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Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Harburg

Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.

SpatialPlan Regionales Raumordnungsprogramm 2011 - Landkreis Osterholz

Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.

Erweiterung Steinbruch Marbach-Rielingshausen

Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Landschaftsrahmenplanung Fachbeiträge

Die Landschaftsrahmenplanung hat die Aufgabe die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für Teile eines Landes darzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Für die Integration in regionale Raumordnungspläne sehen einige Länder einen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung vor. Der Datensatz gibt eine Übersicht und enthält weiterführende Informationen zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Fachbeiträgen zur Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland.

Karten Regionalplan, Gesamtfortschreibung

Inhaltsverzeichnis des Kartenteils der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 Karte "Zentrale Orte und Nahbereiche" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 2 Karte "Raumstruktur" (Festlegungskarte) (1:400 000) Karte 3 Karte "Freizeit, Erholung, Tourismus" (Erläuterungskarte) (1:200 000) Karte 4 Karte "Straßennetzausbau" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 5 Karte "Sorbisches Siedlungsgebiet" (Erläuterungskarte) (1:400 000) Karte 6 Karte "Ökologisches Verbundsystem und regionale Grünzüge" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 7 Karte "Landschaftspflege, -sanierung und -entwicklung" (Festlegungskarte) (1:100 000) Karte 8 Karte "Raumnutzung" (Festlegungskarte) Kartenteil zu Anhang 4 (Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans) Karte "Naturräumliche Gliederung der Region" (1:400 000) Karte "Integriertes Entwicklungskonzept" (1:100 000)

Karten Umweltbericht (Region Plauen)

Karten des Umweltberichts der ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Anhörung entsprechend Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächsLPlG): Karte 1 NATURA 2000 - Gebiete und prüfpflichtige Planinhalte des Regionalplanes

Landschaftsrahmenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene. In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden. INHALTE Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in * Boden * Klima/Luft * Grund- und Oberflächenwasser * Arten und Biotope * Landschaftserleben/Erholung * Entwicklung der Kulturlandschaft. Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.

Lokales Wissen und Handlungsstrategien, Umwelt- und Landschaftsbewertung aus wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Sicht sowie das endogene Entwicklungspotential von Indigenous Knowledge in EL

Ethnologisch orientierte Forschungsaktivitaeten ueber lokales Wissen und Handlungsstrategien. Umwelt- und Landschaftsbewertung aus wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Sicht, sowie das endogene Entwicklungspotential von 'Indigenous Knowledge' sind die Leitthemen. Dabei bieten sich als regionale Schwerpunkte - im Sinne einer vergleichenden Hochgebirgsforschung - die Alpen und der Himalaja an. Geplant sind die Projekte 'Nationalparke in Nepal: Traditionelle Nutzung und Bewertung im Konflikt mit dem Naturschutz' und 'Nepal Conservation Area Mapping Project' (in Zusammenarbeit mit der TU Graz) weiterzufuehren. Als sozialgeographisch ausgerichteter, weiterer Forschungsschwerpunkt kristalliert sich das Thema 'Marginale Gruppen' heraus. Geplant ist ein Projekt ueber die sogenannten 'Tribal Groups' und 'Out-Casts' in Suedasien und deren Entwicklungspotential. Im Fokus sollen gleichzeitig auch Migrantinnengruppen in der Schweiz stehen.

Regionalplan, Gesamtfortschreibung (Region Südwestsachsen)

Titel: "Regionalplan Südwestsachsen" Das Erfordernis einer ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes ergab sich insbesondere aufgrund des seit 01.01.2004 rechtskräftigen Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen 2003 und dem damit nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) i. d. F. vom 14.12.2001 normierten Anpassungserfordernis des Regionalplanes. Dementsprechend hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes mit Beschluss Nr. 06/2004 vom 08.12.2004 die erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Südwestsachsen beschlossen. Vom 26.10.2007 bis zum 07.12.2007 wurde für die erste Gesamtfortschreibung die Anhörung zum Planentwurf durchgeführt. Die Fortschreibung des Regionalplans wurde 2008 abgeschlossen.

Staerkung der Umweltplanung auf regionaler Ebene - Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in Suedhessen

Umweltplanung als Instrument eines vorsorgenden Umweltschutzes nimmt in bezug auf die bestehenden und sich abzeichnenden Umweltprobleme im suedhessischen Raum als politisches Konflikt- und interdisziplinaeres Arbeitsfeld eine zentrale Stellung ein. Ziel des gesamten Forschungsvorhabens ist es, die Umweltplanung auf regionaler Ebene zu staerken und im Hinblick auf ihre Umsetzung wirksamer zu gestalten. Dazu bietet sich derzeit eine guenstige Ausgangslage, da die erste Phase einer erneuten Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) beginnen wird und sich Aenderungen der Stellung der Landschaftsrahmenplanung durch die Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes deutlich abzeichnen. Die Untersuchung soll nicht nur auf die Weiterentwicklung der Instrumente der Umweltplanung (Regionaler Raumordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Umweltleitplan) selbst eingehen, sondern die gesamte Bandbreite der wissenschaftlichen Diskussion aufgreifen, d.h. auch die Inhalte (Umweltqualitaetszielkonzepte, Umsetzungsorientierung) und die Verfahren der Umweltplanung (Zustaendigkeiten, Beteiligung, Kommunikationsprozesse) verstaerkt beruecksichtigen und deren Wechselbeziehungen aufzeigen. Die interdisziplinaer zusammengesetzte Arbeitsgruppe wird diesem komplexen Forschungsfeld gerecht und ermoeglicht im Arbeitsprozess die Verknuepfung der unterschiedlichen fachlichen Erfahrungen der Antragsteller miteinander.

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