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stehende Gewässer

In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung der stehende Gewässer zweiter Ordnung, der künstlichen stehenden Gewässer und der mit wasserwirtschaftlich untergeordneten Bedeutung in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Gewässern sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Gewässerordnung (ORDN und ORND_KZ); Gewässerfläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der stehenden Gewässer zweiter Ordnung und der künstlichen stehenden Gewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Schwefel (S)

Bergbauberechtigung im Saarland, Bergwerkseigentum - Schwefel (S), Bundesberggesetz (BBergG)

Ingenieurgeologische Karte von Niedersachsen 1 : 50 000 - Erdfallgefährdete Gebiete

Als Subrosion wird die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein bezeichnet. Subrodierbar sind chemische Sedimente, wie die leichtlöslichen Chloride Steinsalz und Kalisalz, Sulfatgesteine wie Gips und Anhydrit (Sulfatkarst) und auch die schwerer löslichen Karbonatgesteine z.B. Kalkstein (Karbonatkarst). Die meisten Schäden in Niedersachsen sind auf die Auslaugung von Sulfatgesteinen zurückzuführen. Bei der Subrosion ist zwischen regulärer und irregulärer Auslaugung zu unterscheiden. Eine reguläre Auslaugung findet flächenhaft an der Oberfläche des subrodierbaren Gesteins statt und führt zu weitspannigen, meist geringen Senkungen des Geländes. Eine irreguläre Auslaugung konzentriert sich auf einen kleinräumigen, eng begrenzten Bereich und kann zur Entstehung von Höhlen, Schlotten oder Gerinnen führen. Sie schreitet im Festgestein vor allem entlang von Klüften oder Fugen im Gestein voran. Daher sind aufgelockerte Gebirgsbereiche in tektonischen Störungszonen auch meist Bereiche intensiver Subrosion. Wird die Grenztragfähigkeit des über einem Hohlraum liegenden Gebirges überschritten, kann dieser Hohlraum verstürzen und bis zur Erdoberfläche durchbrechen (Erdfall). Die Schichtmächtigkeit des löslichen Gesteines und damit die mögliche Größe eines Hohlraumes sind maßgeblich für die Größe des Einbruchs an der Geländeoberfläche. Etwa 50 Prozent der Erdfälle haben in Niedersachsen einen Durchmesser bis zwei Meter und bei ungefähr 40 Prozent liegt der Durchmesser zwischen zwei und fünf Metern. Obwohl diese Durchmesser recht klein erscheinen, können die Auswirkungen auf Bauwerke sehr groß sein. In der Karte IEG50 sind Gebiete dargestellt, in denen eine flächenhafte Gefährdung durch Erdfälle besteht. Die in der Karte dargestellten Informationen ersetzen keine Baugrunduntersuchung gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020).

TWS_HQS_ALK

Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.

Digitales Orthophoto 2023

Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2023. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Kilometrierung

Kilometrierungspunkte der hessischen Gewässer, berechnet auf der Basis von Routen für Gewaessernetz_DLM25, als Distanz ab den Mündungspunkten. Dabei befindet sich bei Gewässern die in große Gewässer münden der Nullpunkt an der Uferlinie gemäß der topographischen Karte 1:25.000 des nachfolgenden Gewässers. Bei kleinen Gewässern befindet sich der Nullpunkt auf der Gewässermittellinie des nachfolgenden Gewässers. Die Darstellung ist maßstabsabhängig, Minimalabstand 100 m. Stand 15.01.2022.

Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsen - Archäologische Bau- und Bodendenkmale

Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) punkthafter Ausprägung

Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in punkthafter Ausprägung.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten flächenhaften Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB).

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