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Denkmalschutz Hessen (INSPIRE)

Der Datensatz Denkmalschutz Hessen (INSPIRE) des Landesamt für Denkmalschutz Hessen (LfDH) umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone). Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone) decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt. Der Datensatz Denkmalschutz Hessen umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)". Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" und "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Stillgewässer > 50 ha gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Böden mit besonderen Werten

Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (Plaggenesche, Heidepodsole, Wölb- und Terrassenäcker, Marschhufenbeete sowie historische Formen kultivierter Moore z. B. Spittkultur), naturnahen Böden (naturnahe Moore innerhalb der Kulisse der organischen Böden mit Klimaschutzpotential sowie alte Waldstandorte, die sich durch weitgehend unbeeinträchtigte Bodeneigenschaften auszeichnen), Extremstandorten (extrem nasse und trockene Böden, sehr nährstoffarme Böden und Salzböden des Binnenlandes und Rohmarschen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung besonders gefährdeter Biotope aufweisen und Rückzugsorte für seltene Tiere oder Pflanzen sind) sowie seltenen Böden (die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standortbedingungen wie Ausgangsgestein, Klima, Relief seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen) zusammen. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

INSPIRE BW Verteilung der Arten Wolfsnachweise

INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit

Im Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit enthalten, die einen wesentlichen Faktor zur Beurteilung der Lebensraumfunktion eines Bodens darstellt. Sie kennzeichnet das Potential des Bodens zur Produktion von Biomasse und ermöglicht eine Landbewirtschaftung mit vergleichsweise geringem Betriebsmitteleinsatz. Diese trägt wiederum zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Laich- und Aufwuchsgewässer und überregionale Wanderrouten für die Fischfauna gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Laich- und Aufwuchsgewässer und überregionale Wanderrouten für die Fischfauna gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die als landesweit bedeutsame Gewässer unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Geomorphographische Karte von Niedersachsen (10 m Rasterdaten)

Die geomorphographische Karte (GMK10) beruht auf dem nach 10 m generalisierten digitalen Höhenmodel von Niedersachsen (DGM1). Die Ableitung erfolgte auf dem korrigierten und auf 10 m ausgedünnten Raster ohne Aufträge und Abträge (DGM10oAF). Dargestellt werden einfache Reliefformen in Anlehnung an die 5. Auflage der bodenkundliche Kartieranleitung (Ad hoc AG Boden 2005). Die Tiefenbereiche werden ab einer Einzugsgebietsgröße von 40 ha dargestellt. Sie werden nach Einzugsgebietsgröße und einer relativen „Höhe“ (Senkenbereiche im Senkenbereich, Scheitelbereiche im Senkenbereich) untergliedert. Ziel ist es, im Hauptsenkenbereich kleinere Gerinne und relative Hochlagen zu kennzeichnen. Die Hänge werden in vier Gruppen der Neigungsklassen (N 0-1 = eben bis flach, N 2-3 = Hänge mit deutlicher Neigung zur Erosion, aber ackerbaulich nutzbar, N 4 = ackerbaulich nicht mehr nutzbar, N 5-6 = Steilhänge mit deutlicher Neigung zu gravitativen Hangbewegungen) gegliedert. Diese Zusammenfassung erfolgt im Hinblick auf die Verwendung für die BK50 von Niedersachsen. Scheitelbereiche sind Verebnungen in Hochlagen. Sie werden wie die Hänge in zwei Neigungsklassen (N 0-1 und N 2-3) getrennt. Extra ausgewiesen werden gradartige Scheitelbereiche, da diese häufig extrem flache Standorte sind und/oder die lössige Hauptlage fehlt.

Ueberschwemmungsgebiete_HQ100_nach_HWG

Gesetzliche Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern in Hessen (Bezeichnung nach §45 Hessisches Wassergesetz/HWG und §76 Wasserhaushaltsgesetz/WHG) für Hochwasserereignisse, welche statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten sind. Im Retentionskataster Hessen (RKH, Kataster der vorhandenen und potentiellen Retentionsräume) werden alle wichtigen Gewässerstrecken in Hessen (4.778 km von insgesamt 23.643 km Gewässerstrecke) erfasst. Retentionsräume sind die seitlich an einem Fließgewässer gelegenen Flächen auf denen sich das Wasser bei Hochwasser ausbreiten kann. Diese Flächen wurden durch Rechtsverordnung gesichert bzw. durch die Veröffentlichung einer Arbeitskarte vorläufig gesichert. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist dort grundsätzlich verboten. Auch die Errichtung einzelner baulicher Anlagen unterliegt Einschränkungen, ebenso der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Grundlage für die Erfassung bildet die jeweils berechnete Wasserspiegellage bei einem 100-jährlichen Abfluss. Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten geometrischen Homogenisierungen der Liegenschaftskarte können bei der digitalen Überlagerung der Darstellungen der Überschwemmungsgebiete mit den Daten der Liegenschaftskarte Lageabweichungen zwischen den dargestellten Überschwemmungsgebietsgrenzen und den ggf. zum Festsetzungszeitpunkt lageidentischen Flurstücksgrenzlinien auftreten. In jedem Fall sind für die Flurstücksbetroffenheit die analogen Karten der Festsetzungsunterlagen maßgeblich, die bei den Regierungspräsidien eingesehen werden können.

Bodenrichtwerte

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

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