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Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Landschaftsschutzgebiete

Als Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiete Landkreis Wesermarsch

Als Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden nach §26 des Bundesnaturschutzgesetz Gebiete bezeichnet, welche der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter dienen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der LSGs zuständig. Die Landschaftsschutzgebiete können Bestandteile von Natur 2000- Flächen (FFH- und Vogelschutzgebiete) sein. Bei dem Datensatz „Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die LSGs in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 25.01.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - KENNZ_FFN: Kennzeichen des LSG - Name: Name des LSG - Kategorie: die Einteilung, um welche Schutzkategorie es sich handelt - Vollzug: Name des Landkreises, das für das LSG zuständig ist - Recht vom: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG beschlossen wurde - Recht seit: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - VEROFF_IN: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - NSG_URL: Link zu der Website, in der das LSG beschrieben ist - FLAECHE: die Flächengröße in Quadratmeter - UMFANG: der Umfang der Fläche in Meter - Natura200: Name des FFH- Gebiets oder Vogelschutzgebiets, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - EU_Kennz: EU- Kennzeichen- Nummer, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - FFH_NR_NDS: spezielle FFH- Nummer für Niedersachsen, wenn das LSG Teil eines FFH- Gebietes ist Die Daten sind in der originären Ausprägung als auch im Datenmodell von INSPIRE verfügbar.

Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete im Saarland

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH;

Am Puls der Bäume: Hochaufgelöste Messung und Analyse des Dickenwachstums und Wasserhaushalts von Buchen, Fichten, Tannen und Kiefern

Das Projekt "Am Puls der Bäume: Hochaufgelöste Messung und Analyse des Dickenwachstums und Wasserhaushalts von Buchen, Fichten, Tannen und Kiefern" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Professur für Waldwachstum.Die Baumarten Rotbuche (Fagus sylvatica,) Rot-Fichte (Picea abies), Weiß-Tanne (Abies alba) und Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) besitzen für die Wälder Europas und die europäische Forst- und Holzwirtschaft große Bedeutung. Daher ist es von großem Interesse, wie sich Umweltveränderungen und insbesondere klimatische Extremereignisse (z.B. Hitze und Trockenheit) auf deren Wachstum und Produktivität auswirken. Mit Hilfe hochpräziser Messfühler, sogenannter Punkt-Dendrometer, können Dickenänderungen von Baumstämmen registriert und aufgezeichnet werden. Diese werden sowohl durch den Prozess der Jahrringbildung als auch durch den täglichen Wechsel zwischen Quellen und Schwinden der nicht-verholzten Gewebe innerhalb des Stammes verursacht. Mit den Messungen können damit nicht nur Informationen über die jahreszeitliche Dynamik des Dickenwachstums, sondern auch über den Zustand der internen Wasserspeicher der Bäume gewonnen werden. Das Institut für Waldwachstum betreibt bereits seit 1990 Freiland-Messstationen, die mit Punkt-Dendrometern und Sensoren u.a. zur Messung von meteorologischen und bodenkundlichen Parametern ausgestattet sind. Vier Messstationen in der Umgebung von Freiburg sind entlang eines Höhengradienten von der Rheinebene zu den Schwarzwaldhochlagen angeordnet. Die Analyse dieser einzigartig langen Zeitreihen trägt dazu bei, die komplexen Interaktionen verschiedener Standortsfaktoren mit der kurz-, mittel- und langfristigen Wachstumsdynamik der untersuchten Baumarten im Freiland aufzuklären. Die Analyse der Dendrometerdaten wird durch die Untersuchung weiterer Wachstumsparameter wie Jahrringbreite, Zellparameter und hochaufgelöste Dichteprofile von Stammquerschnitten ergänzt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Analyse der Reaktion der Baumarten auf die trocken-warmen Sommer der Jahre 2003 und 2006 gelegt. Die Ergebnisse erlauben eine bessere Abschätzung der möglichen Auswirkungen des prognostizierten Klimawandels auf den saisonalen Ablauf des Baumwachstums und geben Aufschluss über die Erholungsfähigkeit der Bäume nach Belastungssituationen.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete im Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH; - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Wachstum und Trockenstress: Was verrät die Zellstruktur der Jahrringe über die Wasserversorgung der Bäume?

Das Projekt "Wachstum und Trockenstress: Was verrät die Zellstruktur der Jahrringe über die Wasserversorgung der Bäume?" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Professur für Waldwachstum.Der Prozess der Jahrringbildung wird durch innere und äußere Faktoren gesteuert. In diesem Kooperations-Forschungsvorhaben zwischen dem Institut für Waldwachstum und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA), Freiburg untersuchen wir die Zellstruktur der Jahrringe von Fichten (Picea abies) und Buchen (Fagus sylvatica) mit besonderem Augenmerk auf Trockenstressreaktionen in den Jahren 1976 und 2003 sowie deren Nachwirkungseffekte. Die Untersuchungsbäume wurden an verschiedenen Standorten der Bodenzustandserfassung (BZE) sowie des intensiven Waldmonitorings (Level II) in Baden-Württemberg ausgewählt. Damit ist es möglich, standortangepasste Bodenwasserhaushaltsmodelle für die Untersuchungsstandorte zu parametrisieren und damit die Wasserverfügbarkeit der Bäume zu rekonstruieren. Das Ziel dieser jahrringbasierten Forschungsarbeit besteht darin, Zellparameter zu identifizieren, anhand derer Trockenstress-Intensitäten quantifiziert werden können. Zudem liefern die Auswertungen Daten und Informationen für die Validierung von Geländewasserhaushaltsmodellen.

Regeneration in an Ethiopian montane forest with special emphasis on tree biology and nurse-tree functions

Das Projekt "Regeneration in an Ethiopian montane forest with special emphasis on tree biology and nurse-tree functions" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Fachgruppe Biologie, Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (BayCEER), Lehrstuhl für Pflanzenphysiologie.

Ausschluss mobiler grundberührender Fischerei in marinen Schutzgebieten der Ostsee, Vorhaben: Biogeochemische Prozesse und Stoffaustausch

Das Projekt "Ausschluss mobiler grundberührender Fischerei in marinen Schutzgebieten der Ostsee, Vorhaben: Biogeochemische Prozesse und Stoffaustausch" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR).

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg

Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein rechtsverbindlich festgelegtes, meist großflächiges Gebiet, in dem Natur und Landschaft besonders geschützt sind. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist in ihnen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder die besondere Bedeutung für Erholung sind weitere Gründe, die diesen Schutz rechtfertigen. In Landschaftsschutzgebieten soll die natürliche Entwicklung planmäßig und mit den ökologischen Bedingungen in Übereinstimmung ablaufen. Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als die Naturschutzgebiete und unterliegen geringeren Schutzbestimmungen. Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung kann in der Regel fortgeführt werden. Im Landkreis Oldenburg gibt es zur Zeit 60 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 22.666 ha.

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