Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."
Georgia is a country with a surface area of 69,700 km 2 and a total population of 4.4 million people (2008). 48% of the population lives in rural areas. The latest WHO /UNICEF Joint Monitoring Programme data showed that in 2008, 92% of the urban population in Georgia used water piped on premises, while this indicator is 51% for rural population. 45% of the rural population used other improved water sources, and 4% of the rural population used unimproved water supply systems. The high proportion of rural population that depends on small scale and community water supplies and which is not yet connected to a well-managed centralized water supply makes the management of small scale water supply systems a problem of national importance. The project supports the enforcement and implementation of relevant national laws, policies, programmes and international agreements in the area of water and health.
Die vorliegende Studie analysiert zunächst den gegenwärtigen Stand des Klimaschutzrechts des Bundes. Entsprechend dem Querschnittscharakter dieses Rechtsgebiets werden dabei Regelungen aus verschiedenen Sektoren und Rechtsbereichen wie dem Emissionshandel, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft untersucht. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Klimaschutzrechts des Bundes in fünf Bereichen erarbeitet. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2011.
Das vorliegende Forschungsvorhaben untersucht, ob und inwieweit durch Zivil- und öffentliches Recht nachhaltiger Konsum in der Kauf- und Nutzungsphase von Produkten gefördert werden kann. Während bislang in erster Linie öffentlich-rechtliche Instrumente, die den Hersteller von Produkten adressieren, zur Förderung nachhaltigen Konsums eingesetzt werden, ist diesbezüglich das Zivilrecht, insbesondere das Lauterkeits- und Gewährleistungsrecht, kaum Gegenstand der Forschung gewesen. Darüber hinaus fehlt es gänzlich an Erkenntnissen, inwieweit eine Verknüpfung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Instrumente nachhaltigen Konsum fördert. Die rechtssystematisch-intradisziplinäre Untersuchung und die ökonomische Wirksamkeitsanalyse offenbaren, dass die genannten Rechtsgebiete um Informations-, Gewährleistungs- und Klagerechte ergänzt werden sollten. Veröffentlicht in Texte | 72/2015.
Das Vorhaben befasst sich mit den unterschiedlichen Anforderungen an die Definition von Dichtheit an Verbindungselementen wie Flanschverbindungen in den verschiedenen Regelwerken. Es wurden Vorschläge zur Harmonisierung erarbeitet und Wege zu einer einheitlichen und effizienten Umsetzung empfohlen. Mit den geplanten Formulierungen in der neuen TA Luft zu technischen Anforderungen an Flanschverbindungen sowie einer quantitativen Vorgabe in Form einer Dichtheitsklasse, bietet sich eine allgemein abdeckende Lösung für alle Rechtsgebiete mit Dichtheitsanforderungen an. Das Vorhaben zeigt einen Umsetzungsweg auf und demonstriert die praktische Umsetzbarkeit an Beispielen. Die Ergebnisse werden in nationale und internationale Vorhaben einfließen. Veröffentlicht in Texte | 36/2020.
Das Gutachten untersucht aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel, ob und auf welche Weise die von der Bundesregierung vorgesehene Reform des Straßenverkehrsrechts zur Berücksichtigung von Zielen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung umgesetzt werden kann. Für eine solche Reform kann sich der Bund auf die Gesetzgebungskompetenz zum Rechtsgebiet "Straßenverkehr" aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 22 GG stützen. Die Belange des Gesundheits- und Umweltschutzes (einschließlich des Klimaschutzes) sowie die städtebaulichen Belange werden seit jeher von dieser Gesetzgebungskompetenz mit umfasst, denn diese richtet sich nicht nur auf die Gefahren "im" Straßenverkehr, sondern auch auf die Vermeidung und Verminderung von Gefahren, die vom Straßenverkehr auf Außenstehende und die Allgemeinheit ausgehen. Außerdem kann der Gesetzgeber diese Gesetzgebungskompetenz auch mit anderen Kompetenzen kombinieren, insbesondere mit dem Recht der "Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung". Die Berücksichtigung speziell des Klimaschutzes ist nach Artikel 20a GG sogar geboten. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der städtebaulichen Belange mit Blick auf Artikel 28 GG. Hinsichtlich der Ausgestaltung hat der Gesetzgeber große Spielräume. Er kann insbesondere Vorrangregelungen zugunsten umweltverträglicher Verkehrsarten vorsehen und den Gemeinden Antrags- und Mitwirkungsbefugnisse einräumen. Quelle: Forschungsbericht
In Deutschland liegen im Bereich der Dichtheit von Verbindungselementen für die Herstellung und Verarbeitung sowie dem Umschlag und Transport von leichtflüchtigen organischen Verbindungen in verschiedenen Rechtsbereichen und den zugehörigen untergesetzlichen Regelwerken diverse Definitionen und Anforderungen zur technischen Auslegung dichter Verbindungselemente wie Flanschverbindungen vor. Alle diese Lösungen nehmen vermeintlich für sich die Erfüllung des Standes der Technik in Anspruch. Zudem werden je nach Regelwerk leichtflüchtige organische Verbindungen unterschiedlich definiert. Die sich aus den Regelwerken abgeleiteten Vorgaben und Empfehlungen ergebenden technischen Lösungen, sind vermeintlich gleichwertig, unterscheiden sich aber in der Bewertung der Dichtheitseigenschaften, überschneiden sich und können daher zu Fehlinterpretationen bei Betreibern sowie genehmigenden und überwachenden Behörden führen. Sie entsprechen oftmals nicht mehr dem Stand der Technik. Die einzelnen Rechtsbereiche bewerten die Dichtheitseigenschaften eher qualitativ und nur in wenigen Fällen quantitativ. Das führt wiederum zu einer unterschiedlichen Vollzugspraxis bei der Bewertung und Regulierung von diffusen Emissionen. Ziel dieses Projektes ist es, einen Weg zu einer harmonisierten Lösung aufzuzeigen und Wege zum Nachweis des Standes der Technik in Form einer standardisierten Vorgehensweise zum Nachweis des Dichtheitspotentials einer technischen Verbindung vorzuschlagen. Mit den geplanten neuen Formulierungen in der TA Luft zu technischen Anforderungen an Flanschverbindungen sowie einer quantitativen Vorgabe in Form einer Dichtheitsklasse, bietet sich eine allgemein abdeckende Lösung an, die auch allen Forderungen in anderen Rechtsgebieten mit Dichtheitsanforderungen gerecht werden kann. Die Ergebnisse des Projektes zeigen einen Umsetzungsweg auf und demonstrieren die praktische Umsetzbarkeit an Beispielen. Zur Erreichung einer breiten Akzeptanz durch Umsetzung in andere Rechtsgebiete wird eine Strategie vorgestellt. Die für viele Rechtsbereiche entwickelte und abdeckende Struktur kann im Einzelfall durchaus zu einer Übererfüllung von Anforderungen führen, da die höchsten Anforderungen den Standard bestimmen. Diese Vorgehensweise ist in der Technik üblich und die Basis der Normung. Die Anwendung von Rohrklassen ist ein gutes Beispiel dafür. Der Vorteil der standardisierenden Vorgehensweise liegt in der vereinheitlichten Systematik mit transparenten Vorgaben, einer Reduzierung der Komplexität, reduzierten administrativen Kosten und erleichtert insbesondere bei Fragen der gleichzeitigen Erfüllung der Anforderungen mehrerer Rechtbereiche die Nachweissicherheit. Quelle: Forschungsbericht
The chapter analyzes whether the sustainable management of soils can be regarded as a common concern of humankind. It shows that there are strong arguments to support this assumption from a factual and scientific point of view. Furthermore, the chapter shows that decisions adopted at the international level underline that this is also politically acceptable. A legally binding agreement is, however, not yet in place. The chapter then asks what implementation tools and approaches could be suitable with regard to sustainable management of soils. This seems to be particularly complex because, first, at least eight different types of soil threats must be differentiated; second, the political and economic realities worldwide are different; and, third, the types of soils are almost uncountable. The chapter provides arguments that instruments applied within the bounds of the CBD could be transportable to the sustainable management of soils. Moreover, looking to the regime of the Law of the Sea (UNCLOS) on Deep Seabed Mining in the Area, two different conceptual approaches on how to ensure implementation are identified. The chapter provides arguments that the approach to precisely determine the international obligations would be suitable for the sustainable management of soils provided that a certain degree of flexibility is applied. © Springer International Publishing AG 2018
In der Karte sind die Flächen differenziert in fünf Schutzkategorien dargestellt. Zusätzlich sind die einzelnen Schutzkategorien durch Abstufungen der Farbintensität in drei Versiegelungsklassen 0 – 5 , > 5 – < 30 und 30 – 100 % unterschieden. In der folgenden Beschreibung sind die Nummern der Bodengesellschaften aufgeführt. Eine Erläuterung dieser Nummern ist in Tabelle 7 der Karte 01.01 zu finden. Die Flächen der höchsten Schutzkategorie konzentrieren sich vor allem auf naturnahe Gebiete mit seltenen Pflanzengesellschaften oder herausragenden Zeitzeugnissen der Eiszeit in den Außenbereichen der Stadt. Größere zusammenhängende Flächen dieser Schutzkategorie liegen im Spandauer Forst auf Talsand mit mesotrophem / vererdetem Niedermoor (1250, 1240) und oligotrophem Übergangsmoor (1200). Diese Grundwasserstandorte sind vergesellschaftet mit Kalkgley-Braunerden, Gleyen, Gley-Rostbraunerden und kalkhaltigen Gleyen (1150, 1231, 1210, 1220). Die Bodengesellschaft mit dem größten Flächenanteil in dieser Kategorie (1200) tritt auch in Schmöckwitzwerder (Schwarze Berge) im Südosten Berlins auf. Weitere grundwassernahe Standorte mit höchster Schutzwürdigkeit liegen im Tegeler Fließ mit seltenen Hanggleyen, Kalkhangmooren und eutrophen Auenniedermooren (1180, 1280), im Bucher Forst mit vergleyter Braunerde – Gley – vererdetem Niedermoor auf Talsandflächen (1164) sowie in Müggelheim in den Gosener und Müggelheimer Wiesen mit vererdeten Niedermooren in einer Talsandniederung (1260). Im Südwesten von Berlin, in Kladow, erhalten im Bereich des Groß Glienicker Sees vererdete Niedermoore mit fossilen Gleyen und Rostbraunerden in einer Schmelzwasserrinne diesen hohen Schutzstatus (1290). Weitere Flächen liegen am Rand der Grunewaldseenkette, am Pechsee und am Teufelssee (Grunewald) mit vererdeten Übergangsmooren und Niedermooren, Nassgleyen, fossilen Gleyen und Rostbraunerden (1290, 1300) und im Flughafengelände Tegel und in der Jungfernheide mit Auenböden (1320). Eine Besonderheit sind auch die entwässerten Auenböden mit mächtiger Kalkmudde in Teerofen (1310). Kleinere Flächen mit Niedermooren und Gleyböden liegen an Rändern von Gewässern wie der Krummen Lake in Grünau und Schmöckwitz, dem Neuen Wiesengraben in Köpenick, der Krummen Laake in Müggelheim, dem Fredersdorfer Mühlenfließ im Rahnsdorfer Forst, dem Lietzen- und Seegraben in Buch (alle 1231) und der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf (1270). Zu nennen sind noch die grundwassergeprägten Bodengesellschaften in der Havelniederung in Tiefenwerder (1320), in der Königsheide in Johannisthal (1164) und die Auenböden am Heiligensee (1320). Beispiele von Flächen für die höchste Schutzkategorie mit Schwerpunkt der Archivfunktion sind vor allem die eiszeitlich geprägten Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Fahlerden im Frohnauer Forst (1080), und die Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Parabraunerden unter Ackernutzung in Gatow (1130). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 4.139 ha. Davon sind 3.726 ha (90 ) bis 5 versiegelt, 329 ha (8 ) > 5 – < 30 und 83 ha (2 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 6 % der bewerteten Fläche, wovon 4.044 ha (98 %) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Erwartungsgemäß dominieren innerhalb dieser Schutzkategorie die Versiegelungsgrade bis 5 . Der Anteil von Flächen mit einem Versiegelungsgrad von > 5 ist klein und beträgt 10 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um Wald . Weitere Nutzungen sind Parks und Grünanlagen , Mischbestände von Wiesen , Gebüsch und Bäumen , Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Flächen (vgl. Abb. 8). Die meisten Flächen unterliegen bereits einem Schutzstatus anderer Rechtsgebiete. Die höchste Schutzwirkung entfaltet hierbei das Naturschutzrecht mit der Ausweisung förmlicher Schutzgebiete. In dieser Schutzkategorie sind alle Flächen hervorgehoben, die eine hohe Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Ertragsfunktion , die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder die Puffer- und Filterfunktion bzw. eine mittlere Bewertung als seltener Pflanzenstandort und Archivfunktion besitzen. Größere zusammenhängende Flächen dieser Kategorie, unversiegelt oder kaum versiegelt, liegen auf End- bzw. Stauchmoränen mit einer Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol-Braunerde – kolluviale Braunerde (1040) im Grunewald, auf dem Schäfer- und Seddinberg, den Müggelbergen und in der Gatower Heide. An den Hängen dieser Moränen ist eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol – kolluviale Braunerde/Gley (1060) an der Havel, dem Griebnitzsee und in den Müggelbergen zu finden. Die den Grunewald durchziehenden glazifluvialen Schmelzwasserrinnen weisen eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Ockerbraunerde – kolluvialer Braunerde auf (1050). Zwei typische Bodengesellschaften mit besonders schützenswerten Böden sind die Bodengesellschaften aus Dünensand mit Podsol-Braunerde – Podsol / Rostbraunerde – kolluviale Rostbraunerde (1090, 1100) im Tegeler Forst, Rahnsdorf, Frohnau, Düppel und Müggelheim. An letzterem Standort sind diese Böden teilweise mit den genannten Gesellschaften der End- und Stauchmoränen verzahnt. Weitere Flächen liegen im Tegeler Fließ mit eutrophem Auenniedermoor – Auenanmoorgley – Gley-Rostbraunerde (1280) und in den Gosener Wiesen mit vererdetem (Auen-) Niedermoor (1260). Vereinzelte kleine Flächen sind auf der Barnimhochfläche mit sandigen Beckenfüllungen u. a. in Malchow und Wartenberg zu finden. Die vorkommenden Bodengesellschaften bestehen aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1072) und Rostbraunerde – Parabraunerde – vererdetem Niedermoor (1022). Weitere Vorkommen von schützenswerten Bodengesellschaften befinden sich im Bezirk Spandau (1030). Flächen dieser Bewertung bei einer mittleren Versiegelung von > 5 – < 30 % konzentrieren sich auf die Hochflächen Barnim und Teltow mit Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel. Die ausgewiesenen Standorte liegen vorwiegend in den Außenbereichen von offenen Einfamilienhaussiedlungen oder Park- und Kleingartenanlagen, wie zum Beispiel in Lichterfelde, Britz, Rudow, Bohnsdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf. Einen Flächenanteil von ca. 50 % hat die Bodengesellschaft aus Parabraunerde – Sandkeilbraunerde (1010). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 14.364 ha. Davon sind 5.817 ha (41 ) bis 5 versiegelt, 3.277 ha (23 ) > 5 – < 30 und 5.270 ha (37 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 19 % der bewerteten Fläche, wovon 11.687 ha (81 %) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). In dieser Schutzkategorie finden sich überwiegend Wald , Wohnnutzungen , Kleingartenanlagen und Parks / Grünflächen als Nutzungen (vgl. Abb. 8). Diese Kategorie mit den sehr schutzwürdigen Böden ergibt sich aus einer hohen Funktionserfüllung der Böden für den Wasserhaushalt oder für das Filter- und Puffervermögen . Auffällig ist ein großer unversiegelter Komplex am Müggelsee, an der Dahme, am Seddin- und Crossinsee, wobei die gesamte Waldfläche auf Talsand mit Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160) die genannten Kriterien erfüllt. Dazu kommen kleinere Bereiche mit einer sauren Bodengesellschaft aus Flugsand mit Podsol-Braunerde – vergleyte Rostbraunerde (1190). Diese beiden schützenswerten Dünensand- und Talsandbodengesellschaften sind auch im Tegeler Forst und in der Jungfernheide zu finden. Ein ebenfalls großer, zusammenhängender Bereich wird durch Schmelzwassersande über Geschiebesand gebildet, der weite Teile des Grunewalds überwiegend mit der Bodengesellschaft Rostbraunerde mit kolluvialer Braunerde (1070) umfasst. Kleinere unversiegelte Flächen liegen vor allem im Norden, Süden und Westen von Berlin auf den Hochflächen Teltow und Barnim. Die typische Bodengesellschaft ist Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010). Die Böden des ehemaligen Flugplatzes Tempelhof auf Geschiebemergel mit Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2489) gehören auch zu dieser Schutzkategorie. Die mäßig versiegelten Flächen bis < 30 % Versiegelungsgrad dieser Kategorie sind meist kleinteilig und verstreut. Dominierend ist die das Urstromtal durchziehende Mittel- und Feinsand-Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160). Ebenso erfüllen Böden aus geschiebehaltigen Sanden auf Moränenflächen mit Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) in Charlottenburg unter der Nutzung Kleingarten diese Kriterien. Weitere Bodengesellschaften sind Flugsandfelder aus Podsol-Braunerde – vergleyter Rostbraunerde (1190) in Schmöckwitzwerder, im Wedding und in Heiligensee und Grundmoränen mit Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010) in Bohnsdorf, Britz und Hermsdorf. Schutzwürdige Böden mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 % beschränken sich auf kleinteilige Flächen, vor allem in Gebieten mit Wohnnutzung, Kleingartenanlagen und Wochenendhäusern. Es handelt sich neben der auch hier dominierenden Bodengesellschaft 1160 vor allem um Aufschüttungsböden mit den Bodentypen Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483, 2485, 2486, 2484). Ausgewiesene Flächen sind zum Beispiel der Zoologische Garten, Kleingartenanlagen in Britz und Französisch Buchholz und Siedlungsbereiche in Hermsdorf, Heiligensee, Biesdorf und Mahlsdorf. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 18.450 ha. Davon sind 9.966 ha (54 ) bis 5 versiegelt, 2.911 ha (16 ) > 5 – << 30 und 5.573 ha (30 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 25 % der bewerteten Fläche, wovon 15.337 ha (83 %) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Den Hauptteil der Flächen dieser Schutzkategorie bilden Böden unter Waldnutzung, gefolgt von Siedlungsgebiet , Acker und Kleingarten (vgl. Abb. 8). Die Kategorie der schutzwürdigen Böden wird aus einer mittleren Funktionserfüllung der Böden sowohl für den Wasserhaushalt als auch für das Filter- und Puffervermögen abgeleitet. Der Anteil mit einer mittleren Versiegelungsklasse (> 5 – < 30 %) besteht weitgehend aus kleinen Flächen. In einem Band von Wannsee, über Nikolassee, Zehlendorf bis Westend ist die häufigste Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) verbreitet. Auch in der Hasenheide, dem Viktoriapark und im Landschaftspark Rudow-Altglienicke tritt diese Bodengesellschaft auf. In den locker bebauten Bereichen in Kladow und Gatow liegen Rostbraunerde – Parabraunerde – kolluviale Braunerde (1020) und in Dahlem Rostbraunerde – kolluviale Braunerde (1030) vor. Siedlungsbereiche auf den Hochflächen Teltow und Barnim, zum Teil auf Aufschüttung, mit Böden aus Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483 – 2486) und Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2487 – 2489, 7777) nehmen einen großen Teil dieser Kategorie ein. Die hoch versiegelten Flächen (30 – 100 %) nehmen den größten Teil dieser Schutzkategorie ein. Sie sind auf die Hochflächen Barnim und Teltow, im Süden und Norden der Stadt konzentriert. Die Standorte haben ihren Schwerpunkt in den dichter bebauten Bereichen wie Steglitz, Gropiusstadt in Neukölln, Prenzlauer Berg, Marzahn, Pankow, Lichtenberg oder Märkisches Viertel in Reinickendorf. Die Bodengesellschaften sind anthropogen geprägt und haben häufig sandige Aufschüttungen als Ausgangsmaterial zur Bodenbildung. Als Bodentypen dominieren daher gering entwickelte A – C – Böden, wie Lockersyrosem, Regosol, Pararendzina und Humusregosol (2490, 2483 – 2489, 7777). Unversiegelte bzw. schwach versiegelte Flächen (0 – 5 %) sind in dieser Kategorie nur untergeordnet vertreten (vgl. Abb. 6). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 9.103 ha. Davon sind 886 ha (10 ) bis 5 versiegelt, 2.172 ha (24 %) > 5 – < 30 % und 6.045 ha (66 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 12 % der bewerteten Fläche, wovon 5.502 ha (60 ) real unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Haben in den vorstehenden Schutzkategorien noch die Flächen mit einem Versiegelungsgrad unter 30 % dominiert, so wird diese Kategorie vor allem durch Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 geprägt. Diese erstrecken sich insbesondere auf den Siedlungsbereich der Hochflächen, z. T. sogar innerhalb des Berliner S-Bahnringes (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Die Flächen dieser Schutzkategorie sind überwiegend in den Siedlungsgebieten lokalisiert (vgl. Abb. 8). Die meisten Böden und Bodengesellschaften in Berlin unterliegen nach diesem Bewertungskonzept nur den allgemeinen Anforderungen des Bodenschutzes. Diese Böden bilden häufig größere zusammenliegende Komplexe. Hierbei handelt es sich vor allem um Flächen mit dichter Bebauung und starker Versiegelung (2482 – 2489, 7777), vorzugsweise in der Innenstadt (2490, 2500). Dazu kommen Industriestandorte an der Spree in Treptow und an der Spree und Havel in Spandau, sowie in Lichtenberg, Neukölln, Tempelhof und Reinickendorf (2540). Die dazugehörigen Bodengesellschaften sind überwiegend anthropogen geprägt und haben sich aus meist sandigen Aufschüttungen entwickelt. Gemeinsam ist diesen Böden eine kurze Entwicklungszeit mit schwach ausgeprägter A – C – Horizontierung. Diese setzen sich vor allem aus Lockersyrosemen, Regosolen und Pararendzinen zusammen. Gering versiegelte Flächen dieser Kategorie sind zum großen Teil ehemalige Rieselfelder aus Regosolen, Parabraunerde-, Rostbraunerde- und Gley-Regosolen (2560, 2580, 2590) im Nordosten Berlins sowie kleinflächig in Gatow. Hinzu kommen Trümmerberge (2510), Mülldeponien (2530), ehemalige Industriestandorte (2540) und Gleisanlagen (2470). Diese Flächen haben überwiegend aufgrund ihrer potentiellen oder realen Schadstoffgehalte keinen besonderen Schutzstatus erhalten. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 27.879 ha. Davon sind 4.832 ha (17 ) bis 5 versiegelt, 3.036 ha (11 ) > 5 – < 30 und 20.012 ha (72 ) ≥ 30 versiegelt. Diese Kategorie umfasst 38 % der bewerteten Fläche, wovon 15.413 ha (55 %) unversiegelt sind (vgl. Abb. 6, Abb. 7 und Tab. 1). Die Böden mit geringer Schutzwürdigkeit sind vor allem in* Wohn- und Industriegebieten sowie Brachen und Flächen mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen* zu finden. Der hohe Anteil der gering bewerteten Ackerflächen ist auf eine ehemalige Rieselfeldnutzung zurückzuführen. Aufgrund der vorhandenen Schadstoffbelastung sind diese von einer Einordnung in eine höhere Schutzkategorie ausgeschlossen.
n der Karte sind die Flächen differenziert in fünf Schutzkategorien dargestellt. Zusätzlich sind die einzelnen Schutzkategorien durch Abstufungen der Farbintensität in drei Versiegelungsklassen 0 – 5 %, > 5 – < 30 % und 30 – 100 % unterschieden. In der folgenden Beschreibung sind die Nummern der Bodengesellschaften aufgeführt. Eine Erläuterung dieser Nummern ist in Tabelle 7 der Karte 01.01 zu finden. Höchste Schutzwürdigkeit Die Flächen der höchsten Schutzkategorie konzentrieren sich vor allem auf naturnahe Gebiete mit seltenen Pflanzengesellschaften oder herausragenden Zeitzeugnissen der Eiszeit in den Außenbereichen der Stadt. Größere zusammenhängende Flächen dieser Schutzkategorie liegen im Spandauer Forst auf Talsand mit mesotrophem / vererdetem Niedermoor (1250, 1240) und oligotrophem Übergangsmoor (1200). Diese Grundwasserstandorte sind vergesellschaftet mit Kalkgley-Braunerden, Gleyen, Gley-Rostbraunerden und kalkhaltigen Gleyen (1150, 1231, 1210, 1220). Die Bodengesellschaft mit dem größten Flächenanteil in dieser Kategorie (1200) tritt auch in Schmöckwitzwerder (Schwarze Berge) im Südosten Berlins auf. Weitere grundwassernahe Standorte mit höchster Schutzwürdigkeit liegen im Tegeler Fließ mit seltenen Hanggleyen, Kalkhangmooren und eutrophen Auenniedermooren (1180, 1280), im Bucher Forst mit vergleyter Braunerde – Gley – vererdetem Niedermoor auf Talsandflächen (1164) sowie in Müggelheim in den Gosener und Müggelheimer Wiesen mit vererdeten Niedermooren in einer Talsandniederung (1260). Im Südwesten von Berlin, in Kladow, erhalten im Bereich des Groß Glienicker Sees vererdete Niedermoore mit fossilen Gleyen und Rostbraunerden in einer Schmelzwasserrinne diesen hohen Schutzstatus (1290). Weitere Flächen liegen am Rand der Grunewaldseenkette, am Pechsee und am Teufelssee (Grunewald) mit vererdeten Übergangsmooren und Niedermooren, Nassgleyen, fossilen Gleyen und Rostbraunerden (1290, 1300) und im Flughafengelände Tegel und in der Jungfernheide mit Auenböden (1320). Eine Besonderheit sind auch die entwässerten Auenböden mit mächtiger Kalkmudde in Teerofen (1310). Kleinere Flächen mit Niedermooren und Gleyböden liegen an Rändern von Gewässern wie der Krummen Lake in Grünau und Schmöckwitz, dem Neuen Wiesengraben in Köpenick, der Krummen Laake in Müggelheim, dem Fredersdorfer Mühlenfließ im Rahnsdorfer Forst, dem Lietzen- und Seegraben in Buch (alle 1231) und der Wuhle in Marzahn-Hellersdorf (1270). Zu nennen sind noch die grundwassergeprägten Bodengesellschaften in der Havelniederung in Tiefenwerder (1320), in der Königsheide in Johannisthal (1164) und die Auenböden am Heiligensee (1320). Beispiele von Flächen für eine höchste Schutzkategorie mit Schwerpunkt der Archivfunktion sind vor allem die eiszeitlich geprägten Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Fahlerden im Frohnauer Forst (1080), und die Sandkeilrostbraunerden, vergesellschaftet mit Parabraunerden unter Ackernutzung in Gatow (1130). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 3.413 ha. Davon sind 3.004 ha (88 %) bis zu 5 % versiegelt, 295 ha (9 %) > 5 – < 30 % und 114 ha (3 %) 30 % und mehr versiegelt. Erwartungsgemäß dominieren innerhalb dieser Schutzkategorie die Versiegelungsgrade bis 5 %. Der Anteil von Flächen mit einem Versiegelungsgrad von > 5 % ist klein und beträgt 12 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Insgesamt liegen 3.318 ha unversiegelte Fläche in dieser Kategorie (vgl. Abb. 7). Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um Wald . Weitere Nutzungen sind Parks und Grünanlagen, Mischbestände von Wiesen, Gebüsch und Bäumen, Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Flächen (vgl. Abb. 8). Die meisten Flächen unterliegen bereits einem Schutzstatus anderer Rechtsgebiete. Die höchste Schutzwirkung entfaltet hierbei das Naturschutzrecht mit der Ausweisung förmlicher Schutzgebiete. Sehr hohe Schutzwürdigkeit In dieser Schutzkategorie sind alle Flächen hervorgehoben, die eine hohe Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Ertragsfunktion , die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder die Puffer- und Filterfunktion bzw. eine mittlere Bewertung als seltener Pflanzenstandort und Archivfunktion besitzen. Größere zusammenhängende Flächen dieser Kategorie, unversiegelt oder kaum versiegelt, liegen auf End- bzw. Stauchmoränen mit einer Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol-Braunerde – kolluviale Braunerde (1040) im Grunewald, auf dem Schäfer- und Seddinberg, den Müggelbergen und in der Gatower Heide. An den Hängen dieser Moränen ist eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Regosol – kolluviale Braunerde/Gley (1060) an der Havel, dem Griebnitzsee und in den Müggelbergen zu finden. Die den Grunewald durchziehenden glazifluvialen Schmelzwasserrinnen weisen eine Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – Ockerbraunerde – kolluvialer Braunerde auf (1050). Zwei typische Bodengesellschaften mit besonders schützenswerten Böden sind die Bodengesellschaften aus Dünensand mit Podsol-Braunerde – Podsol / Rostbraunerde – kolluviale Rostbraunerde (1090, 1100) im Tegeler Forst, Rahnsdorf, Frohnau, Düppel und Müggelheim. An letzterem Standort sind diese Böden teilweise mit den genannten Gesellschaften der End- und Stauchmoränen verzahnt. Weitere Flächen liegen im Tegeler Fließ mit eutrophem Auenniedermoor – Auenanmoorgley – Gley-Rostbraunerde (1280) und in den Gosener Wiesen mit vererdetem (Auen-) Niedermoor (1260). Vereinzelte kleine Flächen sind auf der Barnimhochfläche mit sandigen Beckenfüllungen u. a. in Malchow und Wartenberg zu finden. Die vorkommenden Bodengesellschaften bestehen aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1072) und Rostbraunerde – Parabraunerde – vererdetem Niedermoor (1022). Weitere Vorkommen von schützenswerten Bodengesellschaften befinden sich im Bezirk Spandau (1030). Flächen dieser Bewertung bei einer mittleren Versiegelung von > 5 – < 30 % konzentrieren sich auf die Hochflächen Barnim und Teltow mit Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel. Die ausgewiesenen Standorte sind eher kleinteilig und liegen in den Außenbereichen von offenen Einfamilienhaussiedlungen oder Park- und Kleingartenanlagen, wie zum Beispiel in Lichterfelde, Britz, Rudow, Bohnsdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf. Einen Flächenanteil von ca. 50 % hat die Bodengesellschaft aus Parabraunerde – Sandkeilbraunerde (1010). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 12.353 ha. Davon sind 5.879 ha (48 %) bis zu 5 % versiegelt, 4.031 ha (33 %) > 5 – < 30 % und 2.442 ha (20 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Kategorie umfasst 17 % der bewerteten Fläche, wobei 10.702 ha (87 %) unversiegelt sind (vgl. Abb. 7). Kennzeichnend ist ein relativ hoher Anteil von Flächen mit einem Versiegelungsgrad 0 – 5 % und > 5 – < 30 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). In dieser Schutzkategorie finden sich überwiegend Wald, Wohnnutzungen, Kleingartenanlagen und Parks / Grünflächen als Nutzungen (vgl. Abb. 8). Hohe Schutzwürdigkeit Diese Kategorie mit den sehr schutzwürdigen Böden ergibt sich aus einer hohen Funktionserfüllung der Böden für den Wasserhaushalt oder für das Filter- und Puffervermögen . Auffällig ist ein großer unversiegelter Komplex am Müggelsee, an der Dahme, am Seddin- und Crossinsee, wobei die gesamte Waldfläche auf Talsand mit Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160) die genannten Kriterien erfüllt. Dazu kommen kleinere Bereiche mit einer sauren Bodengesellschaft aus Flugsand mit Podsol-Braunerde – vergleyte Rostbraunerde (1190). Diese beiden schützenswerten Dünensand- und Talsandbodengesellschaften sind auch im Tegeler Forst und in der Jungfernheide zu finden. Kleinere unversiegelte Flächen liegen vor allem im Norden, Süden und Westen von Berlin auf den Hochflächen Teltow und Barnim. Die typische Bodengesellschaft ist Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010). Die mäßig versiegelten Flächen bis < 30 % Versiegelungsgrad dieser Kategorie sind meist kleinteilig und verstreut. Dominierend ist mit ca. 70 % Flächenanteil die das Urstromtal durchziehende Mittel- und Feinsand-Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – vergleyter Braunerde – Gley-Braunerde (1160). Ebenso erfüllen Böden aus geschiebehaltigen Sanden auf Moränenflächen mit Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) in Charlottenburg unter der Nutzung Kleingarten diese Kriterien. Weitere Bodengesellschaften sind Flugsandfelder aus Podsol-Braunerde – vergleyter Rostbraunerde (1190) in Schmöckwitzwerder, im Wedding und in Heiligensee und Grundmoränen mit Parabraunerde – Sandkeilbraunerde aus Geschiebemergel (1010) in Bohnsdorf, Britz und Hermsdorf. Schutzwürdige Böden mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 % beschränken sich auf kleinteilige Flächen, vor allem in Gebieten mit Wohnnutzung, Kleingartenanlagen und Wochenendhäusern. Es handelt sich neben der auch hier dominierenden Bodengesellschaft 1160 vor allem um Aufschüttungsböden mit den Bodentypen Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483, 2485, 2486, 2484). Ausgewiesene Flächen sind zum Beispiel der Zoologische Garten, Kleingartenanlagen in Britz und Französisch Buchholz und Siedlungsbereiche in Hermsdorf, Heiligensee, Biesdorf und Mahlsdorf. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 13.658 ha. Davon sind 8.553 ha (63 %) bis zu 5 % versiegelt, 2.748 ha (20 %) > 5 – < 30 % und 2.357 ha (17 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Kategorie nimmt einen Flächenanteil von ca. 18 % der bewerteten Fläche ein und hat damit einen ähnlichen Flächenanteil wie die Kategorie “Sehr hohe Schutzwürdigkeit” (vgl. Abb. 6). Auch die Größenordnung der unversiegelten Fläche ist mit 12.208 ha (89 %) ähnlich wie bei der Kategorie “Sehr hohe Schutzwürdigkeit” (vgl. Abb. 7). Den größten Flächenanteil bilden hier die Versiegelungsgrade bis 5 % (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Den Hauptteil der Flächen dieser Schutzkategorie bilden Böden unter Waldnutzung , gefolgt von Siedlungsgebiet, Acker und Kleingarten (vgl. Abb. 8). Mittlere Schutzwürdigkeit Die Kategorie der schutzwürdigen Böden wird aus einer mittleren Funktionserfüllung der Böden sowohl für den Wasserhaushalt als auch für das Filter- und Puffervermögen abgeleitet. Der unversiegelte bzw. schwach versiegelte Anteil (0 – 5 %) dieser Kategorie besteht überwiegend aus einer großen zusammenhängenden Fläche, dem Forst Grunewald, dem Forst Düppel und der Pfaueninsel. Als Bodengesellschaft dominieren dort saure Rostbraunerden mit kolluvialen Braunerden aus gut wasserdurchlässigen geschiebehaltigen Sanden (1070). Einzelflächen aus geschiebehaltigen Sanden, aber über Mergel, liegen ebenfalls in diesen Forsten und in der Gatower Heide mit Rostbraunerde – Parabraunerde – kolluviale Braunerde (1020). Die Böden des ehemaligen Flugplatzes Tempelhof auf Geschiebemergel mit Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2489) gehören auch zu dieser Schutzkategorie. Der Anteil mit einer mittleren Versiegelungsklasse (> 5 – < 30 %) besteht weitgehend aus kleinen Flächen. In einem Band von Wannsee, über Nikolassee, Zehlendorf bis Westend ist die häufigste Bodengesellschaft aus Rostbraunerde – kolluvialer Braunerde (1070) verbreitet. Auch in der Hasenheide, dem Viktoriapark und im Landschaftspark Rudow-Altglienicke tritt diese Bodengesellschaft auf. In den locker bebauten Bereichen in Kladow und Gatow liegen Rostbraunerde – Parabraunerde – kolluviale Braunerde (1020) und in Dahlem Rostbraunerde – kolluviale Braunerde (1030) vor. Siedlungsbereiche auf den Hochflächen Teltow und Barnim, zum Teil auf Aufschüttung, mit Böden aus Regosol + Pararendzina + Hortisol (2483 – 2486) und Pararendzina + Lockersyrosem + Regosol (2487 – 2489, 7777) nehmen einen großen Teil dieser Kategorie ein. Die hoch versiegelten Flächen (30 – 100 %) nehmen den größten Teil dieser Schutzkategorie ein. Sie sind auf die Hochflächen Barnim und Teltow, im Süden und Norden der Stadt konzentriert. Die Standorte haben ihren Schwerpunkt in den dichter bebauten Bereichen wie Steglitz, Gropiusstadt in Neukölln, Prenzlauer Berg, Marzahn, Pankow, Lichtenberg oder Märkisches Viertel in Reinickendorf. Die Bodengesellschaften sind anthropogen geprägt und haben häufig sandige Aufschüttungen als Ausgangsmaterial zur Bodenbildung. Als Bodentypen dominieren daher gering entwickelte A – C – Böden, wie Lockersyrosem, Regosol, Pararendzina und Humusregosol (2490, 2483 – 2489, 7777). Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 17.318 ha. Davon sind 2.974 ha (17 %) bis zu 5 % versiegelt, 3.581 ha (21 %) > 5 – < 30 % und 10.763 ha (62 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Kategorie stellt mit 23 % den zweitgrößten Flächenteil unter den Schutzkategorien. Von der Gesamtfläche sind 11.480 ha (66 %) unversiegelt (vgl. Abb. 7). Haben in den vorstehenden Schutzkategorien noch die Flächen mit einem Versiegelungsgrad unter 30 % dominiert, so wird diese Kategorie vor allem durch Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad von 30 – 100 % geprägt. Diese erstrecken sich insbesondere auf den Siedlungsbereich der Hochflächen, z. T. sogar innerhalb des Berliner S-Bahnringes (vgl. Abb. 6 und Tab. 1). Die Flächen dieser Schutzkategorie sind überwiegend in den Siedlungsgebieten lokalisiert, aber auch in Wäldern anzutreffen (vgl. Abb. 8). Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Die meisten Böden und Bodengesellschaften in Berlin unterliegen nach diesem Bewertungskonzept nur den allgemeinen Anforderungen des Bodenschutzes. Diese Böden bilden häufig größere zusammenliegende Komplexe. Hierbei handelt es sich vor allem um Flächen mit dichter Bebauung und starker Versiegelung (2482 – 2489, 7777), vorzugsweise in der Innenstadt (2540). Dazu kommen Industriestandorte an der Spree in Treptow und an der Spree und Havel in Spandau, sowie in Lichtenberg, Neukölln, Tempelhof und Reinickendorf (2500). Die dazugehörigen Bodengesellschaften sind überwiegend anthropogen geprägt und haben sich aus meist sandigen Aufschüttungen entwickelt. Gemeinsam ist diesen Böden eine kurze Entwicklungszeit mit schwach ausgeprägter A – C – Horizontierung. Diese setzen sich vor allem zusammen aus Lockersyrosemen, Regosolen und Pararendzinen. Gering versiegelte Flächen dieser Kategorie sind zum großen Teil ehemalige Rieselfelder aus Regosolen, Parabraunerde-, Rostbraunerde- und Gley-Regosolen (2560, 2580, 2590) im Nordosten Berlins sowie kleinflächig in Gatow. Hinzu kommen Trümmerberge (2510), Mülldeponien (2530), ehemalige Industriestandorte (2540) und Gleisanlagen (2470). Diese Flächen haben überwiegend aufgrund ihrer potentiellen oder realen Schadstoffgehalte keinen besonderen Schutzstatus erhalten. Die Gesamtfläche dieser Schutzkategorie beträgt 27.297 ha. Davon sind 5.161 ha (19 %) bis zu 5 % versiegelt, 2.744 ha (10 %) > 5 – < 30 % und 19.392 ha (71 %) 30 % und mehr versiegelt. Diese Böden sind auf 37 % der bewerteten Flächen vorzufinden. Nur 15.126 ha (55 %) der Böden dieser Kategorie sind unversiegelt (vgl. Abb. 7 und Tab. 1). Die Böden mit geringer Schutzwürdigkeit sind vor allem in Wohn- und Industriegebieten sowie Brachen und Flächen mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen zu finden. Der hohe Anteil der gering bewerteten Ackerflächen (ca. 50 %) ist auf eine ehemalige Rieselfeldnutzung zurückzuführen. Aufgrund der vorhandenen Schadstoffbelastung sind diese von einer Einordnung in eine höhere Schutzkategorie ausgeschlossen.
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