer Bebauungsstrukturen gelegenen Station wesentlich häufiger (mehr als 3 mal so oft) auf, als auf Freiflächen (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/uba_krug_muecke.pdf">Krug & Mücke 2018</a>). Eine Innenstadt speichert die Wärmestrahlung tagsüber und gibt sie nachts nur reduziert wieder ab. Die innerstädtische Minimaltemperatur kann während der Nacht um bis zu 10 Grad Celsius über der am Stadtrand liegen. Dies ist als städtischer Wärmeinseleffekt bekannt.</p><p>Hitzeperioden</p><p>Von besonderer gesundheitlicher Bedeutung sind zudem Perioden anhaltender Hitzebelastung (umgangssprachlich „Hitzewellen“), in denen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Heie_Tage#alphabar">Heiße Tage</a> in Kombination mit Tropennächten über einen längeren Zeitraum auftreten können. Sie sind gesundheitlich äußerst problematisch, da Menschen nicht nur tagsüber extremer Hitze ausgesetzt sind, sondern der Körper zusätzlich auch in den Nachtstunden durch eine hohe Innenraumtemperatur eines wärmegespeicherten Gebäudes thermophysiologisch belastet ist und sich wegen der fehlenden Nachtabkühlung nicht ausreichend gut erholen kann. Ein Vergleich von Messstellen des Deutschen Wetterdienstes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DWD#alphabar">DWD</a>) in Hamburg, Berlin, Frankfurt/Main und München zeigt, dass beispielsweise während der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Hitzesommer#alphabar">Hitzesommer</a> 2003 und 2015 in Frankfurt/Main 6 mehrtägige Phasen beobachtet wurden, an denen mindestens 3 aufeinanderfolgende Heiße Tage mit sich unmittelbar anschließenden Tropennächten kombiniert waren (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/uba_krug_muecke.pdf">Krug & Mücke 2018</a>). Zu erwarten ist, dass mit einer weiteren Erwärmung des Klimas die Gesundheitsbelastung durch das gemeinsame Auftreten von Heißen Tagen und Tropennächten während länger anhaltender Hitzeperioden – wie sie zum Beispiel in den Sommern der Jahre 2003, 2006, 2015 und vor allem 2018 in Frankfurt am Main beobachtet werden konnten – auch in Zukunft zunehmen wird (siehe Abb. „Heiße Tage und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tropennchte#alphabar">Tropennächte</a> 2001 bis 2020“). Davon werden insbesondere die in den Innenstädten (wie in Frankfurt am Main) lebenden Menschen betroffen sein. Eine Fortschreibung der Abbildung über das Jahr 2020 hinaus ist aktuell aus technischen Gründen leider nicht möglich. </p><p><em>Tipps zum Weiterlesen: </em></p><p><em>Winklmayr, C., Muthers, S., Niemann, H., Mücke, H-G, an der Heiden, M (2022): Hitzebedingte Mortalität in Deutschland zwischen 1992 und 2021. Dtsch Arztebl Int 2022; 119: 451-7; DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0202</em></p><p><em>Bunz, M. & Mücke, H.-G. (2017): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> – physische und psychische Folgen. In: Bundesgesundheitsblatt 60, Heft 6, Juni 2017, S. 632-639.</em></p><p><em>Friedrich, K. Deutschländer, T., Kreienkamp, F., Leps, N., Mächel, H. und A. Walter (2023): Klimawandel und Extremwetterereignisse: Temperatur inklusive Hitzewellen. S. 47-56. In: Guy P. Brasseur, Daniela Jacob, Susanne Schuck-Zöller (Hrsg.) (2023): Klimawandel in Deutschland. Entwicklung, Folgen, Risiken und Perspektiven. 2. Auflage, 527 S., über 100 Abb., Berlin Heidelberg. ISBN 978-3-662-6669-8 (eBook): Open Access.</em></p>
Question: Dr Mischel, why was GRDC set up, and how long has it been hosted by BfG? Dr Simon Mischel: GRDC has been hosted by BfG since 1988. However, its origins lie in the first Global Atmospheric Research Programme, for which the WMO collected discharge data in the early 1980s. In actual fact, the primary aim of this programme was to collect physical parameters to gain a better understanding of processes in the atmosphere. However, it quickly became clear that discharge data plays a huge role in improving understanding of the climate. To begin with, this initial data set, which forms the core of GRDC, was hosted by LMU Munich. To establish a permanent service provision, the WMO mandated BfG, a departmental research institute of the German Federal Government, to set up GRDC. Finally, on 14 November 1988, the Global Runoff Data Centre was officially established at BfG in Koblenz under the auspices of the WMO. What is the main function of GRDC, and where does the data come from? Ever since it was set up, the core function of GRDC has been to collect and maintain historical river discharge data and make this available for international research projects. The data comes primarily from the national hydrological services in the WMO member states. Data is transmitted on a voluntary basis, but various WMO resolutions encourage the member states to supply data to GRDC. Support from the WMO is therefore hugely important to us. Once we’ve received the data, we check it, convert it into a standardised format and add it to our database. Users anywhere in the world can then download the data via the GRDC data portal. We have been working successfully in this way – as a facilitator between producers and us-ers of hydrological data – for some 35 years. We have also been a key partner in a number of data collection and data management projects. Why is discharge data important, and for which studies is it used? The “discharge” hydrological parameter is an important variable, both in the global water cycle and for water resource management. Moreover, discharge is also a relevant climate variable, since the flow of freshwater into oceans has an impact on temperature distribution, the salt content of the seas and oceanographic circulation systems. According to our statistics, over the last two years, GRDC data was requested by users from more than 130 countries. Around three quarters of all the associated studies are connected to the climate or hydrometeorology, and the data is frequently used to calibrate and validate numerical models, such as in relation to hydrological drought and flood monitoring services. Users range from students who need the data for a thesis or dissertation to international research programmes and organisations conducting global studies. GRDC itself is also involved in some of these studies, such as the WMO “State of Global Water Resources” report and the “Global Climate Observing System (GCOS)” report, the findings of which directly inform UN Climate Change Conferences. How good is the data coverage, and in what resolution is the data available? GRDC hosts the most extensive global database of quality-controlled discharge data – year-book data or historical data. We collect only daily and monthly mean values – no unverified real-time data is collected. We currently have discharge data from approximately 10,700 stations in 160 countries in the database. Most of these stations are in Europe and North America, and the average time-record length is 40 years. The longest time record, which originates from the Dresden station on the Elbe, dates back to 1806. It is important that we map data sets that are as long and complete as possible for climate research and hydrological modelling. We particularly include data from stations that reflect the hydrology of a river or region. Stations located in the estuaries of major rivers are also important for better quantifying the volume of freshwater entering our oceans. Stations where there is minimal human influence are also valuable and attract a great deal of interest in relation to global change and climate change. Discharge is just one of many important hydrological parameters. Are there other global data centres? GRDC works in close collaboration with the International Centre for Water Resources and Global Change (ICWRGC), which is based at BfG. ICWRGC also hosts two other global water data centres, namely the GEMS/Water Data Centre (GWDC), which collects water quality data on behalf of the United Nations Environment Programme, and the International Soil Moisture Network ISMN. In Germany, there is also the Global Precipitation Climatology Centre (GPCC), which is operated by Germany’s National Meteorological Service DWD. World-wide, there are also other global water data centres, which are collectively responsible for collecting different parameters relating to the hydrological cycle (e.g. for groundwater, isotopes, lake observations and glacier observations). These are operated by other nations and under the auspices of various organisations. They are important partner data centres for us, and we work in close collaboration with them in the context of the Global Terrestrial Network – Hydrology (GTN-H), which is hosted in the ICWRGC under a mandate from the WMO. The GTN-H is a Global Climate Observing System (GCOS) programme. In this international network, we are a strong partner in the UN-Water “family” and contribute towards United Nations reporting. As the new head of GRDC, which challenges are you looking forward to? As the new head, I am naturally keen to successfully carry forward the GRDC brand – a brand that is held in high esteem all over the world – and to continue looking after and expanding existing collaborations. To give you some examples, these particularly include contact with our users, data suppliers, the WMO as patron, ICWRGC as an international partner at BfG and our partner data centres. However, as a team, we are, of course, also aware of the very fast technical progress that is being made in relation to data and digitalisation. For example, the global call for open and large datasets that comply with the FAIR (findable, accessible, interoperable, reusable) principles is constantly growing. We are therefore already working, step by step, on making GRDC “fair”. This includes use of free software and offering our users access to data via data repositories and programming interfaces. A recent milestone in this respect is the publication of the Caravan dataset. With this, we can offer researchers a partial dataset of free GRDC stations, including meteorological data and river basin attributes. Our aim is to develop GRDC as a digital service provider for global discharge data and operate it at BfG on the basis of reliable data infrastructure.
Die Data 4 Germany S.à.r.l., Boulevard Royal 26A, L-2449 Luxemburg, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Notstromversorgung mit NDM für das Rechenzentrum-Campus Hanau. Das Rechenzentrum-Campus Hanau besteht aus sechs eigenständigen Gebäuden (Modul M1-M6). Um die unterbrechungsfreie Stromversorgung des Rechenzentrums im Falle eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung sicherzustellen, sind die Installation von insgesamt 128 NDM (Endausbau) sowie eines Hausgenerators einschließlich der zugehörigen Nebeneinrichtungen vorgesehen Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Gesamtvorhaben bis Endausbau wird in einem gestuften Genehmigungsverfahren mit mehreren Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG beantragt. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Antrag auf Erteilung der ersten Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG. Gegenstand des Antrags ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb einer Notstromversorgung mit insgesamt 64 NDM sowie eines Hausgenerators zur Versorgung der Module M1 bis M4 des Rechenzentrum-Campus Hanau für den Fall eines Ausfalls der öffentlichen Stromversorgung. Die beantragte Anlage umfasst im Einzelnen: 64 Data Hall Generatoren, jeweils mit: • Lagertank für Diesel (26 m³) • Harnstofftank (0,5 m³) • Schmierölkreislauf • Kühlkreisläufe mit Rückkühler (Wasser/Glykol-Gemisch) • Dieselfilteranlagen • Abgasreinigungsanlagen (SCR-Katalysator) 1 Hausgenerator, mit: • Lagertank für Diesel (4 m³) • Harnstofftank (0,5 m³) • Schmierölkreislauf • Kühlkreislauf mit Rückkühler (Wasser/Glykol-Gemisch) • Dieselfilteranlage • Abgasreinigungsanlage (SCR-Katalysator) Die installierte und beantragte Feuerungswärmeleistung (FWL) umfasst insgesamt 64 NDM mit einer jeweiligen FWL von 7,13 MW sowie einen Hausgenerator mit einer FWL von 0,64 MW. Dies entspricht einer FWL in der Höhe von 457 MW. Die maximale Betriebsstundenzahl beträgt 360 h/a. Zu Modul 1 wurde zusätzlich für die Errichtung der Abfüllfläche, der Lagertanks für Diesel und Harnstoff, der zugehörigen Rohrleitungen, ferner für die Errichtung der Generatoren und der Schornsteine ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG gestellt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Tiefbaubereich werden Ramm- und Verdichtungs- (Ruettel-) Arbeiten durchgefuehrt, deren Schwingungsbelastungen sich im Untergrund fortpflanzen und Auswirkungen auf Bauwerke haben. erschuetterungserzeugende Geraete sind vor allem Bodenverdichter sowie Rammen oder Meissel zum Einbringen von Bauteilen oder z.B. zum Brechen von Fahrbahndecken. Fuer erschuetterungsempfindliche Bauwerke wie z.B. fuer erdverlegte Versorgungsleitungen, Gebaeude oder auch Gebaeudeeinrichtungen (z.B. Rechenzentrum) muessen entweder die Emissionen reduziert oder es muss ein ausreichender Immissionsschutz hergestellt werden. Einen gleichen Stellenwert wie der bauliche Erschuetterungsschutz haben Erschuetterungseinwirkungen auf Menschen in Gebaeuden. Die Erschuetterungsausbreitung im Untergrund ist in hohem Masse von den Untergrundverhaeltnissen, den eingesetzten Geraetschaften sowie von der Gelaendegeometrie abhaengig. Speziell fuer erdverlegte Versorgungsleitungen ist der Einfluss der Bettung von Bedeutung. Das Randwertproblem ist in der Fachliteratur bislang nur unter Beruecksichtigung idealisierter Annahmen behandelt. Als Einwirkungen auf den Untergrund wird ein breites Spektrum der Frequenzen sowie wirkenden Energien betrachtet. Die Stoffgesetze fuer die anstehenden Boeden enthalten sowohl die Parameter Saettigungsgrad als auch die hysteretische Daempfung. In Parameterstudien ist ausser einer Variation des Abstandes zwischen Erregerquelle und dem zu beurteilenden Punkt auch eine Variation geometrischer Groessen des Bauwerkes vorgesehen. Zentraler Punkt sind Untersuchungen zum Einfluss der Einbettungs- und Ueberschuettungsbedingungen. Im Hinblick auf Sackungen unterhalb der Rohrleitung sind vor allem auch die Auswirkungen einer Ueberhoehung der Schwingungsamplitude zu untersuchen. Als numerisches Verfahren ist die FEM herangezogen. Die Abbildung des Halbraumes erfolgt mit Hilfe infiniter Elemente. Zur Ueberpruefung der Guete der numerischen Ergebnisse sind fuer einfache, genau definierte Faelle Feldmessungen vorgesehen.
Teil der Statistik "Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen (EVAS-Nr. 32137). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit sind Unternehmen, die Abfälle aus Verpackungen nach §15 Absatz 1 Satz 1 VerpackG sowie nach § 31 Absatz 1 Satz 1 VerpackG einsammeln oder entsorgen. Hierzu zählen Abfälle aus - Transportverpackungen - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter - Mehrwegverpackungen - pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind Unternehmen, die die oben genannten Abfälle aus Verpackungen gewerblich einsammeln oder entsorgen. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, werden nur diejenigen Unternehmen in die Erhebung einbezogen, die die oben genannten Abfälle gewerblich einsammeln. Unternehmen, die die oben genannten Abfälle gewerblich entsorgen, sind in der Erhebung eingeschlossen, sofern sie die genannten Abfälle zugleich auch einsammeln (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung"). Darstellungseinheiten sind die gewerblich eingesammelten Abfälle aus Verpackungen in Tonnen differenziert nach - Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, - ausgesonderten Mehrwegverpackungen und - pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. Gewerblich eingesammelte Verkaufs-, Transport und Umverpackungen sowie pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen werden zudem differenziert nach Verpackungsmaterial und Verbleib dargestellt. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt auf Bundesebene ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15-24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an: – öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank und das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), – Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZ Bund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen, insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Unternehmen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Unternehmen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Unternehmen maßgeblich bestimmt werden, so dass diese beiden Unternehmen mithilfe des Ergebnisses die Angabe des jeweils anderen sehr genau abschätzen können. Die zu sperrenden Tabellenfelder werden nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Unternehmen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden weitere Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die GEV hat die Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen (TUV) abgelöst, welche letztmalig für das Berichtsjahr 2020 durchgeführt wurde (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der GEV-Ergebnisse konzentrieren sich aktuell auf den Vergleich mit Ergebnissen aus der TUV. Regelmäßige Sitzungen der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Erhebungsformulare/Fragebogen. Für eine einheitliche Durchführung der Erhebung erfolgt eine regelmäßige Abstimmung des Statistischen Bundesamtes mit den Statistischen Ämtern der Länder und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA). Kurzfristig auftretende Fragen zu Begriffsdefinitionen bzw. den zu erfassenden Verpackungsabfällen werden in internen Schulungen und Besprechungen diskutiert, an denen alle Statistischen Ämter teilnehmen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität, insbesondere der Vollständigkeit sowie der Plausibilität, der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den jeweils zuständigen statistischen Ämtern der Länder (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 3 "Methodik" wird die Qualität der Ergebnisse als gut bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Ab dem Berichtsjahr 2022 wird jährlich die Menge der gewerblich eingesammelten Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen, differenziert nach Verpackungsmaterialien und Verbleib sowie der ausgesonderten Mehrwegverpackungen in Tonnen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen (ohne Duale Systeme): Zu diesen Verpackungen zählen - Transportverpackungen, - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist. Transportverpackungen: Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und bei den Vertreibern anfallen. Beispiele für Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Kisten, Säcke, Kabeltrommeln, Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen. Umverpackungen: Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an die Endverbraucher erforderlich sind und bei den Vertreibern anfallen. Zu den Umverpackungen zählen unter anderem Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen um zum Beispiel Flaschen, Dosen, Becher oder Tuben. ? Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter: Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind Verpackungen, die zum Schutz, zur Aufbewahrung und zum Transport von Produkten dienen, die nach § 3 Absatz 7 VerpackG als schadstoffhaltig eingestuft werden. Dazu gehören insbesondere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Lösemitteln, Farben, Lacken, Laborchemikalien sowie anderen gefährlichen oder giftigen Stoffen. Diese Verpackungen unterliegen besonderen Anforderungen bei der Rücknahme und Entsorgung aufgrund ihrer potenziellen umwelt- und gesundheitsgefährdenden Eigenschaften. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier/Pappe/Karton - Metalle (insgesamt) darunter: - Eisenmetall - Aluminium - Kunststoffe - Holz - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen. Sofern bei nicht sortenrein erfassten Verpackungen eine Aufteilung (gegebenenfalls als Schätzung) auf die jeweiligen Materialarten nicht möglich ist, werden diese Mengen in letzter Konsequenz nicht erfasst. Eine Subsumierung der nicht sortenrein erfassten Verpackungen unter "sonstige Materialien" ist nicht vorgesehen. Verbundverpackungen: Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Masseanteil von 95 % überschreitet. Verbundverpackungen sind unter ihrem Hauptbestandteil zu erfassen. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verkaufs-, Transport-, und Umverpackungen und von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland - in einem anderen EU-Mitgliedstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Ausgesonderte Mehrwegverpackungen: Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme gefördert wird. Ausgesonderte Mehrwegverpackungen sind solche Verpackungen, die sich nicht mehr reinigen, aufbereiten oder reparieren lassen (wie z. B. beschädigte Mehrweggetränkeflaschen, unbrauchbare Mehrwegkisten für Obst und Gemüse, nicht mehr benötigte Mehrwegtransportverpackungen). Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen: Getränkeverpackungen sind geschlossene oder überwiegend geschlossene Verkaufsverpackungen für flüssige Lebensmittel, die zum Verzehr als Getränk bestimmt sind. Einwegverpackungen sind Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind. Gegenstand dieser Erhebung sind alle Einweggetränkeverpackungen, die einer Pfandpflicht unterliegen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt, sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von etwa 5 Jahren der Fachausschuss Umwelt/ Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich sind die Erhebungsmerkmale in § 5 Absatz 2 UStatG festgelegt. Die GEV ist eine dezentrale Primärerhebung. Es handelt sich um eine Vollerhebung ohne Abschneidegrenzen. Befragt werden ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder die Leitungen der Unternehmen nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b UStatG auskunftspflichtig. Nach § 14 Absatz 3 UStatG sind neben den Auskunftspflichtigen nach § 14 Absatz 2 UStatG auch die Verwaltungsstellen auskunftspflichtig, soweit bei diesen auf Grund nichtstatistischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften Angaben zu den Erhebungsmerkmalen einer Erhebung nach diesem Gesetz angefallen sind. Die Pflege des Berichtskreises der Unternehmen liegt in der Zuständigkeit der statistischen Ämter der Länder. Der Berichtskreis der GEV basiert im Wesentlichen auf dem Berichtskreis der eingestellten Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen (TUV). Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I 2021, Nr. 68 vom 28.09.2021, S. 4363) wurde die TUV durch die GEV abgelöst. Durch die Gesetzesänderung wurden - die vorherige Betriebserhebung in eine Unternehmenserhebung überführt, - zuvor getrennt erfasste Angaben zu Verbundverpackungen, nicht sortenrein erfassten Verpackungen und Verpackungen für schadstoffhaltigen Füllgüter mit Merkmalsausprägungen zu Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen zusammengelegt, - Angaben zum Verbleib von eingesammelten Verpackungsmengen erweitert und - die Merkmale ausgesonderte Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in die Erhebung aufgenommen. Mit den beschriebenen Änderungen ist zudem eine Erweiterung des vorherigen TUV-Berichtskreises um Clearing-Dienstleister und Zählzentren, die eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH abschließen, verbunden. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, konzentriert sich der Berichtskreis der GEV auf Unternehmen, die die genannten Verpackungen gewerblich einsammeln. Unternehmen, die die genannten Verpackungen anschließend entsorgen, sind nur dann im Berichtskreis enthalten, wenn sie die Verpackungen zuvor auch einsammeln. Mit dieser Festlegung soll vermieden werden, dass dieselben Verpackungsmengen sowohl von einsammelnden als auch von entsorgenden Unternehmen gemeldet werden. Diese Festlegung bedingt allerdings, dass einige der befragten Unternehmen keine Meldung über den Verbleib von Verpackungsabfällen abgeben können. Dies kann vorkommen, wenn einsammelnde Unternehmen nicht zugleich auch die Entsorgung der Verpackungsabfälle übernehmen (siehe auch Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler"). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt im Statistischen Bundesamt durch Anpassung der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme in Abstimmung mit den Statistischen Landesämtern. Die Datenerhebung wird dezentral durch die statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Die Datenübermittlung erfolgt mittels standardisierter Online-Fragebogen, die die Auskunftgebenden an das jeweils zuständige statistische Landesamt senden. Die Fragebogengestaltung orientiert sich an den etablierten Standards der amtlichen Statistik und wird in Abstimmung mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" konzipiert. In den Statistischen Ämtern der Länder werden die eingegangenen Einzeldaten durch ein gemeinsam entwickeltes Aufbereitungs- und Plausibilisierungsprogramm erfasst und verarbeitet. Nach vollständiger Zusammenführung des Datenmaterials für das jeweilige Berichtsjahr durchlaufen die Daten umfassende Plausibilitätsprüfungen. Diese dienen der systematischen Überprüfung von Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden festgestellte Unstimmigkeiten, methodische Abweichungen oder Fehler (einschließlich von Unit-nonresponse-Fällen, d. h. vollständigen Antwortausfällen) durch gezielte Rücksprachen mit den Auskunftspflichtigen adressiert. Nach Abschluss der Plausibilisierung und Datenbereinigung übermitteln die Statistischen Landesämter die geprüften Datensätze an das Statistische Bundesamt. Dort wird die zentrale Geheimhaltung für sämtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter sichergestellt, wodurch die Vertraulichkeit der Daten auf Bundesebene gewährleistet wird. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt zu einem Bundesergebnis zusammengefasst. Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen statistischen Ämter telefonisch oder per E-Mail bei den Auskunftsgebenden nach. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte, also werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Der Beantwortungsaufwand wird aufgrund detaillierter Angaben zum Verbleib von erhobenen Verpackungsabfällen als mittel eingeschätzt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtzahl der in der Bundesrepublik gewerblich eingesammelten Abfälle aus Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, ausgesonderten Mehrwegverpackungen sowie pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen basieren auf Angaben der einsammelnden Unternehmen. Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung" und 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" wird die Aussagekraft der Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie aufgrund der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung als gut eingeschätzt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen aktuell keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Aufgrund der Berichtskreiskomplexität (siehe unten) kann es im Zeitverlauf in Bezug auf neue Unternehmen bzw. Meldeeinheiten zu einer Untererfassung kommen. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Wie unter Punkt 3.1 "Konzept der Datengewinnung" beschrieben, liegt der Fokus des aktuellen Berichtskreises auf Unternehmen, die Abfälle aus den einschlägigen Verpackungsarten einsammeln. Durch die Auskunftspflicht der einsammelnden Unternehmen werden Antwortausfälle ganzer Einheiten weitgehend ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen aus dem festgelegten Berichtskreis nur dann eine Meldung über den Verbleib der Verpackungsabfälle treffen können, wenn sie die einschlägigen Verpackungsabfälle zugleich auch an die Entsorgung abgeben. In der Praxis kommt jedoch die Fallkonstellation vor, in der ein Unternehmen, welches einschlägige Verpackungsabfälle gewerblich einsammelt, seine Mengen – z. B. über eine Sammelstelle – an ein weiteres Unternehmen übergibt. Erst dieses Unternehmen ("Einsammler von Einsammlern") gibt die eingesammelten Verpackungsabfälle an die Entsorgung ab und gehört somit zum Berichtskreis der Erhebung. Da die Auskunftspflicht auch hinsichtlich der einzelnen Merkmale gesetzlich festgeschrieben ist und bei fehlenden Angaben Rückfragen durch die Statistischen Ämter der Länder mit den Auskunftspflichtigen gehalten werden, sind Verzerrungen durch Antwortausfälle auch bei einzelnen Merkmalen weitgehend ausgeschlossen. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für Unternehmen, die einschlägige Verpackungsabfälle sowohl einsammeln als auch entsorgen, lässt sich eine Doppelerfassung nicht gänzlich ausschließen. Aussagen zum Umfang potenzieller Doppelmeldungen sind derzeit nicht möglich. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im ersten Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund methodischer Klärungen, u. a. hinsichtlich der Abgrenzung zu Daten aus anderen Verpackungserhebungen nach § 5 a UStatG, Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Dadurch sind die Daten im Bereich des Bundesgebietes vergleichbar. Für das Berichtsjahr 2022 wurden die Ergebnisse auf Bundesebene veröffentlicht. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wurde erstmalig für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt. Für die Merkmale Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen liegen – unter Beachtung der unter Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung" beschriebenen Besonderheiten – bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der früheren Erhebung TUV vor. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist aufgrund der beschriebenen Unterschiede zwischen den Erhebungen eingeschränkt. Die Merkmale ausgesonderte Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen wurden erstmalig für das Berichtsjahr 2022 erhoben. Für diese Merkmale liegen derzeit keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung verschiedener Arten von Verpackungsabfällen wird mittels mehrerer Statistiken abgedeckt. Überschneidungen zur Erhebung der gewerblich eingesammelten Verpackungen (GEV) ergeben sich mit der Erhebung der Mehrwegverpackungen nach § 5 a Absatz 2 UStatG (MWV) und mit der Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nach § 5 a Absatz 3 UStatG (NBV als Vollerhebung, NBS als Stichprobenerhebung). Die MWV richtet sich an Betreiber von Mehrwegpools, die Auskunft zu erstmals an teilnehmende Unternehmen abgegebenen Mehrwegverpackungen, die in Verkehr befindlichen Mehrwegverpackungen und deren Umläufen sowie zu ausgesonderten Mehrwegverpackungen geben. Die NBV/NBS richtet sich an Hersteller im Sinne von § 3 Absatz 14 des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Zu Herstellern nach § 3 Absatz 14 VerpackG zählen Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen – auch von Transport- und Umverpackungen sowie von Mehrwegverpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeflaschen –, die diese erstmals auf dem deutschen Markt gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Erfasst werden Angaben zu jährlichen Mengen von Verpackungen, die von den Herstellern in Verkehr gebracht und nach Gebrauch restentleert zurückgenommen werden. Die GEV adressiert hingegen einen anderen Berichtskreis, nämlich Unternehmen, die Abfälle aus genannten Verpackungsarten gewerbsmäßig einsammeln. Erhoben werden in der GEV Angaben über die jährlichen Mengen von gewerblich eingesammelten Abfällen aus den genannten Verpackungsarten. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der GEV werden in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32137 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der GEV sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Die CyrusOne Frankfurt 7 Holdings B.V., WTC Schiphol Airport, Schiphol Boulevard 359, 1118 BJ Amsterdam Schiphol (Niederlande), plant die Errichtung und den Be-trieb von insgesamt 42 Notstromdieselmotoren (NDM) sowie eines Life-Safety-Generators mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung (FWL) von etwa 255,3 MW mitsamt den erforderlichen dienenden Nebeneinrichtungen zur Sicherstellung der Elekt-rizitätsversorgung des Rechenzentrums FF7 L1 am Standort Fritz-Klatte-Straße o. Nr., 65933 Frankfurt am Main, bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Hierzu hat die CyrusOne Frankfurt 7 Holdings B.V., in Vertretung durch die KUA dc solutions GmbH, Grüneburgweg 115, 60323 Frankfurt am Main, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Bei dem beantragten Vorhaben sollen 42 Notstromdieselmotoren sowie ein Life-Safety-Generator im Rechenzentrum FF7 L1 errichtet und sowohl im Notstrom- als auch im Testbetrieb betrieben werden. Die Brennstoffversorgung besteht aus: - 42 Kraftstofftanks mit Pumpe und einem Volumen von jeweils 34 m³ - 1 Kraftstofftank mit Pumpe und einem Volumen von 14 m³ - 43 Kraftstoffpflegeanlagen - 4 Kraftstoff-Sammeltanks (je 610 Liter Volumen) - 2 Abfüllplätze für Kraftstoff (gleichzeitig Abfüllplätze für Harnstoff) - Rohrleitungen von den Kraftstofflagertanks zu den Notstromaggregaten. Die Notstromversorgung bestehend aus: - 42 Notstromaggregate jeweils mit Kraftstoff-Tagestanks mit einem Volumen von jeweils 300 Litern, Motorkühlsystem und SCR-System (Harnstoff-Lagertank mit 4.000 Litern auf dem jeweiligen Container, Harnstoff-Tagestank mit maximal 400 Litern im Container) - 1 Life-Safety-Generator mit Kraftstoff-Tagestank mit einem Volumen von 2.300 Litern, Motorkühlsystem und SCR-System (Harnstoff-Lagertank mit 1.500 Litern auf dem Container, Harnstoff-Tagestank mit maximal 400 Litern im Container) - 12 Sammel-Abgaskamine - 4 Harnstoff-Zwischentanks (je 610 Liter Volumen) - Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung das Regierungspräsidium Darmstadt. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG gestellt für - 23 Kraftstofftanks mit Pumpe und einem Volumen von jeweils 34 m³ - 1 Kraftstofftank mit Pumpe und einem Volumen von 14 m³ - Rohrleitungen von den Kraftstofflagertanks zu den Notstromaggregaten - 1 Abfüllplatz (Abfüllplatz 1) für Kraftstoff (gleichzeitig Abfüllplatz für Harnstoff) - 24 Kraftstoffpflegeanlagen mit Pumpen - 2 Kraftstoff-Sammeltanks mit Pumpe und einem Volumen von jeweils 610 Liter - 7 Notstromaggregate jeweils mit Kraftstoff-Tagestanks mit einem Volumen von jeweils 300 Litern, Motorkühlsystem und SCR-System (Harnstoff- Lagertank inkl. Pumpe mit 4.000 Litern auf dem jeweiligen Container, Harnstoff-Tagestank mit maximal 400 Litern im Container) - 1 Life-Safety-Generator in einem Container neben dem Gebäude L1 (GEN-001) mit Kraftstoff-Tagestank mit einem Volumen von 2.300 Litern, Motorkühlsystem und SCR-System (Harnstoff-Lagertank inkl. Pumpe mit 1.500 Litern auf dem Container, Harnstoff-Tagestank mit maximal 400 Litern im Container) - 7 Sammel-Abgaskamine - 2 Harnstoff-Zwischentanks mit Pumpe und einem Volumen von jeweils 610 Liter einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit erforderlich sind. Zuständige Behörde für das beantragte Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt in Frankfurt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 i. V. m. Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsun-terlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Die Esfandyar Ventures One SARL, Avenue J. F. Kennedy 46A L-1855 Luxembourg hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Notstromdieselmotoranlage eines noch zu errichtendes Rechenzentrums FRA03 südlich des Industrieparks Höchst gestellt. Vorgesehen ist die Errichtung und der Be-trieb von 59 Netzersatzanlagen (NEA) zur Notstromversorgung des Rechenzentrums sowie eine NEA zur Sicherheitsstromversorgung (Life Safety Generator) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt ca. 392 MW. Als Brennstoff wird dafür Die-selkraftstoff eingesetzt werden. Die NEA dienen der Sicherstellung einer unterbre-chungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Falle eines Stromausfalls. Für die Notstromversorgung sind beantragt: 59 Notstromaggregate (Motortyp MTU20V4000 G74F, CAT175-16, CAT 3516E oder Kohler KD3100) jeweils mit Kraftstoff-Tagestanks mit 800 l Volumen, Mo-torkühlsystemen und SCR-Systemen mit Urea-Tagestanks mit 1.500 l Volumen Ein Notstromaggregat für die Sicherheitsstromversorgung des Gebäudes (Mo-tortyp MTU 18V2000 G26F oder CAT 3412C-C18) mit Kraftstoff-Tagestank mit 800 l Volumen, Motorkühlsystem und SCR-System mit Urea-Tagestank mit 1.500 l Volumen Zwei Harnstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 40 m3 16 Sammel-Abgaskamine Für die Brennstoffversorgung sind beantragt: 20 unterirdische Kraftstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 100 m3 mit jeweils einer Kraftstofftauchpumpe Zwei Kraftstoffpflegeanlagen Zwei Abfüllplätze für Kraftstoff und Harnstoff zugehörige Rohrleitungen Für die Anlage ist folgender Standort vorgesehen: Frankfurt am Main Gemarkung: Schwanheim, Flur: 30, Flurstück: 233/5, Rechts-/Hochwert: 32U 467195 / 5547455. Die Notstromdieselmotoranlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
The German Regional Seismic Network (GRSN) consists of seismological stations equipped with 3-component broadband seismometer and digital data aquisition system. The recorded data are directly transmitted to the data center at BGR Hannover and made available to the public near realtime. The GML file together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (GRSN-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML file content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements.
Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Abfallentsorgung (EVAS-Nr. 32111). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch(-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch- physikalische Behandlungsanlagen, biologische Behandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren, Sortieranlagen, Anlagen zur Zerlegung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Demontagebetriebe für Altfahrzeuge, Anlagen zur stofflichen Verwertung von Altöl, Anlagen zur Entsorgung von bergbaulichen Abfällen, Untertägige Abbaustätten, Übertägige Abbaustätten, Klärschlammfaulbehälter mit Co-Vergärung, sonstige Behandlungsanlagen). 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie z.B. die Kapazität der Anlage oder bei Deponien, die voraussichtliche Ablagerungsdauer, der Anschnitt des Grundwasserspiegels, die Entsorgung des Sickerwassers sowie die Verwendung und Abgabe des gewonnenen Biogases oder auch die Art der Abgasreinigung und Behandlung von Verbrennungsrückständen bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Abfallmengen, die mehrere Anlagen durchlaufen, werden an jeder Anlage gezählt. Dabei kann sich der Abfallschlüssel ändern (z. B. zuerst Siedlungsabfall, später Abfall aus der mechanischen Behandlung von Abfällen). Abfallströme, die außerhalb von genehmigten Abfallbehandlungsanlagen direkt verwertet werden, werden nicht erhoben. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnis- verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 92 Minuten pro Fall ermittelt. Dieser variiert stark, abhängig von der Struktur der Anlage: es gibt Anlagen mit nur einer Abfallart, aber auch solche mit über 100 Abfallarten. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Eine Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach Abschnitt 8 der 4. Bundesimmissionsschutzverodnung (4.BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. In der Regel gibt es in den Bundesländern eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den statistischen Landesämtern und den Genehmigungsbehörden. Als weitere Quellen werden Verbandsangaben und Internetangebote genutzt, so dass der Berichtskreis als recht vollständig einzuschätzen ist. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 11 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die vorläufigen Bundesergebnisse werden ca. 2 Monate später veröffentlicht. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Abfallentsorgung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Im Jahr 2004 wurden die Anlagen von Betrieben außerhalb der Entsorgungswirtschaft erstmals losgelöst vom Gesamtbetrieb als eigenständige Anlagen betrachtet. Die Abfallentsorgung des Gesamtbetriebs wird nicht mehr berücksichtigt. Damit kann die Abfallentsorgung in Anlagen besser dargestellt werden, gut vergleichbar sind die Daten seit 2004. Für die Vorjahre gilt, je mehr ins Detail gegangen wird, umso schwieriger die Vergleichbarkeit. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4-jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Abfallentsorgung ist die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle (5(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Klimaschutzberichterstattung, Altfahrzeugmonitoring und Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Elektroaltgerätemonitoring, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Unregelmäßig. - Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. - Online-Datenbank: Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2006 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de > GENESIS-Online (Code: 32111). Länderergebnisse finden Sie im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (www.statistikportal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Statistischen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank Deutschland" (www.regionalstatisik.de) abgerufen werden. - Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) nach § 16 Abs. 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung. - Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Entfällt. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Entfällt. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8217 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2020
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 907 |
| Global | 360 |
| Land | 77 |
| Wissenschaft | 209 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 421 |
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| Förderprogramm | 348 |
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