Seit 2005 wird an der Universität Greifswald ein Forum 'Umwelt und Verkehr' ausgerichtet. Mit einer jährlich wechselnden Schwerpunktsetzung werden dort Perspektiven und Lösungsmodelle für eine nachhaltige, also ökonomisch sinnvolle, sozial verträgliche und umweltgerechte Verkehrspolitik entwickelt, vorgestellt und diskutiert. Dieses Vorhaben setzt einen fächerübergreifenden Diskurs unter Beteiligung der juristischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen ebenso wie der Natur- und Ingenieurwissenschaften voraus. Das Forum dient dabei zugleich als Kontaktbörse zwischen der Rechtspolitik, der gerichtlichen, anwaltschaftlichen und verbandlichen Praxis sowie der Wissenschaft. Zusätzlich gestützt auf ein Internetforum und einer Veröffentlichungsreihe wächst so ein dauerhaftes Netzwerk zwischen allen Interessierten. Mit dem Greifswalder Forum 'Umwelt und Verkehr' entsteht eine zweite Plattform für eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Seit 2004 wird in Greifswald der Fragenkreis 'Energie und Umwelt' in einer jährlich stattfindenden International Summer Academy 'Energy and the Environment' behandelt.
Das beantragte Projekt bündelt Forschungsexpertise aus den Bereichen Ökonomie, Politikwissenschaften und Umweltgeographie, um angemessene Wissensgrundlagen für die Ausgestaltung von politischen Bioökonomiestrategien v.a. im Hinblick auf internationale Regelwerke zu schaffen. Vor dem Hintergrund der komplexen Herausforderungen, die sich aus der notwendigen Abstimmung zwischen bioökonomischen Transformationsprozessen und der Post-2015 globalen Nachhaltigkeitsagenda ergeben, werden wissenschaftliche Entscheidungshilfen für globale Nachhaltigkeitsgovernance zunehmend relevant. Das Projekt verfolgt zwei übergeordnete Ziele: 1. Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Entscheidungsträger für die Ausgestaltung von bioökonomie-relevanten Politikmaßnahmen und Investitionen anhand regionaler und lokaler komparativer Nachhaltigkeitsvorteile (Regionalisierung der Bioökonomie). 2. Identifikation essentieller Elemente internationaler und nationaler Regelwerke zur Förderung der Nachhaltigkeit von bioökonomischen Transformationsprozessen. Der Arbeitsplan des Projekts beinhaltet eine Koordinationskomponente (C0) und drei Forschungskomponenten (C1-3). In Komponente C1 sollen SDG-relevante sozio-ökonomische, institutionelle, technische, und ökologische Indikatoren auf globaler Ebene entwickelt, analysiert, und öffentlich zugänglich Kartiert werden. Dazu soll ein bestehendes Onlinedatenportal in Zusammenarbeit mit der Partnerorganisation SEI funktionell erweitert werden. In Komponente C2 werden (1) Innovationsprozesse und deren Auswirkungen auf globale Wertschöpfungsketten untersucht und (2) existierende globale Handelsmodelle für die Analyse von räumlich expliziten Landnutzungs- und Innovationsszenarien in Fokusregionen erweitert. In Komponente C3 werden auf der Basis von politik- und rechtswissenschaftlichen Untersuchungen sog. Governance Gaps identifiziert und dafür entsprechende Regelwerksoptionen entwickelt.
Das Vorhaben dient dazu, das Umweltressort bei Aufgaben zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in der 19. Legislaturperiode wissenschaftlich zu unterstützen. Insbesondere soll der unter Nr. 2 der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27.04.2017 genannte Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu den Vollzugserfahrungen mit der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 vorbereitet werden. Mit dieser Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm 'vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Novelle zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über die praktischen Erfahrungen im Vollzug zu berichten'. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, 'ob es zu einer Zunahme von umweltrechtlichen Rechtsbehelfen nach diesem Gesetz und zu einer signifikanten Verlängerung von Entscheidungsverfahren gekommen ist' (vgl. Entschließung des Deutschen Bundestages vom 27. April 2017, BT-Drucksache 18/12146, Buchst. b; Bundesrat zu Drucksache 341/17). Darüber hinaus sollen weitere rechtsschutzrelevante Themen sozial- und rechtswissenschaftlich untersucht werden, so die Praxis der nachträglichen Heilung fehlerhafter Verwaltungsentscheidungen sowie die Auswirkungen des Wegfalls der materiellen Präklusion im Jahr 2017.
Die Küsten- und Schelfmeerregionen unserer Erde unterliegen einem ständigen globalen Wandel. Die zunehmende wirtschaftliche Nutzung dieser Regionen in Verbindung mit Veränderungen der natürlichen Umwelt, beispielsweise dem globalen Meeresspiegelanstieg, stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Dies bedarf neuer Strategien zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung der Küsten- und Schelfmeerregionen. Entsprechende Planungen erfordern eine interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit in den verschiedensten betroffenen Wissenschaftsfeldern, um die Veränderungen in der natürlichen Umwelt und in der Gesellschaft der Küstenregionen zu analysieren, zu verstehen, vorherzusagen und - wenn nötig - abzumildern. Das deutsch-neuseeländische Graduiertenkolleg wird zu dieser Aufgabe beitragen, indem es junge Graduierte zu fachlich qualifizierten, selbstständig und interdisziplinär denkenden sowie in die internationale Forschung eingebundenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausbildet. Neben Schwerpunkten aus den Naturwissenschaften sollen auch assoziierte Fragestellungen aus dem Bereich der Sozial- und Rechtswissenschaften bearbeitet werden. Neben dem fachspezifischen Wissen werden diesen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzliche Fachkenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement zur weiteren Berufsqualifikation vermittelt. Im internationalen Graduiertenkolleg arbeiten 13 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an verschiedensten Themen aus dem Bereich der Meereswissenschaften an der Universität Bremen. Diese Doktorandinnen und Doktoranden werden aber auch ca. ein Drittel ihrer dreijährigen Promotionszeit an der Universität Waikato in Neuseeland verbringen. Dies ermöglicht es ihnen, mit einigen der besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihrem Arbeitsgebiet zu arbeiten, zu lernen und zu publizieren. Im Austausch werden die neuseeländischen Doktorandinnen und Doktoranden für ca. ein Jahr an der Universität Bremen forschen. Ziel des Graduiertenkollegs ist es, eine neue Generation international ausgerichteter junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszubilden, die über ihre eigene Disziplin hinausblickend für die Herausforderungen der Zukunft und den Arbeitsmarkt vorbereitet sind.
In der rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis besteht weitgehend Einigkeit, dass zum Zwecke der Luftreinhaltung auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten Energieeffizienzanforderungen an die Anlagenbetreiber gestellt werden können. Unklar sind allerdings die näheren rechtlichen Gestaltungsspielräume, die das geltende Bundes-Immissionsschutzrecht insoweit vorgibt. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen sowohl die Art der zulässigen Maßnahmen (etwa den Inhalt von Vorsorgemaßnahmen jenseits des Standes der Technik), ihren räumlich-funktionalen Bezugsrahmen (etwa die Zulässigkeit von Verbundlösungen im Hinblick auf den klassisch engen Anlagenbegriff des BImSchG) als auch ihr Verhältnis zu Steuerungsinstrumenten anderer Rechtsgebiete (etwa die Anreizregulierung im Steuerrecht zugunsten verbesserter Energieeffizienz oder die treibhausgasbezogene Mengensteuerung des Emissionshandels). Das Vorhaben hat angesichts dieser rechtlichen Unklarheiten das Ziel, die näheren Konturen der Betreiberpflichten des BImSchG im Hinblick auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen darzulegen und den rechtlichen Handlungsrahmen für die Formulierung entsprechender Anforderungen auf Basis dieser Grundpflichten zu verdeutlichen. Auf Grundlage einer Analyse der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis sind eventuelle Entwicklungslinien bei der Auslegung und Anwendung der Betreiberpflichten darzustellen und ggf. Vorschläge für eine Weiterentwicklung von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu formulieren. Dabei ist auch darzulegen, wie sich neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen mit Instrumenten anderer Rechtsgebiete sachgerecht verknüpfen ließen.
Das Teilvorhaben hat die rechtswissenschaftliche Erforschung der geltenden Rechtsgrundlagen und die Entwicklung von Weiterentwicklungsoptionen zum Abbau rechtlicher Hemmnisse im Hinblick auf den Aufbau und die Umsetzung der Modellregion und damit letztlich der Fortsetzung der Energiewende als Hauptziel. Das Teilvorhaben erfolgt als Aktivität 5.3 des Verbundvorhabens dabei in vier Arbeitsschritten (AS): AS 1: Schaffung von Innovations- und Experimentiermöglichkeiten im Recht für die Herausforderungen der Transformation des Energiesystems Feststellung der rechtlichen Möglichkeiten für die Einrichtung von Innovationszonen durch Feststellung der rechtlichen Handlungsspielräume, die Innovations- und Experimentiermöglichkeiten der Partner - ggf. regional und ggf. über die Projektlaufzeit hinaus - schaffen können. AS 2: Kartierung der derzeitigen Rechtsgrundlagen der sechs im Gesamtvorhaben vorgesehenen Use Cases Erforschung der für das Gesamtvorhaben maßgeblichen regulatorischen Rahmenbedingungen zur Transformation der norddeutschen Elektrizitätsversorgung. Feststellung der rechtlichen Umsetzbarkeit von Demonstrationsvorhaben in Bezug auf die energie- und umweltrechtlichen Rahmenbedingungen. AS 3: Verprobung der Ergebnisse aus AS 2 anhand der Entwicklungen und Erfahrungen der Partner Rechtswissenschaftlicher Beitrag zur Ausgestaltung von Instrumenten zur Förderung neuer technologischer Ansätze zur Energieerzeugung und -nutzung in Zusammenarbeit mit der wirtschaftswissenschaftlichen und technischen Forschung. Feststellung von Hemmnissen des regulatorischen Rahmens für die Use Cases und Möglichkeiten zur Korrektur und Anpassung. AS 4: Ansätze zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen aufgrund der Ergebnisse der AS 2 und 3 Ableitung von rechtlichen Ansatzpunkten für die Beseitigung von Hemmnissen und Gestaltung von rechtssicheren Lösungen. Vorlage von konkreten rechtlichen Handlungsempfehlungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen.
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