Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig verschaerfende gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements die Aufgabe der Bewaeltigung teilweise neu zu bewertender Haftungsrisiken. Gemaess Paragraph 1 des ProdHaftG haftet der Hersteller fuer Rechtsgutverletzungen infolge der Fehlerhaftigkeit eines Produkts. Das UmweltHG buerdet dagegen in Paragraph 1 dem Anlageninhaber die Haftung auf, sofern von einer im Anhang 1 des UmweltHG genannten Anlage eine Umweltwirkung ausgeht, die eine Rechtsgutverletzung bewirkt. Unter Einbeziehung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden Strategien zur erfolgreichen Bewaeltigung von Produkt- und Umwelthaftungsrisiken im Rahmen des Risikomanagements aufgezeigt.