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Das Konzept der Ökosystemleistungen – ein Gewinn für den Bodenschutz

Zum Schutz des Bodens wird verstärkt auf den Ansatz der ⁠ Ökosystemleistungen ⁠ hingewiesen. Mit diesem Ansatz sollen die Leistungen des Bodens deutlicher sichtbar gemacht und Bodenbelange besser in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Die Kommission Bodenschutz greift diese Diskussionen auf, ordnet sie in das deutsche Regelungssystem ein und leitet erste Empfehlungen zum Umgang mit dem Ökosystemleistungsansatz ab. Veröffentlicht in Position.

Deutschland weltweit Spitze beim Export von Umweltschutzgütern

Gemeinsame Presse-Information mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Umweltschutzgüter im Wert von 56 Milliarden Euro ins Ausland geliefert Deutsche Unternehmen sind auf dem Umweltschutzmarkt weltweit führend. Mit einem Welthandelsanteil von 16 Prozent und einem Exportvolumen von 56 Milliarden Euro belegte Deutschland im Jahr 2006 erneut den Spitzenplatz im Welthandel, vor den USA (15 Prozent) und Japan (9 Prozent). Dies ist das Ergebnis eines Forschungsprojektes, welches das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) ermittelt hat. Am meisten international gefragt sind deutsche Produkte der Mess-, Steuer- und Regeltechnik – zum Beispiel Geräte zum Messen der Wärmemenge. Den größten Zuwachs beim Export konnten in den letzten drei Jahren die erneuerbaren Energien verbuchen. Pro Jahr legten sie um fast 25 Prozent zu. Hochrechnungen für das Jahr 2007 zeigen: Der positive Trend setzt sich weiter fort. 2007 erreichte das Exportvolumen an potenziellen Umweltschutzgütern aus Deutschland fast 60 Milliarden Euro. Das entspricht knapp den Exporten der Elektrotechnikindustrie. „Deutschland belegt beim Export von Umwelttechnologie weiterhin den Spitzenplatz. Dies zeigt den weltweiten Bedarf nach Qualität beim Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠. Aber die Konkurrenz schläft nicht. Wir müssen industriepolitisch die Weichen richtig stellen, um weiterhin ganz oben mitzuspielen”, sagt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Potenzielle Umweltschutzgüter – wie Pumpen, Leitungen, Mess-, Steuer- und Regelgeräte – können Umweltschutzzwecken dienen, aber auch andere Funktionen erfüllen. Das Konzept der potenziellen Umweltschutzgüter geht zurück auf eine Konvention, die Forschungsinstitute in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt in den neunziger Jahren entwickelt haben und seitdem für Studien zur technologischen Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft verwendet wird. „Die erfreulichen Entwicklungen beim Export von Umweltschutzgütern sind nicht nur gut für den internationalen Umweltschutz. Sie nützen auch der heimischen Wirtschaft und sichern in Deutschland Arbeitsplätze. Ohne eine anspruchsvolle und vorausschauende Umweltpolitik wären diese Erfolge nicht möglich gewesen”, betont Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des ⁠ UBA ⁠.

Import genehmigungspflichtiger Abfälle im Jahr 2007 gestiegen

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2007 Deutschland importierte im Jahr 2007 rund 6,2 Millionen Tonnen (Mio. t) genehmigungspflichtige Abfälle. Nach einem zweijährigen Rückgang nahmen die Importe somit wieder zu - trotz des im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbotes für organische Abfälle. Die Menge liegt jedoch immer noch unter dem Rekordwert aus dem Jahr 2004 (damals: 6,5 Mio. t). Der Export ist hingegen mit 1,8 Mio. t leicht zurückgegangen. Für 2008 erwarten die Fachleute keine großen Veränderungen gegenüber dem Jahr 2007. Genehmigungspflichtig sind Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen wie Altöl oder bleihaltige Abfälle sowie andere, mit Umweltrisiken behaftete Materialien wie Klärschlamm oder mit Anstrichstoffen behandeltes Holz. Die meisten importierten Abfälle kommen weiterhin aus den Niederlanden (2,3 Mio. t), Italien (1,3 Mio. t), gefolgt von Frankreich, Belgien und Irland mit jeweils rund 380.000 t. Es handelt sich vor allem um Schlacken, Aschen und Filterstäube (1,5 Mio. t), Abfälle aus behandeltem Holz (1,1 Mio. t), Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen (600.000 t), Gülle und Klärschlamm (500.000 t), kontaminiertem Boden (370.000 t), Altöl und gebrauchte Lösemittel (240.000 t). Deutschland exportierte vor allem Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen, (500.000 t), Abfälle aus behandeltem Holz (230.000 t), Pferdemist (220.000 t), Schlacken, Aschen und Filterstäube (190.000 t) sowie gemischten Hausmüll (160.000 t). Hauptabnehmer waren die Niederlande, Belgien, Frankreich und die Schweiz (je rund 300.000 t) sowie Polen mit 200.000 t. Die meisten nach Deutschland importierten Abfälle werden stofflich verwertet (2,5 Mio. t), verbrannt (1,9 Mio. t) oder auf Deponien abgelagert (780.000 t). 1,2 Mio. t der aus Deutschland exportierten Abfälle wurden stofflich verwertet oder darin enthaltene wertvolle Bestandteile zurück gewonnen, rund 640.000 t wurden verbrannt. Bei den nicht genehmigungspflichtigen Abfällen – vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle – stieg das Handelsvolumen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls. Der Export liegt nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei 19,4 Mio. t, der Import bei 14,1 Mio. t. Haupthandelspartner für Ein- und Ausfuhr sind auch hier die Niederlande mit insgesamt 11 Mio. t.' Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland für nicht genehmigungspflichtige Abfälle ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t, die dort verwertet werden. Abfall ist ein Wirtschaftgut und Im- und Exporte sind schon lange Realität. Der europäische Binnenmarkt und der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit erlauben den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen ausdrücklich. Ziel dieser Regelung ist, den Abfall dorthin bringen zu können, wo moderne Technik kostengünstig zur Behandlung bereit steht. So ist zum Beispiel das Verwerten des Abfalls im Ausland besser als die bloße Beseitigung im Inland. Allerdings sind zum Schutz der Umwelt wichtige Einschränkungen zu beachten: Für die Ein- und Ausfuhr umweltrelevanter Abfälle sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Diese sollen unsachgemäße Abfallentsorgung zu Dumpingpreisen verhindern. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Staaten, die nicht als Industrieländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) angehören, ist verboten. Die Ursachen für den Anstieg der Importmengen über mehr als zehn Jahre sind vielfältig: Zum einen hat Deutschland moderne Entsorgungsanlagen und freie Kapazitäten, die in anderen Staaten fehlen. Auch die Abfallart ist zu betrachten: Zum Beispiel wird Hühnertrockenkot aus den Niederlanden auf den landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands als Dünger verwertet, der in den Niederlanden nicht ausgebracht werden kann, weil dort mehr Abfall anfällt, als auf landwirtschaftlichen Flächen sinnvoll zu nutzen wäre. Im grenznahen Bereich sind die kurzen Transportwege zwischen Abfallentstehungs- und Entsorgungsstelle sowohl bei Ein- als auch Ausfuhr eine wichtige Ursache für grenzüberschreitende Transporte. Die derzeit relativ hohe Exportmenge ist weitgehend auf das im Jahr 2005 in Kraft getretene Ablagerungsverbot für organische Abfälle auf Deponien zurückzuführen. Dessau-Roßlau, den 24.07.2008

Kläranlagen leisten einen Beitrag zum Klimaschutz

Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das ⁠ Klima ⁠ und der Kämmerer.

Umweltwirtschaft bleibt wichtiger Wirtschaftsfaktor

Konkurrenzdruck wächst, Anteil am Export schrumpft Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Deutsche Umweltschutzgüter sind in allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg gefragt. Das zeigt ein aktueller Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zur Umweltwirtschaft 2015. Deutsche Unternehmen produzierten im Jahr 2015 Güter im Wert von über 83 Milliarden Euro, die für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden können. Gleichzeitig steigt der internationale Wettbewerb. China konnte vor allem aufgrund der Produktion von Solaranlagen seinen Anteil am internationalen Handel mit potenziellen Umweltschutzgütern seit 2002 mehr als verdreifachen und ist nun Exportweltmeister. Deutschland liegt mit einem Welthandelsanteil von 13,5 Prozent an zweiter Stelle (China 16,2 Prozent). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der weltweite Markt für Umweltschutzgüter wächst stetig, seit einigen Jahren insbesondere in aufstrebenden Schwellenländern in Asien, Südamerika und aktuell auch Afrika. Deutschland muss aufpassen, seine derzeit gute Stellung hier nicht zu verlieren. Die Umweltpolitik ist gefordert und muss mit den notwendigen langfristigen Zielen und den richtigen ökonomischen Rahmenbedingungen Planungssicherheit für Investoren schaffen.“ Maria Krautzberger weiter: „Deutschland steht noch gut da, nicht zuletzt, weil die Unternehmen schon früh mit hohen umweltpolitischen Standards konfrontiert waren. Es besteht die Gefahr, dass wir diese gute Position verlieren, wenn wir nur noch die europäischen Mindeststandards umsetzen. Um Innovationen zu fördern, brauchen wir auch ein anspruchsvolles Umweltrecht. Hier müssen wir eine entsprechende Entwicklung in der EU und in Deutschland vorantreiben.“ Lag das Produktionsvolumen im Umweltschutz 2013 noch bei 81,6 Milliarden Euro, ist es 2015 auf über 83 Milliarden Euro leicht gewachsen. Es entspricht jetzt sechs Prozent der gesamten Industriegüterproduktion. Güter, die dem ⁠ Klimaschutz ⁠ dienen können, stellen mit 40 Prozent des Produktionsvolumens erneut den mit Abstand größten Umweltbereich. Hierzu gehören beispielsweise Windenergie- und Solaranlagen. Maria Krautzberger: „Die Weltklimakonferenz in Bonn hat noch einmal ganz deutlich gemacht, dass wir den ⁠ Klimawandel ⁠ konsequent bekämpfen müssen. Die weltweiten Anstrengungen hierzu werden auch dazu führen, dass der Weltmarkt für Klimaschutzgüter und Klimaschutztechnologien wächst. Hieraus ergeben sich wirtschaftliche Chancen, die wir nutzen sollten.“ Für die Beurteilung der internationalen Wettbewerbsposition sind nicht nur die Exporte, sondern auch die Importe von Bedeutung. Denn deutsche Unternehmen konkurrieren mit ihren Produkten auch im eigenen Land mit ausländischen Anbietern. Die Entwicklung der letzten Jahre bei Solarzellen hat dies ganz klar verdeutlicht. Bei Windkraftgütern konnten deutsche Unternehmen hingegen in den letzten Jahren Anteilsgewinne auf Auslandsmärkten verzeichnen. Besonders wettbewerbsstark ist die deutsche Industrie traditionell in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik für den Umweltschutz sowie Abfall- und Abwassertechnologien. Die Informationen zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft werden alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt aktualisiert und veröffentlicht.

Potenzialstudie Energie- / Kosteneinsparung in der Fluidtechnik

Für lineare und rotatorische Bewegungen sind verschiedene Antriebstechnologien verfügbar, deren wirtschaftlicher Einsatz von Faktoren wie Investitions- und Betriebskosten abhängt. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels gewinnt die Energieeffizienz darüber hinaus aus ökologischer Perspektive an Bedeutung. Hydraulische und Pneumatische Aktoren, in der Gesamtheit als fluidtechnische Antriebe bezeichnet, sind weitverbreitet und setzen große Mengen Energie um. Anzahl und Nutzung hydraulischer und pneumatischer Antriebssysteme sowie ihr Energieumsatz in Deutschland sind bislang nicht bekannt. Die Studie analysiert Verbreitung und Nutzung fluidtechnischer Antriebe und liefert eine Einschätzung des deutschlandweiten Energiebedarfs für die drei Bereiche Drucklufttechnik, Mobilhydraulik und Stationärhydraulik. Mit der Entwicklung immer leistungsfähigerer mechanischer Aktoren stellt sich die Frage in welchen Applikationen und unter welchen Randbedingungen ein Ersatz von Hydraulik- und Pneumatikaktoren durch elektrisch-mechanische Aktoren technisch möglich und energetisch vorteilhaft sein könnte. Die Studie analysiert die Nutzung der Technologien nach Wirtschaftsbereichen aus Literatur- und Wirtschaftsdaten und nimmt eine Schätzung des Energiebedarfs für stationäre und mobile Hydraulikanwendungen sowie für die Drucklufttechnik und die pneumatische Antriebstechnik als Teilgebiet für den Bilanzraum Deutschland vor. Aufbauend darauf stellt die Technologiestudie Einsparpotentiale in den Bereichen Steuerungs- und Regelungstechnik, Technologieupdate und -substitution vor und analysiert darauf aufbauend energetisch wichtige Industrieanwendungen auf ihr Einsparpotential. Die Ergebnisse zeigen erhebliche Einsparpotentiale, für deren Umsetzung Maßnamenvorschläge entwickelt werden. Quelle: Forschungsbericht

Energetische Sanierung der Lichtsignalanlagen - Umrüstung auf LED

Die Umrüstung städtischer Lichtsignalanlagen durch energieeffiziente LED-Beleuchtung startete 06.2020 und wurde Ende 2021 abgeschlossen. Dadurch sind nachfolgend mehr als 50% der Treibhausgasemissionen einsparbar, also auch finanzielle Einsparpotentiale erzielt. Durch die neue Steuer- und Regelungstechnik wird zusätzlich eine Optimierung der Lichtsignalanlagen erreicht.

Internes Schreiben des BfS: „Erfüllung Auflage 30 Sätze 1 und 2 aus dem Genehmigungsbescheid 1/2010“ (PDF, nicht barrierefrei)

I Vornntworlung fiir Monsth und Umwcli IBundesamt für Strahlenschutz Endlagerüberwachung Bundesamt für Strahlenschutz. Postfach 10 01 49, 38201 Sa lzgitterBundesamt mr Strahlenschutz Wllly-Brandt-Straßs 5 38226 Salzgitter SE 4/Herr Ranft als atomrechtlich verantwortliche Person für das Schachtanlage Asse II o.V.i.A. Postfach 10 01 49 38201 Satzgitter Telefon: 030 18333-0 Telefax: 030 18333 .XXU 1655 Im Hause E-Mail: ePost@bfs.de Internet: www.bfs.da Über EÜ Datum und Zeichen Ihres Schreibens:Mein Zeichen: SE 6.19A 9102/2 - Auflage 30 Antrag vom Durchwahl: 1648 Datum: 05.06.2014 03.04.2014, KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0738/821 0534500U Schachtanlage Asse II E/101/ung Auflage 30 Sätze 1 und 2 aus dem Genehmigungsbescheid 112010 I. Entscheidung Die Endlagerüberwachung (EÜ) stellt fest, dass Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Ge- nehmigungsbescheides 1/2010 /1/ erfüllt ist. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II- Bescheid 1/2010 Umgang mit radioaktiven Stoffen gernaß § 7 Strahlenschutzverordnung (StriSchV) -, 08.07.2010 (nachfolgend: Genehmigungsbescheid 1/201 0) 121 NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 Umgang mit Kernbrennstoffen gemäߧ 9 Atomgesetz (AtG) Faktenerhebung Schritt 1, 21.04.2011 (nachfolgend: Genehmigungsbescheid 1/2011) /3/ SE 6.1 Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflagen des Geneh- migungsbescheides 1/2010 vom 03.04.2014, KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0738/821 0534500U, hier eingegangen am 04.04.2014 141 Asse-GmbH, OMA 06 - Anderungsdienst, KZL: 9A/69100000/QMS/CB/FH/0012/00, Stand : 16.1 2.2013, (nachfolaend: QMA 06), vorgelegt mit /2/ /5/ SW 1.7 Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflage 30 Satze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 vom 21.05.2013 KZL: 9A/13231 000/DA/AY/0558/B 193301700U, hier eingegangen am 22.05.2013 Seite 2 zum Bescheid 9A 9102/2- Auflage 30 vom 05.06.2014 161 QM/Herr Teschner, Vermerk .Änderungsdienst im Projekt Asse", Az. QM~9A 1352, vom 25.04.2013, vorgelegt mit 141 17 I SW 1.7j Antrag auf Bestätigung der Erfüllung der Auflagen 30 und 31 des 181 191 /10/ 1111 1121 1131 1141 Genehmigungsbescheides 112010 vom 24.11.2011 KZL: 9A/13231 OOO/DAIAYI055818193301700U, hier eingegangen am 29.11.2011 BfS, Auflistung der gültigen Genehmigun'g sunterlagen- Auflage 31 §9 ATG, KZL: 9A/13236000/DA/EP/0152100, Stand: 14.11.2011 , vorgelegt mit /6/ SW 1.7. Antrag auf Bestätigung der Auflage 30 des Genehmigungs- bescheides 112010 vom 27.07.2011 , Az.: 9A/13231 OOO/CNAYI0001100, hier eingegangen am 27.07.2011 BfS, Qualitätsmanagement-Verfahrensanweisung 04.3, Vorgehen bei Änderungen -Schachtanlage Asse 11-, KZL: 9X/1152001CAIJH/0036/01 , Stand: 07.06.2011, (nachfolgend: QMV 04.3), vorgelegt mit /81 EÜ. Entwurf einer Entscheidung Ober den Antrag 181 vom 03.01 .2012, Az. 9A 9103, an SW 1.7. zur Stellungnahme mit Schreiben vom 03.01 .2012 (nachfolgend: Entwurf) EÜ , E-Mail vom 25.05.2013, Az: 9102/2 EÜ , Entscheidung vom 16.08.2011, Az. 916012-74 SE Schreiben vom 22.05.2014, KZL: 9A/13231 OOOIDNA Y1079018213286000U II. Auflage Die Ergebnisse der Prüfung des Änderungsdienstes im Rahmen von Audits, insbes. die im Rahmen von Audits getroffenen Feststellungen und die identifizierten Mängel oder Abweichungen, sind der EÜ unverzüglich mitzuteilen. 111. Sachverhalt Die Bestätigung der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 1/2010/1/ wurde erstmals mit dem Antrag 191 begehrt. Telefonisch und nach wies der Unterzeichner am 29.07.2011 Rücksprache mit QM SW 1.7 darauf hin, dass die QMV 04.3 /10/ keinen Änderungsdienst regele. Ebenso war die mit dem Antrag 171 vorgelegte Unterlage 181 nicht geeignet, die Anforderungen der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 112010 111 zu erfüllen, was der Unterzeichner am 15.12.2011 SW 1.7 telefonisch erläuterte. Einzelheiten dazu sind im Entwurf /11 I dargelegt. Zu den aus dem Vermerk /61 ersichtlichen Mängeln des Antrages /5/ hat der Unterzeichner mit E-Mail 112/ Stellung genommen. lnsbes. feh lte der Nachweis eines Änderungsdiens- tes bei der Asse-GmbH. Durch die QMA 06141, die mit dem von QM mitgezeichneten Antrag 131 vorgelegt wurde, ist dieser Mangel behoben. Mit Schreiben 114/ hat SE 4 zum Entwurf dieser Entscheidung Stellung genommen. Seite 3 zum Bescheid 9A 9102/2- Auflage 30 vom 05.06.2014 V. BegrUndung Gemäß Auflage 30 Satz 4 des Genehmigungsbescheides 1/2011 /2/ bedarf die Er- füllung von Auflagen der Feststellung der EÜ. Aufgrund der Unterlagen /3/ bis /6/ stellt die EÜ fest, dass die Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /1/ erfüllt sind. Auflage 30 Satze 1 und 2 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /1/lautet: "Sofern bei Änderungen in der Schachtanlage Asse II, deren Betriebsweise oder deren Organisation Inhalte der unter Abschnitt /. 2. 1 dieses Genehmigungsbe- scheides aufgefOhrten Genehmigungsunterlagen betroffen sind, sind diese zu ak- 'tualisieren. Hierzu ist ein Anderungsdienst einzurichten." Die in Satz 1 angesprochene Aktualisierung von Genehmigungsunterlagen ist dau- erhaft zu gewährleisten. Regelungen zum Verfahren finden sich unter anderem in der QMV 04.3 /10/ bzw. ihrer aktuellen Fassung (vgl. insoweit die Entschei- dung /12/) . Der in Satz 2 geforderte, auf die Aktualisierung von Genehmigungsunter- lagen geforderte Änderungsdienst wird mit den im Vermerk /6/ in Bezug genomme- nen Regelungen und Systemen sowie mit der QMA 06 141 gewährleistet. Die Anforderungen aus der Auflage 30 Sätze 1 und 2 des Genehmigungsbeschei- des 1/2010 /1/ sind dauerhaft zu erfüllen. Die Auflage zu dieser Entscheidung soll sicherstellen, dass EÜ über die Anwendung des Änderungsdienstes informiert wird . Der im Schreiben /14/ geäußerten Bitte, auf die Auflage zu verzichten, kann ich nicht nachkommen. Die Norm DIN EN ISO 19011:2011 ist für die EÜ nicht verbindlich. Im Übrigen richtet sich die Auflage, wie auch die Entscheidung selbst, an die AvP. Dass die AvP durch die Norm gehindert ist, Informationen über Audits an die Endlager- überwachung zu geben, kann ich nicht erkennen. Selbstverständlich bleibt die Mög- lichkeit der Endlagerüberwachung , den Änderungsdienst im Rahmen von Inspektio- nen zu prüfen, hiervon unberührt. Im Auftrag

L 121 OD Coswig (Anhalt) – Ersatzneubau der Brücke über die DB AG (Bauwerk 0012) in der Gemarkung Coswig, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg

Gegenstand der geplanten Maßnahme ist der Ausbau der Landesstraße L 121 im Bereich von NK 4140036, Stat. 0.543 im Nordwesten bis zum NK 4140036, Stat. 0.360 im Süden der Stadt Coswig (Anhalt) mit Ersatzneubau der in diesem Bereich über die Anlagen der DB AG führenden Brücke (Bauwerk 0012). Das vorhandene Brückenbauwerk quert die Bahnstrecke 6207 Horka – Roßlau. Die Länge der Baustrecke beträgt 183,415 m. Da die neue Brücke in einem anderen Winkel gegenüber den darunter verlaufenden Eisenbahnanlagen steht, sind bahnseitige Anpassungsarbeiten erforderlich, u. a. die Anpassung der Kettenwerksabsenkungen, die Versetzung von 2 Masten sowie Änderungsmaßnahmen an bestehender Signal- und Steuerungstechnik.

Das Konzept der Ökosystemleistungen - ein Gewinn für den Bodenschutz

Zum Schutz des Bodens wird verstärkt auf den Ansatz der Ökosystemleistungen hingewiesen. Mit diesem Ansatz sollen die Leistungen des Bodens deutlicher sichtbar gemacht und Bodenbelange besser in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Die Kommission Bodenschutz greift diese Diskussionen auf, ordnet sie in das deutsche Regelungssystem ein und leitet erste Empfehlungen zum Umgang mit dem Ökosystemleistungsansatz ab. Quelle: Bericht

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