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Naturschutz - Ökokontoflächen des Saarlandes

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG,

Bundesrat stimmt CCS-Gesetz nicht zu

Am 23. September 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz, mit dem der Bundestag einen Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern schaffen will, die erforderliche Zustimmung versagt.

Kabinett beschließt Lex Asse

Die Bundesregierung beschließt am 6. Dezember 2012 in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde fraktionsübergreifend erarbeitet. Durch den Gesetzentwurf werden Verfahrens- und Vollzugserleichterungen eingeführt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II schaffen. Das Gesetz wird parallel fraktionsübergreifend aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.

Landesregierung legt Gesetz zur Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald vor

Am 18. Juni 2013 legte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg dem Kabinett einen Gesetzentwurf zum geplanten Nationalpark Schwarzwald vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet den rechtlichen Rahmen, die räumliche Abgrenzung und die Verwaltungsstruktur des Nationalparks, verankert aber auch den Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse und regelt das Borkenkäfermanagement im Park. Der WWF begrüßt die Pläne für das neue Großschutzgebiet und lobt die Anstrengungen, möglichst viele Menschen aus der Region an der Planung zu beteiligen. Während der gesamten Nationalpark-Debatte konnten sich die Bürger auf vielfältige Weise in die Diskussion einbringen.

7. Umweltaktionsprogramm wird Gesetz

Am 20. November 2013 unterzeichnete der Rat und das Europäische Parlament ihre gemeinsame Entscheidung zum 7. Umweltaktionsprogramm. Dies legt nun rechtlich bindend den Rahmen für die EU-Umwelt- und Klimapolitik der nächsten sieben Jahre fest.

Abfallrahmenrichtlinie

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat die Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle am 15. Juli 1975 erlassen. Die Abfallrahmenrichtlinie legt den grundlegenden Rechtsrahmen für die Abfallwirtschaft in der Gemeinschaft fest.

Siedlungsrückzug – Recht und Planung im Kontext von Klima- und demografischem Wandel

Im Rahmen des Projektes wird das Thema „Siedlungsrückzug“ aus rechtlicher und planerischer Sicht analysiert. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme von erfolgten Siedlungsrückzügen in Deutschland und in internationalem Kontext. Anschließend wird der Rechtsrahmen für Siedlungsrückzüge und der Möglichkeiten und Grenzen einer Steuerung analysiert. Untersucht werden insbesondere Regelungen des Raumplanungs-, des Bauplanungs-, des Umwelt-, und des Gebührenrechts. Die Untersuchung wird auf der Grundlage der Handlungsmotive des Umgangs mit dem demografischen Wandel (Leerstandsproblematik) und des Klimawandels (vorsorgender Hochwasserschutz) vertieft. Dabei werden auch Optionen der Vermeidung nicht klimaresilienter Siedlungen einbezogen. Veröffentlicht in Climate Change | 21/2016.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge in München nötig sind

Am 16. Februar 2017 verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Nach Medienberichten ließ der Vorsitzende Richter Rainer Schenk des Verwaltungsgerichtshofes in München erkennen, dass der Freistaat und die Stadt München bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans tatsächlich im Verzug sind und Maßnahmen unter Einhaltung von Fristen schneller umsetzen müssen. Laut Schenk könne als Maßnahme zur Luftreinhaltung auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gehören, sofern das „rechtlich so abgesichert“ sei.

Bundeskabinett beschließt Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen bis 2020

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2011 die Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020) beschlossen. Damit schaffte die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber der knapp 2000 Anlagen, die in Deutschland in der Handelsperiode 2013 bis 2020 am Emissionshandel teilnehmen werden. Die Zuteilungsverordnung setzt die Vorgabe der EU 1:1 in deutsches Recht um. Ab 2013 werden die meisten Anlagen eine Zuteilung erhalten, die auf produktbezogenen Emissionswerten basiert. Diese so genannten"Produkt-Benchmarks" sind EU-weit festgelegt und leiten sich von den 10 Prozent effizientesten Anlagen in Europa ab. Daher müssen ineffizientere Anlagen künftig verstärkt Emissionsberechtigungen zukaufen. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, erhalten Anlagen aus Sektoren mit einem hohen Verlagerungsrisiko - so genanntes "carbon leakage"-Risiko - eine ungekürzte Zuteilungsmenge, bei anderen Anlagen verringert sich die Zuteilung von 2013 bis 2020 schrittweise auf 30 Prozent der Ausgangsmenge. Die Zuteilungsverordnung bedarf vor ihrem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Emissionshandel für den Luftverkehr

Luftfahrzeugbetreiber müssen jetzt aktiv werden, um künftig kostenlose Zertifikate zu erhalten Offiziell hat der Emissionshandel für den Luftverkehr noch nicht begonnen, doch bereits jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nur diejenigen Luftfahrzeugbetreiber, die jetzt so genannte Monitoringkonzepte für die Erfassung der Transportdaten und Emissionen ihrer Flugzeuge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen, können in Zukunft bei der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sicher berücksichtigt werden. Die neue EU-Emissionshandelsrichtlinie schreibt vor, dass der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel der Europäischen Union einbezogen wird; die Berichtspflichten betreffen bereits das Jahr 2010. Von dieser Erweiterung des Emissionshandels betroffen sind grundsätzlich alle Betreiber, deren Luftfahrzeuge in der Europäischen Union starten oder landen. Zukünftig gilt wie auch bei bestimmten Energie- und Industrieanlagen: Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich Emissionsberichte vorlegen und - erstmalig für das Jahr 2012 - Emissionsberechtigungen (Zertifikate) in Höhe ihrer tatsächlichen Kohlendioxidemissionen abgeben. Das ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionshandelsgesetz (⁠ TEHG ⁠) regelt die Infrastruktur für das europäische Emissionshandelssystem in Deutschland. Am 22. Juli 2009 trat eine Änderung des Gesetzes in Kraft. Zusammen mit der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) vom 25. Juli 2009 ist die TEHG-Änderung die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Die DEV 2020 legt unter anderem die Frist zum Einreichen der Monitoringkonzepte bei der DEHSt fest: Sie endet sechs Wochen nachdem die Liste der Deutschland zugeordneten Luftfahrzeugbetreiber (Verwaltungsmitgliedstaatenliste) veröffentlicht wurde. Derzeit erarbeitet die Europäische Kommission die Liste. Mit der Veröffentlichung wird im August gerechnet, so dass die Frist voraussichtlich im September/Oktober enden wird. Die DEHSt sichert allen Betreibern, die ihre Monitoringkonzepte bereits bis zum 31. August 2009 vorlegen, einen Bescheid noch im laufenden Jahr zu. Zur Unterstützung der Betreiber stellt die DEHSt zahlreiche Informationen und Hilfsmittel - wie zum Beispiel Muster-Monitoringkonzepte - auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen ebenso wie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.

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