Der Downloaddienst stellt Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen bereit. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Ziel im Regionalplan. Die Landwirtschaft soll in der Region unter Beachtung der Belastbarkeit des Naturhaushalts so erhalten und entwickelt werden, dass sie nachhaltig ihre Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Wirtschaft mit Rohstoffen, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Kulturlandschaftspflege und Erholungsvorsorge sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien wahrnehmen kann. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Regionalplan zur Sicherung des kurz- (bis 20 Jahre), mittel- (20-40 Jahre) und langfristigen ( 40 Jahre) Bedarfs an verschiedenen Rohstoffen. Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen (LTV) wurden für die Fließgewässer 1. Ordnung sowie die Elbe Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) erarbeitet, die auf Grundlage des Schutzbedarfs von Nutzungen vor bestimmten Hochwasserereignissen den Bedarf an Hochwasserschutzmaßnahmen ableiten. Die Maßnahmen umfassen fast ausschließlich technische Hochwasserschutzmaßnahmen. Neben den Festsetzungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Regionalplan werden daher auch Festsetzungen zu raumbedeutsamen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan zur Sicherung des kurz- (bis 20 Jahre), mittel- (20-40 Jahre) und langfristigen ( 40 Jahre) Bedarfs an verschiedenen Rohstoffen. Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Regionalplan. Vorranggebiete vorbeugender Hochwasserschutz sind von Bebauung freizuhalten. Innerhalb von Vorranggebieten vorbeugender Hochwasserschutz soll die Errichtung von Anlagen der Infrastruktur, die den Wasserabfluss behindern können oder Rückhalteraum nicht ausgleichbar einschränken, ausgeschlossen sein. Die Abflussbereiche von Vorranggebieten vorbeugender Hochwasserschutz sollen als Grünland genutzt oder durch Aufforstung geeigneter Gebiete in ihrem Retentionsvermögen gestärkt werden. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel/Grundsatz im Regionalplan. Die Landwirtschaft soll in der Region unter Beachtung der Belastbarkeit des Naturhaushalts so erhalten und entwickelt werden, dass sie nachhaltig ihre Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Wirtschaft mit Rohstoffen, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Kulturlandschaftspflege und Erholungsvorsorge sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien wahrnehmen kann. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan. Das Gebiet zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben mit überRegionaler Bedeutung Zinna ist als Vorbehaltsgebiet Industrie und Gewerbe in der Karte 14 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Durch die Bereitstellung, Weiterentwicklung und Profilierung von Aus- und Weiterbildungszentren, Forschungseinrichtungen, Technologietransferstellen und Gründerzentren sollen günstige Rahmenbedingungen für betriebliche Neugründungen, Ansiedlungen und betriebliche Umstrukturierungen geschaffen werden. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)