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Projektdaten CLEVER Cities Hamburg - Biotopkartierung Regenrückhaltebecken An de Geest

Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/

MM Gernsbach GmbH - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Karton

Die Firma MM Gernsbach GmbH, Obertsroter Strasse 9 in 76593 Gernsbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Karton und Nebenanlagen mit einer max. Produktionskapazität von 1.200 t/Tag. Die Firma plant, Änderungen des Betriebs der bestehenden bzw. im Jahr 2015 genehmigten Anlage vorzunehmen, so u. a.: Erhöhung der CSB-Bemessungsfracht im Zulauf zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) durch neue Dimensionierung der genehmigten, jedoch nicht errichteten Anaerobanlage der ARA, Einspeisung des erzeugten Biogases in die Feuerungsanlagen des Kraftwerks, Anpassung des Verkehrskonzepts an das geänderte Verkehrsaufkommen, Überdachung des Altpapierlagerplatzes und Umbau des Regenüberlaufbeckens zu einem Regenrückhaltebecken.

Katrin Eder: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein für den Gewässerschutz im Land“

Umweltministerin verleiht Umweltpreis für Bachpatenschaften 2025 – Vier Preisträgerinnen und Preisträger in Mainz ausgezeichnet „Lange Zeit stand die Nutzung von Gewässern beispielsweise als Transportweg oder Energiequelle gegenüber naturnahen, lebendigen Flusslandschaften im Vordergrund. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels wie zunehmende Dürreperioden und Hochwasserereignisse führen uns vor Augen, dass ein anderer Umgang mit unseren Gewässern nötig ist, damit wir Wasser als Lebensgrundlage erhalten und zugleich die Gefahren bei Hochwasserereignissen senken können“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Verleihung des 31. Bachpatenpreises in Mainz. Naturnahe Flüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimawandelfolgenanpassung, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität und sorgen für ansprechende Kulturlandschaften. Auch für den Hochwasserschutz sind natürliche Flusslandschaften wichtig, da sich das Flussbett im Falle eines Hochwassers besser in die Breite entfalten kann. Bereits seit 1994 fördert das Umweltministerium mit der Aktion Blau Plus Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen mit bis zu 90 Prozent. „Und genau so lang verleiht mein Ministerium auch schon den Umweltpreis für Bachpatenschaften. Denn auch viele Ehrenamtliche unterstützen den Erhalt unserer Gewässer. Ich freue mich heute wieder vier herausragende Beiträge honorieren zu dürfen“, so Katrin Eder. In Rheinland-Pfalz wirken momentan etwa 720 Bachpatinnen und Bachpaten beim Schutz und bei der ökologischen Verbesserung der Gewässer im Land tatkräftig mit – 60 dieser Patenschaften bestehen schon seit der Gründung der Initiative. Die Bachpatenschaften werden fachlich durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz begleitet. Insgesamt werden derzeit rund 2.760 Kilometer Gewässer von den naturverbundenen Ehrenamtlichen betreut. Alle drei Jahre würdigt das Umweltministerium Rheinland-Pfalz dieses besondere Engagement mit dem Umweltpreis für Bachpatenschaften. Insgesamt drei Preisträgerinnen bzw. -träger werden für ihren herausragenden Einsatz geehrt – seit 2022 gibt es zusätzlich einen Sonderpreis für schulische Einrichtungen. Der Preis ist mit jeweils 1.000 Euro dotiert. Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und zeigte sich begeistert vom Engagement der Ehrenamtlichen: „Die Bachpatinnen und -paten sind für uns als Obere Wasserbehörde ‚das Auge vor Ort‘ und unverzichtbare Partnerinnen und -partner beim Gewässer- und Artenschutz. Die heutige Veranstaltung macht deutlich, mit wie viel Herzblut und Ausdauer die Ehrenamtlichen ihre Aufgabe wahrnehmen. Besonders wertvoll ist, dass viele Aktionen Kinder und Jugendliche einbeziehen – so lernen sie früh, wie wichtig der Schutz unserer Gewässer ist. Damit legen die Bachpatinnen und -paten den Grundstein für ein nachhaltiges Umdenken in der Gesellschaft und sichern langfristig die Artenvielfalt.“ Umweltministerin Katrin Eder ergänzte: „Die Bachpatenschaften sind ein unverzichtbarer Baustein unserer Aktion Blau Plus und für den nachhaltigen Schutz unserer Gewässer. Auf vorbildliche Weise unterstützen sie die Kommunen vor Ort mit viel Herzblut trotz zunehmender Herausforderungen. Dieses Engagement ist heute wichtiger denn je.“ Hintergrund zu den Preisträgerinnen und Preisträgern In diesem Jahr geht der Preis an folgende Preisträger: Die ARGE Saynbach kümmert sich seit den 1980er Jahren um die Pflege und den Schutz des gleichnamigen Flusses an großen Abschnitten von der Quelle im Westerwald bis zu seiner Mündung in den Rhein. Vielfältige Aufgaben wie die Gewässerpflege, Bachreinigung, Kontrolle der Gewässergüte sowie Beratung bei wasserrechtlichen und umweltpolitischen Maßnahmen werden durch die Ehrenamtlichen durchgeführt. Hierzu wird mit den Naturschutzverbänden und Behörden vor Ort zusammengearbeitet und es ist erstmals gelungen, alle Fischereipächterinnen und -pächter zu vereinen. Dadurch konnten Projekte wie die Wiedereinbürgerung des Lachses, Artenschutzmaßnahmen für die Westerwaldforelle und die Äsche, eine Beobachtung der Biber- und Fischotterpopulationen sowie das Zurückdrängen invasiver Arten umgesetzt werden. Die ARGE Saynbach bietet außerdem regelmäßig Bachführungen und Bildungsangebote an. Die Eheleute Gavin und Martina Grosvenor aus dem Kreis Mayen-Koblenz engagieren sich seit 2018 für den 3,7 Kilometer langen Pilliger Bach, den Wallerbach sowie das Sevenicher Feuchtgebiet. Sie setzen sich intensiv für den Schutz und die Renaturierung des Feuchtgebiets am Patenbach ein, mit Fokus auf fachlich fundierte Bestandsaufnahmen, Lebensraum-Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu Gewässer-, Arten- und Auenschutz sowie Wasserrückhalt. Ein weiterer Schwerpunkt ist ihr Einsatz gegen die Bebauung des Feuchtgebiets in der Aue beispielsweise durch eine Petition mit bislang über 7.000 Unterschriften. Seit 25 Jahren setzt sich Barbara Halfmann aus der Region Neustadt an der Weinstraße aktiv in der Landschaftspflege am Gewässer und in der Umweltbildung ein. Sie pflegt eigenhändig Gewässerrandstreifen und Regenrückhaltebecken unter anderem durch Beweidung mit ihren eigenen Schafen, wodurch artenreiche und naturschutzfachlich wertvolle Flächen entstehen. Hierbei arbeitet Frau Halfmann eng mit den Behörden zusammen, bringt eigenständig Verbesserungsvorschläge ein und hat auf diese Weise ein Pflegekonzept mitentwickelt. Herausragend ist auch ihre Kooperation mit der Kindertagesstätte Kugelstern: Gemeinsam mit den älteren Kindern führt sie jedes Jahr Gewässeruntersuchungstage durch, bei denen die Kinder den Wert des Wassers und Gewässerschutzes erlernen und die Tierwelt des Triefenbachs untersuchen. Ihr Preisgeld spendet Frau Halfmann an die Kita. Den Sonderpreis für schulische Einrichtungen erhält in diesem Jahr das Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun . Das Gymnasium engagiert sich seit den 1990er Jahren mit Bachprojekten und hat 2007 offiziell eine Bachpatenschaft übernommen, die seitdem lebendig weitergeführt wird. In Zusammenarbeit mit NABU und Forstamt Daun werden in verschiedenen Klassenstufen praktische Projekte am Bach durchgeführt. Das Engagement umfasst jährliche Biotoppflege, bei der Schüler der 6. Klassen den Bach pflegen, ihn naturnah gestalten, Sträucher auslichten, Stillwassertümpel anlegen, Neophyten entfernen, Bachreinigungen durchführen und heimische Bäume pflanzen. Die Bachschutzprojekte sind fest im Schulcurriculum verankert, mit Exkursionen, Unterricht zu Fließgewässern und praktischen Untersuchungen. Zudem werden Nistkästen, Insektenhotels, Trockenmauern und Holzstapel gebaut, um Lebensräume zu erweitern. Die Ergebnisse werden regelmäßig beim Tag der offenen Tür präsentiert. Hintergrund zum Bachpatenpreis Der Umweltpreis für Bachpatenschaften wird seit 1994 durch das Umweltministerium im Turnus von drei Jahren verliehen. Seit 2022 wird zusätzlich ein Sonderpreis für schulische Einrichtungen vergeben. Der Preis würdigt das ehrenamtliche Engagement der Bachpatinnen und -paten und soll das Bewusstsein für den Schutz der Natur, insbesondere der Gewässer, in der Öffentlichkeit stärken. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr wurden alle Bachpatinnen und -paten mit einem Faltblatt durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) angeschrieben und aufgefordert, sich für die Auszeichnung zu bewerben. Die Kriterien zur Beurteilung sind unter anderem die Kontinuität der Bachpatenschaft sowie das Maß und besonders herausragende Aspekte des Engagements. Weitere Infos zu den Bachpatenschaften sind zu finden in einem Info-Beitrag des LfU unter https://www.youtube.com/watch?v=KNVIm_MMTC8

Pressemitteilung des MKUEM: Katrin Eder: „Mit leistungsstarken und energieeffizienten Kläranlagen unsere Gewässer und das Klima schützen“

Einweihung der neu gebauten Kläranlage Arzfeld (Eifelkreis Bitburg-Prüm) – Neubau wurde vom Umweltministerium mit 9,6 Millionen Euro unterstützt – Modernes Reinigungsverfahren und energieneutrale Bilanz „Gewässer- und Klimaschutz sind zwei eng miteinander verknüpfte zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die Gewässerqualität leidet unter diversen Belastungen aufgrund von Nähr- und Schadstoffeinträgen sowie dem zeitweisen Austrocknen als Folge der immer häufiger und länger werdenden Trockenzeiten. Umso wichtiger sind energieeffiziente und leistungsstarke Kläranlagen – wie dieser Neubau – die sowohl dem Gewässer- als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen. Sie helfen, die Belastungen zu reduzieren und sichern langfristig die Abwasserreinigung in der Region. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Natur“, sagte Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Einweihung der neu gebauten Kläranlage Arzfeld im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die bisherige Kläranlage Arzfeld aus dem Jahr 1988 hatte durch immer stärkere Auslastung ihre Kapazitätsgrenze erreicht und verfügte zudem nur über eine begrenzte Reinigungsleistung. Zur dauerhaften Sicherstellung der Abwasserentsorgung und des Gewässerschutzes in der Region hat sich das Verbandsgemeindewerk Arzfeld für den Bau einer neuen Anlage mit drei Reinigungsstufen im sogenannten BIOCOS-Verfahren entschieden sowie für den Bau eines neuen Betriebsgebäudes und einer Schlammbehandlung auch für die Klärschlämme anderer Anlagen. Das BIOCOS-Verfahren ist eine moderne Form der Abwasserbehandlung, die eine hohe Reinigungsleistung mit geringem Energieverbrauch kombiniert und aufgrund kompakter Bauweise auch wirtschaftlich attraktiv ist. Der geringe Aufwand an Steuerungs- und Messtechnik macht die Anlage robust und einfach zu bedienen. Die Abwasserreinigung erfolgt energieeffizient – betriebseigene Solar-Module auf den Gebäuden sorgen für einen bilanziell energieneutralen Betrieb der Anlage. Johannes Kuhl, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, sagte: „Mit der neuen Kläranlage setzen wir ein klares Zeichen für unsere Region, ökologisch und technisch auf dem neuesten Stand ist es ein starkes Signal für die Lebensqualität in unserer Verbandsgemeinde.“ Andreas Kruppert, Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, ergänzte: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit Land, Verbandsgemeinde und Werken dieses bedeutende Projekt umsetzen konnten. Die Kläranlage ist ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung im Eifelkreis und ein positives Beispiel dafür, wie moderne Technik, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können.“ SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis bedankte sich bei seinen Mitarbeitenden: „Mit dem Neubau der Kläranlage Arzfeld und der Aufrüstung des Regenüberlaufbeckens wurde eine zukunftsfähige Lösung für Arzfeld, Dreis, Neurath und Kickeshausen geschaffen. Dank der Landesförderung und einem Investitionsvolumen über zehn Millionen Euro konnte die Anlage nach modernstem Stand der Technik realisiert werden. Sie ist betriebssicher bis Hochwasserereignisse von HQ100 und ebnet zudem den Weg für neue Baugebiete. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord, die mit ihrer sorgfältigen Prüfung und Genehmigung die Grundlage für die Förderung geschaffen haben.“ Das Umweltministerium fördert den Neubau mit 9,6 Millionen Euro – davon rund 3,5 Millionen Euro Zuschuss, der Rest als Darlehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden in der Verbandsgemeinde Arzfeld mehr als 25 Millionen Euro Fördergelder des Umweltministeriums in Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung investiert. „Gerade im ländlichen Raum stellt die Abwasserbeseitigung eine besondere Herausforderung dar. Lange Entsorgungswege führen zwangsweise zu höheren Kosten als im urbanen Raum. Eine effiziente Infrastruktur ist deshalb wichtig, um diese bedeutende Aufgabe der Daseinsvorsorge dauerhaft und landesweit gewährleisten zu können. Der Schutz der Ressource Wasser ist eine zentrale Aufgabe für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gesellschaft. Hierzu müssen Land und Kommunen – wie beim Neubau dieser Kläranlage geschehen – eng zusammenarbeiten“, sagte Katrin Eder.

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg; 1. Bauabschnitt von Lüneburg Nord bis östl. Lüneburg, 1. und 2. Planänderung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.

Feste Fehmarnbeltquerung – Planänderung vor Fertigstellung - Bauzeitliche Entwässerung II

Die Vorhabenträger beantragen bauzeitliche Entwässerungslösungen bis zur Fertigstellung der landseitigen Arbeiten der Festen Fehmarnbeltquerung. Die planfestgestellten Behandlungsanlagen können bauablauftechnisch noch nicht hergestellt werden, daher werden bauzeitliche Entwässerungslösungen benötigt. Diese umfassen eine erhöhte Einleitung in den Küstengewässer-Wasserkörper Fehmarn Belt W an einer bereits genehmigten Einleitstelle, die Anlage und Nutzung eines neuen bauzeitlichen Regenrückhaltebeckens sowie die Genehmigung zweier neuer Einleitstellen inkl. Anlagen zur vorherigen Sammlung und Behandlung des Niederschlagswassers.

Einleitstellen Regenrückhaltebecken

Darstellung des Standortes der Einleitstellen aus Regenrückhaltebecken (RRB) in Oberflächengewässer zweiter Ordnung als Punkt. Allerdings sind nicht für alle erfassten RRB die Einleitstellen bekannt, so dass dieses Thema nicht ganz vollständig ist. Es wird unterschieden in Einleitstellen von ober- und unterirdischen RRB. Zu den einzelnen Einleitstellen werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung des dazugehörigen RRB, Lagebeschreibung des RRB, Lage der Einleitstelle im Gewässer (LU = linkes Ufer, RU = rechtes Ufer), maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Manchmal ist auch ein Foto der Einleitstelle vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.

Regenrückhalteanlagen, Punkt

Darstellung des Standortes der Regenrückhaltebecken, die in Oberflächengewässer zweiter Ordnung einleiten, als Punkt. Dabei werden die RRB unterschieden in ober- und unterirdische Becken. Zu den einzelnen RRB werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung, Lagebeschreibung, Bauart, maximales Einstauvolumen in m³, maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Oft ist auch ein Foto vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

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