Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Referat 53.3, Freiburg, hat mit Schreiben vom 18.12.2018 die wasserrechtliche Planfest-stellung für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach a.K., Wyhl a.K., Weisweil und Rheinhausen nach §§ 68, 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Der Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil ist ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes Integriertes Rheinprogramm, das zwischen Basel und Mannheim 13 Hochwasserrückhal-teräume vorsieht. Ziel des Integrierten Rheinprogramms ist die Verbesserung des Hoch-wasserschutzes am Oberrhein. Das Überflutungsgebiet des geplanten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 595 Hektar auf den Gemarkungen der Gemeinden Sasbach, Wyhl und Weisweil. Begrenzt wird der Rückhalteraum im Westen vom Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau, im Osten vom Hochwasserdamm (HWD) IV, im Süden durch den Verbindungsdamm zwischen Rheinseitendamm und HWD IV und im Norden durch die „Weisweiler Rheinstraße“, die als Querdamm erhöht wird. Der in Fließrichtung des Rheines nördlich zum Rückhalteraum unmittelbar angrenzende Abströmbereich erstreckt sich mit einer Gesamtfläche von 480 ha auf den Gemarkungen der Gemeinden Weisweil und Rheinhausen. Er beginnt am Querdamm „Weisweiler Rheinstraße“ und ist im Westen ebenfalls begrenzt vom Rheinseitendamm bzw. im Unterwasser des Stauwehrs Rhinau vom Leinpfad sowie im Osten vom HWD IV. Im Norden endet der Abströmbereich am lin-ken Leopoldskanaldamm bzw. am Leopoldskanal selbst. Zur Herstellung des Rückhalteraums sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorge-sehen: Der Um- bzw. Neubau von drei Einlassbauwerken am Rhein zur Beflutung des Rückhalteraums, der Aus- und Neubau von Gewässern im Rückhalteraum und damit ver-bunden die Reaktivierung der sogenannten Schluten, die Erhöhung der Wyhler Rheinstraße und der Weisweiler Rheinstraße, die Ertüchtigung von Dämmen und der Bau von Grundwasserbrunnen zum Schutz der Ortslagen vor ansteigendem Grundwasser bei Be-trieb des Rückhalteraums. Vorgesehen sind die Umwandlung von Waldflächen und Auf-forstung von landwirtschaftlichen Flächen. Im Betrieb ist geplant, bei Hochwasser kontrolliert Rheinwasser in den Rückhalteraum rechtsseitig des Rheines zwischen dem Rheinseitendamm und dem Hochwasserdamm IV zu leiten, das dann zeitlich verzögert südlich der Mündung des Leopoldkanals wieder in den Rhein zurückfließt. Als anrechenbares Volumen sind 7,7 Mio. m³ berechnet. In den Ortslagen der Gemeinden Weisweil und Wyhl sowie im Freizeitgebiet Kuhwaide Wyhl werden Schutzbrunnen errichtet und betrieben, um einen zusätzlich schadbringenden Grundwasseranstieg durch den Betrieb des Rückhalteraumes zu vermeiden. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltver-träglichkeitsprüfung wird nach §§ 74 i.V.m. 3 ff. UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Das Landratsamt Emmendingen, Amt 55, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen, ist zu-ständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Durch die Auslegung des Plans wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung mit umfasst. Eine grenzüberschreitende Beteiligung der Préfecture du Bas-Rhin, Frankreich, findet statt. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat der Antragsteller den Erläu-terungsbericht, Planunterlagen (insbes. Lage- und Höhenpläne, hydraulische Berechnun-gen), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine spezielle Artenschutzprüfung sowie ein FFH-Natura-2000- Gutachten vorgelegt. Als naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahme ist die Durchführung von „Ökologischen Flutungen“ Teil des Antrags.
Die AVG Baustoffe Duisburg GmbH in Duisburg, Mausegatt 40 in 47228 Duisburg beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Rheinhausen, Flur 24, Flurstück 2284 Grundwasser aus einem Brunnen bis zu einem jährlichen Volumen an Wasser von insgesamt 8.000 m³ zu entnehmen. Die beabsichtigte Grundwasserentnahme dient der Gewinnung von Betriebswasser zur Befeuchtung des Eingangsmaterials, der Umschlagstellen und der Materialboxen, der Verkehrsflächen sowie zur Verwendung in der Betonherstellung.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Deichstraße 148 47228 Duisburg Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: LINEG Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt BadeVOBWStrMainz Wasserstraßenbezogene Hinweise Baden in Bundeswasserstraßen Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar, Main, Lahn, Mosel und Saar im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz (BadeVOBWStrMainz) vom 18. März 1970 (VkBl. 1970 Seite 280) Auf Grund der §§ 24 und 27 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) vom 02. April 1968 (BGBl. II Seite 173) geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I Seite 503), in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BGBl. II Seite 853) wird verordnet: Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar, Main, Lahn, Mosel und Saar im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz (BadeVOBWStrMainz) §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 Download Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar, Main, Lahn, Mosel und Saar im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz Stand: 16. Mai 1970 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt §1 BadeVOBWStrMainz Wasserstraßenbezogene Hinweise Baden in Bundeswasserstraßen §1 Die Verordnung gilt im Bereich der Bundeswasserstraßen Rhein zwischen km 352,070 und km 642,200 linkes Ufer km 639,240 rechtes Ufer Neckar zwischen km 4,600 und der Mündung in den Rhein (Neckar-km 0,00) Main zwischen km 1,340 und der Mündung in den Rhein (Main-km 0,0) Lahn zwischen km -11,075 und der Mündung in den Rhein (Lahn-km 137,400) Mosel zwischen km 242,200 rechtes Ufer und km 205,870 linkes Ufer der Mündung in den Rhein (Mosel-km 0,00) Saar zwischen km 64,975 rechtes Ufer zwischen km 75,618 linkes Ufer lothr. Kilometrierung und der Mündung in die Mosel. Stand: 16. Mai 1970 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt §2 BadeVOBWStrMainz Wasserstraßenbezogene Hinweise Baden in Bundeswasserstraßen §2 Das Baden und Schwimmen ist allgemein verboten 1. 100 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlagstellen, Schiffslandestellen, Schiffsliegestellen, Fähranlagen, Schiffswerften, Wehr- und Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, in Altrheinmündungen, 2. in den bundeseigenen Schutz- und Sicherheitshäfen - mit Ausnahme der bundeseigenen Moselhäfen, 3. im Umkreis von 100 m von in der Wassertiefe eingesetzten Wasserbaugeräten, 4. im Rhein a. im Bereich der Grenzzollstelle Neuburgweier von Stromkilometer 354,0 bis Stromkilometer 354,2; b. am rechten Ufer im Bereich des Hafens Karlsruhe von Stromkilometer 359,4 bis Stromkilometer 360,1; c. im Bereich der Buchtnachenfähren Rheinhausen - Insel Flotzgrün von Stromkilometer 392,9 bis Stromkilometer 393,25; d. im Bereich der Reeden vor Ludwigshafen von Stromkilometer 419,77 bis Stromkilometer 422,30 und von Stromkilometer 423,35 bis Stromkilometer 431,60 (linkes Ufer; vor Mannheim von Stromkilometer 412,35 bis Stromkilometer 416,75 und von Stromkilometer 423,50 bis Stromkilometer 431,80 (rechtes Ufer); e. am rechten Ufer im Bereich der Mainmündung von Stromkilometer 496,0 bis Stromkilometer 497,0; f. im Hafengebiet von Mainz am linken Ufer - Stromhafen - von Stromkilometer 497,100 (100 m oberhalb der Einmündung des Winterhafens) bis Stromkilometer 503,0 - im Winterhafen Mainz, im Zoll- und Binnenhafen Mainz, im Floß- und Industriehafen Mainz; g. bei Bingen im Neuen (linksrheinischen) Fahrwasser und im Binger-Loch-Fahrwasser (rechtes Ufer) von Stromkilometer 530,0 bis Stromkilometer 531,5; h. im wilden Gefähr und am Sandweg zwischen Bacharach und Kaub von Stromkilometer 544,0 bis Stromkilometer 546,5; i. unterhalb des Tauber-Werthes von Stromkilometer 551,1 bis Stromkilometer 555,0; j. im Engen Türchen bei Osterspay von Stromkilometer 576,2 bis Stromkilometer 577,7; 5. im Neckar Hafengebiet Mannheim am linken Ufer von der Kurpfalzbrücke bei Stromkilometer 3,2 bis zur Neckarmündung; 6. in der Lahn am Auslauf des Stollenkraftwerkes Cramberg von Stromkilometer 94,5 bis Stromkilometer 94,6; im Hafengebiet Oberlahnstein von Stromkilometer 136,8 bis zur Lahnmündung; 7. in der Mosel 300 m oberhalb und unterhalb der Wehr- und Kraftwerksanlagen aller Staustufen; im Stadtgebiet Cochem von Stromkilometer 49,8 bis Stromkilometer 52,5; im Bereich der Insel Ziehfurt von Stromkilometer 12,25 bis Stromkilometer 13,1 außerhalb eines 10 m breiten Streifens am linken Ufer.
§ 2 Das Baden und Schwimmen ist allgemein verboten 100 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlagstellen, Schiffslandestellen, Schiffsliegestellen, Fähranlagen, Schiffswerften, Wehr- und Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, in Altrheinmündungen, in den bundeseigenen Schutz- und Sicherheitshäfen - mit Ausnahme der bundeseigenen Moselhäfen, im Umkreis von 100 m von in der Wassertiefe eingesetzten Wasserbaugeräten, im Rhein im Bereich der Grenzzollstelle Neuburgweier von Stromkilometer 354,0 bis Stromkilometer 354,2; am rechten Ufer im Bereich des Hafens Karlsruhe von Stromkilometer 359,4 bis Stromkilometer 360,1; im Bereich der Buchtnachenfähren Rheinhausen - Insel Flotzgrün von Stromkilometer 392,9 bis Stromkilometer 393,25; im Bereich der Reeden vor Ludwigshafen von Stromkilometer 419,77 bis Stromkilometer 422,30 und von Stromkilometer 423,35 bis Stromkilometer 431,60 (linkes Ufer; vor Mannheim von Stromkilometer 412,35 bis Stromkilometer 416,75 und von Stromkilometer 423,50 bis Stromkilometer 431,80 (rechtes Ufer); am rechten Ufer im Bereich der Mainmündung von Stromkilometer 496,0 bis Stromkilometer 497,0; im Hafengebiet von Mainz am linken Ufer - Stromhafen - von Stromkilometer 497,100 (100 m oberhalb der Einmündung des Winterhafens) bis Stromkilometer 503,0 - im Winterhafen Mainz, im Zoll- und Binnenhafen Mainz, im Floß- und Industriehafen Mainz; bei Bingen im Neuen (linksrheinischen) Fahrwasser und im Binger-Loch-Fahrwasser (rechtes Ufer) von Stromkilometer 530,0 bis Stromkilometer 531,5; im wilden Gefähr und am Sandweg zwischen Bacharach und Kaub von Stromkilometer 544,0 bis Stromkilometer 546,5; unterhalb des Tauber-Werthes von Stromkilometer 551,1 bis Stromkilometer 555,0; im Engen Türchen bei Osterspay von Stromkilometer 576,2 bis Stromkilometer 577,7; im Neckar Hafengebiet Mannheim am linken Ufer von der Kurpfalzbrücke bei Stromkilometer 3,2 bis zur Neckarmündung; in der Lahn am Auslauf des Stollenkraftwerkes Cramberg von Stromkilometer 94,5 bis Stromkilometer 94,6; im Hafengebiet Oberlahnstein von Stromkilometer 136,8 bis zur Lahnmündung; in der Mosel 300 m oberhalb und unterhalb der Wehr- und Kraftwerksanlagen aller Staustufen; im Stadtgebiet Cochem von Stromkilometer 49,8 bis Stromkilometer 52,5; im Bereich der Insel Ziehfurt von Stromkilometer 12,25 bis Stromkilometer 13,1 außerhalb eines 10 m breiten Streifens am linken Ufer. Stand: 16. Mai 1970
§ 14.10 Duisburg-Ruhrort Die Reede erstreckt sich vor Duisburg-Ruhrort von km 769,30 bis km 794,55. Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, wird bestimmt: Liegestelle "Alsum" von km 788,70 bis km 789,99 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit den Häfen Schwelgern, Walsum-Süd und Walsum-Nord. Für Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden bestimmt: am linken Ufer Liegestelle "Friemersheim" von km 770,70 bis km 772,30; Liegestelle "Rheinhausen" von km 773,85 bis km 774,15 nur für leere Fahrzeuge im Verkehr mit dem Hafen Rheinhausen; Liegestelle "Hochemmerich" von km 775,60 bis km 777,60 nur für beladene Fahrzeuge; Liegestellen "Homberg" von km 778,10 bis km 778,30, von km 778,40 bis km 778,65, von km 778,65 bis km 780,00, von km 780,00 bis km 780,45 nur für leere Fahrzeuge und Fahrzeuge, die dort instand gesetzt werden sollen; Liegestelle "Homberger Ort" von km 781,75 bis km 782,50; Liegestellen "Orsoy" von km 792,85 bis km 793,20 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Rheinhafen Orsoy und den Häfen Schwelgern, Walsum-Nord, Walsum-Süd von km 793,80 bis km 793,90 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Rheinhafen Orsoy. am rechten Ufer Liegestelle "Rheinlust" von km 770,70 bis km 771,60 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Hafen Mannesmann, den Hochfelder Häfen und dem Hafen Rheinhausen; Liegestelle "Hochfelder Längskribbe" von km 773,30 bis km 774,00 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit den Hochfelder Häfen und dem Hafen Rheinhausen; Liegestelle "Schreckling" von km 778,50 bis km 779,60 nur für leere Fahrzeuge; Liegestelle "Luftball" von km 781,34 bis km 781,54 nur für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die kurzzeitig anlegen und nicht auf Ladung warten, von km 781,54 bis km 783,40 nur für leere Fahrzeuge; Liegestelle "Unterhalb der Baerler Brücke" von km 787,00 bis km 787,50; Liegestelle "Walsum" von km 790,58 bis km 791,00. Für Fahrzeuge, die an der Liegestelle "Hochfeld" laden oder löschen wollen oder dort geladen oder gelöscht haben, wird bestimmt: Liegestelle am rechten Ufer von km 774,70 bis km 776,50. Für Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen müssen, werden am rechten Ufer bestimmt: Liegestellen "Rheinlust" von km 771,60 bis km 771,90 nur für leere Fahrzeuge, von km 772,40 bis km 772,90 nur für beladene Fahrzeuge, Liegestelle "Baerler Brücke" von km 785,35 bis km 786,20. Leichternde Fahrzeuge dürfen nur den Liegeplatz "Baerler Brücke" benutzen. Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen müssen, wird am linken Ufer bestimmt: Liegestelle "Friemersheim" von km 769,80 bis km 770,00. Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen müssen, wird am linken Ufer bestimmt: Liegestelle "Friemersheim" von km 769,40 bis km 769,70. Für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, werden bestimmt: am linken Ufer Liegestellen "Friemersheim" von km 770,10 bis km 770,70, von km 772,70 bis km 773,20; Liegestelle "Homberger Ort" von km 782,50 bis km 784,00; Liegestellen "Orsoy" von km 788,90 bis km 792,05, von km 794,30 bis km 794,55 nur für Fahrzeuge im Verkehr mit dem Rheinhafen Orsoy. am rechten Ufer Liegestelle "Schreckling" von km 777,80 bis km 778,30; Liegestelle "Unterhalb der Baerler Brücke" von km 787,50 bis km 788,00. Für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen müssen, werden bestimmt: am linken Ufer Liegestelle "Friemersheim" von km 772,30 bis km 772,70; am rechten Ufer Liegestelle "Unterhalb der Baerler Brücke" von km 786,20 bis km 786,60. Stand: 01. Januar 2004
Gemüse für die Hauptstädter; Folientunnel auf der TinyFarm bei Fürstenwalde (C) Sebastian Rogga Als Ergebnis zweier intensiver Auswahlprozesse in den Modellregionen, arbeitet das Verbundvorhaben KOPOS seit diesem Frühjahr nun mit zwei Modellprojekten zusammen. Um die Projekte besser kennenzulernen, haben wir mit den Modellprojektpartnern der jeweiligen Regionen Interviews geführt, die auf der KOPOS-Webseite veröffentlicht worden sind. Im Handlungsfeld „Kurze Wertschöpfungsketten“ (Region Freiburg) arbeitet KOPOS mit einem Konsortium zusammen, das aus der Erzeugergenossenschaft „Biogemüse Südwest“, der Großmarkt Freiburg GmbH, nearbuy, der Gemeinde Rheinhausen sowie weiterer Partner besteht. Das Interview können Sie hier lesen. Im Handlungsfeld „Zugang zu Land/ Sicherung von Land“ (Region Berlin-Brandenburg) arbeitet KOPOS mit dem Unternehmen „TinyFarms“ zusammen, die als Teil ihres Geschäftsmodells den Einstieg in den Erwerbsgemüsebau erleichtern. Das Interview mit den beiden Gründern Jacob Fels und Tobias Leiber können Sie hier lesen.
Modellprojekt Freiburg - Händler auf dem Großmarkt. © Großmarkt Freiburg GmbH Nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und der Sichtung vieler interessanter Bewerbungen hat das KOPOS-Projekt zwei vielversprechende kooperative Initiativen als Modellprojekte in den Regionen Freiburg und Berlin-Brandenburg ausgewählt. Die beiden mit 100.000 Euro prämierten Modellprojekte zielen darauf ab, innovative und kooperative Prinzipien zu testen, die die Nachhaltigkeit regionaler Ernährungssysteme stärken. Der Fokus liegt auf neuen Bündelungsstrukturen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und dem Zugang zu Land durch unternehmerische Einstiegsmöglichkeiten in die Landwirtschaft. Durch die wissenschaftliche Begleitung der Praxispartner*innen durch das KOPOS-Team soll erprobt werden, ob und inwiefern diese Ansätze sich in der Zukunft verstetigen lassen. In Freiburg hat ein Konsortium um den Großmarkt Freiburg überzeugt, das mit seinem Vorhaben Infrastrukturen auf dem Freiburger Großmarktgelände aufbauen will, die die regionalen Handelsstrukturen für Kleinproduzent*innen von regional und ökologisch produzierten Lebensmittel bündeln und dadurch die kurzen Wertschöpfungsketten in der Region stärken. Dadurch sollen neue Kund*innen gewonnen werden, die großen Warenmengen beziehen und damit eine große Hebelwirkung auf die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln haben können, wie beispielsweise Betriebe in der Außer-Haus-Versorgung. Teil des Konsortiums ist die Gemeinde Rheinhausen, die einen Verteilerpunkt der am Großmarkt umgeschlagenen Bio-Produkte einrichten möchte, das soziale Unternehmen „nearbuy“, das das Projekt durch die Einrichtung digitaler Waren- und Kommunikationsplattformen unterstützt, die Erzeugendengemeinschaft Biogemüse Südwest, die das Modellvorhaben koordiniert, und weitere Kooperationspartner*innen. Modellprojekt in Berlin-Brandeburg - Pflanzen von Setzlingen auf einer Tiny Farm: © Carla Ulrich Mit der Auswahl des Unternehmens Tiny Farms in Berlin-Brandenburg wurde eine Initiative gewählt, die den unternehmerischen Einstieg in den Erwerbsgemüsebau für Neu- und Quereinsteiger*innen erleichtern will. Der Zugang zu Land wird hier als Zugang zu Landwirtschaft interpretiert. Hierfür unterstützt Tiny Farms angehende Gründer*innen im Aufbau von Mikrobetrieben, die auf biointensivem Anbau mit möglichst wenig Flächenbedarf basieren. Bislang hat Tiny Farms firmeneigene Kleinfarmen entwickelt; nun soll im Rahmen des Modellprojekts erstmalig die „Ausgründung“ mit zwei Kleinfarmern probiert werden, die das eigene Trainingsprogramm durchlaufen haben und nun „neu“ in das Berufsfeld einsteigen werden. Wer steckt hinter den Modellprojekten? Auf der KOPOS Website stellen sich die Praxispartner*innen der Modellprojekte aus Freiburg und Berlin-Brandenburg in einem ausführlichen Porträt vor und berichten, welche Lösungsansätze ihr Projekt für die spezifischen regionalen Herausforderungen erproben wird und welche nächsten Schritte sowie langfristigen Ziele hierfür geplant sind. Modellprojekt in Freiburg – Das Konsortium um den Großmarkt Freiburg stellt sich vor Modellprojekt in Berlin-Brandenburg – "Tiny Farms" stellt sich vor In einem gemeinsamen Lernprozess von Wissenschaft und Praxis, werden die Vorhaben nun bis zum Herbst 2024 eng mit dem KOPOS Projektteam zusammenarbeiten. Der transformative Forschungsansatz, der dem Vorhaben zugrunde liegt, soll zeigen, inwiefern die Ansätze zukunftsfest sind und welche Erfolgsfaktoren und Bedingungen zur Skalierung es gibt.
Lärmkartierung Baden-Württemberg 2017 Belastungsstatistik 1) Gemeinde: Gemeinde-Nr.: Rheinhausen 8316053 Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen) Lärmbelastete Einwohner 2) LDEN in dB(A) (24 Stunden)Belastete EinwohnerLNight in dB(A) (22 bis 6 Uhr) Belastete Einwohner ––> 50 bis 5546 > 55 bis 6046> 55 bis 6045 > 60 bis 6551> 60 bis 6513 > 65 bis 7041> 65 bis 700 > 70 bis 7510> 700 > 750–148Summe Summe – 104 Lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 3) Fläche in km2Wohnungen> 550,95900 > 650,12000 > 750,0000 LDEN in dB(A) Schulen Krankenhäuser 1)Ermittlung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm gemäß der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ 2)Anzahl der lärmbelasteten Einwohner für verschiedene Lärmpegelbereiche. Es wird unterschieden zwischen der 24-stündigen Lärmbelastung (LDEN) über 55 dB(A) und der nächtlichen Lärmbelastung von 22 bis 6 Uhr (LNight) über 50 dB(A). 3)Größe der lärmbelasteten Fläche und die Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen und Gebäude für verschiedene Lärmpegelbereiche der 24-stündigen Lärmbelastung (LDEN) über 55 dB(A). Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Anzahl der Einwohner und der durchschnittlichen Wohnungsgröße abgeleitet. Sie stellt daher nur eine Schätzung dar. Berücksichtigt wurden Schul- bzw. Krankenhaus- gebäude, die gemäß ALK/ALKIS als solche gekennzeichnet sind. Stand 30.11.2018
Origin | Count |
---|---|
Bund | 25 |
Land | 29 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 11 |
Messwerte | 28 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 31 |
offen | 16 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 54 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 8 |
Dokument | 2 |
Keine | 43 |
Webseite | 10 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 13 |
Lebewesen & Lebensräume | 30 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 36 |
Wasser | 43 |
Weitere | 54 |