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Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG - Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts, Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG

Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien, Trans4Real - Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien

Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie

Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.

Zukünftige Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland

Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der Chemikalienverordnung REACH - Weiterentwicklung der Verordnung im vorhandenen Rechtsrahmen

Ausgangslage: Die europäische Chemikalienverordnung REACH regelt detailliert das Inverkehrbringen und die Anwendung von Stoffen und Gemischen. Für Erzeugnisse sind hingegen nur sehr wenige Bestimmungen enthalten. Dies kann beispielsweise im Bereich der Zulassungspflicht von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) dazu führen, dass ein solcher Stoff zwar von europäischen Herstellern nicht mehr verwendet werden darf, in Importerzeugnissen aber legal vorliegen kann. (Z. B. könnte dies für den Weichmacher DEHP in Kabeln ab dem Jahr 2015 der Fall werden.) Eine Lösung dieses Problems läge in der Ausweitung der Zulassungspflicht auf Stoffe in (Import-)Erzeugnissen. Zielstellung: Im ersten Teil des Vorhabens sollen die verschiedenen rechtlichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten der REACH-VO für Stoffe in Erzeugnissen ausgelotet werden. Neben der oben genannten Ausweitung der Zulassungspflicht auf SVHC in Erzeugnissen sind dies u. a. ein verpflichtendes Kommunikationsformat für Stoffe in Erzeugnissen, die Registrierung auch der unbeabsichtigten Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen, der Bezug der 0,1 Prozent-Grenze für SVHC auf das Teilerzeugnis statt auf das Gesamterzeugnis und die Kennzeichnungspflicht von SVHC in Erzeugnissen. Die Ergebnisse sollen dann im zweiten Teil des Vorhabens mit relevanten europäischen Akteuren diskutiert werden, z. B. Vertretern anderer Mitgliedstaaten oder der EU-Kommission. Methodik: Juristische Analyse, wo und wie die REACH-VO geändert werden müsste und was dem ggf. entgegensteht (z. B. WTO-Regelungen), Vorträge oder Workshops zur Kommunikation der Ergebnisse.

Umsetzung der Richtlinien 125/2009/EG (Ökodesign) und 2010/30/EU (Energieverbrauchskennzeichnung) - Expertise zur Weiterentwicklung der Richtlinien, u.a. Steigerung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung von Materialaspekten

Die Durchführungsmaßnahmen (DM) der Ökodesign-RL & der Energieverbrauchskennzeichnungs-RL tragen wesentlich zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. 11 Produktgruppen befinden sich im Regelsetzungsverfahren, weitere 14 Vorstudien sind in Bearbeitung. Bis 2011 legt KOM ein neues Arbeitsprogramm vor. In den Vorstudien und DM sollen hohe Energieeffizienz- und ökologische Standards im Sinne eines EU Top Runner-Ansatzes festgelegt werden. Hierfür ist eine möglichst frühzeitige - und soweit möglich standardisierte - Qualitätskontrolle der Vorstudien sowie eine wissenschaftliche ad-hoc Beratung und Beteiligung am EU-Konsultationsprozess erforderlich. Das Vorhaben soll erbringen: - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien und der DM zur Festlegung möglichst ambitionierter Energieeffizienzstandards (inkl. ad-hoc-Zuarbeit für Konsultationsforum & Regelungsausschuss) - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien & VO-Entwürfe & ad-hoc Zuarbeit zur Festlegung möglichst ambitionierter Kennzeichnungsstandards und -Revisionszeiträume - Erstellung von Marktübersichten & Identifikation des Einsparpotenzials von Vorreitertechnologien - Identifikation mögl. Regelungslücken & weiterführende Vorschläge z. Energieeffizienzverbesserung - Berücksichtigung weiterer Umweltwirkungen, insbes. von Aspekten der Materialeffizienz - Prüfung des Arbeitsprogramms ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Fachbegleitung der Richtlinienrevision ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Vorschläge für eine Berechnung der Lebenszykluskosten & Standardsetzung.

3. Umweltrechtliche Fachtagung 'Neue Konzepte im Umweltrecht' - Modernisierung durch Effektivierung, Beschleunigung, Vereinfachung?'

Bundeszuschuss fuer die Konzeption, Erstellung und Publikation eines Tagungsbandes in Verbindung mit der 3. umweltrechtlichen Fachtagung des Vereins fuer Umweltrecht e.V.

Methodische Tendenzen der Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung - unter besonderer Beruecksichtigung der USA und der Bundesrepublik Deutschland

Die Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung (UVP) hat sich Anfang der siebziger Jahre in den USA entwickelt und ist seit 1990 auch in Deutschland per Bundesgesetz (UVPG) verpflichtend. Weit verbreitete methodische Unsicherheiten beim Vollzug des UVPG begruenden den besonderen Bedarf, die UVP-Praxis in laenger etablierten UVP-Systemen auszuwerten. Ziel der Untersuchung ist eine international ausgerichtete Darstellung historischer Tendenzen in der Methodenentwicklung fuer die projektbezogene Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung.

Prüfung von formell- und materiell-rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten bei Festlegung von Flugrouten

Flugstrecken und Flugverfahren -also Lage und Höhenverlauf von An- und Abflügen sowie Platzrunden - in der Umgebung von Flugplätzen haben einen großen Einfluss auf die Fluglärmbelastung der Anwohner.Der gegenwärtige Prozess der Flugroutenfestlegung wird von verschiedenen Akteuren - zum einen der Umweltseite, aber auch der Verkehrsseite -als optimierungsfähig eingeschätzt. Thematisiert werden in diesem Zusammenhang u.a. folgende Aspekte: -Öffentlichkeit/Transparenz bei der Gestaltung von Flugrouten, -rechtliche und prozedurale Trennung in der Planfeststellung, -Funktion der Fluglärmkommissionen u.v.m. Diese und weitere Aspekte können für den Schutz der Bevölkerung im Verfahren der Festlegung von Flugrouten von erheblicher Bedeutung sein und berühren dadurch direkt oder indirekt die Funktion des UBA als Benehmensbehörde. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen die genannten aber auch weitere relevante Aspekte unter Lärmminderungsaspekten erörtert und gegebenenfalls Empfehlungen erarbeitet werden, wie der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm z.B. prozedural gestärkt werden kann und ausgeführt werden, inwiefern das UBA in seiner Funktion davon berührt ist.Demzufolge sollen folgende Ziele mit diesem Gutachten erreicht werden:-Analyse der Schwachstellen im gegenwärtigen Flugroutenfestlegungsverfahren-Erarbeitung von Vorschlägen, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung optimiert werden kann-Erarbeitung von Vorschlägen, wie eine rechtliche Implementierung stattfinden kann.

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