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Landwirtschaftliche Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.

Referenzparzellen in Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Eine Referenzparzelle ist eine geografisch abgegrenzte, zusammenhängende Fläche mit einer eindeutigen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen registrierten Identifizierungsnummer im Sinne von Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 oder Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172, das eine oder mehrere Bodenbedeckungs-/Bodennutzungskategorien aufweist. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

LPIS Reference Parcel

Der Datensatz enthält ins INSPIRE-Datenmodell "LPIS" transformierte Referenzschläge InVeKoS (LPIS-Referenzparzellen) aus Bayern. Die Transformation erfolgte gemäß den TG2 - Technical Guidelines Pt.2 - IACS in INSPIRE

Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Bei NAEA-Flächen handelt es sich um Flächen, für die gemäß § 11, Abs. 1 Nr. 3 GAPDZV ein Anspruch auf Einkommensgrundstützung besteht, jedoch infolge von Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität, dem Anbau von Paludi-Kulturen oder Verringerung der Treibhausgasemissionen landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2022

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2021

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2020

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2018

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2019

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2023

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 5 der GAPInVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (K-LE) Baumreihe (K-LE) Feuchtgebiet (K-LE) Feldrain (LE) Feldrain (K-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (K-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (K-LE) Fels-, Steinriegel (K-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (K-LE) Hochstaudenflur (LE) Strauch, Strauchgruppe (LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (K-LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement K-LE = Konditionalität Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

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