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Berliner Leuchtturmprojekte

Haus der Materialisierung A-Gain Guide Textile Stoffkreisläufe Nochmall Im Sommer 2021 wurde das Re-Use Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung mit den Handlungsfeldern Re-Use, Reparatur, Upcycling und Teilen/Leihen im Haus der Materialisierung (HdM) am Alexanderplatz eröffnet. Es versteht sich als Reallabor und verfolgt das Ziel, mit Erlebnisangeboten insbesondere die angrenzenden Wohnquartiere in Berlin-Mitte für einen nachhaltigen Konsum zu gewinnen. Die Bandbreite der Angebote ist groß. Es gibt: eine offene Textilwerkstatt mit Möglichkeit zur Maschinen-Nutzung und Kursen zu Änderung, Reparatur und Upcycling von Kleidung, eine offene Holzwerkstatt mit Maschinennutzung und Kursen zur Holzbearbeitung, Möbelreparatur und Upcycling, eine Fahrrad-Werkstatt ein Zero-Waste Bau- und Kreativmarkt mit Beratung zum Einsatz von Gebraucht- und Restmaterial, die Ausgabe von Leihdingen aus der Leih-Plattform Cosum, Workshops zur Organisation von lokalen Leih-Orten sowie Führungen mit Einführung in die Thematik. Das HdM hat sich zu einem festen Bestandteil des Gesamtkomplexes Haus der Statistik entwickelt. Im Zuge der Quartiersentwicklung und der daraus resultierenden Baumaßnahmen erfolgte Ende 2024 ein Umzug in die Otto-Braun-Straße 72. Mittelfristig ziehen die Angebote vom derzeitigen Containerstandort in das Haus A um, langfristig werden sie in einem der neu entstehenden Experimentierhäuser angesiedelt. Träger des Projekts ist Kunst-Stoffe – Zentralstelle für wiederverwendbare Materialien e. V. Weitere Informationen Der A-Gain Guide ist eine digitale Plattform, die Nutzerinnen und Nutzer auf dem Weg zu den besten Möglichkeiten der lokalen Reparatur, Wiederverwendung und des Recyclings ihrer ungewollten Kleidung in Berlin begleitet, um die lokale Circular Economy zu fördern. Er sorgt außerdem für die Entwicklung neuer Synergien und Infrastrukturen durch die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteurinnen und Akteure. Die Plattform bietet für verschiedene Anwendungsfälle folgende Tools: das digitale Mapping mit einem Filtersystem von lokalen Anlaufstellen und Dienstleistungen (Textilreparatur-, Second-Hand-, Sammel- und Recyclingbetriebe) Der Guide zeigt Nutzerinnen und Nutzern die besten Optionen zur Verlängerung der Lebensdauer ihrer Kleidung. Die Knowledge-Seite bietet Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen zu den zirkulären Lösungen für den Umgang mit Kleidung und E-Books mit praktischen Do-it-yourself-Tipps zum Herunterladen. Der Repair Price Check informiert Berlinerinnen und Berliner über die Kosten und Arbeitsschritte von Reparaturen und steigert so Transparenz und Wertschätzung für lokale Dienstleistungen. Der A-Gain Guide wird Open-Source entwickelt, um ihn auch in anderen Städten einzusetzen. Daten aus der Nutzung der Plattform fließen in Studien zur Weiterentwicklung der textilen Kreislaufwirtschaft ein. Circular Berlin plant, das Projekt mit weiteren Partnern zu skalieren und seine Wirkung auszubauen. Weitere Informationen Projektergebnisse und Dokumentation der Fachdialoge Zirkuläre Textilien können einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zum Klimaschutz leisten. Das im Berliner Abfallwirtschaftskonzept verankerte Leitbild Zero Waste bedeutet auch für Textilien eine Abkehr von Deponierung und Verbrennung zugunsten von Recycling und Wiederverwendung. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln. Einblicke in den Stand und bestehende Entwicklungen in diesem wichtigen Handlungsfeld geben die nachfolgend bereitgestellten Ergebnisse von Fachdialogen und Pilotprojekten. Der „ 3. Fachdialog zur öffentlichen Beschaffung von Dienstbekleidung in Berlin und Brandenburg: Konditionen für die Kreislaufführung? “ wurde am 11. Dezember 2024 in Potsdam federführend veranstaltet durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) und der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin. Im Fokus der Veranstaltung standen konkrete Fragen zum Aufbau und Funktionieren der Kreislaufführung von Dienstkleidung in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Außerdem informierten Vertreterinnen und Vertreter von BMUV, UBA, PtJ und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg über die in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplante Rahmensetzung, die Entwicklungen beim Blauen Engel sowie die aktuelle Förderlandschaft für Forschung, Entwicklung sowie Pilot-Projekte zur praktischen Erprobung. Zur vollständigen Dokumentation des 3. Fachdialogs Nachfolgend bereitgestellt sind Ergebnisse des von der Senatsumweltverwaltung in 2023 initiierten Pilotprojekts „Textilkreislauf Berlin“ und des 2. Fachdialogs zur nachhaltigen Bekleidungsbeschaffung in Berlin und Brandenburg am 16.10.2023 . Das Pilotprojekt zeigt die technische und ökonomische Machbarkeit auf, neue Textilprodukte für den Berliner Gebrauch bzw. Markt aus in Berlin gesammelten Alttextilien mittels werkstofflichem Recycling der Fasern herzustellen Am 12. Oktober 2022 luden die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) gemeinsam mit der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin (KFBB) zum Fachdialog „Bekleidungsbeschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte“ ein. Eine Vertreterin des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) moderierte die Veranstaltung und unterstützte deren Vorbereitung mit Rat und Tat. Die Vorträge können per Mail angefordert werden – E-Mail: umweltvertr.beschaffung@senmvku.berlin.de . Im August 2020 eröffnete die BSR am Kurt-Schumacher-Platz die NochMall. Auf über 2.000 Quadratmetern fungiert ein ehemaliger Baumarkt als Inbegriff von Re-Use und Nachhaltigkeit. Dort gibt es einerseits die Möglichkeit, Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Haushaltswaren gebraucht zu kaufen. Andererseits ist die NochMall darüber hinaus viel mehr: ein echter Erlebnisort für die Themen Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft, an dem auch Workshops und Repaircafés stattfinden. Die Ziele der Initiative sind dabei klar: Der Lebenszyklus von Produkten soll verlängert und Ressourcen dadurch geschont werden. So wird gleichzeitig die Emission von CO₂ reduziert. Durch das erweiterte Angebot von Veranstaltungen wird außerdem ein größeres Bewusstsein für die Themen Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung geschaffen. Weitere Informationen

Interoperabler INSPIRE View-Service: Production And Industrial Facilities / Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie in Brandenburg (WMS-PF-IED)

Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie (IED) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen und nach IE-Richtlinie relevanten Anlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der IED-Anlagen INSPIREkonform vor. Der WMS beinhaltet 2 Layer: "ProductionFacility" (Betriebsstätte) und "ProductionInstallation" (Anlage). Der ProductionFacility-Layer wird gem. INSPIRE-Vorgaben nach Wirstschaftszweigen (NACE-Kategorien) untergliedert in: - PF.AgricultureForestryAndFishing: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (NACE-Kategorie "A") - PF.MiningAndQuarrying: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (NACE-Kategorie "B") - PF.Manufacturing: Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren (NACE-Kategorie "C") - PF.ElectricityGasSteamAndAirConditioningSupply: Energieversorgung (NACE-Kategorie "D") - PF.WaterSupplySewageWasteManagementAndRemediationActivities: Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (NACEKategorie "E") - PF.Construction: Baugewerbe/Bau (NACE-Kategorie "F") - PF.WholesaleAndRetailTradeRepairOfMotorVehiclesAndMotocycles: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (NACE-Kategorie "G") - PF.TransportationAndStorage: Verkehr und Lagerei (NACE-Kategorie "H") - PF.AdministrativeAndSupportServiceActivities: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "N") - PF.OtherServiceActivities: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (NACE-Kategorie "S") Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Smarte Pull-Logistik und -Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch frühe und KI-basierte Zustandserkennung, optimale Entsorgungsentscheidung und ressourcenschonende Stückgut-Logistik, Teilvorhaben: Smarte Pull-Logistik und Großkunden Use Case mit Sortieranlage

Smarte Pull-Logistik und -Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch frühe und KI-basierte Zustandserkennung, optimale Entsorgungsentscheidung und ressourcenschonende Stückgut-Logistik, Teilvorhaben: Endnutzer Use Cases zu Kleingeräten z.B. Kaffeemaschinen

Smarte Pull-Logistik und -Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch frühe und KI-basierte Zustandserkennung, optimale Entsorgungsentscheidung und ressourcenschonende Stückgut-Logistik, Teilvorhaben: Endnutzer Use Cases Großgeräte z.B. Waschmaschinen

Smarte Pull-Logistik und -Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch frühe und KI-basierte Zustandserkennung, optimale Entsorgungsentscheidung und ressourcenschonende Stückgut-Logistik, TV: Konzeption und Analyse Gesamtsystem; KI-Zustandserkennung, KI-Marktplatz

Smarte Pull-Logistik und -Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch frühe und KI-basierte Zustandserkennung, optimale Entsorgungsentscheidung und ressourcenschonende Stückgut-Logistik, Teilvorhaben: Plattform-, App-, Web- und Softwareentwicklung

Projekte der Kreislaufwirtschaft

Bild: GEBAV GmbH Behandlung gefährlicher Abfälle Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Weitere Informationen Bild: studioM / Depositphotos.com Lebensmittelwertschätzung und Ausweitung der Biotonne in Berlin Knapp sechzig Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen in privaten Haushalten. Ein großer Teil dieser Lebensmittelverschwendung könnte vermieden werden. Die Senatsumweltverwaltung möchte die Berlinerinnen und Berliner dafür mobilisieren, vermeidbare Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Weitere Informationen Bild: shmeljov/Depositphotos.com Umsetzung einer klimaverträglichen Biomasseverwertung Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2010 wird bestimmt, dass durch nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung biogener Abfälle aus dem Land Berlin relevante CO₂-Einsparungen erzielt werden sollen. Weitere Informationen Bild: Joerg Farys / Berlin Partner KEK – ein kostenfreies Serviceangebot für Unternehmen Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb – kurz KEK – bietet Unternehmen Beratungen, Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie Workshops. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu konsumieren. Weitere Informationen Bild: OECD (2020), The Circular Economy in Cities and Regions: Synthesis Report, OECD Urban Studies, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/10ac6ae4-en OECD-Programm zur Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen Die OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) fördert den Übergang zur Kreislaufwirtschaft mit Governance-Analysen, sowie Empfehlungen und Aktionsplänen. Der Bericht wurde im November 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH Phosphorpotenziale im Land Berlin Das Land Berlin hat im Abfallwirtschaftskonzept 2010 bis 2020 das Phosphorrecycling aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen zum abfallwirtschaftlichen Ziel erklärt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Beton (Recyclingbeton) Berlin strebt an, künftig bei allen öffentlichen Hochbauvorhaben RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Ziegel (Recycling-Ziegel) In der veröffentlichten Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz der Berliner Stoffströme wurde u.a. ermittelt, dass durch den Einsatz von RC-Material ein relevanter Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz geleistet werden kann. Weitere Informationen Bild: MUEG Recycling von Gips Ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten ermöglicht in Berlin das Recycling von Gips. Weitere Informationen Bild: phillloch / Depositphotos.com ReparaturBONUS Berlin: Gemeinsam Verantwortung übernehmen! Das Land Berlin startet den ReparaturBONUS, ein neues Förderprogramm für die Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten. Mit diesem Bonus werden die nachhaltige Nutzung von Geräten gefördert und wertvolle Ressourcen geschont. Berlinerinnen und Berliner können den Bonus ganz einfach online beantragen. Weitere Informationen Bild: BSR Aufbau eines Netzwerks von Reparaturbetrieben Das Vorhaben, ein Netzwerk von Reparaturbetrieben mit gesicherten und festliegenden Qualitätskriterien aufzubauen und dauerhaft zu etablieren, wird in einer Machbarkeitsstudie geprüft. Weitere Informationen Re-Use Berlin Wiederverwenden statt Wegwerfen. Re-Use Berlin, eine Zero-Waste-Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, will Wiederverwendung fördern und Abfall reduzieren. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Hochwertige Verwertung von gemischten Gewerbe- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: Matej Kastelic Zero Waste an Schulen Es wird ein modular aufgebautes Angebot für Berliner Schulen zum Thema "Zero Waste" angeboten. Neben der Sensibilisierung für die Themenbereiche Abfallvermeidung, Ressourcenschutz, Recycling und Kreislaufwirtschaft geht es auch darum, konkrete Maßnahmen an den Schulen durchzuführen. Weitere Informationen Bild: Tegel Projekt GmbH / rendertaxi Zero Waste Stadtquartiere Gestaltung neuer und Umgestaltung bestehender Stadtquartiere in Hinblick auf Ressourceneffizienz. Der vorliegende Leitfaden bietet Unterstützung, alle notwendigen ressourcenschonenden Anforderungen frühzeitig in den Fokus zu rücken und in den Entwicklungs- und Planungsprozess zu integrieren. Weitere Informationen Bild: Arnold und Gladisch Objektplanung Generalplanung GmbH Zero Waste Wohnungsbau Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft startet ein von der Senatsumweltverwaltung gefördertes Pilotprojekt zum kreislaufgerechten und nachhaltigen Geschosswohnungsbau. Weitere Informationen Bild: www.marcvorwerk.de Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen

ReparaturBONUS Berlin: Gemeinsam Verantwortung übernehmen!

Der ReparaturBONUS geht in die zweite Runde. Am 18. Januar 2025 startete die neue Förderperiode. Pressemitteilung vom 23.01.2025 Mit diesem Bonus wollen wir die nachhaltige Nutzung von Geräten fördern und wertvolle Ressourcen schonen. Berlinerinnen und Berliner können den Bonus ganz einfach online beantragen. Unser Ziel: Mehr Geräte sollen repariert und länger genutzt werden, statt direkt neue zu kaufen. So reduzieren wir Abfälle, schonen wertvolle Rohstoffe und vermeiden Treibhausgasemissionen, die bei der Produktion neuer Geräte entstehen. Außerdem stärken wir die lokale Wirtschaft. Gefördert werden die Reparaturen aller haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte. Egal ob Handwerksbetrieb, Elektrofachhandel oder Repair-Café bzw. Reparatur-Initiative – die Reparatur kann sowohl in gewerblichen als auch nicht-gewerblichen Reparaturbetrieben durchgeführt werden. Auch der Kauf von Ersatzteilen wird unterstützt. Bitte beachten Sie, dass Barzahlungsquittungen nicht anerkannt werden. Statt direkt nach einem neuen Gerät im Internet zu suchen, sollte der erste Gedanke sein: “Kann ich das reparieren lassen?” Dank des ReparaturBONUS lohnt sich das für Umwelt und Berliner Wirtschaft auf jeden Fall! Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt rein digital . Berlinerinnen und Berliner können wie im letzten Jahr die Förderung auf der Website der IBB Business Team GmbH beantragen. Diese stellt dort auch eine Liste der förderbaren Geräte bereit. Erreichbar ist sie unter www.ibb-business-team.de/reparaturbonus/ Reparaturbetriebe und Reparaturcafés sind unter repami.de zu finden. Alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin und einem Mindestalter von 18 Jahren sind antragsberechtigt. Unternehmen, Vereine und Schulen können den Bonus nicht beantragen. Wichtig: Die Reparatur muss nach dem Start des Programms durchgeführt worden sein. Zur Reparatur zählen dabei auch die Einholung eines Kostenvoranschlags, Beauftragung, Lieferung des Geräts an den Reparaturbetrieb und ähnliches. Die Förderhöhe beträgt 50 % der Reparaturkosten – maximal jedoch 200 € . Dabei muss die Rechnungssumme mindestens 75 Euro betragen. Bei Reparaturen in einem Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative wird der Kauf von Ersatzteilen sogar zu 100 % gefördert. Die maximale Fördersumme, egal ob die Reparatur durch einen Fachbetrieb durchgeführt oder ein Ersatzteil gekauft und die Reparatur in einem Repair-Café durchgeführt wurde, liegt bei 200 Euro pro Person. Somit können möglichst viele Berlinerinnen und Berliner vom Programm profitieren. Alle weiteren Details und Voraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie zum Reparaturbonus des Landes Berlin, die am 17.01.2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Mehr Infos und die Antragstellung Mit dem ReparaturBONUS unterstützt Berlin das von der EU beschlossene “Recht auf Reparatur”. Wir setzen ein Zeichen für eine nachhaltigere Nutzung von Elektrogeräten und machen unsere Stadt einen Schritt näher zur Zero-Waste-City. Machen Sie mit und lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen!

Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre,

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

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