Das Projekt "Rechtliche Hemmnisse für den Klimaschutz bei der Planung von Gebäuden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Trends in der Umweltpolitik und Umweltrecht. Umweltschutz in der Verfassung - Programmsatz oder Grundrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Professur für Öffentliches Recht IV durchgeführt. Schutz der individuellen Umwelt in den Verfassungsrechten einzelner europaeischer und aussereuropaeischer Staaten, auch einfachgesetzliche Regelungen in Bezug auf Immissionsschutz, Wasserschutz, Erholung.
Das Projekt "Der Schutz des Schwaecheren im Recht: Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt, Professur für Wirtschafts- und Umweltrecht durchgeführt. Rechtsvergleichende Untersuchung ueber Entwicklungstendenzen des Umweltrechts (Zielsetzungen, Instrumente, Implementierung und Vollzug).
Das Projekt "Planungs- und Genehmigungsrecht im deutschen und EG-Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht VI durchgeführt. Das Forschungsvorhaben befasst sich mit dem Planungs- und Genehmigungsrecht im deutschen und im EG-Recht sowie mit den Veraenderungen, die sich durch die Regelungen des EG-Rechts fuer das nationale Recht ergeben.
Das Projekt "Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Technik- und Umweltrecht durchgeführt. In diesem Forschungsprojekt geht es um die 'Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren' (siehe dazu aus soziologischer Sicht Mayntz/Scharpf, Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, 1995), wozu in besonderer Weise auch der Umweltschutz zaehlt. Am Institut fuer Technik- und Umweltrecht wird vor diesem Hintergrund an einer rechtsvergleichenden Untersuchung gearbeitet, die sich mit dem Verhaeltnis von Ordnungsrecht und marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten im Umweltrecht der USA beschaeftigt. Dabei geht es speziell um den Einsatz handelbarer Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik. In der Bundesrepublik Deutschland und in Europa werden handelbare Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik bislang nicht eingesetzt.
Das Projekt "Teilprojekt 7" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. durchgeführt. Konzeptionelle Veränderungen in den Bereichen der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind mit Auswirkungen auf den rechtlichen und organisatorischen Rahmen verbunden. Das Ziel besteht darin, Änderungsbedarfe zu identifizieren und bestehende Hemmnisse zu beseitigen. Das technische Regelwerk von DWA und DVGW, DIN- und CEN-Normen, Regelungen von fbr und VDI-Richtlinien sollen auf mögliche Hemmnisse oder fehlende Regelungen zu neuartigen Sanitärsystemen untersucht und zusammen mit den Teilprojektpartnern sollen Überarbeitungsvorschläge verfasst werden. Auch gilt es, die rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Hemmnisse in den Modellregionen gemeinsam mit den regionalen Partnern zu identifizieren und Vorschläge zu ihrem Abbau zu erarbeiten sowie die Übertragung des rechtlichen Änderungsbedarfes von der Modellregion auf das gesamte Bundesland zu erreichen. Zudem sollen geeignete Betreibermodelle für neuartige Sanitärsysteme, die sowohl die Aspekte der Finanzierung (Förderung/Gebührenmodelle) als auch Betrieb und Wartung berücksichtigen, konzipiert werden. Dies geschieht in Kooperation mit den Partnern vor Ort und dem Hessischen Ministerium für Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Projektergebnisse sollen zielgruppenspezifisch (Bürger/Politik) kommuniziert werden. Hierzu dienen der Internetauftritt, eine Bürgerbroschüre, Materialien für die Politikberatung und ein Beteiligungsworkshop in der Modellregion, in dessen Rahmen die Bürger über die Maßnahmen informiert werden.
Das Projekt "IRIN: Anpassung des rechtlichen Rahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Berg- und Energierecht durchgeführt. Das Teilprojekt untersucht die Anschlussfähigkeit des Energiewirtschaftsrechts an technologische Fortschritte im Zuge der dezentralen Stromerzeugung und der notwendigen Anpassung der Netzinfrastruktur in Richtung von 'smart grids'. Auf Grund einer Bestandsaufnahme zum geltenden Recht sollen - auch unter Beachtung möglicher neuer Akteurskonstellationen - Implementierungshindernisse für 'smart grids' eruiert und gegebenenfalls Vorschläge für eine innovationsfördernde wie insgesamt 'konkgruente' Fortschreibung des gesetzlichen Rahmens entwickelt werden. Mögliche Spannungslagen bestehen im System der (u.U. eigentumsrechtlichen) Netzentflechtung, der 'Systemverantwortung' der Netzbetreiber und vor allem der Anreizregulierung von Energienetzen. Anpassungsbedarf kann sich auch im Bereich des liberalisierten Messwesens sowie bezüglich landesrechtlicher Beschränkungen für kommunale Versorgungsunternehmen (als 'geborenen' Betreibern von smart grids) ergeben. Folgende Untersuchungsschritte sind vorgesehen: 1. Skizzenhafte Bestandsaufnahme zum Recht der dezentralen Stromerzeugung wie auch der Netzentflechtung und -regulierung; 2. Identifizierung möglicher Innovationshemmnisse bezüglich 'smart grids' in enger Kooperation mit den Projektpartnern und getrennt nach den o.a. Regelungsmaterien; 2. Entwicklung von Lösungsoptionen zur Fortschreibung des rechtlichen Rahmens. Dazu sind ggfs. insbesondere auch rechtsvergleichende Erkenntnisse (Sektoren- oder internationaler Vergleich) zu verwerten.
Das Projekt "Ordnungsrecht im Bereich Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Studie über nicht-strafrechtliche Maßnahmen im Fall der Verletzung europäischen Umweltrechts in den Mitgliedsstaaten analysiert die im Verwaltungsrecht der Mitgliedsstaaten vorgesehenen Instrumente zur Verhaltenssteuerung bzw. Sanktion von umweltschädlichem oder rechtswidrigem Handeln. Die EU-Kommission erhält so einen Überblick über die vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen und insbesondere deren Effizienz zur Durchsetzung des europäischen Umweltrechtes. Untersucht wird dafür die Umsetzung europäischer Richtlinien oder Verordnungen in nationales Recht aus den exemplarischen Bereichen Abfall, Naturschutz, Ozon, Gentechnik und Immissionsschutz. Neben einer tabellarischen Darstellung der einzelnen europäischen Regelungen und den korrespondierenden Vorschriften aus dem nationalen Verwaltungsrecht, beinhaltet die Studie einen Bericht über die nationale Gesetzeslage sowie die verwaltungsrechtliche Praxis. Ecologic ist als Experte für das deutsche Umweltrecht mit der Aufgabe betraut, die im deutschen Ordnungsrecht vorgesehenen Maßnahmen der ausgewählten europäischen Gesetzgebung zuzuordnen und zu analysieren.
Das Projekt "Regelungen zum Schutz der Ozonschicht in den Industriestaaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die Studie beschreibt die Massnahmen, die ausgewaehlte Industriestaaten zur Vermeidung und Verringerung der Emissionen ozonschichtschaedigender Chemikalien ergriffen haben und vergleicht diese Massnahmen miteinander. Sie bietet eine Grundlage fuer die Entwicklung weiterer solcher Massnahmen. In die Untersuchung sind folgende Laender einbezogen worden: Belgien, Daenemark, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, Grossbritannien, Australien, Finnland, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Oesterreich, Schweden, Schweiz, die USA.
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Bund | 124 |
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Deutsch | 123 |
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Keine | 106 |
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