Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.
Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Eine nachhaltige räumliche Planung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von flächenbezogenen Umweltzielen. Sie muss sich insbesondere folgenden aktuellen Herausforderungen stellen: - der Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien (Energiewende), - der räumlichen Anpassung an den Klimawandel, - der Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren (Flächenziel) - der Schaffung von Freiraumverbünden (Schutz der biologischen Vielfalt) - der Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes (Ressourcenschutz). Neben der räumlichen Gesamtplanung im Rahmen der Raumordnung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie z. B. die Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung oder die Landschaftsplanung, welche in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft sind. Ziel des Vorhabens ist es daher, Leitbilder und Instrumente bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und -ordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz angesichts der aktuellen Herausforderungen zu analysieren und zu bewerten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. Gesetzgebungsvorhaben - vor allem auch bzgl. deren Umsetzung in die Planungspraxis, z.B. im Rahmen der Landes- Raumordnung (Bsp. LEP NRW und LROP NI) - und den im März 2016 von der MKRO beschlossenen 'Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland' zu richten. Auch teilräumliche Strategien des Bundes, z.B. für den Küstenraum oder die Alpenregion, sollen einbezogen werden. Im Ergebnis gilt es, Handlungsansätze für die weitere Stärkung der Steuerungsfunktion der Raumordnung zu entwickeln und Strategien für die Weiterentwicklung der Umweltdimension in der raumbezogenen Planung aufzuzeigen. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist ein - BMUB/UBA-Workshop unter Einbeziehung wichtiger Akteure des Bundes und der Länder.
Die Förderung des nachhaltigen Konsums ist eine der großen Herausforderungen der Umweltpolitik. Das UBA widmet sich diesem Themenfeld u.a. im Themenschwerpunkt 'Nachhaltige Lebensstile' der aktuellen UBA-Strategie, in der neben der Verbesserung des Angebots und der Nachfrage auch die Notwendigkeit eines kulturellen Wandels benannt wird. Eine nachhaltige Entwicklung ist nicht allein mit technischen Umweltschutzmaßnahmen und informatorischen Instrumenten zu verwirklichen. So werden die bei vielen Produkten erzielten spezifischen Umweltentlastungen überkompensiert, weil der Verbrauch stärker und schneller steigt als die Effizienz. Es ist also auch notwendig, zielgenauer Verhaltens- und Werteänderungen in der Bevölkerung zu erreichen, die mit nachhaltiger Entwicklung vereinbar sind. Weitestgehend unbearbeitet ist rechtswissenschaftlich die Frage, inwieweit mittels Rechtsetzung und Rechtsänderung über bloße Informationspflichten hinausgehend konkret der nachhaltige Konsum unterstützt werden kann. Das Vorhaben umfasst folgende Leistungen:- Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung bestehender Rechtsvorschriften für neue Rechtsetzung zur Förderung des nachhaltigen Konsums von Produkten und die Identifizierung 'hemmender' Rechtvorschriften - Vorbereitung und Durchführung eines Experten-Workshops zur Diskussion und Verbreitung der Ergebnisse der Studie.
Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Das Forschungsprojekt dient der Entwicklung eines detaillierten Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes. Ausgehend von einer Analyse der Regelungsdefizite sollen detaillierte Eckpunkte und konkrete Regelungsvorschläge zu Grundsätzen, Zielen, Begriffen und Instrumenten des Ressourcenschutzrechts erarbeitet werden. Bestehende Regelungen sollen unter besonderer Berücksichtigung des Produktrechts weiterentwickelt, fehlende Regelungen sollen, ggf. auch in einem Ressourcenschutzgesetz des Bundes, ergänzt werden. Dabei ist neben ordnungsrechtlichen Instrumenten in hohem Maße Wert auf die rechtlichen Voraussetzungen eines effektiven Einsatzes informationeller und kooperativer Instrumente zur Aktivierung der Wirtschaft und zur Sensibilisierung der Konsumenten zu legen. Die zu entwerfenden Regelungen müssen mit dem sonstigen Umweltrecht abgestimmt sein und europa- und WTO-rechtliche Vorgaben und Entwicklungen beachten. Es ist ein juristisches Gutachten mit detaillierten Regelungsvorschlägen zu erstellen.
Fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeiten, welche dazu dienen, dass der Entwurf zur Verordnung über den Schutz vor Erschütterungen, welcher aus dem Jahre 2008 stammt, aktualisiert werden kann. - Initiieren und finanzieren von F&E-Projekten, welche technische Massnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und abgestrahltem Körperschall oder Prognoseverfahren (weiter-)entwickeln. Projektziele: - Reduktion der Anzahl Personen, die von übermässigen Erschütterungen oder abgestrahltem Körperschall belastet sind. - Neue technische Lösungen zur Begrenzung der Erschütterungen entwickeln und zur Marktreife oder Zulassung bringen.
Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
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