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Naturschutzgebiete Landkreis Lüneburg

Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."

Ressortforschungsplan 2023, Einfluss impliziter konventioneller Randbedingungen auf die Freigabe

DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei

Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnisse bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Weitergabe von Lebensmittelspenden

Auftragsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung sowie Erstellung eines Rechtsgutachtens hinsichtlich der Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen Hemmnissen und Rahmenbedingungen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Weitergabe von Lebens-mitteln (Spenden). Das Ziel ist es, Hürden und Barrieren sowie Zielkonflikte vor dem Hintergrund des rechtlichen und politischen Rahmens zu identifizieren und zu bewerten. Diese Bewertung hat insbesondere darzulegen, - wie Lebensmittelverschwendung vermieden sowie - eine Weitergabe von Lebensmitteln erleichtert werden kann. - Zugleich sind aus den gewonnenen Erkenntnissen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu entwickeln sowie Handlungsoptionen und Lösungsansätze für Bund und Länder unter Berücksichtigung der rechtlichen Umsetzbarkeit abzuleiten. Konkret ist eine überblicksartige Bestandsaufnahme über die lebensmittelrechtlichen und sonstigen rechtlichen und politischen normativen Rahmenbedingungen in Deutschland auszuarbeiten, die die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln sowie eine Weitergabe von Lebensmitteln hemmen. Es sind sämtliche rechtlichen Regelungen und relevante Rechtsgebiete zu untersuchen, die mittelbar und unmittelbar Auswirkungen auf das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung haben oder haben können. Darüber hinaus sind auch nichtregulatorische bzw. untergesetzliche Bestimmungen in die Analyse mit einzubeziehen. Die Gründe für die ausgewählten mate-riell-rechtlichen Rechtsvorschriften sind zu erläutern und abzuwägen, bevor - unter Berücksichtigung der Rechtslage sowie der Vollzugspraxis in den Bundesländern - konkrete Lösungsansätze erarbeitet werden.

System elektrischer Kleinfahrzeuge zum privaten und gewerblichen Transport als ganzheitlicher Lösungsansatz urbaner Mobilitätsprobleme, Teilvorhaben: Rechtliche Begleitung

Übergreifende rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung, einschl. Finanzierung, Kosten- und Beitragsrecht sowie weitere im Zusammenhang mit der nuklearen Ver- und Entsorgung zu bearbeitenden Rechtsgebiete

Unterstützung bei der Prüfung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes, zum Notfallschutz und zum Recht der nichtionisierenden Strahlung

Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Verkehrsrechts

Gesellschaften und das Verhalten von Menschen verändern sich ständig. Die Erwartungen und das Nutzungsverhalten, z. B. gegenüber Kommunikationsmedien unterliegen ebenfalls einem Wandel. Gerade durch die Veränderungen im Bereich Kommunikation (Digitalisierung) eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Lebens, des Arbeitens und der Mobilität. Diese gesellschaftlichen Veränderungen schaffen neue Formen des Umgangs mit Eigentum, mit öffentlichem Raum, mit Verkehrsmitteln. Die Frage ist, inwieweit das vorhandene Rechtssystem und seine Auslegung diese gesellschaftlichen und technischen Innovationen adaptieren und ausreichend schnell befördern kann. Das Vorhaben soll am Beispiel Mobilität aufzeigen, inwieweit dem Recht - ggf. überholte - gesellschaftspolitische Prämissen zugrunde liegen können und dies dazu führen kann, dass das Recht eine umweltgerechte Entwicklung behindert oder fördert. Immer wieder wird in der Praxis vorgetragen, dass das bestehende Recht (und/oder dessen Anwendung) Maßnahmen zur Förderung der Diffusion wichtiger Innovationen im Verkehr in die Praxis erschwert. Das Vorhaben soll untersuchen, welche gesellschaftspolitischen Prämissen diesem Rechtsverständnis zugrunde liegen (Vorrang des motorisierten Individualverkehrs bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums) und Vorschläge entwickeln, wie ein modernes, flexibles Verkehrsrecht ausgestaltet werden könnte, das die Diffusion wichtiger Innovationen unterstützt. Beispielhaft können dafür die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionen um die Förderung von E-Mobilität und Car-Sharing herangezogen werden. Abschlussstudie, die in Fachveranstaltungen diskutiert und weiterentwickelt und dann auch verbreitet wird.

Verfahren der Folgenbewertung als Instrument der rechtlichen Sicherung von Nachhaltigkeit

1. Hintergrund: Nachhaltige Entwicklung ist vielfach erklärtes Leitziel und Gegenstand politischer Strategien mit Programmsatzcharakter. Einen Ansatz zur Effektuierung des Nachhaltigkeitsziels bildet die Untersuchung der Möglichkeiten des Einsatzes und der Steuerung von Instrumenten der Folgenabschätzung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsdimension. Um diese querschnittsartige Thematik hinreichend zu durchdringen, darf die Perspektive nicht, wie gegenwärtig vielfach der Fall, auf bestimmte gegenständliche Bereiche, Akteurskreise, Handlungsformen und etwa die ökologische Dimension verengt werden. Vielmehr bedarf es einer breiter angelegten Analyse unter Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Prämissen für Folgenorientierungen aller drei Gewalten und der systematischen Analyse des Gefüges politischer und administrativer Steuerung in verschiedenen Bereichen staatlichen Handelns und mittels unterschiedlicher Handlungsformen, um auf diese Weise die steuerungstheoretisch erwünschten Abstraktionen zu gewinnen. 2. Ziele/Forschungsfragen: Zur Ermittlung der Potentiale einer Steuerung von nachhaltigkeitsorientierten Folgenabschätzungsprozessen bedarf zunächst der Klärung, welche gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ermittlung, Bewertung und Berücksichtigung von Realfolgen durch die Akteure der drei Staatsgewalten bestehen. Es schließt sich die Frage an, in welchen Bereichen staatlichen Handelns, auf welchen Rechtsgebieten und auf welcher rechtlichen Grundlage Verfahren der Folgenabschätzung implementiert worden sind, und welche Organisationsstrukturen, Verfahrensarrangements und rechtlichen Steuerungsinstrumente hierbei zum Einsatz kommen. Anschließend ist zu untersuchen, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang eine rechtliche Steuerung von Folgenabschätzungsprozessen möglich und geboten ist, desgleichen, welche Verfahren und Kriterien die Akteure bei der Festlegung von Untersuchungsrahmen und Methodenwahl zu beachten haben. 3. Vorgehen: Einführend bedarf es einer interpretatorischen Auseinandersetzung mit dem Begriff Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Zielsetzungen. Die Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Soll-Vorgaben erfolgt nach den klassischen juristischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung der üblichen Quellen (Gesetzestexte und -materialien, Rechtsprechung und Literatur). Zur anschließenden Analyse des Ist-Zustands ist anhand von Referenzgebieten zu untersuchen, wo de iure oder de facto bereits nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden und - falls eine gezielte Institutionalisierung überhaupt erfolgt ist - auf welcher materiell- und verfahrensrechtlichen sowie organisatorischen Basis. Hierzu kommt ergänzend zur rechtlichen Analyse eine Befragung von Akteuren in Betracht, die mit den betreffenden Verfahren befasst sind. usw.

Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Prüf- und Maßnahmewerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind die Prüf- und Maßnahmewerte für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden -Pflanze und Boden-Grundwasser sowie die Vorsorgewerte festgelegt. Für die Analysenergebnisse wird im Anhang 1 der BBodSchV die Angabe der Messunsicherheit gefordert. Die Messunsicherheit eines Messergebnisses ist entscheidend für die Interpretation des Ergebnisses, da ansonsten ein Risiko einer Über- oder Unterinterpretation von Messergebissen gegeben ist. Ohne eine quantitative Angabe der Messunsicherheit kann nicht entschieden werden, ob die Differenzen zwischen den Ergebnissen mehr als die experimentelle Variabilität widerspiegeln, ob die Methoden ausreichend präzise den Prüfvorgang beschreiben und ob gesetzlich geregelte Werte überschritten werden. Aufgrund der Heterogenität der Bodenproben, Probennahme, Unterschieden in der Probenvorbehandlung sowie in den analytischen Methoden als auch aufgrund unvermeidbarer zufälliger Fehler wiesen Messergebnisse von Bodenanalysen eine hohe Spannbreite auf. Die Entwicklung eines Herangehens im Hinblick auf den Umgang mit der Messunsicherheit für den Vollzug des Bodenschutzes ist dringend erforderlich. Im Rahmen des geplanten F+E-Vorhabens sollen folgende Fragestellungen geklärt werden: Zusammenstellung und juristische Bewertung des Umgangs mit der Messunsicherheit in anderem Rechtsbereiche; Statistische Betrachtung von Wiederhol- und Vergleichsvarianz als Funktion des Konzentrationsniveaus und Werte der BBodSchV; Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Verfahren der BBodSchV und Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Maßnahme-, Prüf- und Vorsorgewerten; Entwicklung einer Handlungsanleitung für den Vollzug.

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