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Zusammenstellung von Gummiadditiven und messanalytische Bestimmung prioritärer Stoffe in Verbraucherprodukten

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt

Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von chemischen Stoffen und Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist ein weltweit einheitliches System für die Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, und für die Gefahrenkommunikation durch die Verwendung gleicher Kennzeichnungssymbole.

Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Ersatzstoffen für peristente bromierte Flammschutzmittel

Bromierte Flammschutzmittel werden weltweit in bedeutenden Mengen hergestellt und in vielen verschiedenen Produkten als Additive verwendet. Insbesondere Kunststoffbestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrzeugen, Textilien und Baumaterialien werden mit bromierten Flammschutzmitteln ausgerüstet. Während der Herstellung, der Gebrauchsphase und bei der Entsorgung dieser Produkte können Flammschutzmittel freigesetzt werden und führen zu einer Exposition von Mensch und Umwelt. Messungen in verschiedenen Umweltkompartimenten und in Biota haben gezeigt, dass einzelne Verbindungen aus der Gruppe der bromierten Flammschutzmittel ubiquitär verbreitet sind und in Biota akkumuliert werden. Bestimmte bromierte Flammschutzmittel sind persistent, bioakkumulierbar und weisen zudem chronisch toxische Eigenschaften auf (z. B. entwicklungstoxische und hormonähnliche Wirkungen). Für die bromierten Flammschutzmittel polybromierte Biphenyle, Pentabromdiphenylether, Octabromdiphenylehter und Decabromdiphenylehter bestehen in Europa und weltweit weitgehende Beschränkungen. Für den Stoffe Hexabromcyclododecan sind Regulierungsbestrebungen in der EU und im Rahmen internationaler Konventionen (Stockholm POPs Konvention, UN-ECE Protokoll über POPs) im Gange. Die Industrie steht deshalb vor der Herausforderung, geeignete Ersatzstoffe zu finden, die ein geringeres Gefährlichkeitspotential für Mensch und Umwelt aufweisen. Stoffhersteller müssen gemäss der EU-REACH-Verordnung für Stoffe, deren Produktions- oder Importmenge über 1000 t/a beträgt, bis Ende 2010 Registrierungsdossiers mit Daten über die Gefährlichkeitsmerkmale erarbeiten und bei der Europäischen Chemikalienagentur einreichen. Demnach ist zu erwarten, dass für grossvolumige Stoffe im Jahr 2011 die Daten für eine vergleichende Gefährlichkeitsbeurteilung vorliegen werden. Damit industrielle Verwender von Flammschutzmitteln (downstsream user) für die Auswahl von geeigneten Flammschutzmitteln auch das Umweltverhalten einbeziehen können, ist es zweckmässig, Gefährlichkeitsprofile nach den Standards der OECD zu erstellen, um damit einen direkten Vergleich der Umweltgefahren dieser Stoffe ermöglichen.

Identifizierung von PBT-Stoffen - unterstützende experimentelle Datenermittlung für die Erstellung von Annex XV-Dossiers

Ein zentrales Element der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) ist das Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC). Für die Umwelt besonders besorgniserregend sind Stoffe, die persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sind. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert Stoffe für das Zulassungsverfahren vorzuschlagen, wozu ein Nachweis des SVHC-Status nötig ist. Dazu ist ein wissenschaftlich fundierter Datensatz nötig, der eindeutig belegt, dass ein Stoff die PBT- bzw. vPvB-Kriterien erfüllt und der fachlichen Diskussion im Ausschuss der Mitgliedstaaten standhält. Als Hauptdatenquelle sind die Registrierungsdossiers der Industrie vorgesehen. Die verfügbaren Daten reichen jedoch häufig nicht aus, den SVHC-Status einer Chemikalie anhand der jeweiligen Kriterien (PBT, vPvB) nachzuweisen. Aus diesem Grund werden ergänzende experimentelle Daten benötigt. Im Rahmen eines vom UBA durchgeführten PBT-Screenings (QSAR, Daten-Recherche) der 2010 registrierten Chemikalien wurden potentielle SVHC-Kandidaten ausgewählt, wie z.B. N-Phenyl-1-naphthalenamin und 1,1-Bis(tert-butyldioxy)-3,3,5-trimethylcyclohexan. Um den SVHC-Status für diese und weitere Stoffe nachzuweisen, sind zusätzliche Daten (z.B. Halbwertszeiten für den Abbau im Wasser-Sediment-System) nötig, die im Rahmen dieses Vorhabens experimentell bestimmt werden sollen.

Verfügbarkeit von Gesundheits- und Umweltdaten für hochtonnagige Chemikalien unter REACH - Phase III: Datenverfügbarkeit für Stoffe der zweiten REACH Registrierungsperiode, Verfügbarkeit von Gesundheits- und Umweltdaten für hochtonnagige Chemikalien unter REACH - Phase II: Vertiefter Reach Compliance Check

Im Vorläufer-Vorhaben wurden die Registrierungsdossiers von Lead- und individuellen Registranten von Phase-in Substanzen mit einem Produktionsvolumen von 1000 tpa oder mehr auf die Datenverfügbarkeit hinsichtlich der REACH Standardanforderungen gescreent. In diesem Anschlussvorhaben, das eine genauere Untersuchung von identifizierten Beobachtungen und Problemen zum Ziel hat, soll auf diesen Ergebnissen aufgebaut werden. In einem ersten Projektteil soll geprüft werden, ob die Identität der registrierten Stoffe ausreichend präzise beschrieben ist. Hierfür soll an einer zufällig ausgewählten Stichprobe geprüft werden, ob innerhalb eines SIEFs tatsächlich die gleichen Stoffe registriert worden sind. Eine weitergehende Untersuchung ist erforderlich, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob die als 'Key Study' identifizierten Studien auch mit der registrierten Substanz durchgeführt wurden. Das Vorläufervorhaben wird vermutlich eine größere Anzahl von Dossiers ohne Entscheidung zu einzelnen Endpunkten ergeben. In dem folgenden Vorhaben soll geprüft werden, ob die Dossiers durch vertiefte Prüfung den Entscheidungen 'konform' oder 'nicht konform'mit den REACH Anforderungen zugeordnet werden können. Außerdem soll die Frage nach dem sogenannten 'Daten-Waiving' in den Registrierungsdossiers untersucht werden, die im Vorläufervorhaben nur erfasst, aber nicht bewertet wurde. Es soll u.a. geprüft werden, ob die Anwendungen ausreichend begründet wurden und inhaltlich gerechtfertigt waren, ob sich Trends ableiten lassen und welche Auswirkung die Anwendung von alternativen/non-testing Methoden hatte. Die REACH-VO steht weiterhin wegen hoher Forderungen von Tierversuchen in der Kritik, insbesondere wegen der Forderungen zu Studien zu den reproduktionstoxischen Eigenschaften. In einem weiteren Projektteil sollen daher Testvorschläge und ECHA-Entscheidungen gesichtet werden, um die Notwendigkeit weiterer Studien nach detaillierter Analyse der Datenlücken zur Fertilität und/oder Entwicklungstoxizität zu ermitteln.

REACH - Erhöhung der Qualität von Registrierungsdossiers durch Entwicklung von Strategien zur Verbesserung der Umweltexpositionsschätzung

Industriechemikalien werden parallel aus verschiedenen Verwendungen in die Umwelt eingetragen. Bisher wird jedoch das Risiko für die Umwelt für jede Verwendung separat betrachtet, d. h. das Risiko bei der Herstellung separat von dem Risiko bei der Formulierung oder Endverwendung. Das liegt daran, dass vielen Registranten und nachgeschalteten Anwendern die Pflicht zur Bewertung der aggregierten Exposition nicht bewusst ist und daran, dass es keine geeigneten Regeln und Anleitungen gibt. Das Fehlen von Methoden zur Berücksichtigung der aggregierten Exposition auf lokaler Ebene führt zur Unterschätzung des Risikos für die Umwelt. Das Ziel von REACH, die sichere Verwendung von Chemikalien zu ermöglichen, wird so nicht erreicht. Ein weiterer Aspekt, bei dem der Eintrag von Chemikalien in die Umwelt unterschätzt wird, ist die fehlerhafte Registrierung von Stoffen als Zwischenprodukt. Z. B. wurden PFOS-Abkömmlinge, die in der Galvanik als Produktionshilfstoffe eingesetzt werden, als isolierte Zwischenprodukte registriert, obwohl dies keine sind. Lokale Vollzugsbehörden sind nicht mit den Kapazitäten ausgestattet, Stoffrisiken für den Fall zu bewerten, dass Emissionen oder Expositionen auftreten. Das Ziel von REACH, die sichere Verwendung von Chemikalien zu gewährleisten, wird nicht erreicht, da für isolierte Zwischenprodukte nur verringerte Datenanforderungen für eine Registrierung gelten, die eine Umweltrisikobewertung erschweren. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, in zwei Teilprojekten die Bewertung der Emissionen in die Umwelt zu optimieren: 1. die Entwicklung einer Handlungsanleitung für Behörden und Anwender, um die aggregierte Exposition bei der Umweltrisikobewertung zu berücksichtigen. 2. die Entwicklung von Handlungsoptionen für Bewertungs- und Vollzugsbehörden für ein strategisches Vorgehen im Falle einer unzutreffenden Registrierung als Zwischenprodukt. Die Ergebnisse sollen in den Europäischen Diskussionsprozess eingespeist werden.

Ermittlung von Expositions- und Verwendungsdaten zur Relevanzanalyse potentieller endokriner Disruptoren - Vorbereitungen zur Nominierung als besonders besorgniserregend unter REACH

Stoffe die in das Hormonsystem eingreifen, stehen bereits seit längerer Zeit in der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion, da sie zu schwerwiegenden Schäden bei Mensch und Umwelt führen können. Unter REACH ist es die Aufgabe der EU Mitgliedsstaaten diese sogenannten endokrinen Disruptoren als besonders besorgniserregend für eine sogenannte Kandidatenliste vorzuschlagen. Hierbei übernimmt das UBA derzeit eine Vorreiterrolle. Auch in den nächsten Jahren plant das Fachgebiet Chemikalien (IV2.3) schwerpunktmäßig umweltrelevante endokrine Disruptoren als besonders besorgniserregend vorzuschlagen. Um die Umweltrelevanz dieser Stoffe abschätzen zu können, sind neben Daten zu ihren endokrinen Eigenschaften auch Informationen zu den Verwendungen und Einträgen in die Umwelt notwendig. Diese fehlen jedoch häufig. Erste Erfahrungen zeigen, dass auch die Informationen aus den Registrierungsdossiers der Hersteller und Importeure für eine Abschätzung der Relevanz nicht ausreichen. Ziel dieses Vorhabens ist es, für eine kleine Auswahl an Stoffen mit potentiell endokrine Eigenschaften, Daten zur Umweltrelevanz sammeln zu lassen. Hierzu sollen, mithilfe von Konsultationen in Industriesektoren und Industrieverbänden, Informationen zu ihren Verwendungen (inklusive Alternativen) und Einträgen in die Umwelt ermittelt werden. Die Ergebnisse werden genutzt, um die Relevanz der Stoffe zu ermitteln und gegebenenfalls, neben der Nominierung als besonders besorgniserregend, geeignete Regulierungsmaßnahmen vorzuschlagen.

Verfügbarkeit von Gesundheits- und Umweltdaten für hochtonnagige Chemikalien unter REACH - Phase II: Vertiefter Reach Compliance Check^Verfügbarkeit von Gesundheits- und Umweltdaten für hochtonnagige Chemikalien unter REACH - Phase III: Datenverfügbarkeit für Stoffe der zweiten REACH Registrierungsperiode, REACH-Compliance: Auswertung der Datenverfügbarkeit aus den REACH-Registrierungen

Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien obliegt unter REACH den Marktakteuren, die den Stoff in Europa in Verkehr bringen. Dafür müssen die jeweiligen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA mit Hilfe eines Registrierungsdossiers registriert werden. Bis 2010 wurden die hoch tonnagigen Stoffe (größer als =1000 t/a), die umweltgefährlichen Stoffe (größer als =100 t/a) und die CMR-Stoffe (größer als =1 t/a) registriert. In diesem Projekt soll die Übereinstimmung mit den Anforderungen der REACH-Verordnung für Phase-In Stoffe mit einer Produktion von größer als 1000 t/a überprüft werden. Dazu sollen exemplarisch verschiedene obligatorische Angaben in den Registrierungsdossiers der so genannten Leadregistranten, bzw. der Registranten, die sich nicht an einem SIEF beteiligt haben, kursorisch geprüft und die Angaben klassifiziert werden. Die Angaben sollen statistisch ausgewertet und mit den Ergebnissen der Compliance Checks der ECHA verglichen werden.

Fortschreibung der Ermittlung, Prüfung und Standardisierung von Emissionsfaktoren für die Expositionsbeurteilung unter REACH

Inhalt des Gutachtens sind: - Erfassung des derzeitigen Entwicklungsstand der spERCs - Untersuchung, inwieweit eine Überarbeitung der vorhandenen spERCs stattgefunden hat, welche Branchen weitere spERCs entwickelt haben, inwieweit Erkenntnisse / Empfehlungen aus dem Vorgängergutachten bzgl. Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der SPERCs umgesetzt wurden und Untersuchung, ob diese den qualitativen Anforderungen der verschiedenen Stakeholder entsprechen; - Klärung, ob sich das Verständnis über das allgemeine Konzept und die Rolle der spERCs innerhalb der Industrie verändert hat; - Ableitung von Hinweisen, bei welchen Registrierungsdossiers die Expositions-bewertung einer detaillierteren Überprüfung unterzogen werden sollte und worauf eine gezielte Überprüfung der Qualität der Expositionsbewertungen in den Registrierungsdossier fokussieren sollte.

Machbarkeitsstudie zur Informationsweitergabe für Stoffe in sicheren Erzeugnissen in den außereuropäischen Lieferketten

Die Anwendung sicherer Chemikalien in der Wertschöpfungskette wird sich nur verbreiten, wenn Stoffanwender die notwendigen Informationen erhalten. Artikel 7 der REACH VO bildet die Grundlage für Anforderungen an Chemikalien in Erzeugnissen. Darin werden die Hersteller und Importeure verpflichtet bei bestimmungsgemäßer Freisetzung eines Stoffes ein Registrierungsdossier einzureichen bzw. die Agentur zu unterrichten wenn SVHC größer als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Ein Problembereich für den Vollzug sind Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland, da nur wenig Daten zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen vorliegen oder bekannt sind und diese nicht der Zulassung unterliegen. Die Anforderungen für Chemikalien in Erzeugnissen in REACH insgesamt sind kein ausreichender Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken und benachteiligen in der Regel innereuropäische Hersteller. Es ist daher wichtig, die Schwachstellen dieser Anforderungen zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten bei Anwenderinformation zu identifizieren. Im ersten Schritt des Vorhabens sollen existierende Instrumente zur Datenweitergabe in der Lieferkette analysiert werden. Darauf basierend sollen für die Akteure (Hersteller, Importeure, Händler) Instrumente zur Weitergabe von Informationen in den Lieferketten geschaffen werden.Dadurch soll die Informationsweitergabe zu Stoffen und Gemischen in Erzeugnissen sichergestellt werden. In einen weiteren Schritt sollen Szenarien entwickelt werden, die eine anforderungsgemäße, ausreichende Kommunikation der Daten zu Erzeugnissen in der Wertschöpfungskette ermöglichen. Die Möglichkeiten zur Datenbeschaffung und die Form der Weitergabe soll an die spezifischen Anforderungen an Erzeugnisse, die nach Europa importiert werden, angepasst werden. Ziel ist, Umwelt und Gesundheit zu schützen.

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