Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
An zwei Beispielen sollen im Rahmen der Vorstudie regionalplanerische Verfahren und Instrumente zur Mengensteuerung der Flächeninanspruchnahme weiter entwickelt werden. Der interkommunale Austausch von Flächen bzw. Flächenausweisungsrechten soll dabei als Option mit einbezogen werden. Ausgangslage: Nach wie vor sind verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen notwendig, um das 30 ha-Ziel der Bundesregierung bis 2020 zu erreichen. Da die Angebotsplanung der Kommunen eine wichtige Grundlage der Inanspruchnahme von Flächen ist, kommt der Regionalplanung eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, gewerblich-industrielle Flächen) zu. Genehmigte Regionalpläne bilden mit ihren Grundsätzen oder Zielen Planungsgrundlagen für die Gemeinden, die im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen oder strikt zu beachten sind. Gleichzeitig sind bundesweit in allen Regionalplänen Hinweise auf den interkommunalen Austausch oder die interkommunale Zusammenarbeit enthalten. Erste Gespräche mit verschiedenen Regionalplanungsbehörden zeigten, dass der vorgesehene interkommunale Austausch konkreter Flächen in der Regel auf kommunale Vorbehalte stößt und der Vor- und Nachteilsausgleich unauflösbar zu sein scheint. Daher soll der Fokus des Modellvorhabens auch auf andere Instrumente der Regionalplanung (positiv-allokative und negativ-restriktive Standortsteuerung, Mengensteuerung durch Flächenkontingente oder Siedlungsdichten, Steuerung der Eigenentwicklung) erweitert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Verfahren zur Flächenbedarfsermittlung und zur Setzung von Mengenzielen sowie vorhandene Monitoringansätze betrachtet. Die Vorstudie soll die Hauptstudie inhaltlich, methodisch und organisatorisch vorbereiten. Dazu werden die Instrumente der Mengensteuerung in zwei Beispielregionen weiter entwickelt und ihre Übertragbarkeit auf andere Regionalplanungsregionen diskutiert. Erst in der Hauptstudie sollen die entwickelten Instrumente in Modellregionen erprobt und untersucht werden.
Das RROP bildet den Rahmen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für raumbezogene Fachplanungen wie Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und weitere. Es wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 05.04.2022 genehmigt.
Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 des Landkreises Osterholz im Schema Planned Land Use.
Die Arbeit will die wirtschaftliche Lage in den deutschen Regionen entlang der Grenze zu Polen darstellen und untersuchen, welche Auswirkungen die Grenze auf die wirtschaftliche Entwicklung hat. Dabei wird nicht nur der unmittelbare Einfluss der Grenze auf die Absatzbeziehungen der Unternehmen diskutiert, sondern auch Wirkungszusammenhaenge zwischen der Grenzlage und mobilen und immobilen Produktionsfaktoren (wie Arbeit, Kapital, Wissen, Boden, Infrastruktur). Dadurch soll abgeschaetzt werden, ob die Grenzlage ueber andere Produktionsfaktoren einen positiven oder negativen Einfluss auf das regionale Wachstum hat und ob sie unguenstige Faktorausstattungen schaffen oder beseitigen (bzw. kompensieren) kann. Weiterhin wird die regionalpolitische Strategie, einschliesslich ausgewaehlter Aspekte der Verkehrs- und Arbeitsmarktpolitik, dargestellt. Es wird untersucht, ob es einen mismatch zwischen regionalen Problemlagen und regionaler Strukturpolitik gibt. Sofern dies der Fall ist, werden Vorstellungen dazu entwickelt, wie ein solcher mismatch behoben werden koennte. Vorgehensweise: theoretische Basis: Aussagen regionaler Wachstumstheorien zu den Determinanten des wirtschaftlichen Wachstums von Regionen; empirische Pruefung quantitativ, z.T. exemplarisch. Untersuchungsdesign: Panel.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Kreisgebiet im Zeitraum bis etwa 2025.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Siedlungsstruktur dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Anhand der Inventarisation kultureller Relikte in einem definierten Landschaftsabschnitt sowie begleitender Gutachten zur Geologie, Biodiversität, Hydrologie, Topographie, Archäologie und Denkmalpflege sollen modellhaft für andere Landschaftsausschnitte konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren nachhaltigen Entwicklung abgeklärt werden. Inventarisation, gutachterliche Empfehlungen und Kontakte Umsetzungsmaßnahmen sind bereits erfolgt.
Mit Schreiben vom 11.02.2026, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in digitaler Form am 11.02.2026 und in Papierform am 10.02.2026, beantragte die Jurenergie Betriebs-GmbH, Nürnberger Straße 35, 92318 Neumarkt i.d.OPf., beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bezüglich der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 583/3 (WEA Berching-Stierbaum) der Gemarkung Stierbaum, Stadt Berching. Es handelt sich hierbei um eine Windenergieanlage vom Typ Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 267 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 7.000 kW. Mit dem Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG sollte demnach über folgende Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich entschieden werden: - Standorteignung (Turbulenzsituation ohne Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes), - Zulässigkeit im Hinblick auf die Schallemissionen und - Zulässigkeit bzgl. Schattenwurf Der Anlagenstandort der WEA Berching-Stierbaum befindet sich innerhalb des regionalplanerischen Vorranggebietes für Windenergie NM 37. Seit Inkraftsetzung des Regionalplans am 01.02.2026 und des Erreichens des Flächenbeitragswerts von 1,1 % sind die Vorranggebiete als Ziel der Raumordnung zu beachten und der Nutzung von Windenergie Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen einzuräumen.
Grundlage der erhaltenswerten Kulturlandschaftsbereiche auf Regionalplanebene sind die Fachbeiträge Kulturlandschaft - jeweils zum Regionalplan Köln, Düsseldorf und Ruhr, die das Kulturelle Erbe der Region beschreiben und als Grundlage für die Planung hervorheben.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 276 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 21 |
| Land | 228 |
| Weitere | 15 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 101 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 218 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 12 |
| Text | 72 |
| Umweltprüfung | 74 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 114 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 161 |
| Offen | 304 |
| Unbekannt | 29 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 470 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 8 |
| Datei | 24 |
| Dokument | 107 |
| Keine | 215 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 165 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 295 |
| Lebewesen und Lebensräume | 440 |
| Luft | 165 |
| Mensch und Umwelt | 494 |
| Wasser | 155 |
| Weitere | 472 |