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Found 163 results.

Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung

Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.

Evaluierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes - Vorbereitung und Begleitung eines Erfahrungsberichts gemäß Paragraph 18

Ecofys hat in Zusammenarbeit mit Fraunhofer ISI, IZES gGmbH, Öko Institut e.V. und Prof. Dr. Jur. Klinski das 2009 neu in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert. Die wesentlichen Projekterkenntnisse sind: - Aufgrund der Beschränkung des EEWärmeG auf Neubauten hat das Gesetz keine Auswirkung auf Bestandsgebäude, in denen die wesentlichen Wärmeverbräuche anfallen. - Die Erfüllung des EEWärmeG erfolgt hauptsächlich über Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 15 Prozent. - Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden durch jeden Neubau-Jahrgang jährlich derzeit rund 90 Mio. m Erdgas und 40 Mio. Liter Heizöl eingespart. In den Neubauten seit 2009 wurden in 2011 insgesamt rund 102 Mio. l Heizöl und rund 264 Mio. m Erdgas eingespart. - Im Neubau 2011 ergeben sich durch das EEWärmeG jährliche Einsparungen an CO2 - Äquivalenten in Höhe von rund 217.000 t (in 2009 und 2010 zwischen 205.000 und 225.000 t), wobei die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien mit rund 38 Prozent dazu beiträgt. In 2011 wurden somit durch den Neubau seit 2009 insgesamt Emissionen von 646.000 t CO2 - Äquivalenten eingespart.

Deutsches Bienenmonitoring

Europarechtliche Aspekte des Oeko-Audits

Vergleichende Darstellung der Anwendung des Oeko-Audits in verschiedenen europaeischen Unternehmen mit dem Ziel, Unterschiede festzustellen; - Einordnung der Oeko-Audit Verordnung ins Europarecht; - Feststellung und Auslegung von Luecken/unbestimmten Rechtsbegriffen in der Oeko-Audit Verordnung; - Aenderungsbededarf der Oeko-Audit Verordnung.

Gebäudestudie Thüringen - Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Thüringen hat das Ziel, den Anteil zukunftssicherer, erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 30 Prozent zu steigern. Um eine Doppelstrategie aus mehr erneuerbare Wärme und weniger Wärmebedarf umzusetzen, sollten landesrechtliche Regelungen und Fördermaßnahmen erarbeitet werden, die auf eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung der Bestandsgebäude im Freistaat Thüringen und eine Steigerung der Energieeffizienz abzielen. Als Grundlage dafür erarbeitete Ecofys eine Gebäudestudie, die folgende Informationen umfasst: - Energetischer Ist-Zustand der bestehenden Gebäude (Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien), diesbezügliche Entwicklungen seit 1990 sowie deren Zusammenhang mit den jeweiligen Wärmeschutzvorschriften. - Auswirkung des EEWärmeG des Bundes auf Energieeffizienz und Anteil erneuerbarer Wärme an Neubauten. - Handlungsempfehlungen zur Steigerung des Anteils erneuerbar erzeugter Wärme. Die Handlungsempfehlungen wurden gemeinsam von Ecofys und dem Hamburg Institut erarbeitet.

Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Gutachten: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Umsetzung von Artikel 14 (Inspektion von Heizungsanlagen)

Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Alternativ wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn diese nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch entsprechende Gutachten nachzuweisen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellte Ecofys das entsprechende Gutachten für Deutschland. Ecofys ermittelte darin Mengengerüste und führte Szenarienberechnungen für verschiedene quantifizierbare Ersatzmaßnahmen durch.

Continued technical support to the negotiations of the F-gas Regulation, preparing ist implementation and international action on F-gases

Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie - Drittes Arbeitsprogramm

Ausgangslage: Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind zentrale Instrumente des produktbezogenen Umweltschutzes in der EU, welche wesentlich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen und zur Verbraucherinformation beitragen können. Die Kommission hat 2016 ihr drittes Arbeitsprogramm vorgelegt, welches im Zeitraum bis 2019 umgesetzt wird. Eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung für die Beteiligung des Umweltbundesamtes am Ausgestaltungsprozess ist erforderlich, um die Vielzahl der im Regelprozess befindlichen Produktgruppen bearbeiten zu können. Ziel ist es, hohe ökologische Standards, die sowohl die Energieeffizienz, als auch weitere relevante Umweltwirkungen und vor allem die Ressourceneffizienz in umfassendem Sinne adressieren, in den Durchführungsmaßnahmen zu verankern. Zielsetzung/Methoden: 1) Begleitung und Kommentierung von Vorstudien für Produktgruppen im dritten Arbeitsprogramms basierend auf einer bereits entwickelten Prüfliste; 2) Kurzexpertisen und ad-hoc Beratung für Produktgruppen für Konsultationsforum und Regelungsausschuss, Prüfung der Anforderungen für Energieeffizienz und weitere Umweltwirkungen, vor allem Aspekte der Ressourceneffizienz; 3) Begleitung von Selbstregulierungsinitiativen der Industrie; 4) Informationen für Akteure: Erstellung von Produktdatenblättern für erlassene Verordnungen, Fortführung des Ökodesign-Kalenders und einer Übersicht zu den Einsparpotentialen; 5) Kurzexpertise zu Qualitätseigenschaften von LED, speziell Lebensdauer und Austauschbarkeit sowie Ableitung von Empfehlungen für die Weiterentwicklung; 6) Durchführung von Fachgesprächen.

Umsetzung der Richtlinien 125/2009/EG (Ökodesign) und 2010/30/EU (Energieverbrauchskennzeichnung) - Expertise zur Weiterentwicklung der Richtlinien, u.a. Steigerung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung von Materialaspekten

Die Durchführungsmaßnahmen (DM) der Ökodesign-RL & der Energieverbrauchskennzeichnungs-RL tragen wesentlich zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. 11 Produktgruppen befinden sich im Regelsetzungsverfahren, weitere 14 Vorstudien sind in Bearbeitung. Bis 2011 legt KOM ein neues Arbeitsprogramm vor. In den Vorstudien und DM sollen hohe Energieeffizienz- und ökologische Standards im Sinne eines EU Top Runner-Ansatzes festgelegt werden. Hierfür ist eine möglichst frühzeitige - und soweit möglich standardisierte - Qualitätskontrolle der Vorstudien sowie eine wissenschaftliche ad-hoc Beratung und Beteiligung am EU-Konsultationsprozess erforderlich. Das Vorhaben soll erbringen: - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien und der DM zur Festlegung möglichst ambitionierter Energieeffizienzstandards (inkl. ad-hoc-Zuarbeit für Konsultationsforum & Regelungsausschuss) - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien & VO-Entwürfe & ad-hoc Zuarbeit zur Festlegung möglichst ambitionierter Kennzeichnungsstandards und -Revisionszeiträume - Erstellung von Marktübersichten & Identifikation des Einsparpotenzials von Vorreitertechnologien - Identifikation mögl. Regelungslücken & weiterführende Vorschläge z. Energieeffizienzverbesserung - Berücksichtigung weiterer Umweltwirkungen, insbes. von Aspekten der Materialeffizienz - Prüfung des Arbeitsprogramms ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Fachbegleitung der Richtlinienrevision ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Vorschläge für eine Berechnung der Lebenszykluskosten & Standardsetzung.

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