Schrägluftbilder: 2018 wurde erstmals für ganz Hamburg ein Bildflug durchgeführt, bei dem hochaufgelöste Oblique-Luftbilder entstanden. Die eingesetzte Kamera nimmt zeitgleich sowohl Senkrechtbilder als auch Schrägbilder nach allen 4 Seiten auf. Der aktuelle Datensatz ist aus dem Frühjahr 2022 (März). Die Schrägbilder dienen als Quelle für die Analyse von städtebaulichen Situationen innerhalb des gesamten Stadtgebietes. Sie werden als Dienst in den Geoportalen im LGV bereitgestellt.
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 25 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 255 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Fließende und stehende Gewässer im Stadtgebiet Memmingen. Einzelsegmente mit Informationen zu Art, Ausbauart, Name. Nutzungshinweis: Der Datensatz erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit. Er dient nicht als verbindliche und rechtliche Auskunft der Stadt Memmingen.
Lage und Bezeichnung der Stillgewässer im Herner Stadtgebiet
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Mettlach:Bebauungsplan "BPlan Hinter dem Weiher" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Mettlach
600000 10°30'0"O 650000 11°0'0"O 700000 11°30'0"O 12°0'0"O 750000 12°30'0"O 800000 13°0'0"O 13°30'0"O 13°30'0"O 5900000 5900000 Zugvögel in Sachsen-Anhalt 2010 – 2020 Karte 2: Bedeutende Rast- und Nahrungsgebiete feuchtgebietsgebundener Vogelarten1 Grenze Sachsen-Anhalt Kreisgrenze Europäisches Vogelschutzgebiet 53°0'0"N Einzelzählungen über Schwellenwert vollständiger Datensatz ausgedünnter Datensatz2 Aggregation der Einzelbeobachtungen über Schwellenwert (Synopse der Modelle3) 53°0'0"N 50% der Daten 75% der Daten 95% der Daten 99% der Daten Daten aus dem „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“ Hauptflugkorridor Elbe Kranich-Schlafplatz (inkl. Flugkorridor) Schlafplätze Gänse 1 5850000 5850000 Alle Arten mit Schwellenwertüberschreitungen aus den folgenden Gruppen: Gänse, Schwäne, Enten, Rallen, Kranich, Lappentaucher, Limikolen, Möwen, Seeschwalben, Störche, Kormoran, Reiher. 2 Ausgedünnter Datensatz nach der im Artikel erläuterten Methode: Es sind nur die Jahresmaximalzählungen pro Art und einem Hexagon mit einer Kantenlänge von 500 m (~65 ha) berücksichtigt. Von ursprünglich 40.773 Einzelzählungen über Schwellenwert flossen 17.064 in die Auswertung ein. 3 kombinierte Darstellung der mittels beider im Artikel beschriebenen Methoden gewonnenen Flächen. 52°30'0"N Auftragnehmer:Auftraggeber: RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel: 0345/1317580 Internet: www.rana-halle.de E-Mail: info@rana-halle.deLandesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Zerbster Str. 7 39264 Steckby Bearbeitung/Konzept:Dipl.-Biol. Martin Schulze GIS/Kartographie:Dr. Ingo Michalak, Dr. Heiner Nagel Datengrundlagen:Daten aus Ornitho.de sowie den Wasservogelzählungen Sachsen-Anhalt aus den Jahren 2010 – 2020 Erstelldatum:05. November 2022 52°30'0"N Schulze, M.; Michalak, I.; Fischer, S. (2022): Bedeutende Rastvogelgebiete in Sachsen- Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 1/2022: 1–34 TopPlusOpen P250 Gewässer-Geometrien (hgn_st, fg_altgew_typ, see_lawa_typ)© GeoBasis-DE / BKG 2022, dl-de/by-2-0 © Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Verwaltungsgrenzen ST© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA 5 1:250.000 10 20 ETRS 1989 UTM Zone 32N; EPSG: 25832 º km 30 5750000 5700000 5650000 5650000 51°0'0"N 51°0'0"N 5700000 51°30'0"N 51°30'0"N 5750000 52°0'0"N 52°0'0"N 0 5800000 5800000 Kartengrundlagen: 600000 10°30'0"O 11°0'0"O 650000 11°30'0"O 700000 12°0'0"O 12°30'0"O 750000 13°0'0"O 800000
Deutschland und Europa erleben derzeit die stärkste Geflügelpest-Epidemie überhaupt. Nun ist die Seuche auch in Rheinland-Pfalz angekommen. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bereits im November bei Wildvögeln im Westerwaldkreis und jetzt auch in einer Rassegeflügelhaltung im Kreis Neuwied nachgewiesen – mit großen Konsequenzen für Geflügel und Halter. Im Westerwaldkreis war der Geflügelpesterreger im Verlauf des November 2021 bei insgesamt 25 verendeten Silberreihern, Schwänen, Kanadagänsen und einer Stockente nachgewiesen worden. Vor einigen Tagen atmeten die angespannten Geflügelhalter dort aber durch: Die wegen der Virusnachweise für den gesamten Kreis erlassene Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse konnte von der Kreisverwaltung wieder aufgehoben werden. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wenige Tage nach den guten Nachrichten aus dem Westerwaldkreis kamen dann aber schlechte aus dem Kreis Neuwied: In einer Kleinsthaltung von Rassegeflügel in der Verbandsgemeinde Puderbach hat das LUA ebenfalls das hochpathogene H5N1-Virus nachgewiesen. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Seuche verendet oder mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Die Neuwieder Kreisverwaltung hat außerdem für die gesamte Verbandsgemeinde eine Aufstallungspflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Grund: Es besteht ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in andere Geflügelbestände getragen wird. Und es ist dringend notwendig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis des H5N1-Virus im Kreis Neuwied hat unterdessen auch Auswirkungen auf den Kreis Altenkirchen – für den Süden des Kreises Altenkirchen wurden dieselben Maßnahmen angeordnet. Hintergrund Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist in Deutschland nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der Veterinärverwaltung zu melden, aber tote Tiere selbst nicht zu berühren oder vom Fundort wegzubringen. Die Geflügelhalter sollten zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihren Beständen achten und sämtliche Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anmelden Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung betreten Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel schützen erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärverwaltung anzeigen.
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