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Seismicity catalog collection, 2150 BC to 1996 AD

The Seismicity Catalog Collection is a compilation dataset on over four million earthquakes dating from 2150 BC to 1996 AD from NOAA's National Geophysical Data Center and U.S. Geological Survey's National Earthquake Information Center. The data include information on epicentral time of origin, location, magnitudes, depth and other earthquake-related parameters. This database is static and is no longer being updated. The CD collection was a compilation of all of the earthquake catalogs, both US and non-US, in the National Geophysical Data Center (NGDC) archive available in 1996. The purpose was to provide users with access to all the seismicity data in one place. Data can be accessed through the GeoVu data access and visualization software included on the CDs. This software allows visualization of pre-computed histograms as well as reformatting of data files to a format specified by the user. Many of the more popular data bases are available in several different formats so the user will not have to reformat large data bases. Files can be formatted for use on IBM PCs, Macs, or UNIX machines. Format information, data dictionary and statistical information are also included. A bibliography of earthquake-related materials at NCEI and the Summary of Earthquake Data Base (KGRD-21) are included on the CD-ROM. NOAA and NCEI make no warranty, expressed or implied, regarding these data, nor does the fact of distribution constitute such a warranty. NOAA and NCEI cannot assume liability for any damages caused by any errors or omissions in these data. If appropriate, NCEI can only certify that the data it distributes are an authentic copy of the records that were accepted for inclusion in the NCEI archives. This dataset has been archived in the framework of the PANGAEA US data rescue initiative 2025.

Globale Abschätzung von Wassermangel in Karstregionen in Zeiten des globalen Wandels

Karst entsteht sich durch die Verwitterung von Karbonatgestein und erzeugt starke oberflächliche und unterirdische Heterogenität von hydrologischen Speicher und Fließprozessen. Ungefähr 7% bis 12% der Erdoberfläche besteht aus Karstgebieten und etwa ein Viertel der Weltbevölkerung ist ganz oder teilweise abhängig von Trinkwasser aus Karstgrundwasserleitern. Für die nächsten Jahrzehnte, Klimamodelle prognostizieren einen starken Temperaturanstieg und eine Abnahme von Niederschlagsmengen in vielen Karstregionen der Welt. Trotz dieser Vorhersagen gibt es nur wenige Studien, die die Auswirkungen des Klimawandels auf die Karstwasserressourcen abschätzen. Die ist hautsächlich auf das Fehlen von Messdaten und die inadäquate Abbildung von Karstprozessen in derzeit angewandten Ansätzen zur großskaligen Modellierung zurückzuführen. Das Ziel der beantragten Nachwuchsgruppe ist, die notwendigen Daten und Ansätze zur erstmaligen Abschätzung der gegenwärtigen und zukünftigem Verfügbarkeit von Wasserressourcen in Karstgebieten zur Verfügung zu stellen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sind signifikante Fortschritte (1) zum Verständnis der Heterogenität von Karstregionen und zu deren Einarbeitung in hydrologische Modelle, (2) zum Upscaling von Beobachtungen auf der Einzugsgebietsskale für Anwendungen von Simulationsmodellen im globalen Maßstab, und (3) zum Vergleich der gegenwärtigen und zukünftigen Verfügbarkeit von Wasserressourcen mit gegenwärtigen und zukünftigen Wasserbedarf von Nöten. Im vorgeschlagenen Projekt sollen neuartige Ansätze zur Messung und Analyse hydrologischer Daten an fünf experimentellen Messgebieten, die in 5 verschiedenen Klimaregionen über den Globus verteilt sind (AU, D, ES, MX, UK), eingesetzt werden, um die Einflüsse der Heterogenität von Karstgebieten auf oberflächennahe Fließprozesse zu erkunden. Mittels einer neu entwickelten Karstdatenbank, welche beobachtete Zeitreihen von Karstquellenabflüssen enthält, und Rezessionsanalyse sollen die Heterogenität von Grundwasser und Abflussprozesse in verschiedenen Regionen der Welt charakterisiert werden. Dieselbe Datenbank, erweitert durch zusätzlich Abflussdaten auf Flussgebietsskale des Global Runoff Data Center (GRDC), soll zur Entwicklung eines neuen Ansatzes zur Einbindung der neu gewonnenen Erkenntnisse in ein großskaliges Simulationsmodell speziell für Karstregionen angewandt werden. Dieses Modell soll letztendlich dazu benutzt werden, um (1) gegenwärtige und, gekoppelt mit Klimaszenarien, zukünftige Verfügbarkeit von Wasserressourcen in Karstgebieten zu erkunden, um diese (2) mit gegenwärtigen und zukünftigen Wasserbedarf zu vergleichen und von Wassermangel bedrohte Regionen zu identifizieren.

A100 ROW GmbH, Marcel-Breuer-Straße 12, 80807 München - Errichtung und Betrieb von 50 Notstromdieselmotoranlagen in Rechenzentren in Liederbach am Taunus

Die Firma A100 ROW GmbH, Marcel-Breuer-Straße 12, 80807 München, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 50 Notstromdieselmotoranlagen (NDMA) mit einer Feuerungswärmeleistung von maximal 360,08 Megawatt inklusive der erforderlichen dienenden Nebeneinrichtungen (50 Abgasrohre gruppiert in 13 Schornsteingruppen, 48 Abgasreinigungen (SCR (Selektive Katalytische Reduktion), Oxidationskatalysator)), ein zentraler Lagertank für Diesel, drei dezentrale Lagertanks für Diesel, zwei dezentrale Lagertanks für Harnstoff, sowie die dazugehörige Verrohrung und einen Abfüllplatz. Bei dem verwendeten Kraftstoff handelt es sich um Diesel. Die NDMA versorgen bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung die Rechenzentren am Standort Sindlinger Weg 1, 65835 Liederbach am Taunus, mit Strom.

International Geodynamics and Earth Tide Service

IGETS is the International Geodynamics and Earth Tide Service of the International Association of Geodesy (IAG). The main objective of IGETS is to monitor temporal variations of the Earth gravity field through long‐term records from ground gravimeters, tiltmeters, strainmeters and other geodynamic sensors. IGETS continues the activities of the Global Geodynamics Project (GGP) to provide support to geodetic and geophysical research activities using superconducting gravimeter (SG) data within the context of an international network. Furthermore, IGETS continues the activities of the International Center for Earth Tides (ICET), in particular, in collecting, archiving and distributing Earth tide records from long series of gravimeters, tiltmeters, strainmeters and other geodynamic sensors. GFZ is the main Data Center and operates the IGETS data base of worldwide high precision SG records. EOST (Ecole et Observatoire des Sciences de la Terre, Strasbourg, France) is the secondary Data Center, The University of French Polynesia (Tahiti) and EOST (Strasbourg, France) are the two current Analysis Centers.

Jülich ObservatorY for Cloud Evolution - Core Facility

<<<!!!<<<This repository is offline, data found in ACTRIS Data Centre https://www.re3data.org/repository/r3d100011691>>>!!!>>>

Erneuerbare Wärme

Umweltwärme und Wärmepumpen Abwärme Solarthermie Photovoltaisch-Thermische (PVT) Module Oberflächennahe Geothermie Eisspeicher Biomasse Biogas / Bio-Methan Die neuen Generationen von Wärmenetzen ermöglichen es, Wärme aus der Umgebung für die Versorgung von Gebäuden nutzbar zu machen, die für konventionelle Wärmenetze der älteren Generationen nicht erschlossen werden konnte. Schlüsseltechnologie, um diese Wärmequellen zu nutzen, ist die Wärmepumpe. Das grundlegende Funktionsprinzip einer Wärmepumpe ähnelt einem Kühlschrank, nur, dass der thermodynamische Kreisprozess in die umgekehrte Richtung läuft. Während im Kühlschrank die Wärme aus dem Inneren abgeführt und an die Umgebung übertragen wird, entzieht die Wärmepumpe einer Wärmequelle Energie und hebt diese, angetrieben meist durch Elektrizität, auf ein höheres Temperaturniveau, sodass sie zum Heizen genutzt werden kann. Die Wärmepumpe besteht aus einem geschlossenen Kreislauf, in dem ein Kältemittel zirkuliert und einen thermodynamischen Kreisprozess durchläuft. Die wesentlichen Komponenten einer Wärmepumpe sind Verdampfer, Verdichter, Kondensator und Drosselventil. Der Verdampfer ist ein Wärmeübertrager, in dem die Wärme der externen Wärmequelle an das Kältemittel in der Wärmepumpe übergeht, wodurch dieses verdampft. Durch den Verdichter wird der Druck des nun gasförmigen Kältemittels erhöht. Dadurch kommt es auch zu einer Erhöhung der Temperatur des Kältemittels. Diese muss oberhalb der zu erreichenden Heiztemperatur liegen, damit es im Kondensator, einem weiteren Wärmeübertrager, zur Abgabe der Wärme an das Heizwasser kommt. Durch die Wärmeabgabe kondensiert das Kältemittel im Kondensator und liegt wieder flüssig vor. Der Kondensator wird daher auch oft als Verflüssiger bezeichnet. Das Drosselventil reduziert den Druck des Kältemittels, wodurch die Temperatur weiter abfällt und der Kreisprozess mit Wiedereintritt in den Verdampfer von vorn beginnen kann. Zu den möglichen Wärmequellen zählen unter anderem Außenluft, Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die oberen Schichten des Erdreichs (oberflächennahe Geothermie). Entsprechend kommen folgende Wärmepumpen-Typen zum Einsatz: Luft-Wasser-WP; Außenluft oder Abluft einer technischen Anlage Sole-Wasser-WP; Erdkollektoren und -sonden, PVT, Eisspeicher, etc Wasser-Wasser-WP; Grundwasser, Flusswasser, Abwasser, Kühlwasser Weiterführende Informationen Umweltbundesamt Bundesverband Wärmepumpe zur grundlegenden Funktionsweise von Wärmepumpen Bundesverband Wärmepumpe zur Rolle von Wärmepumpen in Nah- und Fernwärmenetzen Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einem Prozess entsteht, dessen Hauptziel die Erzeugung eines Produktes, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Energieumwandlung ist, und ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste . Kann die Abwärme nicht durch eine Optimierung der Prozesse, bei denen sie entsteht, vermieden werden, wird sie als unvermeidbare Abwärme bezeichnet. Aus Effizienzgründen sollte eine hierarchisierte Verwendung mit Abwärme angestrebt werden: 1. Verfahrensoptimierung/ Vermeidung, 2. prozess- bzw. anlageninterne Nutzung, 3. betriebsinterne Nutzung, 4. außerbetriebliche Nutzung. Je nach Temperaturniveau der Abwärme lässt sie sich für unterschiedliche Zwecke nutzen. Abwärme kann bei ausreichend hohen Temperaturen direkt in Fern- und Nahwärmenetze eingespeist werden oder über Wärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau angehoben werden. Bei niedrigen Temperaturen ist die Nutzung in LowEx- oder teilweise auch kalten Nahwärmenetzen möglich. Unvermeidbare und damit extern nutzbare Abwärme fällt typischerweise in Industrieprozessen an. Aber auch die Abwärme von Kälteanlagen, die beispielsweise zur Kühlung von Rechenzentren oder großer Büro- und anderer Nichtwohngebäude genutzt werden, lässt sich sinnvoll in Wärmenetzen nutzen. Abwasserwärme ist eine weitere übliche Abwärmequelle in urbanen Gebieten, die ganzjährig eine Temperatur zwischen etwa 12 °C und 20 °C aufweist. Sie eignet sich daher besonders für die Nutzung als Wärmequelle für Wärmepumpen oder in kalten Netzen. Eine Herausforderung bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme können Schwankungen im Wärmeangebot sein. So fällt Abwärme von Kälteanlagen zur Büroklimatisierung hauptsächlich im Sommer an und auch Abwärme aus Industrieprozessen kann z.B. bedingt durch Produktionszyklen volatil sein. Hier ist in der Detailplanung des Nahwärmenetzes darauf zu achten, dass ein unregelmäßiges Abwärmeangebot durch entsprechende Speicher oder andere, regenerative Quellen ausgeglichen werden kann. Weiterführende Informationen Informationen rund um Abwasserwärme der Berliner Wasserbetriebe Analyse zum Abwärmepotenzial der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Die Einstrahlung der Sonne kann zur direkten Erwärmung eines Wärmeträgermediums genutzt werden. Diese Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie über Kollektoren wird Solarthermie genannt. Dabei kommen hauptsächlich Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Bei Flachkollektoren sind Kupferrohre in eine verglaste Absorberebene eingelassen. Vakuumröhrenkollektoren zeichnen sich durch einzelne, parallele und vakuumierte Glasröhren aus, in denen das Heizrohr mit Absorber verläuft. In den Kollektoren strömt in der Regel ein Wasser-Glykol-Gemisch, auch Sole, Solarflüssigkeit oder Wärmeträgerflüssigkeit genannt. Das beigemischte Glykol dient als Frostschutz, um bei geringer Einstrahlung und Außentemperatur ein Einfrieren im Winter zu verhindern. Mit Vakuumröhrenkollektoren können höhere Temperaturen und damit höhere Erträge pro Kollektorfläche erzielt werden. Besondere Bauformen besitzen auch Parabolspiegel, die das Sonnenlicht stärker auf die Absorber konzentrieren. Auch Systeme, die Wasser statt Sole führen, werden eingesetzt. Der Vorteil besteht in der höheren Wärmekapazität von Wasser gegenüber Sole, wodurch höhere Erträge und Temperaturen erzielt werden können. In wasserführenden Systemen findet im Winter bei fehlender Einstrahlung in regelmäßigen Abständen eine Zwangsumwälzung des Wassers statt, wodurch ein Einfrieren des Wärmeträgermediums in den Rohren vermieden wird. Mit einem Jahresertrag pro benötigte Grundfläche von 150 kWhth/(m²*a), ist die durchschnittliche Flächeneffizienz von ST-Anlagen beispielsweise um den Faktor 30 höher als die von Biomasseheizwerken bei der Verwendung von Holz aus Kurzumtriebsplantagen. In den letzten Jahren werden Solarthermie-Projekte zur Einspeisung in großstädtische Wärmenetze verstärkt umgesetzt. Bei der Einbindung von Solarthermischen Anlagen in Wärmenetze bietet sich sowohl die zentrale als auch die dezentrale Variante an. Zentrale Systeme speisen am Standort des Hauptwärmeerzeugers oft in einen vorhandenen Wärmespeicher ein. Dazu wird die Wärme von der Anlage über ein separates Rohrsystem zu der Heizzentrale geführt. Zu beachten: Im Sommer kann eine solarthermische Anlage die Deckung der gesamten Wärmelast übernehmen und je nach Auslegung auch einen Wärmespeicher füllen. Im Winter wird in der Regel ein weiterer Wärmeerzeuger eingesetzt, da Leistung und Wärmemenge aus der Solaranlage oft nicht ausreichen. Die Solarthermie kann in Wärmenetzen in Konkurrenz zu Grundlastquellen oder -Erzeugern stehen, z.B. Abwärme, Biomasse oder Blockheizkraftwerk (BHKW) und so den Bedarf an nötigem Wärmespeichervolumen erhöhen Eine Nutzung als Wärmequelle in kalten Netzen gestaltet sich schwierig, da die Sommertemperaturen zu hoch sind Weiterführende Informationen Solarthermie Wärmenetze PVT-Kollektoren sind ein Spezialfall der Sonnenenergienutzung. Sie kombinieren Photovoltaikzellen und solarthermische Kollektoren, um so Wärme und Strom in einem Modul zu erzeugen. Die verfügbare Dachfläche wird so optimal ausgenutzt. Die Kollektoren bestehen aus einem PV-Modul und einem rückseitig montiertem Wärmeübertrager. Dadurch, dass zeitgleich zur Stromerzeugung Wärme abgeführt wird, entsteht ein Kühleffekt, der zu einem höheren Stromertrag führt, da die Effizienz von PV-Modulen temperaturabhängig ist. PVT-Module gibt es in mehreren Varianten, die sich vor allem durch das Temperaturniveau der erzeugten Wärme unterscheiden. Für die Erzeugung hoher Temperaturen wird der Wärmeübertrager vollständig mit Wärmedämmung eingehaust. Dadurch geht jedoch der stromertragssteigernde Kühleffekt an den PV-Zellen verloren, sodass diese Module vor allem zur Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt werden. Als Wärmequelle für Wärmepumpen in Nahwärmenetzen eignen sich daher vor allem ungedämmte sogenannte unabgedeckte PVT-Kollektoren, bei denen die Rohre des Wärmeübertragers mit zusätzlichen Leitblechen für einen Wärmeübergang aus der Luft optimiert sind. Diese liefern ganzjährig Energie, die beispielsweise direkt in ein kaltes Nahwärmenetz eingespeist werden kann. Weiterführende Informationen Informationen zu PVT-Modulen und Wärmepumpen im Rahmen des Forschungsprojektes integraTE Verwendung von PVT-Modulen im degewo Zukunftshaus In den oberen Erdschichten folgt die Bodentemperatur der Außenlufttemperatur. Mit zunehmender Tiefe steigt die Temperatur an und ist ab ca. 15 m unter Gelände Oberkante nahezu konstant. Die Wärme aus dem Erdreich kann über verschiedene horizontale und vertikale Erdwärmeübertrager oder auch Grundwasserbrunnen gewonnen und als Wärmequelle für Wärmepumpen genutzt werden. Horizontale Erdwärmeübertrager werden Erdkollektoren genannt. Es handelt sich hierbei um Rohrregister, üblicherweise aus Kunststoff, die horizontal oder schräg, spiral-, schrauben- oder schneckenförmig in den oberen fünf Metern des Untergrundes verlegt werden. Bei der häufigsten Nutzung der Erdwärme werden Erdsonden – meist Doppel-U-Rohrleitungen in vertikalen Tiefenbohrungen bis 100 m verwendet. Ab Tiefen über 100 m gilt Bergbaurecht, womit komplexere Genehmigungsverfahren verbunden sind, die eine Nutzung in kleinen, dezentralen Netzen in der Regel ausschließen. Perspektivisch wird durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz voraussichtlich die oberflächennahe Geothermie bis 400 m nicht mehr unter das Bergrecht fallen. Es können mehrere Sonden zu einer Anlage vereint werden. Hierbei ist durch einen ausreichenden Abstand der Sonden untereinander eine gegenseitige Beeinflussung auszuschließen. Auch zu benachbarten Grundstücken muss ein entsprechender Abstand gewahrt bleiben. In Erdwärmeübertragern wird ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, verwendet, da die Temperatur der Sole auch unter 0 °C fallen kann. Aufgrund des Einsatz Wassergefährdender Stoffe und weil der Eingriff in den Wärmehaushalt nach geltendem Recht eine Gewässernutzung darstellt, ist für Erdwärmesonden im Allgemeinen und Erdwärmekollektoren, die weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand verlegt werden, in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Als Alternative zu Erdsondenanlagen kommen bei größeren Anlagen auch Grundwasserbrunnen in Frage, bei denen über zwei Bohrungen die im Grundwasser enthaltene Wärme genutzt wird. Dabei dient eine Bohrung der Entnahme und eine weitere der Rückspeisung des entnommenen Wassers. Die Eignung des örtlichen Grundwasserleiters für eine Wärmeanwendung muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Für eng bebaute Gebiete eignet sich auch ein Koaxialsystem in Form eines Grundwasserzirkulationsbrunnens, welcher aus nur einer Bohrung besteht. Weiterführende Informationen Informationen und Anforderungen zur Erdwärmenutzung in Berlin Energieatlas mit geothermischen Potenzialen Informationen zur oberflächennahen Geothermie Beim Phasenübergang von flüssig zu fest gibt Wasser bei konstantem Temperaturniveau Energie in Form von Wärme ab. Diese Wärme, die allein bei der Aggregatzustandsänderung transportiert wird, wird als latente Wärme bezeichnet. Bezogen auf die Masse von 1 kg handelt es sich um die Erstarrungsenthalpie eines Stoffes, die bei Wasser in etwa der Energiemenge entspricht, die auch benötigt wird, um dasselbe 1 kg Wasser von 0 °C auf 80 °C zu erwärmen. Zu- oder abgeführte Wärme, die eine Temperaturveränderung bewirkt, wird als sensible Wärme bezeichnet. In Eisspeichern wird eine Wassermenge, z.B. in einer unterirdischen Betonzisterne durch Wärmeentzug vereist. Dazu strömt ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, mit geringerer Temperatur als dem Gefrierpunkt von Wasser durch Rohrspiralen im Speicher. Durch den Temperaturgradienten kommt es zum Wärmetransport zwischen dem erstarrenden Wasser in der Betonzisterne und der Sole in den Rohrspiralen. Die latente Wärme aus dem Phasenübergang des Wassers wird an die Sole übertragen, welche sich dadurch erwärmt. Die erwärmte Sole dient wiederum einer Wärmepumpe als Wärmequelle. Am Verdampfer der Wärmepumpe gibt die Sole die Wärme wieder ab und kann anschließend erneut Wärme aus dem Eisspeicher aufnehmen. Durch Kombination mit Solarkollektoren kann die Effizienz der Anlage erhöht werden, wenn die damit gewonnene thermische Energie zur Regeneration des Eisspeichers genutzt wird. Weiterführende Informationen Informationen zu Eisspeichern Funktion und Kosten von Eisspeichern im Überblick Bei der Wärmebereitstellung durch Biomasse kommen in der Regel Anlagen zum Einsatz, in denen holzartige Biomasse verfeuert wird. Hierfür gibt es verschiedene Brennstoffe, die sich in Qualität und Kosten z.T. deutlich unterscheiden. Holzpellets sind kleine hochstandardisierte Presslinge mit einer Länge von 2-5 cm, die in unter anderem aus Resten der Holzverarbeitung gepresst werden. Ihr Einsatz in Pelletkessel ist hoch automatisiert und damit nur wenig störanfällig. Dennoch sind jährlich kleinere Arbeiten durch z.B. Ascheaustragung o.ä. erforderlich. Zudem ist eine entsprechende Lagerhaltung in einem sogenannten Bunker inkl. Fördersystem erforderlich. Der Einsatz von Holzhackschnitzeln ist etwas arbeitsaufwändiger, da sowohl Brennstoff als auch das Gesamtsystem zur Wärmeversorgung weniger automatisierbar ist. Die Beschaffung des etwa bis zu 10 cm großen, mechanisch zerkleinerten Holzpartikel ist deutlich günstiger und sie können zudem auch in außenliegenden, überdachten Lagerbereichen oder Wirtschaftsgebäuden gelagert werden. Jedoch bestehen größere Anforderungen an die Einbringtechnik und den Betrieb einer Feuerungsanlage. Durch den gröberen Brennstoff, unterschiedliche Brennstoffqualitäten und Ascheaustrag, kann es gegenüber einem Pelletkessel zu häufigerem Arbeitsaufwand kommen, sodass regelmäßige Präsenzzeiten zur Betreuung erforderlich sind. Des Weiteren kann zur Verteilung des Brennstoffes auch schweres Arbeitsgerät vor Ort erforderlich werden. Neben einer reinen Verbrennung der Holzbrennstoffe kann in einem Vergaser auch Holzgas aus der Biomasse gewonnen werden, um diese anschließend in einem speziellen BHKW in Wärme und Strom umzuwandeln. Holz als Brennstoff ist ein vergleichsweise günstiger und preisstabiler Brennstoff, der jedoch einen gewissen Arbeitsaufwand mit sich bringt. Hierbei sind auch die gegenüber der Verbrennung von gasförmigen Energieträgern erhöhten Staubanteile im Abgas zu beachten, welche im urbanen Bereich stärkere Anforderungen an die Abgasreinigung und Ascheentsorgung mit sich bringen. Auch ist bei der Verwendung von nicht lokal verfügbarer Biomasse ein umfangreicher Logistikaufwand zu betreiben, was zu mehr Verkehr auf den Straßen und einer zusätzlichen Belastung durch Emissionen führt. Ebenso ist bei der Abwägung, ob die Wärme für ein Nahwärmenetz mit Holz erzeugt werden soll, zu berücksichtigen, dass Holz nur bedingt als „klimaneutral“ bezeichnet werden kann. Die Verbrennung setzt neben Feinstaub auch Treibhausgase wie CO 2 und Methan frei. Die Annahme, dass die Wärmeerzeugung mit Holz klimaneutral ist, setzt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung voraus, bei der mindestens genauso viel Kohlenstoff durch das Wachstum neuer Bäume gebunden wird, wie durch die Verbrennung von Holz freigesetzt wird. Wird Holz aus nicht nachhaltiger Waldbewirtschaftung (beispielsweise der Abholzung von Urwäldern) für die Wärmeerzeugung verwendet, dann fällt die Bilanz der Umweltauswirkungen negativ aus. Eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen kann zudem erreicht werden, wenn das Holz für langlebige Produkte (beispielsweise als Bauholz) verwendet wird, da der Kohlenstoff dann dem natürlichen Kreislauf auf längere Zeit entzogen wird und nicht als CO 2 in die Atmosphäre gelangt. Empfehlenswert für die Wärmeerzeugung ist daher vor allem Restholz aus Produktionsprozessen, das nicht für andere Nutzungen geeignet ist, sowie Altholz, das am Ende der Nutzungskaskade angekommen ist. Die Qualität von Holzbrennstoffen lässt sich verschiedenen Normen in Güteklassen einteilen. Hierfür dient bspw. die DIN EN ISO 17225 oder das DINplus-Zertifizierungsprogramm, um Vergleichbarkeiten zu ermöglichen und eine entsprechende Brennstoffqualität sicherzustellen. Des Weiteren sollten Nachweise über die Herkunft der Biomasse bei den Lieferanten angefragt werden, um möglichst regionale Produkte zu nutzen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zu den Potenzialen von Biomasse in Berlin eine Untersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse hier einzusehen sind: Biomasse . Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Bundesumweltministerium: BMUV: Klimaauswirkungen von Heizen mit Holz sowie beim Umweltbundesamt: Heizen mit Holz . Weiterführende Informationen Hackschnitzel: Qualität und Normen FNR – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Für die Wärmeerzeugung aus Biogas existieren regionale unterschiedliche Möglichkeiten. Im ländlichen Raum kann häufig direkt Biogas aus Gärprozessen aus der Landwirtschaft verwendet werden. Abfallstoffe wie z.B. Gülle können dafür genutzt werden, wie auch eigens dafür angebaute Energiepflanzen. Die Verwendung von Anbaubiomasse zur Produktion von Biogas steht jedoch in starker Kritik und kann ebenso wie die Produktion von flüssigen Energieträgern auf die Formel ‚Tank oder Teller‘ reduziert werden. Daher wurde mit den letzten Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Nutzung von Anbaubiomasse zu Biogasproduktion immer weiter eingeschränkt (Stichwort ‚Maisdeckel‘). Biogas kann vor Ort genutzt und in Wärme und Strom umgewandelt und verbraucht bzw. über ein kleines Nahwärmenetz verteilt werden. Für eine Einspeisung in das Erdgasnetz ist eine Methan-Aufbereitung des Gases erforderlich. In Berlin besteht die Möglichkeit, ein Biogas- bzw. Biomethanprodukt eines beliebigen Lieferanten aus dem öffentlichen Gasnetz zu beziehen. Dieses Biomethan ist in der Regel aufbereitetes Biogas, z.B. aus Reststoffen oder Kläranlagen, welches in das Netz an einem anderen Verknüpfungspunkt eingespeist wird. Vor Ort zur (Strom- und) Wärmeerzeugung wird dann bilanzielles Biomethan eingesetzt – ähnlich dem Bezug von Ökostrom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der tatsächliche Anteil von Biomethan im Erdgasnetz entsprach im Jahr 2022 lediglich etwa 1 %. Bei dem Kauf gibt es entsprechende Nachweiszertifikate (z.B. “Grünes Gas Label” – Label der Umweltverbände oder TÜV) der Anbieter. Die Umsetzung in Wärme (und Strom) erfolgt dann klassisch über Verbrennungstechnologien wie Gaskessel oder BHKW.

Umweltschutzbezogener Umsatz: Deutschland, Jahre (bis 2010),

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten für den Umweltschutz wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden, allerdings nicht nach Umweltbereichen. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz auftreten. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen sind. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen: Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweiterte Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien). Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann. Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Zum Berichtsjahr 2023 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz im Umweltbereich Abfallwirtschaft überarbeitet, so dass Technologien nach "Entsorgung" und "Verwertung" abgeleitet werden können. Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) unter "Presse, Pressemitteilungen". Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 werden zur Datenbank GENESIS-Online ergänzende Ergebnisse im Statistischen Bericht – Güter und Leistungen für den Umweltschutz – veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Umweltschutzbezogener Umsatz: Bundesländer, Jahre (bis

Teil der Statistik "Erh. der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Umweltschutzbezogener Umsatz 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32531). 1.2 Grundgesamtheit Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, werden die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt, welches im Berichtsjahr endet. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: VERORDNUNG (EU) Nr. 691/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 12 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermittelt das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Betrieben und Einrichtungen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Betrieben und Einrichtungen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Betrieben und Einrichtungen maßgeblich bestimmt wird (Dominanzregel). Außerdem werden ab dem Berichtsjahr 2022 die zu sperrenden Tabellenfelder auch nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Betriebe und Einrichtungen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden die dazu erforderlichen Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). Ab dem Berichtsjahr 2022 wird die Geheimhaltung automatisiert mit der Geheimhaltungssoftware TauArgus durchgeführt. Dies erfolgt anhand der im Statistischen Verbund abgestimmten Tabellen für alle Bundesländern. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zudem wird in Arbeitsgruppensitzungen "AG Umweltökonomie" mit den Statistischen Ämter der Länder zweimal im Jahr an der Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Statistiken gearbeitet. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen und des Verzeichnisses widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vollständigkeit des Berichtskreises. Um den Berichtskreis zu vervollständigen wird jährlich überprüft, ob neue Berichtseinheiten aus dem Unternehmensregister für die Erhebung relevant sind. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Seit dem Berichtsjahr 1997 liefert die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz Informationen über den Umfang und die Struktur der in Deutschland erstellten und erbrachten Umweltschutzgüter und -leistungen. Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzleistungen (Güter und Leistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Mit der Neugestaltung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wurde ab Berichtsjahr 2006 der Begriff Umweltschutz um den Bereich Ressourcenschonung erweitert, insbesondere in Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Maßnahmen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Das Erhebungsmerkmal Anzahl der Beschäftigten für den Umweltschutz wird lediglich für den Betrieb bzw. die Einrichtung insgesamt erhoben. Daher kann diese Angabe nur differenziert nach Wirtschaftszweigen dargestellt werden, allerdings nicht nach Umweltbereichen. 2.1.2 Klassifikationssysteme Der Erhebung liegen folgende Klassifikationssysteme zu Grunde: - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev. 2 und der daraus abgeleiteten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008) und dem darauf basierenden Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Umweltschutz: Darunter sind Güter und Leistungen zu verstehen, die der Emissionsminderung dienen. Unter Emissionsminderung ist dabei die Vermeidung, Verminderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Schädigende Einflüsse können in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz auftreten. Nicht in diese Erhebung fallen Güter und Leistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse, Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen sind. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einem Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie. Die in der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendeten Definitionen für die Umweltbereiche orientieren sich an dem Rahmen der funktionalen Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) und Klassifikation der Ressourcenmanagementaktivitäten (CReMA 2008). Abfallwirtschaft umfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abfallsammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Die Abwasserwirtschaft umfasst Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge und der Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen) sowie zur Verringerung der Wärmemenge bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen (Umsätze, die direkt mit der Abwassersammlung, -behandlung und/oder -beseitigung erzielt werden). Der Lärmbekämpfung dienen Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Ab Berichtsjahr 2019 umfasst die Luftreinhaltung zusätzlich die Elektromobilität. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die auf den Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie den Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen und semi-natürlichen Landschaften abzielen. Der Schutz und die Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Maßnahmen und Aktivitäten, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Ausgenommen sind Entsorgungsdienstleistungen. Dem Klimaschutz dienen Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N20), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FWK), Schwefelhexafluorid (SF6), Stickstofftrifluorid (NF3)). Zum Klimaschutz gehören Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zum Einsparen von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz. Ausgenommen sind Umsätze aus Elektrizitäts- bzw. Wärmeerzeugung. Umsatz mit Umweltschutzleistungen: Verarbeitendes Gewerbe (einschließlich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden): Zu melden ist die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer) der im Berichtsjahr abgerechneten Lieferungen und Leistungen an Dritte -unabhängig vom Zahlungseingang- einschließlich Verbrauchssteuern und getrennt in Rechnung gestellter Kosten für Fracht, Porto, Verpackung usw. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an rechtlich selbstständige Konzern- und Verkaufsgesellschaften werden einbezogen. Unmittelbare gewährte Preisnachlässe werden abgesetzt. Baugewerbe: Erfasst werden die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen einschließlich der Umsätze aus Subunternehmertätigkeit und aus der Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer. Dienstleistungsgewerbe: Betrachtet wird der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch) aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne reine Handelsumsätze). Forschungsprojekte werden im Falle der Erstellung einer Rechnung als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen. Drittmittel geförderte Forschungsprojekte werden als Dienstleistung für den Umweltschutz einbezogen, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind und der Mittelgeber die Nutzungsrechte der Forschungsergebnisse besitzt. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, wird das Geschäftsjahr zugrunde gelegt, das im Berichtsjahr endet. Bei Einrichtungen der öffentlichen Hand wird das Haushaltsjahr zugrunde gelegt. Beschäftigte für den Umweltschutz sind die in den Erhebungseinheiten mit der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Leistungen für den Umweltschutz Beschäftigte. Die Beschäftigung im Bereich Umweltschutz wird in Vollzeitäquivalenten gemessen. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Umweltstatistiken zählen die Europäische Kommission (Eurostat und weitere Generaldirektionen), Bundesministerien und -behörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die jeweiligen Länderressorts. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) nutzt unter anderem die Daten aus Deutschland zur Erfassung des Umweltschutzmarktes in der EU. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung. Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Beauftragte aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen beraten. Um den technischen Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft richtig wiederzugeben, hat das Statistische Bundesamt verschiedene Verbände und Institute konsultiert. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr 2011 ein neu gegliederter Waren- und Leistungskatalog -analog zur Klassifikation der Umweltbereiche in CEPA 2000- implementiert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die jährliche dezentrale Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird bundesweit bei höchstens 15 000 Betrieben und Einrichtungen durchgeführt, die Güter oder Leistungen herstellen bzw. erbringen. Da der spezielle Berichtskreis der Umweltschutzwirtschaft in Deutschland in keinem System in seiner Gänze abgebildet ist, basiert die Berichtskreisfindung der Statistischen Landesämter auf intensiven Recherchen in den gängigen Medien wie Internet, Messelisten, sowie verschiedenen Foren zum Thema Umweltschutz. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Zusätzlich ist es möglich, potentielle Erhebungseinheiten gemäß § 13 Bundesstatistikgesetz (BStatG) im Rahmen von Vorbefragungen von Betrieben ausgewählter Wirtschaftszweige zu ermitteln. Konkret sind folgende Maßnahmen erfolgt: - Vorbefragung von Betrieben in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 20, 22, 23, 25, 26, 27, 28 und 29 lt. NACE Rev.2) des Verarbeitenden Gewerbes. - Berichtsjahr 2008: Betriebe der Größenklasse 100 und mehr Beschäftigte, Berichtsjahr 2009: Betriebe der Größenklasse 50 - 99 Beschäftigte, Berichtsjahr 2010: Betriebe der Größenklasse 20 - 49 Beschäftigte. - Berichtsjahre 2008 und 2009: Vorbefragung von Betrieben des Baugewerbes in der Größenklasse 20 und mehr tätige Personen. - Berichtsjahre 2010 und 2011: Vorbefragung von Betrieben des Dienstleistungsgewerbes mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Million EUR in den umweltökonomisch relevanten Wirtschaftsabteilungen (WZ 71, 72 und 74.9 lt. NACE Rev. 2). - Ab Berichtsjahre 2012: Erweiterung des Berichtskreises mithilfe der Umweltgüterliste (Abgleich von Einzeldaten aus der Vierteljährlichen Produktionserhebung mit einer Liste, die umweltschutzrelevante GP-Nummern enthält). - Ab Berichtsjahr 2016: Erweiterung des Berichtskreises anhand einer URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen. - Ab Berichtsjahr 2019: Erweiterung des Berichtskreises anhand jährlicher URS-Recherche nach Neugründungen von Betrieben in umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen und Betrieben, die mit der Herstellung von Umweltschutzgütern betraut sind. - Berichtsjahre 2019 bis 2022: Sukzessive Erweiterung des Berichtskreises anhand von URS-Recherchen zu umweltökonomisch relevanten Wirtschaftszweigen in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes (ab 100 tätigen Personen) und im Baugewerbe (ab 50 tätigen Personen). Im Berichtsjahr 2011 wurde ein neuer nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert. Durch den neuen aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Da die Zuordnung der Leistungen zu einzelnen Kategorien durch den auskunftspflichtigen Betrieb selbst vorgenommen wird, war es für einige Betriebe in der Vergangenheit manchmal schwierig sich mit einem konkreten Produkt zu identifizieren. Durch die neu eingeführten Positionen "Sonstige" hat der berichtspflichtige Betrieb jetzt zusätzlich die Möglichkeit auch ohne konkrete Produktzuordnung Angaben zu machen. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz u. a. dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Diese wirken sich auf das Konzept der Datengewinnung aus. Ab 2016 sind von der Erhebung Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Durch eine weitere Änderung des Umweltstatistikgesetzes wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen nochmals angepasst, so dass ab dem Berichtsjahr 2021 Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen sind, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Die Erhebung wird dezentral, d. h. durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt, die die zu befragenden Einheiten ermitteln. Das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung der Statistik zuständig und erstellt die Erhebungsunterlagen. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird mittels Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) durch die Statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Ab April können die Heranziehungsbescheide mit den IDEV-Zugangsdaten per Post an die berichtspflichtigen Betriebe versandt werden. Die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen füllen den Onlinefragebogen (IDEV) aus und übermittelt ihn an die Statistischen Ämter der Länder. Die elektronisch erfassten Daten werden in eine fachspezifische Datenbank (Fachanwendung) importiert und bearbeitet. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Nachdem die berichtspflichtigen Betriebe und Einrichtungen den Onlinefragebogen ausgefüllt haben, erfolgt in den Statistischen Ämtern der Länder ein einheitliches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle. Fehlende und unplausible Angaben werden bei den auskunftspflichtigen Betrieben nachgefragt. Das Statistische Bundesamt prüft die Länderdaten und stellt aus diesen das Bundesergebnis zusammen. Es werden keine Hochrechnungsverfahren eingesetzt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Entfällt. 3.5 Beantwortungsaufwand Alle berichtspflichtigen Betriebe erhalten einmal jährlich einen einheitlich gestalteten Onlinefragebogen. Die verständliche Gliederung und der geringe Umfang der Merkmale erleichtern den Betrieben und Einrichtungen das Ausfüllen des Fragebogens. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Unschärfen ergeben sich primär durch fehlende Hilfsmerkmale zur eindeutigen Abgrenzung der Grundgesamtheit. Die Erhebung war zu Beginn als Stichprobenerhebung angelegt. Da im ersten Erhebungsjahr 1997 die Anzahl der für die Erhebung in Frage kommenden Einheiten (Grundgesamtheit) 5000 überstieg, wurde anfänglich der Bau- und Dienstleistungsbereich nur repräsentativ erfasst. Im Verarbeitenden Gewerbe wurden alle in einer Vorbefragung ermittelten Betriebe in die Erhebung einbezogen. Seit dem Erhebungsjahr 2006 dürfen 15 000 Betriebe und Einrichtungen für die Erhebung angeschrieben werden. Eine Grundgesamtheit zur Stichprobenziehung kann mithilfe des Unternehmensregisters nicht eindeutig erstellt werden. Die Produktion von Umweltschutzgütern ist in fast allen Wirtschaftsbereichen möglich. Die zu erfassenden Einheiten dieser Erhebung werden in den Statistischen Ämtern der Länder sehr aufwendig ermittelt (siehe 3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Entfällt. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Auswahlgrundlage ist das statistische Unternehmensregister. Im Idealfall sind darin alle Einheiten enthalten, über die statistische Aussagen getroffen werden sollen (Grundgesamtheit). Tatsächlich können aber z. B. Einheiten der Grundgesamtheit nicht im statistischen Unternehmensregister enthalten sein (Untererfassung), oder Einheiten sind einem falschen Wirtschaftszweig zugeordnet. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Merkmale (Item-Non-Response); Zunächst findet eine Sichtkontrolle der eingegangenen Online-Meldungen statt. Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. Die erfassten Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder zudem maschinell auf Unplausibilitäten, fehlende Informationen und die Qualität der Angaben überprüft. Bei fehlenden bzw. unplausiblen Angaben wird grundsätzlich bei den auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nachgefragt. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response): Zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern gehören auch die Antwortausfälle (= so genannte echte Ausfälle). Hierzu zählen alle Betriebe und Einrichtungen, die nicht oder nicht rechtzeitig melden, obwohl sie auskunftspflichtig sind. Zu den unechten Antwortausfällen zählen z. B. erloschene Einheiten, Einheiten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt außerhalb des Erfassungsbereiches dieser Statistik ausüben, im Dienstleistungssektor zugeordnet sind und einem Unternehmen angehören, die mit ihrem Gesamtumsatz 1 Million Euro unterschreiten bzw. im Produzierenden Gewerbe weniger als 20 tätige Personen angehören. Sofern die auskunftspflichtigen Betriebe und Einrichtungen ihrem betrieblichen Rechnungswesen o. ä. keine exakten Angaben zu ihren Umweltschutzumsätzen entnehmen können, sind qualifizierte Schätzungen gestattet. Dies kann zu weiteren Unschärfen in der Statistik führen. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen, ausgelöst etwa durch die Berücksichtigung verspätet eingegangener Erhebungsdaten, sieht diese Statistik nicht vor. Es werden keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht. Daher gelten veröffentlichte Daten als endgültig. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die endgültigen Bundesergebnisse werden in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Erfahrungsgemäß entnehmen die Betriebe und Einrichtungen die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ab April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Ab diesem Zeitraum erfolgt innerhalb der nächsten 13 Monate in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der Onlinefragebogen, d. h. die eingegangenen Daten werden erfasst, geprüft und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse wurden fristgerecht 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Eine räumliche Vergleichbarkeit ist auf Ebene der Bundesländer gegeben. Bei Eurostat wird auf EU-Ebene der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen abgebildet (Environmental Goods and Services Sector, kurz EGSS), wofür unter anderen die bereitgestellten Daten aus der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz verwendet werden. Da die Erhebung in den EU-Staaten nicht nach einer einheitlichen Methode durchgeführt wird, sind die Daten international nur eingeschränkt vergleichbar. Für detaillierte Informationen siehe auch die Metadaten der EGSS (unter ec.europa.eu/eurostat). 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird seit dem Berichtsjahr 1997 durchgeführt und unterlag bezüglich der Erhebungsmerkmale bis in das Jahr 2006 geringen Veränderungen, sodass bis dahin eine zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt gegeben ist. Die Erhebung unterliegt einer gewissen Dynamik und wurde hinsichtlich der erweiterten Ansprüche der Datennutzer angepasst und technisch weiterentwickelt. Des Weiteren wurden Anpassungen für verschiedene Merkmale bzgl. den der Umweltstatistik zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen durchgeführt. Grundlage der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) sowie die korrespondierende Verordnung des Europäischen Parlaments (EU Nr. 691/2011). Ab dem Berichtsjahr 2006 wurde die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wie folgt geändert: - Ausdehnung des Berichtskreises von 5 000 auf 15 000 Einheiten - Neues Erhebungsmerkmal "für den Umweltschutz Beschäftigte" - Unterscheidung lediglich nach in- und ausländischen Abnehmern - Klimaschutz als neuer, siebter Umweltbereich - erweiterte Fassung des Begriffes "Umweltschutz" (z. B. inklusive Ressourcenschonung und Erneuerbarer Energien). Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Bei der zeitlichen Vergleichbarkeit ist zudem zu beachten, dass sich von einem Berichtsjahr zum nächsten der Wirtschaftszweig eines Betriebes ändern kann. Die aufgeführten Änderungen führen zu großen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Berichtsjahre von 1997 bis 2005. Im Berichtsjahr 2011 wurde außerdem ein neuer, nach Umweltbereichen gegliederter Güter- und Leistungskatalog implementiert (siehe Ausführungen unter Punkt 3.1). Durch den aktualisierten Katalog wird ab Berichtsjahr 2011 der technische Entwicklungsstand der Umweltschutzwirtschaft besser wiedergegeben. Dies führt in einigen Bereichen zu Einschränkungen in der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre, da der neue Katalog weitergefasst ist. Teilweise wurden die Umweltbereiche im Berichtsjahr 2011 anders abgegrenzt. Besonders sichtbar wird die Systemänderung in den neu abgegrenzten Umweltbereichen "Abwasserwirtschaft" (vormals Umweltbereich "Gewässerschutz" einschließlich Schutz und Sanierung von Grund- und Oberflächenwasser) und "Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser" (vormals nur Umweltbereich "Bodensanierung"). Im Berichtsjahr 2014 wurde das Verzeichnis der Umweltschutzleistungen um die Positionen "Wärmedämmung und Kälteisolierung im industriellen Bereich" und "Energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechnik" erweitert. Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Kapitel "Speichertechnologien" und "Effiziente Netze" neu aufgenommen. Im Berichtsjahr 2019 wurde der Bereich Luftreinhaltung um die Position "Elektromobilität" erweitert. Im Berichtsjahr 2020 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz in allen Umweltbereichen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) für den Umweltschutz von anderen Umweltmaßnahmen getrennt dargestellt. Der Themenbereich Energieeffizienz von Gebäuden im Umweltbereich Klimaschutz wurde inhaltlich überarbeitet und neu strukturiert. Damit wird die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und der Neubau energieeffizienter Gebäude abgebildet und die übrigen Positionen im Verzeichnis sind um bisherige Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden bereinigt. Zum Berichtsjahr 2023 wurde das Verzeichnis der Güter und Leistungen für den Umweltschutz im Umweltbereich Abfallwirtschaft überarbeitet, so dass Technologien nach "Entsorgung" und "Verwertung" abgeleitet werden können. Durch diese Überarbeitung liegt eine weitere eingeschränkte Vergleichbarkeit für die Berichtsjahre von 2006 bis 2010 vor. Im Berichtsjahr 2016 wurde das Umweltstatistikgesetz dahingehend geändert, dass Abschneidegrenzen für den Berichtskreis definiert wurden. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, - die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen, - die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen. Des Weiteren werden Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, - die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen, - die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde daher eine Vielzahl an Einheiten nicht mehr befragt. Dies hat zwar zu einem starken Rückgang der Fallzahlen geführt, aber die monetären Auswirkungen waren vergleichsweise gering. Ab Berichtsjahr 2017 werden Betriebe, die in den Wirtschaftszweigen 37 bis 39 angesiedelt sind, nicht mehr befragt. Zum Berichtsjahr 2021 wurde die Abschneidegrenze für Dienstleistungen erneut angepasst. Seitdem sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen, die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die vorliegenden Ergebnisse geben den Umsatz und die Beschäftigten wieder, die mit der Produktion von Gütern, Technologien und Dienstleistungen zum Beseitigen und Vermeiden von Umweltschäden sowie zur Ressourcenschonung verbunden sind. Diese bilden eine Teilmenge zu den Gesamtumsätzen und Beschäftigten dieser Einheiten und werden mit den relevanten Daten anderer amtlicher Statistiken abgeglichen. Dazu zählen die Statistik der Investitionserhebung bei Unternehmen und Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, die Statistik der Investitions- und Kostenstrukturerhebung im Baugewerbe, die Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe, die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern. Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz dienen als Grundlage für die Berichterstattung an Eurostat im Rahmen des Moduls "Environmental Goods and Services Sector (EGSS)" auf Basis der EU-Verordnung 691/2011. Seit 2017 werden jährlich Daten zu Output, Wertschöpfung, Exporten sowie Beschäftigten im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt bereitgestellt. Die Daten zu den Bereichen Ökolandbau, Waldmanagement, erneuerbare Energie und Wärme, Biokraftstoffe, Wasserwirtschaft sowie Entsorgungsdienstleistungen werden auf Basis anderer Statistiken berechnet, beispielsweise mittels der Agrarstrukturerhebung, der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Preisstatistik, der Energiestatistik und den konjunkturellen und strukturellen Statistiken des Verarbeitenden Gewerbes. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz sind in sich kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Entfällt. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die jährliche Pressemitteilung wird über die Homepage des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Die Pressematerialien sind kostenlos erhältlich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) unter "Presse, Pressemitteilungen". Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen > Umweltökonomie auf der entsprechenden Themenseite mit ausgewählten Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.3 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.3 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Ab dem Berichtsjahr 2021 werden zur Datenbank GENESIS-Online ergänzende Ergebnisse im Statistischen Bericht – Güter und Leistungen für den Umweltschutz – veröffentlicht. Die genannten Veröffentlichungen stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32531 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de/de/umwelt/afid-modul-umweltschutzgueter). Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen

In den Arbeitsbereichen der öffentlichen Hand spielen Rechenzentrums-Dienstleistungen und die Beauftragung zum Neubau eines Rechenzentrums (RZ) eine große Rolle. Die Green-IT Initiative des Bundes hat sich zudem verpflichtet, die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentrum in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren zu erfüllen und die umweltverträglichsten IT-Produkte und IT-Dienstleistungen zu beschaffen. Der IT Planungsrat verpflichtet Länder und Kommunen für den Einsatz einer nachhaltigen IT in der Verwaltung zu sorgen. Zudem erwartet die Bundesregierung, dass in Deutschland neue Rechenzentren ab 2027 klimaneutral betrieben werden und dass bei IT-Beschaffungen des Bundes Zertifizierungen wie der Blaue Engel Standard werden.Um die Anforderungen der Politik gerecht zu werden und die Zielerreichung der Green-IT Initiativen nicht durch den Einkauf von externer Rechenzentrums-Dienstleistungen zu gefährden, müssen die beauftragen Leistungen einen hohen Umweltstandard erfüllen, der derzeit nur durch die Anforderungen des Umweltzeichens Blauen Engel für Rechenzentren gewährleistet ist.Relevante Umweltwirkungen von Rechenzentren werden durch den Stromverbrauch, den Ressourcenverbrauch der IT und durch klimaschädliche Emissionen von Kältemitteln und Schaltanlagen verursacht. Der Beschaffungsleitfaden adressiert gute Unternehmenspraxis, vertragliche Anforderungen, kontinuierliche Energieeffizienz, klimaschädliche Chemikalien, bauliche Anforderungen und Anforderungen an Neuanschaffungen. Mit dem vorliegenden Leitfaden werden die öffentlichen Beschaffungsstellen dabei unterstützt, umweltverträgliche RZ-Hardware, RZ-Infrastruktur und RZ-Dienstleistungen auszuschreiben und zu beschaffen.Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Das Umweltzeichen Blauer Engel für Rechenzentren (DE-UZ 228), Ausgabe Januar 2023.

ALOIS: DEPAS ocean-bottom seismometer operations at the western Gakkel Ridge / Lena Trough in 2022-2023

This ocean-bottom seismometer deployment is part of an interdisciplinary project examining the Aurora hydrothermal vent field in an attempt to understand its fluid circulation. A total of 8 ocean bottom seismometers modified for the operation in sea ice covered oceans was deployed around Aurora vent field at the intersection of Gakkel Ridge and Lena Trough in the Fram Strait. The aim of the experiment was to monitor seismicity related to the hydrothermal circulation system and to reveal potentially heat reservoirs devoid of seismicity. The network consisted of 8 DEPAS Lobster type broadband OBS. Instruments were free-fall deployed and spaced by about 5-8 km. Their position at the seafloor is known to within few meters from ultrashort baseline positioning system Posidonia. The OBS recorded continuously at 100 Hz for up to 12 months between end of July 2022 and mid July 2023. One instrument (AUR02) had an unreliable seismometer records due to levelling problems. Skew values were obtained for all stations and ranged between -18 s and 12.3 s. Clock drift in this experiment was partially nonlinear. After the skew correction, a nonlinear time drift for stations AUR02, AUR04, AUR06, AUR08 was determined using noise cross-correlation. A best-fit correction was obtained by using skew-corrected station AUR01 as reference station for stations AUR04 and AUR08, while skew-corrected station AUR03 served as reference for stations AUR02 and AUR06. Station specific phase residuals obtained from a manually picked catalog of 492 events were used to further validate the clock drift corrections. For AUR04 a nonlinear phase residual drift was observed and, subsequently, the applied drift polynomial was manually adjusted to minimize resulting residuals. Waveform data are available from the GEOFON data centre under network code 4V.

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