Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.
<p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> </p><p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Herkunftsnachweise (HKN) stellen das etablierte Nachweisinstrument dar, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. Wer HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN-Registern führen darf, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist die Entwertung nur durch Stromlieferanten für die Stromkennzeichnung zulässig, während in mehreren europäischen Staaten auch eine HKN-Entwertung durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister etabliert ist. Ziel des Gutachtens war es zu klären, welche Implikationen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts in Deutschland für den Strom-HKN-Markt hätte. Im Fokus steht die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 bei der Klimabilanzierung). Hierfür werden 3 Analyseansätze kombiniert. Den Hintergrund bildet eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies. Um mögliche Auswirkungen auf den HKN-Markt zu quantifizieren, wurde eine Szenarienmodellierung durchgeführt. Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden, wurden mittels Stakeholderinterviews erforscht. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN bis 2030 untersucht und welche Nutzenwirkungen sich auf die Energiewende erwarten lassen. Im Ergebnis könnte ein Unternehmensentwertungsrecht zu einer organisatorischen Weiterentwicklung des HKN-Markts und einer effizienteren Gestaltung von Nachweisprozessen seitens der Unternehmen beitragen. Eine energiewendeförderliche Wirkung könnte sich durch Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts ergeben. Die Ergebnisse hält das UBA für gut geeignet, um sich ein erstes Bild der möglichen Wirkungen eines Entwertungsrechts für Unternehmen zu machen. Allerdings werden bei der Interpretation der Ergebnisse im Gutachten bereits sehr klare Empfehlungen ausgesprochen, deren Eindeutigkeit das UBA in seiner Einschätzung nicht ausmachen kann. Das UBA hat sich daher dazu entschieden, die Ergebnisse der Studie im beigefügten Factsheet einzuordnen. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2023.
Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich auf Einladung des Umweltbundesamtes an zwei Tagen in Dessau-Roßlau aus. Beeindruckend ist der breite Arbeitskontext, den diese Menschen repräsentieren: Von Direktvermarktern über Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter, Strombeschaffer der öffentlichen Hand bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern. Sie alle eint die Arbeit mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen, künftig auch Regionalnachweisen, und der Wille, sich auszutauschen. Dafür bietet das UBA gerne eine Plattform. Die unterschiedlichen Veranstaltungsformate der HKNR-Fachtagung mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops bieten breiten Raum für Austausch und umfangreiche Informationen für die diversen Arbeitskontexte. Dies geht von rein praktischen Tipps im Umgang mit der HKNR-Software über technische Neuerungen wie die Blockchain bis hin zu politischen Debatten über das möglicherweise kommende europäische Recht. Was hat Ihnen gefallen, was möchten Sie, dass sich beim nächsten Mal ändert? Falls Sie uns ein Feedback zur Veranstaltung geben möchten, können Sie dies gerne an hknr [at] uba [dot] de tun.
Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen. Damit können sie informierte Kaufentscheidungen treffen und aktiver an der Energiewende teilhaben. Die Stromkennzeichnung soll hierbei als Informationsinstrument dienen, das sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Neben den konkreten Informationsbedarfen bei regionalem Grünstrom geht es dabei auch um die Anforderungen an eine möglichst verbraucherfreundliche Regionalstromkennzeichnung. Die empirischen Ergebnisse zeigen: Auf Verbraucherseite besteht aktuell ein großes Interesse an regionalem Grünstrom, dem ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Zudem besteht bei regionalen Stromprodukten ein größerer Bedarf an Zugang zu Informationen über Herkunft und Erzeugungsart des Stroms. Die Stromkennzeichnung besitzt die Glaubwürdigkeit und hat das Potenzial, diese Verbraucheranforderungen zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Verbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Stromkennzeichnung soll dabei der Information dienen und sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2021.
§ 79a Abs. 4 EEG 2017 weist dem UBA die Aufgabe zu, ein Regionalnachweisregister (RNR) aufzubauen und zu führen. Dieses funktioniert vergleichbar mit dem bereits im UBA betriebenen Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien (HKNR) nach § 79 EEG 2017. Die Prozesse sind derart ähnlich, dass der Gesetzgeber bereits vorgibt, dass das RNR und das HKNR in einer elektronischen Datenbank betrieben werden dürfen (§ 79a Abs. 4 S. 2 EEG 2017). Dies senkt - so der Gesetzgeber - die Bürokratiekosten für die künftigen Nutzer des RNR. Das UBA ist auch aus Gründen der Sparsamkeit des Behördenhandelns aufgerufen, die bereits entwickelten Prozesse des HKNR möglichst weitgehend mit zu nutzen (Bundestags-Drucksache 18/8860, S. 6: 'Diese Kosten (= für Einrichtung und Führung des RNR) können durch die möglichst weitgehende Nutzung der bereits vorhandenen Software für das Herkunftsnachweisregister nach § 79 EEG 2016 auf ein Minimum reduziert werden.'). Auf der Basis einer theoretischen Beschreibung und der vorhandenen Software des HKNR und den Vorarbeiten des Projekts FKZ 37EV16 135 2 'Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland: Teilvorhaben 2: - Spezifizierung' soll dieses Projekt das Konzept des RNR im Detail ausarbeiten und einen bereits lauffähigen Prototyp für das RNR erstellen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 10 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 16 |
| Offen | 2 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 19 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 7 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 19 |
| Wasser | 2 |
| Weitere | 19 |