Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Ethnologisch orientierte Forschungsaktivitaeten ueber lokales Wissen und Handlungsstrategien. Umwelt- und Landschaftsbewertung aus wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Sicht, sowie das endogene Entwicklungspotential von 'Indigenous Knowledge' sind die Leitthemen. Dabei bieten sich als regionale Schwerpunkte - im Sinne einer vergleichenden Hochgebirgsforschung - die Alpen und der Himalaja an. Geplant sind die Projekte 'Nationalparke in Nepal: Traditionelle Nutzung und Bewertung im Konflikt mit dem Naturschutz' und 'Nepal Conservation Area Mapping Project' (in Zusammenarbeit mit der TU Graz) weiterzufuehren. Als sozialgeographisch ausgerichteter, weiterer Forschungsschwerpunkt kristalliert sich das Thema 'Marginale Gruppen' heraus. Geplant ist ein Projekt ueber die sogenannten 'Tribal Groups' und 'Out-Casts' in Suedasien und deren Entwicklungspotential. Im Fokus sollen gleichzeitig auch Migrantinnengruppen in der Schweiz stehen.
Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Umweltplanung als Instrument eines vorsorgenden Umweltschutzes nimmt in bezug auf die bestehenden und sich abzeichnenden Umweltprobleme im suedhessischen Raum als politisches Konflikt- und interdisziplinaeres Arbeitsfeld eine zentrale Stellung ein. Ziel des gesamten Forschungsvorhabens ist es, die Umweltplanung auf regionaler Ebene zu staerken und im Hinblick auf ihre Umsetzung wirksamer zu gestalten. Dazu bietet sich derzeit eine guenstige Ausgangslage, da die erste Phase einer erneuten Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) beginnen wird und sich Aenderungen der Stellung der Landschaftsrahmenplanung durch die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes deutlich abzeichnen. Die Untersuchung soll nicht nur auf die Weiterentwicklung der Instrumente der Umweltplanung (Regionaler Raumordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Umweltleitplan) selbst eingehen, sondern die gesamte Bandbreite der wissenschaftlichen Diskussion aufgreifen, d.h. auch die Inhalte (Umweltqualitaetszielkonzepte, Umsetzungsorientierung) und die Verfahren der Umweltplanung (Zustaendigkeiten, Beteiligung, Kommunikationsprozesse) verstaerkt beruecksichtigen und deren Wechselbeziehungen aufzeigen. Die interdisziplinaer zusammengesetzte Arbeitsgruppe wird diesem komplexen Forschungsfeld gerecht und ermoeglicht im Arbeitsprozess die Verknuepfung der unterschiedlichen fachlichen Erfahrungen der Antragsteller miteinander.
Der Antrag betrifft das Naturschutzgroßprojekt „Chance7“ im Bereich Dachsberg / Bad Honnef sowie die Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 einschließlich Zuwegungen, Kranstellflächen, Montageflächen, Kabeltrassen und sonstiger Nebenflächen. Ich beantrage Zugang zu folgenden Informationen: Wurde das BfN im Zusammenhang mit der Ausweisung der Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln beteiligt, informiert oder um Stellungnahme gebeten? Wurde das BfN im Zusammenhang mit dem konkreten Windenergievorhaben Dachsberg / Bad Honnef beteiligt, informiert oder um Stellungnahme gebeten? Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob die Windenergiebereiche BHO_01_2 und BHO_02 einschließlich Zuwegungen und Nebenflächen mit dem Pflege- und Entwicklungsplan, dem Förderzweck, den Biotopverbundzielen, Wildkatzenkorridoren, Stilllegungsvereinbarungen, Nutzungsverzichten, Duldungsverträgen oder sonstigen Flächensicherungen des Projekts Chance7 vereinbar sind? Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob Flächen im Bereich Dachsberg / Bad Honnef aus einer Chance7-Maßnahmen-, Stilllegungs-, Nutzungsverzichts-, Duldungs- oder Sicherungskulisse herausgenommen, geändert, aufgehoben, umgewidmet oder ausgeklammert wurden? Liegen dem BfN Unterlagen dazu vor, ob eine Herausnahme direkter WEA-Standorte oder sonstiger Vorhabenflächen mit dem BfN, dem Bund, dem Land NRW, der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Bad Honnef oder sonstigen Förder- oder Projektstellen abgestimmt wurde? Falls zu einzelnen Punkten Unterlagen vorhanden sind, bitte ich um elektronische Übersendung dieser Unterlagen. Ergänzend umfasst der Antrag ausdrücklich auch die beim BfN vorhandenen oder für das BfN bereitgehaltenen Verträge, Vereinbarungen und Vertragsanlagen, soweit sie Flächen im Bereich Dachsberg / Bad Honnef, BHO_01_2, BHO_02 oder deren Zuwegungen und Nebenflächen betreffen. Gemeint sind insbesondere Stilllegungsvereinbarungen, Nutzungsverzichtsvereinbarungen, Duldungsverträge, Pachtverträge, Ankauf-/Tauschunterlagen, Ausgleichszahlungsvereinbarungen sowie Nachträge, Änderungsvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen, Kartenanlagen, Flurstückslisten und Verzeichnisse, aus denen sich Flächenbindung, Förderzweck, Laufzeit, Herausnahme, Änderung oder sonstige Einschränkung der Chance7-Flächen ergibt. Soweit personenbezogene Daten oder nicht umweltbezogene Vertragsdetails betroffen sein sollten, bitte ich um Schwärzung dieser Bestandteile und Herausgabe der verbleibenden Umweltinformationen. Falls zu einzelnen Punkten beim BfN keine Informationen vorliegen, bitte ich jeweils um ausdrückliche Negativauskunft. Ich bitte um Eingangsbestätigung.
Mit Schreiben vom 11.02.2026, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in digitaler Form am 11.02.2026 und in Papierform am 10.02.2026, beantragte die Jurenergie Betriebs-GmbH, Nürnberger Straße 35, 92318 Neumarkt i.d.OPf., beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bezüglich der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 583/3 (WEA Berching-Stierbaum) der Gemarkung Stierbaum, Stadt Berching. Es handelt sich hierbei um eine Windenergieanlage vom Typ Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 267 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 7.000 kW. Mit dem Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG sollte demnach über folgende Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich entschieden werden: - Standorteignung (Turbulenzsituation ohne Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes), - Zulässigkeit im Hinblick auf die Schallemissionen und - Zulässigkeit bzgl. Schattenwurf Der Anlagenstandort der WEA Berching-Stierbaum befindet sich innerhalb des regionalplanerischen Vorranggebietes für Windenergie NM 37. Seit Inkraftsetzung des Regionalplans am 01.02.2026 und des Erreichens des Flächenbeitragswerts von 1,1 % sind die Vorranggebiete als Ziel der Raumordnung zu beachten und der Nutzung von Windenergie Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen einzuräumen.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.
Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz. Das RROP legt die Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises fest. Diese Grundsätze und Ziele werden in Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher Belange und Regionaler Akteure entwickelt und aufgestellt.
Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 275 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 18 |
| Land | 269 |
| Weitere | 15 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 69 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 218 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 14 |
| Taxon | 16 |
| Text | 74 |
| Umweltprüfung | 124 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 108 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 206 |
| Offen | 307 |
| Unbekannt | 28 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 517 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 42 |
| Bild | 8 |
| Datei | 24 |
| Dokument | 107 |
| Keine | 262 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 165 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 312 |
| Lebewesen und Lebensräume | 486 |
| Luft | 181 |
| Mensch und Umwelt | 541 |
| Wasser | 172 |
| Weitere | 510 |