s/regionaler-raumordnungsplan/Regionaler Raumordnungsplan/gi
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Freiraum dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
Titel: "Landschaftsrahmenplan Südwestsachsen, Fachbeitrag" Die Grundlagen (Kapitel 2 Fachbeitrag) und Inhalte (Kapitel 3 Fachbeitrag) der Landschaftsrahmenplanung und damit die Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten sowie die Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind in einem gesonderten Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Die Inhalte des Fachbeitrages, die zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können, werden nach Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den verbindlichen Teil des Regionalplans aufgenommen und entfalten als Erfordernisse der Raumordnung damit die rechtlichen Bindungswirkungen entsprechend ROG. Die darüber hinausgehenden fachplanerischen Inhalte des Fachbeitrages werden dem Regionaplan als Anlage beigefügt. Die Erarbeitung des Fachbeitrages erfolgte in Abstimmung mit der dafür zuständigen regionalen Fachbehörde, dem Umweltfachbereich Plauen des Regierungspräsidiums Chemnitz. Der Fachbeitrag bedarf ) des Einvernehmens mit der höheren Naturschutzbehörde. Dieses Einvernehmen wurde für den Fachbeitrag der Planungsregion Südwestsachsen durch das Regierungspräsidium Chemnitz mit der Entscheidung vom 08.05.2007 erteilt. Mit dem Fachbeitrag liegt auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes eine fachliche und räumliche Entwicklungskonzeption für Natur und Landschaft in der Region Südwestsachsen in zusammenhängender Form vor. Der Fachbeitrag gliedert sich in einen Textteil, Anlagen und Karten.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Rohstoffe dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
Kartenverzeichnis des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: Karte 1 Raumstruktur (1:280 000) Karte 2 Raumnutzung (1:100 000) Karte 3 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 4 Zentrale Orte - Lage im Raum (1:280 000) Karte 5 Zentrale Orte - administrative Gliederung (1:280 000) Karte 6 Naturräumliche Gliederung (1:280 000) Karte 7 Kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche (1:280 000) Karte 8 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100 000) Karte 9 Natura 2000 (1:280 000) Karte 10 Windenergienutzung (1:280 000) Karte 11 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft/Landschaftspflege (1:200 000) Karte 12 Bergbauumgang (1:280 000) Karte 13 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 14 Tourismus und Erholung (1:280 000)
An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.
Dieser Forschungsschwerpunkt wird seit 1997 aufgebaut. Dabei wird auf Erfahrungen aus der Marktforschung, aus umweltoekonomischen Untersuchungen sowie aus einzelnen Projekten zur Waldnutzung in den Tropen und Subtropen zurueckgegriffen. Mit Partnern aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz wurde bei der Europaeischen Union die Finanzierung des Forschungsvorhabens 'Erfolgsfaktoren und Wirkungen von regionalen Produktionsketten und zwischenbetrieblichen Kooperationen' beantragt.
Die Arbeit will die wirtschaftliche Lage in den deutschen Regionen entlang der Grenze zu Polen darstellen und untersuchen, welche Auswirkungen die Grenze auf die wirtschaftliche Entwicklung hat. Dabei wird nicht nur der unmittelbare Einfluss der Grenze auf die Absatzbeziehungen der Unternehmen diskutiert, sondern auch Wirkungszusammenhaenge zwischen der Grenzlage und mobilen und immobilen Produktionsfaktoren (wie Arbeit, Kapital, Wissen, Boden, Infrastruktur). Dadurch soll abgeschaetzt werden, ob die Grenzlage ueber andere Produktionsfaktoren einen positiven oder negativen Einfluss auf das regionale Wachstum hat und ob sie unguenstige Faktorausstattungen schaffen oder beseitigen (bzw. kompensieren) kann. Weiterhin wird die regionalpolitische Strategie, einschliesslich ausgewaehlter Aspekte der Verkehrs- und Arbeitsmarktpolitik, dargestellt. Es wird untersucht, ob es einen mismatch zwischen regionalen Problemlagen und regionaler Strukturpolitik gibt. Sofern dies der Fall ist, werden Vorstellungen dazu entwickelt, wie ein solcher mismatch behoben werden koennte. Vorgehensweise: theoretische Basis: Aussagen regionaler Wachstumstheorien zu den Determinanten des wirtschaftlichen Wachstums von Regionen; empirische Pruefung quantitativ, z.T. exemplarisch. Untersuchungsdesign: Panel.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 256 |
| Europa | 21 |
| Kommune | 21 |
| Land | 263 |
| Weitere | 20 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 76 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 218 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 63 |
| Umweltprüfung | 69 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 161 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 148 |
| Offen | 310 |
| Unbekannt | 58 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 492 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 8 |
| Dokument | 88 |
| Keine | 240 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 31 |
| Webseite | 179 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 306 |
| Lebewesen und Lebensräume | 455 |
| Luft | 173 |
| Mensch und Umwelt | 516 |
| Wasser | 157 |
| Weitere | 502 |