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Mit pflanzlichen Milchalternativen, Bio-Qualität und Weidehaltung den Milchkonsum umweltfreundlicher machen

<p> So wird der Milchverzehr umweltfreundlicher <ul> <li>Bevorzugen Sie pflanzliche Milchalternativen gegenüber Kuhmilch.</li> <li>Kaufen Sie pflanzliche oder tierische Milchprodukte möglichst in Bio-Qualität.</li> <li>Bevorzugen Sie Weidemilch beim Kauf von Kuhmilch.</li> <li>Nutzen Sie auch die pflanzlichen Alternativen zu anderen Milchprodukten wie Käse oder Sahne.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Haltung von Rindern benötigt viel Agrarfläche für Futterpflanzen und ist – nicht zuletzt durch das bei Wiederkäuern entstehende Methan – mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden. Die anfallende Gülle trägt zur Nitratbelastung des Grundwassers bei und der Einsatz von Antibiotika zur Entstehung multiresistenter Bakterien. Rinder spielen allerdings eine wichtige Rolle beim Erhalt von Grünland, das mehr Kohlenstoff im Boden speichert als Ackerland. Auch zum Erhalt der Artenvielfalt können Rinder im Grünland beitragen, wenn es extensiv und standortangepasst bewirtschaftet wird.</p> <p><strong>Pflanzliche Milchalternativen bevorzugen: </strong>Pflanzendrinks sind in Sachen Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> klar im Vorteil. Kuhmilch verursacht bis zu viermal so viele Treibhausgase und benötigt bis zu zweieinhalbmal so viel Fläche (abhängig vom gewählten Pflanzendrink). Heimische Varianten wie Hafermilch stehen auch in puncto Wasserverbrauch sehr gut da.</p> <p>Pflanzliche Milchalternativen werden aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt. Die bekanntesten und ökologisch vorteilhaftesten sind Hafer und Soja. Die unterschiedlichen Ausgangsstoffe führen nicht nur zu einem vielfältigen Angebot an Pflanzendrinks, sondern auch zu einer großen geschmacklichen Vielfalt. Teilweise unterscheiden sich Pflanzendrinks geschmacklich selbst dann spürbar, wenn sie auf den gleichen Rohstoffen basieren. Daher lohnt es sich verschiedene auszuprobieren, wenn die ersten Testkäufe nicht schmecken. Damit der Milchschaum auch bei Pflanzendrinks gut gelingt, gibt es spezielle Barista-Varianten.</p> <p><strong>Möglichst in Bio-Qualität: </strong>Mit dem Kauf von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> fördern Sie den ökologischen Landbau und damit insbesondere den Natur- und Bodenschutz. Dies gilt sowohl für den Kauf von Kuhmilch als auch für den Kauf von Milchalternativen. "Bio" ist in beiden Fällen im Lebensmitteleinzelhandel fast überall erhältlich. Achten Sie auf das Bio-Siegel (siehe Grafikbox).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> <strong> Bio-Logo (EU) </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg">Bild herunterladen</a> (10,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <strong> Bio-Siegel (Deutschland) </strong> Quelle: BMEL <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png">Bild herunterladen</a> (160,31 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Mit Weidemilch Natur- und Tierschutz fördern: </strong>Wenn Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für jeweils sechs Stunden auf der Weide waren, kann ihre Milch als Weidemilch verkauft werden – so sagt es die Rechtsprechung. Darüber hinaus ist der Begriff aber nicht näher definiert oder geschützt. Das <a href="https://proweideland.eu/">Siegel Pro Weideland</a> legt darüber hinaus weitere Kriterien fest (z. B. mindestens 1.000 m2 Weidefläche pro Milchkuh). Extensive Beweidung ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weideland.png"> </a> <strong> Label "Pro Weideland" </strong> Quelle: PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH <p><strong>Alternativen zu Käse, Butter oder Sahne nutzen: </strong>Für Produkte wie Käse, Butter oder Sahne werden zur Herstellung größere Mengen an Milch benötigt. Dementsprechend sind sie besonders klimabelastend. Käse verursacht z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Neben Pflanzendrinks gibt es – neben der schon lange etablierten Margarine – inzwischen auch viele pflanzliche Alternativprodukte, die ähnlich wie Käse, Sahne oder Joghurt schmecken und diese ersetzen können. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich auch hier. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen.</p> <p><strong>Wichtige Nährstoffe im Blick haben: </strong>Milch(-produkte) liefern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen wie Calcium, Jod, Vitamin B12 und Riboflavin. Wenn Sie keine oder nur sehr wenige Milchprodukte verzehren, sollten Sie darauf achten, dass Sie pflanzliche Alternativen konsumieren, die mit diesen Nährstoffen angereichert sind, oder, dass Sie diese Nährstoffe in ausreichender Menge aus anderen Quellen zu sich nehmen. Pflanzendrinks aus konventioneller Landwirtschaft werden häufig bereits mit Nährstoffen angereichert angeboten, Bio-Pflanzendrinks hingegen nicht. Dies liegt daran, dass die Anreicherung mit Vitaminen oder Mineralstoffen in Bioprodukten grundsätzlich gemäß Bio-Verordnung nicht erlaubt ist.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/v-label.png"> </a> <strong> V-Label </strong> Quelle: V-Label GmbH Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>&nbsp;wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln. So lassen sich 66&nbsp;% der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61&nbsp;% der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus.</p> <p>Die Lebensmittelgruppe "Milch und Milchprodukte" hat nach der Kategorie "Fleisch und Wurst" den zweitgrößten Anteil an den ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Innerhalb der Milchprodukte trägt Käse die größte Umweltlast, da er sowohl einen hohen Klimafußabdruck hat als auch in relativ großer Menge verzehrt wird.</p> <p>Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch beim Vergleich von Milchprodukten mit pflanzlichen Alternativen. Während bei der Herstellung von Kuhmilch etwa 1,4 kg CO2-Äquivalente pro kg Milch anfallen, sind es bei Hafer- und Sojamilch 0,3-0,4 kg CO2e. Für ein Kilogramm Käse aus Kuhmilch werden rund 5,7 kg CO2-Äquivalente emittiert, bei Käsealternativen auf Basis von Kokosfett sind es ca. 2,0 kg CO2-Äquivalente. Ein weiterer wichtiger Umweltfaktor ist die benötigte Fläche, die bei Pflanzendrinks in etwa halb so groß ist wie bei Milch.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Pflanzliche Milchalternativen haben mit zwei gesetzlich verankerten Marktbarrieren zu kämpfen: Zum einen dürfen sie mit Ausnahme von Kokosmilch im Markt bzw. von Herstellern nicht als Milch verkauft werden. Sie werden deshalb meistens auf der Verpackung als "Drinks" bezeichnet. Zudem gilt für Pflanzendrinks ein Mehrwertsteuersatz von 19 %, während er für Milch nur 7 % beträgt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Nach Daten des Good Food Institute Europe haben pflanzliche Milchalternativen nach Jahren des kontinuierlichen Wachstums in Deutschland einen Marktanteil von knapp 10% des Milchmarktes erreicht (2023). Hafermilch ist die mit Abstand beliebteste pflanzliche Milchalternative. Ihr Marktanteil in Deutschland betrug 2023 bei Markenprodukten (ohne Eigenmarken) rund 69&nbsp;%.</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Ifeu (2020): <a href="https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-Oekologische-Fu%C3%9Fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a></li> <li>Good Food Institute Europe (2025): <a href="https://gfieurope.org/de/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Entwicklung-des-Marktes-fuer-pflanzenbasierte-Lebensmittel-im-deutschen-Einzelhandel-2022-2024.pdf">Entwicklung des Marktes für pflanzenbasierte Lebensmittel im deutschen Einzelhandel</a>&nbsp;</li> </ul> </p><p> So wird der Milchverzehr umweltfreundlicher <ul> <li>Bevorzugen Sie pflanzliche Milchalternativen gegenüber Kuhmilch.</li> <li>Kaufen Sie pflanzliche oder tierische Milchprodukte möglichst in Bio-Qualität.</li> <li>Bevorzugen Sie Weidemilch beim Kauf von Kuhmilch.</li> <li>Nutzen Sie auch die pflanzlichen Alternativen zu anderen Milchprodukten wie Käse oder Sahne.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Haltung von Rindern benötigt viel Agrarfläche für Futterpflanzen und ist – nicht zuletzt durch das bei Wiederkäuern entstehende Methan – mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden. Die anfallende Gülle trägt zur Nitratbelastung des Grundwassers bei und der Einsatz von Antibiotika zur Entstehung multiresistenter Bakterien. Rinder spielen allerdings eine wichtige Rolle beim Erhalt von Grünland, das mehr Kohlenstoff im Boden speichert als Ackerland. Auch zum Erhalt der Artenvielfalt können Rinder im Grünland beitragen, wenn es extensiv und standortangepasst bewirtschaftet wird.</p> <p><strong>Pflanzliche Milchalternativen bevorzugen: </strong>Pflanzendrinks sind in Sachen Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> klar im Vorteil. Kuhmilch verursacht bis zu viermal so viele Treibhausgase und benötigt bis zu zweieinhalbmal so viel Fläche (abhängig vom gewählten Pflanzendrink). Heimische Varianten wie Hafermilch stehen auch in puncto Wasserverbrauch sehr gut da.</p> <p>Pflanzliche Milchalternativen werden aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt. Die bekanntesten und ökologisch vorteilhaftesten sind Hafer und Soja. Die unterschiedlichen Ausgangsstoffe führen nicht nur zu einem vielfältigen Angebot an Pflanzendrinks, sondern auch zu einer großen geschmacklichen Vielfalt. Teilweise unterscheiden sich Pflanzendrinks geschmacklich selbst dann spürbar, wenn sie auf den gleichen Rohstoffen basieren. Daher lohnt es sich verschiedene auszuprobieren, wenn die ersten Testkäufe nicht schmecken. Damit der Milchschaum auch bei Pflanzendrinks gut gelingt, gibt es spezielle Barista-Varianten.</p> </p><p> <p><strong>Möglichst in Bio-Qualität: </strong>Mit dem Kauf von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> fördern Sie den ökologischen Landbau und damit insbesondere den Natur- und Bodenschutz. Dies gilt sowohl für den Kauf von Kuhmilch als auch für den Kauf von Milchalternativen. "Bio" ist in beiden Fällen im Lebensmitteleinzelhandel fast überall erhältlich. Achten Sie auf das Bio-Siegel (siehe Grafikbox).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> <strong> Bio-Logo (EU) </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg">Bild herunterladen</a> (10,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <strong> Bio-Siegel (Deutschland) </strong> Quelle: BMEL <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png">Bild herunterladen</a> (160,31 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Mit Weidemilch Natur- und Tierschutz fördern: </strong>Wenn Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für jeweils sechs Stunden auf der Weide waren, kann ihre Milch als Weidemilch verkauft werden – so sagt es die Rechtsprechung. Darüber hinaus ist der Begriff aber nicht näher definiert oder geschützt. Das <a href="https://proweideland.eu/">Siegel Pro Weideland</a> legt darüber hinaus weitere Kriterien fest (z. B. mindestens 1.000 m2 Weidefläche pro Milchkuh). Extensive Beweidung ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weideland.png"> </a> <strong> Label "Pro Weideland" </strong> Quelle: PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH </p><p> <p><strong>Alternativen zu Käse, Butter oder Sahne nutzen: </strong>Für Produkte wie Käse, Butter oder Sahne werden zur Herstellung größere Mengen an Milch benötigt. Dementsprechend sind sie besonders klimabelastend. Käse verursacht z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Neben Pflanzendrinks gibt es – neben der schon lange etablierten Margarine – inzwischen auch viele pflanzliche Alternativprodukte, die ähnlich wie Käse, Sahne oder Joghurt schmecken und diese ersetzen können. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich auch hier. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen.</p> <p><strong>Wichtige Nährstoffe im Blick haben: </strong>Milch(-produkte) liefern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen wie Calcium, Jod, Vitamin B12 und Riboflavin. Wenn Sie keine oder nur sehr wenige Milchprodukte verzehren, sollten Sie darauf achten, dass Sie pflanzliche Alternativen konsumieren, die mit diesen Nährstoffen angereichert sind, oder, dass Sie diese Nährstoffe in ausreichender Menge aus anderen Quellen zu sich nehmen. Pflanzendrinks aus konventioneller Landwirtschaft werden häufig bereits mit Nährstoffen angereichert angeboten, Bio-Pflanzendrinks hingegen nicht. Dies liegt daran, dass die Anreicherung mit Vitaminen oder Mineralstoffen in Bioprodukten grundsätzlich gemäß Bio-Verordnung nicht erlaubt ist.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/v-label.png"> </a> <strong> V-Label </strong> Quelle: V-Label GmbH </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a>&nbsp;wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln. So lassen sich 66&nbsp;% der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61&nbsp;% der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus.</p> <p>Die Lebensmittelgruppe "Milch und Milchprodukte" hat nach der Kategorie "Fleisch und Wurst" den zweitgrößten Anteil an den ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Innerhalb der Milchprodukte trägt Käse die größte Umweltlast, da er sowohl einen hohen Klimafußabdruck hat als auch in relativ großer Menge verzehrt wird.</p> <p>Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch beim Vergleich von Milchprodukten mit pflanzlichen Alternativen. Während bei der Herstellung von Kuhmilch etwa 1,4 kg CO2-Äquivalente pro kg Milch anfallen, sind es bei Hafer- und Sojamilch 0,3-0,4 kg CO2e. Für ein Kilogramm Käse aus Kuhmilch werden rund 5,7 kg CO2-Äquivalente emittiert, bei Käsealternativen auf Basis von Kokosfett sind es ca. 2,0 kg CO2-Äquivalente. Ein weiterer wichtiger Umweltfaktor ist die benötigte Fläche, die bei Pflanzendrinks in etwa halb so groß ist wie bei Milch.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Pflanzliche Milchalternativen haben mit zwei gesetzlich verankerten Marktbarrieren zu kämpfen: Zum einen dürfen sie mit Ausnahme von Kokosmilch im Markt bzw. von Herstellern nicht als Milch verkauft werden. Sie werden deshalb meistens auf der Verpackung als "Drinks" bezeichnet. Zudem gilt für Pflanzendrinks ein Mehrwertsteuersatz von 19 %, während er für Milch nur 7 % beträgt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Nach Daten des Good Food Institute Europe haben pflanzliche Milchalternativen nach Jahren des kontinuierlichen Wachstums in Deutschland einen Marktanteil von knapp 10% des Milchmarktes erreicht (2023). Hafermilch ist die mit Abstand beliebteste pflanzliche Milchalternative. Ihr Marktanteil in Deutschland betrug 2023 bei Markenprodukten (ohne Eigenmarken) rund 69&nbsp;%.</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Ifeu (2020): <a href="https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-Oekologische-Fu%C3%9Fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a></li> <li>Good Food Institute Europe (2025): <a href="https://gfieurope.org/de/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Entwicklung-des-Marktes-fuer-pflanzenbasierte-Lebensmittel-im-deutschen-Einzelhandel-2022-2024.pdf">Entwicklung des Marktes für pflanzenbasierte Lebensmittel im deutschen Einzelhandel</a>&nbsp;</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Rechtsvorschriften

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (auch des Waldes) ist ein Staatsziel mit Verfassungsrang. Artikel 20a des Grundgesetzes bestimmt, dass der Staat “auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung” schützt. Die Staatszielbestimmung aus Artikel 20a des Grundgesetzes wurde auf einfacher gesetzlicher Ebene zu einem ausdifferenzierten Umweltrecht kodifiziert. Einen ganz wesentlichen Platz nehmen im Reigen der Regelungsbestände die waldrechtlichen Bestimmungen ein, deren weitreichenden Zwecke gebündelt in § 1 Nr. 1 des Bundeswaldgesetzes formuliert wurden. Danach ist Ziel der bundesrechtlichen Regelung, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt – insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes –, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Nach dem Bundeswaldgesetz waren die Länder aufgefordert, unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Regelungen, ein entsprechendes Landesgesetz zu erlassen. Berlin ist dieser Aufforderung mit seinem Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz – LWaldG Bln) nachgekommen. In § 1 LWaldG Bln wird – dem bundesgesetzlichen Regelwerk gleich – der Regelungszweck angegeben. Ziel ist es danach, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt – insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes –, die Artenvielfalt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild sowie die Erholung der Bevölkerung zu erhalten. Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz Berlin – LWaldG) Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes im Land Berlin (FoVGDV Bln) Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BWaldG) Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)

Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Talbrücke Kreuzbach im Zuge der Bundesautobahn A 45 mit sechsstreifigem Ausbau zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem „Gambacher Kreuz“ von Betr.-km 156,336 bis 158,749 in der Gemarkung Werdorf der Stadt Aßlar

Ursprungsverfahren: Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat auf Antrag von Hessen Mobil –Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg– das straßenrechtliche Anhörungsverfahren zum Ersatzneubau der Talbrücke Kreuzbach im Zuge der A 45 im Lahn-Dill-Kreis eingeleitet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich circa 59 Mio. Euro und werden vom Bund getragen. Die Gesamtbauzeit ist mit rund vier Jahren veranschlagt. Der Ersatzneubau der aus dem Jahre 1970 stammenden Talbrücke wird erforderlich, da das Bauwerk in statischer Hinsicht der seit der Inbetriebnahme stetig anwachsenden Verkehrsbelastung, insbesondere aus dem hohen Anteil an LKW-Verkehr, der auf der A 45 unterwegs ist, auf Dauer nicht mehr gewachsen ist. Vor dem Hintergrund der weiteren prognostizierten Zunahme des Verkehrsaufkommens berücksichtigt die Planung einen sechsstreifigen Autobahnquerschnitt mit beidseitig angeordneten Standstreifen. Der sechsstreifige Ausbau der A 45 von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zum Autobahnkreuz Gambach ist Bestandteil des Bedarfsplans 2016 für die Bundesfernstraßen und darin im sogenannten "Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung" eingestuft. Die Talbrücke Kreuzbach ist eine von 22 Talbrücken in diesem Streckenabschnitt, die bis zum Jahr 2030 durch Ersatzneubauten ersetzt werden sollen bzw. bereits ersetzt wurden. Das Bauvorhaben liegt zwischen den Städten Herborn und Wetzlar in unmittelbarer Nähe zum Stadtteil Werdorf der Stadt Aßlar und umfasst eine Länge von rund 2,4 km. Mit eingebunden in die Planung sind neben dem Ersatzneubau der Brücke der Neubau eines Regenrückhaltebeckens und der Rückbau des ehemaligen Parkplatzes „Am Behlkopf“. Zum Schutz der Anwohner des Stadtteils Werdorf vor Verkehrslärm sind auf der Brücke und entlang der Strecke in südlicher Richtung mehrere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 1.280 m und einer Höhe bis zu 5 m vorgesehen. Von Montag, 09. September bis einschließlich 08. Oktober 2019, liegen die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Aßlar öffentlich zur Einsichtnahme aus. Personen, die von der Planung betroffen sind, anerkannte Landesnaturschutzverbände und sonstige Vereinigungen können bis zum 08. November 2019 Einwendungen bei der Stadt Aßlar oder auch beim RP Gießen einlegen. Neben der öffentlichen Auslegung bei der Stadtverwaltung Aßlar sind außerdem alle Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext über die Internetseite des RP Gießen (rp-giessen.hessen.de) in der Rubrik Presse und weiter zu Öffentliche Bekanntmachungen sowie auf dem UVP-Portal des Landes Hessen (www.uvp-verbund.de) zugänglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP – gegebenenfalls in einem Erörterungstermin – mit allen Einwänden und Stellungnahmen befassen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP Gießen abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vor, das dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss (Baurecht) entscheidet. 1. Planänderung: Für das Projekt wurde das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung nach § 17 a FStrG i.V.m. § 73 VwVfG im August 2019 eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen (5 Ordner mit Zeichnungen und Erläuterungen) lagen vom 09.09.2019 bis 08.10.2017 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich im Rathaus der Stadt Aßlar aus und wurden zusätzlich auf der Homepage der Anhörungsbehörde veröffentlicht. Aufgrund aktueller Rechtsprechung im Bereich des Wasserrechtes wurde ein Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie zur Prüfung der Vereinbarkeit des beschriebenen Vorhabens mit den rechtlichen Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erstellt. Daraufhin wurde Entwässerungsplanung in Abstimmung it der zuständigen Oberen Wasserbehörde überarbeitet. Der Fachbeitrag nach WRRL ist in die Offenlegung der Genehmigungsunterlagen mit einzubeziehen. Der Fachbeitrag WRRL hatte zum Ergebnis, dass eine weitergehende Behandlung des Oberflächenwassers erforderlich wird. Die bisher vorgesehenen Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfilterbecken umgeplant. Mit den geplanten Retentionsbodenfoltern wird der aktuell höchste Stand der Technik in Ansatz gebracht. Die Ergebnisse sind in Unterlage 8 und Unterlage 18 dargestellt. Die oben genannten Änderungen der Entwässerungsplanung, sowie die Ergänzung des Fachbeitrages nach Wasserrahmenrichtlinie führten zu einer Aktualisierung der landespflegerischen Unterlagen. Betroffen sind in der UL 09 der Maßnahmenplan, die Maßnahmenblätter und die Gegenüberstellung der Ma0nahmen und Kompensationen. Weiterhin sind in IL 19 folgende Dokumente aktualisiert: der Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, Bestands- und Konfliktpläne. Darüber hinaus wurden noch Überarbeitungen der Artnachweise und die Ergänzung einer Vermeidungsmaßnahme eingearbeitet. Die Änderung der Waldflächenbilanz beinhaltet die Herausnahme einer Restfläche, die nicht als Waldneuanlage einberechnet werden sollte (Stellungnahme Hessen Forst). Hierfür wird eine Waldersatzzahlung geleistet. Dies erfolgt nur als textliche Erläuterung. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde in Teilbereichen (NOx-Berechnung) überprüft und aktualisiert. Die Bilanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung wurde nachrichtlich beigefügt, hier erfolgen keine Änderungen. Die Anpassungen in der Unterlage 1 – Erläuterungsbricht, beschränken sich auf die Einarbeitung der Ergebnisse aus der Anpassung der Regenwasserbehandlungsanlage. Die vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erforderliche Kostenaktualisierung wird erfolgen. Planfeststellungsbeschluss Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt im Namen des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Europaeisierung des Umweltverwaltungsrechts

Das Tierschutzrecht - ein Überblick Zusammenstellung rechtlicher Regelungen zum Tierschutz Tierschutzgutachten/Tierschutzleitlinien Aus den Gerichtssälen Studien

Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10  :  Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09:  Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903:  Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10:  Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10:  Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15:  Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14:  Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 :  Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11:  Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14:  Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15:  Hausfriedensbruch Aktivisten Zur weiteren Recherche von Tierschutzrechtsfällen steht auch die hessische Online-Datenbank zur Verfügung. Datenbank zur Recherche von Tierschutzrechtsfällen | tierschutz.hessen.de Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“

Geltende Rechtsvorschriften und ihre verwaltungsmaessige sowie gerichtliche Anwendung zur Bekaempfung der Luftverschmutzung in den wichtigsten westlichen Industrielaendern

Es soll jeweils das rechtliche Instrumentarium und seine verwaltungsmaessige und gerichtliche Durchsetzung bei der Bekaempfung der Luftverschmutzung einer westlichen Industrienation mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Die gefundenen Ergebnisse koennen Anregungen fuer die weitere Entwicklung des deutschen Umweltrechts geben und als Ausgangspunkt fuer international-rechtliche Vorhaben dienen.

Gefahren fuer die Bevoelkerung durch Kernenergieanlagen

Bearbeitet werden folgende Fragestellungen: Strahlenschutzmessungen, Sicherheit von Kernkraftwerken, Interessenlage von Gutachtern, biologische Strahlenwirkungen, Strahlenschutzgesetzgebung, Radiooekologie und (Strahlenschutzmessungen), Spurennachweis durch Roentgenfluoreszenz. Benutzte Unterlagen sind: Fachliteratur, behoerdliche und andere Gutachten, Gerichtsurteile.

Umweltschutzmanagement. Umsetzung des systembezogenen Umweltschutzes im Unternehmen

Der Umweltschutz wurde bislang durch Verbesserungen in der Technik und der Umweltschutztechnik vorangetrieben. Diese Moeglichkeiten sind weitgehend erschoepft. Der Gesetzgeber und die Gesellschaft stellen aber immer hoehere Anforderungen an Umweltschutz und Sicherheit der Unternehmen und Betriebe. Dem kann nur durch ein systematisches Umweltschutzmanegement entsprochen werden. Alle umweltrelevanten Aspekte und Ablaeufe im Unternehmen werden erfasst, analysiert und entsprechend gesteuert. Voraussetzung ist eine Ist-Aufnahme im Unternehmen, der sich eine Konzepterstellung in Form sogenannter Umweltschutzmodule anschliesst. Die Steuerung des Umweltschutzsystems erfolgt mittels eines dreistufigen Dokumentations- und Anweisungssystems. Den Kopf bildet das Umweltschutz-Handbuch. Eine exakte Steuerung der betrieblichen Aufzeichnungen schafft die Voraussetzungen zum gerichtsfesten Nachweis der Erfuellung externer Auflagen. Diese Instrumente haben sich zB im Bereich der Qualitaetssicherung bewaehrt. Den rechtlichen Anforderungen wird durch ein gesondertes Modul zur Auflagenerfassung und -erfuellung Rechnung getragen. Hier werden alle Umweltschutz-Anforderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung laufend erfasst und auf ihre Relevanz fuer das Unternehmen untersucht. Die Entwicklung und Umsetzung einschlaegiger Massnahmen wird durch das Umweltschutz-Anweisungssystem gesteuert.

Die Bekaempfung der industriellen Luftverschmutzung in Westeuropa und Nordamerika

Ueberlegungen anhand rechtsvergleichend gewonnenen Materials zur zweckmaessigsten Ausgestaltung der normativen Regelung und ihrer verwaltungsmaessigen und gerichtlichen Handhabung unter dem Gesichtspunkt des effektivsten Umweltschutzes.

Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richltinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten

In einem Leitfaden sollen Methodiken für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz und FFH-Gebieten entwickelt und geeignete Darstellungsformen als Musterkarten erarbeitet werden. Diese berücksichtigen Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien, der zuständigen Kommission bzw. der ständigen europäischen und nationalen Rechtsprechung zum einen - Darstellung der Gebiete für die Verträglichkeitsprüfung: Feststellen der Prüfpflicht, rechtliche Hinweise zum Umgang mit potenziellen FFH-Gebieten, faktischen Vogelschutzgebieten und weiteren Gebietskulissen, Begriffsdefinitionen und Abgrenzung der FFH-VP zu anderen Rechtsbereichen, verfahrenstechnische Hinweise zur Eingliederung der FFH-VP in das gestufte Planverfahren von Straßenverkehrsprojekten, Darstellung von Form und Inhalt einer richtlinienkonformen FFH-VP einschließlich einer Anleitung zur Erstellung einer FFH-VP, Darstellung des Ausnahmeverfahrens und Vorgehensweise bei negativem Ergebnis einer FFH-VP - und zum anderen: Entwicklung von Musterkarten zur Verbesserung und Vereinheitlichung der kartografischen Darstellung der Ergebnisse von FFH-VP.

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