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INSPIRE ST Verkehrsnetze Ländliches Wegekonzept

INSPIRE-Datensatz zum Annex1-Thema Verkehrsnetze für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten des Ländlichen Wegekonzeptes abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert. Durch das ländliche Wegekonzept werden ein durchgehendes Streckennetz im ländlichen Raum und die Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr und Wasserstraßenverkehr geplant. Zielstellung dabei ist es, eine Mehrfachnutzung des ländlichen Wegenetzes zu erreichen, das heißt landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Wege, Radwege und Wanderwege nach Möglichkeit in einer Trasse verlaufen zu lassen.

Ländliches Wegekonzept Sachsen-Anhalt

Ländliches Wegekonzept Sachsen-Anhalt Durch das ländliche Wegekonzept werden ein durchgehendes Streckennetz im ländlichen Raum und die Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr und Wasserstraßenverkehr geplant. Zielstellung dabei ist es, eine Mehrfachnutzung des ländlichen Wegenetzes zu erreichen, das heißt landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Wege, Radwege und Wanderwege nach Möglichkeit in einer Trasse verlaufen zu lassen.

Reitwege Vogtlandkreis

Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.

Reitwegenetz des Erzgebirgskreises

Darstellung ausgewiesener Reitwege im Wald (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG), im Offenland und auf öffentlichen Wegen und Straßen für das Territorium des Erzgebirgskreises mit verschiedenen Informationen in den Sachdaten. Datenübernahme August 2008 vom Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Forstbehörde). Aktualisierungen erfolgen nur im Bereich des Waldes nach §2 SächsWaldG. HINWEIS: - Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten nach der StVO möglich. Es gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß (§ 28 Abs. 2 StVO). Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Anlage 2 StVO), ist dieser zu benutzen. - § 28 Abs. 2 SächsNatSchG: Das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden, soweit dies durch entsprechende Beschilderung oder Kennzeichnung nicht ausdrücklich gestattet ist. Die Gemeinden sollen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde…. geeignete Wege und Flächen ausweisen (Reitroutennetz) die Ausweisung bedarf bei Privatgrundstücken der Zustimmung des Grundstückeigentümers.

Reiten Bottrop

Darstellung der Reitwege, Reitvereine, Tierärzte, sowie der Reit-Park- und Rastplätze im Stadtgebiet Bottrop

Reitwege Vogtlandkreis

Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.

Reitwege

Reitwegenetz im Herner Stadtgebiet

Reittouristische Objekte in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet Schutzhütten und Gefahrenstellen für Reiter entlang der sächsischen Reitrouten und Reitwege der Kategorien Fernreitrouten, Regionalreitrouten, Lokalreitrouten und Reitrouten nach SächsWaldG sowie Reit- und Pferdehöfe, Zuchtbetriebe, Tierpensionen, Tierärzte, welche bis zum Jahr 2006 aufgenommen wurden. Als Gefahrenstellen werden Querungen von stark befahrenen Straßen und Bahnübergängen, Brücken, Unterführungen etc. klassifiziert. Die Reiterhöfe werden durch eine Vielzahl von Attributen näher beschrieben. Dazu gehören unter anderem die Adresse, das Vorhandensein von Heu und Wasser, Übernachtungsmöglichkeiten, Pensionsboxen für Pferde und die Möglichkeit zur Reitausbildung. Die Daten werden für die Karte Reitrouten Sachsen im Maßstab 1:25.000 verwendet.

Reitrouten und Reitwege in Sachsen

Der Datensatz beinhaltet die Reitrouten und Reitwege der Kategorien Fernreitrouten, Regionalreitrouten, Lokalreitrouten und Reitrouten nach SächsWaldG. Zudem werden Angaben zum Status der Reitroute (beschilderte, rechtlich gesicherte bzw. geplante Reitroute), zur Oberflächenbeschaffenheit (verdichteter Naturboden, Naturboden mit Bewuchs, Schotter etc.), zur Doppelnutzung mit Rad- und Wanderwegen gemacht und die Möglichkeit zur Nutzung als Fahrroute für Kutschen angegeben. Die Daten werden für die Karte Reitrouten Sachsen im Maßstab 1:25.000 verwendet.

Reitwege Landkreis Mittelsachsen (WMS)

Ein OGC-Web Map Service des Landratsamtes Mittelsachsen. Der Dienst präsentiert alle nach SächsWaldG ausgewiesenen und gekennzeichneten Reitwege im Landkreises Mittelsachsen. Zuständig für die Ausweisung und Einziehung der Reitwege ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Forstbehörde.

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