API src

Found 196 results.

Related terms

Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra - Ergänzendes und Planänderungsverfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/ L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen de L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen.

Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene

Das Projekt "Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens nebst fachrechtlicher Bezüge auf nationaler und europäischer Ebene" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Götze & Müller-Wiesenhaken Rechtsanwälte Partnerschaft.Das Vorhaben wird das Umweltressort vor allem bei der Erhebung und Auswertung statistischer Daten zu Umweltschadensfällen in Deutschland wissenschaftlich unterstützen. Erhebungsrelevante Daten sind dabei: - Art des Umweltschadens, Datum des Eintretens und /oder der Aufdeckung des Schadens. Die Art des Umweltschadens wird als Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume, der Gewässer und des Bodens gemäß Art. 2 Nr. 1 EWG-RL 2004/35 eingestuft; - Beschreibung der Tätigkeiten gemäß Anhang III EWG-RL 2004/35. Sonstige relevante Informationen über die bei der Durchführung der genannten RL gewonnenen Erfahrungen. Das Vorhaben soll sich auf die gemeldeten Umweltschäden und deren Begleitumstände für den Berichtszeitraum ab 26.06.2019 bis 30.04.2022 stützen und soweit fachlich geeignet und sachlich sinnvoll auswerten. Für einige ausgewählte Fälle soll zudem eine vertiefte Analyse unterlegt mit ExpertInnen-Interviews (Behörden, Anlagenbetreiber, Versicherer, Umweltverbände, Wissenschaft) durchgeführt werden. Zusätzlich soll die seit Bestehen des USchadG ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (D, EU) rechtswissenschaftlich ausgewertet werden und Handlungsvorschläge erarbeitet werden, um etwaige bestehende Rechtslücken und Vollzugshemmnisse auf nationaler oder europäischer Ebene zu beseitigen.

Europaeisierung des Umweltverwaltungsrechts

Das Projekt "Europaeisierung des Umweltverwaltungsrechts" wird/wurde gefördert durch: Universität Bochum, Institut für deutsches und europäisches Umweltrecht. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Institut für deutsches und europäisches Umweltrecht.

Praktische Herausforderungen des Klimawandels: Intergenerationelle Gerechtigkeit und Freiheit, Bioökonomische Analysen

Das Projekt "Praktische Herausforderungen des Klimawandels: Intergenerationelle Gerechtigkeit und Freiheit, Bioökonomische Analysen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Energie- und Klimaforschung (IEK), IEK-STE: Systemforschung und Technologische Entwicklung.

Die Bekaempfung der industriellen Luftverschmutzung in Westeuropa und Nordamerika

Das Projekt "Die Bekaempfung der industriellen Luftverschmutzung in Westeuropa und Nordamerika" wird/wurde gefördert durch: Gesellschaft der Freunde der Universität Mannheim e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Mannheim, Europa-Institut.Ueberlegungen anhand rechtsvergleichend gewonnenen Materials zur zweckmaessigsten Ausgestaltung der normativen Regelung und ihrer verwaltungsmaessigen und gerichtlichen Handhabung unter dem Gesichtspunkt des effektivsten Umweltschutzes.

Praktische Herausforderungen des Klimawandels: Intergenerationelle Gerechtigkeit und Freiheit, Ethische, rechtliche und Biodiversitätsanalysen

Das Projekt "Praktische Herausforderungen des Klimawandels: Intergenerationelle Gerechtigkeit und Freiheit, Ethische, rechtliche und Biodiversitätsanalysen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften.

Praktische Herausforderungen des Klimawandels: Intergenerationelle Gerechtigkeit und Freiheit

Das Projekt "Praktische Herausforderungen des Klimawandels: Intergenerationelle Gerechtigkeit und Freiheit" wird/wurde ausgeführt durch: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften.

Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richltinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten

Das Projekt "Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richltinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Büro TGP, Trüper, Gondesen, Partner Landschaftsarchitekten.In einem Leitfaden sollen Methodiken für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz und FFH-Gebieten entwickelt und geeignete Darstellungsformen als Musterkarten erarbeitet werden. Diese berücksichtigen Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien, der zuständigen Kommission bzw. der ständigen europäischen und nationalen Rechtsprechung zum einen - Darstellung der Gebiete für die Verträglichkeitsprüfung: Feststellen der Prüfpflicht, rechtliche Hinweise zum Umgang mit potenziellen FFH-Gebieten, faktischen Vogelschutzgebieten und weiteren Gebietskulissen, Begriffsdefinitionen und Abgrenzung der FFH-VP zu anderen Rechtsbereichen, verfahrenstechnische Hinweise zur Eingliederung der FFH-VP in das gestufte Planverfahren von Straßenverkehrsprojekten, Darstellung von Form und Inhalt einer richtlinienkonformen FFH-VP einschließlich einer Anleitung zur Erstellung einer FFH-VP, Darstellung des Ausnahmeverfahrens und Vorgehensweise bei negativem Ergebnis einer FFH-VP - und zum anderen: Entwicklung von Musterkarten zur Verbesserung und Vereinheitlichung der kartografischen Darstellung der Ergebnisse von FFH-VP.

Umweltschutzmanagement. Umsetzung des systembezogenen Umweltschutzes im Unternehmen

Das Projekt "Umweltschutzmanagement. Umsetzung des systembezogenen Umweltschutzes im Unternehmen" wird/wurde ausgeführt durch: Adams und Partner.Der Umweltschutz wurde bislang durch Verbesserungen in der Technik und der Umweltschutztechnik vorangetrieben. Diese Moeglichkeiten sind weitgehend erschoepft. Der Gesetzgeber und die Gesellschaft stellen aber immer hoehere Anforderungen an Umweltschutz und Sicherheit der Unternehmen und Betriebe. Dem kann nur durch ein systematisches Umweltschutzmanegement entsprochen werden. Alle umweltrelevanten Aspekte und Ablaeufe im Unternehmen werden erfasst, analysiert und entsprechend gesteuert. Voraussetzung ist eine Ist-Aufnahme im Unternehmen, der sich eine Konzepterstellung in Form sogenannter Umweltschutzmodule anschliesst. Die Steuerung des Umweltschutzsystems erfolgt mittels eines dreistufigen Dokumentations- und Anweisungssystems. Den Kopf bildet das Umweltschutz-Handbuch. Eine exakte Steuerung der betrieblichen Aufzeichnungen schafft die Voraussetzungen zum gerichtsfesten Nachweis der Erfuellung externer Auflagen. Diese Instrumente haben sich zB im Bereich der Qualitaetssicherung bewaehrt. Den rechtlichen Anforderungen wird durch ein gesondertes Modul zur Auflagenerfassung und -erfuellung Rechnung getragen. Hier werden alle Umweltschutz-Anforderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung laufend erfasst und auf ihre Relevanz fuer das Unternehmen untersucht. Die Entwicklung und Umsetzung einschlaegiger Massnahmen wird durch das Umweltschutz-Anweisungssystem gesteuert.

Erarbeitung methodischer Grundlagen und Arbeitshilfen für Klima- und Umweltschutzaspekte in der öffentlichen Beschaffungspraxis

Das Projekt "Erarbeitung methodischer Grundlagen und Arbeitshilfen für Klima- und Umweltschutzaspekte in der öffentlichen Beschaffungspraxis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an Umwelt- und Klimaschutz. Das Umweltbundesamt bietet zur Umsetzung dieses Ziels auf seiner Beschafferwebsite www.beschaffung-info.de umfangreiche Informationen und Arbeitshilfe für Beschaffungsstellen an, um bei der Umsetzung einer umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung in der Praxis zu unterstützen. Die Inhalte der Website werden kontinuierlich aktualisiert. Aufgaben im Rahmen des Projektes umfassen daher die wissenschaftliche Begleitung der Prozesse auf nationaler Ebene (z.B. Allianz f. nachhaltige Beschaffung) und europäischer Ebene (z.B. GPP Advisory Group) und damit im Zusammenhang stehende Projekte (z.B. Aufbereitung neuer Fragestellungen der umweltfreundlichen Beschaffung, Mitwirkung bei Entwicklung & Überarbeitung von EU-GPP-Kriterien); die Beantwortung rechtlicher Fragen zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie die Einarbeitung neuer Rechtsprechung zur Einbeziehung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren nach der Vergaberechtsreform in Veröffentlichungen des UBA (z.B. Rechtgutachten, Schulungsskripte). Weithin sind konkrete rechtliche Fragestellungen (z.B. in Bezug auf die Beschaffung treibhausgasneutraler Leistungen) sowie Methoden und Tools zur Bestimmung der Klimarelevanz (§ 13 Klimaschutzgesetz) zu erarbeiten. Das bestehende LCC-Tool des UBA ist zu aktualisieren und um weitere Produktgruppen zu erweitern; neue Ausschreibungsempfehlungen sind zu entwickeln bzw. vorhandene weiterzuführen sowie auf Praxistauglichkeit hin zu prüfen. Die Schulungsskripte sind anzupassen und ggf. neue Themen aufzugreifen. Die Guten Praxisbeispiele sowie die Datenbank Umweltkriterien sind zu aktualisieren. Die UBA-Arbeitshilfen und Möglichkeiten in der Praxis umweltfreundlich zu beschaffen, sind, u.a. anhand einer Fallstudie, in der eine Kommune bei der Ausgestaltung ihrer umweltfreundlichen Beschaffungspraxis eng begleitet und unterstützt wird, darzustellen.

1 2 3 4 518 19 20