Dieser Dienst stellt Daten im Rahmen des Ziel 3 - Programms fuer das Projekt CrossData (http://cross-data.eu) zur Foerderung der grenzuebergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik seit 2007 bereit. Inhalte sind Fachthemen des Bereiches Naturschutz für das Gebiet des Freistaates Sachsen. Tato služba zobrazuje data pro projekt CrossData (http://cross-data.eu), realizovaný v rámci programu Cíl 3 na podporu preshranicní spolupráce mezi Ceskou republikou a Svobodným státem Sasko od roku 2007. Darstellung für gesamt Sachsen: Nationalpark, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservat, FFH-Gebiet, SPA-Vogelschutzgebiete národní park, chránená krajinná oblast, národní prírodní rezervace, biosférická rezervace UNESCO, NATURA - evropsky významná lokalita, NATURA - ptací oblast.
Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung Verkehr für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Dienst enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt, genehmigt, in Betrieb oder abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Die Texte zu den Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind die Jagdbezirksbezeichnungen. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Namen der ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt wurden. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Die Bodenfunktionenkarten wurden nach dem Sächsischen Bodenbewertungsinstrument Stand 10/2021 erstellt. Erstmalig wurden alle für die Bewertung eingesetzten 1200 Leitprofile der digitalen Bodenkarte 1:50.000 einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Bodenkarte 1:50.000 basiert auf den 54 Einzelblättern des Freistaates Sachsen. Sukzessive werden die neue Kenntnisstände zum Boden und Bodenschutz in die Bewertungen der Bodenfunktionen eingearbeitet. Diese Informationen werden mit Updates veröffentlicht.
Der REST-Dienst Bodenversiegelung stellt die mittlere Bodenversiegelung für den Freistaat Sachsen zur Verfügung. Er enthält einen Layer mit einer Zellgröße von 100 × 100 Meter. Der mittlere Versiegelungsgrad einer jeden Zelle wurde klassifiziert, sodass die Zellen des Layers in 6 verschiedenen Versiegelungsklassen visualisiert werden. Die fachliche Grundlage bildet die Methode zur Erfassung einer mittleren Bodenversiegelung für die gesamte Landesfläche aus vorhandenen Daten, die durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entwickelt wurde. Es werden Informationen aus dem ATKIS-Basis-DLM des Sächsischen Landesamtes für Geobasisinformation verwendet, und die mittlere Bodenversiegelung den jeweiligen Legendeneinheiten zugeordnet. Die initiale Erfassung der mittleren Bodenversiegelung erfolgte auf Grundlage des ATKIS-Datenstandes 2018. Die zweite Erfassung erfolgte mit dem ATKIS-Datenstand von 2021.
Origin | Count |
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Bund | 24 |
Land | 22 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 2 |
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offen | 24 |
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Deutsch | 24 |
Resource type | Count |
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Keine | 2 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 22 |
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Boden | 18 |
Lebewesen & Lebensräume | 19 |
Luft | 7 |
Mensch & Umwelt | 24 |
Wasser | 11 |
Weitere | 24 |