Ziel im Regionalplan, das dem Erhalt bestimmter/ausgewählter Waldflächen dient. Datenherkunft: - Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)
Ziel im Regionalplan. Die Erweiterungsfläche für den Industriestandort Böhlen-Lippendorf ist als Vorranggebiet Industrie und Gewerbe in der Karte 14 „Raumnutzung“ ausgewiesen. Die Gemeinden sollen vor der Neuausweisung gewerblicher Bauflächen industrielle und gewerbliche Altstandorte nachnutzen, ihre bereits baurechtlich genehmigten Gewerbegebiete auslasten sowie bei Bedarf verstärkt interkommunale Gewerbegebiete entwickeln. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan, mit dem Gebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und deren funktionale Verbindung reserviert werden Grundlage für die Sicherung und künftige Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems Datenherkunft: Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Regionalplan zur Sicherung des kurz- (bis 20 Jahre), mittel- (20-40 Jahre) und langfristigen ( 40 Jahre) Bedarfs an verschiedenen Rohstoffen. Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan zur Sicherung des kurz- (bis 20 Jahre), mittel- (20-40 Jahre) und langfristigen ( 40 Jahre) Bedarfs an verschiedenen Rohstoffen. Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Regionalplan. Die Wälder in der Region sind so zu schützen und zu bewirtschaften, dass sie ihre vielfältigen ökologischen Funktionen für den Naturhaushalt, ihre Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen können und dabei geeigneten Lebensraum für Fauna und Flora bilden.Der Waldanteil ist in der Region auf mindestens 18,5 % unter Berücksichtigung landschaftstypischer Eigenarten zu erhöhen. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan. Im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen (LTV) wurden für die Fließgewässer 1. Ordnung sowie die Elbe Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) erarbeitet, die auf Grundlage des Schutzbedarfs von Nutzungen vor bestimmten Hochwasserereignissen den Bedarf an Hochwasserschutzmaßnahmen ableiten. Die Maßnahmen umfassen fast ausschließlich technische Hochwasserschutzmaßnahmen. Neben den Festsetzungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Regionalplan werden daher auch Festsetzungen zu raumbedeutsamen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Grundsatz im Regionalplan. In der Region sollen schrittweise mehrstufige Waldränder entwickelt werden. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Regionalplan. Vorranggebiete vorbeugender Hochwasserschutz sind von Bebauung freizuhalten. Innerhalb von Vorranggebieten vorbeugender Hochwasserschutz soll die Errichtung von Anlagen der Infrastruktur, die den Wasserabfluss behindern können oder Rückhalteraum nicht ausgleichbar einschränken, ausgeschlossen sein. Die Abflussbereiche von Vorranggebieten vorbeugender Hochwasserschutz sollen als Grünland genutzt oder durch Aufforstung geeigneter Gebiete in ihrem Retentionsvermögen gestärkt werden. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)
Ziel im Regionalplan.Sofern die der Ausweisung als Vorranggebiet Verteidigung zugrunde liegende militärische Zweckbestimmung aufgehoben wird, ist auf eine Nutzung dieses Gebiets im Sinne von Natur und Landschaft bzw. Waldmehrung hinzuwirken. -Daten stammen vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen -rechtliche Grundlage bildet der Regionalplan Westsachsen 2008 (Stand 25.07.2008)