Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.
Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Die Durchführungsmaßnahmen (DM) der Ökodesign-RL & der Energieverbrauchskennzeichnungs-RL tragen wesentlich zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. 11 Produktgruppen befinden sich im Regelsetzungsverfahren, weitere 14 Vorstudien sind in Bearbeitung. Bis 2011 legt KOM ein neues Arbeitsprogramm vor. In den Vorstudien und DM sollen hohe Energieeffizienz- und ökologische Standards im Sinne eines EU Top Runner-Ansatzes festgelegt werden. Hierfür ist eine möglichst frühzeitige - und soweit möglich standardisierte - Qualitätskontrolle der Vorstudien sowie eine wissenschaftliche ad-hoc Beratung und Beteiligung am EU-Konsultationsprozess erforderlich. Das Vorhaben soll erbringen: - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien und der DM zur Festlegung möglichst ambitionierter Energieeffizienzstandards (inkl. ad-hoc-Zuarbeit für Konsultationsforum & Regelungsausschuss) - umfassende Qualitätskontrolle der Vorstudien & VO-Entwürfe & ad-hoc Zuarbeit zur Festlegung möglichst ambitionierter Kennzeichnungsstandards und -Revisionszeiträume - Erstellung von Marktübersichten & Identifikation des Einsparpotenzials von Vorreitertechnologien - Identifikation mögl. Regelungslücken & weiterführende Vorschläge z. Energieeffizienzverbesserung - Berücksichtigung weiterer Umweltwirkungen, insbes. von Aspekten der Materialeffizienz - Prüfung des Arbeitsprogramms ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Fachbegleitung der Richtlinienrevision ab 2012 und Entwicklung von Optimierungsvorschlägen - Vorschläge für eine Berechnung der Lebenszykluskosten & Standardsetzung.
A) Problemstellung: Die Bundesregierung wird Ende 2010 ein Energiekonzept vorlegen. Es wird eine Handlungsstrategie bis 2050 und erste Maßnahmen beschreiben, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Außerdem muss Deutschland die Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkt bis 2011 national umsetzen. Das Ziel einer CO2-freie Energieversorgung erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Die Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, der Ausbau der Offshore-Windenergie, die bessere Intergration erneuerbarer Energien in den Markt und effizienter Energieerzeugung in die Energieversorgungsnetze sowie die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (faire Preise, neue Marktakteure, neue Kraftwerke) werden umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Durch Anpassung des energiewirtschaftlichen Rahmens muss der Umbau auf ein nahezu CO2-freies und versorgungssicheres Energiesystem, damit erforderliche langfristige Investitionen und eine wettbewerbliche Energieversorgung gewährleistet werden. Im Rahmen der begonnenen und im kommenden Jahr fortzuführenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter juristischer Unterstützung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: - Laufende juristische Analyse und Begleitung des BMU zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
Flugstrecken und Flugverfahren -also Lage und Höhenverlauf von An- und Abflügen sowie Platzrunden - in der Umgebung von Flugplätzen haben einen großen Einfluss auf die Fluglärmbelastung der Anwohner.Der gegenwärtige Prozess der Flugroutenfestlegung wird von verschiedenen Akteuren - zum einen der Umweltseite, aber auch der Verkehrsseite -als optimierungsfähig eingeschätzt. Thematisiert werden in diesem Zusammenhang u.a. folgende Aspekte: -Öffentlichkeit/Transparenz bei der Gestaltung von Flugrouten, -rechtliche und prozedurale Trennung in der Planfeststellung, -Funktion der Fluglärmkommissionen u.v.m. Diese und weitere Aspekte können für den Schutz der Bevölkerung im Verfahren der Festlegung von Flugrouten von erheblicher Bedeutung sein und berühren dadurch direkt oder indirekt die Funktion des UBA als Benehmensbehörde. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen die genannten aber auch weitere relevante Aspekte unter Lärmminderungsaspekten erörtert und gegebenenfalls Empfehlungen erarbeitet werden, wie der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm z.B. prozedural gestärkt werden kann und ausgeführt werden, inwiefern das UBA in seiner Funktion davon berührt ist.Demzufolge sollen folgende Ziele mit diesem Gutachten erreicht werden:-Analyse der Schwachstellen im gegenwärtigen Flugroutenfestlegungsverfahren-Erarbeitung von Vorschlägen, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung optimiert werden kann-Erarbeitung von Vorschlägen, wie eine rechtliche Implementierung stattfinden kann.
Methoden/ Ziele für TV 01: Boden spielt eine maßgebliche Rolle im Klimageschehen. Durch seine Fähigkeit Kohlenstoff zu speichern, leistet er einerseits einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, andererseits ist der Boden auch negativ von den Folgen des Klimawandels betroffen. Im Rahmen des Vorhabens sollen zunächst die notwendigen fachlichen Grundlagen erarbeitet werden. Zu prüfen ist, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Boden vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und um sicherzustellen, dass der Boden klimaschützende Funktion z.B. als Kohlenstoffspeicher erfüllen kann. Das Bodenschutzrecht (BBodSchG und BBodSchV) enthält derzeit weder geeignete materielle Anforderungen noch sinnvolle Instrumente, um der Klimabedeutsamkeit des Bodens gerecht zu werden. Im Rahmen des Vorhabens sollen Vorschläge zur Verrechtlichung erarbeiten werden, unter anderen für die nachfolgend genannten sieben Themenfelder: - Ergänzung der Bodenfunktionen um die Klimafunktionen des Bodens sowie notwendige Konkretisierung im BBodSchG und der BBodSchV (z.B. Notwendigkeit von Ermächtigungsgrundlagen im BBodSchG) -Schutz hydromorpher Böden - Aspekte der Landwirtschaft (z.B. Paragraph 17 BBodSchG - gute fachliche Praxis), insbesondere Einbeziehung der Klimabelange und deren Konkretisierung sowie Ermächtigung zu Anordnungen gegenüber Landwirten -Regelungen zur Winderosion - Flächenmanagement -Berücksichtigung der Bodenfunktion Kohlenstoffspeicher in Planungs- und Genehmigungsverfahren - Verbesserung der Datenlage Fachliche Grundlagen bilden u.a. das Positionspapier der LABO - Klimawandel - Betroffenheit und Handlungsempfehlungen des Bodenschutzes von 2010 sowie die BORA-Stellungnahme zu Möglichkeiten der rechtlichen Verankerung des Klimaschutzes im Bodenschutzrecht. Wegen der Kombination von rechtlichen und fachlichen Fragestellungen ist eine interdisziplinäre Bearbeitung notwendig.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 91 |
| Land | 1 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 91 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 91 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 91 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 57 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 45 |
| Lebewesen und Lebensräume | 63 |
| Luft | 39 |
| Mensch und Umwelt | 90 |
| Wasser | 32 |
| Weitere | 91 |