Here, we examine the ecosystem ramifications of changes in sediment-dwelling invertebrate bioturbation behaviour—a key process mediating nutrient cycling—associated with nearfuture environmental conditions (+ 1.5 °C, 550 ppm [pCO2]) for species from polar regions experiencing rapid rates of climate change. This dataset is included in the OA-ICC data compilation maintained in the framework of the IAEA Ocean Acidification International Coordination Centre (see https://oa-icc.ipsl.fr). Original data were downloaded from Polar Data Centre (see Source) by the OA-ICC data curator. In order to allow full comparability with other ocean acidification data sets, the R package seacarb (Gattuso et al, 2024) was used to compute a complete and consistent set of carbonate system variables, as described by Nisumaa et al. (2010). In this dataset the original values were archived in addition with the recalculated parameters (see related PI). The date of carbonate chemistry calculation by seacarb is 2024-07-11.
The dataset includes processed flow discharge data from Neu Darchau gauging station (Elbe-km 536.4) that provided hydrological information for calculating alkalinity transport potential. The monthly sums were calculated from daily mean discharge measurements from Neu Darchau (station number: 6340110) available from the Global Runoff Data Centre (https://grdc.bafg.de/).
a) QSR: Die Entwuerfe der fuenf regionalen QSRs werden Anfang 1999 vorliegen. Deutschland hat uebernommen, fuer den Gesamt-QSR als lead country fuer Kapitel 3 zu fungieren. Dazu sind noch diverse Harmonisierungstaetigkeiten zu bewerkstelligen. Zusammenfassende Darstellungen sind zu erarbeiten. Fuer die anderen Kapitel muss systematisch ueberprueft werden, ob die von anderen Staaten gelieferten Textversionen aus deutscher Sicht akzeptabel sind. Dazu ist erheblich Abstimmungsarbeit zu leisten mit den verschiedenen beteiligten Kreisen in Deutschland und danach auch international. Der QSR soll im Jahr 2000 fertig sein. b) DOD Internet: Die Meeresumweltdatenbank MUDAB ist Bestandteil des Deutschen Ozeanographischen Datenzentrums DOD. Die Bearbeitung von Anfragen nach Produkten aus der MUDAB (Daten, graphische Darstellungen) werden bisher von Mitarbeitern der DOD durchgefuehrt: ein Mitarbeiter recherchiert nach einer formulierten Kundenanfrage und stellt dann mit den technischen Moeglichkeiten des DOD das Endprodukt her. Diese Verfahrensweise ist sehr arbeitsaufwendig und schraenkt zusaetzlich die Recherchemoeglichkeiten (Auftragsmodifikationen) fuer den Nutzer erheblich ein. Teilziel dieses Vorhabens ist deshalb, ueber WWW-Techniken die Datenbank oder ein Abbild von ihr auf dem externen Server des BSH fuer einen beschraenkten Nutzerkreis (Datenlieferanten) oder der allgemeinen Oeffentlichkeit zugaenglich zu machen. Dem angeschlossen ist die Entwicklung oder der Einbau von Praesentatioswerkzeugen, die dem Nutzer on-line-Darstellungen von Messdaten in Tabellenform und Graphiken fuer eine schnelle Kontrolle im Zuge der Recherche ermoeglichen, und darueber hinaus dem Sekretariat des BLMP Vorprodukte fuer die Erstellung von praesentierbaren Endprodukten (fuer diverse Berichtspflichten) zur Verfuegung stellt.
Im Rahmen des 'Mesoscale Alpine Programme' (MAP), einer internationalen kooperativen Forschungsinitiative zahlreicher Institutionen europäischen und außereuropäischer Länder zum Studium intensiver Wettervorgänge im Alpenraum, ist die Erforschung des Föhns als ein Schwerpunkt festgelegt worden. Das Alpenrheintal von seinem Ursprung an den Pässen des Alpenhauptkamms bis zum Bodensee, einschließlich der Seitentäler, wurde von den internationalen MAP Gremien zum Zielgebiet ausgewählt. Diese Region wird in einer gemeinsamen Aktion im kommenden Jahr von einem dichten Beobachtungsnetz überzogen um den Atmosphärenzustand während interessanter meteorologischer Situationen zu erfassen. Der vorliegende Forschungsantrag soll einer der österreichischen Beiträge zu dieser internationalen Initiative werden. Er ist so angelegt, dass er einerseits die Messungen der zahlreichen anderen Forschergruppen durch zusätzliche Messungen ergänzt, anderseits werden eigene Forschungsziele verfolgt. Die entsprechenden Fragestellungen sollen dann anhand des gemeinsamen MAP Datensatzes studiert werden. Das vorliegende Projekt verfolgt zwei Hauptziele, nämlich (1) die Erfassung der kleinskaligen räumlich zeitlichen Variabilität und des Lebenszyklus von Föhnepisoden in Bodennähe, und (2) die Beobachtung der Struktur der Föhnströmung in der unteren und mittleren Troposphäre, wobei vor allem auf die Wechselwirkung zwischen den Strömungsprozessen in Tälern verschiedener Länge, Breite und Richtung eingegangen werden soll. Als weiteres Ziel ist die Qualitäts-Evaluierung der erhobenen Messdaten zu nennen, die mittels eines ausgeklügelten Verfahrens durchgeführt werden soll, welches in der jüngsten Zeit von den Antragstellern entwickelt wurde. Die qualitätsgeprüften Messungen sollen schließlich dem internationalen MAP Datenzentrum für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden, von wo die Antragsteller dann als Gegenleistung auch die Beobachtungsdaten der anderen beteiligten Forschergruppen beziehen können. Das Alpenrheingebiet wurde deshalb als Zielgebiet ausgewählt, weil dort klimatologisch eine der höchsten Wahrscheinlichkeiten für Föhn im Alpenraum vorliegt und die Länder Österreich, Schweiz und Deutschland betroffen sind. Außer an wenigen langjährigen Klimastationen ist bisher wenig über die kleinräumige Struktur von Föhn in dem von den Antragstellern ausgewählten Gebiet bekannt, nämlich dem Walgau von Bludenz bis Feldkirch und dem Brandner Tal, südlich von Bludenz. Eine bessere Kenntnis und vor allem eine besser Vorhersage von Föhn in diesem Gebiet ist von großem praktischem Wert, da immer wieder Schäden durch Föhn (z. B. Sturmschäden) auftreten und plötzlich und unerwartet auftretende Windböen und Turbulenz eine beträchtliche Gefahr für die Luftfahrt, insbesondere für motorlose Fluggeräte darstellt. usw.
The Watershed Boundaries of all GRDC Stations are generated on the basis of HydroSHEDS (Lehner et al., 2008) and the Multi-Error-Removed Improved-Terrain (MERIT) Hydro dataset (Yamazaki et al., 2019). It is updated as soon as changes in the metadata occur or new stations have to be implemented. The dataset is licensed under CC-BY-4.0. Source: Lehner, B., Verdin, K., and Jarvis, A.: New Global Hydrography Derived From Spaceborne Elevation Data, EOS, 89, 93-94, https://doi.org/10.1029/2008EO100001, 2008. Yamazaki, D., Ikeshima, D., Sosa, J., Bates, P. D., Allen, G. H., and Pavelsky, T. M.: MERIT Hydro: A High-Resolution Global Hydrography Map Based on Latest Topography Dataset, Water Resources Research, 55, 5053-5073, https://doi.org/10.1029/2019WR024873, 2019. The Watershed Boundaries of all GRDC Stations are generated on the basis of HydroSHEDS (Lehner et al., 2008) and the Multi-Error-Removed Improved-Terrain (MERIT) Hydro dataset (Yamazaki et al., 2019). It is updated as soon as changes in the metadata occur or new stations have to be implemented. The dataset is licensed under CC-BY-4.0. Source: Lehner, B., Verdin, K., and Jarvis, A.: New Global Hydrography Derived From Spaceborne Elevation Data, EOS, 89, 93-94, https://doi.org/10.1029/2008EO100001, 2008. Yamazaki, D., Ikeshima, D., Sosa, J., Bates, P. D., Allen, G. H., and Pavelsky, T. M.: MERIT Hydro: A High-Resolution Global Hydrography Map Based on Latest Topography Dataset, Water Resources Research, 55, 5053-5073, https://doi.org/10.1029/2019WR024873, 2019.
In Nahwärmenetzen der 4. Generation, sogenannten Niedertemperaturnetzen oder Low-Exergie-Netzen, wird die Wärme mit Vorlauftemperaturen zwischen 50 und 70°C zu den Anschlusskunden transportiert. Als Wärmeerzeuger kamen bislang häufig Blockheizkraftwerke (BHKWs) oder Gasbrennwertgeräte zum Einsatz. Zukünftig liegt der Fokus insbesondere auf Großwärmepumpen und der direkten Einbindung von Abwärme, auch Biomassekessel können in begrenztem Maße eingesetzt werden. Als Wärmequellen für die Wärmepumpen eignen sich besser als die reine Außenluft eine Vielzahl von Umwelt- und Abwärmequellen. Verfügbare Potenziale sind immer projektspezifisch zu analysieren. In Berlin stehen insbesondere oberflächennahe Geothermie, Wärme aus Abwasser oder Oberflächengewässern, sowie unvermeidbare gewerbliche Abwärme aus Rechenzentren oder Kühlhäusern zur Verfügung. Auch innovative Konzepte mit PVT-Modulen und Eisspeichern oder eine Kombination aus verschiedenen Quellen sind möglich. In den versorgten Gebäuden muss ggf. die Technische Gebäudeausstattung bzw. das Wärmeverteilsystem optimiert werden, um mit möglichst geringen Vorlauftemperaturen eine angemessene Bereitstellung von Nutzwärme zu gewährleisten. Grundlage ist eine raumweise Heizlastberechnung und der Abgleich mit der Heizkörpernennlast bei unterschiedlichen Vorlauftemperaturen. Gegebenenfalls müssen Heizflächen und Warmwasserbereitung an die niedrigeren Netztemperaturen angepasst werden. Zum Beispiel kann eine Vergrößerung einzelner Heizkörper notwendig sein, wenn die ursprünglich bemessene Wärmeübertragungsfläche auf höhere Heizwassertemperaturen ausgelegt sind.
Teil der Statistik "Aufbereitung,Verwertung v. Bau- u. Abbruchabfällen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (EVAS-Nr. 32141). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Bauschutt- aufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren. Dabei handelt es sich in der Regel um den Eigentümer der Anlagen. Bei vermieteten Anlagen wird der Mieter befragt, falls der Eigentümer die behandelten Mengen nicht angeben kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bauschuttaufbereitungsanlagen, Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 zweijährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftsgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Alle zwei Jahre werden Art und Menge der behandelten Bauabfälle sowie Anzahl und Kapazität der Anlagen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen und die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 5 Absatz 1 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen vor zwei Jahren kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 12 Minuten pro Fall ermittelt. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser zweijährlichen Erhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. In den ersten Berichtsjahren (1996 bis 2004) gab es große Bemühungen, über den Standort der Anlagen den Ort des Abfallrecyclings mit zu erfassen. Dies erwies sich jedoch angesichts des hohen Anteils an vermieteten mobilen Anlagen als aufwändig und nicht effektiv. Zudem bestand bei länderübergreifender Vermietung die Gefahr von Doppelzählungen von Anlagen und Mengen. Seit dem Berichtsjahr 2016 werden nur die Mengen der Anlagen erfragt, die vom Betreiber selbst aufbereitet wurden. Mengen von vermieteten Anlagen werden direkt vom Mieter erfragt. Damit sind Doppelzählungen unwahrscheinlich geworden und die Gesamtqualität ist als höher einzuschätzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Grundsätzlich sind alle Anlagen zur Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen auskunftspflichtig. Die Daten über die genehmigten Anlagen werden den statistischen Landesämtern von den Genehmigungsbehörden übermittelt. Die Genehmigungspflicht ergibt sich für Asphaltmischanlagen aus der 4.BImschV Nr. 2.15. Nicht nach 4. BImschV genehmigungsbedürftige Anlagen werden überwiegend von behördlich anerkannten Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG betrieben. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 14 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der zweijährlichen Erhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Bis einschließlich des Berichtsjahres 1998 wurden auch Sortieranlagen für Baustellenabfälle, die nicht unmittelbar mit der Aufbereitung verbunden waren, einbezogen. Ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Aufbereitungsanlagen und kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle zur Erhebung dazu. Aufgrund des neuen Umweltstatistikgesetzes (§5 Abs. 1 UStatG) vom 16. August 2005, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, werden zusätzlich zu der Art und der Mengen der eingesetzten Abfälle, gewonnenen Erzeugnisse und entstandenen Abfälle, auch die Anzahl und die Kapazität der Anlagen erfragt. Grundlage der erfassten Abfallarten ist seit dem Berichtsjahr 2006 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379). Dadurch wurde eine bessere Vergleichbarkeit mit den übrigen Abfallstatistiken, insbesondere der Erhebung der Abfallentsorgung, sichergestellt. Zuvor wurden individuell auf die Erhebung zugeschnittene Abfallbezeichnungen genutzt. Die Gesamtmenge der erfassten Abfälle ist für alle Berichtsjahre vergleichbar, bei den einzelnen Abfallarten ist der Vergleich mit Daten von 2004 und früher nur eingeschränkt möglich. Seit 2006 ist die regionale Auswertung nur noch eingeschränkt möglich. Von 2006 bis 2014 wurden die aufbereiteten Mengen von mobilen Anlagen dem Betriebsstandort des Vermieters zugeordnet, während zuvor der Standort der Aufbereitung ausschlaggebend war. Seit 2016 werden die Mengen von mobilen Anlagen direkt beim Mieter erfragt und wieder dem Standort der Aufbereitung zugeordnet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4- jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle ist die Erhebung der Abfallentsorgung (§3(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Bau- und Abbruchabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32141 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
Teil der Statistik "Aufbereitung,Verwertung v. Bau- u. Abbruchabfällen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (EVAS-Nr. 32141). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Bauschutt- aufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren. Dabei handelt es sich in der Regel um den Eigentümer der Anlagen. Bei vermieteten Anlagen wird der Mieter befragt, falls der Eigentümer die behandelten Mengen nicht angeben kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bauschuttaufbereitungsanlagen, Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 zweijährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftsgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Alle zwei Jahre werden Art und Menge der behandelten Bauabfälle sowie Anzahl und Kapazität der Anlagen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen und die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 5 Absatz 1 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen vor zwei Jahren kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 12 Minuten pro Fall ermittelt. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser zweijährlichen Erhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. In den ersten Berichtsjahren (1996 bis 2004) gab es große Bemühungen, über den Standort der Anlagen den Ort des Abfallrecyclings mit zu erfassen. Dies erwies sich jedoch angesichts des hohen Anteils an vermieteten mobilen Anlagen als aufwändig und nicht effektiv. Zudem bestand bei länderübergreifender Vermietung die Gefahr von Doppelzählungen von Anlagen und Mengen. Seit dem Berichtsjahr 2016 werden nur die Mengen der Anlagen erfragt, die vom Betreiber selbst aufbereitet wurden. Mengen von vermieteten Anlagen werden direkt vom Mieter erfragt. Damit sind Doppelzählungen unwahrscheinlich geworden und die Gesamtqualität ist als höher einzuschätzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Grundsätzlich sind alle Anlagen zur Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen auskunftspflichtig. Die Daten über die genehmigten Anlagen werden den statistischen Landesämtern von den Genehmigungsbehörden übermittelt. Die Genehmigungspflicht ergibt sich für Asphaltmischanlagen aus der 4.BImschV Nr. 2.15. Nicht nach 4. BImschV genehmigungsbedürftige Anlagen werden überwiegend von behördlich anerkannten Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG betrieben. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 14 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der zweijährlichen Erhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Bis einschließlich des Berichtsjahres 1998 wurden auch Sortieranlagen für Baustellenabfälle, die nicht unmittelbar mit der Aufbereitung verbunden waren, einbezogen. Ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Aufbereitungsanlagen und kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle zur Erhebung dazu. Aufgrund des neuen Umweltstatistikgesetzes (§5 Abs. 1 UStatG) vom 16. August 2005, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, werden zusätzlich zu der Art und der Mengen der eingesetzten Abfälle, gewonnenen Erzeugnisse und entstandenen Abfälle, auch die Anzahl und die Kapazität der Anlagen erfragt. Grundlage der erfassten Abfallarten ist seit dem Berichtsjahr 2006 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379). Dadurch wurde eine bessere Vergleichbarkeit mit den übrigen Abfallstatistiken, insbesondere der Erhebung der Abfallentsorgung, sichergestellt. Zuvor wurden individuell auf die Erhebung zugeschnittene Abfallbezeichnungen genutzt. Die Gesamtmenge der erfassten Abfälle ist für alle Berichtsjahre vergleichbar, bei den einzelnen Abfallarten ist der Vergleich mit Daten von 2004 und früher nur eingeschränkt möglich. Seit 2006 ist die regionale Auswertung nur noch eingeschränkt möglich. Von 2006 bis 2014 wurden die aufbereiteten Mengen von mobilen Anlagen dem Betriebsstandort des Vermieters zugeordnet, während zuvor der Standort der Aufbereitung ausschlaggebend war. Seit 2016 werden die Mengen von mobilen Anlagen direkt beim Mieter erfragt und wieder dem Standort der Aufbereitung zugeordnet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4- jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle ist die Erhebung der Abfallentsorgung (§3(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Bau- und Abbruchabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32141 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 896 |
| Europa | 22 |
| Global | 372 |
| Kommune | 1 |
| Land | 95 |
| Weitere | 19 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 350 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 421 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 346 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Kartendienst | 1 |
| Repositorium | 9 |
| Text | 109 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 244 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 566 |
| Offen | 543 |
| Unbekannt | 63 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 532 |
| Englisch | 736 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 15 |
| Bild | 20 |
| Datei | 71 |
| Dokument | 80 |
| Keine | 727 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 385 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 555 |
| Lebewesen und Lebensräume | 559 |
| Luft | 407 |
| Mensch und Umwelt | 1155 |
| Wasser | 695 |
| Weitere | 1172 |