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Wissenschaftliche Unterstützung des BMUB zu rechtlich-institutionellen Aspekten der UN-Verhandlungen für ein zukünftiges UN-Klimaregime

Bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz in Paris 2015 soll ein neues, verbindliches weltweites Abkommen zum Schutz des Klimas ratifiziert werden. Dieses Abkommen soll bis spätestens 2020 in Kraft treten. Es sind umfangreiche rechtliche Fragen insbesondere im Vorfeld zu prüfen. Für die Bundesregierung ist die erfolgreiche Umsetzung dieses Beschlusses angesichts des Auslaufens der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und bedarf intensiver Vorbereitung, aber auch eine umfassende Betreuung bei der Umsetzung des Abkommens. Die institutionelle und rechtliche Ausgestaltung eines zukünftigen Klimaregimes ist entscheidend für den Erfolg, die Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze. Der Grad der Rechtsverbindlichkeit und die Art der Minderungsverpflichtungen, Finanzierungsverpflichtungen und die Durchschlagskraft der Institutionen eines neuen Abkommens beeinflusst erheblich seine Effektivität. Eine fundierte Bewertung der vorgeschlagenen rechtlichen und institutionellen Optionen für ein zukünftiges Klimaregime ist daher für die Bundesregierung von entscheidender Bedeutung. Bei der Vorbereitung der Verhandlungen und der Umsetzung des Abkommens auf europäischer und internationaler Ebene stellen sich eine Vielzahl von institutionellen und rechtlichen Fragen (u. a. im Hinblick auf die Vereinbarkeit verschiedener Verpflichtungsarten). Außerdem ist die Kohärenz des internationalen Klimaschutzregimes mit anderen internationalen Prozessen und völkerrechtlichen Abkommen zu gewährleisten. Das Vorhaben hat zum Ziel, die verschiedenen Optionen verhandlungsbegleitend zu evaluieren und die Bundesregierung im Verhandlungsprozess fachlich zu unterstützen.

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