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Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Instrumentelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG - Vorhaben III des EEG-Erfahrungsberichts, Rechtliche und instrumentelle Weiterentwicklung des EEG

Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien, Trans4Real - Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien

Zukünftige Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland

Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie

Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.

CCS; Entwicklung ausgewählter Regelungsvorschläge zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen bei Rechtsverordnungen zur CO2-Speicherung

Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.

Die Bedeutung bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung für die Umweltpolitik - Analysen, Umsetzungsbeispiele, Handlungsansätze

Eine nachhaltige räumliche Planung ist eines der zentralen Instrumente zur Durchsetzung von flächenbezogenen Umweltzielen. Sie muss sich insbesondere folgenden aktuellen Herausforderungen stellen: - der Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien (Energiewende), - der räumlichen Anpassung an den Klimawandel, - der Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren (Flächenziel) - der Schaffung von Freiraumverbünden (Schutz der biologischen Vielfalt) - der Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes (Ressourcenschutz). Neben der räumlichen Gesamtplanung im Rahmen der Raumordnung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie z. B. die Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung oder die Landschaftsplanung, welche in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft sind. Ziel des Vorhabens ist es daher, Leitbilder und Instrumente bundesrelevanter Strategien zur Raumentwicklung und -ordnung mit Umweltbezug zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Umweltschutz angesichts der aktuellen Herausforderungen zu analysieren und zu bewerten. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen bzw. Gesetzgebungsvorhaben - vor allem auch bzgl. deren Umsetzung in die Planungspraxis, z.B. im Rahmen der Landes- Raumordnung (Bsp. LEP NRW und LROP NI) - und den im März 2016 von der MKRO beschlossenen 'Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland' zu richten. Auch teilräumliche Strategien des Bundes, z.B. für den Küstenraum oder die Alpenregion, sollen einbezogen werden. Im Ergebnis gilt es, Handlungsansätze für die weitere Stärkung der Steuerungsfunktion der Raumordnung zu entwickeln und Strategien für die Weiterentwicklung der Umweltdimension in der raumbezogenen Planung aufzuzeigen. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist ein - BMUB/UBA-Workshop unter Einbeziehung wichtiger Akteure des Bundes und der Länder.

Grundlagen Erschütterungen

Fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeiten, welche dazu dienen, dass der Entwurf zur Verordnung über den Schutz vor Erschütterungen, welcher aus dem Jahre 2008 stammt, aktualisiert werden kann. - Initiieren und finanzieren von F&E-Projekten, welche technische Massnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und abgestrahltem Körperschall oder Prognoseverfahren (weiter-)entwickeln. Projektziele: - Reduktion der Anzahl Personen, die von übermässigen Erschütterungen oder abgestrahltem Körperschall belastet sind. - Neue technische Lösungen zur Begrenzung der Erschütterungen entwickeln und zur Marktreife oder Zulassung bringen.

Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr

Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.

Wissenschaftliche Abklärungen VVEA im Bereich Deponien, Bauabfälle, Bioabfälle

Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die zukünftige Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Es sind neue wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen zu überprüfen. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden. Projektziele: Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen sind zu überprüfen. - Anforderungen an die Deponietechnik, Anforderungen an die Nachsorge, Anforderungen an Deponiesickerwässer, Anforderungen an die Oberflächenabdichtung - Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen, Anforderungen an neue Bauestoffe, Anforderungen an die Behandlung von Bauabfällen - Anforderungen an die Behandlungsverfahren, Anforderungen an den Anlageninput, Anforderungen an die Verwendung von Bioabfall-Produkten.

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