Haus der Materialisierung A-Gain Guide Textile Stoffkreisläufe Nochmall Im Sommer 2021 wurde das Re-Use Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung mit den Handlungsfeldern Re-Use, Reparatur, Upcycling und Teilen/Leihen im Haus der Materialisierung (HdM) am Alexanderplatz eröffnet. Es versteht sich als Reallabor und verfolgt das Ziel, mit Erlebnisangeboten insbesondere die angrenzenden Wohnquartiere in Berlin-Mitte für einen nachhaltigen Konsum zu gewinnen. Die Bandbreite der Angebote ist groß. Es gibt: eine offene Textilwerkstatt mit Möglichkeit zur Maschinen-Nutzung und Kursen zu Änderung, Reparatur und Upcycling von Kleidung, eine offene Holzwerkstatt mit Maschinennutzung und Kursen zur Holzbearbeitung, Möbelreparatur und Upcycling, eine Fahrrad-Werkstatt ein Zero-Waste Bau- und Kreativmarkt mit Beratung zum Einsatz von Gebraucht- und Restmaterial, die Ausgabe von Leihdingen aus der Leih-Plattform Cosum, Workshops zur Organisation von lokalen Leih-Orten sowie Führungen mit Einführung in die Thematik. Das HdM hat sich zu einem festen Bestandteil des Gesamtkomplexes Haus der Statistik entwickelt. Im Zuge der Quartiersentwicklung und der daraus resultierenden Baumaßnahmen erfolgte Ende 2024 ein Umzug in die Otto-Braun-Straße 72. Mittelfristig ziehen die Angebote vom derzeitigen Containerstandort in das Haus A um, langfristig werden sie in einem der neu entstehenden Experimentierhäuser angesiedelt. Träger des Projekts ist Kunst-Stoffe – Zentralstelle für wiederverwendbare Materialien e. V. Weitere Informationen Der A-Gain Guide ist eine digitale Plattform, die Nutzerinnen und Nutzer auf dem Weg zu den besten Möglichkeiten der lokalen Reparatur, Wiederverwendung und des Recyclings ihrer ungewollten Kleidung in Berlin begleitet, um die lokale Circular Economy zu fördern. Er sorgt außerdem für die Entwicklung neuer Synergien und Infrastrukturen durch die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteurinnen und Akteure. Die Plattform bietet für verschiedene Anwendungsfälle folgende Tools: das digitale Mapping mit einem Filtersystem von lokalen Anlaufstellen und Dienstleistungen (Textilreparatur-, Second-Hand-, Sammel- und Recyclingbetriebe) Der Guide zeigt Nutzerinnen und Nutzern die besten Optionen zur Verlängerung der Lebensdauer ihrer Kleidung. Die Knowledge-Seite bietet Nutzerinnen und Nutzern Hintergrundinformationen zu den zirkulären Lösungen für den Umgang mit Kleidung und E-Books mit praktischen Do-it-yourself-Tipps zum Herunterladen. Der Repair Price Check informiert Berlinerinnen und Berliner über die Kosten und Arbeitsschritte von Reparaturen und steigert so Transparenz und Wertschätzung für lokale Dienstleistungen. Der A-Gain Guide wird Open-Source entwickelt, um ihn auch in anderen Städten einzusetzen. Daten aus der Nutzung der Plattform fließen in Studien zur Weiterentwicklung der textilen Kreislaufwirtschaft ein. Circular Berlin plant, das Projekt mit weiteren Partnern zu skalieren und seine Wirkung auszubauen. Weitere Informationen Projektergebnisse und Dokumentation der Fachdialoge Zirkuläre Textilien können einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und zum Klimaschutz leisten. Das im Berliner Abfallwirtschaftskonzept verankerte Leitbild Zero Waste bedeutet auch für Textilien eine Abkehr von Deponierung und Verbrennung zugunsten von Recycling und Wiederverwendung. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln. Einblicke in den Stand und bestehende Entwicklungen in diesem wichtigen Handlungsfeld geben die nachfolgend bereitgestellten Ergebnisse von Fachdialogen und Pilotprojekten. Der „ 3. Fachdialog zur öffentlichen Beschaffung von Dienstbekleidung in Berlin und Brandenburg: Konditionen für die Kreislaufführung? “ wurde am 11. Dezember 2024 in Potsdam federführend veranstaltet durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) und der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin. Im Fokus der Veranstaltung standen konkrete Fragen zum Aufbau und Funktionieren der Kreislaufführung von Dienstkleidung in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Außerdem informierten Vertreterinnen und Vertreter von BMUV, UBA, PtJ und von der Wirtschaftsförderung Brandenburg über die in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geplante Rahmensetzung, die Entwicklungen beim Blauen Engel sowie die aktuelle
Förderlandschaft für Forschung, Entwicklung sowie Pilot-Projekte zur praktischen Erprobung. Zur vollständigen Dokumentation des 3. Fachdialogs Nachfolgend bereitgestellt sind Ergebnisse des von der Senatsumweltverwaltung in 2023 initiierten Pilotprojekts „Textilkreislauf Berlin“ und des 2. Fachdialogs zur nachhaltigen Bekleidungsbeschaffung in Berlin und Brandenburg am 16.10.2023 . Das Pilotprojekt zeigt die technische und ökonomische Machbarkeit auf, neue Textilprodukte für den Berliner Gebrauch bzw. Markt aus in Berlin gesammelten Alttextilien mittels werkstofflichem Recycling der Fasern herzustellen Am 12. Oktober 2022 luden die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz (SenUMVK) gemeinsam mit der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin (KFBB) zum Fachdialog „Bekleidungsbeschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte“ ein. Eine Vertreterin des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) moderierte die Veranstaltung und unterstützte deren Vorbereitung mit Rat und Tat. Die Vorträge können per Mail angefordert werden – E-Mail: umweltvertr.beschaffung@senmvku.berlin.de . Im August 2020 eröffnete die BSR am Kurt-Schumacher-Platz die NochMall. Auf über 2.000 Quadratmetern fungiert ein ehemaliger Baumarkt als Inbegriff von Re-Use und Nachhaltigkeit. Dort gibt es einerseits die Möglichkeit, Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Haushaltswaren gebraucht zu kaufen. Andererseits ist die NochMall darüber hinaus viel mehr: ein echter Erlebnisort für die Themen Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft, an dem auch Workshops und Repaircafés stattfinden. Die Ziele der Initiative sind dabei klar: Der Lebenszyklus von Produkten soll verlängert und Ressourcen dadurch geschont werden. So wird gleichzeitig die Emission von CO₂ reduziert. Durch das erweiterte Angebot von Veranstaltungen wird außerdem ein größeres Bewusstsein für die Themen Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung geschaffen. Weitere Informationen
Bild: GEBAV GmbH Behandlung gefährlicher Abfälle Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Weitere Informationen Bild: studioM / Depositphotos.com Lebensmittelwertschätzung und Ausweitung der Biotonne in Berlin Knapp sechzig Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen in privaten Haushalten. Ein großer Teil dieser Lebensmittelverschwendung könnte vermieden werden. Die Senatsumweltverwaltung möchte die Berlinerinnen und Berliner dafür mobilisieren, vermeidbare Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Weitere Informationen Bild: shmeljov/Depositphotos.com Umsetzung einer klimaverträglichen Biomasseverwertung Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2010 wird bestimmt, dass durch nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung biogener Abfälle aus dem Land Berlin relevante CO₂-Einsparungen erzielt werden sollen. Weitere Informationen Bild: Joerg Farys / Berlin Partner KEK – ein kostenfreies Serviceangebot für Unternehmen Die Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb – kurz KEK – bietet Unternehmen Beratungen, Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie Workshops. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu konsumieren. Weitere Informationen Bild: OECD (2020), The Circular Economy in Cities and Regions: Synthesis Report, OECD Urban Studies, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/10ac6ae4-en OECD-Programm zur Kreislaufwirtschaft in Städten und Regionen Die OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) fördert den Übergang zur Kreislaufwirtschaft mit Governance-Analysen, sowie Empfehlungen und Aktionsplänen. Der Bericht wurde im November 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen Bild: KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH Phosphorpotenziale im Land Berlin Das Land Berlin hat im Abfallwirtschaftskonzept 2010 bis 2020 das Phosphorrecycling aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen zum abfallwirtschaftlichen Ziel erklärt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Beton (Recyclingbeton) Berlin strebt an, künftig bei allen öffentlichen Hochbauvorhaben RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU RC-Ziegel (Recycling-Ziegel) In der veröffentlichten Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz der Berliner Stoffströme wurde u.a. ermittelt, dass durch den Einsatz von RC-Material ein relevanter Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz geleistet werden kann. Weitere Informationen Bild: MUEG Recycling von Gips Ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten ermöglicht in Berlin das Recycling von Gips. Weitere Informationen Bild: phillloch / Depositphotos.com ReparaturBONUS Berlin: Gemeinsam Verantwortung übernehmen! Das Land Berlin startet den ReparaturBONUS, ein neues Förderprogramm für die Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten. Mit diesem Bonus werden die nachhaltige Nutzung von Geräten gefördert und wertvolle Ressourcen geschont. Berlinerinnen und Berliner können den Bonus ganz einfach online beantragen. Weitere Informationen Bild: BSR Aufbau eines Netzwerks von Reparaturbetrieben Das Vorhaben, ein Netzwerk von Reparaturbetrieben mit gesicherten und festliegenden Qualitätskriterien aufzubauen und dauerhaft zu etablieren, wird in einer Machbarkeitsstudie geprüft. Weitere Informationen Re-Use Berlin Wiederverwenden statt Wegwerfen. Re-Use Berlin, eine Zero-Waste-Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, will Wiederverwendung fördern und Abfall reduzieren. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Hochwertige Verwertung von gemischten Gewerbe- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: Matej Kastelic Zero Waste an Schulen Es wird ein modular aufgebautes Angebot für Berliner Schulen zum Thema "Zero Waste" angeboten. Neben der Sensibilisierung für die Themenbereiche Abfallvermeidung, Ressourcenschutz, Recycling und Kreislaufwirtschaft geht es auch darum, konkrete Maßnahmen an den Schulen durchzuführen. Weitere Informationen Bild: Tegel Projekt GmbH / rendertaxi Zero Waste Stadtquartiere Gestaltung neuer und Umgestaltung bestehender Stadtquartiere in Hinblick auf Ressourceneffizienz. Der vorliegende Leitfaden bietet Unterstützung, alle notwendigen ressourcenschonenden Anforderungen frühzeitig in den Fokus zu rücken und in den Entwicklungs- und Planungsprozess zu integrieren. Weitere Informationen Bild: Arnold und Gladisch Objektplanung Generalplanung GmbH Zero Waste Wohnungsbau Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft startet ein von der Senatsumweltverwaltung gefördertes Pilotprojekt zum kreislaufgerechten und nachhaltigen Geschosswohnungsbau. Weitere Informationen Bild: www.marcvorwerk.de Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen
Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind
alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige
Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage
die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die
Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen
unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus
den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu)
entnommen.
Abschneidegrenzen:
50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ):
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03)
- Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14)
- Ledergewerbe (WZ 15)
- Holzgewerbe (WZ 16)
- Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18)
- Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19)
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20)
- Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21)
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22)
- Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von
Steinen und Erden (WZ 23)
- Fahrzeugbau (WZ 29, 30)
- Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
(WZ 31, 32)
- Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
(WZ 33)
100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von
Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von
Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung
von Steinen und Erden (WZ 06-09)
- Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12)
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen (WZ 24,25)
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen
Ausrüstungen (WZ 26, 27)
- Maschinenbau (WZ 28)
- Energieversorgung (WZ 35)
- Wasserversorgung (WZ 36)
500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Kohlenbergbau (WZ 05)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
(WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten)
- Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1]
- Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1]
- Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1]
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(WZ 64-66) [1]
- Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1]
- Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme
von WZ 78.20 (siehe unten) [1]
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
(WZ 84) [1]
- Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1]
- Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88)
- Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1]
- Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1]
[1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten
geschätzt (siehe Kapitel 3.2.)
Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind
zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von
Doppelbefragungen ausgenommen worden.):
- Abwasserentsorgung (WZ 37)
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung (WZ 38)
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung (WZ 39)
- Baugewerbe (WZ 41-43)
- Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77)
- Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20)
- Private Haushalte (WZ 97, 98)
- Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen
Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach
Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen.
Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen
erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der
Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern
der Länder veröffentlicht.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter
www.gesetze-im-internet.de
- Europäische Union:
EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November
2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom
09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung.
- Europäische Union:
EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312
vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland:
Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005
(BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung.
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland:
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl.
I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen
den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr.
1
Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der
Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur
Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)).
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen
Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister
finden Sie unter www.statistikportal.de.
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der
Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG,
soweit es sich um öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch
soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von
den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten
des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an
andere Stellen weitergegeben werden. Die
Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit
Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des
Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell
getrennt sein.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können
(faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Einzelangaben erhalten.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden
grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte
(Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den
Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch
Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre
Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese
gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder
innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch
tabellenübergreifend.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen
Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der
Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3
"Methodik").
Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln
wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine
höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen
seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der
Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der
Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte
Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben
werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch
Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So
konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter
gesteigert werden.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert
sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein
eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre
Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die
Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im
Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert
den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden
Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für
die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch
Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten
Abfallarten.
Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der
Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten
in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden
Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten
(ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (ca. 18 %).
Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus
Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der
Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze
liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die
Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens
in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die
gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus
der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über
Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die
verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch
die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000
Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und
liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß
Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der
erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich
erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild
über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen
zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die
Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung,
die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach
Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach
Wirtschaftsbereichen fordert.
2.1.2 Klassifikationssysteme
- Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung
des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils
gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte
Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel,
Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden
für die Statistik weiter untergliedert.
(www.klassifikationsserver.de)
- Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
- Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in
Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den
Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in
Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle
werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis
(EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist
herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem
Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So
werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der
Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung
erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder
erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum
Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis
auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das
Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere
Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien,
insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt
und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen
auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen
und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat
stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics"
vertreten. Dort werden unter anderem die
EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen
besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten
liefert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt.
Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche
Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den
ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten
durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt,
werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der
Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht
repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe
befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines
Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im
jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je
nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die
Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der
Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab.
Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad
der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich
fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (durchschnittlich 18%).
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern
der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV)
übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für
sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein
Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt
das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis
zusammen.
Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für
Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt.
Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf
größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit
geachtet.
Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im
Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine
Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen
übersendet.
Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit
ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier
entscheiden die Länder individuell über die Art und den
Umfang der Vorbelegung.
Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen,
zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des
Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil
der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der
Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese
Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von
Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die
Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im
Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl
im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum
Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die
Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen
zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die
Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an
der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
sowie der Erhebung der Abfallentsorgung.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen
Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge
von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen
durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in
der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie
maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt.
Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich
mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für
fehlerhafte Daten liefern.
Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das
Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt
schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist
es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten,
für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu
erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine
belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland
über alle Wirtschaftszweige geeignet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für
diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen
Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je
Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit
Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe
stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln
auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog
durchsuchen müssen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
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4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem
Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den
Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch
Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt
beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von
Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu.
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche
durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den
jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden.
Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft
der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der
Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu
den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist
die Genauigkeit der Erhebung ausreichend.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter
Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe
Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit
ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste
Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das
Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B.
Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die
nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der
angefallenen Abfälle liefern können.
Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS).
Auswahlmerkmal ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend
für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises
ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den
einzelnen Statistischen Ämtern der Länder.
Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten.
Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht
antwortenden Betrieben geringgehalten.
Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität
der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren
Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem
Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine
Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu
Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen
nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder
pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den
Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und
maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad
erreicht wird.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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5.1 Aktualität
Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von
Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen
und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der
Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung
bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022
für einzelne Wirtschaftszweige aus dem
Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf
der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen
Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim
StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr
Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die
GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022
wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
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6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
der Bundesländer sind vergleichbar.
Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung
direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist
nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne
Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht
darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu
ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der
Abfallbilanz.
In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene
Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der
Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis,
das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung
unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung
ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den
Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem
Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden
Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen
Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die
Datenqualität auswirken.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im
Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor
(abrufbar in der Statistischen Bibliothek über
www.statistischebibliothek.de).
Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr
2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet)
können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen.
Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes,
der Energie- und Wasserversorgung sowie der
Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das
Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die
Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
ausgeweitet.
Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus
Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie
zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern
der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den
Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt,
sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus
anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2).
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in
einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum
einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum
anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die
privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso
wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas
über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der
Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen
über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das
Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische
Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für
die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die
Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die
Abfallbehandlungsanlagen erfasst.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß
Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat
zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des
potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen
der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU)
2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die
EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die
Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden
im Internet in der Datenbank GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) bereitgestellt.
Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung
2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt >
Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung.
Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen
Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff
"Abfallerzeugung Ergebnisbericht").
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung
nur noch über GENESIS-Online verbreitet.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise
ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
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