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s/renatuierung/Renaturierung/gi

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

Geschützte Landschaftsbestandteile (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Maßnahmen_Moor_Linien

Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden

Maßnahmen_Moor_Punkte

Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden

Maßnahmen_Moor_Fläche

Die Renaturierungsdatenbank wurde 2002 im Auftrag des LLUR zur Dokumentation und Analyse der in Schleswig-Holstein erfolgten und dokumentierten Maßnahmen in Mooren erstellt. Ende 2011 und Anfang 2012 wurden die fehlenden Maßnahmen von GFN eingepflegt. Die Daten sind in Access abgelegt und ¿ sofern möglich ¿ geographisch verortet und liegen als shape-Dateien vor. Es liegt somit ein Datenbestand für den Zeitraum 2001 bis 2011 vor. Alle künftigen Maßnahmen werden ab 2013 in der neuen Maßnahmendatenbank abgelegt. Die S+E-Maßnahmen für 2012 werden sukzessive nachgepflegt. Die Erfassung der Maßnahmen der Stiftung Naturschutz für 2012 muss noch geklärt werden. Die Renaturierungsdatenbank wird schreibgeschützt ins LANIS eingestellt und steht dann für Recherchen und Auswertungen zur Verfügung. Neue Eingaben sollen dort nicht mehr erfolgen. Dateneingabe in die DB ¿ Datenbestand 2001 bis 2011 ¿ Es werden keine neuen Daten mehr aufgenommen ¿ Ankäufe und Anpachtungen sind nicht enthalten ¿ Moore, die mehrfach unter verschiedenen Namen in die DB aufgenommen wurden, werden auf jeweils das Moor reduziert, dem die Maßnahmen zugeordnet wurden ¿ Es erfolgen keine strukturellen Änderungen mehr an der DB von 2002 ¿ Quellen für die Eingaben: o LLUR, Außenstelle ETS o Stiftung Naturschutz o Untere Naturschutzbehörden

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär

Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Vechta - Originär

Überarbeitete Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete (LSG). Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Außerdem dienen sie dem Schutz des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist. Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Insgesamt sind im Landkreis Vechta 62 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Gemeinsam für den Schreiadler - Ein umfassendes Artenhilfsprogramm für Deutschlands bedrohtesten Adler

Water Balance Model Spree-Schwarze Elster

Das Langfristbewirtschaftsungsmodell dient der Nachbildung von Abflußprozessen und Nutzungseinflüssen in den Flußgebieten Spree und Schwarze Elster sowie der Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes (Menge) im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen im Rahmen der Wasserhaushaltssanierung in den vom Braunkohlentagebau beeinflußten Gebieten.

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