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Karte der Metall-Recycling-Standorte in Deutschland (WMS)

Kartendienst des Recycling Atlas der Bundesrepublik Deutschland. Die Karte der Metall-Recycling-Standorte der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschen Rohstoffagentur in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht. Sie zeigt die Standorte von Metall-Recycling-Betriebsstandorten für die Metalle Aluminium, Blei, Edelmetalle, Eisen/Stahl, Kupfer, Magnesium, Multi-Metall (Standorte, die komplexe Metallsysteme recyceln), Multi-Metall-Batterie (Standorte, die Metalle aus der Verwertung von komplexen Batteriesystemen recyceln), Nickel, Refraktärmetalle, Zink, Zinn und Quecksilber. Zusätzlich können Informationen wie Standortkapazitäten und Recycling-Input-Rates abgefragt werden.

Lokale Fischer beteiligen sich am Projekt Fishing for Litter

Seit dem 23. Mai 2014 können Fischer aus Cuxhaven den auf See gefischten Müll umweltgerecht entsorgen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Dafür sorgt das Projekt „Fishing for Litter“, das vom Land Niedersachsen und dem NABU gemeinsam mit den niedersächsischen Küstenfischern organisiert wird. Mit Cuxhaven nimmt der inzwischen neunte Hafen an dem Meeresschutz-Projekt teil. An der gesamten Nord- und Ostseeküste beteiligen sich mehr als 75 Fischer. „Fishing for Litter“ bietet den Fischern die Möglichkeit, jenen Müll, der unweigerlich in ihren Netzen landet, in den Häfen kostenfrei und fachgerecht in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. In der Vergangenheit mussten Fischer die Kosten für eine Entsorgung selbst tragen. Alle Abfälle werden später sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Wiederverwertbarkeit hin untersucht. Im Jahr 2013 wurden auf diese Weise allein durch die Kleine Küstenfischerei Niedersachsens mehr als dreieinhalb Tonnen Meeresmüll aus der Nordsee geholt.

Vermüllung der Meere noch lange ein Problem

Pressemitteilung zum Europäischen Tag der Meere Aktionspläne sollen Abfalleinträge verhindern und vorhandene Mengen verringern Zukünftig sollen deutlich weniger Abfallmengen ins Meer gelangen als bisher. Dieses Ziel verfolgen die regionalen Aktionspläne der Meeresschutz-Übereinkommen gegen Meeresmüll für die Nord- und die Ostsee sowie das Mittelmeer. Die Aktionspläne sehen unter anderem Maßnahmen gegen den Verlust von Fischfanggeräten in die Meeresumwelt vor und empfehlen, Mikroplastik in Hygiene- und Kosmetikprodukten zu vermeiden. Das Umweltbundesamt ist maßgeblich an der fachlichen Ausarbeitung der Pläne für die Nord- und Ostsee beteiligt und betreibt umfangreiche Forschung, um die Art der Abfallmengen und deren Auswirkungen besser bestimmen zu können. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Das Müllproblem im Meer werden wir heute und morgen nicht lösen können. Wir haben es mit riesigen Ansammlungen von Abfällen zu tun. Wir müssen darum unverzüglich Lösungen auf den Weg bringen, um die Abfalleinträge erheblich zu reduzieren. Die regionalen Aktionspläne der internationalen Meeresschutz-Übereinkommen bilden dafür eine erste wichtige Grundlage." Den größten Anteil bei den Abfällen bilden die Reste von Kunststoffprodukten, darunter viele Verpackungsmaterialien, sowie die Reste von Fischernetzen. Die Abfälle wirken sich zunehmend auf die Meerestiere aus. Laut Berechnungen der ⁠ UN ⁠-Biodiversitätskonvention (CBD) kamen 2012 schon 663 Meerestierarten regelmäßig in Kontakt mit Abfällen. 1997 waren es nur 247 Arten. Vor allem mit Netzresten können sich Tiere nachweislich strangulieren. Verschlucken sie die Plastikteilchen, kann dies zu inneren Verletzungen oder Verhungern führen. Besonders betroffen sind Seevögel und Fische. Neue Auswertungen des Umweltbundesamtes für die Nordsee zeigen, dass sich dort pro Quadratkilometer Meeresboden durchschnittlich elf Kilogramm Abfall befinden. Für die Ostsee werden derzeit Daten zur Abfallbelastung erhoben. ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Um die 450 Jahre dauert es, bis sich ein Produkt aus Plastik in der Umwelt zersetzt. Auch danach ist es noch nicht weg. In der Form winziger Partikel mit gesundheitsschädlichen Zusatzstoffen wie Weichmachern kann es von Muscheln und Plankton aufgenommen werden und so in den Anfang der Nahrungskette gelangen. Größere Plastikteile stellen für viele Meerestierarten eine große Gefahr da. Das betrifft insbesondere die Reste von Plastiktüten, die bei Abfalluntersuchungen an Stränden und Meeren regelmäßig gefunden werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiterhin, eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einzuführen.“ Erst seit kurzem stehen die Funde von Mikroplastik in Meereswirbeln, an Stränden und in Meereslebewesen im Fokus des marinen Umweltschutzes. Dabei handelt es sich um Kunststoffreste, deren Durchmesser weniger als fünf Millimeter beträgt. Sie entstehen einerseits bei der Zersetzung von Kunststoffabfällen. Andererseits werden damit Kunststoffpartikel bezeichnet, die in mikroskopischer Größe hergestellt und in Kosmetika und Reinigungsmitteln zum Einsatz kommen. Es gibt darüber hinaus Hinweise, dass Mikroplastik durch die Abwasserbehandlung nicht vollständig zurückgehalten wird und so in Gewässer gelangen kann. Maria Krautzberger: „Bei Mikroplastik sind noch viele Fragen offen. Hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.“ Das UBA lässt verschiedene Abfallquellen derzeit untersuchen. In einem ⁠ Monitoring ⁠ deutscher Meeres- und Küstengewässer werden die Eintrags- und Verbreitungspfade der Meeresabfälle sowie deren biologische Auswirkungen erhoben. Das UBA erfasst auch die Einsatzmengen industriell hergestellter Mikroplastikpartikel und lässt deren ökologische Auswirkungen, wie die Aufnahme dieser Partikel durch Vögel und Fische, erforschen. In einem weiteren Projekt sollen Trinkwasser, Regenwasser und behandeltes Abwasser auf den Gehalt von Mikroplastik untersucht werden. Um die Abfalleinträge in die Meere zu verringern, werden im Rahmen der europäischen Meeresschutz-Übereinkommen ⁠ OSPAR ⁠ und HELCOM sogenannte regionale Aktionspläne entwickelt. Für das Mittelmeer ist ein solcher Aktionsplan 2013 in Kraft getreten. Die Pläne sehen unter anderem vor, den Verlust von Fischernetzen sowie deren illegale Entsorgung in die Meeresumwelt zu verhindern. Vorgeschlagen werden auch verbesserte Kunststoffprodukte, um deren Nutzungsdauer zu verlängern, Schadstoffe zu vermeiden und ihre Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Der Eintrag von Mikroplastikpartikeln, die zum Beispiel in kosmetischen Produkten oder in Reinigungsstrahlern auf Werften enthalten sind, soll verhindert werden. Angedacht sind auch Reinigungsmaßnahmen von Stränden, des Meeresbodens und des Meerwassers. Das UBA betreut die fachliche Entwicklung der regionalen Aktionspläne für den Nordostatlantik und die Ostsee innerhalb der entsprechenden Regionalen Meeresschutzkonventionen. Die Abfallmengen in den Meeren werden derzeit auf über 100 Millionen Tonnen geschätzt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 6,4 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Durchschnittlich 13.000 Plastikmüllpartikel treiben mittlerweile auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche. In der Nordsee sollen sich allein 600.000 Kubikmeter Abfälle befinden.

NABU und Land Schleswig-Holstein erweitern Initiative gegen Meeresmüll auf Westküste

Am 13. März 2015 haben der NABU und das Land Schlewig-Holstein ihre Initiative gegen Meeresmüll auf die Westküste von Schleswig-Holstein erweitert. Bisher konnten Fischer in vier Häfen als Beifang gefischten Müll kostenlos entsorgen. Jetzt gehören die Häfen Büsum und Eidersperrwerk zum „Fishing for Litter“-Projekt dazu. Der Ausbau einer Logistik zur Abfallentsorgung gefischter Abfälle an der Nordsee wird damit von Ostfriesland bis an die Eider erweitert. „Fishing for Litter“ bietet Fischern die Möglichkeit, den aufgefischten Müll in den Häfen kostenfrei und fachgerecht in dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Die gefischten Abfälle werden später sortiert und auf ihre Zusammensetzung und Wiederverwertbarkeit hin untersucht. Die Ergebnisse dienen auch der Entwicklung effektiver Strategien zur Müllvermeidung, wie es die 2008 verabschiedete EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorsieht. In den Jahren 2013 und 2014 wurden auf diese Weise durch die Kleine Küstenfischerei in Niedersachsen rund fünf Tonnen Meeresmüll aus der Nordsee geholt.

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet die dualen Systeme in § 21 finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit ist die Praxis der Sortierung und Verwertung zu berücksichtigen. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels einer umfangreichen Erhebung ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG). Veröffentlicht in Texte | 125/2022.

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2021/2022

Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch der Entwurf der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2021/2022, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG). Veröffentlicht in Texte | 120/2023.

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2022/2023

Sowohl das Verpackungsgesetz (VerpackG) als auch die derzeitige Fassung der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung sehen vor, dass hochgradig recyclingfähige Verpackungen finanziell belohnt werden sollen. Verpackungen sollen dabei nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich recycelt werden können. Der Bericht gibt einen Überblick über die Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in den Jahren 2022/2023, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels umfangreicher Erhebungen ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG). Veröffentlicht in Texte | 121/2024.

Eignung von Klebstoffen für Druckerzeugnisse mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (DE-UZ 195)

Der Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens „Weiterentwicklung des Produktportfolios des Umweltzeichens Blauer Engel“. Druckerzeugnisse, die mit dem Blauen Engel DE-UZ 195 ausgezeichnet werden sind so herzustellen, dass die gebrauchten Faserstoffe den Papierrecylingkreislauf nicht behindern. Ein wichtiges Merkmal ist neben der Deinkbarkeit von Farbstoffen, die Entfernbarkeit von Klebstoffen.  Anhand von realen Druckproben mit Klebstoffapplikationen sind Laboruntersuchungen nach der INGEDE-Methode 12 „Bewertung der Rezyklierbarkeit von Druckprodukten“ in Verbindung mit der EPRC-Scorecard durchgeführt worden. Geeignete Klebstoffe sind identifiziert und können für recyclingfreundliche Druckerzeugnisse empfohlen werden. Veröffentlicht in Texte | 73/2020.

Deutsche Umwelthilfe mahnt Dosenverband ab

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt das Forum Getränkedose ab, da es Verbraucher durch falsche Recyclingversprechen in die Irre führe. Aluminium und Weißblech können nicht unendlich oft und ohne Materialverluste recycelt werden. Dies ist das Ergebnis wissenschaftlicher Recherchen der DUH. Beim Recycling von Getränkedosen kommt es zu Metallverlusten, die bis zu zehn Prozent pro Recyclingvorgang betragen können. Werbeslogans des deutschen Lobbyverbandes der Getränkedosenhersteller „Forum Getränkedose“ sollen Verbrauchern jedoch den Eindruck eines unendlichen Recyclingkreislaufs vorgaukeln. Die DUH fordert den Dosenlobbyverband „Forum Getränkedose“ auf, bis zum 2. August 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das „Forum Getränkedose“ Verbrauchern in Zukunft keine Werbelügen zum Recycling von Getränkedosen mehr auftischt. Unabhängige Ökobilanzen des Umweltbundesamtes und eine von Dosenherstellern selbst in Auftrag gegebene Studie beim Heidelberger IFEU-Institut bestätigen die ökologischen Nachteile von Getränkedosen. Wiederbefüllbare Mehrwegflaschen sind die deutlich umweltfreundlichere Getränkeverpackung.

Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG

Als wissenschaftliche Grundlage insbesondere für den Mindeststandard zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (§ 21 Abs. 3 VerpackG) konkretisiert das Projekt den Rechtsbegriff „Praxis der Sortierung und Verwertung“ von Verpackungen und empfiehlt eine Methode zu deren Ermittlung. Es wird die Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der eine in der Sammlung der dualen Systeme entsorgte Verpackung in ein hochwertiges Recyclingverfahren gelangt. Dabei wurden die auf dem deutschen Markt eingesetzten Sortier- und Verwertungsverfahren berücksichtigt und durch eine umfangreiche Erhebung ermittelt. Veröffentlicht in Texte | 11/2021.

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