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Found 118 results.

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Umweltbeauftragten

Das Projekt untersucht die Institution des 'Public Intervenor' im US-Bundesstaat Wisconsin. Es soll die Frage beantwortet werden, ob das Konzept des Public Intervenor ein Modell fuer das bundesdeutsche Umweltrecht sein kann.

Die Bekaempfung der industriellen Luftverschmutzung in Westeuropa und Nordamerika

Ueberlegungen anhand rechtsvergleichend gewonnenen Materials zur zweckmaessigsten Ausgestaltung der normativen Regelung und ihrer verwaltungsmaessigen und gerichtlichen Handhabung unter dem Gesichtspunkt des effektivsten Umweltschutzes.

Ein Ueberblick ueber die unterschiedliche rechtliche Behandlung der Altlastenproblematik in Europa

Die Dissertation unternimmt eine rechtsvergleichende Betrachtung des Rechts der Altlastensanierung in den Niederlanden, Flandern, Deutschland und Grossbritannien. Mit einbezogen werden Regelungsansaetze der Europaeischen Gemeinschaft.

Die franzoesische Umweltplanung in Recht, Organisation und Praxis

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Untersuchung mit Empfehlungen fuer den Gesetzgeber. Umweltschutz und -gestaltung erfordern sowohl eine lueckenlose Gesetzgebung, eine vorausschauende Planung, eine leistungsfaehige Organisation als auch einen Konsequenten Vollzug der Rechtsvorschriften. Um diese und andere Faktoren optimal zu begreifen und zu regeln, ist es notwendig zu untersuchen, welche Wege zur Loesung dieser Probleme in anderen Staaten gegangen werden. Es werden die genannten Faktoren fuer Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland rechtsvergleichend untersucht, aber auch die praktischen Ergebnisse der in Rechtsnormen zum Ausdruck gebrachten Umweltschutzpolitik ermittelt und die gewonnenen Ergebnisse mit dem Ziel ausgewertet, zusaetzliche Anregungen fuer eine Loesung der Umweltproblematik auf den verschiedenen Ebenen zu geben.

Supranationale und deutsche Rechtsfragen des Monitorings transgener Pflanzen zur Erforschung hypothetischer Risiken

Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.

Verantwortung im Umweltrecht unter besonderer Beruecksichtigung der Abfall- und Altlastenwirtschaft

Es sollen Beitraege zu einer Sammelveroeffentlichung erstellt werden, die sich mit demokratietheoretischen und staatsorganisationsrechtlichen Fragen befassen. Insbesondere geht es darum, die jeweils richtige Entscheidung fuer die Loesung umweltrechtlicher Probleme zu ermitteln (Gemeinde, Land, Bund, Europa) und neue Konzepte aus den USA (Public Intervenar, River Basin Community) auf ihre Tauglichkeit fuer das deutsche Umweltrecht zu untersuchen.

Gerechtigkeit im Umweltrecht

Eine Debatte zur 'Umweltgerechtigkeit' gibt es in Deutschland, angeregt besonders durch die Diskussion über 'environmental justice' in den USA, schon seit längerem. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der gerechten Verteilung der gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen. Daneben gibt es aber auch das weitere Konzept der 'ökologischen Gerechtigkeit', das u. a. darauf abzielt auch die Kosten für Nutzung und Erhalt der Kollektivgüter gerecht zu verteilen. Insgesamt besteht noch eine starke begriffliche Unschärfe und es fehlt an Kriterien zur Bestimmung der Gerechtigkeitsanforderungen. So ist zum Beispiel für die Diskussion über eine ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen zu klären, wann Ungleichheit in Ungerechtigkeit umschlägt. Die Antworten auf diese Fragen aus sozialwissenschaftlicher oder philosophischer Sicht soll das Forschungsvorhaben um eine rechtswissenschaftliche Fundierung ergänzen. Dabei kann es an bereits geleistete Arbeiten (wie z. B. zur sozialen Umweltgerechtigkeit mit räumlichem Bezug von Kloepfer), anknüpfen. Das Vorhaben soll Gerechtigkeitsanforderungen, die sich aus der Verfassung und dem europäischen und internationalem Recht ergeben, aufzeigen. Es soll sich z. B. damit befassen, inwieweit sich das mit Art. 20a GG anerkannte Staatsziel Umweltschutz, die aus den Grundrechten abgeleiteten Schutzpflichten des Staates oder die anerkannten umweltrechtlichen Prinzipien hierfür fruchtbar machen lassen. Im Anschluss daran soll das Vorhaben klären, inwieweit diese Anforderungen im deutschen Umweltrecht umgesetzt sind, und analysieren, welche Gerechtigkeitsaspekte im Umweltrecht adressiert sind. Ggf. soll das Vorhaben konkrete, ausgewählte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Umweltrechts unterbreiten. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten sowie ein Workshop sollen den Zusammenhang zwischen Umweltschutz und Gerechtigkeit deutlich machen und in die rechtswissenschaftliche und politische Debatte tragen.

Rechtliche Hemmnisse für den Klimaschutz bei der Planung von Gebäuden

Emissionshandel im internationalen Luftverkehr

Am 20.12.2006 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine dahingehende Ausweitung des Europäischen Emissionshandelssystems vorsieht, dass ab 2012 alle in Europa landenden und startenden und somit auch internationale Flüge in selbiges einbezogen werden sollen. Hierdurch werden erstmals mobile Emissionsquellen einem Emissionshandelssystem unterworfen. Dies geht einher mit einer Ausweitung des Anknüpfungspunkts europäischer bzw. nationaler dem Umweltschutz dienender Regelungen über den rein innereuropäischen Rechtsraum hinaus. Das Emissionshandelssystem wird somit in einen internationalen und somit auch völkerrechtlich zu beurteilenden Kontext gestellt. Im Rahmen der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob sich die geplante Ausweitung des Emissionshandelssystems auch in den internationalen Rechtsrahmen einpasst oder aber es zu einer Kollision mit von den Mitgliedsstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen oder völkerrechtlichen Verträgen kommt. Hintergrund der Analyse ist, dass das europäische Vorhaben einen neuen Aspekt des sich seit längerer Zeit immer weiter zuspitzenden Konflikts zwischen regionalen und internationalen Lösungsansätzen für globale Umweltprobleme einerseits und den aus verschiedenen Gründen solchen Lösungen widerstreitenden Interessen einzelner Staaten andererseits darstellt. Insofern soll über die konkrete Frage des Emissionshandels hinausgehend die Arbeit auch einen Beitrag leisten zu der Untersuchung, ob im Völkerrecht bzw. konkret im Umweltvölkerrecht an gemeinsamen Werten orientierte, allgemein verpflichtende völkerrechtliche Rechtssätze entstehen können, ohne dass hierüber zwangsläufig ein ausdrücklicher Konsens der Staatengemeinschaft bestehen muss. Ein solcher erweiterter Wertekanon könnte, wenn auch wohl nicht eine Pflicht zum Tätigwerden so doch zumindest eine Rechtfertigung im Kollisionsfall begründen. Ergebnis der Arbeit soll eine umfassende Analyse der bei der Ausweitung des Emissionshandelssystems auftretenden völkerrechtlichen Fragestellungen sein. In diesem Rahmen können dann die zu erwartenden Probleme dargestellt und Lösungswege bzw. bei Kollisionen eine etwaige Rechtfertigung aufgezeigt werden.

International Yearbook of Soil Law and Policy 2017

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