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Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union

Die Europäische Union berichtet jährlich die Treibhausgas-Emissionen für die EU-27. Dazu werden die Emissionsdaten der Mitgliedstaaten konsolidiert und zusammengeführt, so dass ein konsistentes Gesamtinventar entsteht. Der Emissionstrend und die Verteilung auf die Kategorien folgen dabei weitestgehend denen der großen Industrieländer. Hauptverursacher 2022 verursachte die EU-27 insgesamt rund 3.375 Millionen Tonnen (Mio. t) Treibhausgase in Kohlendioxid (CO₂)-Äquivalenten (siehe Tab. „Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union“). Deutschland, Frankreich, Italien und Polen verursachten zusammen etwa 57 % davon. Deutschland allein steuerte bereits über 22 % bei. Pro-Kopf-Emissionen Bezieht man die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen 2022 auf die jeweiligen Bevölkerungen, so liegen die verursachten Mengen zwischen Malta mit nur 4,3 Tonnen (t) CO 2 -Äquivalenten pro Kopf und Luxemburg mit 12,5 t Kohlendioxid-Äquivalenten pro Kopf. Frankreich und Italien liegen mit ca. 5,8 bzw. 7,0 t eher am unteren Ende, Polen mit 10,2 t und Deutschland mit 8,9 t Kohlendioxid-Äquivalenten pro Kopf hingegen im oberen Mittelfeld (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Vergleich 2022 - Pro-Kopf-Emissionen“). Die Pro-Kopf Menge für die EU-27 insgesamt liegt bei 7,5 t. Emissionen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) Ein völlig anderes Bild ergibt sich, wenn man die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen 2022 mit der Wirtschaftsleistung in Form des BIP ins Verhältnis setzt: dann liegen Bulgarien und Polen mit 1.051 t bzw. 670 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR am oberen Ende und Deutschland (etwa 229 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR), Italien (232 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR) im guten Mittelfeld und Frankreich (166 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR) etwas darunter. Die EU-27 als Ganzes liegt bei 245 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR etwas höher, Spitzenreiter ist Schweden mit 85 t CO 2 -Äquivalenten pro Mio. EUR (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Europäischen Union im Vergleich 2022 – Emissionen pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts (BIP)“). Trends Zwischen 1990 und 2022 sanken die Emissionen der EU-27 um 1.492 Mio. t in CO₂-Äquivalenten (-31 %). An den Emissionen des Jahres 2022 hatte die Kategorie „Energie“ einen Anteil von 77 %. Seit 1990 sind die Emissionen in dieser Kategorie um 30 % zurückgegangen. Die Landwirtschaft machte knapp 11 % der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen aus. Ihr Ausstoß verringerte sich von 1990 - 2022 um 24 %. Die Emissionen der Industrieprozesse hatten 2022 einen Anteil von knapp 9 % an den Treibhausgas-Emissionen. Diese sind seit 1990 um mehr als 35 % gesunken. Die Emissionen aus der Abfallwirtschaft, welche 3,3 % der Gesamtemissionen ausmachen, nahmen im gleichen Zeitraum um rund 41 % ab (siehe Tab. „Treibhausgas-Emissionen der EU-27 nach Kategorien“). Gase Die CO₂-Emissionen dominieren mit einem Anteil von 80,6 % die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen der EU-27. Die Emissionen von Methan (CH 4 ) und Lachgas (N₂O) liegen mit einem Anteil von 12,1 % bzw. 5,3 % deutlich niedriger. Die Emissionen der Gruppe der „F-Gase“ machten als Summe zwar nur etwa 2,0 % der Gesamtemissionen des Jahres 2022 aus, nahmen aber seit 1990 um 36 % zu, was am starken Anstieg der Emissionen von Fluorkohlenwasserstoffen (H-FKW) liegt.

Indikator: Emission von Treibhausgasen

Die wichtigsten Fakten Die deutschen ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen sind laut einer ersten Berechnung zwischen 1990 und 2023 um 46,1 % gesunken. Deutschlands Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber den Emissionen von 1990 sinken. Bis 2045 soll die vollständige Treibhausgasneutralität erreicht werden. Im Jahr 2023 unterschreitet Deutschland das für das Jahr 2020 gesetzte Ziel von minus 40 % deutlich. Die Ziele für das Jahr 2030 scheinen erreichbar. Mit dem im Jahr 2021 geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz werden die sektoralen zulässigen Jahresemissionsmengen für das Jahr 2030 deutlich verringert und die zu erreichende Treibhausgas-Neutralität vom Jahr 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen. Zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 erstellt die Bundesregierung Klimaschutzprogramme. Diese werden ggf. durch Klimaschutzsofortprogramme ergänzt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Treibhausgase werden überwiegend durch die Nutzung fossiler Energieträger wie Kohle oder Erdöl freigesetzt. Sie entstehen aber auch bei industriellen Prozessen oder durch Tierhaltung in der Landwirtschaft. Wenn der Gehalt von Treibhausgasen in der ⁠ Atmosphäre ⁠ ansteigt, führt dies zur Erwärmung der Erdatmosphäre und somit zum ⁠ Klimawandel ⁠. Die globale Erwärmung hat vielfältige negative Auswirkungen, wie zum Beispiel den Anstieg des Meeresspiegels und die Zunahme der Risiken von Überschwemmungen, Dürreperioden oder anderen extremen Wetterereignissen. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich deshalb im Jahr 2015 auf dem Klimagipfel in Paris darauf geeinigt, dass der globale Anstieg der Temperatur die Schwelle von 1,5 Grad nach Möglichkeit nicht überschreiten soll. Der Anstieg soll auf deutlich unter 2 Grad begrenzt werden. Dies kann nur gelingen, wenn der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen schnell und drastisch reduziert wird. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Der Ausstoß (⁠ Emission ⁠) von Treibhausgasen geht in Deutschland seit 1990 zurück: von 1.251 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid-Äquivalenten im Jahr 1990 auf 674 Mio. t im Jahr 2023. Insgesamt entspricht dies einem Rückgang von über 46 %. Trotz deutlicher Sondereffekte in einzelnen Jahren folgt der ⁠ Indikator ⁠ einem langfristigen Abwärtstrend. Nach einer Phase der Stagnation sind die Emissionen in den Jahren 2018 bis 2023 deutlich gesunken, vor allem durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien, Rückgange bei der fossilen Energieerzeugung und vor allem im Jahr 2023 eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern. 2023 sanken die Emissionen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 76 Mio. t ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ bzw. um 10,1 % (vgl. UBA-Pressemeldung 11/2024 ). Ende 2015 wurde mit dem Übereinkommen von Paris ein Nachfolge-Abkommen für das Kyoto-Protokoll vereinbart. Die bisherige Entwicklung macht deutlich, dass intensive Anstrengungen beim ⁠ Klimaschutz ⁠ notwendig sind, um die Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat dazu beginnend mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Klimaschutzprogramm 2023 Maßnahmen eingeleitet. Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz wurden verbindliche Jahresemissionsmengen, sowie ein ⁠ Monitoring ⁠- und Nachschärfungsmechanismus für die einzelnen Sektoren beschlossen, um das ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungsziel von „mindestens 65 %“ bis zum Jahr 2030 und die Treibhausgasneutralität in 2045 sicherzustellen. Wie wird der Indikator berechnet? Der ⁠ Indikator ⁠ basiert auf den Daten des Nationalen Treibhausgasinventars der Jahre 1990 bis 2022 (Stand EU-Berichterstattung, Januar 2024) sowie separat errechnete Emissionsdaten für das Jahr 2023 (vgl. UBA-Pressemeldung 11/2024 ). Die Methodik zur Berechnung wird im jeweils aktuellen Inventarbericht beschrieben ( UBA 2023 ). Dabei werden die Emissionen aller im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase (zum Beispiel Kohlendioxid, Methan) normiert zusammengefasst. Da die verschiedenen Gase das ⁠ Klima ⁠ unterschiedlich beeinflussen, wird ihr Effekt auf die Wirkung von Kohlendioxid normiert (⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in im Daten-Artikel "Treibhausgas-Emissionen in Deutschland" .

Jahrestag: Erster Ostsee-Aktionsplan vor 13 Jahren verabschiedet

Von Juli 2020 bis Juni 2022 hat Deutschland den Vorsitz der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) inne. Eine der aktuellen Herausforderungen ist es, den Ostsee-Aktionsplan zu aktualisieren und die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen intensiver voranzubringen. Die Verabschiedung des ersten Ostsee-Aktionsplans in Krakau im Jahr 2007 jährte sich am 15. November. Deutschland ist eine der zehn Vertragsparteien, die sich aktiv mit der Verbesserung des Umweltzustands bzw. der Gesundheit des stark genutzten Binnenmeeres auseinandersetzen. Seit dem 1. Juli 2020 hat Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium, den HELCOM-Vorsitz inne. Dr. Lilian Busse, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am Umweltbundesamt und derzeitige HELCOM-Vorsitzende betont: „Nur mit guten Aktionen, also effektiven Maßnahmen, können wir die Ostsee in einen besseren Zustand bringen. Wichtig ist es, für die Meeresumwelt und die menschliche Nutzung eine gesunde Balance zu finden. Der Ostsee-Aktionsplan gibt dafür seit 2007 den Rahmen und wird aktuell von den Mitgliedsstaaten überarbeitet.“. Mit Frau Dr. Busse und den Vizevorsitzenden Dr. Johannes Oelerich (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig Holstein) und Dr. Andreas Röpke (Ministerium Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg Vorpommern) fokussiert sich Deutschland auf folgende Schwerpunkte: Ocean Governance stärken BSAP aktualisieren – umsetzen – spezifische Anforderungen voranbringen Neue Lösungen für altbekannte dringende Herausforderungen angehen (Munition und Unterwasserschall) Marine ⁠ Biodiversität ⁠ stärken ⁠ Klimawandel ⁠ und Ostsee – verstehen und reagieren. Für einen nachhaltigen Schutz weltweit – und so auch für die Ostsee – ist es essentiell, die Bedeutung gesunder Meere für Wirtschaft und Gesellschaft zu verdeutlichen. Das Umweltbundesamt bringt seine Expertise seit vielen Jahren in verschiedene HELCOM-Gremien und Arbeitsgruppen ein. Trotz guter Erfolge in den letzten Jahrzehnten sind beispielsweise die Nähr- und Schadstoffbelastung der Ostsee noch immer zu hoch. Diese Belastungen können nur durch weitere gemeinsame Anstrengungen, sowohl transdisziplinäre als auch grenzübergreifende, reduziert werden. Die Ziele zur Reduktion von Belastungen sind in dem regelmäßig aktualisierten Ostsee-Aktionsplan („ Baltic Sea Action Plan “) festgehalten. Ergänzt und konkretisiert werden diese Ziele durch die Umsetzung des regionalen Aktionsplans zu Meeresmüll aus dem Jahr 2015, an dessen Erstellung das Umweltbundesamt maßgeblich beteiligt war. Ein unmittelbar vor der Verabschiedung stehender neuer Aktionsplan soll die Maßnahmen zur Reduktion von Unterwasserschall-Belastungen spezifizieren. Die Überarbeitung des thematisch übergreifenden Ostsee-Aktionsplans soll 2021 mit einer Ministerkonferenz abgeschlossen werden.

Umsetzung der zukünftigen THG-Minderungsziele: Rahmenbedingungen und transformatorische Herausforderungen in ausgewählten Schwerpunktländern

Das Projekt "Umsetzung der zukünftigen THG-Minderungsziele: Rahmenbedingungen und transformatorische Herausforderungen in ausgewählten Schwerpunktländern" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: NewClimate - Institute for Climate Policy and Global Sustainability gGmbH.Mit der geplanten Verabschiedung des neuen Klimaabkommens in Paris werden die national bestimmten Beiträge der Länder (INDCs) der neue Maßstab der jeweiligen Klimaschutzambition. Neben der politischen Festlegung auf ein nationales THG-Minderungsziel für die Zeit nach 2020 schließt sich die Frage an, wie die Länder diese Ziele tatsächlich umsetzen wollen und wie ambitioniert diese Beiträge sind. Einige Maßnahmen werden ggf. schon in der Zielformulierung der Länder angekündigt. In der Regel wird jedoch eine summarische Zielsetzung kommuniziert, hinter der eine wirtschaftsweite Klimaschutzstrategie steht. Die Länder setzten sich - auch aus taktischen Gründen - unterschiedlich ambitionierte Ziele. Das FuE-Vorhaben soll für eine vorher festzulegende Auswahl an Ländern (10-15 Kernländer) die nationalen Möglichkeiten analysieren, wie diese nationalen Verpflichtungen umgesetzt werden könnten. Dabei sollen die kosteneffizienten und politisch umsetzbaren Maßnahmen identifiziert werden, bzw. Lücken aufgezeigt werden. Das Ergebnis der Analyse soll auch zeigen, ob die Länder ihre Potenziale ausschöpfen und ob es Möglichkeiten zur weiteren Ambitionssteigerung in diesem kosteneffizienten Weg gibt. Darüber hinaus soll untersucht werden, wie sich die Hebung der Ambition in einem zukünftigen Ambitionssteigerungsmechanismus auf der Kostenseite auswirkt und welche Rückschlüsse sich auf die Umsetzbarkeit durch die Politik ergeben.

Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes

Das Projekt "Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms vom 18. Oktober 2000 wurde die Arbeitsgruppe 'Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes' (AGE) ins Leben gerufen, deren Aufgabe es ist, die Möglichkeiten für die Schaffung eines nationalen Emissionshandelssystems zu prüfen. Ecologic war von April 2001 bis März 2003 mit der Projektträgerschaft für die AGE beauftragt. Zu den Aufgaben von Ecologic gehörte insbesondere der Aufbau einer Sekretariatsinfrastruktur für die AGE sowie die Koordination und organisatorische Begleitung der Sekretariatsarbeit.

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