Dieser Forschungsschwerpunkt wird seit 1997 aufgebaut. Dabei wird auf Erfahrungen aus der Marktforschung, aus umweltoekonomischen Untersuchungen sowie aus einzelnen Projekten zur Waldnutzung in den Tropen und Subtropen zurueckgegriffen. Mit Partnern aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz wurde bei der Europaeischen Union die Finanzierung des Forschungsvorhabens 'Erfolgsfaktoren und Wirkungen von regionalen Produktionsketten und zwischenbetrieblichen Kooperationen' beantragt.
Die Beschreibung des technischen Wandels, die Geschichte von Gewerbe, Industrie und Umweltnutzung ist immer geographisch gebunden. Insofern haben Universitäten nicht nur einen allgemeinen kulturellen Auftrag, sondern tragen auch wesentlich bei zur regionalen Identitätsbildung. Deshalb gehören in das Forschungsprofil des Lehrstuhls Arbeiten zu den folgenden Themen: - Gewerbe-, Industrie- und Umweltgeschichte Brandenburgs mit Schwerpunkt Niederlausitz - die Geschichte des Braunkohlebergbaues, v.a. in der Lausitz - Technik und Veränderung der Kulturlandschaft in Brandenburg.
Die "Landschaft der Industriekultur Nord" liegt direkt im Bereich der urban geprägten Industriezone im östl. Teil des Saarlandes. Sie soll als neue grüne Mitte erkannt und zu einem gemeinsamen "Park der Region entwickelt werden. Die Kerngebiete des Projektgebietes werden als themenbezogene Landschaftslabore interpretiert. Die Landschaftslabore bündeln die Kerngebiete in vier Aufgabenbereiche und setzen klare räumliche Schwerpunkte im Sinne des Naturschutzes und der integrierten Regionalentwicklung. Attribute: ART: Gebiet des Naturschutzgroßvorhabens; BEZEICHNUNG: Name des Kerngebietes und gleichzeitig Bezeichnung der Lage; LANDSCHAFTSLABOR: Die Landschaftslabore bündeln die Kerngebiete in vier Aufgabenbereiche - 1.Bergbaufolgelandschaft Heinitz, 2.Forstwirtschaft und natürliche Prozesse, 3.Vogelzug und wilde Weiden ,4.Neuerfindung der Bergmannskuh (Entwicklung einer zukunftsfähigen, postmontanen, stadt- und ortsnahen Landwirtschaft).
Das Maßnahmengebiet befand sich in den Ortsteilen Lichtenrade und Marienfelde (Bezirk Tempelhof-Schöneberg). In diesen Ortsteilen wurden alle Gasaufsatzleuchten umgerüstet. Ausgenommen blieben Standorte, deren Erhalt das Landesdenkmalamt vorgegeben hat. Insgesamt handelte es sich um 1.930 Gasaufsatzleuchten, die im Rahmen des Projektes durch moderne LED-Leuchten ersetzt wurden. Ziel des Vorhabens war eine beträchtliche Reduzierung des jährlichen Energieverbrauches von 4.469 kWh je Gasaufsatzleuchte auf unter 100 kWh je LED-Leuchte. Die CO 2 -Einsparung in Folge der Maßnahme beträgt ca. 2.000 t/a. Diese Bilanzierung ermöglichte eine Förderung des Vorhabens durch das EFRE-Programm der Europäischen Union, wodurch das Land Berlin bis zum Ende des Jahres 2023 noch etwa die Hälfte der Projektkosten erstattet bekam. Die Gesamtkosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 15 Mio. Euro. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Projektkennzeichen 1354-B2-E) Das Bauvorhaben wurde im Zeitraum von Herbst 2023 bis Ende 2024 umgesetzt.
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LANDESVERWALTUNGSAMT
Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale)
Referat Abwasser
Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung
und Abwasserbeseitigung
nachrichtlich an
Untere Wasserbehörden (z. K.)
Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-
rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom
11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass
des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236)
Halle (Saale), 1. Juli 2025
Ihr Zeichen:
Mein Zeichen: 405.2-62373
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli-
chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung
A u f r u f III
Bearbeitet von:
Frau Bussenius
Ilona.Bussenius@
lvwa.sachsen-anhalt.de
zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875
Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude:
Fax: (0345) 514-2798
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hauptsitz:
Ernst-Kamieth-Straße 2
gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent-
lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie
unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun-
terlagen-rzwas-2016/ ).
06112 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 514-0
Fax: (0345) 514-1444
Poststelle@
lvwa.sachsen-anhalt.de
Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf
dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen.
Internet:
www.landesverwaltungsamt.
Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen
Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor-
gung.
sachsen-anhalt.de
E-Mail-Adresse nur für
formlose Mitteilungen
ohne elektronische Signatur
Sachsen-Anhalt
#moderndenken
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Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü-
gung gestellt.
I. Antragstellung
I.1 Fördergegenstand
Gefördert werden
a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober
Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie-
rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und
b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig
zu einer Kohlendioxidreduzierung führen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe-
seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen.
I.2 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets-
körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden-
verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.
I.3 Termin zur Antragstellung
Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas-
serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch
spätestens bis zum 30.09.2025
einreichen.
Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend
diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen.
I.4 Zuwendungsvoraussetzung
Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als
200.000 Euro (brutto) betragen.
I.5 Fördersatz
Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus-
gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben).
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I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben
Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes-
verwaltungsamt vorliegen.
Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen,
werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen.
Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht
für eine Förderung ausgewählt werden
Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1
dieses Schreibens.
1. Antragsformulare
Antrag nach RZWas 2016
Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen.
Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben
- der Abwasserbeseitigung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen
und
- der Trinkwasserversorgung die Anlagen
- Zuwendungsantrag RZWas 2016
- Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen
eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare
Formulare unter
http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/.
Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen:
-Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung
-Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion
-Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie
-Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer
Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW
-Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung
-Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens