Darstellung des Standortes der Einleitstellen aus Regenrückhaltebecken (RRB) in Oberflächengewässer zweiter Ordnung als Punkt. Allerdings sind nicht für alle erfassten RRB die Einleitstellen bekannt, so dass dieses Thema nicht ganz vollständig ist. Es wird unterschieden in Einleitstellen von ober- und unterirdischen RRB. Zu den einzelnen Einleitstellen werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung des dazugehörigen RRB, Lagebeschreibung des RRB, Lage der Einleitstelle im Gewässer (LU = linkes Ufer, RU = rechtes Ufer), maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Manchmal ist auch ein Foto der Einleitstelle vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.
Darstellung des Standortes der Regenrückhaltebecken, die in Oberflächengewässer zweiter Ordnung einleiten, als Punkt. Dabei werden die RRB unterschieden in ober- und unterirdische Becken. Zu den einzelnen RRB werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung, Lagebeschreibung, Bauart, maximales Einstauvolumen in m³, maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Oft ist auch ein Foto vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Im Datensatz Rechen Eimsbüttel Hamburg werden die Anlagen zum Auffangen von größeren schwimmenden Materialien - wie zum Beispiel Ästen - an Gewässern der Wasserwirtschaft Eimsbüttel verortet. Die Rechenanlagen sind häufig an Regenrückhaltebecken zu finden, wo sie am Ankunftsbereich der Wasserfließrichtung zum Regenrückhaltebecken und am Ausgang vom Becken in Form eines Gitters verbaut sind. Als ein weiteres Beispiel sind Rechen zu nennen, die unterhalb von Brücken eingebaut sind. Hier sichern sie maßgäblich den weiteren Verlauf des Flusses ab.
Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglichte es der Gemeinde Ahnsbeck die notwendigen Ausgleichflächen für die Bebauung Dieselblökken bereitzustellen und für die Oberflächenentwässerung der nord-westlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Ahnsbeck ein Regenrückhaltebecken in ausreichender Dimensionierung anzulegen.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Mischwasseranlagen des Saarlandes; Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus punkthaften Featureklasse GDZ2010.P_wsawmw und der dazugehörigen Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.wsawmw), exportiert in Filegeodatabase GDZ_GDB.gdb. Folgende anwenderrelevante Attribute sind vorhanden: OBJBEM = Anlage Bemerkung (Unterscheidung zwischen Regenüberlauf, Regenüberlaufbecken und Kanalstauraum) OBJBEZ = Objektbezeichnung
Die Gemeinde Rohr betreibt für die Abwasserbehandlung der Ortsteile Leitelshof, Regelsbach, Hengdorf, Nemsdorf, Im Föhrle sowie Göckenhof die Kläranlage Regelsbach. Die Kläranlage Regelsbach wird zukünftig aufgelassen, das Abwasser in Richtung dem Schwabacher Ortsteil Dietersdorf gepumpt und auf der Kläranlage Nürnberg behandelt. Zur Förderung des Abwassers nach Dietersdorf wird auf dem Kläranlagengelände eine Pumpstation errichtet und die vorhandene Mischwasserbehandlung ertüchtigt sowie mit einem Regenrückhaltebecken ausgestattet. Die Kläranlage wurde ihrerzeit auf einer künstlichen Talauffüllung errichtet, welche mitten durch das ursprüngliche Bachbett des Zwieselbaches führt. Der Bach wurde dementsprechend verlegt und direkt um diese Talauffüllung herumgeführt, weswegen der Bachverlauf aktuell sehr technisch und weit entfernt von einem natürlichen Gewässerverlauf ist. Da nach Inbetriebnahme des Pumpwerks ein Großteil der derzeitigen Anlage nicht mehr benötigt wird, insbesondere die platzintensiven Teiche, verliert die Talauffüllung zum Teil ihre Notwendigkeit und soll zurückgebaut werden. Der damit gewonnene Platz soll für eine Rückverlegung des Zwieselbachs in Richtung seines ursprünglichen Bachbetts genutzt werden und dem Bach gleichzeitig auch die Möglichkeit geben, bei Hochwasser kontrolliert auszuufern.
Die Ortsgemeinde Kleinkarlbach plant südwestlich der Ortslage ein Regenrückhaltebecken mit einem Einstauvolumen von ca. 1.293 m³ zu errichten. Hierfür wurde am 13.05.2016 der „Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Regenrückhaltebeckens an der L 517 in der Ortsgemeinde Kleinkarlbach übermittelt. Nachdem die Umsetzung der Planung nicht innerhalb der ursprünglichen Frist erfolgte, muss die Planung erneut das Planfeststellungsverfahren durchlaufen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.
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