Das Regionalnachweisregister ist ein Instrument, um die Energiewende vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der Regionalnachweise kann Strom aus erneuerbaren Energien regional bezogen werden.
Herkunftsnachweise (HKN) stellen das etablierte Nachweisinstrument dar, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. Wer HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN-Registern führen darf, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist die Entwertung nur durch Stromlieferanten für die Stromkennzeichnung zulässig, während in mehreren europäischen Staaten auch eine HKN-Entwertung durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister etabliert ist. Ziel des Gutachtens war es zu klären, welche Implikationen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts in Deutschland für den Strom-HKN-Markt hätte. Im Fokus steht die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 bei der Klimabilanzierung). Hierfür werden 3 Analyseansätze kombiniert. Den Hintergrund bildet eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies. Um mögliche Auswirkungen auf den HKN-Markt zu quantifizieren, wurde eine Szenarienmodellierung durchgeführt. Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden, wurden mittels Stakeholderinterviews erforscht. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN bis 2030 untersucht und welche Nutzenwirkungen sich auf die Energiewende erwarten lassen. Im Ergebnis könnte ein Unternehmensentwertungsrecht zu einer organisatorischen Weiterentwicklung des HKN-Markts und einer effizienteren Gestaltung von Nachweisprozessen seitens der Unternehmen beitragen. Eine energiewendeförderliche Wirkung könnte sich durch Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts ergeben. Die Ergebnisse hält das UBA für gut geeignet, um sich ein erstes Bild der möglichen Wirkungen eines Entwertungsrechts für Unternehmen zu machen. Allerdings werden bei der Interpretation der Ergebnisse im Gutachten bereits sehr klare Empfehlungen ausgesprochen, deren Eindeutigkeit das UBA in seiner Einschätzung nicht ausmachen kann. Das UBA hat sich daher dazu entschieden, die Ergebnisse der Studie im beigefügten Factsheet einzuordnen. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2023.
Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen. Damit können sie informierte Kaufentscheidungen treffen und aktiver an der Energiewende teilhaben. Die Stromkennzeichnung soll hierbei als Informationsinstrument dienen, das sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Neben den konkreten Informationsbedarfen bei regionalem Grünstrom geht es dabei auch um die Anforderungen an eine möglichst verbraucherfreundliche Regionalstromkennzeichnung. Die empirischen Ergebnisse zeigen: Auf Verbraucherseite besteht aktuell ein großes Interesse an regionalem Grünstrom, dem ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Zudem besteht bei regionalen Stromprodukten ein größerer Bedarf an Zugang zu Informationen über Herkunft und Erzeugungsart des Stroms. Die Stromkennzeichnung besitzt die Glaubwürdigkeit und hat das Potenzial, diese Verbraucheranforderungen zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
a) Durch das am 01.01.2019 vom UBA eingeführte Regionalnachweisregister ist es für die Letztverbrauchenden möglich, regionalen Strom aus erneuerbaren Energien, die aus der EEG-Umlage finanziert werden, zu beziehen. Um sicherzustellen, dass der bezogene Strom auch tatsächlich in Anlagen aus der vom Wohnort des Kunden nicht weiter als 50 km entfernten Umgebung erzeugt worden ist, muss das entsprechende Energieversorgungsunternehmen (EVU) Regionalnachweise für jede verkaufte KWh im Register entwerten lassen. Bislang findet die mittels Regionalnachweisen entwertete Strommenge in der Praxis keinen Niederschlag in der Stromkennzeichnung auf den Rechnungen an die Endverbrauchenden. Um den regionalen Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage transparent ausweisen zu können, bedarf es Vorgaben einer eindeutigen und gut funktionierenden Stromkennzeichnung für diesen Teilbereich. Die EVU sollen mit den Projektergebnissen in die Lage versetzt werden, die Stromkennzeichnung für Regionalstrom korrekt durchzuführen. Ziel ist die Verbesserung der Akzeptanz für diesen regionalen Strom und damit für die Existenz und den Bau weiterer Anlagen in der Bevölkerung. b) Hierfür wurden konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben für die Regionalstromkennzeichnung erarbeitet.
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Verbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Stromkennzeichnung soll dabei der Information dienen und sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2021.
§ 79a Abs. 4 EEG 2017 weist dem UBA die Aufgabe zu, ein Regionalnachweisregister (RNR) aufzubauen und zu führen. Dieses funktioniert vergleichbar mit dem bereits im UBA betriebenen Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien (HKNR) nach § 79 EEG 2017. Die Prozesse sind derart ähnlich, dass der Gesetzgeber bereits vorgibt, dass das RNR und das HKNR in einer elektronischen Datenbank betrieben werden dürfen (§ 79a Abs. 4 S. 2 EEG 2017). Dies senkt - so der Gesetzgeber - die Bürokratiekosten für die künftigen Nutzer des RNR. Das UBA ist auch aus Gründen der Sparsamkeit des Behördenhandelns aufgerufen, die bereits entwickelten Prozesse des HKNR möglichst weitgehend mit zu nutzen (Bundestags-Drucksache 18/8860, S. 6: 'Diese Kosten (= für Einrichtung und Führung des RNR) können durch die möglichst weitgehende Nutzung der bereits vorhandenen Software für das Herkunftsnachweisregister nach § 79 EEG 2016 auf ein Minimum reduziert werden.'). Auf der Basis einer theoretischen Beschreibung und der vorhandenen Software des HKNR und den Vorarbeiten des Projekts FKZ 37EV16 135 2 'Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland: Teilvorhaben 2: - Spezifizierung' soll dieses Projekt das Konzept des RNR im Detail ausarbeiten und einen bereits lauffähigen Prototyp für das RNR erstellen.
Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich auf Einladung des Umweltbundesamtes an zwei Tagen in Dessau-Roßlau aus. Beeindruckend ist der breite Arbeitskontext, den diese Menschen repräsentieren: Von Direktvermarktern über Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter, Strombeschaffer der öffentlichen Hand bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern. Sie alle eint die Arbeit mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen, künftig auch Regionalnachweisen, und der Wille, sich auszutauschen. Dafür bietet das UBA gerne eine Plattform. Die unterschiedlichen Veranstaltungsformate der HKNR-Fachtagung mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops bieten breiten Raum für Austausch und umfangreiche Informationen für die diversen Arbeitskontexte. Dies geht von rein praktischen Tipps im Umgang mit der HKNR-Software über technische Neuerungen wie die Blockchain bis hin zu politischen Debatten über das möglicherweise kommende europäische Recht. Was hat Ihnen gefallen, was möchten Sie, dass sich beim nächsten Mal ändert? Falls Sie uns ein Feedback zur Veranstaltung geben möchten, können Sie dies gerne an hknr [at] uba [dot] de tun.
Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling.
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| Bund | 17 |
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