Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind
alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige
Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage
die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die
Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen
unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus
den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu)
entnommen.
Abschneidegrenzen:
50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ):
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03)
- Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14)
- Ledergewerbe (WZ 15)
- Holzgewerbe (WZ 16)
- Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18)
- Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19)
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20)
- Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21)
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22)
- Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von
Steinen und Erden (WZ 23)
- Fahrzeugbau (WZ 29, 30)
- Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
(WZ 31, 32)
- Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
(WZ 33)
100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von
Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von
Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung
von Steinen und Erden (WZ 06-09)
- Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12)
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen (WZ 24,25)
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen
Ausrüstungen (WZ 26, 27)
- Maschinenbau (WZ 28)
- Energieversorgung (WZ 35)
- Wasserversorgung (WZ 36)
500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Kohlenbergbau (WZ 05)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
(WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten)
- Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1]
- Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1]
- Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1]
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(WZ 64-66) [1]
- Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1]
- Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme
von WZ 78.20 (siehe unten) [1]
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
(WZ 84) [1]
- Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1]
- Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88)
- Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1]
- Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1]
[1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten
geschätzt (siehe Kapitel 3.2.)
Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind
zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von
Doppelbefragungen ausgenommen worden.):
- Abwasserentsorgung (WZ 37)
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung (WZ 38)
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung (WZ 39)
- Baugewerbe (WZ 41-43)
- Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77)
- Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20)
- Private Haushalte (WZ 97, 98)
- Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen
Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach
Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen.
Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen
erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der
Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern
der Länder veröffentlicht.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter
www.gesetze-im-internet.de
- Europäische Union:
EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November
2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom
09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung.
- Europäische Union:
EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312
vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland:
Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005
(BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung.
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland:
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl.
I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen
den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr.
1
Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der
Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur
Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)).
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen
Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister
finden Sie unter www.statistikportal.de.
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der
Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG,
soweit es sich um öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch
soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von
den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten
des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an
andere Stellen weitergegeben werden. Die
Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit
Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des
Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell
getrennt sein.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können
(faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Einzelangaben erhalten.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden
grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte
(Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den
Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch
Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre
Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese
gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder
innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch
tabellenübergreifend.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen
Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der
Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3
"Methodik").
Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln
wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine
höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen
seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der
Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der
Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte
Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben
werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch
Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So
konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter
gesteigert werden.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert
sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein
eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre
Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die
Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im
Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert
den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden
Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für
die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch
Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten
Abfallarten.
Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der
Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten
in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden
Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten
(ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (ca. 18 %).
Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus
Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der
Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze
liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die
Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens
in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die
gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus
der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über
Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die
verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch
die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000
Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und
liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß
Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der
erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich
erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild
über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen
zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die
Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung,
die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach
Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach
Wirtschaftsbereichen fordert.
2.1.2 Klassifikationssysteme
- Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung
des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils
gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte
Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel,
Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden
für die Statistik weiter untergliedert.
(www.klassifikationsserver.de)
- Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
- Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in
Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den
Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in
Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle
werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis
(EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist
herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem
Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So
werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der
Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung
erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder
erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum
Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis
auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das
Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere
Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien,
insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt
und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen
auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen
und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat
stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics"
vertreten. Dort werden unter anderem die
EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen
besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten
liefert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt.
Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche
Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den
ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten
durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt,
werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der
Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht
repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe
befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines
Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im
jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je
nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die
Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der
Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab.
Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad
der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich
fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (durchschnittlich 18%).
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern
der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV)
übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für
sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein
Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt
das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis
zusammen.
Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für
Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt.
Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf
größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit
geachtet.
Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im
Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine
Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen
übersendet.
Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit
ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier
entscheiden die Länder individuell über die Art und den
Umfang der Vorbelegung.
Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen,
zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des
Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil
der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der
Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese
Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von
Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die
Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im
Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl
im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum
Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die
Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen
zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die
Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an
der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
sowie der Erhebung der Abfallentsorgung.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen
Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge
von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen
durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in
der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie
maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt.
Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich
mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für
fehlerhafte Daten liefern.
Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das
Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt
schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist
es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten,
für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu
erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine
belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland
über alle Wirtschaftszweige geeignet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für
diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen
Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je
Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit
Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe
stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln
auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog
durchsuchen müssen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem
Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den
Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch
Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt
beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von
Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu.
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche
durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den
jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden.
Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft
der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der
Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu
den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist
die Genauigkeit der Erhebung ausreichend.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter
Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe
Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit
ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste
Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das
Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B.
Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die
nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der
angefallenen Abfälle liefern können.
Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS).
Auswahlmerkmal ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend
für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises
ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den
einzelnen Statistischen Ämtern der Länder.
Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten.
Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht
antwortenden Betrieben geringgehalten.
Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität
der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren
Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem
Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine
Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu
Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen
nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder
pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den
Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und
maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad
erreicht wird.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von
Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen
und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der
Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung
bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022
für einzelne Wirtschaftszweige aus dem
Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf
der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen
Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim
StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr
Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die
GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022
wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
der Bundesländer sind vergleichbar.
Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung
direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist
nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne
Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht
darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu
ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der
Abfallbilanz.
In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene
Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der
Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis,
das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung
unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung
ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den
Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem
Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden
Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen
Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die
Datenqualität auswirken.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im
Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor
(abrufbar in der Statistischen Bibliothek über
www.statistischebibliothek.de).
Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr
2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet)
können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen.
Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes,
der Energie- und Wasserversorgung sowie der
Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das
Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die
Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
ausgeweitet.
Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus
Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie
zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern
der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den
Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt,
sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus
anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2).
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in
einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum
einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum
anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die
privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso
wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas
über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der
Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen
über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das
Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische
Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für
die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die
Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die
Abfallbehandlungsanlagen erfasst.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß
Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat
zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des
potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen
der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU)
2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die
EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die
Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden
im Internet in der Datenbank GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) bereitgestellt.
Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung
2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt >
Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung.
Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen
Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff
"Abfallerzeugung Ergebnisbericht").
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung
nur noch über GENESIS-Online verbreitet.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise
ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
(EVAS-Nr. 32531).
1.2 Grundgesamtheit
Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ
2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung
sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich
Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und
Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden,
Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des
Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die
dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20
tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor
zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem
diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger
als 1 Million Euro im Jahr beträgt.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen
der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw.
Leistungen für den Umweltschutz erbringen.
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet
durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités
territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten
für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen
Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen
Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene
dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das
Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die
Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im
Berichtsjahr endet.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über
europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der
jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12
UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank,
das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)),
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund, Rechenzentren der Länder).
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die
Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem
unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und
Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet
werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Empfänger von Einzelangaben sind.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen
Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten
(primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder,
die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und
Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie
Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem
oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich
bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem
Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch
nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass
Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen
dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den
größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die
Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen
sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische
Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu
erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten
(sekundäre Geheimhaltung).
Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung
automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus
durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen
Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert.
Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen
Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf
angepasst und um standardisierte Methoden der
Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt.
Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie"
mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an
der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken
gearbeitet.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als
präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich
durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des
Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen
infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des
Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird
in der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen
Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung,
entgegengewirkt.
Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des
Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen
wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem
Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter
und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den
Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und
erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen.
Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen
die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit
Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie
Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist
im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw.
Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus
Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung
des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr
2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich
Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang
mit den erneuerbaren Energien.
Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen
und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit
Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten
Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand
der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze
mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den
Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft,
Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und
Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund-
und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden.
Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten für den
Umweltschutz wird lediglich für den Betrieb bzw. die
Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur
differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden,
allerdings nicht nach Umweltbereichen.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu
Grunde:
- Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus
abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
2008 (WZ 2008)
- Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben
(CEPA 2000) und Klassifikation der
Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf
basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu
verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter
Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung
bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt
aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende
Einflüsse können in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft,
Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten-
und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden,
Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz auftreten.
Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die
dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse,
Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen
sind. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem
Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine
umweltbereichsübergreifende Kategorie.
Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz verwendeten Definitionen für die
Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der
funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und
-ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der
Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008).
Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der
Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen
(Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung
und/oder -beseitigung erzielt werden).
Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur
Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht
(Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten
Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt
sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die
Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind
Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der
Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt
werden).
Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche
verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung
verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz
vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und
Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient.
Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur
Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden
Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder
Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind
Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr
2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die
Elektromobilität.
Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und
Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung
von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die
Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie
den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und
semi-natürlichen Landschaften abzielen.
Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und
Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten,
welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu
verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden
vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie
vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die
Überwachung und Kontrolle der Boden- und
Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind
Entsorgungsdienstleistungen.
Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur
Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von
Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2),
Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte
Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte
Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6),
Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören
Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie
Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der
Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus
Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung.
Umsatz mit Umweltschutzleistungen:
Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der
Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr
abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte
-unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich
Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter
Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus
Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige
Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen.
Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt.
Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die
Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen
und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich
der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe
von Teilleistungen an Subunternehmer.
Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag
(ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und
sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine
Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der
Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den
Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte
Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den
Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig
sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der
Forschungsergebnisse besitzt.
Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr,
wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr
endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das
Haushaltsjahr zugrunde gelegt.
Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den
Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der
Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz
Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz
wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein
Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen
Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die
Europäische Kommission (Eurostat und weitere
Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden,
insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die
jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern.
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt
unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des
Umweltschutzmarktes in der EU.
2.3 Nutzerkonsultation
Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen
Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien
gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm
lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene
mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind
die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder,
die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus
Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat
vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt
in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder
Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat
eingesetzten Fachausschüssen beraten.
Um den technischen Entwicklungsstand der
Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das
Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute
konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein
neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur
Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000-
implementiert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen
für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000
Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder
Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle
Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in
keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die
Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf
intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet,
Messelisten, sowie verschiedenen Foren zum Thema
Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in
fast allen Wirtschaftsbereichen möglich.
Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten
gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von
Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige
zu ermitteln.
Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt:
- Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch
relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26,
27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes.
- Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr
Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse
50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der
Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte.
- Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben
des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige
Personen.
- Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben
des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von
mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten
Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev.
2).
- Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises
mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus
der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste,
die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält).
- Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises
anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben
in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen.
- Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises
anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von
Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen
und Betrieben, die mit der Herstellung von
Umweltschutzgütern betraut sind.
- Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des
Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu
umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den
Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen
Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen).
Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen
gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert.
Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr
2011 der technische Entwicklungsstand der
Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die
Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den
auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war
es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal
schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu
identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen
"Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt
zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete
Produktzuordnung Angaben zu machen.
Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a.
dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den
Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das
Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der
Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen,
- die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als
20 tätigen Personen,
- die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit
weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen.
- die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich
Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von
Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen,
- die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
angehören.
Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes
wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals
angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und
Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem
Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz
des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen
jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr
beträgt.
Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen
Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden
Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die
methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und
erstellt die Erhebungsunterlagen.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund
(IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder
durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide
mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die
berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die
berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den
Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die
Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten
Daten werden in eine fachspezifische Datenbank
(Fachanwendung) importiert und bearbeitet.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen
den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den
Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches
Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle.
Fehlende und unplausible Angaben werden bei den
auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das
Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus
diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine
Hochrechnungsverfahren eingesetzt.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Entfällt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich
einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die
verständliche Gliederung und der geringe Umfang der
Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das
Ausfüllen des Fragebogens.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als
präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch
fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der
Grundgesamtheit.
Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt.
Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die
Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit)
5000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und
Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im
Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung
ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen.
Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und
Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine
Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des
Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die
Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen
Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten
dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der
Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1).
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Entfällt.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/
Auswahlgrundlage:
Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister.
Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die
statistische Aussagen getroffen werden sollen
(Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten
der Grundgesamtheit nicht im statistischen
Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder
Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale
(Item-Non-Response);
Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen
Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch
bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden.
Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der
Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende
Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei
fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei
den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt.
Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende
Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert.
Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
(Unit-Non-Response):
Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die
Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu
zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder
nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig
sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B.
erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen
Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser
Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind
und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz
1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden
Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören.
Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen
ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten
Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können,
sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu
weiteren Unschärfen in der Statistik führen.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die
Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten,
sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine
vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten
veröffentlichte Daten als endgültig.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen
die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem
Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das
Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt
innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen
Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der
Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden
erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch
schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich
sind.
5.2 Pünktlichkeit
Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des
Berichtsjahres veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der
Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der
Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet
(Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür
unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung
der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet
werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer
einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten
international nur eingeschränkt vergleichbar. Für
detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der
EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat).
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag
bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006
geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche
Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung
unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich
der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und
technisch weiterentwickelt.
Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale
bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden
Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der
Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das
Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende
Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011).
Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert:
- Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000
Einheiten
- Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte"
- Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen
Abnehmern
- Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich
- erweiterte Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B.
inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien).
Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die
Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der
Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen
Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem
Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines
Betriebes ändern kann.
Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen
in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis
2005.
Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach
Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog
implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch
den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der
technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft
besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu
Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen
der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist.
Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011
anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die
Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen
"Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich
"Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von
Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von
Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur
Umweltbereich "Bodensanierung").
Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der
Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und
Kälteisolierung im industriellen Bereich" und
"Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik"
erweitert.
Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel
"Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu
aufgenommen.
Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um
die Position "Elektromobilität" erweitert.
Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen
für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den
Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt
dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von
Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich
überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die
energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau
energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen
Positionen im Verzeichnis sind um bisherige
Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt.
Zum Berichtsjahr 2023 wurde das Verzeichnis der Güter und
Leistungen für den Umweltschutz im Umweltbereich
Abfallwirtschaft überarbeitet, so dass Technologien nach
"Entsorgung" und "Verwertung" abgeleitet werden können.
Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte
Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010
vor.
Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz
dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den
Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der
Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen,
- die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als
20 tätigen Personen,
- die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit
weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen.
Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen,
- die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich
Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung
von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen,
- die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
angehören.
Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an
Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem
starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären
Auswirkungen waren vergleichsweise gering.
Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den
Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr
befragt.
Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für
Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe
und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem
Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz
des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen
jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr
beträgt.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die
Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern,
Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und
Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung
verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den
Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und
werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher
Statistiken abgeglichen.
Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei
Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie
des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die
Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im
Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die
Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche
Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern.
Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung
an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and
Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung
691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output,
Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang
mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die
Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement,
erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe,
Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden
auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise
mittels der Agrarstrukturerhebung, der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik,
der Energiestatistik und den konjunkturellen und
strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den
Umweltschutz sind in sich kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Entfällt.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des
Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der
Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse
zusammengefasst.
Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der
Internetseite des Statistischen Bundesamtes
(www.destatis.de) unter "Presse, Pressemitteilungen".
Veröffentlichungen:
Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter
und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet
unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt >
Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen > Umweltökonomie
auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten
Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt.
Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in
Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere
Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der
Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes
kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung
gestellt.
Ab dem Berichtsjahr 2021 werden zur Datenbank GENESIS-Online
ergänzende Ergebnisse im Statistischen Bericht – Güter und
Leistungen für den Umweltschutz – veröffentlicht. Die
genannten Veröffentlichungen stehen zum kostenlosen
Download zur Verfügung.
Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz
bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de).
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Anonymisierte
Mikrodaten
zur
On-Site-Nutzung
(Gastwissenschaftler,
Datenfernverarbeitung)
gemäß
§
16
Absatz
6
BStatG
stehen
über
das
Forschungsdatenzentrum
zur
Verfügung
(www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter).
Sonstige Verbreitungswege:
Entfällt.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
"Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von
2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen
Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und
"Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in
Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Entfällt.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025