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Ausschreibung von Regionalstrom durch öffentliche Auftraggeber

Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende „Gebot der produktneutralen Ausschreibung“ scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der „Regionalen Klimaneutralität“ sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Veröffentlicht in Climate Change | 36/2022.

Theoretische Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland

In dem Forschungsvorhaben wird die theoretische Fundierung zur Entwicklung einer regionalen Grünstromkennzeichnung und eines Regionalnachweisregisters erarbeitet. Auf der Basis eines Marktüberblicks über derzeit existierende Regionalstromprodukte werden die Funktionsweisen und Prozesse in der derzeitigen Stromwirtschaft im Hinblick auf Regionalstromprodukte abgebildet und analysiert. Hierzu zählen die Strukturen der Direktvermarktung und mögliche Auswirkungen des Regionalstrommodells auf Grünstromprodukte aus der sonstigen Direktvermarktung sowie die Darstellung der Anlagen, die potenziell für die Regionalkennzeichnung genutzt werden können. Die Beschreibung der einzelnen für das Regionalnachweisregister relevanten Prozesse erfolgt unter Berücksichtigung energierechtlicher Vorgaben und ihrer Implikationen auf das zukünftige Register. Für den Betrieb des Registers wichtige Begriffsdefinitionen und Prüfanforderungen werden anhand der aktuellen Gesetzeslage diskutiert. Abschließend werden Vorschläge für die zukünftige Kennzeichnung von Regionalstrom entwickelt. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2017.

Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

Strom aus der Region soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort zu erhöhen. Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. So können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Anforderungen und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und zudem möglichst verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Vor diesem Hintergrund wurde in der vorliegenden Studie eine rechtliche Bewertung der Ausweisung von regionalem Grünstrom im bestehenden System der Stromkennzeichnung durchgeführt. Das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite sowie die damit verbundenen Erwartungen wurden anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen erhoben. Das Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Die Studie macht deutlich, dass auf Verbraucherseite ein großes Interesse an regionalem Grünstrom besteht und diesem ein wichtiger Beitrag für die Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung hierfür ist eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht

Ausschreibung von Regionalstrom durch öffentliche Auftraggeber

Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, ob öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens i.S.v. § 97 ff. GWB als Beschaffungsgegenstand Regionalstrom (nach § 79a EEG oder anderweitig nachgewiesen) festlegen dürfen. Das aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgrundsatz folgende "Gebot der produktneutralen Ausschreibung" scheint dem zunächst entgegenzustehen. Allerdings rechtfertigt das Prinzip der "Regionalen Klimaneutralität" sachlich eine Ausnahme von diesem Gebot. Im Ergebnis wird die Ausschreibung von Regionalstrom durch den öffentlichen Auftraggeber daher als vergaberechtlich zulässig angesehen, solange und soweit dies nachweislich zur Umsetzung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes erfolgt. Quelle: Forschungsbericht

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2018

Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team

Regionaler Grünstrom - Interesse und Ansprüche von Verbraucher*innen

Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Stromverbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen. Damit können sie informierte Kaufentscheidungen treffen und aktiver an der Energiewende teilhaben. Die Stromkennzeichnung soll hierbei als Informationsinstrument dienen, das sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Neben den konkreten Informationsbedarfen bei regionalem Grünstrom geht es dabei auch um die Anforderungen an eine möglichst verbraucherfreundliche Regionalstromkennzeichnung. Die empirischen Ergebnisse zeigen: Auf Verbraucherseite besteht aktuell ein großes Interesse an regionalem Grünstrom, dem ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Zudem besteht bei regionalen Stromprodukten ein größerer Bedarf an Zugang zu Informationen über Herkunft und Erzeugungsart des Stroms. Die Stromkennzeichnung besitzt die Glaubwürdigkeit und hat das Potenzial, diese Verbraucheranforderungen zu erfüllen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente und leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Zugang zu diesen Informationen. Quelle: Forschungsbericht

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling.

Theoretische Fundierung der regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland

In dem Forschungsvorhaben wird die theoretische Fundierung zur Entwicklung einer regionalen Grünstromkennzeichnung und eines Regionalnachweisregisters erarbeitet. Auf der Basis eines Marktüberblicks über derzeit existierende Regionalstromprodukte werden die Funktionsweisen und Prozesse in der derzeitigen Stromwirtschaft im Hinblick auf Regionalstromprodukte abgebildet und analysiert. Hierzu zählen die Strukturen der Direktvermarktung und mögliche Auswirkungen des Regionalstrommodells auf Grünstromprodukte aus der sonstigen Direktvermarktung sowie die Darstellung der Anlagen, die potenziell für die Regionalkennzeichnung genutzt werden können. Die Beschreibung der einzelnen für das Regionalnachweisregister relevanten Prozesse erfolgt unter Berücksichtigung energierechtlicher Vorgaben und ihrer Implikationen auf das zukünftige Register. Für den Betrieb des Registers wichtige Begriffsdefinitionen und Prüfanforderungen werden anhand der aktuellen Gesetzeslage diskutiert. Abschließend werden Vorschläge für die zukünftige Kennzeichnung von Regionalstrom entwickelt. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/

Nachfrage nach Ökostrom steigt

Nachfrage nach Ökostrom steigt Angebot und Nachfrage von Ökostrom steigen seit Jahren kontinuierlich Die Zahl der Ökostromprodukte ist von 810 im Jahr 2013 auf 1.157 Produkte im Jahr 2017 gestiegen. Knapp 80 Prozent der Stromanbieter führten 2017 mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot. Gleichzeitig ist die Stromkennzeichnung kaum bekannt und kann aktuell wenig Wirkung entfalten. Das zeigt die „Marktanalyse Ökostrom II“. Die Nachfrage nach Ökostrom ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für eine Menge von 95,6 Terawattstunden entwertet, was einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber 2013 entspricht. Die Stromkennzeichnung müsste aber verständlicher und bekannter werden, um Wirkung zu entfalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Zusammensetzung des Stromproduktes und dessen Preis eine gleichgewichtige Bedeutung, so die repräsentativen Ergebnisse. Label finden Beachtung und darüber hinaus scheint Regionalität beim Strombezug eine zunehmende Rolle zu spielen. Aktuell ist der Blick auf die EEG-Altanlagen und neue Anlagen ohne Förderung besonders wichtig. Die Anzahl Erzeugungsanlagen ohne eine EEG-Vergütung wird zunehmen, damit wird ein neues Potenzial für Herkunftsnachweise eröffnet. Zukünftig könnten Herkunftsnachweise auch einen Beitrag zur Energiewende leisten Falls Herkunftsnachweise ein hohes und stabileres Preisniveau erreichen, welches zum Beispiel im Rahmen langfristiger Lieferverträge zu einem relativ verlässlich kalkulierbaren Gewinn werden könnte, würden sich der Stellenwert der Herkunftsnachweise und deren Beitrag zur Energiewende ändern. Das Ziel einiger Ökostromsiegel, mit dem Bezug von Ökostrom die Errichtung neuer Anlagen jenseits der Förderung anzureizen, könnte sich unter diesem Gesichtspunkt in den kommenden Jahren leichter erfüllen lassen. Der Markt für Herkunftsnachweise in Deutschland ist geprägt von stabilen Handelsbeziehungen, hinsichtlich der Preisbildung ist er jedoch unberechenbar. Nach wie vor stammen die in Deutschland entwerteten Herkunftsnachweise annähernd zur Hälfte aus Norwegen und zu über 90 Prozent aus Wasserkraft. Nur 9 Prozent der gesamten Entwertungsmenge 2017 stammen aus europäischen Anlagen außerhalb von Deutschland, die eine Vergütung bzw. Förderung in Anspruch nehmen. Der Anteil von Herkunftsnachweisen aus Anlagen, die jünger als sechs Jahre sind, ist mit 5 Prozent gering, daher sind die Preise für Strombezug aus „Neuanlagen“ häufig deutlich höher. Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen sollten als potenzielle Ökostromkunden stärker in den Blick genommen werden Ökostrombezug von kleinen und mittleren Unternehmen könnte Wirkung entfalten, da hier große Mengen in Summe hinter stecken. Diese Unternehmen machen mehr als 90 Prozent des Anteils aller Unternehmen in Deutschland aus und sind somit auch für einen wesentlichen Anteil des Stromverbrauchs und der damit verbundenen CO 2 -Emissionen verantwortlich. Momentan beziehen nach eigener Aussage insgesamt 38 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen Ökostromprodukte. Die Stromkennzeichnung könnte bei mehr Beachtung durchaus dafür sorgen, dass der Anteil der Ökostrom beziehenden Unternehmen weiter zunimmt. Die Studie stellt auch fest, dass auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten von Großunternehmen auf die Umwelt für deren ⁠ Stakeholder ⁠ zunehmend an Bedeutung gewinnen und Ökostrombezug in Nachhaltigkeitsberichten eine wichtige Position einnimmt. Der Strombezug fließt auch in die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Kennzahlen ein. Bisher hat die Stromkennzeichnung hier jedoch praktisch keine Bedeutung. Ökostromprodukte helfen der Energiewende Ökostromprodukte spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Wandel im Rahmen der Umgestaltung des Energiesystems. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt diese Rolle jedoch weitaus weniger in der Zubauwirkung auf erneuerbare Kapazitäten. Vielmehr hat der freiwillige Ökostrom-Markt gesellschaftlichen Nutzen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit in die Umsetzung der Energiewende eingebunden. Ökostromprodukte verdeutlichen die Verbindung von Erzeugung und Verbrauch und tragen so zur Schärfung des Energiebewusstseins bei. Auf der individuellen Ebene gibt es verschiedene Angebotsoptionen und damit Handlungsmöglichkeiten zur Veränderung des bestehenden Energiesystems. Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Marktanalyse Ökostrom II“ stellt einen umfassenden Abriss zum deutschen Ökostrommarkt dar. Zusätzlich werden bisherige Randthemen wie die Stromkennzeichnung und ihre Wirkung beleuchtet. Die Studie „ Markanalyse Ökostrom und HKN, Weiterentwicklung des Herkunftsnachweissystems und der Stromkennzeichnung “ wurde  durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠ BMWi ⁠) finanziert und von IZES gGmbH, Hamburg Institut und Imug durchgeführt. Die aktuelle Untersuchung ging mit Ihrer  Zielstellung weit über das Vorgängerprojekt „Marktanalyse Ökostrom“ (⁠ UBA ⁠ 2014) hinaus. Die vorhandenen Daten aus dem Herkunftsnachweisregister wurden umfangreich ausgewertet und durch Befragungen etwa hinsichtlich der Preisentwicklung für Herkunftsnachweise ergänzt.

Ökostrom

Mit Ökostrom das Klima schützen So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label). Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten. Gewusst wie Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland am meisten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken. Gelabelte Ökostromtarife: Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in Europa mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das "Grüner Strom"-Label sowie das ok-power-Label garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden. Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer Denkwerkstatt Konsum vorbei. Grüner Strom - Label Quelle: Grüner Strom Label e.V. Ok-Power-Label Quelle: EnergieVision e.V. Ok-Power-Label (Plus) Quelle: EnergieVision e.V. Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat. Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis . Stromkosten sparen: Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken Elektrogeräte , Heizen & Bauen und Mobilität . Auch die Stromsparinitiative gibt hilfreiche Hinweise. Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Hintergrund Umweltsituation : Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2023 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 250 Millionen Tonnen CO 2 ⁠-Äquivalenten (Mio. t CO 2 e) vermieden werden . Davon entfielen 195 Mio. t CO 2 e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien . Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2023 wurden in Deutschland insgesamt 272 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie hier . Gesetzeslage : Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit Regionalnachweisen (s.u.). Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt. Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier . Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 24 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2023). Insgesamt gab es laut Marktanalyse Ökostrom II 1.157 Ökostromprodukte im Jahr 2017. Knapp 80 % der Stromanbieter haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt. Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2022 gut 43 % (Bundesnetzagentur 2023) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2021 entfielen auf den Haushaltssektor gut 37 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2022). Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (⁠ UBA ⁠ 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2022 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 178.946.257 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt). Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013. Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt. Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. Für 2022 hat sich diese Menge mit gut 618.871 MWh nochmals fast verdreifacht. Die gelieferte Menge Regionalstrom steigt seit 2019. Herkunftsnachweis Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: UBA HKNR (2022) Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Regionalnachweis Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: RNR (2022) Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Weitere Informationen finden sich unter: Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (⁠UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien (UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien in Zahlen (⁠ BMWK ⁠) Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023 (BMWK) Monitoringberichte (Bundesnetzagentur) Quellen: UBA (2019): Marktanalyse Ökostrom II UBA (2018): Verbrauchersicht auf Ökostrom BMWK (2024): Erneuerbare Energien in Deutschland Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase (UBA-Themenseite) Monitoringberichte der Bundesnetzagentur

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