s/regionaler-raumordnungsplan/Regionaler Raumordnungsplan/gi
Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz. Das RROP legt die Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises fest. Diese Grundsätze und Ziele werden in Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher Belange und Regionaler Akteure entwickelt und aufgestellt.
Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Nienburg/Weser. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Nienburg/Weser. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange sowie zahlreicher weiterer Regionaler Akteure erstellt.
Kartenverzeichnis des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: Karte 1 Raumstruktur (1:280 000) Karte 2 Raumnutzung (1:100 000) Karte 3 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 4 Zentrale Orte - Lage im Raum (1:280 000) Karte 5 Zentrale Orte - administrative Gliederung (1:280 000) Karte 6 Naturräumliche Gliederung (1:280 000) Karte 7 Kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche (1:280 000) Karte 8 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100 000) Karte 9 Natura 2000 (1:280 000) Karte 10 Windenergienutzung (1:280 000) Karte 11 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft/Landschaftspflege (1:200 000) Karte 12 Bergbauumgang (1:280 000) Karte 13 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 14 Tourismus und Erholung (1:280 000)
Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.
Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalpla-nes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Raumnutzung (1:100 000) Karte 2 Siedlungswesen (1:280 000) Karte 3 Raumstruktur (1:280 000) Karte 4 Tourismus (1:280 000) Karte 5 Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200 000) Karte 6 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200 000) Karte 7 Tierhaltungsstandorte (1:280 000) Karte 8 Bergbauumgang (1:280 000)
AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene. In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden. INHALTE Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in * Boden * Klima/Luft * Grund- und Oberflächenwasser * Arten und Biotope * Landschaftserleben/Erholung * Entwicklung der Kulturlandschaft. Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.
An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Energie und Leitungen für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt. Die Daten der VRG Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam.
Origin | Count |
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Bund | 264 |
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Wirtschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 5 |
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Resource type | Count |
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