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Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre,Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Seismicity catalog collection, 2150 BC to 1996 AD

The Seismicity Catalog Collection is a compilation dataset on over four million earthquakes dating from 2150 BC to 1996 AD from NOAA's National Geophysical Data Center and U.S. Geological Survey's National Earthquake Information Center. The data include information on epicentral time of origin, location, magnitudes, depth and other earthquake-related parameters. This database is static and is no longer being updated. The CD collection was a compilation of all of the earthquake catalogs, both US and non-US, in the National Geophysical Data Center (NGDC) archive available in 1996. The purpose was to provide users with access to all the seismicity data in one place. Data can be accessed through the GeoVu data access and visualization software included on the CDs. This software allows visualization of pre-computed histograms as well as reformatting of data files to a format specified by the user. Many of the more popular data bases are available in several different formats so the user will not have to reformat large data bases. Files can be formatted for use on IBM PCs, Macs, or UNIX machines. Format information, data dictionary and statistical information are also included. A bibliography of earthquake-related materials at NCEI and the Summary of Earthquake Data Base (KGRD-21) are included on the CD-ROM. NOAA and NCEI make no warranty, expressed or implied, regarding these data, nor does the fact of distribution constitute such a warranty. NOAA and NCEI cannot assume liability for any damages caused by any errors or omissions in these data. If appropriate, NCEI can only certify that the data it distributes are an authentic copy of the records that were accepted for inclusion in the NCEI archives. This dataset has been archived in the framework of the PANGAEA US data rescue initiative 2025.

Interview about the 35th GRDC anniversary on the BfG website

Question: Dr Mischel, why was GRDC set up, and how long has it been hosted by BfG? Dr Simon Mischel: GRDC has been hosted by BfG since 1988. However, its origins lie in the first Global Atmospheric Research Programme, for which the WMO collected discharge data in the early 1980s. In actual fact, the primary aim of this programme was to collect physical parameters to gain a better understanding of processes in the atmosphere. However, it quickly became clear that discharge data plays a huge role in improving understanding of the climate. To begin with, this initial data set, which forms the core of GRDC, was hosted by LMU Munich. To establish a permanent service provision, the WMO mandated BfG, a departmental research institute of the German Federal Government, to set up GRDC. Finally, on 14 November 1988, the Global Runoff Data Centre was officially established at BfG in Koblenz under the auspices of the WMO. What is the main function of GRDC, and where does the data come from? Ever since it was set up, the core function of GRDC has been to collect and maintain historical river discharge data and make this available for international research projects. The data comes primarily from the national hydrological services in the WMO member states. Data is transmitted on a voluntary basis, but various WMO resolutions encourage the member states to supply data to GRDC. Support from the WMO is therefore hugely important to us. Once we’ve received the data, we check it, convert it into a standardised format and add it to our database. Users anywhere in the world can then download the data via the GRDC data portal. We have been working successfully in this way – as a facilitator between producers and us-ers of hydrological data – for some 35 years. We have also been a key partner in a number of data collection and data management projects. Why is discharge data important, and for which studies is it used? The “discharge” hydrological parameter is an important variable, both in the global water cycle and for water resource management. Moreover, discharge is also a relevant climate variable, since the flow of freshwater into oceans has an impact on temperature distribution, the salt content of the seas and oceanographic circulation systems. According to our statistics, over the last two years, GRDC data was requested by users from more than 130 countries. Around three quarters of all the associated studies are connected to the climate or hydrometeorology, and the data is frequently used to calibrate and validate numerical models, such as in relation to hydrological drought and flood monitoring services. Users range from students who need the data for a thesis or dissertation to international research programmes and organisations conducting global studies. GRDC itself is also involved in some of these studies, such as the WMO “State of Global Water Resources” report and the “Global Climate Observing System (GCOS)” report, the findings of which directly inform UN Climate Change Conferences. How good is the data coverage, and in what resolution is the data available? GRDC hosts the most extensive global database of quality-controlled discharge data – year-book data or historical data. We collect only daily and monthly mean values – no unverified real-time data is collected. We currently have discharge data from approximately 10,700 stations in 160 countries in the database. Most of these stations are in Europe and North America, and the average time-record length is 40 years. The longest time record, which originates from the Dresden station on the Elbe, dates back to 1806. It is important that we map data sets that are as long and complete as possible for climate research and hydrological modelling. We particularly include data from stations that reflect the hydrology of a river or region. Stations located in the estuaries of major rivers are also important for better quantifying the volume of freshwater entering our oceans. Stations where there is minimal human influence are also valuable and attract a great deal of interest in relation to global change and climate change. Discharge is just one of many important hydrological parameters. Are there other global data centres? GRDC works in close collaboration with the International Centre for Water Resources and Global Change (ICWRGC), which is based at BfG. ICWRGC also hosts two other global water data centres, namely the GEMS/Water Data Centre (GWDC), which collects water quality data on behalf of the United Nations Environment Programme, and the International Soil Moisture Network ISMN. In Germany, there is also the Global Precipitation Climatology Centre (GPCC), which is operated by Germany’s National Meteorological Service DWD. World-wide, there are also other global water data centres, which are collectively responsible for collecting different parameters relating to the hydrological cycle (e.g. for groundwater, isotopes, lake observations and glacier observations). These are operated by other nations and under the auspices of various organisations. They are important partner data centres for us, and we work in close collaboration with them in the context of the Global Terrestrial Network – Hydrology (GTN-H), which is hosted in the ICWRGC under a mandate from the WMO. The GTN-H is a Global Climate Observing System (GCOS) programme. In this international network, we are a strong partner in the UN-Water “family” and contribute towards United Nations reporting. As the new head of GRDC, which challenges are you looking forward to? As the new head, I am naturally keen to successfully carry forward the GRDC brand – a brand that is held in high esteem all over the world – and to continue looking after and expanding existing collaborations. To give you some examples, these particularly include contact with our users, data suppliers, the WMO as patron, ICWRGC as an international partner at BfG and our partner data centres. However, as a team, we are, of course, also aware of the very fast technical progress that is being made in relation to data and digitalisation. For example, the global call for open and large datasets that comply with the FAIR (findable, accessible, interoperable, reusable) principles is constantly growing. We are therefore already working, step by step, on making GRDC “fair”. This includes use of free software and offering our users access to data via data repositories and programming interfaces. A recent milestone in this respect is the publication of the Caravan dataset. With this, we can offer researchers a partial dataset of free GRDC stations, including meteorological data and river basin attributes. Our aim is to develop GRDC as a digital service provider for global discharge data and operate it at BfG on the basis of reliable data infrastructure.

Klimaatlas NRW - Precipitation Stripes

Der Datensatz bestehend aus sogenannten Precipitation Stripe-Diagrammen der mittleren jährlichen Niederschlagssumme der folgenden Flächeneinheiten: Gemeinden, Kreise, Regierungsbezirke, Planungsregionen, Großlandschaften und NRW. Die Darstellung als Niederschlagsstreifen beruhen auf der Idee von Ed Hawkings, University of Reading, UK, jeweils umgesetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW mit den flächenhaften Mittelwerten aus den Temperaturrastern des Deutschen Wetterdienstes, Climate Data Center (CDC). Je höher eine Jahresniederschlagssumme, desto desto dunkel-blauer, je geringer desto brauner. Die Zeitreihe beginnt 1881 und endet 2025. Die Zeitreihe beginnt 1881 und endet 2025. In jeder .zip-Datei befindet sich das Streifendiagramm als .jpeg-Datei oder .pdf -Datei. Zusätzlich werden die Mittelwerte 1881-2025 als CSV-Tabelle bereitgestellt, ebenso wie eine Übersichtstabelle der jeweiligen Minimal- und Maximalwerte der jeweiligen Gebietskulisse.

Klimaatlas NRW - Warming Stripes

Der Datensatz enthält die Warming Stripe-Diagramme der mittleren jährlichen Lufttemperatur der folgenden Flächeneinheiten: Gemeinden, Kreise, Regierungsbezirke, Planungsregionen, Großlandschaften und NRW. Die Darstellung als Temperaturstreifen beruhend auf der Idee von Ed Hawkings, University of Reading, UK, jeweils umgesetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW mit den flächenhaften Mittelwerten aus den Temperaturrastern des Deutschen Wetterdienstes, Climate Data Center (CDC). Je wärmer eine Jahresmitteltemperatur, desto dunkel-roter der Streifen, je kühler, desto dunkel-blauer. Die Zeitreihe beginnt 1881 und endet 2025. In jeder .zip-Datei befindet sich das Streifendiagramm als .jpeg-Datei oder .pdf -Datei. Zusätzlich werden die Mittelwerte 1881-2025 als CSV-Tabelle bereitgestellt, ebenso wie eine Übersichtstabelle der jeweiligen Minimal- und Maximalwerte der jeweiligen Gebietskulisse.

CDC (Climate Data Center)

Free access and download to of a growing selection of DWD’s climate data. Via CDC Search you will find data for direct download and interactive access to station data. The interactive mode gives graphical and tabular previews of the German station data. In addition, all data sets remain accessible from our ftp server for direct download

Umweltschutzbezogener Umsatz: Deutschland, Jahre,Umweltbereiche

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten für den Umweltschutz wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden, allerdings nicht nach Umweltbereichen. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz auftreten. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen sind. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen: Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweiterte Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien). Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann. Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Zum Berichtsjahr 2023 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz im Umweltbereich Abfallwirtschaft überarbeitet, so dass Technologien nach "Entsorgung" und "Verwertung" abgeleitet werden können. Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) unter "Presse, Pressemitteilungen". Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 werden zur Datenbank GENESIS-Online ergänzende Ergebnisse im Statistischen Bericht – Güter und Leistungen für den Umweltschutz – veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Laufende Aufwendungen für den Umweltschutz im ProduzierendenGewerbe (ohne Baugewerbe): Deutschland, Jahre, Art derUmweltschutzaufwendungen

Teil der Statistik "Erh. der laufenden Aufwendungen f.d. Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32521). 1.2 Grundgesamtheit Die dreijährliche Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz liefert Ergebnisse und Informationen über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der laufenden Kosten. Für die gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen des Bundes und der Länder sowie für die Behörden der EU sind die Ergebnisse eine unentbehrliche Entscheidungshilfe, z. B. auf den Gebieten der Wirtschafts-, Umwelt- und Regionalpolitik. Zur Grundgesamtheit dieser Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, die Rechtlichen Einheiten der folgenden Abschnitte des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe): B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden", C "Verarbeitendes Gewerbe", D "Energieversorgung" und E "Wasserver- und -entsorgung; Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen". Basis für die Befragung der Rechtlichen Einheiten zu den laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz sind die Berichtskreise der Statistiken der Allgemeinen Investitionen (AIV). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die Rechtliche Einheit. Diese wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Die Meldung schließt auch die zugehörigen Anlagen im Ausland ein. Nicht einzubeziehen sind Zweigniederlassungen im Ausland und rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften. Darstellungseinheiten: Erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 werden bei den Unternehmensstrukturstatistiken Ergebnisse für Unternehmen entsprechend der EU-Unternehmensdefinition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheitenverordnung vorgibt. Diese definiert das Statistische Unternehmen als die kleinste Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen ("einfaches Unternehmen") oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen ("komplexes Unternehmen"). Daneben werden auch noch Ergebnisse für die bis zum Berichtsjahr 2017 ausschließlich verwendete Darstellungseinheit veröffentlicht, die in der Vergangenheit zwar als Unternehmen bezeichnet wurde, bei der es sich aber im Sinne der EU-Einheitenverordnung um Rechtliche Einheiten handelt. 1.4 Räumliche Abdeckung Ergebnisse werden für folgende Ebenen der Systematik der Gebietseinheiten erstellt: Deutschland insgesamt (NUTS-0). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war das Kalenderjahr 2022. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, so ist das Geschäftsjahr zugrunde zu legen, dass im Berichtsjahr endet. In das Geschäftsjahr sind höchstens 12 Monate einzubeziehen. Die Angabe des Geschäftsjahres ist freiwillig. 1.6 Periodizität dreijährlich 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die rechtliche Grundlage für diese Erhebung bildet das Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStatG in der Untergliederung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 UStatG. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe a UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der genannten Unternehmen und Betriebe auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nach § 11a Absatz 1 BStatG sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und bereits standardisierte elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit diese Stellen keine standardisierten Verfahren für den Datenaustausch einsetzen, sind elektronische Verfahren nach Absprache mit den statistischen Ämtern zu verwenden. Nach § 14 Absatz 4 UStatG besteht für Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, deren Inhaber Existenzgründer sind, im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht dann keine Auskunftspflicht, wenn die Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen im jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als 800 000 Euro erwirtschaftet haben. Gesellschaften können sich auf die Befreiung von der Auskunftspflicht berufen, wenn alle an der Gesellschaft Beteiligten Existenzgründer sind. Existenzgründer sind nach § 14 Absatz 5 UStatG natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen Beteiligung aus abhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung heraus aufnehmen. Existenzgründer, die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machen wollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen. Es steht ihnen jedoch frei, die Auskünfte zu erteilen. Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes angehalten werden. Nach § 23 BStatG handelt darüber hinaus ordnungswidrig, wer ? vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 5 Satz 1 BStatG eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ? entgegen § 15 Absatz 3 BStatG eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder ? entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 BStatG ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Nach § 15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. Die Grundlage für die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig gemachten Angaben (Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person) ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO. Soweit die Erteilung der Auskunft zur Erhebung freiwillig ist, kann die Einwilligung in die Verarbeitung der freiwillig bereit gestellten Angaben jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben übermitteln, wenn die Einzelangaben nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu formal anonymisierten Einzelangaben gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Rechtlichen Einheiten zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Rechtlichen Einheiten enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Rechtlichen Einheiten maßgeblich bestimmen, dass diese beiden Unternehmen mithilfe des Ergebnisses die Angabe des jeweils anderen sehr genau abschätzen können. Die zu sperrenden Tabellenfelder werden nach der p%-Regel festgelegt. Die p% besagt, dass Angaben gesperrt werden bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Unternehmen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden weitere Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt führt die gewählte Stichprobenmethode zu qualitativ guten Ergebnissen bei gleichzeitig geringer Belastung von Rechtlichen Einheiten im Erfassungsbereich dieser Statistik. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Die Ergebnisse der Erhebung sind aufgrund einer geringen Antwortausfallrate als zuverlässig einzustufen. Die Zuverlässigkeit der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz wird zusätzlich durch die Einbindung von Fremdmaterial aus der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz in Form von Plausibilitätsprüfungen sichergestellt. Eine konkrete Qualitätsbewertung der Ergebnisse der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) lässt sich aus der im Abschnitt 4.2 befindlichen Ausführungen zur Fehlerrechnung (Berechnung des relativen Standardfehlers) ableiten. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Zum Erhebungsprogramm dieser dreijährlichen Erhebung gehören die Erfassung der Aufwendungen für den Betrieb von Anlagen für den Umweltschutz (Steuerliche Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen, Personalkosten, Energie u. a.), sowie Kosten durch Gebühren und Beiträge (z. B. EEG-Umlage für den Klimaschutz, Abfall- und Abwassergebühren) die den Rechtlichen Einheiten entstehen. Die Angaben werden unterteilt nach den sieben Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Ergebnisse der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 auf der Fünfstellerebene (Klasse) erhoben und auf der Zweistellerebene (Klasse) aufbereitet. Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. Das Kodierungssystem der WZ 2008 unterscheidet zwischen Abschnitten (Buchstaben A-U), Abteilungen (Zweisteller), Gruppen (Dreisteller), Klassen (Viersteller) und Unterklassen (Fünfsteller). Der Wirtschaftsbereich "Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" erstreckt sich über die Abschnitte B und C sowie - in der numerischen Gliederung - über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008. Der Wirtschaftsbereich "Energieversorgung" bezieht sich auf den Abschnitt D - in der nummerischen Gliederung - auf die Abteilung 35 der WZ 2008. Der Wirtschaftsbereich "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" bezieht sich auf den Abschnitt E - in der nummerischen Gliederung - über die Abteilungen 36 bis 39 der WZ 2008. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Das Produzierende Gewerbe umfasst deutschlandweit Rechtliche Einheiten im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe). Hierunter fallen, gemäß § 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBI. I S. 266) geändert worden ist, die Wirtschaftsbereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Als laufende Aufwendungen für den Umweltschutz ist der Wert aller verbrauchten Güter und in Anspruch genommenen Leistungen zu ermitteln, die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen eingesetzt wurden. Der Abfallwirtschaft dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Sammlung, Beförderung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Vermeidung von Abfällen, einschließlich gefährlicher Abfälle und sonstigen Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Die Abwasserwirtschaft nutzt Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen ist der Hochwasserschutz. Dem Lärm- und Erschütterungsschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Die Luftreinhaltung nutzt Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft (ohne Treibhausgase). Dazu gehört auch ab Berichtsjahr 2019 die Elektromobilität. Zur Luftreinhaltung zählen auch Maßnahmen der Elektromobilität. Die Elektromobilität umfasst Kraftfahrzeuge, deren Antriebstechnik auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen basiert. Als Kraftfahrzeug sind ausschließlich Pkw, Lkw und Busse zu berücksichtigen. Des Weiteren zählt dazu die Infrastruktur, z.B. Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen. Ausgenommen sind Produktionsanlagen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst Maßnahmen, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Landschaftsgartenbau zuzuordnen sind. Dem Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Dem Klimaschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emission von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO 2), Methan (CH 4), Distickstoffoxid (N 2O), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) Schwefelhexafluorid (SF 6) und Stickstofftrifluorid (NF 3). Ab Berichtsjahr 2022 erfolgt für den Klimaschutz eine Unterteilung in den Unterkategorien "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien", "Maßnahmen zum Einsparen von Energie" und "Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz". 2.2 Nutzerbedarf Die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz wird alle drei Jahre zentral durchgeführt und erfasst das Erhebungsmerkmal der laufende Aufwendungen für Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dem Schutz der Umwelt dienen, nach Umweltbereichen. Als laufende Aufwendungen für den Umweltschutz ist der Wert aller verbrauchten Güter und in Anspruch genommenen Leistungen zu ermitteln, die für die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen eingesetzt wurden. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat), Wirtschaftsverbände, Medien, Interessenvertreter des Umweltschutzes, Hochschulen und Forschungsinstitute, der Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR) des Bundes. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. In regelmäßigen Fachtagungen und Treffen werden die Anforderungen an die statistische Erhebung überprüft und gegebenenfalls erweitert. Die von Seiten der Ministerien, Verbände sowie Instituten und der Wirtschaft gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStatG in der Untergliederung nach §11 Absatz 1 Satz 1 und 2 U?Stat?G festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach §14 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe a U?Stat?G sind die Inhaber oder Leitungen der genannten Unternehmen und Betriebe auskunftspflichtig. Die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ist zentral organisiert. Es handelt sich um eine Primärerhebung auf Basis einer Stichprobe mit Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht gewährleistet eine hohe Rücklaufquote und trägt damit wesentlich zur Sicherstellung der Genauigkeit der Erhebungsergebnisse bei. Der Stichprobenumfang beträgt 10000 Unternehmen von 22 400 Rechtlichen Einheiten des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) mit 50 und mehr tätigen Personen. Dies entspricht einem Auswahlsatz von ca. 45 Prozent. Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leitungen der Rechtlichen Einheiten. Als Auswahlgrundlage dient das statistische Unternehmensregister (URS-Neu). Bei der Stichprobe handelt es sich um eine einstufige geschichtete Zufallsstichprobe. Die Schichtung der Rechtlichen Einheiten der Auswahlgrundlage erfolgt im Wesentlichen nach Wirtschaftsabteilungen und weiter untergliedert nach drei Beschäftigtengrößenklassen. Die Aufteilung des Stichprobenumfangs auf die Schichten erfolgt nach dem Prinzip der Genauigkeitsabstufung, und zwar mit Blick auf die laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz insgesamt der Einheiten. Ergebnisse für Schichten mit hohen laufenden Aufwendungen werden genauer erfasst als Schichten mit niedrigen Aufwendungen. Um Fehlerquellen zu reduzieren bzw. auszuschließen werden davon abweichend die Schichten der aus fachlicher Sicht besonders wichtigen Wirtschaftsabteilungen 35 bis 39 und für die übrigen Abteilungen die Schichten der Größenklasse mit 500 und mehr tätigen Personen total erfasst. Die Ziehung der Stichprobenunternehmen erfolgt maschinell, und zwar schichtweise durch Zufallsauswahl. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt im Statistischen Bundesamt durch Anpassung der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme. Der Berichtsweg ist Auskunftspflichtige / Statistisches Bundesamt. Die Angaben werden von allen Auskunftspflichtigen im Rahmen eines Online-Meldeverfahrens an das Statistische Bundesamt (zentrale Durchführung der Erhebung) übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt mit Hilfe des Online-Verfahren " IDEV" (Internet Datenerhebung im Verbund). Die Gestaltung des Fragebogens erfolgt nach den Standards für die Erstellung von Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Der Fragebogen (Stand: Berichtsjahr 2022) einschließlich der Erläuterungen ist als Anlage beigefügt. Der Versand der Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten an die Berichtspflichtigen erfolgte im Juni 2023 per Post. Der Berichtspflichtige füllt den Online-Fragebogen (IDEV) für die Rechtliche Einheit aus. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. In Ausnahmefällen wurden sorgfältige Schätzungen für einzelne Merkmale zugelassen. Die Ergebnisaufbereitung aller eingegangenen und plausibilisierten Daten findet im Statistischen Bundesamt statt. Da es sich bei der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) um eine Stichprobenerhebung handelt, ist eine Hochrechnung erforderlich. Das dazu angewendete Verfahren besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase werden die Stichprobenwerte auf die Gesamtheit der Auswahlgrundlage nach dem Verfahren der freien Hochrechnung hochgerechnet. Da zum Zeitpunkt der Ergebniserstellung jedoch aus dem statistischen Unternehmensregister aktuellere Angaben die Anzahl der Rechtlichen Einheiten und die Beschäftigten vorliegen, werden diese Informationen in der zweiten Phase dazu verwendet, die frei hochgerechneten Ergebnisse merkmalsspezifisch mittels sogenannter Korrekturfaktoren an die Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister anzupassen. Dadurch sollen Stichprobenfehler (siehe Kapitel 4.2) und systematische Fehler (siehe Kapitel 4.3) verringert werden. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftgebenden nachgefragt. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Die Auskunftspflichtigen werden vom Statistischen Bundesamt befragt (zentrale Durchführung der Erhebung). Das Statistische Bundesamt führt auch die Aufbereitung der Ergebnisse einschließlich Rückfragen, Hochrechnung und Plausibilisierung durch. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Ergebnissen das Bundesergebnis zusammen. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden nicht kalender- oder saisonbereinigt. Im Fokus der Veröffentlichung steht der Umfang, die Struktur und die Entwicklung der laufenden Kosten für den Umweltschutz in der gewerblichen Wirtschaft. Da dieser nicht durch saisonbedingte Effekte beeinflusst sind, wird auf eine Saisonbereinigung verzichtet. 3.5 Beantwortungsaufwand Um die Belastung der Unternehmen so gering wie möglich zu halten, werden bei dieser Erhebung keine Einheiten mit weniger als 50 tätigen Personen befragt. Zur weiteren Entlastung der Rechtlichen Einheiten und zur Erhöhung der Repräsentativität der Stichprobe wird in dreijährlichen Zeitabständen eine neue Stichprobe aus der Grundgesamtheit aller Rechtlichen Einheiten in Deutschland gezogen. Die Rechtlichen Einheiten der Totalschicht werden komplett in den Berichtskreis aufgenommen und können daher nicht durch neue Rechtlichen Einheiten ausgetauscht werden. Die Rechtlichen Einheiten der Repräsentativschichten können dagegen in Abhängigkeit vom Auswahlsatz ersetzt werden. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser dreijährlichen Erhebung als präzise einzustufen. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Eine gewisse Unschärfe ergibt sich dennoch durch Nicht-stichprobenbedingte Fehler. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Wird eine Erhebung auf Basis einer Stichprobe durchgeführt, gibt es grundsätzlich Abweichungen zwischen den hochgerechneten Erhebungsergebnissen und den tatsächlichen Werten in der Grundgesamtheit. Diese Abweichungen hängen von der gezogenen Stichprobe ab und werden als Stichprobenfehler bezeichnet. Die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) wird auf Basis einer sog. Zufallsstichprobe durchgeführt. Diese Art der Stichprobenziehung stellt sicher, dass grundsätzlich eine Abschätzung der Stichprobenfehler im Rahmen einer Fehlerrechnung vorgenommen werden kann. Schätzungen der Stichprobenfehler in Form der sogenannten relativen Standardfehler werden für alle wesentlichen Erhebungsergebnisse durchgeführt und veröffentlicht. Außerdem können bei Stichprobenerhebungen grundsätzlich Fehler durch das Verfahren bei der Auswahl der Stichprobeneinheiten und durch das Hochrechnungsverfahren entstehen. Bei der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sind Fehler wegen des Auswahlverfahrens praktisch ausgeschlossen. Allerdings können grundsätzlich Fehler durch die im Hochrechnungsverfahren vorgesehene Anpassung der frei hochgerechneten Erhebungsergebnisse an die aktuelleren Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister entstehen (siehe Kapitel 3.3). Andererseits werden dadurch aber systematische Fehler durch Mängel in der Auswahlgrundlage (siehe Kapitel 4.3) und Stichprobenfehler reduziert. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass das verwendete Hochrechnungsverfahren gegenüber der freien Hochrechnung zu genaueren Ergebnissen führt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister (URS-Neu). Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, und zwar nur die, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Hinsichtlich der nicht stichprobenbedingten Fehler, die auch als Verzerrungen oder zur Abgrenzung von den (zufälligen) Stichprobenfehlern auch als systematische Fehler bezeichnet werden, ist relevant, dass tatsächlich aber Einheiten der Grundgesamtheit aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Neugründungen) nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sind (sog. Unterabdeckung) oder Dubletten auftreten. Durch die Anpassung der frei hochgerechneten Ergebnisse an aktuelleren Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister (siehe Kapitel 3.3) kann aber davon ausgegangen werden, dass die durch die Unterabdeckung oder die Dubletten hervorgerufenen Verzerrungen klein gehalten werden können. Weitere Mängel in der Auswahlgrundlage können sein, dass Einheiten mit fehlerhaften oder nicht mehr aktuellen Wirtschaftszweigangaben enthalten sind, oder auch erloschene Einheiten oder Einheiten, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereichs der Erhebung haben (letztere werden auch als Abgänge oder unechte Antwortausfälle bezeichnet). Diese Sachverhalte werden jedoch im Rahmen der Erhebung bei den Stichprobeneinheiten überprüft und korrigiert oder bei der Hochrechnung entsprechend berücksichtigt. Verzerrungen aufgrund dieser Mängel werden so verhindert. Allerdings erhöhen diese Mängel die Stichprobenfehler, die jedoch im Rahmen der Fehlerrechnung abgeschätzt werden können. Fehler durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response): Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Rückmeldung IDEV (Internet Daten Erhebung im Verbund) statt. Die erfassten Daten werden außerdem maschinell auf Unplausibilitäten und fehlende Informationen überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten zurückgefragt. In Ausnahmefällen werden sorgfältig geschätzte Werte imputiert. Es ist davon auszugehen, dass bei den wesentlichen Merkmalen der Erhebung keine unplausiblen Angaben in die Hochrechnung eingehen. Fehler durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Stichprobeneinheiten, die auskunftspflichtig sind, von denen zum Zeitpunkt der Ergebniserstellung aber keine Erhebungswerte zur Verfügung stehen (z. B. weil die Auskunft verweigert wird), werden als Antwortausfälle bezeichnet. Antwortausfälle können dann zu systematischen Fehlern in den Erhebungsergebnissen führen, wenn sie innerhalb der Ziehungsschicht bei einem bestimmten Unternehmenstyp häufiger auftreten als bei anderen. Bei der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) werden Antwortausfälle im Rahmen der Hochrechnung durch eine Erhöhung des Hochrechnungsfaktors der Erhebungseinheiten der gleichen Ziehungsschicht berücksichtigt (sog. Verfahren der multiplikativen Ergänzung). Das Verfahren liefert allerdings nur dann fehlerfreie Ergebnisse, wenn das Auftreten der Antwortausfälle innerhalb der Schicht als Zufallsereignis angesehen werden kann. Da die Stichprobenunternehmen hier auskunftspflichtig sind, ist die Anzahl der Antwortausfälle so gering, dass das Verfahren der multiplikativen Ergänzung anwendbar ist und die systematischen Fehler vernachlässigbar sind. Allerdings erhöhen Antwortausfälle beim Verfahren der multiplikativen Ergänzung die Stichprobenfehler, die jedoch im Rahmen der Fehlerrechnung abgeschätzt werden können. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) In der Stichprobe befindliche Einheiten, die falsch zugeordnet sind, nicht melden wollen oder nicht melden können, werden in unechte bzw. echte Antwortausfälle unterteilt. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben oder die auf Grund anderer aktueller Entwicklungen im Unternehmen nicht zum Kreis der Grundgesamtheit gehören. Da Erhebungseinheiten, die unechte Antwortausfälle darstellen, nicht zur Auswahlgesamtheit der Erhebung gehören, bleiben diese auch in der Hochrechnung unberücksichtigt. Daraus resultiert, dass bei Vorliegen unechter Antwortausfälle die hochgerechneten Ergebnisse der Erhebung in der Fallzahl (Anzahl der Einheiten) immer niedriger als die der Auswahlgesamtheit sind. Das Auftreten von unechten Antwortausfällen in den Schichten bewirkt eine Verstärkung der Merkmalsstreuung und damit ein Anwachsen von durch die zufällige Auswahl der Stichprobeneinheiten bewirkten Schätzfehlern. Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei echten Antwortausfällen um Erhebungseinheiten, die nicht oder nicht rechtzeitig Daten zur Verfügung stellen, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Echte Antwortausfälle führen häufig dann zu systematischen Fehlern, wenn sie innerhalb der Ziehungsschicht bei einem bestimmten Unternehmenstyp häufiger auftreten als bei anderen Erhebungseinheiten. Echte Antwortausfälle werden im Rahmen der Hochrechnung durch Korrektur des Hochrechnungsfaktors (Erhöhung) der Erhebungseinheiten der gleichen Ziehungsschicht eingeschätzt. Verzerrungsfrei ist diese Vorgehensweise immer dann, wenn das Auftreten der echten Antwortausfälle innerhalb der Schicht als Zufallsereignis angesehen werden darf. In diesem Fall führt die Zuschätzung echter Antwortausfälle zu einer verzerrungsfreien Schätzung von Totalwerten der Zielgesamtheit. Mess- und Aufbereitungsfehler: Das Erfassungsprogramm (Fachanwendung) schließt zahlreiche maschinelle Plausibilitätsprüfungen ein, die stetig weiterentwickelt werden. Das Statistische Bundesamt führt beim Rücklauf der Online-Meldungen IDEV (Internet Daten Erhebung im Verbund) eine umfassende Sichtkontrolle durch. Falls Rückfragen erforderlich sind, werden die betreffenden Erhebungseinheiten nochmals kontaktiert. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Der Versand der Heranziehungsbescheide durch das Statistische Bundesamt erfolgte im Juni 2023. Das endgültige Bundesergebnis der Erhebung wird in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Unternehmen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die dreijährliche Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz von Juni bis September des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. In diesem Zeitraum erfolgt die Online-Rückmeldung (IDEV), d. h. die eingegangenen Daten werden geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse der Erhebung werden frühestens 18 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht (t+18 Monate). 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Ein räumlicher Vergleich der Ergebnisse der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ist landesintern nicht möglich, da die Ergebnisse nur auf Bundesebene ausgewertet werden. Dagegen ist eine Vergleichbarkeit auf EU-Ebene, Meldung an EUROSTAT, möglich. Die einzelnen Merkmale können von Jahr zu Jahr miteinander verglichen und die zwischenzeitlichen relativen Veränderungen durch Aktualisierung der Berichtskreise und der Klassifikationen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Der Berichtskreis unterliegt durch Zu- und Abgänge jedoch einer gewissen Dynamik und führt zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Ebenfalls zu beachten ist, dass die der Statistik zu Grunde liegenden Systematiken und Rechtsgrundlagen, den erweiterten Ansprüchen der Datennutzer angepasst werden. Zuletzt wurde zum Jahresanfang 2009, die für die fachliche Gliederung maßgebliche Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) revidiert. Diese Entwicklungen führen innerhalb der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz zu gewissen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der jeweiligen Ergebnisse im längerfristigen Zeitverlauf. Die daraus folgenden Änderungen des Berichtskreises führen zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Mit dem Berichtsjahr 1996 wurden erstmals Daten über die "Laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" erhoben. Durch eine Anpassung der Stichprobenhochrechnung und methodischen Änderungen ist eine Vergleichbarkeit der Daten von 2013, 2016, 2019 und 2022 nur eingeschränkt möglich. Ab Berichtsjahr 2022 wird die Erhebung im Umweltbereich Klimaschutz unterteilt in "Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Emission von Kyoto-Treibhausgasen", "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" und "Energieeffizienz steigernde Maßnahmen und Energiesparmaßnahmen". 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die umweltökonomischen Statistiken befassen sich mit der ökonomischen Dimension des Umweltschutzes und werden nach dem Umweltstatistikgesetz von 2005 in den §§ 11 und 12 über drei unterschiedlichen Erhebungen durchgeführt: die "Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz" (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStatG), die "Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStatG) und die "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" (§ 12 Absatz 1 UStatG). Mit den drei Erhebungen wird der Umweltmarkt für Unternehmen (nach § 11 UStatG) und Betriebe (nach § 12 UStatG) in Deutschland sowohl von der Nachfrage- und Kostenseite als auch von der Angebotsseite her abgebildet. Diese Statistiken kann man in zwei Gruppen unterteilen, wobei die beiden ersten Erhebungen die Aufwands- oder Kostenseite erfassen, die der gewerblichen Wirtschaft durch die Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Emissionen entstehen, während die zuletzt genannte Erhebung das Angebot von Umweltschutzgütern und ?leistungen darstellt. Sie werden jährlich (dezentral) beziehungsweise dreijährlich (zentral) durchgeführt. Vergleichswerte aus den Statistiken der Abfall- und Abwasserentsorgung, der Kostenstrukturstatistik und der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden für die beteiligten Rechtlichen Einheiten in die Aufbereitung übernommen, um die Plausibilitätskontrollen und die Hochrechnung zu qualifizieren. Weitere Berechnungen über die Aktivitäten im Umweltschutz außerhalb des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) werden von den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) vorgenommen. Mit Hilfe der Ausgangsdaten der "Investitionen für den Umweltschutz" und der "laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" werden die volkswirtschaftlichen Gesamtausgaben für den Umweltschutz in jeweiligen und konstanten Ergebnissen berechnet. In den Ergebnissen der UGR sind neben den laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) auch die des Staates enthalten. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sind intern kohärent. Auftretende Differenzen bei einzelnen Tabellen sind rundungsbedingt. 7.3 Input für andere Statistiken Mit Hilfe der Ausgangsdaten der "Investitionen für den Umweltschutz" und der "Laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" werden die volkswirtschaftlichen Gesamtausgaben für den Umweltschutz in jeweiligen und konstanten Ergebnissen berechnet. In den Ergebnissen der UGR sind neben den laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz des Produzierenden Gewerbes auch die des Staates enthalten. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse und Daten der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt > Umweltökonomie mit Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2019 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19 Reihe 3.2 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.2 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung gestellt. Die genannten Veröffentlichungen stehen unter www.destatis.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32521 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Entfällt. Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine der "Laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) werden nicht im Veröffentlichungskalender des Statistischen Bundesamtes angekündigt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Energieforschungsplan EVUPLAN, Weiterentwicklung der Kennzahl Server Idle Energy Coefficient (SIEC) zur Sichtbarmachung des unnötigen Energieverbrauchs von Servern

a) Zielstellung, fachliche Begründung: Um den klimapolitischen Forderungen nachzukommen, Energie sparsam und effizient einzusetzen, muss das Maß der Energieeffizienz in Rechenzentren möglichst allumfassend bestimmbar sein. Während sich Kennzahlen über die Energieeffizienz der gebäudetechnischen Anlagen bereits etabliert haben, sind Kennzahlen, die Auskunft über den effizienten Betrieb der IT geben, unzureichend vorhanden, aufwendig zu erheben und in der Praxis nicht etabliert. Die Kennzahl 'Server Idle Energy Coefficient' (SIEC) könnte diese Lücke schließen, da mit ihr zwischen produktiver und nichtproduktiver Leistung unterschieden werden kann und sie somit neue Effizienzpotentiale aufzeigen könnte. Die Hauptaufgabe des Vorhabens liegt darin, die Anwendbarkeit der Kennzahl SIEC zu untersuchen, Grenzen aufzuzeigen und Verbesserungen vorzuschlagen. b) Output: Das Vorhaben hat folgende Schwerpunkte 1: Analyse und Weiterentwicklung der Kennzahl SIEC. Inbesondere die Methode zur Ermittlung der nichtproduktiven Leistung eines Serves im Leerlaufmodus soll umfassend untersucht und wenn möglich angepasst werden. 2: Erprobung der Kennzahl SIEC in der Praxis in fünf Rechenzentren, die sich vorzugsweiße in Art, Größe und typischer Auslastung unterscheiden. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen gegeben werden. 3: Ergebnisse werden in einer Broschüre fesgehalten und zur Information von Marktakteuren veröffentlicht. 4: Konzeptentwicklung zur Verwendung der Kennzahl SIEC in geeigneten Normen für Rechenzentren, insbesonder für die EN 50600 und ISO 30134. Auf drei Begleitkreistreffen sollen die Ergebnisse des Vorhabens mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

System zur Minimierung des PUE durch Anwendung von Retrofit-Technologien in Kälte-Systemen von Rechenzentren

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