Im Rahmen des Forschungsvorhabens, das diesem Bericht zugrunde liegt, wurden Optionen für eine ökologische Finanzreform ausgearbeitet, die am Endverbrauch ansetzt. Gegenstände der Betrachtungen sind erstens eine umweltorientierte Mehrwertsteuer und zweitens Verbrauchsteuern sowie weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus des vorliegenden Berichts stehen die im Projekt identifizierten Ansätze einer ökologisch orientierten Mehrwertsteuerreform sowohl innerhalb des derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmens wie auch Überlegungen zu Reformen nach der Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EU-MwStSystRL). Die verbrauchsteuerlichen Ansätze sind in einem separaten Bericht veröffentlicht. Die Mehrwertsteuer bietet bereits im gegenwärtigen Rahmen eine Reihe umsetzbarer Ansatzpunkte, um ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen. Die größte ökologische und auch gesundheitliche Wirkung könnte durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer für Fleisch und andere Lebensmittel tierischen Ursprungs auf den Regelsteuersatz von 19 % erreicht werden. Daneben wären erhebliche CO2-Einsparungen zu erreichen, wenn der reduzierte Satz von 7 % für energetische Sanierungen gewährt würde, um Klimaschutz im Gebäudebereich zu forcieren. Weitere ökologisch besonders sinnvolle Ansätze böte ein reduzierter Satz auf kleine Reparaturen sowie eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden. Durch eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 5 % könnte ein Ausgleich für negative soziale Effekte geschaffen werden. Auch weitere mehrwertsteuerliche Ansätze wurden geprüft, jedoch nicht vertieft (wie bspw. die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstwagen oder des Luftverkehrs). Der laufende Reformprozess der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den Rahmen für die Zulässigkeit reduzierter Sätze vorgibt, sollte genutzt werden, um weitere Handlungsspielräume für eine Ökologisierung der Mehrwertsteuer zu schaffen. Denkbar wäre es, die umweltfreundlichsten Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Marktsegmenten mit einem reduzierten Satz temporär zu fördern. Dazu sollte auf eine Öffnungsklausel für europäische Umweltsiegel in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie hingewirkt werden. Darüber könnten ökologisch deutlich vorteilhaftere Güter und Dienstleistungen durch reduzierte Sätze gefördert werden. Außerdem sollte der reduzierte Satz für Reparaturen weiter gefasst werden als bisher möglich. Besonders für energieverbrauchsrelevante Produkte wie Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Möbel (und zugehörige Textilien) wäre dieser ökologisch sinnvoll. Quelle: Forschungsbericht
Russland fehlt das Geld für die Wartung und nötige Reparaturen des AKW. Ein Grund für den Geldmangel sind die unbezahlten Stromrechnungen. (Quelle: Greenpeace)
Russland fehlt das Geld für die Wartung und nötigen Reparaturen des AKW. Ein Grund für den Geldmangel sind die unbezahlten Stromrechnungen. (Quelle: Greenpeace)
UBA beteiligt sich an bundesweiter Aktion, die am 1. Juni startete „Das UBA bewegt sich” lautet das Motto, mit dem das Umweltbundesamt (UBA) am 3. Juni einen Sport- und Gesundheitstag begeht. Fast zeitgleich am 1. Juni startete die bundesweite Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit” des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Das UBA unterstützt diese Aktion. Radfahren wird bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes groß geschrieben - ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in den Urlaub. Denn Radfahren macht Spaß, hält fit und schützt die Umwelt und das Klima. Laut einer aktuellen Mobilitätsumfrage des UBA nutzen 20 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptsitz in Dessau-Roßlau das Rad für den täglichen Weg zur Arbeit, am Dienstsitz in Berlin sind es 18 Prozent. Ein gutes Ergebnis, blickt man auf ganz Deutschland: Im Bundesdurchschnitt werden nämlich nur etwa 9 Prozent der Arbeitswege mit dem Rad zurückgelegt. Aber was gut ist, kann noch besser werden: Deshalb beteiligt sich das UBA in diesem Jahr an der bundesweiten Aktion. Im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements förderte das UBA in den vergangenen Jahren mit gezielten Maßnahmen den Radverkehr als Teil des Umweltverbundes. So wurden überdachte, sichere und leicht zugängliche Radabstellanlagen an den Dienststellen eingerichtet, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten geschaffen und neue Diensträder angeschafft. Am Standort am Berliner Bismarckplatz wurden mehrere Pkw-Stellplätze zu Radabstellplätzen in unmittelbarer Nähe der Zugänge zum Gebäude umgewandelt. Zudem steht an allen Standorten für kleinere Reparaturen ein Werkzeugkoffer zur Verfügung. Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit” will zum Radfahren anregen, das sich gut in den Alltag integrieren lässt. Genau in diesem Ansatz "mäßig, aber regelmäßig" sehen Mediziner eine wirksame Prävention gegen Bewegungsmangel und dessen Folgen. Und es ist so einfach: Die positiven Effekte für die Gesundheit stellen sich schon bei 20 bis 30 Minuten Bewegung täglich ein. Ein Zeitpensum, das der per Rad zurückgelegte Arbeitsweg in vielen Fällen mindestens abdeckt. Zusätzlich spart jeder Berufspendler, der werktags 5 Kilometer statt mit dem Auto mit dem Rad zur Arbeit hin und zurück fährt im Jahr etwa 400 Kilogramm klimaschädlicher Kohlendioxid-Emissionen. Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern sind es schon 750 Kilogramm Kohlendioxid-Emissionen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum Klima - und Umweltschutz. Auf dem diesjährigen Gesundheitstag bietet das UBA einen speziellen Reparaturservice für Radfahrerrinnen und Radfahrer an und informiert über die Aktivitäten der Betriebssportgruppen. Hierzu gehören zum Beispiel eine Freizeitfahrradgruppe und eine Rennradgruppe. Zudem gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes, sich in der Freizeit sportlich zu betätigen.
UBA empfiehlt ermäßigte Mehrwertsteuer auf ressourcensparende Waren und Dienstleistungen Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu einer Reform der europäischen Regeln zur Mehrwertsteuer, um den Rohstoffverbrauch zu senken. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Was Ressourcen schont, muss billiger werden. Die Mitgliedstaaten brauchen mehr Möglichkeiten um ressourcenschonende Produkte mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu fördern. Für Reparaturdienstleistungen von einigen Waren wie Fahrrädern oder Kleidung erlaubt die EU das heute schon. Bei vielen anderen Produkten, wie Elektrogeräten, leider nicht. Das sollte sich grundlegend ändern.“ Laut neuestem UBA-Ressourcenbericht ist der deutsche Rohstoffkonsum seit dem Jahr 2000 zwar insgesamt um 17 Prozent gesunken. In den vergangenen Jahren stieg er jedoch wieder an. Jeder Deutsche konsumiert statistisch gesehen 16,1 Tonnen Rohstoffe pro Jahr – und liegt damit 10 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Insgesamt werden in Deutschland rund 1,3 Milliarden Tonnen fossile Energieträger, Mineralien, Metallerze und Biomasse jährlich benötigt. Der Großteil des Rohstoffkonsums entfällt laut UBA -Ressourcenbericht auf nicht-metallische Mineralien (45 %), fossile Energieträger (29 %) und Biomasse (21 %). Die Rohstoffnutzung wird in Deutschland dank der Anstrengungen in der Wirtschaft zwar immer effizienter. Seit dem Jahre 2000 hat sich die Gesamtrohstoffproduktivität um 26 % erhöht. Im internationalen Vergleich hat Deutschland nach wie vor einen zu hohen Rohstoffkonsum. Er liegt 10 % über dem europäischen und sogar 100 % über dem globalen Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Rohstoffe, die für die Herstellung von Gütern verwendet wurden, stammen aus dem Ausland. Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen auch in Deutschland könnte etwa Anreize für ressourcenschonendes Verhalten schaffen. Für die Reparatur von Fahrrädern, Schuhen oder Kleidung wäre das heute EU-rechtlich schon möglich, nicht aber für Elektro- oder Elektronikgeräte. Außerdem sollten Mehrwertsteuervergünstigungen für besonders ressourcenintensive Güter nach und nach abgeschafft werden. Das Europarecht setzt hier aber enge Grenzen. „Deutschland sollte sich für eine solche Debatte auf EU-Ebene einsetzen, damit die Mitgliedsstaaten den Ressourcenschutz bei der Besteuerung stärker berücksichtigen können“, sagte Krautzberger. „Wir müssen EU-weit zum Beispiel durchsetzen, dass sich Investitionen in ressourcenschonende Technologien und Güter lohnen und wir national auch Reparaturen für die vielen Elektro- und Elektronikgeräte niedriger besteuern können. Dann lohnt sich oftmals die Reparatur.“ Das UBA plädiert ferner dafür, besonders ressourceneffiziente Produkte, die mit einem Umweltlabel wie dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind, geringer besteuern zu können. Ressourcenschonung ist kein rein europäisches Thema, sondern eine gemeinsame Aufgabe der weltweiten Staatengemeinschaft: „Deshalb brauchen wir ein internationales Übereinkommen zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Dort sollten sich die Staaten auf quantitative Ziele für die Ressourceneffizienz verpflichten, Mindeststandards für die faire Gewinnung von Rohstoffen festlegen und auf Rohstoffe aus Konfliktregionen verzichten“, sagte Krautzberger. Wie natürliche Ressourcen nachhaltiger genutzt werden können, wurde auf dem vierten Europäischen und Nationalen Ressourcen-Forum vom 27. bis 29. November 2018 in Berlin mit Gästen aus mehr als 50 Ländern diskutiert.
Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Rückblick auf 50 Jahre Umweltschutz mit einem Jubiläumsfest für Bürgerinnen und Bürger am 15. Juni 2024 in Dessau-Roßlau Ein Blick zurück und ein Ausblick in die Zukunft: 75 Jahre Grundgesetz, 35 Jahre Mauerfall und 50 Jahre Umweltbundesamt (UBA). Seit seiner Gründung am 22. Juli 1974 hat das UBA maßgeblich zum Schutz der Umwelt beigetragen. Die Luft ist sauberer geworden, die Trinkwasserqualität hat sich deutlich verbessert und ebenso die Gesundheit der Menschen insgesamt. Am 15. Juni 2024 feiert das UBA sein 50-jähriges Jubiläum am Hauptsitz in Dessau-Roßlau. Für eine gesunde Umwelt – heute und morgen, lädt das UBA alle interessierten Bürger*innen zu einem bunten Fest ein. Das Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 bietet ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein: über 50 unterschiedliche Disziplinen der UBA -Fachleute informieren über aktuelle Schwerpunkte wie Klimaschutz und Klimaanpassung, bieten unterschiedlichste Programmpunkte und Mitmach-Aktionen für Kinder und Erwachsene. Mehr als zehn Vereine aus der Region stellen ihre Arbeit in und für Dessau vor. Besucher*innen können mit einem Fahrradstromgenerator selbst Strom für Seifenblasen, Licht und Musik erzeugen oder mit einer Blattsammlung auf genetische Spurensuche gehen. Neben Führungen durch den im vergangenen Jahr eröffneten, klimaneutralen UBA-Erweiterungsbau und das Lärmlabor gibt es ein musikalisches und kulinarisches Rahmenprogramm. Außerdem können beschädigte Textilien unter Anleitung per Hand und mit der Nähmaschine vor Ort repariert werden. Das BUNDjugendProjekt „We Care & Repair“ ermöglicht die Reparatur mitgebrachter Kleidungsstücke. Ein Höhepunkt des Festes ist die Anwesenheit der Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die gemeinsam mit UBA-Präsident Dirk Messner und UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse sowie Oberbürgermeister der Stadt Dessau Robert Reck, das Jubiläumsfest offiziell eröffnen. Ein spannendes Interview direkt im Anschluss der Eröffnung mit Reiner Haseloff, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Steffi Lemke, Dirk Messner, Lilian Busse sowie Robert Reck wird Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. UBA-Präsident Dirk Messner betont: „Das Jubiläumsfest ist eine wunderbare Gelegenheit, gemeinsam auf die vergangenen 50 Jahre zurückzublicken und einen Ausblick in die Zukunft zu geben, unsere Arbeit vorzustellen, ins Gespräch zu kommen und gemeinsam zu feiern. Wir wollen an diesem Tag allen Interessierten zeigen, wie wir gemeinsam die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen können. Es geht nicht mehr nur darum, mit Grenzwerten oder Verboten bestimmter Stoffe das eine oder andere Umweltproblem in den Griff zu bekommen. Jetzt geht es um einen kompletten Umbau der Gesellschaft und der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität, in der Industrie, in der Landwirtschaft, im Verkehr, bei Gebäuden, in Städten.“ Das Jubiläumsfest findet am 15. Juni 2024 von 10:00 bis 17:00 Uhr in und auf dem Gelände des UBA in Dessau-Roßlau statt. Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
The repair of for energy-related products is linked to several ecological, social and economic benefits. However, defective products are hardly ever repaired in practice. The project aims to make the repairability of energy-related products assessable in order to better inform consumers about the repairability of products at the time of purchase. In practical trials on various tumble dryers and printers, the applicability of a scoring system for repairability has been tested. Recommendations for the implementation of such a system and the overall strengthening of repairability have been derived from these trials. Veröffentlicht in Texte | 01/2023.
Die Herstellung von neuen Elektro- und Elektronikgeräten ist mit einem hohen Energie- und Ressourcenverbrauch verbunden. Trotzdem werden sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern immer früher weggeschmissen. Aber selbst bei sachgerechter Entsorgung können die wertvollen Ressourcen nicht vollständig zurückgewonnen werden. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich. Veröffentlicht in Ratgeber.
Digitaler Produktpass kann bei Wiederverwertung von Faserverbundwerkstoffen helfen In Deutschland gibt es ca. 480.000 Sportboote*, eine Million Kanus, 10.000 Motorsegler und Segelflugzeuge sowie 8.000 motorisierte Leichtflugzeuge, die vorrangig zu privaten Zwecken genutzt werden. Am Ende der Nutzungsdauer werden die Gegenstände jedoch bislang nicht sachgerecht recycelt, da etablierte Verfahren der Abfallwirtschaft meist ungeeignet sind und Kapazitäten für die notwendige individualisierte Aufbereitung fehlen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), betont: „Im Bereich der Faserverbundwerkstoffe fehlen derzeit noch Konzepte zur Wiederaufbereitung. Wertstoffe gehen verloren. Mithilfe des digitalen Produktpasses können wir zu einem weitaus besseren Recycling dieser Stoffe kommen.“ Zu diesem Ergebnis kommt auch eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA-Text 93/2023). Sportboote und Leichtflugzeuge sowie bestimmte Freizeitgeräte, wie Fahrräder, Skier und Musikinstrumente, enthalten Faserverbundwerkstoffe (FVW). Sie sind oftmals langlebig, werthaltig und als Abfälle prädestiniert für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling. Eine strukturierte Aufbereitung gilt jedoch derzeit noch als unwirtschaftlich und erfolgt deshalb nicht. Der digitale Produktpass könnte hier Abhilfe schaffen. Eine Einführung eines solchen digitalen Produktpasses mit seinen individualisierten und für Reparatur, Wiederverwendung und Recycling zweckgerichteten Informationen könnte die Kreislaufwirtschaft fördern und Ressourcen schonen. Er könnte zudem die Herausforderung bewältigen, die vergleichsweise geringe Anzahl von gelegentlich anfallenden Altprodukten wenigen, aber hoch spezialisierten Demontageanlagen zuzuführen. Generell liegt in der Digitalisierung ein großes Potential für das Recycling. Neben der Bereitstellung von praktischen Informationen für den Betrieb, die Wartung und das Recycling erlaubt der Produktpass auch die Mengenstromerfassung und Stoffstromlenkung. Logistische Optimierungsaufgaben sind lösbar, Kommunikation über weite Strecken gelingt und systematische Netzwerkanalysen decken Barrieren auf. Die Möglichkeiten für die Abfallwirtschaft sind bei Weitem noch nicht alle erschlossen. Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung). Die Strukturierung umweltrelevanter Daten in einem standardisierten, vergleichbaren Format ermöglicht allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, gemeinsam auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuarbeiten. * Anmerkung: In der ursprünglichen Version hieß es "ca. 580.000 Sportboote". Es sind aber nur 480.000 Boote. Wir haben die Zahl entsprechend korrigiert. (26.06.2023)
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