Das Projekt "Entwicklung eines Rechtskonzepts zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung mit dem Ziel, auf Basis bestehender und ggf. zu modifizierender Instrumentenvorschläge konkrete Rechtsvorschläge für Deutschland zu entwickeln (Rechtliche Konzepte für eine effizientere Energienutzung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Lüneburg, Institut für Nachhaltigkeitssteuerung (INSUGO), Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht.A) Problemstellung: Verbesserte Energieeffizienz/Energieeinsparung auf Energienutzerseite ist eine wichtige Säule der Klimapolitik, die bisher allerdings nur unzureichend ausgestaltet ist. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfN oder UBA): Es fehlt in Deutschland - mit Ausnahme etwa des Gebäudebereichs - an einem wirksamen Rechtsrahmen für Instrumente und Maßnahmen zur Realisierung von Energieeffizienzpotenzialen. Um das klimaschutzpolitische Ziel Deutschlands einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um 21 Prozent gegenüber dem Basisjahr zu erreichen, sind jedoch eine Verbesserung der Energieeffizienz auf der Angebots- und Nachfrageseite sowie konsequentes Energiesparen erforderlich. C) Ziel des Vorhabens: Zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten und Dienstleistungen in privaten Haushalten und Unternehmen soll das Forschungsprojekt Instrumente auf nationaler und EG-Ebene aufzeigen, bewerten und eine Auswahl der Instrumente ermöglichen, die im Hinblick auf ihr Einsparpotenzial sowie ihre rechtliche und politische Realisierbarkeit besonders viel versprechend sind Beispiele für in Betracht kommende Instrumente sind Energieeffizienzzertifikate (weiße Zertifikate), Energieeffizienzfonds sowie rechtliche Vorgaben für die Gestaltung (TOP-Runner/Verbrauchszielwerte) und Kennzeichnung von Produkten. Die vorgeschlagenen Instrumente sollen sich in das bestehende Klimaschutzinstrumentarium einfügen und dieses sinnvoll ergänzen. Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf der Entwicklung/Weiterentwicklung und rechtlichen Verankerung der Instrumente, die sich als besonders viel versprechend herauskristallisiert haben. Aufbauend auf einer Analyse bestehender Rechtvorschriften sind dabei Ansatzpunkte zur Verbesserung des - vor allem EG-Rechts und nationalen Rechts-zu identifizieren und Eckpunkte für die Weiterentwicklung des derzeitigen rechtlichen Rahmens zu erarbeiten.