Das Projekt "Umweltprobleme, Umweltplanung in Entwicklungslaendern, vor allem in Lateinamerika: Oekosystemforschung in Mangrovewaeldern Kolumbiens" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Geographisches Institut Heidelberg.Ausgehend von den Determinanten der Umweltplanung (politische, gesellschaftliche und juristische Rahmenbedingungen) werden die wichtigsten Problembereiche bzw. Defizite der Umweltplanung (z.B. normative und administrative Maengel) definiert. Eine Fallstudie bezieht sich auf das Nutzungspotential der Mangrovewaelder Kolumbiens. Auswertung der Luft- und Satellitenbilder/Einsatz von Techniken der Datenverarbeitung mit Hilfe des Geographischen Informationssystems/Oekologische Feldforschung/Mangrovenressourcen und deren oekonomische Bedeutung/Untersuchung der oekologischen Verhaeltnisse der Cienaga Grande de Santa Marta/Ursachenanalyse der Mangrovendegradation/Formulierungen zu Konsequenzen fuer die Entwicklungszusammenarbeit/Beruecksichtigung der Ende 1993 in Kraft tretenden neuen Richtlinien fuer die Umweltplanung in Kolumbien.
Das Projekt "TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben des KIT" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Kern- und Energietechnik (IKET).
Das Projekt "Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" wird/wurde gefördert durch: Landeshauptstadt Potsdam. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH.Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
Das Projekt "TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben des GWI: Transport und Speicherung von komprimiertem Wasserstoff in Gasdruckbehältern (H2-GaDruBe)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gas- und Wärme-Institut Essen e.V..
Das Projekt "TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben: Projektleitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein.
Das Projekt "TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben: Transport- und Speichersysteme sowie Umschlageinrichtungen für Ammoniak als Transportlösung für Wasserstoff" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Inherent Solutions Consult GmbH & Co. KG.
Das Projekt "WIR!: CAMPFIRE - Entwicklung eines Funktionsmusters einer Ammoniak-betriebenen Segelyacht mit Hybridsystem aus Brennstoffzelle und Motor, Teilprojekt 2: Erkundung und Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die CE-Zertifizierung (CF07-2)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V..
Das Projekt "WIR!: Technologie und Machbarkeit, Teilprojekt 3.4: Erarbeitung der juristischen Rahmenbedingungen für die Zulassung von Ammoniak als Treibstoff in der Schifffahrt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V..
Das Projekt "Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten" wird/wurde gefördert durch: Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.
Das Projekt "Entwicklung eines Konzeptes und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ramboll Deutschland GmbH.Windenergieanlagen (WEA) erzeugen mit rund 40 Prozent den größten Teil erneuerbarer Energien in Deutschland, und die Zahl der Neuinstallationen nimmt stetig zu. Mit wachsendem Bestand und fortschreitendem Anlagenalter gewinnt jedoch auch der Rückbau an Bedeutung. Nach der Inbetriebnahme der ersten WEA in den 90er-Jahren ist aus Gründen der Funktionstüchtigkeit, Standsicherheit und Wirtschaftlichkeit ab 2020 ein verstärkter Rückbau vorhersehbar und auch der Ersatz durch leistungsstärkere Anlagen, das sogenannte Repowering, führt zu Rückbauaktivitäten. Allein bezüglich der Rotorblätter ist ab 2020 ein Materialrücklauf von 20.000 t/a zu erwarten, welcher bis 2040 auf 40.000 t/a wachsen könnte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rückbau und die hochwertige Verwertung sind teilweise vorgegeben, doch bestehen erhebliche Lücken zwischen den unterschiedlichen Rechtsbereichen und ergänzende Empfehlungen werden erarbeitet. Eine Ermittlung des Anlagenbestandes sowie der verwendeten Materialien bestärkt die Annahme, dass Entwicklungsbedarf hinsichtlich des sorgfältigen Rückbaus und des geordneten Recyclings besteht. Dier Bericht erörtert Möglichkeiten der hochwertigen Verwertung und legt weiteren Forschungsbedarf dar. Zudem werden unterschiedliche Optionen der Organisationsverantwortung sowie der erweiterten Herstellerverantwortung für Anlagen und Komponenten diskutiert.
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